A. Ein vormakkabäischer Gedenktag.

[563] Zwei Gedenktage sind für die Einweihung der Mauern Jerusalems angeführt Nr. 3 und 13. Das Scholion bemerkt dabei, der eine bezöge sich auf die Einweihung unter Nehemia und der andere auf die Wiederherstellung der von den Griechen zerstörten Mauern. Es ist wohl richtig, daß sich je einer derselben auf eine andere Zeit bezieht. Daß die Hasmonäer bei der Ausbesserung der Mauern eine Feierlichkeit eingeführt hätten, ist zwar nicht bekannt. Aber zu Nr. 13 deutet das Scholion wohl richtig an, daß dieser Gedenktag sich auf die Vergrößerung der Stadt durch eine Umwallung beziehe. Vergl. darüber Note 22. Demgemäß gelte der erstere für die nehemianische Zeit, und auch dieses könnte stimmen. Nehemia hatte die Mauern am 25. Elul vollendet. Aber die Einweihung derselben muß erst später erfolgt sein, da die Stadt erst bevölkert werden mußte (vergl. Bd. II b S. 149 fg.). Ein halbes Jahr mag darüber vergangen sein, von Elul bis Ijar, schwerlich aber ein ganzes Jahr von Elul bis Elul [Nach Dalman, a.a.O. S. 32 wäre der 7. Ijar nur eine falsche Dublette zum 7. Elul, wo aber der 27. zu lesen sei. Ein m.E. unannehmbarer Vorschlag].


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1906, Band 3.2, S. 563.
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