Nachmittagssitzung.

DR. MARTIN HORN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON RIBBENTROP: An Stelle von Dr. von Rohrscheidt, Verteidiger für den Angeklagten Heß, gebe ich folgende Erklärung ab:

Rechtsanwalt Dr. von Rohrscheidt hat einen Unfall erlitten und den Fuß gebrochen. Der Angeklagte Heß hat mich gebeten, dem Gerichtshof bekanntzugeben, daß er demzufolge ab nunmehr bis zum Ende des Prozesses von seinem Recht im Statut Gebrauch macht, sich selbst zu verteidigen. Die Begründung, daß er für die ganze Dauer des Prozesses dies zu tun wünscht, liegt darin, daß sein Verteidiger während seiner Abwesenheit außer Konnex kommt mit den in der Zwischenzeit sich ereignenden Vorgängen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird über den mündlichen Antrag, der dem Gerichtshof soeben im Namen des Angeklagten Heß unterbreitet wurde, beraten.

Was den Einspruch gegen die eidesstattliche Erklärung von Schröders betrifft, der heute früh von dem Verteidiger des Angeklagten von Papen erhoben wurde, so beabsichtigt der Gerichtshof nicht, allgemeine Richtlinien über die Zulassung von eidesstattlichen Erklärungen zu Beweiszwecken niederzulegen. Unter den besonderen Umständen dieses Falles wird der Gerichtshof das fragliche Affidavit zulassen, wird jedoch, falls das Affidavit als Beweismittel vorgelegt wird, anordnen, daß der Aussteller dieser eidesstattlichen Erklärung, von Schröder, sofort hier vorgeführt und für das Kreuzverhör durch den Verteidiger zur Verfügung gestellt werden muß. Wenn ich von »sofort« spreche, meine ich, sobald dies möglich ist.


MAJOR BARRINGTON: Herr Vorsitzender, ich werde diese eidesstattliche Erklärung nicht vorlegen.


VORSITZENDER: Ja, Herr Barrington?


MAJOR BARRINGTON: Hoher Gerichtshof! Bevor ich zu dieser eidesstattlichen Erklärung kam, hatte ich zuletzt eine Stelle aus der Biographie über die Besprechung im Hause von Schröders verlesen; ich bitte, den Gerichtshof, diesem Auszug aus der Biographie zu entnehmen, daß gerade bei dieser Besprechung Erörterungen zwischen von Papen und Hitler stattfanden, die zu der Regierung Hitler führten, unter der von Papen das Amt eines Vizekanzlers bekleidete. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Angeklagte von Papen also vollkommen auf ein Zusammengehen mit der NSDAP festgelegt. Mit offenen Augen und aus eigener Initiative heraus trug er wesentlich dazu bei, sie an die Macht zu bringen.

Der zweite Anklagepunkt gegen den Angeklagten von Papen lautet, daß er sich an der Festigung der Nazi-Herrschaft über Deutschland beteiligte. In den ersten eineinhalb kritischen Jahren [99] der Nazi-Konsolidierung war von Papen als Vizekanzler der Zweite nach Hitler in dem Kabinett, das das Nazi-Programm durchführte.

Das Fortschreiten der Festigung der Nazi-Herrschaft in Deutschland durch die Gesetzgebung wurde in einem früheren Abschnitt des Prozesses schon eingehend behandelt. Die hohe Stellung des Angeklagten von Papen muß ihn in enge Verbindung zu einer solchen Gesetzgebung gebracht haben.

Im Juli 1934 dankte ihm Hitler ausdrücklich für alles, was er im Interesse der Zusammenführung der Regierung der nationalen Erhebung getan hatte. Dies geht aus Dokument 2799-PS hervor. Ich werde aus diesem Dokument, das zwar dem Gerichtshof schon von Herrn Alderman vorgelegt wurde, alsbald verlesen.

Zwei wichtige Verordnungen sollen besonders erwähnt werden, da sie die echte Unterschrift von Papens tragen. Zunächst die Verordnung vom 21. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten, die alle Fälle politischer Natur aburteilen sollten. Der Gerichtshof hat von diesem Erlaß bereits amtlich Kenntnis genommen. Ich verweise auf die Niederschrift der Nachmittagssitzung vom 22. November 1945, Band II, Seite 226 des Sitzungsprotokolls.

Dieser Erlaß war der erste Schritt zur Nazifizierung der deutschen Gerichtsbarkeit. In allen politischen Strafsachen hob er fundamentale Rechte einschließlich des Rechtes der Berufung auf, das früher für die deutsche Strafrechtspflege charakteristisch war.

Am gleichen Tage, am 21. März 1933, unterzeichnete von Papen persönlich eine Amnestieverordnung, die allen Personen Straffreiheit gewährte, die in der Zeit vom 30. Januar bis 21. März 1933, während der nationalen Erhebung des deutschen Volkes einen Mord oder irgendein anderes Verbrechen begangen hatten. Es ist dies Dokument 2059-PS, Seite 30 des englischen Dokumentenbuches. Ich verlese Paragraph 1:...


VORSITZENDER: Wenn Sie den Inhalt dieser Verordnungen zusammenfassen wollen, halte ich eine Verlesung nicht für erforderlich.


MAJOR BARRINGTON: Euere Lordschaft, ich möchte bitten von dieser Verordnung amtlich Kenntnis zu nehmen.


VORSITZENDER: Sehr wohl.


MAJOR BARRINGTON: Als Mitglied des Reichskabinetts war von Papen meiner Meinung nach für die Gesetzgebung auch dann verantwortlich, wenn einzelne Verordnungen einmal nicht seine Unterschrift trugen. Ich will als Beispiel zwei besondere Gesetzgebungsarten erwähnen, um unter Hinweis auf seine eigenen früheren und gleichzeitigen Erklärungen zu zeigen, daß es sich nicht um Dinge handelte, von denen er behaupten könnte, daß er als achtbarer Politiker für sie kein Interesse gehabt hätte.

[100] Zunächst der Staatsdienst. Selbst Staatsbeamter, muß er einen schweren, aber offenbar erfolgreichen Kampf mit seinem Gewissen geführt haben, als er an einer Sturzflut von Verordnungen zur Erlangung der Nazi-Kontrolle über den Staatsdienst mitwirkte. Dies wurde bereits in der Nachmittagssitzung vom 22. November behandelt, Band II, Seite 225/226 des Sitzungsprotokolls. In Verbindung damit verweise ich den Gerichtshof auf das Dokument 351-PS, Beweisstück US-389, Seite 1 des Dokumentenbuches. Es handelt sich um das Protokoll über Hitlers erste Kabinettssitzung am 30. Januar 1933; ich verlese aus dem letzten Absatz des Protokolls auf Seite 5 des Dokumentenbuches, von der Mitte des Absatzes an:

»Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichskommissars für das Land Preußen schlug vor, daß der Reichskanzler baldigst in einem Interview sich gegen Gerüchte über Gefährdung der Währung und gegen Gerüchte über die Antastung von Beamtenrechten aussprechen möge.«

Selbst wenn hiermit nicht beabsichtigt war, Hitler zu Zusicherungen zu veranlassen, so unterstreicht es doch aufs stärkste die Gleichgültigkeit von Papens, mit der er später zusah, wie die Staatsbeamten betrogen wurden.

Zweitens, die Verordnungen zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Auch diese wurden schon in einer früheren Verhandlung, und zwar in der Nachmittagssitzung vom 22. November behandelt, Band II, Seite 225 des Sitzungsprotokolls.

Das wesentliche Ergebnis dieser Verordnungen war der Verlust der Selbständigkeit der Länder, das Ende des Föderalismus und die Ausschaltung jedes nur denkbaren Einflusses, der sich hemmend auf die Zentralisierung der Macht im Reichskabinett auswirken konnte. Die Bedeutung dieses Schrittes und ebenso die Rolle, die von Papen dabei spielte, gehen aus einem Briefwechsel zwischen Hindenburg, von Papen in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für Preußen, und Hitler, im Zusammenhang mit der Abberufung des Reichskommissars und der Ernennung Görings zum Preußischen Ministerpräsidenten hervor.

Ich verweise auf Dokument 3357-PS, Seite 52 des englischen Dokumentenbuches, das ich als Beweisstück GB-239 vorlege.

In seinem Rücktrittsgesuch vom 7. April 1933 schrieb von Papen an Hitler; ich verlese das Dokument:

»Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Mit der am heutigen Tage vom Reichskanzler, verabschiedeten Vorlage eines Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich ist ein Gesetzgebungswerk begonnen, das für die staatspolitische Entwicklung des Deutschen Reiches von historischer Bedeutung sein wird. Der Schritt, den die [101] mir seinerzeit unterstellte Reichsregierung am 20. Juli 1932 zur Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen getan hat, erhält seine Krönung durch die nunmehrige neue enge gesetzliche Verflechtung der Interessen des Landes Preußen mit denen des Reiches. Sie, Herr Reichskanzler, werden, wie einst der Fürst Bismarck, nunmehr in der Lage sein, die Politik des größten der deutschen Länder in allen Punkten mit der des Reiches gleichzuschalten. Nachdem das neue Gesetz Ihnen die Möglichkeit gibt, den Preußischen Ministerpräsidenten zu ernennen, bitte ich Sie, dem Herrn Reichspräsidenten die Mitteilung machen zu wollen, daß ich das Amt des Reichskommissars für das Land Preußen gehorsamst in seine Hände zurücklege.«

Ich möchte auch den Brief verlesen, mit dem Hitler das Rücktrittsgesuch an Hindenburg weiterleitete. Hitler schrieb:

»Hochverehrter Herr Reichspräsident!

Der Vizekanzler von Papen hat an mich ein Schreiben gerichtet, das ich zu Ihrer gütigen Kenntnisnahme diesem Brief beilege.

Herr von Papen teilte mir schon in den letzten Tagen mit, er sei mit Minister Göring übereingekommen, von sich aus zurückzutreten, sowie durch das neue Gesetz der Gleichschaltung der Politik in Reich und Ländern die Einheitlichkeit der Führung der Regierungsgeschäfte in Reich und Preußen gewährleistet sei.

Am Abend nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Einsetzung der Reichsstatthalter sah Herr von Papen dieses Ziel erreicht und bat mich, nunmehr die Ernennung des Preußischen Ministerpräsidenten vorzunehmen, wobei er sich selbst zur weiteren Mitarbeit an der Reichsregierung nunmehr voll zur Verfügung stellte.

