Fußnoten

1 Ein bezeichnender Zug ist es, daß ein angesehener Literaturlehrer, der Freigelassene Staberius Eros, die Kinder der Geächteten unentgeltlich an seinem Kursus teilnehmen ließ.


2 Als Caesars Geburtsjahr pflegt man das J. 654 [100] anzusetzen, weil er nach Sueton (Caes. 88), Plutarch (Caes. 69) und Appian (b.c. 2, 149) bei seinem Tode (15. März 710 [44]) im 56. Jahre stand; womit auch die Angabe, daß er zur Zeit der Sullanischen Proskription (672 [82]) 18 Jahre alt gewesen (Vellei. 2, 41), ungefähr übereinstimmt. Aber in unauflöslichem Widerspruch da mit steht es, daß Caesar im J. 689 [65] die Ädilität, 692 [62] die Prätur, 695 [59] das Konsulat bekleidet hat und jene Ämter nach den Annalgesetzen frühestens resp. im 37/8., 40/1. und 43/4. Lebensjahr bekleidet werden durften. Es ist nicht abzusehen, wie Caesar sämtliche kurulische Ämter zwei Jahre vor der gesetzlichen Zeit bekleidet haben, noch weniger, daß hiervon nirgends Erwähnung geschehen sein sollte. Vielmehr legen diese Tatsachen die Vermutung nahe, daß er, da sein Geburtstag unbezweifelt auf den 12. Juli fiel, nicht 654 [100], sondern 652 [102] geboren ist, also im J. 672 [82] im 20/1. Lebensjahre stand und nicht im 56., sondern 57 J. 8 M. alt starb. Für diesen letzteren Ansatz läßt sich ferner geltend machen, was man auffallenderweise dagegen angeführt hat, daß Caesar, paene puer' von Marius und Cinna zum Flamen des Jupiter bestellt wurde (Vell. 2, 43); denn Marius starb im Januar 668 [86], wo Caesar nach dem gewöhnlichen Ansatz 13 J. 6 M. alt, also nicht ›beinahe‹, wie Velleius sagt, sondern wirklich noch Knabe und aus diesem Grunde eines solchen Priestertums kaum fähig war. War er dagegen im Juli 652 [102] geboren, so stand er bei dem Tode des Marius im sechzehnten Lebensjahr; und dazu stimmt die Bezeichnung bei Velleius wie die allgemeine Regel, daß bürgerliche Stellungen nicht vor Ablauf des Knabenalters übernommen werden. Zu diesem letzteren Ansatz paßt es ferner allein, daß die um den Ausbruch des Bürgerkrieges von Caesar geschlagenen Denare mit der Zahl LII, wahrscheinlich dem Lebensjahr, bezeichnet sind; denn als er begann, war Caesar hiernach etwas über 52 Jahre alt. Auch ist es nicht so verwegen, wie es uns an regelmäßige und amtliche Geburtslisten Gewöhnten erscheint, in dieser Hinsicht unsere Gewährsmänner eines Irrtums zu zeihen. Jene vier Angaben können sehr wohl alle auf eine gemeinschaftliche Quelle zurückgehen und dürfen überhaupt, da für die ältere Zeit vor dem Beginn der acta diurna die Angaben über die Geburtsjahre auch der bekanntesten und höchstgestellten Römer, zum Beispiel über das des Pompeius, in der auffallendsten Weise schwanken, auf keine sehr hohe Glaubwürdigkeit Anspruch machen. Vgl. Staatsrecht I3 S. 570. – In dem Leben Caesars von Napoleon III. (B. 2 Kap. 1) ist hiergegen eingewandt worden, teils daß das Annalgesetz für Caesars Geburtsjahr nicht auf 652 [102], sondern 651 [103] führen würde, teils besonders, daß auch sonst Fälle bekannt sind, wo dasselbe nicht befolgt worden ist. Allein die erste Behauptung beruht auf einem Versehen; denn wie Ciceros Beispiel zeigt, forderte das Annalgesetz nur, daß bei Antritt des Amtes das 43. Lebensjahr begonnen, nicht daß es zurückgelegt sei. Die behaupteten Ausnahmen aber von der Regel treffen sämtlich nicht zu. Wenn Tacitus (ann. 11, 22) sagt, daß man ehemals bei der Vergebung der Ämter gar keine Rücksicht auf das Alter genommen und Konsulat und Diktatur an ganz junge Leute übertragen habe, so hat er natürlich, wie auch alle Erklärer anerkennen, dabei die ältere Zeit im Sinne vor Erlaß der Annalgesetze, das Konsulat des dreiundzwanzigjährigen M. Valerius Corvus und ähnliche Fälle. Daß Lucullus das höchste Amt vor dem gesetzlichen Alter empfing, ist falsch; es wird nur berichtet (Cicero acad. pr. 1, 1), daß auf Grund einer uns nicht näher bekannten Ausnahmeklausel zur Belohnung für irgend welche von ihm verrichtete Tat er von dem gesetzlichen zweijährigen Intervall zwischen Ädilität und Prätur dispensiert war – in der Tat war er 675 Ädil, wahrscheinlich 677 Prätor, 680 Konsul. Daß der Fall des Pompeius ein gänzlich verschiedener ist, liegt auf der Hand; aber auch von Pompeius wird mehrfach ausdrücklich gemeldet (Cicero de imp. Pomp. 21, 62. Appian 3, 88), daß der Senat ihn von den Altersgesetzen entband. Daß dies für Pompeius geschah, der als sieggekrönter Oberfeldherr und Triumphator, an der Spitze eines Heeres und seit seiner Koalition mit Crassus auch einer mächtigen Partei, sich um das Konsulat bewarb, ist ebenso begreiflich, als es im höchsten Grade auffallend sein würde wenn dasselbe für Caesar bei seiner Bewerbung um die minderen Ämter geschehen sein sollte, wo er wenig mehr bedeutete als andere politische Anfänger; und noch viel auffallender ist es, daß wohl von jener selbstverständlichen Ausnahme, aber nicht von dieser mehr als seltsamen sich Erwähnung findet, so nahe solche Erwähnungen, namentlich im Hinblick auf den 21 jährigen Konsul Caesar den Sohn, auch gelegen haben würden (vgl. z.B. Appian 3, 88). Wenn aus diesen unzutreffenden Beispielen dann die Folgerung gezogen wird, daß ›man in Rom das Gesetz wenig beachtet habe, wenn es sich um ausgezeichnete Männer handelte‹, so ist über Rom und die Römer wohl nie etwas Irrigeres gesagt worden als dieser Satz. Die Größe des römischen Gemeinwesens wie nicht minder die seiner großen Feldherren und Staatsmänner beruht vor allen Dingen darauf, daß das Gesetz auch für sie galt.


3 Wenigstens die Grundzüge dieser Organisation müssen in die Jahre 674 [80]. 675 [79]. 676 [78] fallen, wenngleich die Ausführung ohne Zweifel zum guten Teil erst den späteren Jahren angehört.


4 Die folgende Erzählung beruht wesentlich auf dem Bericht des Licinianus, der, so trümmerhaft er auch gerade hier ist, dennoch über die Insurrektion des Lepidus wichtige Aufschlüsse gibt.


5 Unter dem Jahre 676 [78] berichtet Licinianus (p. 23 Pertz, p. 42 Bonn): (Lepidus) [le]gem frumentari[am] nullo resistente l[argi]tus est, ut annon[ae] quinque modi popu[lo da]rentur. Danach hat also das Gesetz der Konsuln des J. 681 [73] Marcus Terentius Lucullus und Gaius Cassius Varus, welches Cicero (in Verr. 3, 70, 136. 5, 21, 52) erwähnt und auf das auch Sallust (hist. 3, 61, 19 Dietsch) sich bezieht, die fünf Scheffel nicht erst wiederhergestellt, sondern nur durch Regulierung der sicilischen Getreideankäufe die Kornspenden gesichert und vielleicht im einzelnen manches geändert. Daß das Sempronische Gesetz (II, 105) jedem in Rom domicilierenden Bürger gestattete an den Getreidespenden teilzunehmen, steht fest. Allein die spätere Getreideverteilung hat diesen Umfang nicht gehabt; denn da das Monatkorn der römischen Bürgerschaft wenig mehr als 33000 Medimnen = 198000 röm. Scheffel betrug (Cic. in Verr. 3, 30, 72), so empfingen damals nur etwa 40000 Bürger Getreide, während doch die Zahl der in der Hauptstadt domicilierenden Bürger sicher weit beträchtlicher war. Diese Einrichtung rührt wahrscheinlich aus dem Octavischen Gesetze her, das im Gegensatze zu der übertriebenen Sempronischen eine, mäßige, für den Staat erträgliche und für das gemeine Volk notwendige Spendung' (Cic. de off. 2, 21, 72. Brut. 62, 222) einführte; und allem Anschein nach ist ebendies Gesetz die von Licinianus erwähnte lex frumentaria. Daß Lepidus sich auf einen solchen Ausgleichsvorschlag einließ, stimmt zu seinem Verhalten in Betreff der Restitution des Tribunats. Ebenso paßt es zu den Verhältnissen, daß die Demokratie durch die hiermit herbeigeführte Regulierung der Kornverteilung sich keineswegs befriedigt fand (Sallust a.a.O.). – Die Verlustsumme ist danach berechnet, daß das Getreide mindestens den doppelten Wert hatte (II, 105); wenn die Piraterie oder andere Ursachen die Kornpreise in die Höhe trieben, mußte sich ein noch weit beträchtlicherer Schaden herausstellen.


6 Aus den Trümmern des Licinianischen Berichts (p. 44 Bonn) geht auch dies hervor, daß der Beschluß des Senats: ›uti Lepidus et Catulus decretis exercitibus maturrume proficiscerentur‹ (Sallust hist. 1, 14 Dietsch) – nicht von einer Entsendung der Konsuln vor Ablauf des Konsulats in ihre prokonsularischen Provinzen zu verstehen ist, wozu es auch an jedem Grunde gefehlt haben würde, sondern von der Sendung nach Etrurien gegen die aufständischen Faesulaner, ganz ähnlich wie im Catilinarischen Kriege der Konsul Gaius Antonius ebendorthin geschickt ward. Wenn Philippus bei Sallust (hist. 1, 84, 4) sagt, daß Lepidus ob seditionem provinciam cum exercitu adeptus est, so ist dies damit vollständig im Einklang; denn das außerordentliche konsularische Kommando in Etrurien ist ebensowohl eine provincia wie das ordentliche prokonsularische im Narbonensischen Gallien.


7 In den neu gefundenen Sallustischen Bruchstücken, welche dem Ende des Feldzuges von 75 anzugehören scheinen, gehören hierher die Worte: Romanus [exer]citus (des Pompeius) frumenti gra[tia r]emotus in Vascones i.. [it]emque Sertorius mon ... e, cuius multum in[terer]at, ne ei perinde Asiae [iter et Italiae intercluderetur].


8 Das Reich von Edessa, dessen Gründung die einheimischen Chroniken 620 [134] setzen (II, 60), kam erst einige Zeit nach seiner Entstehung unter die arabische Dynastie der Abgaros und Mannos, die wir später daselbst finden. Offenbar hängt dies zusammen mit der Ansiedelung vieler Araber durch Tigranes den Großen in der Gegend von Edessa, Kallirhoe, Karrhä (Plin, h.n. 5, 20 85. 21, 86. 6, 28, 142); wovon auch Plutarch (Luc. 21) berichtet, daß Tigranes, die Sitten der Zeltaraber umwandelnd, sie seinem Reiche näher ansiedelte, um durch sie des Handels sich zu bemächtigen. Vermutlich ist dies so zu verstehen, daß die Beduinen, die gewohnt waren durch ihr Gebiet Handelsstraßen zu eröffnen und auf diesen feste Durchgangszölle zu erheben (Strabon 14, 748), dem Großkönig als eine Art von Zollkontrolleuren dienen und an der Euphratpassage für ihn und für sich Zölle erheben sollten. Diese ›osrhoenischen Araber‹ (Orei Arabes), wie sie Plinius nennt, müssen auch die Araber am Berg Amanos sein, die Afranius überwand (Plut. Pomp. 39).


9 Die streitige Frage, ob dies angebliche oder wirkliche Testament von Alexander I. († 666 [81]) oder Alexander II. († 673 [88]) herrühre, wird gewöhnlich für die erste Alternative entschieden. Allein die Gründe sind unzulänglich; denn Cicero (de l. agr. 1, 4, 12. 15, 38. 16, 41) sagt nicht, daß Ägypten im J. 666 [88], sondern daß es in oder nach diesem Jahr an Rom gefallen sei; und wenn man daraus, daß Alexander I. im Ausland, Alexander II. in Alexandreia umkam, gefolgert hat, daß die in dem fraglichen Testament er wähnten in Tyros lagernden Schätze dem ersteren gehört haben werden, so ist übersehen, daß Alexander II. neunzehn Tage nach seiner Ankunft in Ägypten getötet ward (Letronne inscr. de l'Egypte 2, 20), wo seine Kasse noch sehr wohl in Tyros sein konnte. Entscheidend ist dagegen der Umstand, daß der zweite Alexander der letzte echte Lagide war, da bei den ähnlichen Erwerbungen von Pergamon, Kyrene und Bithynien Rom stets von dem letzten Sproß der berechtigten Herrscherfamilie eingesetzt worden ist. Das alte Staatsrecht, wie es wenigstens für die römischen Klientelstaaten maßgebend gewesen ist, scheint dem Regenten das letztwillige Verfügungsrecht über sein Reich nicht unbedingt, sondern nur in Ermangelung erbberechtigter Agnaten zugestanden zu haben. Vgl. Gutschmids Anmerkung zu der deutschen Übersetzung von S. Sharper Geschichte Ägyptens 2, 17. – Ob das Testament echt oder falsch war, ist nicht auszumachen und auch ziemlich gleichgültig; besondere Gründe eine Fälschung anzunehmen liegen nicht vor.


10 Daß Tigranokerta in der Gegend von Mardîn etwa zwei Tagemärsche westlich von Nisibis gelegen hat, hat die von Sachau (über die Lage von Tigranokerta, Abh. der Berliner Akademie 1880) au Ort und Stelle angestellte Untersuchung erwiesen, wenn auch die von Sachau vorgeschlagene genauere Fixierung der Örtlichkeit nicht außer Zweifel ist. Dagegen steht seiner Auseinandersetzung über den Feldzug Luculls das Bedenken entgegen, daß auf der dabei angenommenen Route von einer Überschreitung des Tigris in der Tat nicht die Rede sein kann.


