Beweisstück II C

zur Verlautbarung in der amerikan. Besetzungszone.

Internationaler Militärgerichtshof

[121] DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

– gegen –


HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.


Bestätigung.


Ich bestätige hiermit, daß ich auf Weisung von Lt. Col. Raymond K. Fried folgendes ausgeführt oder mich von folgendem unterrichtet habe, und zwar in Zusammenhang mit der Veröffentlichung und der Rundfunkübertragung von Bekanntmachungen in obiger Sache, auf die am oder um den 18. Oktober 1945 in Nürnberg, Deutschland, ausgegebene Verfügung des genannten Gerichtshofes hin.

1. Ich veranlaßte, daß die beigefügten für Martin Bormann und die Mitglieder gewisser Organisationen bestimmten Bekanntmachungen (Beweisstück I), der Nachrichtenagentur DANA in Bad Nauheim zugestellt wurden, und zwar mit der Weisung, daß diese Bekanntmachungen in der amerikanischen Zone Deutschlands, und in dem amerikanischen Sektor Berlins, in deutschsprachigen Zeitungen veröffentlicht, und über die Rundfunksender der U.S. Zone verbreitet werden.

2. Mir wurde durch die Rundfunk-Abteilung der Nachrichtenkontroll-Abteilung U. S. Forces, European Theater, berichtet, daß jede der erwähnten Bekanntmachungen dreimal zwischen dem 26. Oktober und dem 8. November 1945 über den Rundfunk gesandt worden sind (Beweisstück II D).

3. Ich habe durch die DANA Nachrichtenagentur und aus eigener Beobachtung erfahren, daß Exemplare dieser Bekanntmachungen in deutschsprachigen Zeitungen in der U. S. Zone und in dem amerikanischen Sektor Berlins, zwischen dem 18. Oktober und dem 17. November 1945 gedruckt wurden.

Berlin, Deutschland, den 23. November 1945

Unterschrift: HOWARD DENBY

Preß Control News Unit (Berlin)

Nachrichten-Kontroll-Abteilung

United States Forces, European Theater


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 121-122.
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