Vormittagssitzung.

[523] GERICHTSMARSCHALL: Mit Erlaubnis des Gerichtshofes möchte ich bekanntgeben, daß die Angeklagten Kaltenbrunner, Seyß-Inquart und Streicher wegen Erkrankung von der Sitzung abwesend sind.

M. FAURE: Meine Herren! Ich möchte den Gerichtshof bitten, jetzt das Dossier vorzunehmen, das »Luxemburg« betitelt ist.

Der Gerichtshof weiß schon durch die gestrige Zeugenaussage des Herrn Präsidenten Reuter, welches die wichtigsten Tatsachen im Fall Luxemburg waren. Ich werde meine Erklärung hierzu also etwas abkürzen können; jedoch ist es absolut erforderlich, daß ich dem Gerichtshof einige Dokumente vorlege.

Die Annektierung Luxemburgs bietet einen ganz besonderen Charakter dadurch, daß sie die völlige Aufgabe der Souveränität dieses besetzten Landes mit sich brachte.

Es handelt sich also um einen Fall, der im klassischen Recht »debellatio« heißt; mit anderen Worten: Einstellung der Feindseligkeiten durch das Verschwinden der Person des öffentlichen Rechts von einer der kriegführenden Parteien.

Die totale Einverleibung Luxemburgs zeigt den verbrecherischen Vorsatz eines Angriffs durch das Reich gegen diesen Staat, dem gegenüber sich Deutschland durch diplomatische Verträge gebunden hatte, namentlich durch den Vertrag von London vom 11. Mai 1867 und den Schiedsgerichts- und Vergleichsvertrag vom 2. September 1929. Der Gerichtshof weiß durch die Aussage von Herrn Reuter, daß diese Abkommen zweimal bestätigt worden sind: erstens am 26. August 1939 durch eine spontane diplomatische Demarche, die von Herrn von Radowitz, dem Deutschen Gesandten in Luxemburg unternommen wurde, und zweitens, wie dem Gerichtshof bereits vorgetragen wurde, durch eine beruhigende Erklärung, die noch wenige Tage vor dem Einfall in Luxemburg abgegeben wurde.

Da Luxemburg im Gegensatz zu Elsaß und Lothringen, die französische Departements waren, einen Staat bildete, mußten die Deutschen, um diesen de facto-Anschluß durchzuführen, besondere Regelungen bezüglich der Unterdrückung der öffentlichen Einrichtungen treffen. In zwei Verordnungen vom 29. Oktober 1940 wurden die Auflösung der Abgeordnetenkammer und des Staatsrates angeordnet und die luxemburgischen politischen Parteien verboten.

[523] Diese zwei Verordnungen unterbreite ich als Dokument RF-801 und RF-802. Ich bitte den Gerichtshof, von diesen Texten, die amtliche Texte sind, lediglich amtlich Kenntnis nehmen zu wollen.

Schon am 26. August 1940 hatte eine deutsche Verordnung die verfassungsmäßige Formel aufgehoben, wonach im Namen des Souveräns Recht gesprochen wird. An Stelle dieser Verfassungsformel setzte sie eine andere, wonach im Namen des Volkes Recht gesprochen werde. Am 15. Oktober 1941 wurde diese Formel nochmals abgeändert, diesmal noch unverhohlener, nämlich: »Im Namen des deutschen Volkes«.

Nun werde ich in meinen zusätzlichen Ausführungen demselben Gedankengang folgen, wie bei meinen Äußerungen über Elsaß und Lothringen, und werde nur die Umstände, die für Luxemburg von besonderer Bedeutung sind, näher beleuchten.

Wie es im Elsaß und in Lothringen der Fall war, haben die Deutschen auch in Luxemburg versucht, das Nationalgefühl auszutilgen und alle Äußerungen der traditionellen Kultur dieses Landes unmöglich zu machen.

In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Verordnungen vom 28. August 1940 und vom 23. Oktober 1940, welche alle Vereinigungen mit kulturellem oder erzieherischem Ziel verbieten.

Wie im Elsaß und in Lothringen befahlen die Deutschen die Germanisierung der Familiennamen und Vornamen. Dies war das Ziel einer Verordnung über Abänderung der Vornamen und Familiennamen in Luxemburg vom 31. Januar 1941; Dokument RF-803.