11 Cicero (de imp. Pomp. 9, 23) meint schwerlich einen andern als einen der reichen Tempel der Landschaft Elymais, wohin die Raubzüge der syrischen wie der parthischen Könige regelmäßig sich richteten (Strabo 16, 744; Polyb. 31, 11; l. Makkab. 6 u.a.m.) und wahrscheinlich diesen als den bekanntesten, auf keinen Fall darf an den Tempel von Komana oder überhaupt irgend ein Heiligtum im Pontischen Reiche gedacht werden.


12 Aus diesen Bestimmungen hat sich der Begriff des Raubes als eines besonderen Verbrechens entwickelt, während das ältere Recht den Raub unter dem Diebstahl mitbegriff.


13 Da die Linie 7 deutsche Meilen (Sallust hist. 4, 19 Dietsch; Plutarch Crass. 10) lang war, so ging sie wohl nicht von Squillace nach Pizzo, sondern nördlicher, etwa bei Castrovillari und Cassano über die hier in gerader Linie etwa 6 deutsche Meilen breite Halbinsel.


14 Daß Crassus noch 682 [72] den Oberbefehl übernahm, ergibt sich aus der Beseitigung der Konsuln (Plutarch Crass. 10); daß der Winter 682/3 [72/1] den beiden Heeren am Bruttischen Wall verstrich, aus der ›Schneenacht‹ (Plut. v.a.O.).


15 Die außerordentliche Amtsgewalt (pro consule, pro praetore, pro quaestore) konnte nach römischem Staatsrecht in dreifacher Weise entstehen. Entweder ging sie hervor aus dem für die nichtstädtische Amtstätigkeit geltenden Grandsatz, daß das Amt bis zu dem gesetzlichen Endtermin, die Amtsgewalt aber bis zum Eintreffen des Nachfolgers fortdauert, was der älteste, einfachste und häufigste Fall ist. Oder sie entstand auf dem Wege, daß die beikommenden Organe, namentlich die Komitien, in späterer Zeit auch wohl der Senat, einen nicht in der Verfassung vorgesehenen Oberbeamten ernannten, indem dieser zwar sonst dem ordentlichen Beamten gleichstand, aber doch zum Kennzeichen der Außerordentlichkeit seines Amtes sich nur ›an Prätors‹ oder ›an Konsuls Statt‹ nannte. Hierher gehören auch die in ordentlichem Wege zu Quästoren ernannten, dann aber außerordentlicherweise mit prätorischer oder gar konsularischer Amtsgewalt ausgestatteten Beamten (quaestores pro praetore oder pro consule), in welcher Eigenschaft zum Beispiel Publius Lentulus Marcellinus 679 [75] nach Kyrene (Sallust hist 2, 39 Dietsch), Gnaeus Piso 689 [65] nach dem Diesseitigen Spanien (Sallust Cat. 19), Cato 696 [58] nach Kypros (Vell. 2, 45) gingen. Oder endlich es beruht die außerordentliche Amtsgewalt auf dem Mandierungsrecht des höchsten Beamten. Derselbe ist, wenn er seinen Amtsbezirk verläßt oder sonst behindert ist sein Amt zu versehen, befugt einen seiner Leute zu seinem Stellvertreter zu ernennen, welcher dann legatus pro praetore (Sallust Iug. 36. 37. 38) oder, wenn die Wahl auf den Qnästor fällt, quaestor pro praetore (Sallust Iug. 103) heißt. In gleicher Weise ist er befugt, wenn er keinen Quästor hat, dessen Geschäfte durch einen seines Gefolges versehen zu lassen, welcher dann legatus pro quaestore heißt und mit diesem Namen wohl zuerst auf den makedonischen Tetradrachmen des Sura, Unterbefehlshabers des Statthalters von Makedonien 665-667 [89-87], begegnet. Das aber ist dem Wesen der Mandierung zuwider und darum nach älterem Staatsrecht unzulässig, daß der höchste Beamte, ohne in seiner Funktionierung gehindert zu sein, gleich bei Antritt seines Amtes von vornherein einen oder mehrere seiner Untergebenen mit höchster Amtsgewalt ausstattet; und insofern sind die legati pro praetore des Prokonsuls Pompeius eine Neuerung und schon denen gleichartig, die in der Kaiserzeit eine so große Rolle spielen.


16 Der Sage nach ward König Romulus von den Senatoren in Stücke zerrissen.


17 Pompeius verteilte unter seine Soldaten und Offiziere als Ehrengeschenk 384 Mill. Sesterzen (= 16000 Talente, App. Mithr. 116); da die Offiziere 100 Mill. empfingen (Plin. h.n. 37, 2, 16), von den gemeinen Soldaten aber jeder 6000 Sesterzen (Plin., App.), so zählte das Heer noch bei dem Triumph etwa 40000 Mann.


18 So verwarfen die Sadducäer die Engel- und Geisterlehre und die Auferstehung der Toten. Die meisten überlieferten Differenzpunkte zwischen Pharisäern und Sadducäern beziehen sich auf untergeordnete rituelle, juristische und Kalenderfragen. Charakteristisch ist es, daß die siegenden Pharisäer diejenigen Tage, an denen sie in den einzelnen Kontroversen definitiv die Oberhand behalten oder ketzerische Mitglieder aus dem Oberkonsistorium ausgestoßen hatten, in das Verzeichnis der Gedenk- und Festtage der Nation eingetragen haben.


19 Den Winter 689/90 [65/4] brachte Pompeius noch in der Nähe des Kaspischen Meeres zu (Dio 37, 7). Im Jahre 690 unterwarf er zunächst im Pontischen Reiche die letzten noch Widerstand leistenden Burgen und zog dann langsam, überall die Verhältnisse regelnd, gegen Süden. Daß die Ordnung Syriens 690 [64] begann, bestätigt sich dadurch, daß die syrische Provinzialära mit diesem Jahre anhebt und durch Ciceros Angabe hinsichtlich Kommagenes (ad Q. fr 2. 12, 2; vgl. Dio 37, 7). Den Winter 690/1 [64/3] scheint Pompeius in Antiochia sein Hauptquartier gehabt zu haben (Joseph. 14, 3, 1. 2, wo die Verwirrung von Niese im Hermes 11, 471 berichtigt worden ist).


20 Zwar lassen Orosius 6, 6 und Dio 37, 15, ohne Zweifel beide nach Livius, Pompeius bis nach Petra gelangen, auch wohl die Stadt einnehmen oder gar das Rote Meer erreichen; allein daß er im Gegenteil bald nach Empfang der Nachricht von dem Tode Mitbradats, die ihm auf dem Marsche nach Jerusalem zukam, aus Syrien nach Pontus zurückging, sagt Plutarch (Pomp. 41. 42) und wird durch Florus 1, 39 und Josephus 14, 3, 3. 4 bestätigt. Wenn König Aretas unter den von Pompeius Besiegten in den Bulletins figuriert, so genügte hierfür sein durch Pompeius veranlaßter Abzug von Jerusalem.


21 Diese Auffassung beruht auf der Erzählung Plutarchs (Pomp. 36), welche durch Strabons (16, 744) Schilderung der Stellung des Satrapen von Elymais unterstützt wird. Eine Ausschmückung davon ist es, wenn in den Verzeichnissen der von Pompeius besiegten Landschaften und Könige Medien und dessen König Dareios aufgeführt werden (Diodor fr. Vat. p. 140; Appian Mithr. 117); und daraus weiter herausgesponnen ist Pompeius' Krieg mit den Medern (Vell. 2, 40. Appian Mithr. 106. 114) und nun gar der Zug desselben nach Ekbatana (Oros. 6, 5). Eine Verwechselung mit der fabelhaften gleichnamigen Stadt auf dem Karmel hat hier schwerlich stattgefunden; es ist einfach jene unleidliche, wie es scheint aus Pompeius' großartigen und absichtlich zweideutigen Bulletins sich herleitende, Übertreibung, die aus seiner Razzia gegen die Gätuler (II, 332) einen Zug an die afrikanische Westküste (Plut. Pomp. 38), aus seiner fehlgeschlagenen Expedition gegen die Nabatäer eine Eroberung der Stadt Petra, aus seinem Schiedsspruch hinsichtlich der Grenzen Armeniens eine Feststellung der römischen Reichsgrenze jenseit Nisibis gemacht hat.


22 Der Krieg, den dieser Antiochos mit Pompeius geführt haben soll (Appian Mithr. 106. 117), stimmt sehr wenig zu dem Vertrag, den derselbe mit Lucullus abschloß (Dio 36, 4) und seinem ungestörten Verbleiben in der Herrschaft; vermutlich ist auch er bloß daraus herausgesponnen, daß Antiochos von Kommagene unter den von Pompeius unterworfenen Königen figurierte.


23 Hierauf zielt vermutlich Ciceros Vorwurf (de off. 3, 12, 49): piratas immunes habemus, socios vectigales; insofern nämlich jene Piratenkolonien wahrscheinlich von Pompeius zugleich mit der Immunität beschenkt wurden, während bekanntlich die von Rom abhängigen Provinzialgemeinden durchschnittlich steuerpflichtig waren.


24 Wer die Gesamtlage der politischen Verhältnisse dieser Zeit übersieht, wird specieller Beweise nicht bedürfen, am zu der Einsicht zu gelangen, daß das letzte Ziel der demokratischen Machinationen 688 [66] fg. nicht der Sturz des Senats war, sondern der des Pompeius. Doch fehlt es auch an solchen Beweisen nicht. Daß die Gabinisch-Manilischen Gesetze der Demokratie einen tödlichen Schlag versetzten, sagt Sallust (Cat. 39); daß die Verschwörung 688-689 [66-65] und die Servilische Rogation speciell gegen Pompeius gerichtet waren, ist gleichfalls bezeugt (Sallust Cat. 19; Val. Max. 6, 2, 4; Cic. de lege agr. 2, 17, 46). Überdies zeigt Crassus' Stellung zu der Verschwörung allein schon hinreichend, daß sie gegen Pompeius gerichtet war.


25 Plutarch Crass. 13; Cicero de l. agr. 2. 17, 44. In dies Jahr (689 [65]) gehört Ciceros Rede de rege Alexandrino, die man unrichtig in das J. 698 [56] gesetzt hat. Cicero widerlegt darin, wie die Fragmente deutlich zeigen, Crassus' Behauptung, daß durch das Testament des Königs Alexandros Agypten römisches Eigentum geworden sei. Diese Rechtsfrage konnte und mußte im J. 689 [65] diskutiert werden; im J. 698 [56] aber war sie durch das Julische Gesetz von 695 [59] bedeutungslos geworden. Auch handelte es sich im J. 698 [56] gar nicht um die Frage, wem Ägypten gehöre, sondern um die Zurückführung des durch einen Aufstand vertriebenen Königs und es hat bei dieser uns genau bekannten Verhandlung Crassus keine Rolle gespielt. Endlich war Cicero nach der Konferenz von Luca durchaus nicht in der Lage gegen einen der Triumvirn ernstlich zu opponieren.


26 Die Ambrani, (Suet. Caes. 9) sind wohl nicht die mit den Kimbern zusammengenannten Ambronen (Plutarch Mar. 19), sondern verschrieben für Arverni.


27 Naiver kann dies nicht ausgesprochen werden, als es in der seinem Bruder untergeschobenen Denkschrift geschieht de pet. cons. 1, 5. 13, 51. 53 (vom J. 690 [64]); der Bruder selbst würde schwerlich sich so offenherzig öffentlich geäußert haben. Als authentisches Belegstück dazu werden unbefangene Leute nicht ohne Interesse die zweite Rede gegen Rullus lesen, wo der ›erste demokratische Konsul‹, in sehr ergötzlicher Weise das liebe Publikum nasführend, ihm die ›richtige Demokratie‹ entwickelt.


28 Seine noch vorhandene Grabschrift lautet: Cn. Calpurnius Cn. f. Pisa quaestor pro pr. ex s.c. provinciam Hispaniam citeriorem optinuit.


29 Eine solche ist der Catilina des Sallustius, der von dem Verfasser, einem notorischen Caesarianer, nach dem J. 708 [62] entweder unter Caesars Alleinherrschaft oder wahrscheinlicher unter dem Triumvirat seiner Erben veröffentlicht wurde; offenbar als politische Tendenzschrift, welche sich bemüht die demokratische Partei, auf welcher ja die römische Monarchie beruht, zu Ehren zu bringen und Caesars Andenken von dem schwärzesten Fleck, der darauf haftete, zu reinigen, nebenher auch den Oheim des Triumvir Marcus Antonius möglichst weiß zu waschen (vgl. z.B.c. 59 mit Dio 37, 39). Ganz ähnlich soll der Jugurtha desselben Verfassers teils die Erbärmlichkeit des oligarchischen Regiments aufdecken, teils den Koryphäen der Demokratie Gaius Marius verherrlichen. Daß der gewandte Schriftsteller den apologetischen und accusatorischen Charakter dieser seiner Bücher zurücktreten läßt, beweist nicht, daß sie keine, sondern daß sie gute Parteischriften sind.


30 Der Eindruck der ersten Ansprache, die Pompeius nach seiner Rückkehr an die Bürgerschaft richtete, wird von Cicero (ad Att. 1, 14) so geschildert: prima contio Pompei non iucunda miseris (dem Gesindel), inanis improbis (den Demokraten), beatis (den Vermögenden) non grata, bonis (den Aristokraten) non gravis; itaque frigebat.


31 So ward zum Beispiel in Vaison im Vocontischen Gau eine in keltischer Sprache mit gewöhnlichem griechischen Alphabet geschriebene Inschrift gefunden. Sie lautet: σεγομαρος ουιλλονεος τοουτιους ναμαυσατις ειωρου βηλησαμισοσιν νεμητον. Das letzte Wort heißt ›heilig‹.


32 Auf eine längere Zeit hindurch fortgesetzte Einwanderung belgischer Kelten nach Britannien deuten die von belgischen Gauen entlehnten Namen englischer Völkerschaften an beiden Ufern der Themse, wie der Atrebaten, der Belgen, ja der Britanner selbst, welcher von den an der Somme unterhalb Amiens ansässigen Britonen zuerst auf einen englischen Gau und sodann auf die ganze Insel übertragen zu sein scheint. Auch die englische Goldmünzung ist aus der belgischen abgeleitet und ursprünglich mit ihr identisch.


