Nachmittagssitzung.

[199] GERICHTSMARSCHALL: Herr Präsident! Die Angeklagten Streicher und Kaltenbrunner werden auch heute Nachmittag der Verhandlung fernbleiben.

M. DUBOST: Wir sind heute Morgen bei der Beschreibung der Foltern stehen geblieben, die allgemein von der Gestapo in den verschiedenen Städten Frankreichs bei Untersuchungen angewandt wurden, und wir brachten Ihnen durch Verlesung zahlreicher Zeugenaussagen Beweise dafür, daß die Beschuldigten und manchmal sogar die Zeugen, wie dies aus dem letzten Brief hervorging, überall in unmenschlicher Weise verhört und fast immer in derselben Art mißhandelt wurden. Unserer Ansicht nach ergibt sich aus der systematischen Wiederholung der gleichen Vorfälle das Vorhandensein eines verbrecherischen Willens, dessen Ursprung auf die Deutsche Regierung zurückzuführen ist.

Wir besitzen noch eine große Anzahl Zeugenaussagen, alles Auszüge aus dem amerikanischen Bericht über die Gefängnisse in Dreux, Morlaix und Metz. Diese Zeugenaussagen finden sich in den Dokumenten F-689, P-690 und F-691, die wir als RF-311, RF-312 und RF-313 vorlegen.

Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, werden wir davon absehen, daraus noch mehr zu verlesen; es handelt sich um die gleichen Taten, die systematisch wiederholt wurden. Gleiche Mißhandlungen in Metz, Cahors, Marseilles und Quimperlé. Sie bilden Gegenstand der Dokumente F-692, F-693, F-565 und F-694, die wir als RF-314, RF-314 bis, RF-309 und RF-315 einreichen.

Wir kommen nunmehr zu einem der scheußlichsten Verbrechen der Gestapo, das wir nicht einfach mit Stillschweigen übergehen können, wenn wir auch gern die Verhandlung abkürzen möchten. Es handelt sich um die Ermordung eines französischen Offiziers durch Beamte der Gestapo von Clermont-Ferrand. Der Mord wurde auf abscheuliche Weise unter Mißachtung jeglichen Völkerrechts begangen, dazu noch in einer Gegend, in der auf Grund der Bedingungen des Waffenstillstandes die Gestapo nichts zu suchen hatte und sich niemals hätte festsetzen dürfen. Es handelt sich um den französischen Offizier Major Henri Madeline. Sein Fall ist behandelt in Urkunde F-575, die wir als RF-316 vorlegen. Madeline wurde am 1. Oktober 1943 in Vichy verhaftet. Seine Vernehmung begann im Januar 1944. Er wurde im Laufe dieses ersten Verhörs so fürchterlich geschlagen, daß er schon mit einer gebrochenen Hand in seine Zelle zurückgeführt wurde.

Am 27. Januar wurde er zwei neuen Verhören unterzogen, in deren Verlauf er so fürchterlich geschlagen wurde, daß man, als er [199] in seine Zelle zurückgeführt wurde, die Handschellen, die er trug, nicht mehr sehen konnte; derart waren seine Hände geschwollen.

Am nächsten Tag holte ihn die deutsche Polizei wieder aus seiner Zelle, in der er die ganze Nacht dem Tode nahe war. Noch lebend, wurde er gepackt und auf die Landstraße geworfen, ungefähr einen Kilometer von einem kleinen Ort, Peringant-Les-Sarlieves im Massif Central, entfernt, um den Eindruck zu erwecken, daß es sich um einen Verkehrsunfall handele. Seine Leiche wurde später gefunden. Die Leichenöffnung zeigte völlige Eindrückung des Brustkastens mit zahlreichen Rippenbrüchen und Durchbohrung der Lungen, Verrenkung der Wirbelsäule, Oberkieferbruch und vollkommene Loslösung der Kopfhaut.

Wir wissen leider alle, daß einige französische Verräter an den Verhaftungen und Erpressungen der Gestapo in Frankreich unter dem Befehl von deutschen Offizieren teilgenommen haben. Einer dieser Verräter, der bei der Befreiung unseres Landes verhaftet wurde, hat die dem Major Madeline zugefügten Mißhandlungen beschrieben. Dieser Verräter heißt Verniere; wir werden eine Stelle aus seiner Aussage zur Verlesung bringen:

»Er wurde mit Knüppeln und Ochsenziemern geschlagen; Schläge auf seine Nägel zerschmetterten ihm die Finger, er mußte barfüßig auf Reißnägeln gehen, er wurde mit Zigaretten, gebrannt; schließlich, krumm und lahm geschlagen, wurde er sterbend in seine Zelle zurückgebracht.«

Major Madeline war nicht das einzige Opfer derartiger Mißhandlungen, an denen sich zahlreiche deutsche Gestapo-Offiziere beteiligten. Die Untersuchung hat ergeben, daß zwölf bekannte Persönlichkeiten den Folterungen der Gestapo in Clermont-Ferrand erlagen, daß Frauen entkleidet und geschlagen wurden, bevor man sie vergewaltigte.

Ich möchte diese Verhandlung nicht mit unnötigen Verlesungen belasten. Ich glaube, daß der Gerichtshof die von mir vorgebrachten Tatsachen, die sich alle auf das von uns eingereichte Dokument beziehen, als erwiesen betrachtet. Der Gerichtshof wird davon in extenso die sofort nach der Befreiung gesammelten schriftlichen Zeugenaussagen finden.

Die systematische Wiederholung der gleichen verbrecherischen Vorgänge zur Erlangung des gleichen Zieles, wir wollen es klar aussprechen, nämlich der Herrschaft des Schreckens, ist nicht die Tat eines untergeordneten Beamten, der allein in unserem Lande befehligte und der sich der Kontrolle seiner Regierung oder des Generalstabes der Wehrmacht entzog; denn die gleichen Schreckens- und Greueltaten wiederholen sich systematisch in allen westlichen Ländern, wenn man das Vorgehen der deutschen Polizei in jedem [200] dieser Länder untersucht. Ob es sich um Dänemark handelt, um Belgien, Holland oder Norwegen, immer und überall wurden die Verhöre der Gestapo mit derselben Rohheit geführt, mit derselben Mißachtung des Rechtes auf Verteidigung und mit derselben Verachtung der menschlichen Persönlichkeit.

Für Dänemark bringen wir einige Zeilen aus dem als RF-317 bereits vorgelegten Dokument F-666, das einen offiziellen dänischen Bericht vom Oktober 1945 über die vor dem Internationalen Militärgericht stehenden deutschen Hauptkriegsverbrecher darstellt. Es ist das sechste Stück in Ihrem Dokumentenbuch. Diese Zeilen scheinen ein vollständiges Bild der Frage zu geben.

Auf Seite 5, unter der Überschrift »Mißhandlungen«, finden wir eine Zusammenfassung über alles, was diese Frage für Dänemark betrifft:

»In vielen Fällen hat die deutsche Polizei und ihre Hilfskräfte Foltern angewandt, um die Gefangenen zu Geständnissen oder Auskünften zu zwingen. Dies geht aus unwiderleglichen Beweisen hervor. In der Mehrzahl der Fälle geschah die Folterung durch Hiebe oder Schläge mit Stöcken oder Gummiknüppeln. Aber auch noch viel schwerere Arten von Folterungen wurden angewandt, darunter solche, die unheilbare Schädigungen zur Folge haben werden. Bovensiepen hat angegeben, daß der Befehl zur Anwendung der Folter in einzelnen Fällen von höheren Stellen, vielleicht sogar von Göring als Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, mindestens aber von Heydrich ausgegangen sei. Auf Grund dieser Anweisungen sollte die Folter angewandt werden, den Gefolterten zu Auskünften zu zwingen, die zur Entdeckung umstürzlerischer, gegen das Deutsche Reich gerichteter Organisationen beitragen könnten, jedoch nicht den Täter zum Geständnis seiner eigenen Taten zu veranlassen.«

Etwas weiter finden wir:

»Die Maßnahmen waren vorgeschrieben, nämlich eine begrenzte Zahl Rutenhiebe. Bovensiepen erinnert sich nicht, ob die Höchstzahl 10 oder 20 Hiebe war. Ein Kriminalpolizeioffizier (Kriminalkommissar, Kriminalrat) war zugegen und auch, wenn es die Umstände erforderten, ein Sanitätsoffizier. Die obigen Befehle wurden mehrmals in weniger wichtigen Einzelheiten abgeändert und allen Mitgliedern der Kriminalpolizei zur Kenntnis gebracht.«

Die Regierung von Dänemark gibt zwei weitere Fälle von besonders abschreckenden Folterungen an dänischen Patrioten bekannt; es handelt sich um Folterung des Professors Mogens Fog und um die Mißhandlungen an Oberstleutnant Ejnar Thiemroth.

[201] Schließlich wird der Gerichtshof auch lesen, daß Dr. Hoffmann-Best erklärte, seine Amtsstellung habe ihm nicht erlaubt, die Folterungen zu verhindern.

Was Belgien betrifft, so müssen wir zuerst an die Mißhandlungen in einem traurig berüchtigten Lager erinnern, nämlich dem von Breendonck, wo Hunderte, ja Tausende belgischer Patrioten eingesperrt waren. Wir werden auf den Fall Breendonck zurückkommen, wenn wir die Frage der Konzentrationslager behandeln werden. Heute nehmen wir nur aus dem Bericht der belgischen Kommission zur Untersuchung von Kriegsverbrechen einige konkrete Fälle heraus, die unsere allgemeine Behauptung unterstützen sollen, nämlich, daß alle Fälle von schlechter Behandlung, die der Gestapo in Frankreich zur Last gelegt werden, in allen besetzten Ländern des Westens in gleicher Weise vorgekommen sind.

Das Dokument, das wir nun vorlegen werden, F-942a und F-942b, erscheint im kleinen Dokumentenbuch als RF-318 und RF-319.