Ich möchte noch bemerken, daß die Baskenmütze auch in Luxemburg nach Verordnung vom 14. Februar 1941 nicht mehr getragen werden durfte.

Zur gleichen Zeit als die Deutschen die nationalen Einrichtungen Luxemburgs unterdrückten, stellten sie in ihrer gewohnten Weise ihre eigene Verwaltung auf. Es wurde ein Gauleiter in der Person von Gustav Simon ernannt, der vorher Gauleiter von Koblenz-Trier gewesen war. Was die Verwaltung anbetrifft, so wurde das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg als »Bezirk« des Chefs der Zivilverwaltung verwaltet, aber durch deutsche Verwaltungsbehörden.

Was die Partei, die nationalsozialistische Partei, anbelangt, wurde Luxemburg offiziell dem Reich als vom Moselgau abhängig angegliedert. Ich will mich nicht mit der Einführung der deutschen Zivil- und Strafgesetzgebung aufhalten, die unter denselben Bedingungen in Luxemburg stattfand wie im Elsaß und in Lothringen. Hierfür dürfte die Vorlage des amtlichen Regierungsberichts des Großherzogtums als ausreichender Beweis angesehen werden.

Was die Staatsangehörigkeit und den Wehrdienst anbetrifft, bemerken wir, daß die Maßnahmen in Luxemburg denen in anderen [524] angegliederten Ländern gleich waren. Am 30. August 1942 wurden zwei Verordnungen veröffentlicht. Hier ist zu bemerken, daß diese beiden Verordnungen, deren eine sich mit der Staatsangehörigkeit, die andere mit dem Militärdienst befaßt, das gleiche Datum tragen. Die Verordnung für den Militärdienst wird als Dokument RF-804, und die Verordnung über die Staatsangehörigkeit als Dokument RF-805 eingereicht. Die Gesetzgebung über die Staatsangehörigkeit enthält außerdem eine besondere Bestimmung für Luxemburg, obwohl sie dem allgemeinen Geiste der deutschen Gesetzgebung entspricht, wie wir sie in den angegliederten Ländern kennengelernt haben.

Die Deutschen hatten in Luxemburg verschiedene Nazi-Organisationen geschaffen, deren wichtigste die sogenannte »Volksdeutsche Bewegung« war.

Nun kommt das, was ich besonders hervorheben möchte, die Verfügung über die Staatsangehörigkeit vom 30. August 1942. Danach wurde die deutsche Staatsangehörigkeit denjenigen Personen verliehen, die dieser Volksdeutschen Bewegung beitraten. Aber diese Staatsangehörigkeit war widerrufbar. Dies ist im letzten Absatz bestimmt, in Paragraph 1 der Verordnung, unserem Dokument RF-805. Tatsächlich hatte die Verleihung der Staatsangehörigkeit in diesem Sonderfall eine vorläufige Geltungsdauer von zwei Jahren. Als die Deutschen den Luxemburgern den Wehrdienst auferlegten, zwangen sie gleichzeitig die jungen Luxemburger, in den vormilitärischen Einheiten der Hitlerjugend zu dienen. Dies wird in einer Verordnung vom 25. August 1942 über die Hitlerjugendlager, Dokument RF-806, bestimmt.

Schließlich wurde wie in Elsaß-Lothringen auch in Luxemburg die Zwangsarbeit eingeführt, nicht nur für Männer, sondern auch für Frauen, und zwar für im militärischen Interesse gelegene Arbeit. Diese Vorschrift geht namentlich aus drei Verordnungen hervor, nämlich vom 23. Mai 1941, vom 10. Februar 1943 und vom 12. Februar 1943. Die zwei letzten Verordnungen lege ich als Dokumente RF-807 und RF-808 vor.

Nun möchte ich einen Luxemburg allein betreffenden anderen Umstand erwähnen. Der Beweis dafür liegt im offiziellen Bericht des Großherzogtums, welcher dem Gerichtshof schon vorliegt, Seite 4, Abschnitte 7 und 8. Das Zitat ist sehr kurz; ich habe nicht den ganzen offiziellen luxemburgischen Bericht dem Dokumentenbuch beigefügt. Ich zitiere nur einen Satz:

»Durch Verordnung im Verordnungsblatt Luxemburg für 1942, Seite 232, wurde ein Teil der luxemburgischen Bevölkerung gezwungen, dem Sicherheits- und Hilfsdienst beizutreten, einer halbmilitärischen Organisation mit Uniform, in wel cher militärische Übungen durchgeführt wurden. Ein Teil dieser [525] Leute wurde zwangsmäßig nach Deutschland geschickt, um dort während der alliierten Luftangriffe höchst gefährliche Aufgaben durchzuführen.«

Die Nazis trachteten ganz besonders danach, Luxemburg zu nazifizieren. In diesem Land erfanden sie ein besonderes Verfahren. Es ist ein Plan, dessen Grundgedanke das sprachliche Element war. Sie entwickelten die offizielle These, daß das Großherzogtum Luxemburg dem deutschen Sprachraum angehöre. Die Propaganda über dieses Thema ging dahin, daß der luxemburgische Dialekt ein fränkischer Dialekt des Mosellandes und eine Abart des Hochdeutschen sei.

Nachdem sie dieses Thema entwickelt hatten, führten sie eine Volkszählung durch, worüber der Zeuge gestern vor dem Gerichtshof berichtet hat. Ich weise darauf hin, daß diese Zählung am 10. Oktober 1941 stattfand. Ich wollte den Zeugen darüber verhören, denn der Regierungsbericht brachte nichts über das Ergebnis dieser Zählung. Der Gerichtshof weiß, warum die deutsche Behörde die Zählung sofort unterbrochen hat: Die Anzahl der Personen, die sich dem Wunsch der Deutschen fügten, war nämlich lächerlich gering.

Nach diesem Mißerfolg betrachteten die Deutschen den luxemburgischen Dialekt nicht mehr als politischen Freund. Ich lege Dokument RF-809 vor, ein Rundschreiben vom 13. Januar 1942, das den Beamten den Gebrauch des Dialekts in allen mündlichen, beziehungsweise telefonischen Gesprächen mit dem Publikum verbot, was eine große Anzahl von Personen stören konnte.

Die Nazifizierung wurde andererseits betrieben durch die Schaffung von Gruppen, die von dem üblichen Geist durchdrungen waren. Ich habe schon erwähnt, daß die wichtigste dieser Gruppen in Luxemburg die »Volksdeutsche Bewegung« war, und ich möchte nur noch hinzufügen, was in dem offiziellen luxemburgischen Bericht steht. Es steht da folgendes:

»Der Beitritt zur Volksdeutschen Bewegung war die conditio sine qua non für die Beamten, um in ihren Posten zu verbleiben; für die Angestellten, um ihre Stellung zu behalten; für diejenigen wie Advokaten, Ärzte usw., die freie Berufe ausübten, um weiter arbeiten zu können; für die Industriellen, um ihre Fabriken zu behalten und überhaupt für alle, um ihr Brot verdienen zu können. Der Zwang offenbarte sich durch Entlassungen, Ausweisungen aus dem Lande und Deportation ganzer Familien.«

Die Strafe gegenüber denjenigen Luxemburgern, die sich diesen Bestrebungen nicht fügten, war von einer Formel begleitet, welche ich dem Gerichtshof verlesen werde. Diese Formel, die die [526] nationalsozialistische Einstellung sehr deutlich erkennen läßt, wird im offiziellen Bericht wiedergegeben. Es ist ein sehr kurzes Zitat:

»Infolge ihrer Einstellung bieten diese Personen nicht die Gewähr dafür, daß sie allezeit oder ohne Vorbehalt und während oder außerhalb der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Pflichten erfüllen werden, Pflichten, die durch die Einführung der Zivilverwaltung und die deutschbewußte Haltung der Bevölkerung begründet sind.«

Die Nazis versuchten auch in Luxemburg das SA- Korps zu entwickeln.


VORSITZENDER: Herr Faure, haben wir diesen Regierungsbericht in Händen? Haben Sie ihn eingereicht?

M. FAURE: Der Bericht der Luxemburgischen Regierung wurde dem Gerichtshof von meinem Kollegen, Herrn Dubost, vorgelegt. Da ich ihn hier nur kurz zitiere, habe ich ihn meinem Dokument nicht beigefügt.


VORSITZENDER: Jawohl, es würde mir helfen, wenn Sie mir beim Zitieren aus einem Dokument, das sich nicht im Dokumentenbuch befindet, die Seite angeben würden, auf der ich dieses Zitat finden kann.