33 Das erste Aufgebot der belgischen Kantone ausschließlich der Remer, also der Landschaft zwischen Seine und Schelde und östlich bis gegen Rheims und Andernach, von 2000-2200 Quadratmeilen wird auf etwa 300000 Mann berechnet; wonach, wenn man das für die Bellovaker angegebene Verhältnis des ersten Aufgebots zu der gesamten waffenfähigen Mannschaft als allgemein gültig betrachtet, die Zahl der waffenfähigen Belgen auf 500000 und danach die Gesamtbevölkerung auf mindestens 2 Millionen sich stellt. Die Helvetier mit den Nebenvölkern zählten vor ihrem Auszug 336000 Köpfe; wenn man annimmt, daß sie damals schon vom rechten Rheinufer verdrängt waren, kann ihr Gebiet auf ungefähr 300 Quadratmeilen angeschlagen werden. Ob die Knechte hierbei mitgezählt sind, läßt sich um so weniger entscheiden, als wir nicht wissen, welche Form die Sklaverei bei den Kelten angenommen hatte; was Caesar 1, 4 von Orgetorix' Sklaven, Hörigen und Schuldnern erzählt spricht eher für als gegen die Mitzählung. – Daß übrigens jeder solche Versuch das, was der alten Geschichte vor allen Dingen fehlt, die statistische Grundlage, durch Kombination zu ersetzen, mit billiger Vorsicht aufgenommen werden muß, wird der verständige Leser ebensowenig verkennen als ihn darum unbedingt wegwerfen.


34 ›In Gallien jenseit der Alpen im Binnenland am Rhein habe ich‹, erzählt Scrofa bei Varro de r.r. 1, 7, 8, ›als ich dort kommandierte, einige Striche betreten, wo weder die Rebe noch die Olive noch der Obstbaum fortkommt, wo man mit weißer Grubenkreide die Acker düngt, wo man weder Gruben- noch Seesalz hat, sondern die salzige Kohle gewisser verbrannter Hölzer statt Salz benutzt.‹ Diese Schilderung bezieht sich wahrscheinlich auf die vorcaesarische Zeit und auf die östlichen Striche der alten Provinz, wie zum Beispiel die Allobrogische Landschaft; später beschreibt Plinius (h.n. 17, 6, 42 fg.) ausführlich das gallisch-britannische Mergeln.


35 ›Von gutem Schlag sind in Italien besonders die gallischen Ochsen, zur Feldarbeit nämlich; wogegen die ligurischen nichts Rechtes beschaffen‹ (Varr. de r.r. 2, 5, 9). Hier ist zwar das Cisalpinische Gallien gemeint, allein die Viehwirtschaft daselbst geht doch unzweifelhaft zurück auf die keltische Epoche. Der ›gallischen Klepper‹ (Gallici canterii) gedenkt schon Plautus (Aul. 3, 5, 21). ›Nicht jede Rasse schickt sich für das Hirtengeschäft; weder die Bastuler noch die Turduler (beide in Andalusien) eignen sich dafür; am besten sind die Kelten, besonders für Reit- und Lasttiere (iumenta)‹ (Varro de r.r. 2, 10, 4).


36 Dahin führt die Benennung des Kauffahrtei- oder des ›runden‹ im Gegensatz zu dem ›langen‹ oder dem Kriegsschiff und die ähnliche Gegeneinanderstellung der ›Ruderschiffe‹ (ἐπίκωποι νῆες) und der ›Kauffahrer‹ (ὁλκάδες, Dionys. 3, 44); ferner die geringe Bemannung der Kauffahrteischiffe, die auf den allergrößten nicht mehr betrug als 200 Mann (Rhein. Mus. N.F. 11, 625), während auf der gewöhnlichen Galeere von drei Verdecken schon 170 Ruderer gebraucht wurden (I, 518). Vgl. Movers Phön. 2, 3, 167 fg.

37 Dies merkwürdige Wort muß schon im sechsten Jahrhundert Roms bei den Kelten im Potal gebräuchlich gewesen sein; denn bereits Ennius kennt es und es kann nur von da her in so früher Zeit den Italikern zugekommen sein. Es ist dasselbe aber nicht bloß keltisch, sondern auch deutsch, die Wurzel unseres ›Amt‹; wie ja auch das Gefolgwesen selbst den Kelten und den Deutschen gemeinsam ist. Von großer geschichtlicher Wichtigkeit wäre es auszumachen, ob das Wort und also auch die Sache zu den Kelten von den Deutschen oder zu den Deutschen von den Kelten kam. Wenn, wie man gewöhnlich annimmt, das Wort ursprünglich deutsch ist und zunächst den in der Schlacht dem Herrn ›gegen den Rücken‹ (and = gegen, bak = Rücken) stehenden Knecht bezeichnet, so ist dies mit dem auffallend frühen Vorkommen dieses Wortes bei den Kelten nicht gerade unvereinbar. Nach allen Analogien kann das Recht Ambakten, das ist δοῦλοι μισϑωτοί, zu halten dem keltischen Adel nicht von Haus aus zugestanden, sondern erst allmählich im Gegensatz zu dem älteren Königtum wie zu der Gleichheit der Gemeinfreien sich entwickelt haben. Wenn also das Ambaktentum bei den Kelten keine altnationale, sondern eine relativ junge Institution ist, so ist es auch, bei dem zwischen den Kelten und Deutschen Jahrhunderte lang bestehenden und weiterhin zu erörternden Verhältnis, nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich, daß die Kelten, in Italien wie in Gallien, zu diesen gedungenen Waffenknechten hauptsächlich Deutsche nahmen. Die ›Schweizer‹ würden also in diesem Falle um einige Jahrtausende älter sein als man meint. – Sollte die Benennung, womit, vielleicht nach dem Beispiel der Kelten, die Römer die Deutschen als Nation bezeichnen, der Name Germani wirklich keltischen Ursprungs sein, so steht dies damit, wie man sieht, im besten Einklang. – Freilich werden diese Annahmen immer zurückstehen müssen, falls es gelingt, das Wort ambactus in befriedigender Weise aus keltischer Wurzel zu erklären; wie denn Zeuß (gramm. p. 796), wenn gleich zweifelnd, dasselbe auf ambi = um und ag = agere, = Herumbeweger oder Herumbewegter, also Begleiter, Diener zurückführt. Daß das Wort auch als keltischer Eigenname vorkommt (Zeuß S. 77) und vielleicht noch in dem cambrischen amaeth = Bauer, Arbeiter erhalten ist (Zeuß S. 156) kann nach keiner Seite hin entscheiden.


38 Von den keltischen Wörtern guerg = Wirker und breth = Gericht.


39 Welche Stellung ein solcher Bundesfeldherr seinen Leuten gegenüber einnahm, zeigt die gegen Vercingetorix erhobene Anklage auf Landesverrat (Caes. b.g. 7, 20).

40 So sind Caesars Sueben wahrscheinlich die Chatten'; aber dieselbe Benennung kam sicher zu Caesars Zeit und noch viel später auch jedem andern deutschen Stamme zu, der als ein regelmäßig wandernder bezeichnet werden konnte. Wenn also auch, wie nicht zu bezweifeln, der ›König der Sueben‹ bei Mela (3, 1) und Plinius (h.n. 2, 67, 170) Ariovist ist, so folgt darum noch keineswegs, daß Ariovist ein Chatte war. Die Marcomanen als ein bestimmtes Volk lassen sich vor Marbod nicht nachweisen; es ist sehr möglich, daß das Wort bis dahin nichts bezeichnet als was es etymologisch bedeutet, die Land- oder Grenzwehr. Wenn Caesar 1, 51 unter den im Herre Ariovists fechtenden Völkern Marcomanen erwähnt, so kann er auch hier eine bloß appellative Bezeichnung ebenso mißverstanden haben, wie dies bei den Sueben entschieden der Fall ist.


41 Ariovists Ankunft in Gallien ist nach Caesar 1, 36 auf 683 [71], die Schlacht von Admagetobriga (denn so heißt der einer falschen Inschrift zuliebe jetzt gewöhnlich Magetobriga genannte Ort) nach Caesar 1, 35 und Cicero ad Att. 1, 19 auf 693 gesetzt worden.


42 Um diesen Hergang der Dinge nicht unglaublich zu finden oder demselben gar tiefere Motive unterzulegen als staatsmännische Unwissenheit und Faulheit sind, wird man wohl tun den leichtfertigen Ton sich zu vergegenwärtigen, in dem ein angesehener Senator wie Cicero in seiner Korrespondenz sich über diese wichtigen transalpinischen Angelegenheiten ausläßt.


43 Nach dem unberichtigten Kalender. Nach der gangbaren Rektifikation, die indes hier keineswegs auf hinreichend zuverlässigen Daten beruht, entspricht dieser Tag dem 16. April des Julianischen Kalenders.


44 Iulia Equestris, wo der letzte Beiname zu fassen ist wie in andern Kolonien Caesars die Beinamen sextanorum, decimanorum u.a.m. Es waren keltische oder deutsche Reiter Caesars, die, natürlich unter Erteilung des römischen oder doch des latinischen Bürgerrechts, hier Landlose empfingen


45 Göler (Caesars Gall. Krieg S. 45 fg.) meint das Schlachtfeld bei Cernay unweit Mülhausen aufgefunden zu haben, was im ganzen übereinkommt mit Napoleons (précis p. 35) Ansetzung des Schlachtfeldes in der Gegend von Belfort. Diese Annahme ist zwar nicht sicher, aber den Umständen angemessen; denn daß Caesar für die kurze Strecke von Besançon bis dahin sieben Tagemärsche brauchte, erklärt er selbst (I, 41) durch die Bemerkung, daß er einen Umweg von über zehn deutschen Meilen genommen, um die Bergwege zu vermeiden, und dafür, daß die Schlacht 5, nicht 50 Milien vom Rhein geschlagen ward, entscheidet bei gleicher Autorität der Überlieferung die ganze Darstellung der bis zum Rhein fortgesetzten und offenbar nicht mehrtägigen, sondern an dem Schlachtag selbst beendigten Verfolgung. Der Vorschlag Rüstows (Einleitung zu Caesars Komm. S. 117) das Schlachtfeld an die obere Saar zu verlegen beruht auf einem Mißverständnis. Das von den Sequanern, Leukern, Lingonen erwartete Getreide soll dem römischen Heere nicht unterwegs auf dem Marsche gegen Ariovist zukommen, sondern vor dem Aufbruch nach Besançon geliefert und von den Truppen mitgenommen werden; wie dies sehr deutlich daraus hervorgeht, daß Caesar, indem er seine Truppen auf jene Lieferungen hinweist, daneben sie auf das unterwegs einzubringende Korn vertröstet. Von Besançon aus beherrschte Caesar die Gegend von Langres und Epinal und schrieb, wie begreiflich, seine Lieferungen lieber hier aus als in den ausfouragierten Distrikten, aus denen er kam.


46 Das scheint die einfachste Annahme über den Ursprung dieser germanischen Ansiedelungen. Daß Ariovist jene Völker am Mittelrhein ansiedelte, ist deshalb wahrscheinlich, weil sie in seinem Heer fechten (Caes. 1, 51) und früher nicht vorkommen; daß ihnen Caesar ihre Sitze ließ, deshalb, weil er Ariovist gegenüber sich bereit erklärte die in Gallien bereits ansässigen Deutschen zu dulden (Caes. 1, 35. 43) und weil wir sie später in diesen Sitzen finden. Caesar gedenkt der nach der Schlacht hinsichtlich dieser germanischen Ansiedelungen getroffenen Verfügungen nicht, weil er über alle in Gallien von ihm vorgenommenen organischen Einrichtungen grundsätzlich Stillschweigen beobachtet.


47 Daß Caesars Überfahrten nach Britannien aus den Häfen der Küste von Calais bis Boulogne an die Küste von Kent gingen, ergibt die Natur der Sache sowie Caesars ausdrückliche Angabe. Die genauere Bestimmung der Örtlichkeit ist oft versucht worden, aber nicht gelungen. Überliefert ist nur, daß bei der ersten Fahrt die Infanterie in dem einen, die Reiterei in einem anderen von jenem 8 Milien in östlicher Richtung entfernten Hafen sich einschiffte (4, 22. 23. 28) und daß die zweite Fahrt aus demjenigen von diesen beiden Häfen, den Caesar am bequemsten gefunden, dem (sonst nicht weiter genannten) itischen, von der britannischen Küste 30 (so nach Caesars Handschriften 5, 2) oder 40 (= 320 Stadien, nach Strabon 4, 5, 2, der unzweifelhaft aus Caesar schöpfte) Milien entfernten abging. Aus Caesars Worten (4, 21), daß er ›die kürzeste Überfahrt‹ gewählt habe, kann man verständigerweise wohl folgern, daß er nicht durch den Kanal, sondern durch den Pas de Calais, aber keineswegs, daß er durch diesen auf der mathematisch kürzesten Linie fuhr. Es gehört der Inspirationsglaube der Lokaltopographen dazu, um mit solchen Daten in der Hand, von denen das an sich beste noch durch die schwankende Überlieferung der Zahl fast unbrauchbar wird, an die Bestimmung der Örtlichkeit zu gehen; doch möchte unter den vielen Möglichkeiten am meisten für sich zu haben, daß der Itische Hafen (den schon Strabon a.a.O. wahrscheinlich richtig mit demjenigen identificiert, von dem bei der ersten Fahrt die Infanterie überging) bei Ambleteuse westlich vom Cap Gris Nez, der Reiterhaufen bei Ecale (Wissant) östlich von demselben Vorgebirge zu suchen ist, die Landung aber östlich von Dover bei Walmercastle stattfand.