Dieser Bericht enthält Protokolle, die ich nicht verlesen werde, denn sie enthalten alle ähnliche oder gleichlautende Zeugenaussagen, wie die auf Frankreich bezüglichen, die ich bereits verlesen habe. Auf Seite 1 und 2 werden Sie die Aussagen von Herrn August Ramas und von Herrn Paul Desomer finden; diese beiden wurden im Büro der Gestapo derartigen Mißhandlungen unterzogen, daß sie beim Verlassen des Büros vollkommen entstellt und nicht imstande waren, sich auf den Beinen zu halten.

Ich lege weiter für Belgien die Dokumente F-641 A und F-641 B als RF-320 und RF-321 vor. Ich werde sie ebensowenig verlesen. Sie enthalten gleichfalls Protokolle mit Beschreibungen ähnlicher Folterungen wie die, die ich bereits vorgelegt habe. Wenn der Gerichtshof die Grausamkeit der von der Gestapo angewandten Foltermethoden als erwiesen betrachtet, werde ich, um den Gerichtshof nicht endlos aufzuhalten, davon absehen, alle vorliegenden Zeugenaussagen zu verlesen.

Für Norwegen verfügen wir als Quelle für unsere Information über einen Auszug aus einem von der Norwegischen Regierung zur Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher vorgelegten Dokument; es ist die französische Übersetzung des Dokuments UK-79, die wir als RF-323 vorlegen.

Auf Seite 2 des Dokuments UK-79 wird der Gerichtshof die Erklärung der Norwegischen Regierung finden, nach der zahlreiche Norweger an Mißhandlungen gestorben sind, denen sie während ihrer Vernehmungen unterzogen wurden. Die Anzahl der allein im Bezirk von Oslo bekannten Fälle beträgt 52; doch wird die Zahl in den übrigen Teilen Norwegens zweifellos viel höher sein.

Die Gesamtzahl der Norweger, die während der Besetzung infolge von Folterungen und Mißhandlungen oder durch Exekutionen [202] oder Selbstmord in politischen Gefängnissen und Konzentrationslagern gestorben sind, beträgt ungefähr 2100.

Absatz B, Seite 2 des Dokuments enthält eine Schilderung der von den Gestapostellen in Norwegen angewandten Verfahren, die genau den bereits beschriebenen gleichen.

Für Holland legen wir Dokument F-224 als RF-324 vor; es ist ein Auszug aus der Erklärung der Holländischen Regierung zur Verfolgung und Bestrafung der deutschen Hauptkriegsverbrecher.

Dieses Dokument stammt vom 11. Januar 1945. Es wurde gesondert verteilt und dürfte sich jetzt in Ihren Händen befinden. Der Gerichtshof wird in diesem Dokument eine große Anzahl von Aussagen finden, die von der Kriminaluntersuchungsstelle gesammelt wurden; sie alle berichten gleichmäßig von Mißhandlungen, die genau denen entsprechen, die Sie bereits kennen, und die der Gestapo in Holland zur Last gelegt werden.

In Holland, wie überall sonst, wurden die Beschuldigten mit Ruten und Stöcken geschlagen, bis sie mit offen geschlagenem Rücken wieder in ihre Zellen zurückgeführt wurden. Manchmal hat man sie mit eisigem Wasser bespritzt, manchmal mit elektrischem Strom behandelt. Ein Zeuge hat mit eigenen Augen gesehen, wie in Amersfoort ein gefangener Priester mit einem Gummiknüppel zu Tode geprügelt wurde.

Das Systematische dieser Folterungen scheint mir endgültig festgestellt.

Das Dokument der Dänischen Regierung bringt einen Beweis zur Unterstützung meiner Behauptung, daß dieses System von den höheren Behörden des Reiches gewollt war, und daß die Mitglieder der Deutschen Regierung dafür verantwortlich sind. In jedem Falle war ihnen dieses System der Folterungen sicherlich genau bekannt; in allen europäischen Ländern wurden Proteste gegen diese Untersuchungsmethoden erhoben, die uns ins düstere Mittelalter zurückwarfen; niemals jedoch ist ein Befehl zu deren Aufhebung gegeben worden, niemals deren Durchführung mißbilligt worden.

Ganz im Gegenteil, diese Art der Untersuchungsmethoden war dazu bestimmt, den terroristischen Charakter der von Deutschland in den besetzten Westgebieten verfolgten Politik zu verstärken, den Terror, den ich Ihnen bereits bei der Behandlung der Geiselfrage geschildert habe.

Ich möchte Ihnen jetzt noch diejenigen Angeklagten bei Namen nennen, die Frankreich und die anderen westlichen Länder als Hauptschuldige für die verbrecherische Politik der Gestapo ansehen. Wir behaupten, daß es Bormann und Kaltenbrunner sind, denn sie haben auf Grund ihrer Stellungen mehr als andere wissen können, was bei den Ausführungsorganen geschah.

[203] Obwohl wir für die westlichen Länder keine unmittelbar von ihnen gezeichneten Dokumente besitzen, können wir auf Grund der Einheitlichkeit der von uns beschriebenen Handlungen, ihrer Gleichmäßigkeit und Gleichheit trotz der Verschiedenheit der Orte, behaupten, daß alle diese Befehle von einem einheitlichen Willen ausgingen; und unter den Angeklagten waren Bormann und Kaltenbrunner die Verkünder dieses Willens.

Alles, was ich Ihnen bis jetzt vorgetragen habe, betrifft nur das dem Urteil vorangehende Verfahren. Wir wissen, mit welcher Rohheit diese Methode durchgeführt wurde; wir wissen, daß diese Grausamkeit absichtlich war. Sie war der Bevölkerung der überfallenen Länder genau bekannt und dazu bestimmt, die Gestapo und alle deutschen Polizeidienststellen mit einer Atmosphäre wahrhaftigen Schreckens zu umgeben.

Nach der Voruntersuchung kam das Gerichtsverfahren und das Urteil; dieses Urteil war jedoch in unseren Augen nur Justizkomödie. Die Strafverfolgung war auf einem Recht aufgebaut, das wir als vollkommen unmenschlich ablehnen. Dieser Teil wird von meinem Kollegen, Herrn Edgar Faure, im zweiten Teile der Ausführung über deutsche Greueltaten im Westen, nämlich als Verbrechen gegen den Geist, behandelt werden.

Wir wissen nur, daß die deutsche Rechtsprechung für Verbrechen, die von Angehörigen der westlichen Länder begangen wurden, die sich nicht mit der Niederlage abfinden wollten, nur eine Strafe kannten, die Todesstrafe, und zwar auf Grund eines unmenschlichen Befehls eines dieser Männer hier: Keitel! Dieser im Dokument L-90 enthaltene Befehl wurde bereits verlesen; er wurde von meinem amerikanischen Kollegen als US-503 vorgelegt. Es ist das vorletzte Dokument in Ihrem großen Dokumentenbuch, Zeile 5:

»Bei solchen Taten werden Freiheitsstrafen, auch lebenslange Zuchthausstrafen, als Zeichen von Schwäche gewertet. Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch die Todesstrafe oder durch Maßnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen halten. Diesem Zwecke dient die Überführung nach Deutschland.«

Bedarf es hierzu einer weiteren Erklärung? Können wir noch überrascht sein, wenn wir sehen, daß dieser militärische Befehlshaber Befehle an die Gerichtsbehörden gab? Was wir von ihm seit gestern wissen, läßt uns zweifeln, daß es sich hier nur um einen militärischen Befehlshaber handelt. Wir haben seine eigenen Worte zitiert: »Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch die Todesstrafe .. zu erreichen.«

Sind solche Befehle an die Gerichte mit der traditionellen militärischen Ehre vereinbar? Wenn das Gericht, fährt Keitel fort, die [204] Todesstrafe wirklich nicht aussprechen kann, dann soll man ihn nach Deutschland bringen.

Ich glaube, meine Herren, daß Sie mit mir übereinstimmen werden, daß, wenn den Gerichten solche Befehle gegeben wurden, von Gerechtigkeit nicht mehr gesprochen werden kann.

In Vollzug dieses Befehls wurden diejenigen unserer Landsleute, die nicht zum Tode verurteilt und nicht gleich hingerichtet wurden, nach Deutschland verschleppt; und damit kommen wir zum dritten Teil meiner Ausführungen, zu der Frage der Verschleppungen. Es ist meine Aufgabe, Ihnen darzustellen, unter welchen Bedingungen diese Verschleppungen erfolgten.

Wenn der Gerichtshof die Sitzung einige Minuten unterbrechen könnte, wäre ich dafür sehr dankbar.

VORSITZENDER: Wie lange wünschen Sie die Unterbrechung der Sitzung?

M. DUBOST: Ungefähr zehn Minuten, Herr Präsident.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. OTTO NELTE, VERTEIDIGER FÜR DEN ANGEKLAGTEN KEITEL: Der Französische Anklagevertreter hat soeben das Dokument L-90, den so genannten »Nacht- und Nebelerlaß«, verlesen, das heißt, er hat ihn erwähnt und folgende Worte zitiert:

»Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch Todesstrafen oder durch Maßnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen halten.«

Der Herr Anklagevertreter hat gesagt, dies seien die Worte Keitels. Es ist bei früherem Anlaß seitens des Herrn Vorsitzenden und seitens des Gerichts darauf hingewiesen worden, daß es unzulässig sei, aus einem Dokument nur einen Teil zu verlesen, wenn dadurch ein irriger Eindruck erweckt werden könne. Der Herr Anklagevertreter wird mir zustimmen, wenn ich sage, daß der Erlaß L-90 in einer vollkommen klaren Weise zum Ausdruck bringt, daß hier nicht der Chef des OKW, sondern Hitler spricht. Es heißt darin kurz:

»Es ist der lang erwogene Wille des Führers, daß in den besetzten Gebieten bei Angriffen gegen das Reich oder die Besatzungsmacht den Tätern mit anderen Maßnahmen begegnet werden soll als bisher. Der Führer ist der Ansicht: Bei solchen Taten werden Freiheitsstrafen, auch lebenslange Zuchthausstrafen, als Zeichen von Schwäche gewertet. Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch Todesstrafe usw.... zu erreichen.«:

[205] Abschließend sagt der Erlaß:

»Die anliegenden Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten entsprechen dieser Auffassung des Führers; sie sind von ihm geprüft und gebilligt worden.«

Ich gestatte mir, hierauf hinzuweisen, weil gerade dieser Erlaß, den man den berüchtigten »Nacht- und Nebelerlaß« nennt, in seiner Entstehung und in seiner Durchführung von dem Angeklagten Keitel abgelehnt wird.