M. FAURE: Ich werde sogleich die Seite dem Gerichtshof angeben, die Seite des Zitats, welches ich eben verlesen habe.

Mein Mitarbeiter teilt mir mit, daß es sich auf Seite 4 des Berichts über Luxemburg befindet.

Die Nazis benützten natürlich alle möglichen Zwangsmittel, um den Beitritt zu ihren Organisationen, namentlich zu der SA und zu dem motorisierten Korps der SA, das mit den Buchstaben »NSKK« bezeichnet wird, zu erreichen.

Ich möchte nun dem Gerichtshof zeigen, daß die Nazis besonders versucht haben, die Jugend zu erfassen, weil sie glaubten, es sei leichter, jungen Leuten, und ich muß sagen, sogar Kindern, die Nazi-Anschauung und -Vorschriften beizubringen. Ich glaube, daß ich in dieser Beziehung das Dokument RF-810 zitieren kann. Es ist ein Rundschreiben vom 22. Mai 1941, das an die Direktoren der Hochschulen gerichtet war. Es ist ein sehr kurzes Dokument, und ich werde mir erlauben, es zu verlesen. Ich zitiere:

»Auf Anordnung des Gauleiters sind sämtliche Lehrkräfte verpflichtet, das Buch des Führers ›Mein Kampf‹ bis zum 1. VI. 41 zu kaufen. Bis zum 1. IX. 41 ist mir eine schriftliche, ehrenwörtliche Erklärung jeder einzelnen Lehrkraft vorzulegen, daß sie das Werk gelesen hat.«

Die Deutschen dachten also, daß das zwangsweise Lesen von »Mein Kampf«, wofür sie eine Frist von drei Monaten vorsahen, damit die Professoren diese wichtige Lehre in sich aufzunehmen [527] vermöchten, diese überzeugen würde, und daß sie darnach ihre Schüler in dem offiziellen Geist unterrichten würden. Hier ist ein anderes Dokument, das Dokument RF-811. Ich werde mir erlauben, dieses Dokument zu verlesen. Es ist nicht sehr lang, aber kennzeichnend, Es ist ein Auszug aus dem Rundbuch, Verfügungen an die Schüler des Athenäums:

»Luxemburg, den 16. Juni 1941.

1. Ich mache es allen Schülern zur Pflicht, beim Erscheinen eines Lehrers zu Beginn der Unterrichtsstunde und beim Verlassen der Klasse, am Schluß der Stunden, aufzustehen.

2. Der Deutsche Gruß wird in folgender Weise erwiesen:

a) Erheben des rechten ausgestreckten Armes in Schulterhöhe.

b) Es wird gerufen ›Heil Hitler‹.

3. Die Schüler sind verpflichtet, die Lehrkräfte mit demselben Gruß, mit dem diese den Unterricht beginnen bzw. schließen, wieder zu grüßen.

4. Ich erwarte auch von allen Schülern, daß sie auf der Straße den Deutschen Gruß erweisen, besonders den Herren gegenüber, von denen sie wissen, daß sie sich freudig zum Deutschen Gruß bekennen.«

Diese deutschen Methoden erreichten ihren Höhepunkt mit der Auferlegung des Treueides auf Hitler. Dieser Treueid wurde den Gendarmen und Polizisten auferlegt. In dieser Beziehung möchte ich auf die Aussagen des Herrn Reuter verweisen, der nämlich berichtet, daß die Widerspenstigen deportiert und zum großen Teil erschossen wurden. Als Beweis für diese Tatsache lege ich auch den Bericht der Luxemburger Regierung vor, der die entsprechenden Angaben auf Seite 12 bringt.

Selbstverständlich fügten sich die Luxemburger, wie auch in den anderen angeschlossenen Gebieten, diesen deutschen Unternehmungen nicht; und auch hier versuchte man, diesen Widerstand durch Terror zu brechen. Hier muß ich einen besonderen Text anführen; es ist eine Verordnung vom 2. Juni 1941. Dies wird Dokument RF-812 mit dem Titel »Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936 in Luxemburg«. Dieser Titel genügt, um den Stoff anzugeben.