48 Daß Cotta, obwohl nicht Unterfeldherr des Sabinus, sondern gleich ihm Legat, doch der jüngere und minder angesehene General und wahrscheinlich im Fall einer Differenz sich zu fügen angewiesen war, ergibt sich sowohl aus den früheren Leistungen des Sabinus, als daraus, daß wo beide zusammen genannt werden (4, 22. 37. 5, 24. 26. 52. 6, 32; anders 6, 37) Sabinus regelmäßig voransteht, nicht minder aus der Erzählung der Katastrophe selbst. Überdies kann man doch unmöglich annehmen, daß Caesar einem Lager zwei Offiziere mit gleicher Befugnis vorgesetzt und für den Fall der Meinungsverschiedenheit gar keine Anordnung getroffen haben soll. Auch zählen die fünf Kohorten nicht als Legion mit (vgl. 6, 32. 33), so wenig wie die 12 Kohorten an der Rheinbrücke (6, 29 vgl. 32. 33), und scheinen aus Detachements anderer Heerteile bestanden zu haben, die diesem den Germanen zunächst gelegenen Lager zur Verstärkung zugeteilt worden waren.


49 Freilich war dies nur möglich, solange die Offensivwaffen hauptsächlich auf Hieb und Stich gerichtet waren. In der heutigen Kriegführung ist, wie dies Napoleon I. vortrefflich auseinandergesetzt hat, dies System deshalb unanwendbar geworden, weil bei unseren aus der Ferne wirkenden Offensivwaffen die deployierte Stellung vorteilhafter ist als die konzentrische. In Caesars Zeit verhielt es sich umgekehrt.


50 Man sucht diesen Ort auf einer Anhöhe eine Stunde südlich von der arvernischen Hauptstadt Nemetum, dem heutigen Clermont, welche noch jetzt Gergoie genannt wird; und sowohl die bei den Ausgrabungen daselbst zu Tage gekommenen Überreste von rohen Festungsmauern, wie die urkundlich bis ins zehnte Jahrhundert hinauf verfolgte Überlieferung des Namens lassen an der Richtigkeit dieser Ortsbestimmung keinen Zweifel. Auch paßt dieselbe wie zu den übrigen Angaben Caesars, so namentlich dazu, daß er Gergovia ziemlich deutlich als Hauptort der Arverner bezeichnet (7, 4). Man wird demnach anzunehmen haben, daß die Arverner nach der Niederlage genötigt wurden sich von Gergovia nach dem nahen weniger festen Nemetum überzusiedeln.


51 Die kürzlich viel erörterte Frage, ob Alesia nicht vielmehr in Alaise (25 Kilometer südlich von Besançon, Dep. Doubs) zu erkennen sei, ist von allen besonnenen Forschern mit Recht verneint worden.


52 Man sucht dies gewöhnlich bei Capdenac unweit Figeac; Göler hat sich neuerlich für das auch früher schon in Vorschlag gebrachte Luzech westlich von Cahors erklärt.


53 Bei Caesar selbst steht dies freilich begreiflicherweise nicht geschrieben; aber eine verständliche Andeutung in dieser Beziehung macht Sallust (hist. 1, 9 Kritz), obwohl auch er als Caesarianer schrieb. Weitere Beweise ergeben die Münzen.


54 So lesen wir auf einem Semis, den ein Vergobret der Lexovier (Lisieux, Dep. Calvados) schlagen ließ, folgende Aufschrift: Cisiambos Cattos vercobreto; simissos (so) publicos Lixovio. Die oft kaum leserliche Schrift und das unglaublich abscheuliche Gepräge dieser Münzen stehen mit ihrem stammelnden Latein in bester Harmonie.


55 Das heißt cantorum convicio contiones celebrare (Cic. pro Sest. 55, 118).


56 Cato war noch nicht in Rom, als Cicero am 11. März 698 [56] für Sestius sprach (pro Sest. 28, 60) und als im Senat infolge der Beschlüsse von Luca über Caesars Legionen verhandelt ward (Plut. Caes. 21); erst bei den Verhandlungen im Anfang 699 [55] finden wir ihn wieder tätig; und da er im Winter reiste (Plut. Cato min. 38), kehrte er also Ende 698 [56] nach Rom zurück. Er kann daher auch nicht, wie man mißverständlich aus Asconius (p. 35. 53) gefolgert hat, im Febr. 698 [56] verteidigt haben.


57 Me asinum germanum fuisse (ad Att. 4, 5, 3).


58 Diese Palinodie ist die noch vorhandene Rede über die den Konsuln des J. 699 [55] anzuweisenden Provinzen. Sie ist Ausgang Mai 698 [56] gehalten; die Gegenstücke dazu sind die Reden für Sestius und gegen Vatinius und die über das Gutachten der etruskischen Wahrsager aus den Monaten März und April, in denen das aristokratische Regime nach Kräften verherrlicht und namentlich Caesar in sehr cavalierem Ton behandelt wird. Man kann es nur billigen, daß Cicero, wie er selbst gesteht (ad Att. 4, 5, 1), sogar vertrauten Freunden jenes Dokument seines wiedergekehrten Gehorsams zu übersenden sich schämte.


59 Überliefert ist dies nicht. Allein daß Caesar aus den latinischen Gemeinden, das heißt aus dem bei weitem größeren Teil seiner Provinz überhaupt keine Soldaten ausgehoben hat, ist an sich schon völlig unglaublich und wird geradezu widerlegt dadurch, daß die Gegenpartei die von Caesar ausgehobene Mannschaft geringschätzig bezeichnet als ›größtenteils aus den transpadanischen Kolonien gebürtig‹ (Caesar b.c. 3, 87); denn hier sind offenbar die latinischen Kolonien Strabos (Ascon. in Pison. p. 3; Sueton Caes. 8) gemeint. Von latinischen Kohorten aber findet sich in Caesars gallischer Armee keine Spur; vielmehr sind nach seinen ausdrücklichen Angaben alle von ihm im Cisalpinischen Gallien ausgehobenen Rekruten den Legionen zu- oder in Legionen eingeteilt worden. Es ist möglich, daß Caesar mit der Aushebung die Schenkung des Bürgerrechts verband; aber wahrscheinlicher hielt er vielmehr in dieser Angelegenheit den Standpunkt seiner Partei fest, welche den Transpadanern das römische Bürgerrecht nicht so sehr zu verschaffen suchte, als vielmehr es ansah als ihnen schon gesetzlich zustehend (S. 168). Nur so konnte sich das Gerücht verbreiten, daß Caesar von sich aus bei den transpadanischen Gemeinden römische Municipalverfassung eingeführt habe (Cic. ad Att. 5, 3, 2. ad fam. 8, 1, 2). So erklärt es sich auch, warum Hirtius die transpadanischen Städte als ›Kolonien römischer Bürger‹ bezeichnet (b.g. 8, 24) und warum Caesar die von ihm gegründete Kolonie Comum als Bürgerkolonie behandelte (Sueton Caes. 28; Strabon 5, 1 p. 213; Plutarch Caes. 29), während die gemäßigte Partei der Aristokratie ihr nur dasselbe Recht wie den übrigen transpadanischen Gemeinden, also das latinische zugestand, die Ultras sogar das den Ansiedlern erteilte Stadtrecht überhaupt für nichtig erklärten, also auch die an die Bekleidung eines latinischen Municipalamtes geknüpften Privilegien den Comensern nicht zugestanden (Cic. ad Att. 5, 11, 2; Appian b.c. 2, 26). Vgl. Hermes 16, 30.


60 Die uns aufbehaltene Sammlung ist voll von Beziehungen auf die Ereignisse der J. 699 [54] und 700 [55] und ward ohne Zweifel in dem letzteren bekannt gemacht; der jüngste Vorfall, dessen sie gedenkt, ist der Prozeß des Vatinius (Aug. 700 [54]). Hieronymus' Angabe, daß Catullus 697/8 [57/6] gestorben, braucht also nur um wenige Jahre verschoben zu sein. Daraus, daß Vatinius bei ›seinem Konsulat sich verschwört‹, hat man mit Unrecht geschlossen, daß die Sammlung erst nach Vatinius' Konsulat (707 [47]) erschienen ist; es folgt daraus nur, daß Vatinius, als sie erschien, schon darauf rechnen durfte in einem bestimmten Jahre Konsul zu werden, wozu er bereits 700 [54] alle Ursache hatte; denn sicher stand sein Name mit auf der in Luca vereinbarten Kandidatenliste (Cicero ad Att. 4, 8 b, 2).


61 Das folgende Gedicht Catulls (29) ist im J. 699 [55] oder 700 [54], nach Caesars britannischer Expedition und vor dem Tode der Julia geschrieben.

Wer kann es ansehn, wer vermag es auszustehn,

Wer nicht ein Bock, ein Spieler oder Schlemmer ist,

Daß jetzt Mamurra sein nennt das was einst besaß

Der Langhaarkelten und der fernen Briten Land?

Du Schlappschwanz Romulus, das siehst und gibst du zu?

Der also soll in Übermut und salbenschwer

Als süßer Schnabelierer, als Adonis nun

Hier ziehn in aller unsrer Mädchen Zimmer ein?

Du Schlappschwanz Romulus, das siehst und gibst du zu?

Ein Schlemmer bist du, bist ein Spieler, bist ein Bock! Drum also übersetztest, einziger General,

Zum fernstentlegnen Eiland du des Occidents,

Damit hier euer ausgedienter Zeitvertreib

Zwei Millionen könne oder drei vertun?

Was heißt verkehrt freigebig sein, wenn dieses nicht? Hat nicht genug schon er verdorben und verpraßt?

Zuerst verlottert ward das väterliche Gut,

Sodann des Pontus Beute, dann Iberiens,

Davon des Tajo goldbeschwerte Welle weiß.

Den fürchtet, ihr Britanner; Kelten, fürchtet den!

Was heget ihr den Lumpen, welcher gar nichts als

Ein fettes Erbe durch die Gurgel jagen kann?

Drum also ruiniertet ihr der Erde Kreis,

Ihr liebevollen Schwiegervater-Schwiegersohn?

Mamurra aus Formiae, Caesars Günstling und eine Zeitlang während der gallischen Kriege Offizier in dessen Heer, war, vermutlich kurz vor Abfassung dieses Gedichts, nach der Hauptstadt zurückgekehrt und wahrscheinlich damals beschäftigt mit dem Bau seines vielbesprochenen mit verschwenderischer Pracht ausgestatteten Marmorpalastes auf dem Caelischen Berge. Die iberische Beute wird sich auf Caesars Statthalterschaft des Jenseitigen Spanien beziehen und Mamurra schon damals, wie sicher später in Gallien, in seinem Hauptquartier sich befunden haben; das pontische geht vermutlich auf Pompeius' Krieg gegen Mithradates, da zumal nach der Andeutung des Dichters nicht bloß Caesar den Mamurra bereichert hat. – Unschuldiger als diese giftige von Caesar bitter empfundene Invektive (Suet. Caes. 73) ist ein anderes ungefähr gleichzeitiges Gedicht desselben Poeten (11), das hier auch stehen mag, weil es mit seiner pathetischen Einleitung zu einer nichts weniger als pathetischen Kommission den Generalstab der neuen Machthaber, die aus der Spelunke plötzlich ins Hauptquartier avancierten Gabinius, Antonius und wie sie weiter heißen, sehr artig persifliert. Man erinnere sich, daß es in einer Zeit geschrieben ward, wo Caesar am Rhein und an der Themse kämpfte und wo die Expeditionen des Crassus nach Parthien, des Gabinius nach Ägypten vorbereitet wurden. Der Dichter, gleichsam auch von einem der Machthaber einen der vakanten Posten erhoffend, gibt zweien seiner Klienten die letzten Aufträge vor der Abreise:

Furius und Aurelius, Adjutanten

Ihr Catulls, mag ziehn er an Indiens Ende,

Wo des Ostmeers brandende Welle weithin Hallend den Strand schlägt,

Oder nach Hyrkanien und Arabien,

In der pfeilfroh'n Parther Gebiet und Saker

Oder wo den Spiegel des Meers der siebenfältige Nil färbt;

Oder führt sein Weg ihn die Alpen über,

Wo den Malstein setzte der große Caesar,

Wo der Rhein fließt und an dem Erdrand hausen Wilde Britanner –

Ihr, bereit all das mit Catullus, was ihm

Götterratschluß davon bestimmt, zu teilen,

Meinem Schatz noch bringet zuvor die kurze Leidige Botschaft!

Mag sie stehn und gehen mit ihren Männern,

Welche sie dreihundert zugleich umarmt hält,

Keinem treulieb, aber zu jeder Stunde Jedem zu Willen.

Nicht wie sonst nachblicke sie meiner Liebe,

Die geknickt mutwillig sie, gleich dem Veilchen,

Das entlang am Saume des Ackers wandelnd Streifte die Pflugschar.


62 In diesem Jahr folgte auf den Januar mit 29 und den Februar mit 23 Tagen der Schaltmonat mit 28 und sodann der März.


63 Consul heißt Kollege (I, 246) und ein Konsul, der zugleich Prokonsul ist, ist zugleich wirklicher und stellvertretender Konsul.


64 Tigranes lebte noch im Febr. 698 [56] (Cic. pro Sest. 27, 59); dagegen herrschte Artavasdes schon vor 700 [54] (Justin 42, 2, 4; Plut. Crass. 49).


65 homo ingeniosissime nequam (Vellei. 2, 48).


66 Zu unterscheiden von dem gleichnamigen Konsul des J. 704 [50] ; dieser war ein Vetter, der Konsul des J. 705 [49] ein Bruder des Marcus Marcellus Konsul 703 [51].


67 Ein gefangener Centurio von der zehnten Legion Caesars erklärte dem feindlichen Oberfeldherrn, daß er bereit sei es mit zehn von seinen Leuten gegen die beste feindliche Kohorte (500 Mann) aufzunehmen (bell. Afric. 45). ›In der Fechtweise der Alten‹, urteilt Napoleon I., ›bestand die Schlacht aus lauter Zweikämpfen; in dem Munde des heutigen Soldaten würde es Prahlerei sein, was in dem jenes Centurionen nur richtig war.‹ Von dem Soldatengeist, der Caesars Armee durchdrang, legen die seinen Memoiren angehängten Berichte über den Afrikanischen und den zweiten Spanischen Krieg, von denen jener einen Offizier zweiten Ranges zum Verfasser zu haben scheint, dieser ein in jeder Beziehung subalternes Lagerjournal ist, lebendigen Beweis. ab.


68 Diese Ziffer gab Pompeius selbst an (Caesar b.c. 1, 6) und es summt damit, daß er in Italien etwa 60 Kohorten oder 30000 Mann einbüßte und 25000 nach Griechenland überführte (Caesar b. c 3, 10).