M. DUBOST: Ich muß dazu eine Erklärung abgeben. Ich habe diesen Erlaß nicht vollständig verlesen, da der Gerichtshof ihn kennt. Nach den vor diesem Gerichtshof geltenden Bestimmungen ist er schon verlesen worden. Ich wußte auch, daß der Angeklagte Keitel ihn unterzeichnet, daß Hitler ihn aber erdacht hatte. Ich habe auch auf die militärische Ehre dieses Generals hingewiesen, der sich nicht scheute, Hitlers Lakai abzugeben.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat Ihre Erklärung zur Kenntnis genommen, nach der das Dokument dem Gerichtshof bereits vorgelegt wurde; der Gerichtshof ist nicht der Ansicht, daß ihre Erklärungen bei uns einen irrigen Eindruck erwecken konnten. Das ist alles.


M. DUBOST: Wenn es dem Gerichtshof recht ist, können wir jetzt zum Verhör eines Zeugen, eines Franzosen, schreiten.


VORSITZENDER: Das ist Ihr Zeuge, nicht wahr? Ist das der Zeuge, dessen Vernehmung Sie beantragen?


M. DUBOST: Ja.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand]


VORSITZENDER:


[zum Zeugen gewandt]


Stehen Sie bitte auf. Wie heißen Sie?


ZEUGE MAURICE LAMPE: Lampe, Maurice.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir die Eidesformel nachsprechen: Ich schwöre, ohne Haß oder Furcht auszusagen, die Wahrheit zu sagen, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel in französischer Sprache nach.]


VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren Namen buchstabieren?

LAMPE: L – a – m – p – e.


VORSITZENDER: Danke.


M. DUBOST: Sie sind in Roubaix am 23. August 1900 geboren? Sie sind von den Deutschen deportiert worden?


LAMPE: Ja.


[206] VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie wollen.


LAMPE: Danke, Herr Präsident.


M. DUBOST: Sie sind in Mauthausen interniert gewesen?


LAMPE: Richtig.


M. DUBOST: Wollen Sie aussagen, was Sie über dieses Internierungslager wissen?


LAMPE: Ja, gern.


M. DUBOST: Sagen Sie, was Sie wissen.


LAMPE: Ich bin am 8. November 1941 verhaftet worden. Nach zweieinhalbjähriger Internierung in Frankreich wurde ich am 22. März 1944 nach Mauthausen in Österreich deportiert. Die Reise dauerte drei Tage und drei Nächte unter besonders niederträchtigen Umständen; einhundertvier Deportierte in einem Viehwagen ohne Luft. Ich glaube nicht, daß ich hier über diese Reise Einzelheiten zu geben brauche; man kann sich ja vorstellen, in welcher Lage wir am 25. März 1944 morgens in Mauthausen bei zwölf Grad unter Null angekommen sind. Ich möchte jedenfalls noch erwähnen, daß wir von der französischen Grenze ab völlig nackt in den Wagen waren. Bei unserer Ankunft in Mauthausen empfing uns der SS-Offizier, der diesen Transport von ungefähr 1200 Franzosen übernahm, mit folgenden Worten, die ich aus dem Gedächtnis fast wortgetreu wiedergebe: »Deutschland braucht Eure Arbeitskraft, Ihr werdet also arbeiten. Aber ich muß Euch jetzt schon sagen, daß nie mehr einer von Euch seine Familie wiedersehen wird. Wenn man in dieses Lager hereinkommt, dann kommt man aus dem Schornstein des Krematoriums wieder heraus.« Ich blieb ungefähr drei Wochen lang im Quarantäne-Isolierblock und wurde danach einem Kommando im Steinbruch zur Arbeit zugeteilt.

Der Steinbruch von Mauthausen ist in einer Vertiefung gelegen und ist ungefähr achthundert Meter vom Lager entfernt. Um dorthin zu gelangen, muß man einhundertsechsundachtzig Stufen hinuntersteigen, ein besonders schrecklicher Kreuzweg, denn diese aus nicht gleichmäßigen Stufen bestehende Treppe war so angelegt, daß es schon sehr ermüdend war, ohne Last heraufzugehen.

Eines Tages, am 15. April 1944, wurde ich einer Arbeitergruppe von zwölf Mann, lauter Franzosen, zugeteilt, die einem deutschen »Kapo«, einem gewöhnlichen Verbrecher, und einem SS-Mann unterstanden. Wir begannen mit der Arbeit um 7.00 Uhr morgens. Um 8.00 Uhr, eine Stunde später, waren schon zwei meiner Kameraden ermordet worden. Der eine war fast ein Greis, Herr Gregoire aus Lyon, der andere, ein ganz junger Mann, Lefevre aus Tours. Sie waren ermordet worden, weil sie den deutschen Befehl nicht verstanden hatten, der sie zu einer Sonderarbeit abteilte.

[207] Unsere Unkenntnis der Sprache brachte uns übrigens sehr oft Schläge ein. Am Abend dieses ersten Tages, des 15. April 1944, wurden wir beauftragt, die zwei Leichen hochzubringen. Ich trug mit drei meiner Kameraden die Leiche des alten Gregoire, eines sehr schweren Mannes. Die einhundertsechsundachtzig Stufen mit einem Leichnam hinaufzusteigen, hat uns mehr als einmal Schläge eingetragen, ehe wir oben ankamen.

Das Leben in Mauthausen, und ich gedenke vor diesem Gerichtshof nur das zu erzählen, was ich erlebt und gesehen habe, war eine lange Kette von Martern und Leiden. Ich möchte jedoch einige besonders verabscheuungswürdige Szenen erwähnen, die mir besonders im Gedächtnis geblieben sind. Im Laufe des Monats September, ich glaube, es war am 6. September 1944, kam in Mauthausen ein kleiner Transport an: 47 englische, amerikanische und holländische Offiziere; Flieger, die mit Fallschirm abgesprungen waren. Sie waren gefangengenommen worden, nachdem sie versucht hatten, nach Hause zurückzukehren. Dafür hatte sie ein deutsches Gericht zum Tode verurteilt.

Ihre Einkerkerung war vor ungefähr eineinhalb Jahren erfolgt. Sie wurden nach Mauthausen gebracht, um dort hingerichtet zu werden. Gleich nach ihrer Ankunft wurden sie in den Bunker des Lagergefängnisses gebracht, barfüßig und bis auf Unterhose und Hemd ausgezogen. Am nächsten Morgen waren sie beim Sieben-Uhr-Morgen-Appell. Die Kommandos des Lagers rückten zur Arbeit aus. Den vor der Schreibstube versammelten siebenundvierzig Offizieren verkündete der Lagerkommandant das Todesurteil. Es ist meine Pflicht, zu erwähnen, daß, als einer der amerikanischen Offiziere den Kommandanten ersuchte, die Urteilsvollstreckung an ihm als Soldaten vorzunehmen, er als Antwort erhielt: »Schläge mit der Peitsche, Schläge überall hin«, und die siebenundvierzig Offiziere wurden barfuß zum Steinbruch geführt.

Ihre Ermordung ist für alle Insassen von Mauthausen eine wahrhaft höllische Vision geblieben.

Hier ist die Schilderung des Vorganges: Am Fuße der Treppe wurden den Unglückseligen Steine auf die Schultern geladen; Steine, die sie bis oben zu schleppen hatten. Der erste Gang geschah mit Steinen von 25 bis 30 Kilogramm. Unter Schlägen wurde der erste Gang beendet. Hinunter mußten sie im Laufschritt. Beim zweiten Gang waren die Steine schwerer und je mehr die Last die Unglückseligen drückte, desto mehr gab es Fußtritte und Peitschenhiebe, sogar mit Steinen wurden sie beworfen. Dieses Schauspiel dauerte mehrere Tage. Am Abend, als ich vom Kommando zurückkam, dem ich damals zugeteilt war, war der zum Lager führende Weg voller Blut. Ich wäre beinahe auf einen Unterkiefer getreten; 21 Leichen lagen am Weg, 21 waren am ersten Tag gestorben, die 26 übrigen [208] starben am folgenden Morgen. Ich habe versucht, diese Schreckensszene hier so genau wie möglich wiederzugeben. Es war uns unmöglich, umsomehr als wir Lagerhäftlinge waren, die Namen dieser Offiziere zu erfahren, aber ich glaube, daß man sie später erfahren hat.

Im September 1944 erhielten wir den Besuch Himmlers. Nichts wurde an der Arbeit des Lagers geändert. Die Kommandos sind wie gewöhnlich ausgerückt, und ich hatte die traurige Gelegenheit, und wir alle hatten die traurige Gelegenheit, Himmler aus ziemlicher Nähe zu sehen. Wenn ich von Himmlers Besuch im Lager erzähle, was immerhin kein besonderes Ereignis war, so geschieht es, weil man an diesem Tage Himmler die Hinrichtung von fünfzig Sowjetoffizieren als Schauspiel bot. Ich muß sagen, ich arbeitete damals in einem Messerschmitt-Kommando und hatte gerade Nachtschicht. Der Block, in dem ich wohnte, war genau dem Krematorium und dem Hinrichtungsraum gegenüber. Wir konnten sehen, und ich habe gesehen, wie sich diese fünfzig Sowjetoffiziere in Fünferreihen gegenüber meinem Block versammelten, und wie einer nach dem anderen aufgerufen wurde. Der Weg, der zum Hinrichtungsraum führte, war ziemlich kurz, eine Treppe führte hinauf. Der Hinrichtungsraum lag unter dem Krematorium. Die Hinrichtung, der Himmler zumindest am Anfang beiwohnte, da sie den ganzen Nachmittag andauerte, war ein anderes, besonders entsetzliches Schauspiel. Ich wiederhole: Die russischen Offiziere wurden einer nach dem anderen aufgerufen, und es bildete sich eine Art Kette zwischen der Gruppe, die ihre Stunde erwartete, und derjenigen, die auf der Treppe die Schüsse auf ihre Vorgänger hörten. Die Hinrichtung wurde durch Genickschuß vorgenommen.