Herr von Papen hat sich durch die Übernahme der kommissarischen Leitung Preußens in dieser schweren Zeit seit dem 30. Januar ein großes Verdienst für die Durchsetzung des Gedankens der Gleichschaltung der Politik in Reich und Ländern erworben. Seine Mitarbeit im Reichskabinett, für die er nunmehr seine ganze Kraft zur Verfügung stellt, ist eine unendlich wertvolle, mein inneres Verhältnis zu ihm ein so herzlich freundschaftliches, daß ich mich aufrichtig freue über die große Hilfe, die mir nunmehr dadurch zuteil wird.«

Doch nur fünf Wochen früher, am 3. März 1933, hatte Papen die Wählerschaft von Stuttgart vor der Beseitigung des Föderalismus gewarnt.

Ich möchte nun aus Dokument 3313-PS, Seite 48 des englischen Dokumentenbuches, ungefähr in der Mitte des dritten Absatzes, eine [102] Stelle zur Verlesung bringen. Ich lege das Dokument als Beweisstück GB-240 vor. Es ist ein Auszug aus Papens Stuttgarter Rede. Er sagte:

»Sodann aber bewahrt uns der Föderalismus vor dem Zentralismus, jener organisatorischen Form, die alle Lebenskräfte eines Volkes brennspiegelnd auf einen Punkt zusammenzieht. Kein Volk eignet sich schlechter dazu, rein zentralistisch regiert zu werden, als das deutsche.«

Noch früher, zur Zeit der Wahlen im Herbst 1932 besuchte von Papen München als Reichskanzler. Die »Frankfurter Zeitung« vom 12. Oktober 1932 gab einen Kommentar zu seiner Politik. Ich beziehe mich auf Dokument 3318-PS, Seite 51 des englischen Dokumentenbuches, das ich als Beweisstück GB-241 vorlege. Die »Frankfurter Zeitung« bemerkte:

»Von Anbeginn seiner Regierung sei es sein großes Ziel gewesen, mit den Ländern und für die Länder das neue Reich zu bauen. Die Reichsregierung stehe auf einem bewußt föderalistischen Standpunkt. Nicht ein öder Zentralismus oder Unitarismus sei die Parole.«

Das war im Oktober 1932. All das wurde nun in Ehrerbietung zu seinem neuen Herrn über Bord geworfen.

Ich komme nun zu den Juden. Im März 1933 billigte das gesamte Reichskabinett eine systematische Staatspolitik der Judenverfolgung. Dies wurde dem Gerichtshof bereits dargelegt; ich verweise auf das Sitzungsprotokoll Band III, Seite 585, 586, und Band V, Seite 109. Nur vier Tage bevor der Boykott mit aller Schärfe – um die Worte von Dr. Goebbels zu gebrauchen – beginnen sollte, sandte Papen ein Radiogramm mit Zusicherungen an die deutsch-amerikanische Handelskammer in New York, die der Deutschen Regierung ihre Besorgnisse über die Lage zum Ausdruck gebracht hatte. Seine Zusicherung, die ich nun als Dokument D-635, GB-242, Seite 73 des englischen Dokumentenbuches, vorlege, war in der »New York Times« am 28. März 1933 veröffentlicht und enthielt den folgenden Satz, der sich ungefähr in der Mitte der Seite befindet, und den ich jetzt verlese. Dieses Dokument ist das vorletzte im deutschen Dokumentenbuch.

»In Amerika zirkulierende, hier mit Entrüstung vernommene Nachrichten über angebliche Tortur politischer Gefangener und Mißhandlung von Juden verdienen stärkste Zurückweisung. Hunderttausende von Juden, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, die sich politisch nicht betätigt haben, leben hier völlig unbehelligt.«

Das ist eine charakteristische...

DR. KUBUSCHOK: Der Artikel in der »New York Times« geht zurück auf ein Telegramm des Angeklagten von Papen, das eine [103] Seite vorher in der Dokumentensammlung enthalten ist. Die englische Übersetzung trägt, das Datum vom 27. März, dieses Datum ist irrtümlich.

Der deutsche Text, der mir übermittelt ist, zeigt, daß es sich um einen Wochenendbrief handelte, der nach den Zahlen, die sich auf dem deutschen Dokument befinden, am 25. März abgeschickt worden ist.

Diese Zeitdifferenz ist deswegen von großer Bedeutung, weil tatsächlich am 25. März noch nicht das geringste verlautbart worden war über den Judenboykott, den Goebbels dann für den 1. April angesagt hatte.

Der Angeklagte von Papen konnte infolgedessen am 25. März auf die damals noch verhältnismäßig nicht allzu zahlreichen kleineren Zwischenfälle hinweisen, wie er dies in dem Telegramm tut. Jedenfalls entfällt dann aber die Schlußfolgerung der Anklage, daß der Inhalt des Telegramms eine große Lüge sei.


VORSITZENDER: Herr Barrington, besitzen Sie das Originalschriftstück?


MAJOR BARRINGTON: Ich habe das Original vor mir, Herr Vorsitzender. Es ist ganz richtig, daß am Anfang einige Ziffern stehen, die, obwohl ich es nicht bemerkt habe, anzeigen könnten, daß es am 25. abgesandt wurde.


VORSITZENDER: Und wann war die Kabinettssit zung, in der die Politik der Judenverfolgung gebilligt wurde?


MAJOR BARRINGTON: Ich kann das nicht sagen, Euere Lordschaft. Sie fand an einem der letzten Tage des März statt, aber es kann am 26. gewesen sein. Ich kann das überprüfen lassen.


VORSITZENDER: Sehr gut.


DR. KUBUSCHOK: Darf ich zur Aufklärung bemerken, daß die Kabinettssitzung, in der die Judenfrage erörtert wurde, wesentlich später stattfand, und daß in dieser Kabinettssitzung von Kabinettsmitgliedern, unter anderen von dem Angeklagten von Papen, der Judenboykott verurteilt worden ist?

Ich werde das Protokoll der Kabinettssitzung vorlegen, sobald meinem diesbezüglichen Antrag stattgegeben worden ist.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, was Sie damit meinen: »Sobald meinem diesbezüglichen Antrag stattgegeben worden ist.« Erklärt der Anklagevertreter, daß er auf seiner Anschuldigung besteht, oder daß er sie zurückzieht?


MAJOR BARRINGTON: Ich möchte dazu folgendes sagen: Vorbehaltlich der Überprüfung des Datums, an dem die Kabinettssitzung stattfand...


[104] VORSITZENDER: Gewiß, Sie können dies nach Vertagung besorgen und uns morgen wissen lassen.


MAJOR BARRINGTON: Hoher Gerichtshof, zu diesem Punkt will ich noch bemerken: Es war, wie der Gerichtshof bereits hörte, zu jener Zeit allgemein bekannt, daß die Nazi-Politik antijüdisch eingestellt war, und daß sich Juden bereits in Konzentrationslagern befanden. Ich überlasse es daher dem Gerichtshof, den Schluß zu ziehen, daß von Papen zur Zeit der Absendung dieses Radiogramms – ich bin bereit anzunehmen, daß es der 25. März war – über diese Politik des Boykotts Bescheid wußte.

An diesem Punkt will ich weitergehen und erklären, daß der Angeklagte von Papen sogar selbst die antijüdische Politik unterstützte. Als Beweis hierfür lege ich Dokument 2830-PS, Seite 37 (a) des Dokumentenbuches, als Beweisstück GB-243 vor.

Es handelt sich um einen Brief, den von Papen am 12. Mai 1936 von Wien aus in der Angelegenheit des »Freiheitsbundes« an Hitler schrieb. Der Absatz vier des englischen Textes lautet:

»Interessant ist folgender Vorfall: Der tschechische Legationssekretär Dohalsky hat Herrn Staud (Führer des Freiheitsbundes) das Angebot gemacht, dem Freiheitsbunde jede beliebige Summe seitens der Tschechischen Regierung zur Verfügung zu stellen, die er zur Stärkung im Kampf gegen die Heimwehr benötigen würde. Einzige Be dingung sei, daß der Freiheitsbund eine garantiert gegen Deutschland gerichtete Stellung einnehmen müsse. Herr Staud hat dieses Ansinnen glatt abgelehnt. Es zeigt sich darin, wie man auch im gegnerischen Lager bereits die neue Kräftegruppierung beurteilt.

Daraus ergibt sich für uns ferner die Notwendigkeit, diese Bewegung, wie bisher, finanziell zu unterstützen, und zwar im wesentlichen mit Bezug auf die Weiterführung ihres Kampfes gegen das Judentum.«


DR. KUBUSCHOK: Ich möchte hier auf eine Schwierigkeit hinweisen, die anscheinend durch die Übersetzung entstanden ist. Im deutschen Text des Originals steht bezüglich der Überweisung – »mit Bezug« – folgende Wendung: »Mit Bezug auf die Weiterführung Ihres Kampfes gegen das Judentum«.

Dieses Wort »mit Bezug« bedeutet hier, daß unter dieser Titulatur das Geld übersandt werden soll, obwohl dies nicht der eigentliche Zweck war, denn der österreichische Freiheitsbund war keine Antisemitenvereinigung, sondern eine legale. Gewerkschaftskorporation, der unter anderen auch der Kanzler Dollfuß angehört hatte. Dieses Wort »mit Bezug« bedeutet nur, daß die Überweisung des Geldes mit einer gewissen Firma versehen werden sollte, da [105] man ja einer staatlich anerkannten Partei für irgendwelche Parteizwecke aus dem Auslande kein Geld überweisen konnte, wie das zurückgewiesene Angebot der Tschechoslowaken gezeigt hat. Ich will also hier nur darauf hinweisen, daß die Worte »in reference« vielleicht einen falschen Sinn ergeben und vielleicht besser mit »referring« übersetzt wäre. Jedenfalls will ich lediglich erklären, daß es sich hierbei nur um eine gewisse Tarnung bei der Überweisung des Geldes handelt.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, auf welches Wort Sie sich beziehen. Soweit ich verstehe, sollte durch die Vorlage dieses Briefes nur bewiesen werden, daß von Papen in ihm vorschlug, eine gewisse Organisation im Kampf gegen das Judentum finanziell zu unterstützen. Das ist der einzige Zweck des Hinweises auf diesen Brief. Ich weiß nicht, welches Wort nach Ihrer Ansicht falsch übersetzt worden sein soll.


DR. KUBUSCHOK: Ja, dadurch ist der Irrtum entstanden. Nicht zur Bekämpfung des Judentums ist das Geld überschickt worden, denn dies war gar nicht der Zweck dieser christlichen Gewerkschaftsbewegung in Österreich, sondern es mußte ein gewisser Titel für die Übersendung gefunden werden, und diesen getarnten Titel der Bekämpfung des Judentums hat man gewählt. Der Zweck war also nicht die Bekämpfung des Judentums, sondern die Ausschaltung eines anderen fremden Einflusses durch geldliche Mittelhingabe, nämlich der Tschechoslowaken.

