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[97] ANKLAGE: Verletzung der deutschen Zusicherungen vom 30. Januar 1937, 28. April 1939, 26. August 1939 und 6. Oktober 1939, die Neutralität und territoriale Unverletzbarkeit der Niederlande zu respektieren.


BEGRÜNDUNG: Ohne Warnung, und ohne sich friedlicher Mittel zur Beilegung vorhandener Streitigkeiten zu bedienen, hat Deutschland am oder um den 10. Mai 1940 mit militärischer Gewalt und unter Verletzung seiner feierlichen Versicherungen, die Niederlande überrannt, besetzt und versucht, das unabhängige holländische Gebiet zu unterwerfen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 97.
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