A) Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges.

[71] Für die oben erwähnten Zwecke betrieben die Angeklagten in Deutschland eine Politik der Verfolgung, Unterdrückung und Ausrottung aller Zivilisten, die die Nazi-Regierung und dem in Anklagepunkt Eins beschriebenen gemeinsamen Plan oder Verschwörung feindlich waren oder von denen man dies annahm oder von denen man annahm, sie könnten der Nazi-Regierung und dem gemeinsamen Plan oder Verschwörung in Zukunft feindlich sein. Sie haben jene Personen ohne gerichtlichen Prozeß ins Gefängnis geworfen, sie in »Schutzhaft« genommen oder in Konzentrationslager geschickt und sie Verfolgung, Erniedrigung, Plünderung, Versklavung, Folter und Mord ausgesetzt.

Um den Willen der Verschwörer auszuführen, wurden Sondergerichte bestellt; es wurde privilegierten Zweigen und Behörden des Staates und der Partei erlaubt, außerhalb des Bereiches selbst des nazifizierten Rechts zu arbeiten und alle Tendenzen und Elemente, die als »unerwünscht« angesehen wurden, zu vernichten. Die verschiedenen Konzentrationslager schließen ein: Buchenwald, das 1933, und Dachau, das 1934 geschaffen wurde. In diesen und anderen Lagern wurden die Zivilisten zu Sklavenarbeit verwendet, ermordet und auf verschiedene Weisen, einschließlich jener in Anklagepunkt Drei oben dargelegten, mißhandelt; diese Handlungen und diese Politik wurden nach dem 1. September 1939 bis zum 8. Mai 1945 auf die besetzten Gebiete ausgedehnt.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 71.
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