VORSITZENDER: Ich selbst hätte gedacht, daß der einzige Punkt, den man gegen Sie ins Treffen führen könnte, die Tatsache ist, daß der Brief ein Datum trägt, das fast drei Jahre nach dem Zeitpunkt, mit dem Sie sich eben beschäftigten, liegt.


MAJOR BARRINGTON: Das stimmt, Herr Vorsitzender, er wurde nicht zur Zeit des vorhergehenden geschrieben.


VORSITZENDER: Ja, der vorhergehende Brief war aus dem Jahre 1933 und dieser aus dem Jahre

1936.

MAJOR BARRINGTON: Das ist richtig. Ich legte ihn nur vor, um zu zeigen, daß von Papens Einstellung damals auf jeden Fall vorhanden war. Wenn Eure Lordschaft irgendwelche Zweifel hinsichtlich der Übersetzung haben, so möchte ich vorschlagen, daß der Brief jetzt von einem Dolmetscher übersetzt wird. Wir haben eine Photokopie des deutschen Originals.


VORSITZENDER: Ich denke, Sie können es bis morgen nochmals übersetzen lassen. Wenn notwendig, können Sie auf diesen Punkt nochmals zurückkommen.


MAJOR BARRINGTON: Jawohl, Herr Vorsitzender. Ich komme nun zu der katholischen Kirche.

[106] Die Behandlung der Kirche durch die Nazis hat die Anklagebehörde der Vereinigten Staaten erschöpfend dargelegt. Auf diesem Spezialgebiet hat von Papen, ein prominenter Katholik, in einer Weise mitgeholfen, die Stellung der Nazis sowohl im Inland als auch im Ausland zu festigen, wie dies vielleicht kein anderer hätte tun können.

In seinem Vortrag über die Kirchenverfolgung verlas Oberst Wheeler dem Gerichtshof eine Zusicherung, die Hitler der Kirche am 23. März 1933 in seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz gegeben hatte. Das Ergebnis dieser Zusicherung war die bekannte Fuldaer Erklärung der deutschen Bischöfe, die von Oberst Wheeler ebenfalls zitiert wurde; es war Dokument 3387-PS, Beweisstück US-566. Diese betrügerische Zusicherung scheint Hitler auf den Vorschlag Papens gegeben zu haben, den dieser acht Tage vorher bei einer Sitzung des Reichskabinetts am 15. März 1933, in der das Ermächtigungsgesetz erörtert wurde, gemacht hatte. Ich verweise auf Dokument 2962-PS, Beweisstück US-578, Seite 40 des englischen Dokumentenbuches. Ich lese von Seite 44; es ist am Ende der sechsten Seite des deutschen Textes. Das Protokoll lautet:

»Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichskommissars für das Land Preußen führte aus, daß es von entscheidender Bedeutung sei, die hinter den Parteien stehenden Massen in den neuen Staat einzuordnen. Von besonderer Bedeutung sei die Frage der Eingliederung des politischen Katholi zismus in den neuen Staat.«

Am 20. Juli 1933 unterzeichnete Papen das Reichskonkordat, über das er mit dem Vatikan verhandelt hatte. Der Gerichtshof hat von diesem Dokument, 3280 (a)-PS, bereits amtlich Kenntnis genommen. Die Unterzeichnung des Konkordats war ebenso wie die von Papen inspirierte Rede Hitlers zum Ermächtigungsgesetz nur ein Zwischenspiel in der Kirchenpolitik der Nazi-Verschwörer. Eine lange Reihe von Verletzungen folgte ihrer Politik der Zusicherungen, welche schließlich zu der Anklage des Papstes in der Enzyklika »Mit brennender Sorge« führte. Dies ist Dokument 3476-PS, Beweisstück US-567.

Papen behauptet, daß sein Verhalten gegen die Kirche aufrichtig war. Er versicherte bei Verhören, daß Hitler es war, der das Konkordat sabotierte. Wenn Papen wirklich an die sehr feierlichen Zusicherungen glaubte, die er im Namen des Reiches dem Vatikan gegeben hatte, so ist es meines Erachtens seltsam, daß er, der selbst ein Katholik ist, nach all diesen Verletzungen und sogar nach der päpstlichen Enzyklika Hitler weiter diente. Ich will noch weitergehen. Ich möchte behaupten, daß Papen selbst an etwas beteiligt war, was zwar nicht der Ausführung, wohl aber dem Wesen nach eine Verletzung des Konkordats war. Der Gerichtshof wird sich an [107] die Ansprache des Papstes vom 2. Juni 1945 erinnern, Dokument 3268-PS, Beweisstück US-356. Oberst Storey hat aus diesem Dokument in Band IV, Seite 75 des Sitzungsprotokolls die eigene Zusammenfassung des Papstes über den heftigen Kampf der Nazis gegen die Kirche verlesen. Der erste Punkt, den der Papst erwähnte, ist die Auflösung der katholischen Organisationen. Ich bitte die Herren Richter, Dokument 3376-PS auf Seite 56 des englischen Dokumentenbuches, das ich als Beweisstück GB-244 unterbreite, dazu einzusehen; es ist ein Auszug aus dem »Archiv«. Sie werden bemerken, daß von Papen im September 1934 die Auflösung der »Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher«, deren Leiter er damals war, anordnete; ich sage absichtlich »anordnete«. Der Text des »Archivs« lautet wie folgt:

»Die Reichsparteileitung gab die Selbstauflösung der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ bekannt: Nachdem die Reichsparteileitung durch ihre Abteilung für den kulturellen Frieden sämtliche kulturellen und das Verhältnis von Staat und Kirchen betreffenden Fragen in zunehmendem Maße und unmittelbar bearbeiten läßt, wurden im Interesse einer noch strafferen Zusammenfassung dieser Arbeitsgebiete auch die zunächst der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ überwiesenen Aufgaben in diejenigen der Reichsparteileitung einbezogen. Vizekanzler a. D. von Papen, der bisherige Leiter der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹, erklärte zu der Auflösung dieser Organisation, daß sie auf seinen Vorschlag erfolgt sei, da die Stellung des nationalsozialistischen Staates zur christlichen und katholischen Kirche durch den Mund des Führers und Reichskanzlers oft und unzweideutig dargelegt sei.«

Ich sagte, daß von Papen die Auflösung »angeordnet« hatte, obwohl die Verlautbarung besagte, daß es eine Selbstauflösung auf seinen Vorschlag war. Meines Erachtens aber ist ein solcher Vorschlag von einem Mann in Papens Stellung einem Befehl gleichzuachten, da zu dieser Zeit allgemein bekannt war, daß die Nazis jedwede Vorspiegelung, allen Konkurrenzorganisationen wäre ein weiteres Bestehenbleiben gestattet, fallen ließen.

Nach neunmonatigem Dienst unter Hitler, den von Papen zur Festigung der Nazi-Macht verwendete, war er augenscheinlich mit seiner Wahl sehr zufrieden. Ich weise auf Dokument 3375-PS, Seite 54 des englischen Dokumentenbuches hin, das ich als Beweisstück GB-245 vorlege. Am 2. November 1933 sprach Papen in Essen von dem gleichen Podium aus, von dem Hitler und Gauleiter Terboven im Laufe des Wahlkampfes für die Reichstagswahl und der Volksentscheid zu dem Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund gesprochen hatten. Von Papen erklärte:

[108] »Seitdem die Vorsehung mich dazu berufen hatte, der Wegbereiter der nationalen Erhebung und der Wiedergeburt unserer Heimat zu werden, habe ich versucht, das Werk der nationalsozialistischen Be wegung und ihres Führers mit allen meinen Kräften zu stützen, und wie ich damals bei der Übernahme der Kanzlerschaft – das war im Jahre 1932 – dafür geworben habe, der jungen kämpfenden Freiheitsbewegung den Weg zur Macht zu ebnen, wie ich am 30. Januar durch ein gütiges Geschick dazu bestimmt war, die Hände unseres Kanzlers und Führers in die Hand des geliebten Feldmarschalls zu legen, so fühle ich heute wieder die Verpflichtung, dem deutschen Volk und allen, die mir ihr Vertrauen bewahrt haben, zu sagen:

Der liebe Gott hat Deutschland gesegnet, daß er ihm in Zeiten tiefer Not einen Führer gab, der es über alle Nöte und Schwächen, über alle Krisen und Gefahrenmomente hinweg mit dem sicheren Instinkt des Staatsmannes zu einer glücklichen Zukunft führen wird.«

Und dann der letzte Satz des Textes auf Seite 55:

»Lassen Sie uns in dieser Stunde dem Führer des neuen Deutschlands sagen, daß wir an ihn und sein Werk glauben.«

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Kabinett, dessen Mitglied von Papen war und dem er seine ganze Kraft gewidmet hatte, die bürgerlichen Freiheiten beseitigt; es hatte den politischen Mord, der in Förderung der Machtergreifung der Nazis begangen wurde, sanktioniert; es hatte alle rivalisierenden politischen Parteien zerschlagen; es hatte die grundlegenden Gesetze zur Ausschaltung des politischen Einflusses der Länder erlassen; es hatte die gesetzliche Grundlage für die Säuberung des Staatsdienstes und des Gerichtswesens von antinazistischen Elementen geschaffen und sich auf eine Staatspolitik der Judenverfolgung eingelassen.

Papens Worte klingen wie Worte des Hohns:

»Der liebe Gott hat Deutschland gesegnet...«

Der dritte Vorwurf gegen den Angeklagten Papen ist der, daß er die Vorbereitung für den Krieg förderte. Da er das Grundprogramm der Nazi-Partei kannte, ist es unbegreiflich, daß er, der eineinhalb Jahre lang Vizekanzler war, sich von den kriegsähnlichen Vorbereitungen der Verschwörer abseits gehalten haben sollte; er, von dem Hitler am 10. April 1933 an Hindenburg schrieb, daß »seine Mitarbeit im Reichskabinett, für die er nunmehr seine ganze Kraft zur Verfügung stellen werde, von unendlichem Nutzen sei«.

Die vierte Anschuldigung gegen Papen bezieht sich auf seine Teilnahme an der politischen Planung und Vorbereitung für Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge. In Papens Fall stellt diese Beschuldigung tatsächlich die Geschichte[109] des Anschlusses dar. Seine Rolle darin war die Vorbereitung des Angriffskrieges nach zwei Richtungen: Daß erstens der Anschluß der notwendige vorbereitende Schritt zu allen folgenden Angriffen mit Waffengewalt war; daß zweitens, selbst wenn man behaupten kann, der Anschluß sei tatsächlich ohne Angriffshandlungen erreicht worden, er doch so geplant war, daß er, falls notwendig, durch Angriffshandlungen durchgeführt worden wäre.