69 Der Senatsbeschluß war vom 7. Jan; am 18. wußte man schon in Rom seit mehreren Tagen, daß Caesar die Grenze überschritten habe (Cic. ad Att. 7, 10. 9, 10, 4); der Bote brauchte von Rom nach Ravenna allermindestens drei Tage. Danach fällt der Aufbruch um den 12. Januar, welcher nach der gangbaren Reduktion dem julianischen 24. Nov. 704 [50] entspricht.


70 Da nach formellem Recht die ›gesetzliche Ratversammlung‹ unzweifelhaft ebenso wie das ›gesetzliche Gerieht‹ nur in der Stadt selbst oder innerhalb der Bannmeile stattfinden konnte, so nannte die bei dem afrikanischen Heer den Senat vertretende Versammlung sich die ›Dreihundert‹ (bell. Afric. 88. 90; Appian 2, 95), nicht weil er aus 300 Mitgliedern bestand, sondern weil dies die uralte Normzahl der Senatoren war (I, 76). Es ist sehr glaublich, daß diese Versammlung sich durch angesehene Ritter verstärkte; aber wenn Plutarch (Cato min. 59. 61) die Dreihundert zu italischen Großhändlern macht, so hat er seine Quelle (b. Afr. 90) mißverstanden. Ähnlich wird der Quasisenat schon in Thessalonike geordnet gewesen sein.


71 Nach dem berichtigten Kalender am 5. Nov. 705.


72 Die genaue Bestimmung des Schlachtfeldes ist schwierig. Appian (2, 75) setzt dasselbe ausdrücklich zwischen (Neu-) Pharsalos (jetzt Fersala) und den Enipeus. Von den beiden Gewässern, die hier allein von einiger Bedeutung und unzweifelhaft der Apidanos und Enipeus der Alten sind, dem Sofadhitiko und dem Fersaliti, hat jener seine Quellen auf den Bergen von Thaumakoi (Dhomoko) und den Dolopischen Höhen, dieser auf dem Othrys und fließt nur der Fersaliti bei Pharsalos vorbei; da nun aber der Enipeus nach Strabon (9, p. 432) auf dem Othrys entspringt und bei Pharsalos vorbeifließt, so ist der Fersaliti mit vollem Recht von Leake (Northern Greece 4, 320) für den Enipeus erklärt worden und die von Göler befolgte Annahme, daß der Fersaliti der Apidanos sei, unhaltbar. Damit stimmen auch alle sonstigen Angaben der Alten über beide Flüsse. Nur muß freilich mit Leake angenommen werden, daß der durch die Vereinigung des Fersaliti und des Sofadhitiko gebildete zum Peneios gehende Fluß von Vlokho bei den Alten, wie der Sofadhitiko, Apidanos hieß: was aber auch um so natürlicher ist, als wohl der Sofadhitiko, nicht aber der Fersaliti beständig Wasser hat (Leake 4, 321). Zwischen Fersala also und dem Fersaliti muß Altpharsalos gelegen haben, wovon die Schlacht den Namen trägt. Demnach ward die Schlacht, am linken Ufer des Fersaliti gefochten, und zwar so, daß die Pompeianer, mit dem Gesicht nach Pharsalos stehend, ihres rechten Flügel an den Fluß lehnten (Caesar b.c. 3, 83. Frontinus strat. 2, 3, 22). Aber das Lager der Pompeianer kann hier nicht gestanden haben, sondern nur am Abhang der Höhen von Kynoskephalä am rechten Ufer des Enipeus, teils weil sie Caesar den Weg nach Skotussa verlegten, teils weil ihre Rückzugslinie offenbar über die oberhalb des Lagers befindlichen Berge nach Larisa ging; hätten sie, nach Leakes (4, 482) Annahme, östlich von Pharsalos am linken Ufer des Enipeus gelagert, so konnten sie nimmermehr durch diesen gerade hier tief eingeschnittenen Bach (Leake 4, 469) nordwärts gelangen und Pompeius hätte statt nach Larisa, nach Lamia flüchten müssen. Wahrscheinlich schlugen also die Pompeianer am rechten Ufer des Fersaliti ihr Lager und passierten den Fluß sowohl um zu schlagen als um nach der Schlacht wieder in ihr Lager zu gelangen, von wo sie sodann sich die Abhänge von Krannon und Skotussa hinaufzogen, die über dem letzteren Orte zu den Höhen von Kynoskephalä sich gipfeln. Unmöglich war dies nicht. Der Enipeus ist ein schmaler langsam fließender Bach, den Leake im November zwei Fuß tief fand und der in der heißen Jahreszeit oft ganz trocken liegt (Leake 1, 448 und 4, 472; vgl. Lucan. 6, 373), und die Schlacht ward im Hochsommer geschlagen. Ferner standen die Heere vor der Schlacht drei Viertelmeilen auseinander (Appian b.c. 2, 65), so daß die Pompeianer alle Vorbereitungen treffen und auch die Verbindung mit ihrem Lager durch Brücken gehörig sichern konnten. Wäre die Schlacht in eine völlige Deroute ausgegangen so hätte freilich der Rückzug an und über den Fluß nicht ausgeführt werden können und ohne Zweifel aus diesem Grunde verstand Pompeius nur ungern sich dazu hier zu schlagen. Der am weitesten von der Rückzugsbasis entfernte linke Flügel der Pompeianer hat dies auch empfunden; aber der Rückzug wenigstens ihres Centrums und ihres rechten Flügels ward nicht in solcher Hast bewerkstelligt, daß er unter den gegebenen Bedingungen unausführbar wäre. Caesar und seine Ausschreiber verschweigen die Überschreitung des Flusses, weil dieselbe die übrigens aus der ganzen Erzählung hervorgehende Kampfbegierde der Pompeianer zu deutlich ins Licht stellen würde, und ebenso die für diese günstigen Momente des Rückzugs.


73 In diesen Zusammenhang gehört die bekannte Anweisung Caesars an seine Soldaten nach den Gesichtern der feindlichen Reiter zu stoßen. Die Infanterie, welche hier in ganz irregulärer Weise offensiv gegen die Kavallerie auftrat, der mit den Säbeln nicht beizukommen war, sollte ihre Pila nicht abwerfen, sondern sie als Handspeere gegen die Reiter brauchen und, um dieser sich besser zu erwehren, damit nach oben zu stoßen (Plutarch Pomp. 69. 71. Caes. 45; Appian 2, 76. 78; Flor. 2, 13; Oros. 6, 15; irrig Frontin 4, 7, 32). Die anekdotenhafte Umwandlung dieser Instruktion, daß die Pompeianischen Reiter durch die Furcht vor Schmarren im Gesicht zum Weglaufen sollten gebracht werden und auch wirklich ›die Hände vor die Augen haltend‹ (Plutarch) davongaloppiert seien, fällt in sich selbst zusammen: denn sie hat nur dann eine Pointe, wenn die Pompeianische Reiterei hauptsächlich aus dem jungen Adel Roms, den ›artigen Tänzern‹, bestand; und dies ist falsch (S. 398). Höchstens kann es sein, daß der Lagerwitz jener einfachen und zweckmäßigen militärischen Ordre diese sehr unsinnige, aber allerdings lustige Wendung gab.

74 Der Verlust der Leuchtturminsel muß in der Lücke b. Alex. 12 ausgefallen sein, da die Insel anfänglich ja in Caesars Gewalt war (b.c. 3, 112. b. Alex. 8). Der Damm muß beständig in der Gewalt der Feinde gewesen sein da Caesar mit der Insel nur durch Schiffe verkehrte.


75 Die Staatengestaltung im nordwestlichen Afrika während dieser Zeit liegt sehr im Dunkel. Nach dem Jugurthinischen Kriege herrschte König Bocchus von Mauretanien wahrscheinlich vom Westlichen Meere bis zum Hafen von Saldae, in dem heutigen Marocco und Algier (II, 155); die von den mauretanischen Oberkönigen wohl von Haus aus verschiedenen Fürsten von Tingis (Tanger), die schon früher vorkommen (Plut. Sert. 9) und zu denen vermutlich Sallusts (hist. 3, 31 Kritz) Leptasta und Ciceros (in Vat. 5, 12) Mastanesosus gehören, mögen in beschränkten Grenzen selbständig gewesen oder auch bei ihm zu Lehn gegangen sein; ähnlich wie schon Syphax über viele Stammfürsten gebot (Appian Pun. 10) und um diese Zeit in dem benachbarten Numidien Cirta, wahrscheinlich doch unter Jubas Oberherrlichkeit, von dem Fürsten Massinissa besessen ward (App. b.c. 4, 54). Um 672 finden wir an Bocchus' Stelle einen König Bocud oder Bogud (II, 332; Orosius 5, 21, 14), des Bocchus Sohn. Von 705 [49] an erscheint das Reich geteilt zwischen dem König Bogud, der die westliche, und dem König Bocchus, der die östliche Hälfte besitzt und auf welche die spätere Scheidung Mauretaniens in Boguds Reich oder den Staat von Tingis und Bocchus' Reich oder den Staat von Jol (Caesarea) zurückgeht (Plin. h.n. 5, 2, 19, vergl. bell. Afr. 23).


76 Die Inschriften der bezeichneten Gegend bewahren zahlreiche Spuren dieser Kolonisierung. Der Name der Sittier ist dort ungemein häufig; die afrikanische Ortschaft Milev führt als römische den Namen colonia Sarnensis (C.I.L. VIII p. 1094), offenbar von dem nucerinischen Flußgott Sarnus (Sucton rhet. 4).


77 Wenn der Handel mit Laberius, den der bekannte Prolog erzählt, als ein Beispiel von Caesars Tyrannenlaunen angeführt worden ist, so hat man die Ironie der Situation wie des Dichters gründlich verkannt; ganz abgesehen von der Naivität den sein Honorar bereitwillig einstreichenden Poeten als Märtyrer zu behandeln.


78 Auch der Triumph nach der später zu erzählenden Schlacht bei Munda galt wohl nur den zahlreich in dem besiegten Heer dienenden Lusitanern.


79 Wer alte und neue Schriftstellerbedrängnisse zu vergleichen wünscht wird in dem Briefe des Caecina (Cicero ad fam. 6, 7) Gelegenheit dazu finden.

80 Als dies geschrieben wurde, im Jahre 1857, konnte man noch nicht wissen, wie bald durch den gewaltigsten Kampf und den herrlichsten Sieg, den die Geschichte des Menschengeschlechts bisher verzeichnet hat, demselben diese furchtbare Probe erspart und dessen Zukunft der unbedingten, durch keinen lokalen Caesarismus auf die Dauer zu hemmenden sich selbst beherrschenden Freiheit gesichert werden sollte.


81 Am 26. Jan. 710 heißt Caesar noch dictator IIII (Triumphaltafel); am 15. Febr. d.J. war er bereits dictator perpetuus (Cicero Philipp. 2, 34, 87), Vgl. Staatsrecht 23, 716 [44].


82 Die Formulierung jener Diktatur scheint die ›Sittenbesserung‹ ausdrücklich mithervorgehoben zu haben; aber ein eigenes Amt derart hat Caesar nicht bekleidet (Staatsrecht 23, 705).


83 Caesar führt die Bezeichnung imperator immer ohne Iterationsziffer und immer hinter dem Namen an erster Stelle (Staatsrecht 23, 767 A. 1).


84 In republikanischer Zeit wird der Imperatorname, der den siegreichen Feldherrn bezeichnet, abgelegt mit dem Ende des Feldzugs; als dauernde Titulatur erscheint er bei Caesar zuerst.


85 Daß bei Caesars Lebzeiten das Imperium sowohl wie der Oberpontifikat für seine agnatische – leibliche oder durch Adoption vermittelte – Descendenz durch einen förmlichen legislatorischen Akt erblich gemacht worden ist, hat Caesar der Sohn als seinen Rechtstitel zur Herrschaft geltend gemacht. Nach der Beschaffenheit unserer Überlieferung muß die Existenz eines derartigen Gesetzes oder Senatsbeschlusses entschieden in Abrede gestellt werden; es bleibt aber wohl möglich, daß Caesar die Erlassung eines solchen beabsichtigt hat. Vgl. Staatsrecht 23, 767. 1106.


86 Die verbreitete Meinung, die in dem kaiserlichen Imperatorenamt nichts als die lebenslängliche Reichsfeldherrnwürde sieht, wird weder durch die Bedeutung des Wortes noch durch die Auffassung der alten Berichterstatter gerechtfertigt. Imperium ist die Befehlsgewalt, imperator der Inhaber derselben; in diesen Worten wie in den entsprechenden griechischen Ausdrücken κράτος, αὐτοκράτωρ liegt so wenig eine specifisch militärische Beziehung, daß es vielmehr eben das Charakteristische der römischen Amtsgewalt ist, wo sie rein und vollständig auftritt, Krieg und Prozeß, das ist die militärische und die bürgerliche Befehlsgewalt als ein untrennbares Ganze in sich zu enthalten. Ganz richtig sagt Dio (53, 17, vgl. 43, 44. 52, 41), daß der Name Imperator von den Kaisern angenommen ward, zur Anzeige ihrer Vollgewalt anstatt des Königs- und Diktatortitels (πρὸς δήλωσιν τῆς αὐτοτελοῦς σφῶν ἐξουσίας, ἀντὶ τῆς τοῦ βασιλέως τοῦ τε δικτάτωρος ἐπικλήσεως); denn diese älteren Titel sind dem Namen nach verschwunden, der Sache nach aber gibt der Imperatorname dieselben Befugnisse (τὸ δὲ δὴ ἔργον αὐτῶν τῇ τοῦ αὐτοκράτορος προσηγορίᾳ βεβαιοῦνται), zum Beispiel das Recht Soldaten auszuheben, Steuern auszuschreiben, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, über Bürger und Nichtbürger in und außer der Stadt die höchste Gewalt zu üben und jeden an jedem Orte am Leben oder sonst zu strafen, überhaupt der mit dem höchsten Imperium in ältester Zeit verbundenen Befugnisse sich anzumaßen. Deutlicher kann es wohl nicht gesagt werden, daß imperator eben gar nichts ist als ein Synonym für rex, so gut wie imperare mit regere zusammenfällt.