M. DUBOST: Waren Sie selbst dabei?


LAMPE: Ich wiederhole: Ich befand mich an jenem Nachmittag im Block XI gegenüber dem Krematorium, und wenn wir auch die Hinrichtung nicht mit angesehen haben, hörten wir doch ohne weiteres jeden Schuß. Auch sahen wir die auf der Treppe wartenden Verurteilten vor uns, wie sie sich umarmten, ehe sie auseinander gingen.


M. DUBOST: Wer waren die Verurteilten?


LAMPE: Es waren zum größten Teil russische Offiziere, politische Kommissare oder Mitglieder der Kommunistischen Partei. Sie kamen von Oflags.


M. DUBOST: Befanden sich unter ihnen Offiziere?


LAMPE: Ja.


M. DUBOST: Haben Sie erfahren, woher sie kamen?


[209] LAMPE: Es war sehr schwer, zu erfahren, aus welchem Lager diese Leute kamen; denn im allgemeinen wurden sie sofort bei Ankunft im Lager abgesondert, entweder direkt ins Gefängnis oder in den Block XX, der dem Gefängnis angeschossen war, und über den ich vielleicht noch Gelegenheit haben werde...


M. DUBOST: Woher wußten Sie, daß es Offiziere waren?


LAMPE: Wir hatten die Möglichkeit, uns mit ihnen zu verständigen.


M. DUBOST: Kamen alle aus Kriegsgefangenenlagern?


LAMPE: Wahrscheinlich.


M. DUBOST: Sie haben es nicht sicher gewußt?

LAMPE: Wir haben es nicht genau gewußt, denn uns lag vor allem daran, ihre Nationalität zu erfahren, aber nicht die Einzelheiten.


M. DUBOST: Wissen Sie, woher die englischen, amerikanischen und holländischen Offiziere kamen, von denen Sie eben gesprochen haben, die auf der Treppe des Steinbruches erledigt wurden?


LAMPE: Ich glaube, sie kamen aus den Niederlanden; hauptsächlich die Fliegeroffiziere, deren Maschinen wahrscheinlich abgeschossen worden waren, die mit Fallschirm abgesprungen waren und versucht hatten, sich zu verstecken, um in ihre Heimat zurückzugelangen.


M. DUBOST: Wußten die Insassen von Mauthausen, daß man dort Kriegsgefangene, Offiziere oder Unteroffiziere hinrichtete?


LAMPE: Ja, das war allgemein bekannt.


M. DUBOST: Es war allgemein bekannt?


LAMPE: Vollkommen.


M. DUBOST: Wissen Sie von bestimmten Kollektiv-Hinrichtungen von Insassen von Mauthausen?


LAMPE: Wir kennen zahlreiche Beispiele.


M. DUBOST: Wollen Sie uns einige Beispiele davon anführen?


LAMPE: Außer den bereits geschilderten Hinrichtungen muß ich noch an die Hinrichtung eines Teiles eines aus Sachsenhausen kommenden Transports durch eine besondere Behandlung erinnern, die am 17. Februar 1945 erfolgte. Vor dem Vormarsch der alliierten Armeen waren verschiedene Lager nach Österreich zurückverlegt worden. Ein Transport von 2500 Gefangenen verließ Sachsenhausen und kam am Morgen des 17. Februar 1945 in Mauthausen an. Es waren ungefähr 1700 Gefangene, 800 waren vor Kälte gestorben oder waren während der Reise umgelegt worden.

[210] Das Lager Mauthausen war zu diesem Zeitpunkt, wenn ich so sagen darf, überbelegt. Gleich nach Ankunft der 1700 Überlebenden dieses Transportes ließ der Lagerkommandant Dachmeier vierhundert unter den Häftlingen auswählen; er bestand darauf, daß sich die Kranken, Alten und Schwächsten melden, in der Hoffnung, in das Lagerkrankenhaus gebracht werden zu können. Diese Vierhundert, die sich entweder freiwillig gemeldet hatten, oder auch abgeteilt waren, sind bei minus achtzehn Grad Celsius völlig nackt ausgezogen worden. Achtzehn Stunden lang standen sie zwischen dem Wäschereigebäude und der Lagermauer. Der Blutandrang...


M. DUBOST: Waren Sie bei diesem Vorfall persönlich zugegen?


LAMPE: Jawohl, persönlich.


M. DUBOST: Sie bezeugen als direkter Zeuge, daß Sie es mit eigenen Augen gesehen haben?


LAMPE: Ganz gewiß.


M. DUBOST: An welcher Stelle des Lagers befanden Sie sich in diesem Augenblick?


LAMPE: Ich wiederhole, dieses Schauspiel dauerte achtzehn Stunden, und bei der Rückkehr ins Lager oder beim Verlassen des Lagers sahen wir diese unglücklichen Menschen mit eigenen Augen.


M. DUBOST: Wollen Sie bitte fortfahren. Sie haben den Besuch Himmlers erwähnt. Haben Sie des öfteren deutsche Persönlichkeiten im Lager gesehen?


LAMPE: Ja, aber ich kann Ihnen die Namen nicht angeben.


M. DUBOST: Kannten Sie sie nicht?


LAMPE: Himmler ist etwas besonderes.


M. DUBOST: Sie wußten, daß es bedeutende Persönlichkeiten waren?


LAMPE: Gewiß, wir wußten das, erstens weil diese Persönlichkeiten bei ihren Besichtigungen stets von einem ganzen Stab umgeben waren, der insbesondere durch die dem Gefängnis angeschlossenen Blocks und durch das Gefängnis selbst ging.

Wenn Sie mir gestatten, werde ich weitere Angaben über diese vierhundert Unglücklichen aus Sachsenhausen machen. Ich habe bereits gesagt, daß der Lagerkommandant Dachmeier, nachdem er die Kranken, Schwächsten und Alten ausgesucht hatte, befahl, diese seien auszuziehen, vollkommen nackt bei achtzehn Grad Kälte. Einige traf sofort der Schlag; jedoch der SS schien das nicht rasch genug zu gehen, dreimal während der Nacht mußten sie zur Dusche gehen, dreimal je eine halbe Stunde unter eiskaltes Wasser, und ohne sich abgetrocknet zu haben, gingen sie zurück. Am nächsten Morgen, als die Kommandos zur Arbeit ausrückten, war der Platz [211] mit Leichen übersät. Ich will noch hinzufügen, daß die letzten Überlebenden mit dem Beile erledigt wurden.

Ich bezeuge hier einen unbestreitbaren Vorfall, der ohne weiteres überprüft werden kann. Unter diesen vierhundert Leuten befand sich der französische Kavalleriehauptmann Dedionne, der heute, soviel ich weiß, als Major dem französischen Kriegsministerium angehört. Dieser Hauptmann befand sich nun unter den vierhundert Gefangenen. Er verdankt seine Rettung nur dem Umstand, daß er sich unter die Leichen schlich und dadurch den Beilschlägen entging. Als die Leichen zum Krematorium gebracht wurden, gelang es ihm, mitten durch das Lager zu entfliehen; dabei erhielt er einen Hieb auf die Schulter, dessen Merkmal er für den Rest seines Lebens tragen wird. Er wurde von der SS wieder eingefangen; er verdankt sein Leben wahrscheinlich der Tatsache, daß die SS es besonders lustig fand, daß ein Überlebender aus dem Leichenhaufen hervorkriecht. Wir pflegten ihn, nahmen uns seiner an und brachten ihn nach Frankreich zurück.


M. DUBOST: Wissen Sie, warum diese Hinrichtung stattfand?


LAMPE: Weil zu viele Leute im Lager waren; weil die Häftlinge, die aus allen zurückverlegten Lagern kamen, nicht schnell genug in Arbeitskommandos eingeteilt werden konnten. Die Blocks waren überfüllt. Dies war der einzige Grund, der angegeben wurde.


M. DUBOST: Wissen Sie, wer den Befehl zur Hinrichtung der britischen, amerikanischen und holländischen Offiziere gegeben hat, deren Ermordung Sie im Steinbruch gesehen haben?


LAMPE: Ich glaube, gesagt zu haben, daß diese Offiziere von deutschen Gerichten zum Tode verurteilt waren.


M. DUBOST: Ja.


LAMPE: Wahrscheinlich einige von ihnen schon Monate vorher. Sie wurden zur Urteilsvollstreckung nach Mauthausen geschickt. Es ist wahrscheinlich, daß es sich um einen Befehl aus Berlin handelte.


M. DUBOST: Kannten Sie die Verhältnisse, unter denen das Revier errichtet wurde?


LAMPE: Wahrheitsgemäß muß ich sagen, daß der Bau des Reviers vor meiner Ankunft im Lager stattfand.


M. DUBOST: Wollen Sie damit eine indirekte Zeugenaussage machen?


LAMPE: Ja, es ist eine indirekte Zeugenaussage; jedoch geht sie auf Aussagen aller Häftlinge, einschließlich der SS selbst, zurück.

Das Revier wurde von den ersten in Mauthausen angekommenen russischen Kriegsgefangenen errichtet. 4000 Soldaten der Sowjetunion [212] wurden während des Baues dieser 8 Blocks des Lagerkrankenhauses ermordet und niedergemetzelt. Die Erinnerung an diese Massenmorde blieb derart lebendig, daß das Revier in Mauthausen niemals anders als das »Russenlager« bezeichnet wurde. Sogar die SS nannte das Revier das »Russenlager«.