Ich brauche nicht mehr zu tun, als Papens Tätigkeit in Österreich zusammenzufassen, da die ganze Geschichte des Anschlusses bereits dem Gerichtshof vorgetragen wurde. Immerhin möchte ich, mit Erlaubnis des Gerichtshofs, wiederum zwei kurze Stellen verlesen, die die Persönlichkeit Papens besonders beleuchten. Bevor ich mich jedoch mit Papens Tätigkeit in Österreich befasse, möchte ich noch einen Punkt berühren, der meiner Meinung nach vor dem Gerichtshof nicht unerwähnt bleiben sollte.

Am 18. Juni 1934 hielt Papen seine bemerkenswerte Rede in der Marburger Universität. Ich werde sie nicht als Beweismaterial vorlegen; sie befindet sich auch nicht im Dokumentenbuch, weil sie geschichtsbekannt ist. Ich möchte mich auch nicht auf die Motive und Folgen seiner Rede, die nicht frei von Rätseln ist, einlassen, sondern nur folgendes herausstellen: Papens Marburger Rede war ihrem Inhalt nach eine ausgesprochene Kritik der Nazis. Man kann sich vorstellen, daß die Nazis außerordentlich wütend waren; obwohl Papen in der blutigen Säuberung zwölf Tage später dem Tode entrann, war er doch drei Tage lang in Haft. Ob diese Verhaftung ursprünglich mit seiner Hinrichtung enden sollte, oder ob er vor der Säuberungsaktion gerettet werden sollte, weil er zu wertvoll war, als daß man sich seinen Verlust hätte leisten können, will ich jetzt nicht untersuchen. Nach seiner Entlassung aus der Haft legte er naturgemäß das Amt des Vizekanzlers nieder. Nun aber taucht die Frage auf, und das ist der Grund: warum in aller Welt ging er nach diesen barbarischen Ereignissen wieder in den Dienst der Nazis zurück? Welche einmalige Gelegenheit hat er verpaßt! Wenn er damals Schluß gemacht hätte, hätte er der Welt viel Leid ersparen können. Nehmen wir an, daß Hitlers eigener Vizekanzler, nachdem er gerade aus der Haft entlassen war, den Nazis entgegengetreten wäre und der Welt die Wahrheit gesagt hätte; dann hätte es wohl niemals eine Wiederbesetzung des Rheinlandes gegeben; dann wäre wohl niemals ein Krieg ausgebrochen; aber ich will mich nicht in theoretische Betrachtungen verlieren. Es ist eine beklagenswerte Tatsache, daß er wieder zurückfiel; er unterlag wiederum dem Zauber Hitlers.

Nach der Ermordung des Kanzlers Dollfuß am 25. Juli 1934, also nur drei Wochen später, verlangte die Situation die Rückberufung des Deutschen Gesandten Rieth; er mußte sofort durch einen Mann [110] ersetzt werden, der ein begeisterter Anhänger des Anschlusses mit Deutschland war und sich den Nazi-Zielen und -Methoden gegenüber duldsam zeigen konnte, der aber andererseits der amtlichen deutschen Vertretung in Wien den Anschein der Achtbarkeit verleihen konnte. Diese Situation ist im Sitzungsprotokoll Band II, Seite 393 und 394, beschrieben. Hitler reagierte sofort auf die Ermordung von Dollfuß. Er wählte seinen Mann, sobald er die Nachricht gehört hatte. Schon am nächsten Tag, am 26. Juli, sandte er Papen ein Ernennungsschreiben. Es befindet sich auf Seite 37 des englischen Dokumentenbuches und ist Dokument 2799-PS; der Gerichtshof hat bereits amtlich davon Kenntnis genommen. Herr Alderman hat das Schreiben verlesen; ich möchte jetzt nur auf die persönlichen Bemerkungen am Schlusse des Briefes hinweisen.

Nachdem Hitler in diesem Brief zunächst seine Auffassung über die Dollfuß-Angelegenheit und seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, daß die österreichisch-deutschen Beziehungen wieder in normale und freundliche Bahnen geleitet werden sollten, sagt er sodann im dritten Absatz:

»Aus diesem Grund richte ich die Bitte an Sie, sehr verehrter Herr von Papen, sich dieser wichtigen Aufgabe zu unterziehen, gerade weil Sie seit unserer Zusammenarbeit im Kabinett mein vollstes und uneingeschränktes Vertrauen besaßen und besitzen.«

Und der letzte Absatz des Briefes lautet:

»Indem ich Ihnen auch heute noch einmal danke für alles, was Sie einst für die Zusammenführung der Regierung der nationalen Erhebung und seitdem gemeinsam mit uns für Deutschland getan haben,...«

VORSITZENDER: Ich glaube, wir wollen jetzt eine Pause von zehn Minuten einlegen.


[Pause von 10 Minuten.]


MAJOR BARRINGTON: Meine Herren Richter! Ich hatte gerade aus dem Ernennungsschreiben zum Botschafter in Wien verlesen, das Hitler am 26. Juli 1934 an Papen gesandt hatte. Dieser Brief, der selbstverständlich veröffentlicht wurde, verriet natürlich nicht den wahren Zweck der Ernennung von Papens. Der wirkliche Charakter der Mission von Papens wurde bald nach seiner Ankunft in Wien im Verlauf einer privaten Unterhaltung mit dem Amerikanischen Gesandten, Herrn Messersmith, offen dargetan.

Ich zitiere aus der eidesstattlichen Erklärung des Herrn Messersmith, Dokument 1760-PS, Beweisstück US-57, Seite 22 des Dokumentenbuches, ungefähr in der Mitte des zweiten Absatzes. Herr Messersmith erklärte:

[111] »Als ich von Papen in der Deutschen Gesandtschaft besuchte, begrüßte er mich mit den Worten: ›Jetzt sind Sie in meiner Gesandtschaft und ich kann die Unterhaltung führen‹. In nacktester und zynischster Weise fuhr er dann fort, mir zu erzählen, daß ganz Südeuropa bis zu der türkischen Grenze Deutschlands natürliches Hinterland sei und daß er dazu berufen sei, die deutsche wirtschaftliche und politische Kontrolle über dieses ganze Gebiet für Deutschland zu erleichtern. Er sagte trocken und ungeschminkt, daß das Erreichen der Kontrolle über Österreich der erste Schritt hierzu sei. Er erklärte mit Bestimmtheit, daß er in Österreich sei, um die Österreichische Regierung zu untergraben und zu schwächen, und um von Wien aus an einer Schwächung der Regierungen in anderen Staaten im Süden und Südosten zu arbeiten. Er sagte, daß er seinen Ruf als guter Katholik ausnützen wolle, um Einfluß auf gewisse Österreicher, wie Kardinal Innitzer, zu diesem Zweck auszuüben.«

Während der ganzen ersten Zeit seines Auftrags in Österreich zeichnete sich Papens Tätigkeit dadurch aus, daß er sich eifrig bemühte, jeden Anschein einer Einmischung zu vermeiden. Seine wahre Aufgabe wurde einige Monate nach seinem Amtsantritt nochmals mit voller Klarheit bestätigt. Er wurde von Berlin angewiesen, daß während der nächsten zwei Jahre nichts unternommen werden könne, was Deutschland außenpolitische Schwierigkeiten bereiten könne; auch sei jeder Anschein einer deutschen Einmischung in österreichische Angelegenheiten zu vermeiden. Von Papen selbst äußerte sich Berger-Waldenegg, dem österreichischen Außenminister, gegenüber:

»Ja, Sie haben jetzt Ihre französischen und englischen Freunde, und Sie können Ihre Unabhängigkeit ein bißchen länger behalten.«

Alles dies wurde von Herrn Alderman eingehend behandelt, der wiederum aus dem Affidavit von Herrn Messersmith zitierte. Sie finden die Zitate in dem Sitzungsprotokoll Band II, Seite 401 bis 403.

Während dieser ersten Zeit nahm die Nazi-Bewegung in Österreich an Stärke zu, ohne daß eine deutsche Einmischung offen zugegeben wurde; Deutschland brauchte mehr Zeit, um seine diplomatische Stellung zu festigen. Diese Gründe für die deutsche Politik wurden von dem deutschen Außenminister von Neurath bei einer Unterhaltung mit dem Amerikanischen Botschafter in Frankreich offen zum Ausdruck gebracht. Dies wurde von Herrn Alderman aus Dokument L-150, Beweisstück US-65, in das Sitzungsprotokoll Band II, Seite 422/23, verlesen.

Der Angeklagte von Papen beschränkte daher seine Tätigkeit auf die üblichen Funktionen eines Gesandten; er pflegte Gesellschaftsverkehr mit allen angesehenen Kreisen in Österreich und machte [112] sich in diesen Kreisen beliebt. Trotz seiner Maske der strengen Nichteinmischung blieb von Papen mit umstürzlerischen Elementen in Österreich in Fühlung. So empfahl er in seinem Bericht an Hitler vom 17. Mai 1935 die österreichische Nazi-Strategie, wie sie von Hauptmann Leopold, dem Führer der illegalen österreichischen Nazis, vorgeschlagen worden war; sie zielte darauf ab, Dr. Schuschnigg durch ein Täuschungsmanöver zur Gründung einer österreichischen Koalitionsregierung mit der Nazi-Partei zu veranlassen. Dies geht aus Dokument 2247-PS, Beweisstück US-64, und dem Sitzungsprotokoll Band II, Seite 420/21, hervor; es steht auf Seite 34 des englischen Dokumentenbuches. Ich möchte diesen Brief nicht noch einmal verlesen, sondern die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs nur auf die erste Zeile des zweiten Absatzes im englischen Text lenken. Von Papen spricht dort über die Pläne des Hauptmanns Leopold und sagt:

»Ich schlage vor, in dieses Spiel aktiv einzugreifen.«

Im Zusammenhang mit den illegalen Organisationen in Österreich erwähne ich Dokument 812-PS, US-61. Dies war, wie sich der Gerichtshof erinnern wird, ein Bericht von Rainer an Bürckel. Er ist im Sitzungsprotokoll Band II, Seite 406 bis 416, behandelt.