87 Als Augustus bei Konstituierung des Prinzipats das Caesarische Imperium wiederaufnahm, geschah dies mit der Beschränkung, daß es räumlich und in gewissem Sinn auch zeitlich begrenzt sein solle; die prokonsularische Gewalt der Kaiser, welche nichts ist als ebendies Imperium, sollte für Rom und Italien nicht zur Anwendung kommen (Staatsrecht 23, 854). Auf diesem Moment ruht der wesentliche Unterschied des Caesarischen Imperium und des Augustischen Prinzipats, sowie andrerseits auf der schon prinzipiell und mehr noch praktisch unvollständigen Verwirklichung jener Schranke die reale Gleichheit beider Institutionen.

88 Über diese Frage läßt sich streiten; dagegen muß die Annahme, daß es Caesars Absicht gewesen die Römer als Imperator, die Nichtrömer als Rex zu beherrschen, einfach verworfen werden. Sie stützt sich einzig auf die Erzählung, daß in der Senatssitzung, in welcher Caesar ermordet ward, von einem der Orakelpriester Lucius Cotta ein Sibyllenspruch, wonach die Parther nur von einem ›König‹ könnten überwunden werden, habe vorgelegt und infolgedessen der Beschluß gefaßt werden sollen Caesar das Königtum über die römischen Provinzen zu übertragen. Diese Erzählung war allerdings schon unmittelbar nach Caesars Tod in Umlauf. Allein nicht bloß findet sie nirgends irgend welche auch nur mittelbare Bestätigung, sondern sie wird von dem Zeitgenossen Cicero (de div. 2, 54, 119) sogar ausdrücklich für falsch erklärt und von den späteren Geschichtschreibern, namentlich von Sueton (79) und Dio (44, 15) nur als ein Gerücht berichtet, das sie weit entfernt sind verbürgen zu wollen; und sie wird denn auch dadurch nicht besser beglaubigt, daß Plutarch (Caes. 60. 64. Brut. 10) und Appian (b.c. 2, 110) ihrer Gewohnheit gemäß jener anekdotenhaft, dieser pragmatisierend sie wiederholen. Es ist diese Erzählung aber nicht unbezeugt, sondern auch innerlich unmöglich. Wenn man auch davon absehen will, daß Caesar zu viel Geist und zu viel politischen Takt hatte um nach Oligarchenart wichtige Staatsfragen durch einen Schlag mit der Orakelmaschine zu entscheiden, so konnte er doch nimmermehr daran denken den Staat, den er nivellieren wollte, also förmlich und rechtlich zu spalten.


89 Nach der früher angenommenen Wahrscheinlichkeitsrechnung (II, 348) würde dies eine durchschnittliche Gesamtzahl von 1000-1200 Senatoren ergeben.


90 Dasselbe bezog sich allerdings nur auf die Wahlen für das J. 711 [43] und 712 [42] (Staatsrecht 23, 730); aber gewiß sollte die Einrichtung bleibend werden.


91 Daher denn auch die vorsichtigen Wendungen bei Erwähnung dieser Ämter in Caesars Gesetzen: cum censor aliusve quis magistratus Romae populi censum aget, (l. Iul. mun. Z. 144); praetor isve quei Romae iure deicundo praerit (l. Rubr. oft); quaestor urbanus queive aerario praerit (l. Iul. mun Z. 37 u.ö.).


92 ›Weit öfter‹, sagt Cicero in seiner Anweisung zur Redekunst (2, 42, 178) zunächst in Beziehung auf den Kriminalprozeß, ›bestimmen Abneigung oder Zuneigung oder Parteilichkeit oder Erbitterung oder Schmerz oder Freude oder Hoffnung oder Furcht oder Täuschung oder überhaupt eine Leidenschaft den Wahrspruch der Leute als der Beweis oder die Vorschrift oder eine Rechtsregel oder die Prozeßinstruktion oder die Gesetze.‹ Darauf wird denn die weitere Unterweisung für den angehenden Sachwalter begründet.


93 An die Ernennung eines Teiles der Kriegstribune durch die Bürgerschaft (I, 791) hat Caesar, auch hierin Demokrat, nicht gerührt.


94 Den Wegfall der sicilischen Zehnten bezeugt Varro in einer nach Ciceros Tode publicierten Schrift (de r.r. 2 praef.), indem er als die Kornprovinzen, aus denen Rom seine Subsistenz entnimmt, nur Afrika und Sardinien, nicht mehr Sicilien nennt. Die Latinität, wie sie Sicilien erhielt, muß also wohl die Immunität eingeschlossen haben (vgl. Staatsrecht 3, 684).


95 In dem Produktionsland Sicilien ward der römische Scheffel innerhalb weniger Jahre zu 2 und zu 20 Sesterzen verkauft; man rechne danach, wie die Preisschwankungen in Rom sich stellen mußten, das von überseeischem Korn lebte und der Sitz der Spekulanten war.


96 Es ist nicht ohne Interesse, daß ein späterer, aber einsichtiger polischer Schriftsteller, der Verfasser der unter Sallustius' Namen an Caesar gerichteten Briefe, diesem den Rat erteilt die hauptstädtische Getreideverteilung in die einzelnen Municipien zu verlegen. Die Kritik hat ihren guten Sinn; wie denn bei der großartigen municipalen Waisenversorgung unter Traian offenbar ähnliche Gedanken gewaltet haben.


97 Charakteristisch ist die folgende Auseinandersetzung in Ciceros, ›Pflichtenlehre‹ (I 42): ›Darüber, welche Geschäfte und Erwerbszweige als anständig gelten können und welche als gemein, herrschen im allgemeinen folgende Vorstellungen. Bescholten sind zunächst die Erwerbszweige, wobei man den Haß des Publikums sich zuzieht, wie der der Zolleinnehmer, der der Geldverleiher. Unanständig und gemein ist auch das Geschäft der Lohnarbeiter, denen ihre körperliche, nicht ihre Geistesarbeit bezahlt wird; denn für diesen selben Lohn verkaufen sie gleichsam sich in die Sklaverei. Gemeine Leute, sind auch die von dem Kaufmann zu sofortigem Verschleiß einkaufenden Trödler; denn sie kommen nicht fort, wenn sie nicht über alle Maßen lügen, und nichts ist minder ehrenhaft als der Schwindel. Auch die Handwerker, treiben sämtlich gemeine Geschäfte; denn man kann nicht Gentleman sein, in der Werkstatt. Am wenigsten ehrbar sind die Handwerker, die der Schlemmerei an die Hand gehen, zum Beispiel:

»Wurstmacher, Salzfischhändler, Koch, Geflügelverkäufer, Fischer« mit Terenz (Eunuch. 2, 2, 26) zu reden; dazu noch etwa die Parfümerienhändler, die Tanzmeister und die ganze Sippschaft der Spielbuden. Diejenigen, Erwerbszweige aber, welche entweder eine höhere Bildung voraussetzen oder einen nicht geringen Ertrag abwerfen, wie die Heilkunst, die Baukunst, der Unterricht in anständigen Gegenständen, sind anständig für diejenigen, deren Stande sie angemessen sind. Der Handel aber, wenn er Kleinhandel ist, ist gemein; der große Kaufmann freilich, der aus den verschiedensten Ländern, eine Menge von Waren einführt und sie an eine Menge von Leuten ohne Schwindel absetzt, ist nicht gerade sehr zu schelten; ja wenn er, des Gewinstes satt oder vielmehr mit dem Gewinste zufrieden, wie oft zuvor vom Meere in den Hafen, so schließlich aus dem Hafen selbst zu Grundbesitz gelangt, so darf man wohl mit gutem Recht ihn loben. Aber unter allen Erwerbszweigen ist keiner besser, keiner ergiebiger, keiner erfreulicher, keiner dem freien Manne anständiger als der Grundbesitz.‹ – Also der anständige Mann muß streng genommen Gutsbesitzer sein; das Kaufmannsgewerbe passiert ihm nur, insofern es Mittel zu diesem letzten Zweck ist, die Wissenschaft als Profession nur den Griechen und den nicht den herrschenden Ständen angehörigen Römern, welche damit sich in den vornehmen Kreisen allenfalls für ihre Person eine gewisse Duldung erkaufen dürfen. Es ist die vollkommen ausgebildete Plantagenbesitzeraristokratie, mit einer starken Schattierung von kaufmännischer Spekulation und einer leisen Nuance von allgemeiner Bildung.


98 Wir haben noch (Macrob. 3, 13) den Speisezettel derjenigen Mahlzeit, welche Lucius Lentulus Niger vor 691 [63] bei Antritt seines Pontifikats gab und an der die Pontifices – darunter Caesar –, die Vestalischen Jungfrauen und einige andere Priester und nah verwandte Damen Anteil nahmen. Vor der Mahlzeit kamen Meerigel; frische Austern soviel die Gäste wollten; Gienmuscheln; Lazarusklappen; Krammetsvögel mit Spargeln; gemästetes Huhn; Auster- und Muschelpastete; schwarze und weiße Meereicheln; noch einmal Lazarusklappen; Glykymarismuscheln; Nesselmuscheln; Feigenschnepfen; Rehrippen; Schweinsrippen; Geflügel in Mehl gebacken; Feigenschnepfen; Purpurmuscheln, zwei Sorten. Die Mahlzeit selbst bestand aus Schweinsbrust, Schweinskopf; Fischpastete; Schweinspastete; Enten; Kriechenten gekocht; Hasen; gebratenem Geflügel; Kraftmehlbackwerk; politischem Backwerk. – Das sind die Kollegienschmäuse, von denen Varro (de r.r. 3, 2, 16) sagt, daß sie die Preise aller Delikatessen in die Höhe trieben. Derselbe zählt in einer seiner Satiren als die namhaftesten ausländischen Delikatessen folgende auf: Pfauen von Samos. Haselhühner aus Phrygien. Kraniche von Melos. Zicklein von Ambrakia. Thunfische von Kalchedon. Muränen aus der Gaditanischen Meerenge. Edelfische (?) von Pessinus. Austern und Muscheln von Tarent. Störe (?) von Rhodos. Scarusfische (?) von Kilikien. Nüsse von Thasos. Datteln aus Ägypten. Spanische Eicheln.


99 Dieses ist zwar nicht überliefert, folgt aber notwendig aus der Gestattung die durch Barzahlung oder Anweisung gezahlten Zinsen (si quid usurae nomine numeratum aut perscriptum fuisset: Sueton Caes. 42) als gesetzwidrig gezahlt an dem Kapital zu kürzen.


100 Die ägyptischen Königsgesetze (Diodor 1, 79) und ebenso das Solonische Recht (Plutarch Sol. 13, 15) untersagten die Schuldbriefe, worin auf die Nichtzahlung der Verlust der persönlichen Freiheit des Schuldners gesetzt war; und wenigstens das letztere legte auch im Falle des Konkurses dem Schuldner nicht mehr auf als die Abtretung seiner sämtlichen Activa.


101 Wenigstens der letztere Satz kehrt wieder in den alten ägyptischen Königsgesetzen (Diodor 1, 79). Dagegen kennt das Solonische Recht keine Zinsbeschränkungen, erlaubt vielmehr ausdrücklich Zinsen von jeder beliebigen Höhe auszumachen.


102 Von beiden Gesetzen sind beträchtliche Bruchstücke noch vorhanden.


103 Da nach Caesars Ordnung jährlich sechzehn Proprätoren und zwei Prokonsuln in die Statthalterschaften sich teilten und die letzteren zwei Jahre im Amt blieben (S. 491), so möchte man schließen, daß er die Zahl der Provinzen insgesamt auf zwanzig zu bringen beabsichtige. Zu einer Gewißheit ist indes hier um so weniger zu gelangen, als Caesar vielleicht absichtlich weniger Ämter einrichtete als Kandidaturen.


104 Dies ist die sogenannte ›freie Gesandtschaft‹ (libera legatio), nämlich eine Gesandtschaft ohne eigentliche öffentliche Aufträge.


105 Narbo heißt Kolonie der Decimaner, Baeterrae der Septimaner, Forum Iulii der Octavaner, Arelate der Sextaner, Arausio der Secundaner. Die neunte Legion fehlt, weil sie ihre Nummer durch die Meuterei von Placentia (S. 414) entehrt hatte. Daß übrigens die Kolonisten dieser Kolonien den eponymen Legionen angehörten, wird nicht gesagt und ist nicht glaublich; die Veteranen selbst wurden wenigstens der großen Mehrzahl nach in Italien angesiedelt (S. 502). Ciceros Klage, daß Caesar ›ganze Provinzen und Landschaften auf einen Schlag konfisziert habe‹ (de off. 2, 7, 27 vgl. Philipp. 13, 15. 31, 32), geht ohne Zweifel, wie schon die enge Verknüpfung derselben mit dem Tadel des Triumphs über die Massalioten beweist, auf die dieser Kolonien wegen in der Narbonensischen Provinz vorgenommenen Landeinziehungen und zunächst auf die Massalia auferlegten Gebietsverluste.


106 Ausdrücklich überliefert ist es nicht, von wem das latinische Recht der nichtkolonisierten Ortschaften dieser Gegend und namentlich von Nemausus herrührt. Aber da Caesar selbst (b.c. 1, 35) so gut wie geradezu sagt, daß Nemausus bis 705 [49] ein massaliotisches Dorf war; da nach dem Livianischen Bericht (Dio 41, 25; Flor. 2, 13; Oros. 6, 15) ebendieser Teil des Gebietes den Massalioten von Caesar entzogen ward; da endlich schon auf voraugustischen Münzen und sodann bei Strabon die Stadt als Gemeinde latinischen Rechts vorkommt, so kann nur Caesar der Urheber dieser Latinitätsverleihung sein. Von Ruscino (Roussillon bei Perpignan) und anderen im Narbonensischen Gallien früh zu latinischer Stadtverfassung gelangten Gemeinde läßt sich nur vermuten, daß sie dieselbe gleichzeitig mit Nemausus empfingen.


