Beweisstück II

Verlautbarung in der amerikanischen Besetzungszone.

Internationaler Militärgerichtshof

[117] DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

– gegen –


HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.


Bestätigung.

Ich bestätige, daß ich auf Ersuchen des obengenannten Gerichtshofes, übermittelt durch Harold B. Willey, Generalsekretär, die folgenden Aufträge über Veröffentlichung, Rundfunkverbreitung und Anschläge von Bekanntmachungen, in der obengenannten Angelegenheit ausgeführt habe; diese Verfügung des obengenannten Gerichtshofes ist am oder um den 18. Oktober 1945 in Nürnberg, Deutschland, herausgegeben worden:

1. In Zusammenarbeit mit Major R. W. H. Hortin, Rechtsabteilung, Advance Headquarters, Kontroll-Kommission für Deutschland (British Element) Berlin, habe ich am oder um den 23. Oktober 1945 den erstmaligen Druck von 10000 Exemplaren der beigefügten Bekanntmachung durch den Ullstein Verlag, Berlin (Beweisstück I) veranlaßt. Am 26. Oktober nahm ich persönlich 2500 der Bekanntmachungen in Empfang und lieferte sie an Major E. K. Neumann, Chief Public Safety Officer, U. S. Hauptquartier, Distrikt Berlin, zum Anschlag in der amerikanischen Zone Berlins ab. Major Neumanns Anordnung vom 27. Oktober 1945 ist als Beweisstück II A beigefügt. Es ist mir persönlich bekannt, daß diese Plakate nach der Erklärung Major Neumanns in der ganzen U. S. Zone von Berlin angeschlagen wurden. Die von den anfänglich 10000 Plakaten übrigbleibenden 7500 wurden an Herrn Major Hortin zurückgegeben, um in der britischen, sowjetischen und französischen Zone Berlins angeschlagen zu werden. Nach meinem Wissen ist dies auch geschehen.

2. Am oder um den 26. Oktober 1945 traf ich Maßnahmen für die Veröffentlichung von weiteren 190000 Plakaten. 90000 davon [117] wurden mir persönlich am 31. Oktober 1945 geliefert; ich selbst sandte sie an das Amt der Militärregierung, U. S. Zone, Frankfurt, Deutschland, zum Anschlag in der U. S. Zone und zur Lieferung von 40000 an das Hauptquartier der französischen Militärregierung in Baden-Baden, Deutschland, zum Anschlag in der französischen Zone. Eine Abschrift der gekabelten Anweisung, welche an das Hauptquartier, Amt der Militärregierung, U. S. Zone, gesandt wurde, ist hier als Beweisstück II B beigefügt.

3. Nach meinem Wissen ließ die Nachrichtenkontrollstelle des Amtes der Militärregierung für Deutschland (U. S. – Lt. Col. R. K. Fried, Executive Officer), die beiliegende Bekanntmachung allen deutschsprachigen Zeitungen und in der U. S. Zone tätigen Rundfunksendern zukommen, mit der Weisung, dieselbe gemäß Anordnung des Gerichtshofes zu drucken oder zu senden. Eine weitere Bestätigung, daß dieser Weisung des Gerichtshofes Folge geleistet worden ist, wird von der Nachrichtenkontrollstelle nach Ablauf der vierten Woche, am 17. November 1945, gegeben werden.


Berlin, Deutschland, den 15. November 1945.


Unterschrift: R. W. H. HORTIN

Major


Unterschrift: ALEXANDER G. BROWN, 0-912504

Lt. Colonel, AUS-AC

Rechtsabteilung, Amt der

Militärregierung für Deutschland (U. S.)


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 117-118.
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