Schließlich wurde das Abkommen vom 11. Juli 1936 zwischen Deutschland und Österreich durch den Angeklagten von Papen zustandegebracht. Es liegt bereits als Dokument TC-22, Beweisstück GB-20, dem Gerichtshof vor. Die für die Öffentlichkeit bestimmte Fassung dieses Abkommens sieht vor, daß sich Österreich in seiner Politik als ein deutscher Staat bekennen solle, während Deutschland die volle Souveränität Österreichs anerkennen und weder unmittelbar noch mittelbar auf seine innerpolitische Gestaltung Einwirkung nehmen wolle. Weitaus interessanter war der Geheime Teil der Vereinbarung, wie er von Herrn Messersmith enthüllt wurde. Danach sicherten sich die Nazis Einfluß auf das österreichische Kabinett und Teilnahme an dem politischen Leben Österreichs. Auch dies wurde schon von Herrn Alderman in das Sitzungsprotokoll Band II, Seite 424/25, verlesen.

Nach dieser Vereinbarung setzte der Angeklagte von Papen seine Politik, die Fühlung mit den illegalen Nazis aufrecht zu erhalten, fort, indem er versuchte, die Ernennungen für Schlüsselstellungen im Kabinett zu beeinflussen und die offizielle Anerkennung der Frontorganisation der Nazis durchzusetzen. In einem Bericht an Hitler vom 1. September 1936 faßte er sein Programm zur Normalisierung der österreichisch-deutschen Beziehungen gemäß der Vereinbarung vom 11. Juli 1936 zusammen. Dies ist Dokument 2246-PS. Beweisstück US-67. Seite 33 des englischen Dokumentenbuches.

[113] Wie sich der Gerichtshof erinnern wird, empfahl er als leitenden Grundsatz eine fortgesetzte, geduldige und psychologische Behandlung mit langsam zunehmendem Druck, der sich auf eine Änderung des Regimes richten sollte. Dann spricht er über seine Verhandlungen mit der illegalen Partei und sagt, daß er auf eine korporative Vertretung der Bewegung in der Vaterländischen Front hinziele; trotzdem wolle er davon absehen, führende Nationalsozialisten im gegenwärtigen Augenblick in wichtige Stellungen zu bringen.

Es ist nicht notwendig, noch einmal all die Ereignisse zu behandeln, die zu der Besprechung zwischen Schuschnigg und Hitler im Februar 1938, die von Papen arrangiert und an der er teilgenommen hatte, und die schließlich zur Invasion Österreichs im März 1938 führten. Es genügt, wenn ich noch einmal aus der Biographie, Seite 66 des Dokumentenbuches, zitiere. Das Zitat befindet sich ungefähr im letzten Drittel der Seite:

»Nach der dann durch die Ereignisse des März 1938 bewirkten Eingliederung Österreichs ins Deutsche Reich hatte von Papen noch die Genugtuung, an der Seite des Führers dessen Einzug in Wien beiwohnen zu können, nachdem ihn der Führer in Würdigung seiner wertvollen Mitarbeit am 14. Februar 1938 in die NSDAP aufgenommen und ihm das Goldene Parteiabzeichen verliehen hatte.«

Die Biographie fährt dann fort:

»Von Papen zog sich dann zunächst auf seine Besitzung Wallerfangen im Saargebiet zurück, jedoch griff der Führer bald auf ihn wieder zurück, indem er am 18. April 1939 von Papen zum Deutschen Botschafter in Ankara ernannte.«

Die Verlockung, Hitler zu dienen, triumphierte noch einmal. Diesmal geschah es zu einem Zeitpunkt, als die Besetzung der Tschechoslowakei bei Papen nicht den Schatten eines Zweifels hinterlassen haben konnte, daß Hitler entschlossen war, sein Angriffsprogramm weiter fortzusetzen.

Ein weiteres Zitat aus der Biographie, Seite 66, letzter Satz des vorletzten Absatzes, lautet wie folgt:

»An von Papen wurde nach seiner Rückkehr ins Reich« – das war im Jahre 1944 – »das Ritterkreuz des Kriegsverdienstordens mit Schwertern verliehen.«

Abschließend möchte ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs noch einmal auf die widerlichen Lobreden lenken, mit denen Hitler von Papen für seine Dienste, besonders in den früheren Tagen, öffentlich bedachte. Ich habe zwei Beispiele gebracht, wo Hitler sagte: »Seine Mitarbeit ist eine unendlich wertvolle« und dann:

»Sie besitzen mein vollstes und uneingeschränktes Vertrauen.«

[114] Papen, der ehemalige Kanzler, der Soldat, der geachtete Katholik, Papen, der Diplomat, Papen, der Mann von Bildung und Kultur, das war der Mann, der die Feindseligkeit und Antipathie jener angesehenen Kreise überbrücken konnte, die Hitlers Weg versperrten. Papen war, um die Worte von Sir Hartley Shawcross in seiner Eröffnungsrede zu wiederholen, einer der »Männer, durch deren Mitwirkung und Unterstützung die Nazi-Regierung in Deutschland möglich gemacht wurde«.

Damit ist mein Fall beendet. Sir David Maxwell-Fyfe wird sich jetzt mit dem Fall von Neurath anschließen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hoher Gerichtshof! Der Beweisvortrag gegen den Angeklagten von Neurath zerfällt in fünf Teile. Der erste befaßt sich mit den folgenden Stellungen und Auszeichnungen, die er erhielt: Er war Mitglied der Nazi-Partei vom 30. Januar 1937 bis 1945; das Goldene Parteiabzeichen wurde ihm am 30. Januar 1937 verliehen. Er war SS-General, wurde im September 1937 von Hitler persönlich zum Gruppenführer ernannt und am 21. Juni 1943 zum Obergruppenführer befördert. Er war Reichsaußenminister unter der Kanzlerschaft des Angeklagten von Papen seit dem 2. Juni 1932 und unter der Kanzlerschaft Hitlers seit dem 30. Januar 1933, bis er am 4. Februar 1938 von dem Angeklagten von Ribbentrop ersetzt wurde. Er war Reichsminister vom 4. Februar 1938 bis Mai 1945. Er wurde am 4. Februar 1938 zum Vorsitzenden des Geheimen Kabinettsrats ernannt und gehörte dem Reichsverteidigungsrat an. Er war Reichsprotektor von Böhmen und Mähren vom 18. März 1939 bis zu seiner Ersetzung durch den Angeklagten Frick am 25. August 1943. Er erhielt bei seiner Ernennung zum Reichsprotektor von Hitler den Adlerorden. Außer ihm hat nur der Angeklagte von Ribbentrop als Deutscher diesen Orden erhalten.

Hoher Gerichtshof! Diese Tatsachen sind in Dokument 2972-PS, Beweisstück US-19, zusammengestellt. In diesem Dokument, das von dem Angeklagten und seinem Verteidiger unterzeichnet wurde, gibt der Angeklagte zu einigen dieser Punkte Erläuterungen, die ich hier behandeln möchte.

Er behauptet, daß die Verleihung des Goldenen Parteiabzeichens am 30. Januar 1937 gegen seinen Willen und ohne seine vorherige Befragung erfolgte.

Ich weise darauf hin, daß der Angeklagte diese angeblich unerwünschte Ehre nicht nur nicht zurückwies, sondern daß er nach ihrem Empfang an Besprechungen teilnahm, bei denen Angriffskriege geplant wurden, daß er sich danach aktiv an dem Raub Österreichs beteiligte und Böhmen und Mähren tyrannisierte.

[115] Er macht zweitens geltend, daß seine Ernennung zum Gruppenführer ebenfalls gegen seinen Willen und ohne seine vorherige Befragung erfolgt sei.

Hier weist die Anklagebehörde darauf hin, daß das Tragen der Uniform, die Annahme einer weiteren Beförderung zum Obergruppenführer und sein Vorgehen gegen Böhmen und Mähren bei der Würdigung der Einlassung des Angeklagten in Betracht gezogen werden muß.

Er erklärt weiterhin, daß seine Ernennung zum Außenminister durch den Reichspräsidenten von Hindenburg erfolgt sei.

Wir brauchen unseres Erachtens hier nicht mehr zu tun, als auf die Persönlichkeit des Angeklagten von Papen und Hitlers sowie auf die Tatsache hinzuweisen, daß Präsident von Hindenburg schon im Jahre 1934 gestorben ist. Der Angeklagte blieb jedoch bis 1938 Außenminister.

Er behauptet sodann, daß er vom 4. Februar 1938 bis Mai 1945 nur inaktiver Reichsminister gewesen sei.

Hier lenken wir die Aufmerksamkeit auf seine später zu erörternde Tätigkeit und auf das grauenhafte Beweismaterial über Böhmen und Mähren, das von unserem Freund, dem sowjetischen Anklagevertreter, vorgelegt werden wird.

Die nächste Einlassung des Angeklagten ist, daß der Geheime Kabinettsrat niemals zusammengetreten ist oder beraten hat.

Ich möchte dem Gerichtshof aufzeigen, daß der Kabinettsrat als ein engerer Ausschuß des Kabinetts zur Beratung außenpolitischer Fragen bezeichnet wurde; der Gerichtshof wird diese Beschreibung in Dokument 1774-PS finden, das ich nunmehr als Beweisstück GB-246 vorlege. Hier handelt es sich um einen Auszug aus dem Buche eines bekannten Verfassers. Auf Seite 2 des Dokumentenbuches auf der ersten Seite dieses Dokuments, etwa in der siebenten Zeile von unten, werden Sie finden, daß unter den Dienststellen, die dem Führer zur unmittelbaren Beratung und Unterstützung untergeordnet waren, als vierte der Geheime Kabinettsrat, Präsident: Reichsminister Freiherr von Neurath, erwähnt ist.

Wenn die Herren Richter nun bitte Seite 3 einsehen würden, so werden Sie etwa zehn Zeilen von oben den Absatz finden, der wie folgt beginnt:

»Zur Beratung des Führers in den grundsätzlichen Fragen der Außenpolitik ist durch Erlaß vom 4. Februar 1938« – hier folgt eine Quellenangabe – »ein Geheimer Kabinettsrat gebildet worden, der unter der Leitung des Reichsministers von Neurath steht und dem der Außenminister, der Luftfahrtminister, der Stellvertreter des Führers, der Propagandaminister, der Chef der Reichskanzlei, die Oberbefehlshaber [116] des Heeres und der Kriegsmarine und der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht angehören. Der Geheime Kabinettsrat bildet einen engeren Mitarbeiterstab des Führers, der aus nahmslos aus Mitgliedern der Reichsregierung besteht; er stellt in diesem Sinne einen engeren Ausschuß der Reichsregierung für die Beratung außenpolitischer Fragen dar.«

Was die äußere Zusammensetzung der Körperschaft anlangt, so geht sie aus Dokument 2031-PS, Beweisstück GB-217, hervor. Ich glaube, es ist bereits vorgelegt, und ich brauche es nicht noch einmal zu verlesen.