M. DUBOST: Wieviel Franzosen befanden sich in Mauthausen?


LAMPE: In Mauthausen und seinen Kommandos, ungefähr 10000 Franzosen.


M. DUBOST: Wieviel von ihnen kamen zurück?


LAMPE: 3000 kamen von uns zurück.


M. DUBOST: Waren auch Spanier unter ihnen?


LAMPE: Die Spanier kamen in Mauthausen Ende 1941 an, etwa 8000. Als wir Ende April 1945 das Lager verließen, waren noch 1600 am Leben geblieben, die übrigen waren ausgerottet worden.


M. DUBOST: Woher kamen diese Spanier?


LAMPE: Die Spanier kamen zum größten Teil aus Arbeitskompanien, die 1939/1940 in Frankreich gebildet oder direkt von der Vichy-Regierung den deutschen Behörden ausgeliefert wurden.


M. DUBOST: Ist das alles, was Sie auszusagen haben?


LAMPE: Wenn der Gerichtshof gestattet, möchte ich noch ein weiteres Beispiel für die Greuel anführen, einen Fall, der uns im Gedächtnis geblieben ist.

Dies ereignete sich auch im Laufe des September 1944. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich an das Datum nicht ganz genau erinnern kann. Ich weiß jedoch, daß es an einem Samstag war, weil samstags in Mauthausen alle Außenkommandos den Abendappell im Innern des Lagers hatten. Dieser fiel stets auf den Samstagabend und den Sonntagmorgen. Der Appell an diesem Abend dauerte länger als gewöhnlich; es fehlte jemand. Nach langem Warten und nach Durchsuchungen in den verschiedenen Blocks fand man einen Russen, einen Sowjetrussen, der vielleicht eingeschlafen war oder den Appell vergessen hatte, wie dem auch sei; den Grund dazu haben wir niemals erfahren, aber er fehlte beim Appell. Sofort fielen die SS und die Hunde über den Unglücklichen her, und in Anwesenheit sämtlicher Lagerinsassen, ich befand mich in der ersten Reihe, nicht weil ich es wünschte, sondern weil die Anordnungen so getroffen waren, wurden wir Augenzeugen, wie diese wütenden Hunde den unglücklichen Russen vor dem ganzen Lager in Stücke rissen.

Ich möchte übrigens hinzufügen, daß dieser Russe trotz seiner Schmerzen eine besonders würdige Haltung bewahrt hat.


[213] M. DUBOST: Wie waren die Lebensbedingungen der Gefangenen; waren sie immer gleich oder wurde ein Unterschied nach Herkunft oder Nationalität der Gefangenen gemacht oder nach ihrer Volks- und Rassenzugehörigkeit?


LAMPE: Im allgemeinen war die Lagerordnung für die Angehörigen aller Nationen gleich, mit Ausnahme der Quarantäneblocks und der den Gefängnissen angeschlossenen Blocks. Die Arbeitsbedingungen, die Auswahl der Kommandos gaben bisweilen manchem Gelegenheit, Dinge zu finden, mit denen sie über das Gewohnte hinaus ihre Lage etwas verbessern konnten, zum Beispiel denen, die in den Küchen arbeiteten. Diejenigen, die in den Vorratsräumen arbeiteten, hatten natürlich größere Hilfsquellen.


M. DUBOST: Durften zum Beispiel die Juden in den Küchen oder Vorratslagern arbeiten?


LAMPE: Die Juden in Mauthausen hatten die schwersten Kommandos. Ich muß übrigens bemerken, daß bis zum Dezember 1943 kein Jude länger als drei Monate in Mauthausen am Leben blieb. Zuletzt blieben nur sehr wenige übrig.


M. DUBOST: Was geschah in diesem Lager nach der Ermordung Heydrichs?


LAMPE: Es kam zu einem besonders dramatischen Zwischenfall. In Mauthausen waren 3000 Tschechen, darunter 600 Intellektuelle. Nach der Ermordung Heydrichs wurde die tschechische Kolonie des Lagers ausgerottet, bis auf etwa 300, darunter 6 Intellektuelle.


M. DUBOST: Sprach man mit Ihnen über wissenschaftliche Experimente?


LAMPE: Ja, diese waren in Mauthausen, wie in allen anderen Lagern, an der Tagesordnung. Ich glaube, wir haben hierfür Beweisstücke, die aufgefunden wurden; es handelt sich um zwei Schädel, die dem SS-Chefarzt als Briefbeschwerer dienten. Die Schädel stammten von zwei holländischen Juden, die aus einem Transport von 800 Personen herausgegriffen und ausgesucht worden waren, weil sie ein besonders schönes Gebiß hatten. Der SS-Arzt, der diese Auswahl traf, hatte wissen lassen, daß diese beiden jungen holländischen Juden nicht das Schicksal ihrer Transportkameraden erdulden müßten. Er hatte zu ihnen gesagt: »Hier leben keine Juden. Ich brauche zwei junge kräftige Menschen für chirurgische Experimente. Ihr habt die Wahl, ob Ihr Euch für diese Versuche zur Verfügung stellt, oder Ihr werdet mit den anderen umgebracht.« Diese beiden Juden wurden in das Revier gebracht, dem einen wurde eine Niere entfernt, dem anderen der Magen. Dann erhielten sie Benzineinspritzungen ins Herz. Schließlich wurden sie geköpft. Ich habe bereits erwähnt, daß die beiden [214] Schädel mit dem schönen Gebiß bis zur Befreiung den Schreibtisch des SS-Lagerarztes zierten.


M. DUBOST: Ich komme nochmals auf den Besuch Himmlers zurück, sind Sie sicher, Himmler erkannt zu haben, und haben Sie ihn die Hinrichtung leiten sehen?


LAMPE: Ja.


M. DUBOST: Glauben Sie, daß die Vorgänge in Mauthausen der Gesamtheit der Mitglieder der Deutschen Regierung unbekannt geblieben sein konnten? Waren diese Lagerbesuche einfache Besuche von der SS oder auch von anderen Persönlichkeiten?


LAMPE: Zu Ihrer ersten Frage: Wir wußten alle, wie Himmler aussah, und sogar, wenn wir ihn nicht erkannt hätten, wußten alle Leute im Lager davon, und die SS hat uns seinen Besuch angekündigt; er war einige Tage vorher angesagt worden.

Er war beim Beginn der Hinrichtungen der Sowjetoffiziere zugegen, aber, wie ich vorhin sagte, dauerte diese Hinrichtung den ganzen Nachmittag, er blieb aber nicht bis zum Schluß.

Was die zweite Frage betrifft...


M. DUBOST: Ist es möglich, daß nur die SS von den Vorgängen im Lager wußte? Besuchten außer der SS auch andere Persönlichkeiten das Lager? Kannten Sie die SS-Uniformen? Trugen die Leute und die Beamten, die Sie gesehen haben, stets Uniform?


LAMPE: Die Persönlichkeiten, die wir im Lager gesehen haben, waren im allgemeinen Militärpersonen, Offiziere. Wir hatten einmal, das war wenige Wochen vor der Befreiung, den Besuch des Gauleiters von Oberdonau. Wir hatten ebenfalls des öfteren Besuche von Gestapoleuten in Zivil. Die deutsche Bevölkerung, in diesem Falle die österreichische Bevölkerung, war vollkommen auf dem laufenden über das, was in Mauthausen vorging. Die Kommandos waren fast alle Außenkommandos. Ich habe vorhin angegeben, daß ich bei Messerschmitt arbeitete. Der Meister war ein deutscher Zivilverpflichteter, der aber abends zu seiner Familie zurückkehrte; er kannte ganz genau unsere Leiden und unsere Nöte; er sah oft, wie man in die Werkstatt kam, um Männer zur Hinrichtung abzuholen; er war Zeuge der meisten Blutbäder, die ich eben beschrieben habe.

Ich möchte hinzufügen, daß wir einmal in Mauthausen dreißig Wiener Feuerwehrmänner erhielten; ich bitte, den Ausdruck zu entschuldigen. Sie wurden verhaftet, weil sie, ich glaube, an einer Solidaritätsbewegung teilgenommen hatten. Diese Wiener Feuerwehrleute erzählten uns, daß man in Wien, wenn man Kinder schrecken wollte, ihnen sagte: »Wenn du nicht brav bist, dann schicke ich dich nach Mauthausen.«

[215] Rein örtliche Einzelheiten: Mauthausen, das Lager von Mauthausen liegt auf einer Anhöhe. Jede Nacht verqualmten die Schornsteine des Krematoriums die ganze Gegend, und die ganze Bevölkerung wußte, wozu das Krematorium diente.

Eine andere Einzelheit: Die Stadt Mauthausen war fünf Kilometer vom Lager entfernt. Die Deportiertentransporte kamen am Bahnhof in der Stadt an, die gesamte Bevölkerung konnte die Transporte vorbeimarschieren sehen, die Bevölkerung wußte, unter welchen Bedingungen diese Transporte ins Lager gebracht wurden.


M. DUBOST: Danke sehr.


VORSITZENDER: Wünscht der Anklagevertreter der Sowjetunion Fragen zu stellen?


GENERAL R. H. RUDENKO, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Ich möchte einige zusätzliche Fragen stellen: Können Sie aussagen, Herr Zeuge, warum und auf wessen Befehl jene fünfzig sowjetischen Offiziere hingerichtet wurden?


LAMPE: Für diesen besonderen Fall jener fünfzig Offiziere kenne ich die Gründe ihrer Verurteilung und Hinrichtung nicht; aber im allgemeinen wurden alle sowjetischen Offiziere, alle Sowjetkommissare oder Mitglieder der bolschewistischen Partei in Mauthausen hingerichtet, und, wenn es einigen von ihnen gelang, mit dem Leben davon zu kommen, dann deshalb, weil die SS ihre Dienststellung nicht kannte.