107 Daß keiner Vollbürgergemeinde mehr als beschränkte Gerichtsbarkeit zustand, ist ausgemacht. Auffallend ist es aber, was aus der Caesarischen Gemeindeordnung für das Cisalpinische Gallien bestimmt hervorgeht, daß die jenseit der municipalen Kompetenz liegenden Prozesse aus dieser Provinz nicht vor den Statthalter derselben, sondern vor den römischen Prätor gehen; denn im übrigen ist der Statthalter ja in seinem Sprengel ebensowohl anstatt des Prätors, der zwischen Bürgern, wie anstatt dessen, der zwischen Bürgern und. Nichtbürgern Recht spricht, und durchaus für alle Prozesse kompetent. Ohne Zweifel ist dies ein Überrest der vorsullanischen Ordnung, wo in dem ganzen festländischen Gebiet bis zu den Alpen lediglich die Stadtbeamten kompetent waren und also hier sämtliche Prozesse, wo sie die municipale Kompetenz überschritten, notwendig vor die Prätoren in Rom kamen. Dagegen in Narbo, Gades, Karthago, Korinth gingen die Prozesse in diesem Fall sicher an den betreffenden Statthalter; wie denn auch schon aus praktischen Rücksichten nicht wohl an einen Rechtszug nach Rom gedacht werden kann.


108 Warum die Erteilung des römischen Bürgerrechts an eine Landschaft insgesamt und der Fortbestand der Provinzialverwaltung für dieselbe als sich einander ausschließende Gegensätze gedacht zu werden pflegen, ist nicht abzusehen. Überdies erhielt notorisch das Cisalpinische Gallien durch den Roscischen Volksschluß vom 11. März 705 [49] die Civität, während es Provinz blieb, solange Caesar lebte, und erst nach seinem Tode mit Italien vereinigt ward (Dio 48, 12), auch die Statthalter bis 711 [48] nachweisbar sind. Schon daß die Caesarische Gemeindeordnung die Landschaft nie als Italien, sondern als Cisalpinisches Gallien bezeichnet, mußte auf das Richtige führen.


109 Das Fortbestehen der municipalen Schatzungsbehörden sprieht dafür, daß die örtliche Abhaltung des Census bereits infolge des Bundesgenossenkriegs für Italien fortgesetzt worden war (Staatsrecht 23, 368); wahrscheinlich aber ist die Durchführung dieses Systems Caesars Werk.


110 Kürzlich zum Vorschein gekommene pompeianische Gewichte legen die Annahme nahe, daß im Anfang der Kaiserzeit neben dem römischen Pfund die attische Mine (vermutlich im Verhältnis von 3:4) als zweites Reichsgewicht Geltung gehabt hat (Hermes 16, 311).


111 Die Goldstücke, die Sulla (II, 397) und gleichzeitig Pompeius, beide in geringer Zahl, schlagen ließen, heben diesen Satz nicht auf: denn sie wurden wahrscheinlich lediglich nach dem Gewicht genommen, ähnlich wie die goldenen Philippeer, die auch bis nach Caesars Zeit im Umlauf gewesen sind. Merkwürdig sind sie allerdings, insofern sie das Caesarische Reichsgold ähnlich einleiten wie Sullas Regentschaft die neue Monarchie.


112 Es scheint nämlich, daß man in älterer Zeit die auf Silber lautenden Forderungen der Staatsgläubiger nicht wider deren Willen in Gold, nach dem legalen Kurs desselben zum Silber, bezahlen konnte; wogegen es keinen Zweifel leidet, daß seit Caesar das Goldstück unweigerlich für 100 Silbersesterzen angenommen werden mußte. Es war dies ebendamals um so wichtiger, als infolge der durch Caesar in Umlauf gebrachten großen Quantitäten Goldes dasselbe eine Zeitlang im Handelskurs 25 Prozent unter dem Legalkurs stand.


113 Es gibt wohl keine Inschrift der Kaiserzeit, die Geldsummen anders als in römischer Münze angäbe.


114 So gilt die attische Drachme, obwohl merklich schwerer als der Denar, doch diesem gleich; das antiochische Tetradrachmon, durchschnittlich 15 Gramme Silber schwer, gleich 3 römischen Denaren, die nur gegen 12 Gramme wiegen; so der kleinasiatische Cistophorus nach Silberwert über 3, nach dem Legaltarif 21/2 Denare; so die rhodische halbe Drachme nach Silberwert 3/4, nach dem Legaltarif 5/8 Denare und so weiter.


115 Die Identität dieses vielleicht von Marcus Flavius redigierten Edikts (Macrob. sat. 1, 14, 2) und der angeblichen Schrift Caesars von den Gestirnen beweist der Scherz Ciceros (Plutarch Caes. 59), daß jetzt die Leier nach Verordnung aufgehe. – Übrigens wußte man schon vor Caesar, daß das Sonnenjahr von 365 Tagen 6 Stunden, das dem ägyptischen Kalender zu Grunde lag und das er seinem Kalender zu Grunde legte, etwas zu lang angesetzt sei. Die genaueste Berechnung des tropischen Jahres, die die alte Welt kannte, die des Hipparchos, setzte dasselbe auf 365 Tage 5 Stunden 52' 12''; die wahre Länge ist 365 Tage 5 Stunden 48' 48''.


116 Caesar verweilte in Rom im April und Dec. 705 [49], beide Male auf wenige Tage; vom Sept. bis Dec. 707 [47]; etwa vier Herbstmonate des fünfzehnmonatlichen Jahres 708 [46] und vom Oct. 709 [45] bis zum März 710 [44].


117 Es sind dies, wie bekannt, die sogenannten sieben freien Künste, die mit dieser Unterscheidung der früher in Italien eingebürgerten drei und der nachträglich recipierten vier Disziplinen sich durch das ganze Mittelalter behauptet haben.


118 So sagt Varro (de r.r. 1, 2): ab aeditimo, ut dicere didicimus a patribus nostris; ut corrigimur ab recentibus urbanis, ab aedituo.


119 Merkwürdig ist für diese Verhältnisse die Dedikation der auf den Namen des Skymnos gehenden poetischen Erdbeschreibung. Nachdem der Dichter seine Absicht erklärt hat in dem beliebten Menandrischen Maß einen für Schüler faßlichen und leicht auswendig zu lernenden Abriß der Geographie zu bearbeiten, widmet er, wie Apollodoros sein ähnliches historisches Kompendium dem König Attalos Philadelphos von Pergamon widmete, dem es ewigen Ruhm

Gebracht, daß seinen Namen dies Geschichtswerk trägt,

sein Handbuch dem König Nikomedes III. (663?-679 [91-75]) von Bithynien:

Daß, wie die Leute sagen, königliche Huld

Von allen jetzigen Königen nur du erzeigst,

Dies zu erproben an mir selbst entschloß ich mich,

Zu kommen und zu sehen, was ein König sei.

Bestärkt in diesem durch Apolls Orakelwort.

Nah' ich mich billig deinem fast, auf deinen Wink,

Zu der Gelehrten insgemein gewordnen Herd.


120 Daß der Mimus zu seiner Zeit an die Stelle der Atellane getreten sei, bezeugt Cicero (ad fam. 9, 16); damit stimmt überein, daß die Mimen und Miminnen zuerst um die Sullanische Zeit hervortreten (ad Her. 1, 14, 24. 2, 13, 19. Atta fr. 1 Ribbeck. Plin. h.n. 7, 48, 158. Plutarch Sulí 2. 36). Übrigens wird die Bezeichnung mimus zuweilen ungenau von dem Komöden überhaupt gebraucht. So war der bei der Apollonischen Festfeier 542/3 [212/1] auftretende mimus (Festus unter salva res est; vgl. Cicero de orat. 2, 59, 242) offenbar nichts als ein Schauspieler der palliata, denn für wirkliche Mimen im spätern Sinn ist in dieser Zeit in der römischen Theaterentwickelung kein Raum. – Zu dem Mimus der klassischen griechischen Zeit, prosaischen Dialogen, in denen Genrebilder, namentlich ländliche, dargestellt wurden, hat der römische Mimus keine nähere Beziehung.


121 Mit dem Besitz dieser Summe, wodurch man in die erste Stimmklasse eintritt und die Erbschaft dem Voconischen Gesetz unterworfen wird, ist die Grenze überschritten, welche die geringen (tenuiores) von den anständigen Leuten scheidet. Darum fleht auch der arme Klient Catulls (23, 26) die Götter an ihm zu diesem Vermögen zu verhelfen.


122 In Laberius' ›Fahrt in die Unterwelt‹ tritt allerlei Volk auf, das Wunder und Zeichen gesehen hat; dem einen ist ein Ehemann mit zwei Frauen erschienen, worauf der Nachbar meint, das sei ja noch ärger als das kürzlich von einem Wahrsager erblickte Traumgesicht von sechs Adilen. Nämlich Caesar wollte – nach dem Klatsch der Zeit – die Vielweiberei in Rom einführen (Sueton Caes. 82) und ernannte in der Tat statt vier Adilen deren sechs. Man sieht auch hieraus, daß Laberius Narrenrecht zu üben und Caesar Narrenfreiheit zu gestatten verstand.


123 Vom Staat erhielt er für jeden Spieltag 1000 Denare (300 Tlr.) und außerdem die Besoldung für seine Truppe. In späteren Jahren wies er für sich das Honorar zurück.


124 Einzelne scheinbare Ausnahmen, wie das Weihrauchland Panchaea (2, 417), sind daraus zu erklären, daß dies aus dem Reiseroman des Euhemeros vielleicht schon in die Ennianische Poesie, auf jeden Fall in die Gedichte des Lucius Manilus (II, 447; Plin. h.n. 10, 2, 4) übergegangen und daher dem Publikum, für das Lucretius schrieb, wohlbekannt war.


125 Naiv erscheint dies in den kriegerischen Schilderungen, in denen die heerverderbenden Seestürme, die die eignen Leute zertretenden Elefantenscharen, also Bilder aus den Punischen Kriegen, erscheinen als gehörten sie der unmittelbaren Gegenwart an. Vgl. 2, 41. 5, 1226. 1303. 1339.


126 ›Freilich‹, sagt Cicero (Tusc. 3, 19, 45) in Beziehung auf Ennius, ›wird der herrliche Dichter von unseren Enphorionrecitierern verachtet.‹ ›Ich bin glücklich angelangt‹, schreibt derselbe an Atticus (7, 2 z.A.), ›da uns von Epirus herüber der günstige Nordwind wehte. Diesen Spondaicus kannst du, wenn du Lust hast, einem von den Neumodischen als dein eigen verkaufen‹ (ita belle nobis flavit ab Epiro lenissumus Onchesmites. Hunc σπονδειάζοντα si cui voles τῶν νεωτέρων pro tuo vendito).


127 ›Mir als Knaben‹, sagt er irgendwo, ›genügte ein einziger Flausrock und ein einziges Unterkleid, Schuhe ohne Strümpfe, ein Pferd ohne Sattel; ein warmes Bad hatte ich nicht täglich, ein Flußbad selten.‹ Wegen seiner persönlichen Tapferkeit erhielt er im Piratenkrieg wo er eine Flottenabteilung führte, den Schiffskranz


128 Etwas Kindischeres gibt es kaum als Varros Schema der sämtlichen Philosophien, das erstlich alle nicht die Beglückung des Menschen als letztes Ziel aufstellende Systeme kurzweg für nicht vorhanden erklärt und dann die Zahl der unter dieser Voraussetzung denkbaren Philosophien auf zweihundertachtundachtzig berechnet. Der tüchtige Mann war leider zu sehr Gelehrter um einzugestehen, daß er Philosoph weder sein könne noch sein möge, und hat deshalb als solcher zeit seines Lebens zwischen Stoa, Pythagoreismus und Diogenismus einen nicht schönen Eiertanz aufgeführt.


129 ›Willst du etwa‹, schreibt er einmal, ›die Redefiguren und Verse des Quintussklaven Clodius abgurgeln und ausrufen: O Geschick! o Schicksalsgeschick!‹ Anderswo: ›Da der Quintussklave Clodius eine solche Anzahl von Komödien ohne irgend eine Muse gemacht hat, sollte ich da nicht einmal ein einziges Büchlein mit Ennius zu reden «fabricieren» können?‹ Dieser sonst nicht bekannte Clodius muß wohl ein schlechter Nachahmer des Terenz gewesen sein, da zumal jene ihm spöttisch heimgegebenen Worte: ›O Geschick! o Schicksalsgeschick!‹ in einem Terenzischen Lustspiel sich wiederfinden. Die folgende Selbstvorstellung eines Poeten in Varros ›Esel beim Lautenspiel‹:

Schüler mich heißt man Pacuvs; er dann war des Ennius Schüler,

Dieser der Musen; ich selbst nenne Pompilius mich.

könnte füglich die Einleitung des Lucretius parodieren (S. 595), dem Varro schon als abgesagter Feind des Epikurischen Systems nicht geneigt gewesen sein kann und den er nie anführt.


130 Er selbst sagt einmal treffend, daß er veraltete Wörter nicht besonders liebe aber öfter brauche, poetische Wörter sehr liebe, aber nicht brauche.


131 Die folgende Schilderung ist dem ›Marcussklaven‹ entnommen:

Auf einmal, um die Zeit der Mitternacht etwa,

Als uns mit Feuerflammen weit und breit gestickt

Der luftige Raum den Himmelssternenreigen wies,

Umschleierte des Himmels goldenes Gewölb

Mit kühlem Regenflor der raschen Wolken Zug,

Hinab das Wasser schüttend auf die Sterblichen,

Und schossen, los sich reißend von dem eisigen Pol,

Die Wind' heran, des Großen Bären tolle Brut,

Fortführend mit sich Ziegel, Zweig' und Wetterwust.

Doch wir, gestürzt, schiffbrüchig, gleich der Störche Schwarm,

Die an zweizackigen Blitzes Glut die Flügel sich

Versengt, wir fielen traurig jäh zur Erd' hinab.

In der ›Menschenstadt‹ heißt es:

Nicht wird frei dir die Brust durch Gold und Fülle der Schätze;

Nicht dem Sterblichen nimmt von der Seele der persische Goldberg

Sorg' und Furcht, und auch der Saal nicht Crassus des Reichen.

Aber auch leichtere Weise gelang dem Dichter. In ›Der Topf hat sein Maß‹ stand folgender zierliche Lobspruch auf den Wein:

Es bleibt der Wein für jedermann der beste Trank.

Er ist das Mittel, das den Kranken macht gesund;

Er ist der süße Keimeplatz der Fröhlichkeit,

Er ist der Kitt, der Freundeskreis zusammenhält.