Hinsichtlich seiner Ämter macht der Angeklagte geltend, daß er dem Reichsverteidigungsrat nicht angehört habe.

Wenn ich diesen Punkt ganz kurz nach den einzelnen Zeitabschnitten behandeln darf, so erinnere ich den Gerichtshof zunächst daran, daß der Reichsverteidigungsrat kurz nach Hitlers Machtübernahme am 4. April 1933 geschaffen wurde. Der Gerichtshof wird eine Bemerkung darüber in Dokument 2261-PS, Beweisstück US-24, finden. Am Anfang der Seite 12 des Dokumentenbuches steht ein Hinweis auf das Datum der Errichtung des Verteidigungsrates.

Auch das Dokument 2986-PS, Beweisstück US-409, beschäftigt sich mit dem Reichsverteidigungsrat. Dies ist eine eidesstattliche Erklärung des Angeklagten Frick, die der Gerichtshof auf Seite 14 des Dokumentenbuches findet. In der Mitte dieses kurzen Affidavits erklärt der Angeklagte Frick:

»Wir waren auch Mitglieder des Reichsverteidi gungsrates, der Vorbereitungen und Verordnungen für den Fall eines Krieges planen sollte, die später von dem Ministerrat für die Reichsverteidigung veröffentlicht wurden.«

Dokument EC-177, Beweisstück US-390, zeigt nun, daß zu den Mitgliedern dieses Rates auch der Minister für Auswärtige Angelegenheiten gehörte; dies war damals der Angeklagte von Neurath. Auf Seite 16 des Dokumentenbuches wird der Gerichtshof das Dokument und am Ende der Seite die Zusammensetzung des Reichsverteidigungsrates und die ständigen Mitglieder einschließlich des Außenministers finden. Das Dokument trägt das Datum »Berlin, den 22. Mai 1933«; es fällt also in die Zeit, während der der Angeklagte dieses Amt innehatte. Das ist der erste Zeitabschnitt.

Die Tätigkeit dieses Rates in Anwesenheit eines Vertreters aus dem Amte des Angeklagten, von Bülow, ergibt sich aus einer Sitzungsniederschrift über die zwölfte Sitzung vom 14. Mai 1936. Es ist Dokument EC-407, das ich als Beweisstück GB-247 einreiche. Der Gerichtshof wird auf Seite 21 feststellen, daß sich das Protokoll auf den 14. Mai 1936 bezieht; in der Mitte der Seite 22 befindet sich sogar ein Hinweis auf einen Einspruch von Bülows.

[117] Der nächste Zeitabschnitt begann nach dem geheimen Gesetz vom 4. September 1938. Im Sinne dieses Gesetzes war der Angeklagte kraft seines Amtes als Präsident des Geheimen Kabinettsrats Mitglied des Reichsverteidigungsrates. Dies ergibt sich aus Dokument 2194-PS, Beweisstück US-36, das sich auf Seite 24 befindet. Auf Seite 24 werden Sie sehen, daß gerade die Abschrift, die als Beweisstück vorgelegt wurde, einem an den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren gerichteten Brief vom 4. September 1939 beigefügt war. Es ist ziemlich merkwürdig, daß der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren jetzt seine Mitgliedschaft in diesem Rate leugnet, wenn der Brief, dem das Gesetz beigefügt war, an ihn gerichtet war.

Wenn der Gerichtshof bitte Seite 28 einsehen will – es ist noch dasselbe Dokument – so beschreiben die letzten Worte auf dieser Seite die Aufgaben dieses Rates wie folgt:

»Die Aufgabe des Reichsverteidigungsrates besteht im Frieden in der Entscheidung über alle Maßnahmen für die Vorbereitung der Reichsverteidigung und die Erfassung aller Kräfte und Mittel der Nation nach den Weisungen des Führers und Reichskanzlers. Die Aufgaben des Reichsverteidigungsrates im Kriege werden durch den Führer und Reichskanzler besonders festgelegt.«

Auf der nächsten Seite sind die ständigen Mitglieder des Rates verzeichnet. Der Siebente ist der Präsident des Geheimen Kabinettsrates; das war wiederum der Angeklagte.

Nach meinem Dafürhalten ist damit für jeden in Betracht kommenden Zeitabschnitt die Erklärung des Angeklagten, er habe dem Reichsverteidigungsrat nicht angehört, abgetan.

Der zweite schwerwiegende Vorwurf, den die Anklagebehörde gegen den Angeklagten erhebt, ist der, daß er zugleich mit der Annahme des Postens eines Außenministers in Hitlers Kabinett die Führung einer Außenpolitik übernahm, die auf den Bruch von Verträgen ausgerichtet war.

Wir behaupten zunächst, daß die Nazi-Partei wiederholt und viele Jahre lang ihre Absicht kundgetan hatte, Deutschlands internationale Verpflichtungen, sogar auf die Gefahr eines Krieges hin, über Bord zu werfen. Wir verweisen auf die Punkte 1 und 2 des Parteiprogramms, das, wie der Gerichtshof gehört hat, Jahr für Jahr veröffentlicht wurde. Dies steht auf Seite 32 des Dokumentenbuches, Dokument 1708-PS, Beweisstück US-255.

Ich erinnere den Gerichtshof lediglich an die Punkte 1 und 2, die wie folgt lauten:

»1. Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechts der Völker zu einem Großdeutschland.

[118] 2. Wir fordern die Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und St. Germain.«

Aber wahrscheinlich noch deutlicher als dies ist die Erklärung in Hitlers Münchener Rede vom 15. März 1939. Der Gerichtshof wird eine Stelle daraus auf Seite 40 finden. Ungefähr in der Mitte dieser Seite heißt es:

»Und genau so war es auch außenpolitisch. Und hier habe ich ein Programm aufgestellt: Beseitigung von Versailles. Man soll heute in der anderen Welt nicht blöde tun, als ob das etwa ein Programm wäre, das ich im Jahre 1933 entdeckt hätte oder 1935 oder 1937. Die Herren hätten bloß über mich, statt daß sie ihr blödes Emigrantengeschwafel anhörten, einmal lesen sollen, was ich geschrieben habe, und zwar tausendmal geschrieben habe.«

Es sollte also für Ausländer ein nutzloses Blödsein sein, dies in Zweifel zu ziehen. Dann muß es aber für Hitlers Außenminister um so nutzloser sein, zu behaupten, daß er von den Angriffszielen dieser Politik nichts gewußt habe. Ich erinnere aber den Gerichtshof daran, daß die Gewaltanwendung als Mittel zur Lösung internationaler Probleme und zur Erreichung der Ziele der Hitlerschen Außenpolitik jedem bekannt gewesen sein mußte, der in so enger Fühlung mit Hitler stand wie der Angeklagte von Neurath. Ich erinnere den Gerichtshof ferner durch einen bloßen Hinweis an die Stellen aus »Mein Kampf«, die mein Freund Major Elwyn Jones schon zitiert hat, insbesondere an jene Stellen am Ende des Buches, Seite 552, 553 und 554.

Die Anklagebehörde behauptet deshalb, daß der Angeklagte von Neurath den Aufstieg der Nazi-Partei zur Macht durch die Annahme dieser Außenpolitik unterstützte und förderte.

Der dritte wichtige Punkt ist der, daß der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Reichsaußenminister den zwischenstaatlichen Teil des ersten Abschnitts der Nazi-Verschwörer, die Festigung der Herrschaft in Vorbereitung für den Krieg, leitete.

Wie ich bereits aufgezeigt habe, mußte der Angeklagte dank seiner engen Beziehungen zu Hitler die Kardinalpunkte seiner Politik, die zum Ausbruch des Weltkrieges führten, wie Hitler dies rückblickend in seiner Rede vor seinen militärischen Führern am 23. November 1939 dargelegt hat, gekannt haben.

Diese Politik hatte zwei Ziele: Im Innern die Schaffung einer straffen Kontrolle; nach außen das Programm einer Befreiung Deutschlands von seinen internationalen Bindungen.

Das außenpolitische Programm hatte vier Punkte: 1. Lossagung von der Abrüstungskonferenz; 2. Befehl zur Wiederaufrüstung [119] Deutschlands; 3. Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und 4. Remilitarisierung des Rheinlandes.

Ich verweise den Gerichtshof auf Seite 35 des Dokumentenbuches. Am Schluß des ersten Absatzes finden Sie diese Punkte ganz kurz dargestellt. Vielleicht darf ich diese Stelle aus Dokument 789-PS, Beweisstück US-23, verlesen; sie beginnt ungefähr zehn Zeilen vor dem Ende des Absatzes:

»Ich mußte alles neu reorganisieren, angefangen vom Volkskörper bis zur Wehrmacht. Erst innere Reorganisation, Beseitigung der Erscheinungen des Zerfalls und des defaitistischen Geistes, Erziehung zum Heroismus. Im Zuge der inneren Reorganisation nahm ich mir die zweite Aufgabe vor: Lösung Deutschlands aus den internationalen Bindungen. Zwei besondere Merkmale sind hierbei hervorzuheben: Austritt aus dem Völkerbund und Absage an die Abrüstungskonferenz. Es war ein schwerer Entschluß. Die Zahl der Propheten, die erklärten, es werde zur Besetzung des Rheinlandes führen, war sehr groß; die Zahl der Gläubigen war sehr gering. Ich führte meine Absicht durch, gedeckt durch die Nation, die geschlossen hinter mir stand. Danach Befehl zur Aufrüstung. Auch hier wieder zahlreiche Propheten, die das Unglück kommen sahen, und nur wenige Gläubige. 1935 folgte die Einführung der Wehrpflicht. Danach Remilitarisierung des Rheinlands, wieder damals ein Vorgang, den man zunächst nicht für möglich hielt. Die Zahl derer, die an mich glaubten, war sehr gering. Dann Beginn der Befestigungen des ganzen Gebietes, vor allen Dingen im Westen.«

Dies habe ich also in vier Punkten zusammengefaßt. Der Angeklagte von Neurath nahm unmittelbar und persönlich an der Erreichung jedes dieser vier Ziele der Außenpolitik Hitlers teil. Zu gleicher Zeit verkündete er offiziell, daß diese Maßnahmen keine Schritte zu einem Angriffskrieg darstellten.