GENERAL RUDENKO: Sie behaupten, daß Himmler bei der Hinrichtung dieser fünfzig Offiziere anwesend war?


LAMPE: Ich bezeuge diese Tatsache, die ich mit eigenen Augen gesehen habe.


GENERAL RUDENKO: Können Sie uns nähere Einzelheiten über die Hinrichtung der viertausend sowjetischen Kriegsgefangenen angeben, von denen Sie vorher gesprochen haben?


LAMPE: Ich kann nicht mehr viel hinzufügen, außer, daß diese Männer bei der Arbeit ermordet wurden, weil wahrscheinlich die ihnen aufgetragene Arbeit infolge der Unterernährung nicht erledigt worden war. Sie wurden auf der Stelle mit Knüppeln erschlagen, manchmal von der SS niedergemacht, manchmal waren sie gezwungen, bis zum Stacheldraht zu laufen, wo sie dann von den Turmwachen erschossen wurden. Ich kann darüber keine Einzelheiten geben, da ich, wie gesagt, diese Szenen nicht als Augenzeuge mitangesehen habe.


GENERAL RUDENKO: Das genügt und ist klar genug. Noch eine Frage: Können Sie mir nähere Einzelheiten über die Vernichtung der tschechischen Kolonie angeben?


[216] LAMPE: Hier muß ich dieselben Vorbehalte machen. Ich war zur Zeit der Ausrottung der dreitausend Tschechen nicht im Lager. Aber die Überlebenden, mit denen ich 1944 in Verbindung stand, haben einstimmig diese Tatsachen bestätigt, und haben wahrscheinlich eine Liste der Ermordeten für ihr Land aufgestellt.


GENERAL RUDENKO: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, heißt das, daß in dem Lager, wo sie interniert waren, Exekutionen ohne richterliches Urteil oder Untersuchung durchgeführt wurden. Jeder SS-Mann hatte das Recht, einen Häftling zu töten. Habe ich Ihre Aussage richtig verstanden?


LAMPE: Jawohl, das ist richtig, ein Menschenleben galt in Mauthausen überhaupt nichts.


GENERAL RUDENKO: Danke!


VORSITZENDER: Wünscht einer der Verteidiger an diesen Zeugen Fragen zu stellen? Dann kann der Zeuge abtreten. Einen Augenblick bitte, Herr Zeuge!


MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFES FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Wissen Sie, wieviel Wachtposten in dem Lager waren?

LAMPE: Die Wache wechselte oft aus verschiedenen Gründen, aber es waren im allgemeinen 1200 SS-Männer und Soldaten des Volkssturms dort; jedoch muß ich sagen, daß nur 50 bis 60 SS-Männer ermächtigt waren, das eigentliche Lager zu betreten.


MR. BIDDLE: Handelte es sich bei diesen 50 oder 60 um SS-Männer? Waren es SS-Leute, die das Recht hatten, das Lager zu betreten?


LAMPE: Ja, es waren SS.


MR. BIDDLE: Waren sie alle SS-Leute?


LAMPE: Alle waren SS-Leute.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann abtreten.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


M. DUBOST: Wenn es Ihnen recht ist, meine Herren, werden wir jetzt fortfahren, Ihnen unsere Akten über die deutschen Greueltaten in den Ländern Westeuropas, in der Zeit von 1939 bis 1945 vorzulegen. Wir wollen hierbei einige dieser Zeugenaussagen sowie einige Vorfälle festhalten, die einzeln betrachtet alle Verbrechen nach gewöhnlichem Strafrecht darstellen. Der Grundgedanke, auf welchen wir unseren ganzen Vortrag und unsere Arbeit aufgebaut haben, ist der, daß der deutsche Terror als Mittel angesehen wurde, alle unterjochten Völker zu beherrschen. Wir werden uns an die Aussage dieses französischen Zeugen erinnern, nach der man in [217] Wien, wenn man Kinder schrecken wollte, mit dem Lager Mauthausen drohte.

Die in den westlichen Ländern Verhafteten wurden also nach Deutschland deportiert, wo sie in Lagern oder in Gefängnissen festgehalten wurden. Was die Gefängnisse betrifft, so sind die Auskünfte, die wir darüber haben, aus dem offiziellen Bericht des Ministeriums für Kriegsgefangene entnommen, den wir bereits verlesen haben. Es ist der geheftete Band, der Ihnen heute Morgen übergeben wurde. Sie werden vor allem auf den Seiten 35 und 36 bis 42 eine ausführliche Darstellung über die Gefängnisse in Deutschland finden. Das Gefängnis in Köln befindet sich zwischen dem Güter- und dem Hauptbahnhof. Der Staatsanwalt von Köln hat in einem Bericht, den wir anführen...


VORSITZENDER: Sprechen Sie von Dokument F-274?


M. DUBOST: Ja, Herr Präsident, F-274, Seite 35. Das Dokument wurde als RF-301 vorgelegt.

Der Gerichtshof wird daraus entnehmen, daß das Kölner Gefängnis, in dem sich sehr viele Franzosen befanden, zwischen dem Güter- und dem Hauptbahnhof liegt; der Oberstaatsanwalt von Köln konnte des halb in einem Bericht schreiben, der dem Ministerium für Kriegsgefangene und Deportierte zur Feststellung der Ihnen unterbreiteten Vorfälle diente, der Bericht steht in dem Ihnen vorliegenden Dokumentenbuch, daß die Lage dieses Gefängnisses so gefährlich sei, daß sich kein Rüstungsunternehmen dazu bereit erklären würde, die wertvollen Materialien an eine dort befindliche Fabrik zu liefern. Während der Luftangriffe hatten die Gefangenen keinen Anspruch auf Luftschutzräume. Sie blieben in ihren Zellen eingesperrt, selbst wenn Feuer ausbrach. Die Zahl der Opfer der Luftangriffe in den Gefängnissen war sehr hoch. Der Luftangriff vom Mai 1944 forderte zweihundert Opfer im Gefängnis Alexanderplatz in Berlin. In Aachen waren die Räume immer schmutzig, feucht und eng; es waren drei- bis viermal so viele Gefangene als es die Raumverhältnisse gestatteten.

Im Gefängnis von Münster wohnten im November 1943 Frauen in einem Keller ohne Luftzufuhr. In Frankfurt hatten die Gefangenen als Zellen eine Art von eisernen Käfigen, von 2 Meter mal 1,5 Meter. Hygiene kam überhaupt nicht in Frage. In Aachen, wie auch in vielen anderen Gefängnissen, hatten die Gefangenen in der Mitte des Raumes nur einen Eimer, den sie tagsüber nicht leeren durften.

Die Ernährung war sehr karg. Im allgemeinen gab es morgens Ersatzkaffee mit einer dünnen Scheibe Brot, mittags eine Suppe, abends eine dünne Scheibe Brot mit etwas Margarine, Wurst oder Marmelade. Die Gefangenen wurden zu ermüdenden Arbeiten in der Rüstungsindustrie, in Lebensmittel- und Textilfabriken [218] angehalten; ganz gleich, welche Arbeiten sie auszuführen hatten; die geforderte Arbeitszeit betrug mindestens zwölf Stunden. In Köln zum Beispiel von 7.00 Uhr morgens bis 9.00 oder 10.00 Uhr nachts, also vierzehn bis fünfzehn Stunden hintereinander.

Dies alles stammt aus den Akten des Kölner Staatsanwalts, Dokument 87, das uns das Ministerium für Kriegsgefangene zur Verfügung gestellt hat.

Eine Schuhfabrik beschäftigte Häftlinge aus achtzehn deutschen Gefängnissen. Ich verlese aus demselben Dokument:

»Die meisten Franzosen haben sich energisch geweigert, in der Rüstungsindustrie zu arbeiten....

Fabrikation von Gasmasken, Bearbeitung von Gußeisenplatten, Granatschienen, Radio- oder Fernsprechapparaten, die für das Heer bestimmt waren. Wer sich hierbei widerspenstig zeigte, wurde auf Befehl von Berlin in ein Straflager überwiesen. Beispiel: Überführung von Frauen von Cottbus nach Ravensbrück am 13. November 1944. Das Genfer Abkommen wurde selbstverständlich nicht eingehalten.

Die ›politischen‹ Gefangenen wurden oft zur Räumung nicht explodierter Bomben eingesetzt. (Amtlicher deutscher Bericht des Kölner Ober staatsanwalts.)«

Eine ärztliche Betreuung war nicht vorhanden. In den Gefängnissen waren keine Vorbeugungsmaßnahmen gegen Epidemien getroffen, allenfalls gab der SS-Arzt auch wissentlich falsche Auskünfte.

Im Gefängnis von Dietz an der Lahn schlugen die SS- und SA-Aufseher die Gefangenen, und zwar vor den Augen des Direktors Gammradt, eines früheren deutschen Majors.

Diphtherie, Ruhr, Lungenkrankheiten, Brustfellentzündungen berechtigten nicht, die Arbeit einzustellen; die Schwerkranken arbeiteten bis zum letzten und wurden nur ausnahmsweise im Lazarett aufgenommen.

Es gab zahlreiche Strafen. In Aachen kostete die Anwesenheit einer verhafteten Jüdin in einer Zelle den Mitinternierten die Hälfte ihrer Rationen. In Amrasch durfte die Toilette nur auf Befehl aufgesucht werden. In Magdeburg mußten die Widerspenstigen einhundert Kniebeugen vor den Wächtern machen. Die Verhöre waren brutal, wie in Frankreich, mit mehr oder weniger strengem Fasten verbunden.