Und in dem ›Weltbohrer‹ schließt der heimkehrende Wandersmann also seinen Zuruf an die Schiffer:

Laßt schießen die Zügel dem leisesten Hauch,

Bis daß uns des frischeren Windes Geleit

Rückführt in die liebliche Heimat!


132 Die Skizzen Varros haben eine so ungemeine historische und selbst poetische Bedeutsamkeit und sind doch infolge der trümmerhaften Gestalt, in der uns die Kunde davon zugekommen ist, so wenigen bekannt und so verdrießlich kennen zu lernen, daß es wohl erlaubt sein wird einige derselben hier mit den wenigen zur Lesbarkeit unumgänglichen Restauration zu resümieren. – Die Satire ›Frühauf‹ schildert die ländliche Haushaltung. Früh-, auf ruft mit der Sonne zum Aufstehen und führt selbst die Leute auf den Arbeitsplatz. Die Jungen machen selbst sich ihr Bett, das die Arbeit ihnen weich macht, und stellen sich selber Wasserkrug und Lampe dazu. Der Trank ist der klare frische Quell, die Kost Brot und als Zubrot Zwiebeln. In Haus und Feld gedeiht alles. Das Haus ist kein Kunstbau; aber der Architekt könnte Symmetrie daran lernen. Für den Acker wird gesorgt, daß er nicht unordentlich und wüst in Unsauberkeit und Vernachlässigung verkomme; dafür wehrt die dankbare Ceres den Schaden von der Frucht, daß die Schober hochgeschichtet das Herz des Landmannes erfreuen. Hier gilt noch das Gastrecht; willkommen ist wer nur Muttermilch gesogen hat. Brotkammer und Weinfaß und der Wurstvorrat am Hausbalken, Schlüssel und Schloß sind dem Wandersmann dienstwillig, und hoch türmen vor ihm die Speisen sich auf; zufrieden sitzt der gesättigte Gast, nicht vor- noch rückwärts schauend, nickend am Herde in der Küche. Zum Lager wird der wärmste doppelwollige Schafpelz für ihn ausgebreitet. Hier gehorcht man noch als guter Bürger dem gerechten Gesetz, das weder aus Mißgunst Unschuldigen zu nahe tritt noch aus Gunst Schuldigen verzeiht. Hier redet man nicht Böses wider den Nächsten. Hier rekelt man nicht mit den Füßen, auf dem heiligen Herd, sondern ehrt die Götter mit Andacht und mit Opfern, wirft dem Hausgeist sein Stückchen Fleisch in das bestimmte Schüsselchen und geleitet, wenn der Hausherr stirbt, die Bahre mit demselben Gebet, mit welchem die des Vaters und des Großvaters hinweggetragen wurde.‹ – In einer andern Satire tritt ein ›Lehrer der Alten‹ auf, dessen die gesunkene Zeit dringender zu bedürfen scheint als des Jugendlehrers, und setzt auseinander, ›wie einst alles in Rom keusch und fromm war und jetzt alles so ganz anders ist‹. ›Trügt mich mein Auge oder sehe ich Sklaven in Waffen gegen ihre Herren? – Einst ward wer zur Aushebung sich nicht stellte von Staats wegen als Sklave in die Fremde verkauft; jetzt heißt [der Aristokratie I, 790. II, 357. III, 102. 339] der Censor, der Feigheit und alles hingehen läßt, ein großer Bürger und erntet Lob, daß er nicht darauf aus ist sich durch Kränkung der Mitbürger einen Namen zu machen. – Einst ließ der römische Bauer sich alle Woche einmal den Bart scheren; jetzt kann der Ackersklave es nicht fein genug haben. – Einst sah man auf den Gütern einen Kornspeicher, der zehn Ernten faßte, geräumige Keller für die Weinfässer und entsprechende Keltern; jetzt hält der Herr sich Pfauenherden und läßt seine Türen mit afrikanischem Cypressenholz einlegen. – Einst drehte die Hausfrau mit der die Spindel und hielt dabei den Topf auf dem Herd im Auge, damit der Brei nicht verbrenne; jetzt‹-heißt es in einer andern Satire – bettelt die Tochter den Vater um ein Pfund Edelsteine, das Weib den Mann um einen Scheffel Perlen an. – Einst war der Mann in der Brautnacht stumm und blöde; jetzt gibt die Frau sich dem ersten besten Kutscher preis. – Einst war der Kindersegen der Stolz des Weibes, jetzt, wenn der Mann sich Kinder wünscht, antwortet sie: Weißt du nicht, was Ennius sagt?:

Lieber will ich ja das Leben dreimal wagen in der Schlacht,

Als ein einzig Mal gebären. –

Einst war die Frau vollkommen zufrieden, wenn der Mann ein- oder zweimal ›im Jahre sie in dem ungepolsterten Wagen über Land fuhr‹; jetzt – konnte er hinzusetzen (vgl. Cic. pro Mil. 21, 55) – schmollt die Frau, wenn der Mann ohne sie auf sein Landgut geht, und folgt der reisenden Dame das elegante griechische Bedientengesindel und die Kapelle nach auf die Villa. – In einer Schrift der ernsteren Gattung: ›Catus oder die Kinderzucht‹ belehrt Varro den Freund, der ihn deswegen um Rat gefragt, nicht bloß über die Gottheiten, denen nach altem Brauch für der Kinder Wohl zu opfern war, sondern, hinweisend auf die verständigere Kindererziehung der Perser und auf seine eigene streng verlebte Jugend, warnt er vor Überfüttern und Überschlafen, vor süßem Brot und feiner Kost – die jungen Hunde, meint der Alte, werden jetzt verständiger genährt als die Kinder –, ebenso vor dem Besiebnen und Besegnen, das in Krankheitsfällen so oft die Stelle des ärztlichen Rates vertrat. Er rät die Mädchen zum Sticken anzuhalten, damit sie später die Stickereien und Webereien richtig zu beurteilen verständen, und sie nicht zu früh das Kinderkleid ablegen zu lassen; er warnt davor die Knaben in die Fechterspiele zu führen, in denen früh das Herz verhärtet und die Grausamkeit gelernt wird. – In dem ›Mann von sechzig Jahren‹ erscheint Varro als ein römischer Epimenides, der, als zehnjähriger Knabe eingeschlafen, nach einem halben Jahrhundert wiedererwacht. Er staunt darüber statt seines glattgeschornen Knabenkopfes ein altes Glatzhaupt wiederzufinden, mit häßlicher Schnauze und wüsten Borsten gleich dem Igel; mehr noch aber staunt er über das verwandelte Rom. Die lucrinischen Austern, sonst eine Hochzeitschüssel, sind jetzt ein Alltagsgericht; dafür rüstet denn auch der bankerotte Schlemmer im stillen die Brandfackel. Wenn sonst der Vater dem Knaben vergab, so ist jetzt das Vergeben an den Knaben gekommen; das heißt, er vergibt den Vater mit Gift. Der Wahlplatz ist zur Börse geworden, der Kriminalprozeß zur Goldgrube für die Geschwornen. Keinem Gesetze wird noch gehorcht, außer dem einen, daß nichts für nichts gegeben wird. Alle Tugenden sind geschwunden; dafür begrüßen den Erwachten als neue Insassen die Gotteslästerung, die Wortlosigkeit, die Geilheit. ›O wehe dir, Marcus, über solchen Schlaf und solches Erwachen!‹ – Die Skizze gleicht der Catilinarischen Zeit, kurz nach welcher (um 697 [57]) sie der alte Mann geschrieben haben muß, und es lag eine Wahrheit in der bittern Schlußwendung, wo der Marcus, gehörig ausgescholten wegen seiner unzeitgemäßen Anklagen und antiquarischen Reminiscenzen, mit parodischer Anwendung einer uralten römischen Sitte, als unnützer Greis auf die Brücke geschleppt und in die Tiber gestürzt wird. Es war allerdings für solche Männer in Rom kein Platz mehr.


133 ›Die Unschuldigen‹, hieß es in einer Rede, ›zitternd an allen Gliedern, schleppst du heraus und am hohen Uferrande des Flusses beim Morgengrauen (lässest du sie schlachten).‹ Solche ohne Mühe einer Taschenbuchsnovelle einzufügende Phrasen begegnen mehrere.


134 Daß die Schrift über den Gallischen Krieg auf einmal publiciert worden ist, hat man längst vermutet; den bestimmten Beweis dafür liefert die Erwähnung der Gleichstellung der Boier und der Häduer schon im ersten Buch (c. 28), während doch die Boier noch im siebenten (c. 10) als zinspflichtige Untertanen der Häduer vorkommen und offenbar erst wegen ihres Verhaltens und desjenigen der Häduer in dem Kriege gegen Vercingetorix gleiches Recht mit ihren bisherigen Herren erhielten. Andererseits wird wer die Geschichte der Zeit aufmerksam verfolgt in der Äußerung über die Milonische Krise 7, 6 den Beweis finden, daß die Schrift vor dem Ausbruch des Bürgerkrieges publiciert ward; nicht weil Pompeius hier gelobt wird, sondern weil Caesar daselbst die Ausnahmegesetze vom J. 702 [52] (S. 338) billigt. Dies konnte und mußte er tun, solange er ein friedliches Abkommen mit Pompeius herbeizuführen suchte (S. 360), nicht aber nach dem Bruch, wo er die auf Grund jener für ihn verletzenden Gesetze erfolgten Verurteilungen umstieß (S. 469). Darum ist die Veröffentlichung dieser Schrift mit vollem Recht in das J. 703 [51] gesetzt worden. – Die Tendenz der Schrift erkennt man am deutlichsten in der beständigen, oft, am entschiedensten wohl bei der aquitanischen Expedition 3, 11, nicht glücklichen Motivierung jedes einzelnen Kriegsakts als einer nach Lage der Dinge unvermeidlichen Defensivmaßregel. Daß die Gegner Caesars Angriffe auf die Kelten und Deutschen vor allem als unprovociert tadelten, ist bekannt (Sueton Caes 24).


135 Ein merkwürdiges Exempel ist in der Schrift von der Landwirtschaft die allgemeine Auseinandersetzung über das Vieh (2, 1), mit den neunmal neun Unterabteilungen der Viehzuchtlehre, mit der ›unglaublichen‹ aber ›wahren‹ Tatsache, daß die Stuten bei Olisipo (Lissabon) vom Winde befruchtet werden, überhaupt mit ihrem sonderbaren Gemenge philosophischer, historischer und landwirtschaftlicher Notizen.


136 So leitet Varro facere her von facies, weil wer etwas macht der Sache ein Ansehn gibt, volpes, den Fuchs, nach Stilo von volare pedibus als den Fliegefuß; Gaius Trebatius, ein philosophischer Jurist dieser Zeit, sacellum von sacra cella; Figulus frater von fere alter und so weiter. Dies Treiben, das nicht etwa vereinzelt, sondern als Hauptelement der philologischen Literatur dieser Zeit erscheint, hat die größte Ähnlichkeit mit der Weise, wie man bis vor kurzem Sprachvergleichung trieb, ehe die Einsicht in den Sprachenorganismus hier den Empirikern das Handwerk legte.


137 Dergleichen ›griechische Spiele‹ waren nicht bloß in den griechischen Städten Italiens, namentlich in Neapel (Cic. pro Arch. 5, 10. Plutarch Brut. 21), sondern jetzt schon auch in Rom sehr häufig (II, 407; Cic. ad fam. 7, 1, 3. ad Att. 16, 5, 1. Sueton Caes. 39. Plutarch Brut. 21). Wenn die bekannte Grabschrift der vierzehnjährigen Licinia Eucharis, die wahrscheinlich dem Ende dieser Epoche angehört, dieses ›wohlunterrichtete und in allen Künsten von den Musen selbst unterwiesene Mädchen‹ in den Privatvorstellungen der vornehmen Häuser als Tänzerin glänzen und öffentlich zuerst auf der griechischen Schaubühne auftreten läßt (modo nobilium ludos decoravi choro, Et Graeca in scaena prima populo apparui), so kann dies wohl nur heißen, daß sie das erste Mädchen war, das auf der öffentlichen griechischen Schaubühne in Rom erschien; wie denn überhaupt erst in dieser Epoche die Frauenzimmer in Rom anfingen öffentlich aufzutreten (S. 590). – Diese ›griechischen Spiele‹ in Rom scheinen nicht eigentlich scenische gewesen zu sein, sondern vielmehr zu der Gattung der zusammengesetzten zunächst musikalisch-deklamatorischen Aufführungen gehört zu haben, wie sie auch in Griechenland in späterer Zeit nicht selten vorkamen (Welcker griech. Trag. S. 1277). Dahin führt das Hervortreten des Flötenspiels bei Polybios 30, 13, des Tanzes in dem Berichte Suetons über die bei Caesars Spielen aufgeführten kleinasiatischen Waffentänze und in der Grabschrift der Eucharis; auch die Beschreibung des Kitha röden ad Her. 4, 47, 60 (vgl. Vitruv. 5, 7) wird solchen ›griechischen Spielen‹ entnommen sein. Bezeichnend ist noch die Verbindung dieser Vorstellungen in Rom mit griechischen Athletenkämpfen (Polyb. a.a.O.; Liv. 39, 22). Dramatische Recitationen waren von diesen Mischspielen keineswegs ausgeschlossen, wie denn unter den Spielern, die Lucius Anicius 587 [167] in Rom auftreten ließ, ausdrücklich Tragöden miterwähnt werden; aber es wurden doch dabei nicht eigentlich Schauspiele aufgeführt, sondern vielmehr von einzelnen Künstlern entweder ganze Dramen oder wohl noch häufiger Stücke daraus deklamierend oder singend zur Flöte vorgetragen. Das wird denn auch in Rom vorgekommen sein; aber allem Anschein nach war für das römische Publikum die Hauptsache bei diesen griechischen Spielen Musik und Tanz und die Texte mögen für sie wenig mehr bedeutet haben als heutzutage die der italienischen Oper für die Londoner und Pariser. Jene zusammengesetzten Spiele mit ihrem wüsten Potpourri eigneten sich auch weit besser für das römische Publikum und namentlich für die Aufführungen in Privathäusern als eigentlich scenische Aufführungen in griechischer Sprache; daß auch die letzteren in Rom vorgekommen sind, läßt sich nicht widerlegen, aber auch nicht beweisen.


Quelle:
Theodor Mommsen: Römische Geschichte. Berlin 1922, Bd. 3.
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