Der erste Punkt ist geschichtsbekannt. Als Deutschland die Abrüstungskonferenz verließ, sandte der Angeklagte am 14. Oktober 1933 Telegramme an den Präsidenten der Konferenz. Sie sind in den »Dokumenten der deutschen Politik« auf Seite 94 des ersten Bandes für das Jahr 1933 abgedruckt. In ähnlicher Weise gab der Angeklagte Deutschlands Austritt aus dem Völkerbund am 21. Oktober 1933 bekannt. Dies befindet sich wiederum in den offiziellen Dokumenten. Ich erinnere den Gerichtshof weiter an die ergänzenden Dokumente über die militärischen Vorbereitungen und zwar an Dokument C-140, Beweisstück US-51, vom 25. Oktober 1933, und C-153, Beweisstück US-43, vom 12. März 1934. Diese sind bereits verlesen worden, und ich erwähne sie nur nochmals zur Gedächtnishilfe für den Gerichtshof.

[120] Der zweite Punkt ist die Wiederaufrüstung Deutschlands: Als der Angeklagte Außenminister war, gab die Deutsche Regierung die Schaffung der deutschen Luftwaffe am 9. März 1935 amtlich bekannt. Dies ergibt sich aus Dokument TC-44, Beweisstück GB-11, auf das schon verwiesen wurde. Am 21. Mai 1935 gab Hitler die bewußt einseitige Aufkündigung der Bestimmungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt des Versailler Vertrags bekannt; dies bedingte natürlich zugleich eine entsprechende, bewußt einseitige Aufkündigung der Bestimmungen des Vertrags für die Wiederherstellung freundschaftlicher Beziehungen mit den Vereinigten Staaten. Das ergibt sich aus dem bereits verlesenen Dokument 2288-PS, Beweisstück US-38. Am gleichen Tage erließ das Reichskabinett, dessen Mitglied der Angeklagte war, das geheime »Reichsverteidigungsgesetz« und schuf das Amt des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, das später von dem Rüstungsfachmann der Wehrmacht als »Grundstein für die Kriegsvorbereitungen« bezeichnet wurde. Das Gesetz ist einem Brief von Blombergs vom 24. Juni 1935 beigefügt und liegt dem Gerichtshof bereits vor; es handelt sich um Dokument 2261-PS, Beweisstück US-24. Die Bemerkung über die Wichtigkeit des Gesetzes findet sich in Dokument 2353-PS, Beweisstück US-35. Ein Teil dieses Dokuments ist ebenfalls schon verlesen worden. Wenn der Gerichtshof sich der Seite 52 zuwenden möchte, wo davon die Rede ist, werden Sie einen Auszug finden. Ich möchte daraus nur den letzten Satz verlesen:

»Die neuen Bestimmungen wurden im Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 festgelegt, das erst im Kriegsfall veröffentlicht werden sollte, aber mit seinen Bestimmungen schon für die Kriegsvor bereitungen in Kraft trat. Da dieses Gesetz... die Aufgaben der Wehrmacht und der übrigen Reichsbehörden im Kriege festlegt, war es auch für den Aufbau und die Tätigkeit der Wehrwirtschaftsorganisation grundlegend und ausschlaggebend.«

Der dritte Punkt ist die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Am 16. März unterzeichnete der Angeklagte das Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht, das die allgemeine Wehrpflicht und eine bedeutend verstärkte Armee vorsah. Dies wurde von dem Angeklagten Keitel als der praktische Beginn des folgenden großangelegten Wiederaufrüstungsprogramms bezeichnet. Die amtliche Quelle hierfür ist das Reichsgesetzblatt 1935, Band I, Teil 1. Seite 369. Im Sitzungsprotokoll ist dies in Band II auf den Seiten 340, 376 und 377 behandelt.

Der vierte Punkt ist die Remilitarisierung des Rheinlandes. Das Rheinland wurde am 7. März 1936 wieder besetzt. Ich erinnere den Gerichtshof an die beiden ergänzenden Dokumente 2289-PS, Beweisstück US-56, die Ankündigung dieses Unternehmens durch Hitler, und C-139, Beweisstück US-53, das Unternehmen »Schulung«, [121] worin die militärischen Operationen festgelegt sind, die im Falle eintretender Notwendigkeit durchgeführt werden sollten. Im Sitzungsprotokoll ist dies in Band II, Seiten 379 bis 384, behandelt. Dies waren die Handlungen, für die der Angeklagte auf Grund seiner Stellung und der von ihm unternommenen Schritte mitverantwortlich ist. Etwas später faßte er seine Ansichten über die oben im einzelnen angeführten Handlungen in einer Rede zusammen, die er vor Auslandsdeutschen am 29. August 1937 hielt. Ich bitte den Gerichtshof, hiervon amtlich Kenntnis zu nehmen. Die Rede erscheint im »Archiv« von 1937 auf Seite 650. Ich zitiere nur einen kurzen Teil dieser Rede, der auf Seite 72 des Dokumentenbuches steht:

»Die vom Nationalsozialismus mit beispiellosem Elan geschaffene Einheit des Volks- und Staatswillens hat eine Außenpolitik ermöglicht, durch die die Fesseln des Versailler Diktates gesprengt, die Wehrfreiheit wiedergewonnen und die Souveränität im ganzen Staatsgebiet wieder hergestellt wurde. Wir sind überhaupt wieder Herr im eigenen Hause geworden und haben uns auch die Machtmittel geschaffen, die nun auch in aller Zukunft bleiben... Die Welt sollte aus den Taten und Worten... Hitlers erkannt haben, daß seine Ziele keine aggressiven sind.«

Die Welt freilich hatte nicht den Vorzug, Einblick zu nehmen in diese verschiedenen ergänzenden Dokumente über die militärischen Vorbereitungen, die ich dem Gerichtshof vorzulegen Gelegenheit hatte.

Der nächste Abschnitt und der nächste Punkt gegen diesen Angeklagten besagen, daß er sowohl als Reichsaußenminister als auch als einer der vertrauten Berater des Führers für außenpolitische Angelegenheiten an der politischen Planung und Vorbereitung der Angriffe gegen die Tschechoslowakei, Österreich und andere Länder beteiligt war.

Wenn ich zunächst die Politik des Angeklagten in einem Satz kennzeichnen darf, so kann man sie dahin zusammenfassen, daß er nie mehr als einen Vertrag auf einmal verletzt hat. Er selbst hat es, wenn ich so sagen darf, etwas hochtrabender ausgedrückt, aber es kommt auf dasselbe hinaus. In einer Rede vor der Akademie für Deutsches Recht vom 30. Oktober 1937, die im »Archiv« vom Oktober 1937 auf Seite 921, Seite 73 des Dokumentenbuches, steht, sagte er folgendes; die Unterstreichungen stammen von mir:

»Aus der Erkenntnis dieser elementaren Tatsachen heraus ist die Reichsregierung stets dafür eingetreten, jedes konkrete internationale Problem nach den gerade dafür geeigneten Methoden zu behandeln, es nicht unnötig durch die Verquickung mit anderen Problemen zu komplizieren und, soweit [122] es sich um Probleme zwischen nur zwei Mächten handelt, dafür auch den Weg unmittelbarer Verständigung zwischen diesen beiden Mächten zu wählen. Wir können uns darauf berufen, daß sich diese politische Methode nicht nur im deutschen, sondern auch im allgemeinen Interesse voll bewährt hat

Das einzige Land, dessen Interessen nicht erwähnt sind, sind die Gegenkontrahenten der verschiedenen Verträge, die in dieser Weise behandelt werden. Wie sich diese Politik auswirkte, läßt sich sehr leicht aus der folgenden tabellarischen Darstellung der Handlungen des Angeklagten erkennen, als er Außenminister war oder während der Amtszeit seines unmittelbaren Nachfolgers, als der Angeklagte noch einen Einfluß gehabt zu haben scheint.

Im Jahre 1935 richtete sich das Vorgehen gegen die Westmächte. Dieses Vorgehen bestand in der Wiederaufrüstung Deutschlands. Während dies geschah, mußte ein anderes Land Zusicherungen erhalten. Damals war es Österreich, das bis 1935 noch von Italien unterstützt wurde. Hier haben wir also die schwindelhafte Zusicherung, die den Kern dieser Technik bildete. In diesem Falle wurde die Zusicherung von Hitler am 21. Mai 1935 gegeben. Daß sie unaufrichtig war, erkennen wir klar aus den von Herrn Alderman vorgelegten Dokumenten. Ich begnüge mich mit einem allgemeinen Hinweis auf das Sitzungsprotokoll Band II, Seite 429 bis 440.

Die Besetzung des Rheinlandes im Jahre 1936 war notwendig eine Aktion gegen die Westmächte. Wiederum geht damit eine betrügerische Zusicherung an Österreich in dem Abkommen vom 11. Juli dieses Jahres Hand in Hand; daß sie betrügerisch war, ergibt sich aus den Briefen von Papens, Beweisstück US-64 (Dokument 2247-PS) und US-67 (Dokument 2246-PS); auf einen von ihnen hat gerade mein Freund, Major Barrington, Bezug genommen.

Wir gehen einen Schritt weiter zu den Jahren 1937 und 1938; diesmal ist die Aktion gegen Österreich gerichtet. Wir wissen, woraus diese Aktion bestand. Es war die Eingliederung, die jedenfalls endgültig auf der Besprechung vom 5. November 1937 geplant und am 11. März 1938 ausgeführt worden war.

Diesmal mußten die Westmächte beruhigt werden; deshalb erfolgte eine Zusicherung an Belgien am 13. Oktober 1937, über die mein Freund, Herr Roberts, gesprochen hat. Der Gerichtshof wird die betreffenden Stellen im Sitzungsprotokoll Band III, Seite 326 bis 346, finden.

Wir gehen nun ein Jahr weiter und das Ziel der Angriffsaktion wird die Tschechoslowakei. Ich hätte richtiger gesagt, wir gehen [123] nun ein halbes Jahr bis ein Jahr weiter. Denn das Sudetenland vereinnahmten sie im September; die Eingliederung von ganz Böhmen und Mähren fand am 15. März 1939 statt.

Damals war es nötig, Polen zu beruhigen; aus diesem Grunde gab Hitler an Polen am 20. Februar 1938 eine Zusicherung ab und wiederholte sie am 26. September 1938. Die Unaufrichtigkeit dieser Zusicherung sieht man immer und immer wieder in dem Vortrag von Oberst Griffith Jones über Polen, Sitzungsprotokoll Band III, Seite 222 bis 295, bestätigt.

Als sich dann schließlich die Aktion im nächsten Jahr auf die Eroberung Polens richtete, mußte Rußland eine Zusicherung gegeben werden. Deshalb wurde am 23. August 1939 ein Nichtangriffspakt abgeschlossen. Dies hat Herr Alderman im Sitzungsprotokoll Band III, Seite 370 bis 411, aufgezeigt.

