[119] A. G. Kabel
Abgehende Botschaft
VORZUGSBEHANDLUNG OHNE KLASSIFIZIERUNG
AN: RECHTSBÜRO, OMGUS ZONE
VON: OMGUS VON FAHY
GEZEICHNET CLAY
ZUR KENNTNISNAHME AN: INTERNATIONALEN MILITÄRGERICHTSHOF NÜRNBERG
REF NO: CC-18221 und: 291200 B Okt 45
[119] Auf Ersuchen des Internationalen Militärgerichtshofes, Nürnberg, hat die Rechtsabteilung den Druck von 100000 Exemplaren der Bekanntmachung an die Angeklagten veranlaßt. Die Zusendung ungefähr dieser Anzahl wird, sobald sie gedruckt ist, vermutlich am Donnerstag unter Zuerkennung der bevorzugten Beförderung auf dem Luftwege in die OMGGUS Zone erfolgen. Es wird gewünscht, daß die Hälfte der Sendung durch die OMGGUS an das Hauptquartier der französischen Militärregierung in Baden-Baden weitergeleitet werde. Der Gerichtshof hat die Anweisung gegeben, daß die Bekanntmachungen auf öffentlichen Anschlagbrettern in der U.S. Zone bekanntgegeben und in allen Kriegsgefangenenlagern zu verlesen und anzuschlagen seien. In den anderen Zonen Deutschlands ist eine gleiche Verteilung angeordnet worden. Das Rechtsbüro der OMGGUS Zone wird ersucht, das Nötige zu unternehmen, um die Plakate sofort in die französische Zone weiterzuleiten und die sofortige Verteilung an militärische Einheiten in der amerikanischen Zone zu veranlassen, mit der Weisung, daß sie binnen 24 Stunden nach Empfang anzuschlagen seien. Die Verteilung durch die OMGGUS Zone soll die Enklave Bremen, aber nicht den Distrikt Berlin, einschließen. Die Verteilung im Distrikt Berlin soll direkt durch die Rechtsabteilung OMGGUS geschehen. Es wird ersucht, daß die örtlichen Stellen der Militärregierung durch das Rechtsbüro der OMGGUS Zone an Harold B. Willey, Generalsekretär des Internationalen Militärgerichtshofes Nürnberg, über den weisungsgemäßen Anschlag der Plakate Bericht erstatten, und daß eine Kopie dieses Berichtes an die Rechtsabteilung der OMGGUS gesandt werde.
AUSSENDENDE ABTEILUNG: Rechtsabteilung
Auth: F. H. GORDON
Major
INFORMATION: O/SS, Pub Relations, AG Records
JAK/tb 0444B
OHNE KLASSIFIZIERUNG