In Asperg ließ der Arzt Einspritzungen ins Herz der Gefangenen vornehmen, die den Tod herbeiführten. In Köln waren die zum Tode Verurteilten dauernd in Ketten gelegt. In Sonnenburg wurden die Sterbenden durch Verabreichung einer grünlichen Flüssigkeit erledigt in Hamburg mußten die kranken Juden ihr Grab graben, [219] bis sie vor Erschöpfung hineinfielen. Es handelt sich hier immer um Franzosen, Holländer, Belgier, Luxemburger, Dänen oder Norweger, die in deutschen Gefängnissen interniert waren.

Diese Beschreibung bezieht sich nur auf die Angehörigen dieser Staaten.

Im Gefängnis Börse in Berlin wurden jüdische Säuglinge vor den Augen ihrer Mütter ermordet. Die Bestätigung dafür, daß die Deutschen die Sterilisation an Männern ausführten, geht aus den deutschen Akten des Kölner Staatsanwalts hervor; als weitere Folge hiervon war für die Betroffenen der Verlust ihrer militärischen Rechte vorgesehen. Dieselben Akten enthalten Dokumente mit Angaben darüber, was mit den eingesperrten Kindern geschah; diesen Kindern nämlich wurden Arbeiten innerhalb des Gefängnisses übertragen. Ein deutscher Strafvollzugsbeamter fragte an, was mit einem vier Monate alten Kind zu geschehen habe, das zusammen mit seinem Vater und seiner Mutter ins Gefängnis eingeliefert worden war.

Wie war das Wachpersonal zusammengesetzt?

»Aus dem NSKK und der SA ausgewählt, wegen ihrer politischen Einstellung über jeden Zweifel erhaben und wegen ihrer Gewöhnung an besonders straffe Disziplin.«

So heißt es im Bericht des Kölner Oberstaatsanwalts, Seite 39, letzter Absatz.

In Rheinbach wurden zum Tode Verurteilte, die in Köln hingerichtet werden sollten, wegen Disziplinverstößen zu Tode geprügelt. Wir können uns daher gut die Roheit der Wachmannschaften vorstellen.

Amtliche deutsche Berichte enthalten genaue Angaben über die Hinrichtungen. Die Verurteilten wurden mittels Fallbeil hingerichtet. Fast alle Gefangenen waren erstaunt und beschwerten sich darüber – so berichten die deutschen Dokumente, von denen wir Ihnen eine inhaltliche Zusammenfassung geben –, daß sie für ihre patriotischen Taten mit der Guillotine hingerichtet und nicht erschossen werden sollten, für Taten, deretwegen sie für schuldig befunden worden waren und deretwegen sie, ihrer Meinung nach, verdient hätten als Soldaten behandelt zu werden.

Unter den in Köln Hingerichteten befanden sich junge Leute von achtzehn und neunzehn Jahren, sowie eine Frau. Politisch verhaftete Französinnen wurden aus dem Gefängnis in Lübeck herausgeholt, um in Hamburg hingerichtet zu werden.

Die Hauptanklagepunkte waren fast immer die gleichen: Feindbegünstigung.

Die Akten sind nicht vollständig; wir besitzen jedoch die des Kölner Oberstaatsanwalts. In allen Fällen sind die Verstöße immer gleicher Natur.

[220] Keitel hat systematisch alle gefertigten und ihm vorgelegten Gnadengesuche abgelehnt.

Wie hart und manchmal auch schrecklich das Los der Gefängnishäftlinge war, so war es unvergleichlich weniger grausam als das der Franzosen, die das Unglück hatten, in Konzentrationslagern interniert zu werden. Der Gerichtshof kennt diese Lager bereits. Meine Kollegen von den Vereinten Nationen haben einen ausführlichen Tatsachenbericht darüber gegeben, und der Gerichtshof wird sich an die ihm vorgeführte Karte erinnern, die den Ort und die genaue Lage aller Konzentrationslager in Deutschland und in den besetzten Gebieten wiedergibt.

Wir wollen nicht mehr über die geographische Anordnung sprechen. Mit Genehmigung des Gerichtshofs werde ich jetzt vortragen, unter welchen Verhältnissen die Franzosen und die Angehörigen der besetzten westlichen Länder in diese Lager überführt wurden.

Zuerst wurden die Opfer willkürlicher Verhaftungen, wie ich heute Vormittag ausgeführt habe, in französischen Gefängnissen oder Sammellagern für die Abfahrt zusammengestellt.

Das Hauptsammellager in Frankreich war Compiegne. Von Compiegne aus sind fast alle Deportierten nach Deutschland verfrachtet worden. Es gab noch zwei andere Sammellager, Beaumela-Rolande und Pithiviers, hauptsächlich für Juden, sowie Drancy.

Die Lebensbedingungen der in diesen Lagern internierten Leute waren ungefähr die gleichen wie die der Häftlinge in den deutschen Gefängnissen.

Mit Ihrer Erlaubnis werden wir nicht weiter darauf eingehen; der Gerichtshof wird die Aussagen von Herrn Blechmann und Frau Jacob zum Gegenstand der Verhandlung machen; sie sind in Dokument F-457 niedergelegt, das ich als Teil meines Vortrags dem Gerichtshof als RF-328 vorlege.

VORSITZENDER: Ist es das Buch, das mit »Deportation« überschrieben ist?

M. DUBOST: Ja, der Band trägt den Titel »Deportation« und ist das elfte Dokument in diesem Buch.

Um die Verhandlungen abzukürzen und sie nicht mit Verlesungen und Aussagen, die doch meistens Wiederholungen sind, zu belasten, werden wir uns damit begnügen, dem Gerichtshof nur einen Teil aus der Zeugenaussage von Frau Jacob über die Haltung des Deutschen Roten Kreuzes zu verlesen. Die Stelle befindet sich ganz unten auf Seite 4 des französischen Dokuments; ich verlese:

»Wir erhielten den Besuch verschiedener deutscher Persönlichkeiten, so von Stülpnagel, Du Paty de Clam, des [221] Bevollmächtigten für Judenfragen, und des Obersten Baron von Berg, Vizepräsidenten des Deutschen Roten Kreuzes. Dieser von Berg verhielt sich peinlich korrekt und fiel sehr auf. Er trug stets das kleine Abzeichen des Roten Kreuzes, was ihn aber nicht daran hinderte, ein Unmensch und Dieb zu sein.«

Seite 6:

»Trotz seines Titels als Vizepräsident des Deutschen Roten Kreuzes, dessen Abzeichen er zu tragen wagte, wählte er blindlings eine Anzahl unserer Kameraden zur Deportation aus.«

Hinsichtlich des Sammellagers von Compiegne findet der Gerichtshof in Dokument F-274, RF-301, Seite 14 und 15, genaue Ausführungen über das Los der Internierten. Ich glaube nicht, daraus verlesen zu müssen. In Norwegen, Holland und Belgien gab es ebenso wie in Frankreich Sammellager. Das bezeichnendste und auch bekannteste ist das belgische Lager Breendonck, über das wir dem Gerichtshof nähere Ausführungen geben müssen; sehr viele Belgier waren dort interniert und starben an Entbehrungen, Mißhandlungen und Foltern aller Art, sie wurden durch Erschießen oder Erhängen hingerichtet.

Dieses Lager befand sich seit 1940 in der Festung Breendonck. Wir werden aus dem Dokument F-231, das wir als RF-329 vorlegen, und das dem Gerichtshof auch als UK-76 bekannt ist, einige Angaben über das Lagerregime verlesen. Es ist das vierte Dokument in Ihrem Dokumentenbuch, Herr Präsident, und trägt die Überschrift »Bericht über das Konzentrationslager Breendonck«.

VORSITZENDER: Würden Sie bitte den Namen des Lagers wiederholen?

M. DUBOST: Breendonck. B- R-E-E- N-D-O-N-C-K.

Wir bitten den Gerichtshof, uns einige Minuten Gehör zu schenken, denn wir müssen etwas genauer auf den Fall dieses Lagers eingehen, da eine beträchtliche Zahl Belgier dort interniert war, und die dortige Haft sehr eigenartige Formen angenommen hatte.

Die Deutschen besetzten im August 1940 diese Festung und begannen im Verlaufe des Monats September dort Internierte zusammenzuziehen. Es handelte sich um Juden. Die Belgische Regierung konnte nicht feststellen, wieviele Personen vom September 1940 bis August 1944, bis zum Tag der Räumung des Lagers und der Befreiung Belgiens, dort interniert worden sind. Man nimmt jedoch an, daß ungefähr 3000 bis 3600 Internierte durch Breendonck gegangen sind. Ungefähr 250 sind an Entbehrungen gestorben, 450 wurden erschossen und 12 wurden gehängt. Man [222] muß sich jedoch die Tatsache vor Augen halten, daß die meisten der Gefangenen von Breendonck zu den verschiedensten Zeiten in andere Lager Deutschlands verschleppt wurden. Die Mehrzahl dieser so Deportierten ist nicht wieder zurückgekommen, und man muß zu den Toten von Breendonck noch diejenigen hinzurechnen, die ihre Gefangenschaft in Deutschland nicht überlebt haben.

Das Lager enthielt verschiedene Gruppen von Gefangenen: Juden, und für diese war die Behandlung sehr streng, strenger als für die anderen; und ziemlich viele internierte Kommunisten und Marxisten, ohne daß es jedoch möglich gewesen wäre, den Untersuchungsstellen hierüber genauere Angaben zu machen. Personen, die der Widerstandsbewegung angehörten, solche die von Deutschen denunziert worden waren, Geiseln, unter denen sich der frühere Minister Bouchery und der liberale Abgeordnete van Kesbeek befanden, wurden dort zehn Wochen wegen der Explosion einer Granate auf dem Großen Markt von Mecheln festgehalten. Beide sind nach der Befreiung an den Folgen der schlechten Behandlung, die sie in diesem Lager erduldeten, gestorben.