Zu diesem tabellenmäßigen Vortrag kann man nur in der lateinischen Redewendung sagen: »res ipsa loquitur«. Aber eine ziemlich offene Erklärung des Angeklagten über einen früheren Zeitabschnitt befindet sich in dem Bericht über seine Unterredung mit dem Amerikanischen Botschafter, Herrn Bullitt, vom 18. Mai 1936; er steht auf Seite 74 des Dokumentenbuches, Dokument L-150, Beweisstück US-65. Ich möchte den ersten Absatz nach der Einleitung, wo er davon spricht, daß er den Angeklagten besuchte, verlesen. Herr Bullitt bemerkt:

»Von Neurath sagte, die Politik der Deutschen Regierung wäre, in Auslandssachen zunächst nichts zu unternehmen, bis ›das Rheinland verdaut sei‹. Er erklärte, daß er damit sagen wolle, daß die Deutsche Regierung alles tun würde, einen Aufstand der Nationalsozialisten in Österreich zu verhindern, eher denn zu ermutigen, und daß sie sich auch in Bezug auf die Tschechoslowakei zurückhalten würde, bis die deutschen Befestigungen an der französischen und belgischen Grenze fertiggestellt wären. ›Sobald unsere Befestigungen gebaut sind, und die mitteleuropäischen Länder merken, daß Frankreich nicht jederzeit deutsches Gebiet be treten kann, werden diese Länder ihre Außenpolitik ändern, und eine neue Konstellation wird sich bilden‹, sagte er.«

Ich erinnere den Gerichtshof an die Unterhaltung zwischen dem Angeklagten von Papen als Botschafter und Herrn Messersmith, die im wesentlichen auf dasselbe hinauslief. Ich werde sie nicht zitieren; mein Freund, Herr Barrington, hat kurz zuvor über sie gesprochen.

Nun komme ich zum Angriff auf Österreich selbst; ich erinnere den Gerichtshof daran, daß der Angeklagte damals Außenminister war.

1. Die Zeit der ersten Nazi-Anschläge gegen Österreich im Jahre 1934. Sie sind im Sitzungsprotokoll Band II, Seite 391 bis 403, [124] behandelt. Ich erinnere ganz allgemein daran, daß sie die Ermordung des Bundeskanzlers Dollfuß und die Taten in ihrem Gefolge, die später so sehr gepriesen wurden, betrafen.

2. Die Zeit der falschen Zusicherung an Österreich am 21. Mai 1935 und des betrügerischen Vertrags vom 11. Juli 1936. Die Quellen hierfür sind die Dokumente TC-26, GB-19, und TC-22, GB-20, die im Sitzungsprotokoll Band II, Seite 424, behandelt sind.

3. Die Zeit der unterirdischen Intrigen des Angeklagten von Papen in den Jahren 1935 bis 1937.

Auch hier gebe ich die einschlägigen Dokumente an: Dokument 2247-PS, Beweisstück US-64, ein Brief vom 17. Mai 1935, und 2246-PS, Beweisstück US-67, vom 1. September 1936. Die betreffenden Stellen stehen im Sitzungsprotokoll Band II, Seiten 402/3, 412 bis 414, 419 bis 432 und 436 bis 437.

Der Angeklagte von Neurath war anwesend als Hitler nach dem Hoßbach-Protokoll am 5. November 1937 erklärte, die deutsche Frage könne nur mit Gewalt gelöst werden, und er plane, Österreich und die Tschechoslowakei zu erobern. Es ist Dokument 386-PS, Beweisstück US-25, das der Gerichtshof auf Seite 82 finden wird. Auf Seite 82, sechste Zeile nach der Überschrift, werden Sie den Reichsaußenminister, Freiherrn von Neurath, als einen der Teilnehmer dieser streng vertraulichen Besprechung aufgeführt finden. Ich möchte nicht ein Dokument verlesen, auf das der Gerichtshof bereits mehr als einmal verwiesen wurde, sondern nur daran erinnern, daß die Stelle über die Eroberung Österreichs auf Seite 86 erscheint. Der nächste Satz nach den Ziffern 2 und 3 lautet:

»Zur Verbesserung unserer militär-politischen Lage müsse in jedem Fall einer kriegerischen Verwicklung unser erstes Ziel sein, die Tschechei und gleichzeitig Österreich niederzuwerfen, um die Flankenbedrohung eines etwaigen Vorgehens nach Westen auszuschalten.«

Das wird auf der folgenden Seite weiter ausgeführt.

Entscheidend ist jedoch, daß der Angeklagte bei jener Besprechung anwesend war. Nach dieser Besprechung kann er unmöglich behaupten, daß er nicht vollständig offenen Auges und in voller Erkenntnis dessen, was geplant war, gehandelt hätte.

Dann kommt der nächste Punkt: Während sich der Anschluß vollzog, erhielt der Angeklagte unter dem Datum des 11. März 1938 eine Note des Britischen Botschafters. Dies ist Dokument 3045-PS, Beweisstück US-127. Er sandte ein Antwortschreiben, das in Dokument 3287-PS, Beweisstück US-128, enthalten ist. Vielleicht darf ich ganz kurz an diese Antwort erinnern. Da sich der Gerichtshof mit diesem Dokument schon vertraut gemacht hat, ergibt sich meines Erachtens alles Erforderliche aus dem Anfang der Seite 93. Ich [125] möchte auf zwei ganz offensichtliche Unwahrheiten aufmerksam machen.

Der Angeklagte von Neurath behauptet in der sechsten Zeile:

»Daß vom Reich aus auf diese Entwicklung ein gewaltsamer Zwang ausgeübt wäre, ist unwahr. Insbesondere ist die von dem früheren Bundeskanzler nachträglich verbreitete Behauptung völlig aus der Luft gegriffen, die Deutsche Regierung habe dem Bundespräsidenten ein befristetes Ultimatum gestellt...«.

Auf Grund dieses Ultimatums mußte er einen vorgeschlagenen Kandidaten zum Kanzler ernennen, um ein Kabinett in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Deutschen Regierung zu bilden. Widrigenfalls wurde der Einmarsch deutscher Truppen in Österreich in Aussicht gestellt:

»In Wahrheit ist die Frage der Entsendung militärischer und polizeilicher Kräfte aus dem Reich erst dadurch aufgerufen worden, daß die neugebildete Österreichische Regierung in einem in der Presse bereits veröffentlichten Telegramm die dringende Bitte an die Reichsregierung gerichtet hat, zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung und zur Verhinderung von Blutvergießen baldmöglichst deutsche Truppen zu entsenden. Angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr eines blutigen Bürgerkrieges in Österreich hat sich die Reichsregierung entschlossen, diesem an sie gerichteten Appell Folge zu geben.«

Hoher Gerichtshof! Wie ich vorhin schon sagte, sind dies zwei offensichtliche Unwahrheiten, und alles, was man dazu sagen kann, ist, daß dem Angeklagten eine gewisse Art düsteren Humors beschieden gewesen sein muß, als er etwas Derartiges schrieb. Denn den wahren Sachverhalt kennt der Gerichtshof ja aus dem bereits vorgelegten Bericht des Gauleiters Rainer an Bürckel, Dokument 812-PS, Beweisstück US-61, aus der in aller Breite verlesenen Niederschrift der Telephongespräche des Angeklagten Göring mit Österreich an diesem Tage, Dokument 2949-PS, Beweisstück US-76, und aus den Tagebuch-Eintragungen des Angeklagten Jodl vom 11., 13. und 14. Februar, Dokument 1780-PS, Beweisstück US-72.

Bei dieser Fülle von Beweismaterial über die Unwahrheit dieser Erklärungen wird der Gerichtshof wohl die klarste und deutlichste Richtigstellung in der Niederschrift der Göringschen Telephonunterhaltungen erblicken, die durch die anderen Dokumente so ausführlich erhärtet werden.

Nach Ansicht der Anklagebehörde ist es unbegreiflich, daß dieser Angeklagte, der nach der Tagebuch-Eintragung des Angeklagten Jodl – darf ich den Gerichtshof nun bitten, einen Blick auf Seite 116 zu werfen, damit dies vollkommen klar wird? Es ist Seite 116 des [126] Dokumentenbuches, die Tagebuch-Eintragung des Angeklagten Jodl vom 10. März. Es ist der dritte Absatz, der lautet:

»13.00 Uhr General Keitel orientiert Chef des Führungsstabes, Admiral Canaris. Ribbentrop wird in London festgehalten, Neurath übernimmt Auswärtiges Amt.«

Als der Angeklagte das Auswärtige Amt übernahm, sich mit der Angelegenheit beschäftigte und, wie ich dem Gerichtshof beweisen werde, mit dem Angeklagten Göring bei der Beruhigung der empfindlichen Tschechen zusammenarbeitete, ist es meines Erachtens unbegreiflich, daß er die wahren Ereignisse und den tatsächlichen Geschehensablauf so wenig gekannt haben sollte, daß er diesen Brief mit gutem Gewissen und in gutem Glauben geschrieben hätte.

Seine Stellung kann gleichfalls sehr deutlich aus dem Bericht aufgezeigt werden, den Herr Messer smith in seiner eidesstattlichen Erklärung gegeben hat, Dokument 2385-PS, Beweisstück US-68. Ich verweise den Gerichtshof auf Seite 107 des Dokumentenbuches und erinnere daran, daß diese Eintragung die Tätigkeit und die Art des Vorgehens des Angeklagten in dieser Krise genau beschreibt. Im zweiten Drittel der Seite beginnt der Absatz wie folgt:

»Ich möchte hier in diesem Bericht hervorheben, daß die Leute, die diese Versprechungen machten, nicht nur waschechte Nazis, sondern mehr konservative Deutsche waren, die schon begonnen hatten, sich willig dem Nazi-Programm zur Verfügung zu stellen. Ich schrieb am 10. Oktober 1935 von Wien dem State-Department in einem offiziellen Bericht, wie folgt:

›... Europa wird von der Mythe nicht abkommen, daß Neurath, Papen und Mackensen ungefährliche Leute und Diplomaten der alten Schule sind. Sie sind tatsächlich sklavische Instrumente des Regimes, und gerade weil die Außenwelt sie für harmlos hält, ist es ihnen möglich, wirkungsvoller zu arbeiten. Es ist ihnen möglich, Uneinigkeit zu säen, gerade weil sie die Fabel verbreiten, daß sie keine Sympathie für das Regime haben‹.«


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

24. Januar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 6, S. 99-128.
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