Neurath

[81] Der Angeklagte NEURATH war zwischen den Jahren 1932 und 1945: Mitglied der Nazi-Partei, General in der SS, Mitglied des Reichstags, Reichsminister, Reichsaußenminister, Präsident des Geheimen Kabinettsrates, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Der Angeklagte NEURATH benutzte seine vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zu dem Führer dazu: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte, er stärkte und festigte die Vorbereitungen für einen Krieg, wie angeführt in Anklagepunkt Eins; er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für einen Angriffskrieg und Kriegen in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt. In Übereinstimmung mit dem Führerprinzip übernahm er die Verantwortung für die Ausführung der außenpolitischen Pläne der Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, und nahm an diesen Verbrechen teil. Mitinbe griffen sind besonders Verbrechen gegen Personen und Eigentum in den besetzten Gebieten.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 81.
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