Es gab dort auch Schwarzmarkthändler. Die Belgische Regierung berichtet von ihnen: »Sie wurden nicht mißhandelt und genossen sogar bevorzugte Behandlung.« Das ist Absatz e) auf Seite 2. Die Häftlinge wurden zur Arbeit gezwungen. Die Kollektivstrafen wurden ihnen bei dem geringsten Anlaß auferlegt. Eine dieser Strafen bestand darin, daß die Gefangenen unter die Betten kriechen und dann auf Befehl wieder aufstehen mußten, dabei wurden sie mit Peitschenhieben traktiert. Einzelheiten darüber finden Sie auf Seite 10.

Es folgt auf der gleichen Seite eine Beschreibung der Lage der internierten Häftlinge, die von den anderen Gefangenen abgesondert waren und in Einzelhaft gehalten wurden. Jedesmal, wenn sie ihre Zelle verließen, oder wenn sie mit anderen Häftlingen zusammenkamen, hatten sie eine Kapuze über dem Kopf.


VORSITZENDER: Das scheint ein ziemlich langer Bericht zu sein, nicht wahr?


M. DUBOST: Ja, Herr Präsident, deshalb fasse ich ihn zusammen und verlese ihn nicht ganz; aber ich persönlich halte es für schwierig, ihn noch mehr zu komprimieren; denn er wurde mir von der Belgischen Regierung anvertraut, die den von den Deutschen im Lager Breendonck begangenen Mißhandlungen, Ausschreitungen und Greueltaten große Bedeutung beimißt, da die gesamte Bevölkerung, und vor allem die belgische Oberschicht, unter ihnen gelitten hat.


VORSITZENDER: Sie fassen ihn also zusammen, wenn ich Sie recht verstehe?


[223] M. DUBOST: Jawohl, ich fasse bereits zusammen, Herr Präsident. Ich war gerade dabei, das Leben der dort in Einzelhaft gehaltenen Gefangenen zu beschreiben, die manchmal Handschellen und Ketten an den Füßen trugen und mit Eisenringen an die Mauer festgemacht waren. Sie durften ihre Zelle nur mit der Kapuze auf dem Kopf verlassen.

Einer dieser Häftlinge, Herr Paquet, bezeugt, daß er acht Monate in dieser Lage verbrachte, und, als er einmal die Kapuze absetzen wollte, um sich zu orientieren, einen heftigen Schlag mit dem Gewehrkolben erhielt, der ihm drei Halswirbel brach.

Auf Seite 12 folgt: Lagerordnung, Arbeit, Mißhandlungen, Morde. Wir erfahren, daß die Arbeit der Gefangenen darin bestand, die die Festung bedeckende Erde abzutragen und jenseits des die Festung umgebenden Grabens zu schaffen. Diese Arbeit war sehr mühsam und gefährlich und kostete viele Menschenleben. Man benutzte dazu kleine Wagen, die von den SS-Leuten auf Schienen in Bewegung gesetzt wurden und dabei wiederholt den Gefangenen die Beine zerschmetterten, wenn sie deren Annäherung nicht bemerkten. Die SS machte daraus ein Spiel, und bei der geringsten Arbeitsunterbrechung stürzten sie sich auf die Häftlinge, um sie zu prügeln.

Auf der gleichen Seite lesen wir, daß Häftlinge ohne jeden Grund in den die Festung umgebenden Graben geworfen wurden. Dem Bericht der Belgischen Regierung zufolge sind Dutzende von Gefangenen dort ertrunken. Manche Gefangene wurden dadurch umgebracht, daß man sie bis zum Hals eingrub, und die SS sie dann mit Fußtritten oder Stockhieben erledigte.

Was Ernährung, Bekleidung, Briefverkehr und ärztliche Pflege anbetrifft, so finden wir in diesem Bericht die gleichen Mitteilungen, wie sie in ähnlichen Berichten uns gegeben wurden, und die ich schon verlesen habe. Die Schlußfolgerung verdient stellenweise verlesen zu werden; zweiter Absatz:

»Die ehemaligen Häftlinge von Breendonck, von denen viele die deutschen Konzentrationslager kennengelernt haben: Buchenwald, Neuengamme, Oranienburg, erklären im allgemeinen, daß die Verhältnisse in Breendonck sowohl hinsichtlich der Zucht als auch der Ernährung ärger waren. Sie fügen hinzu, daß sie in den dichter belegten Lagern Deutschlands sich nicht so sehr in der Gewalt ihrer Wachposten fühlten und auch den Eindruck hatten, daß ihr Leben weniger in Gefahr war.«

Die Zahlen in diesem Bericht sind nur Mindestzahlen. Um nur ein Beispiel anzugeben; nach dem letzten Absatz der letzten Seite des Berichts erklärt Herr Verheirsträten, im Dezember 1942 und Januar 1943 insgesamt 120 Personen in Särge gelegt zu haben. [224] Wenn man die Hinrichtungen vom 6. und 13. Januar in Betracht zieht, die jedesmal 20 Personen das Leben gekostet haben, muß man zugeben, daß zu diesem Zeitpunkt, das heißt in zwei Monaten, 80 Personen an Krankheit oder infolge von Mißhandlungen gestorben sind. Von diesen Lagern wurden die Häftlinge nach Deutschland verschickt, und zwar in Transporten, über die ich dem Gerichtshof eine Beschreibung geben muß.

Der Gerichtshof muß zunächst wissen, daß allein für Frankreich, die drei Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle inbegriffen, vom 1. Januar bis zum 25. August 1944 insgesamt 326 Transporte in Marsch gesetzt wurden, also durchschnittlich 10 Transporte jede Woche. Jeder Transport bestand aus 1000 bis 2000 Personen. Wir wissen jetzt auf Grund der Aussage unseres Zeugen, daß jeder Waggon, je nachdem, 60 bis 120 Personen enthielt. Es scheint, daß aus Frankreich, ohne die drei erwähnten Departements, im Jahre 1940: 3 Transporte, im Jahre 1941: 19 Transporte, 1942: 104 Transporte und 1943: 257 Transporte abgegangen sind. Dies sind die Zahlen, die in dem Ihnen heute Morgen übergebenen Dokument F-274, RF-301, Seite 14, angegeben werden.

Diese Transporte sind fast immer von Compiegne abgegangen, wo mehr als 50000 Gefangene registriert waren, und von wo im Jahre 1943: 78 und im Jahre 1944: 95 Transporte abgingen.

Diese Transporte sollten die Einwohner terrorisieren. Der Gerichtshof wird sich an Hand eines bereits verlesenen Dokuments daran erinnern, wie Familien, in Unkenntnis über das Schicksal der Häftlinge, noch mehr verängstigt wurden. Gleichzeitig sollten damit Arbeitskräfte erfaßt und zusammengestellt werden als Ersatz für die deutschen Arbeitskräfte, die seit dem Kriege gegen Rußland in immer stärkerem Maße fehlten.

Die Verhältnisse, unter denen diese Transporte durchgeführt wurden, bereiteten eine Art Auswahl der Arbeitskräfte vor. Gleichzeitig bildeten sie das erste Stadium eines neuen Aspekts der deutschen Politik, nämlich: unbedingte Ausrottung aller ethnischen oder intellektuellen Gruppen, deren politische Betätigung den Nazi-Führern gefährlich erschien.

Diese Häftlinge, die zu achtzig oder einhundertzwanzig in einem Wagen eingeschlossen waren, ganz gleich zu welcher Jahreszeit, die sich weder setzen noch kauern konnten, bekamen während der ganzen Reise weder zu essen noch zu trinken. Über diesen Punkt haben wir vor allem die Zeugenaussage von Dr. Steinberg, die Oberstleutnant Badin von der Untersuchungsstelle für Kriegsverbrechen in Paris aufgenommen hat. Es ist Dokument F-392, das wir dem Gerichtshof als RF-330 vorlegen. Ich möchte jetzt nur einige Stellen von der zweiten Seite verlesen:

[225] »Wir waren in Viehwagen zusammengepfercht, in jedem Wagen 70 Personen, unter schrecklichen hygienischen Verhältnissen. Unsere Reise dauerte 2 Tage. Am 24. Juni 1942 kamen wir in Auschwitz an. Dazu kommt, daß wir bei der Abreise überhaupt keine Verpflegung erhalten hatten, und wir auf der zweitägigen Fahrt von dem von Drancy mitgenommenen Proviant lebten.«

Den Deportierten wurde bisweilen vom Deutschen Roten Kreuz sogar Wasser verweigert. Das Ministerium für Kriegsgefangene und Deportierte hat eine Zeugenaussage entgegengenommen, die in Dokument F-274, RF-301, festgehalten ist, Seite 18. Es handelt sich um einen Transport jüdischer Frauen, der am 19. Juni 1942 vom Bahnhof Bobigny abgegangen ist:

»Die Frauen waren drei Tage und drei Nächte unterwegs und starben vor Durst; in Breslau baten sie die Schwester vom Roten Kreuz um etwas Wasser, aber vergeblich.«

Andererseits haben Leutnant Geneste und Dr. Block gleiche Vorfälle bezeugt, die im Dokument F-321, RF-331, wiedergegeben sind. Es ist eine Schrift mit dem Titel »Konzentrationslager«, die wir Ihnen in drei Sprachen, französisch, russisch und deutsch, übergeben konnten. Leider haben wir keine englische Übersetzung mehr.

Auf Seite 21 oben heißt es:

»Auf dem Bahnhof in Bremen wurde uns vom Deutschen Roten Kreuz Wasser verweigert, mit der Bemerkung, es gäbe kein Wasser.«

Dies ist eine Zeugenaussage von Leutnant Geneste von der Untersuchungsstelle für Kriegsverbrechen.

Zum Schluß bleibt noch ein Wort über das Benehmen des Deutschen Roten Kreuzes zu sagen:

Dokument F-321, RF-331, bringt auf Seite 162 den Beweis dafür, daß ein mit dem Roten Kreuz gekennzeichneter Krankenwagen die Stahlflaschen mit dem für die Gaskammern von Auschwitz bestimmten Gas befördert hat.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt die Verhandlung auf Montag Vormittag.


[Das Gericht vertagt sich bis

28. Januar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 6, S. 199-227.
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