[181] 20. November 1945

C


MEMORANDUM AN:

Brigadegeneral Wm. L. Mitchell, Generalsekretär des


Internationalen Militärgerichtshofes.

Auf Ersuchen des Gerichtshofes haben die unterzeichneten Psychiater am 15. und 19. November 1944 Rudolf Heß in seiner Zelle im Militärgefängnis zu Nürnberg untersucht.

Es wurden die folgenden Untersuchungen durchgeführt: Physische, neurologische und psychologische.

Darüber hinaus wurden Dokumente überprüft, die Aufschluß über seine persönliche Entwicklung und seine berufliche Laufbahn gaben. Die Berichte über seinen Aufenthalt in England wurden durchgesehen. Die Ergebnisse aller vom Gefängnispsychiater und seinem Stab durchgeführten psychologischen und besonderen psychometrischen Untersuchungen und Beobachtungen wurden durchgearbeitet. Weitere Informationen stammten aus der am 14. und 16. November 1945 vorgenommenen amtlichen Vernehmung des Angeklagten.

(1) Wir stellen als Ergebnis unserer Untersuchungen und Nachforschungen fest, daß Rudolf Heß an Hysterie leidet, die zum Teil durch Gedächtnisverlust gekennzeichnet ist. Obwohl die Art dieses Gedächtnisverlustes eine solche ist, daß sie seine Aufnahmefähigkeit bei den Verhandlungen nicht beeinträchtigt, wird sie aber sein Vermögen, auf Fragen über seine Vergangenheit zu antworten, beeinträchtigen und ebenso die Durchführung seiner Verteidigung.

Weiterhin besteht eine bewußte Übertreibung seines Gedächtnisschwundes und die Neigung, dies zu seinem Schutze gegen Untersuchungen auszunutzen.

(2) Wir glauben, daß das gegenwärtige hysterische Gebaren des Angeklagten als Verteidigung gegen die ihm in England entgegengetretenen Umstände entstanden ist; jetzt ist es zum Teil Gewohnheit geworden und wird solange andauern, wie er unter der Bedrohung einer Bestrafung steht. Trotzdem kann es eine normalere Form der Verteidigung beeinträchtigen.

[181] (3) Es ist die einstimmige Schlußfolgerung der Unterzeichneten, daß Rudolf Heß zur Zeit im strengen Sinn des Wortes nicht geisteskrank ist.


Unterschrift: DR. JEAN DELAY

Professor der Psychiatrie bei der Medizinischen Fakultät in Paris


Unterschrift: DR. NOLAN D. C. LEWIS

Professor der Psychiatrie, Columbia Universität


Unterschrift: D. EWEN CAMERON

Professor der Psychiatrie, McGill Universität


Unterschrift: PAUL L. SCHRÖDER

Oberst der amerikanischen Armee,

Neuropsychiatrischer Berater.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 181-183.
Lizenz:
Kategorien: