Frank

[76] Der Angeklagte FRANK war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für die Gleichschaltung [76] der Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der Akademie für Deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von Lodz, Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen, Posen, Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Der Angeklagte FRANK benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, angeführt in Anklagepunkt Eins; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität bei Verwaltung besetzter Gebiete, und nahm an ihnen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 76-77.
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