Die Gestapo richtete in Luxemburg Ausnahmegerichte ein; ein Ausnahmegericht, das »Standgericht« hieß und SS-Gerichte. Diese Gerichtsbarkeiten, wenn man diesen Ausdruck hier gebrauchen darf, sprachen sehr zahlreiche Urteile aus politischen Gründen aus. Eine genaue Aufstellung dieser Urteile ist als Beilage dem Regierungsbericht angefügt. Von einem einzigen Gericht, dem »Standgericht«, [528] wurden 16 Todesurteile und 300 Freiheitsstrafen ausgesprochen. Aber dieses Gericht war nicht das einzige, und der Bericht fügt noch hinzu, und das hat der Zeuge bestätigt, daß ungefähr 500 Todesurteile in diesem Lande gefällt wurden, was in Anbetracht der nicht sehr großen Bevölkerungszahl sehr bedeutend ist.

Hier darf vielleicht auch erwähnt werden, daß hinsichtlich der Germanisierung Deportationsmaßnahmen, die dem Gerichtshof durch Zeugenaussagen von Herrn Reuter schon bekannt sind und im Bericht weiter genannt werden, gegen die geistige Elite des Landes, die Geistlichkeit und auch diejenigen, die im Heer gedient hatten, systematisch durchgeführt wurden. Dieser Umstand beweist ganz klar den Willen der Deutschen, den sozialen, geistigen und moralischen Rahmen dieses Landes zu zerstören.

Der Luxemburger Bericht gibt als Beilage Namenlisten von deportierten Offizieren, Anwälten, Leuten, die sich im politischen Leben des Großherzogtums betätigt hatten, sowie von Schriftstellern und führenden Kaufleuten. Ich möchte hier nur eine sehr kennzeichnende Zahl angeben. Es wurden 75 Geistliche ausgewiesen oder deportiert. Wenn man dies mit der Gesamtbevölkerungszahl Luxemburgs vergleicht, sieht man ein, daß die Deutschen die Religionsausübung lahmlegen wollten.

Übrigens erwähnt der offizielle Bericht noch, daß die Güter der religiösen Orden beschlagnahmt, und daß die Mehrzahl der dem Kultus gewidmeten Gebäude zerstört oder entweiht wurden.

Nun kurz noch über die landwirtschaftliche Ansiedlung. Die Organisation »Für deutsches Volkstum und Siedlung« übernahm es, die Güter der deportierten Luxemburger zugunsten der Südtiroler zu liquidieren, welche im Großherzogtum angesiedelt wurden.

Es gab auch eine wirtschaftliche und industrielle Kolonisierung. Hier finden wir dieselben Methoden, dieselben Plünderungen, und ich möchte darauf nicht zurückkommen, denn der Gerichtshof kennt ja deren Entwicklungsprozeß. Ich möchte hier jedoch ein Beispiel anführen, welches Luxemburg betrifft. Erstens, weil ich der Ansicht bin, daß dokumentarische Beispiele in allen Fällen gut sind, und auch, weil man aus diesem Beispiel vom Standpunkt der Anklage aus kennzeichnende Schlußfolgerungen ableiten kann.

Das Dokument, das ich vorlegen werde, bezieht sich auf einen Einzelfall, einen Fall unter vielen anderen. In diesem Falle wollten die deutschen Behörden Einzelpersonen und wirtschaftliche Unternehmen dazu zwingen, ihre Aktiva, die Kontrolle ihrer Unternehmen Deutschen zu überlassen.

Das ist die Kolonisierung, die darin bestand, deutsche Staatsangehörige in wirtschaftlich bedeutende und vermögende Unternehmen einzusetzen. Das Reichswirtschaftsministerium beschäftigte sich selbst[529] mit diesen ungesetzlichen Verfahren, die dazu be stimmt waren, Einzelpersonen zu enteignen und die besetzten Länder wirtschaftlich zu germanisieren.

Das Dokument, das ich jetzt verlesen werde, trägt die Nummer RF-813. Es wurde von der Luxemburger Regierung vorgelegt und ist übrigens ein Originaldokument. Als Kopf steht: »Der Reichswirtschaftsminister, – Berlin, den 5. Januar 1942«, und als Unterschrift: »Im Auftrag gezeichnet Dr. Saager.«

Es handelt sich also um einen Untergeordneten, welcher amtlich auf Befehl seines Ministers handelte. Es ist Dokument RF-813, das vorletzte meines Dossiers. Dieser Brief trägt die Aufschritt »Geheim«, betrifft: »Accumulateurs Tudor S. A. Brüssel« und ist an die Akkumulatorenfabrik, zu Händen von Herrn von Holtzendorf, Berlin, Askanischer Platz 3, gerichtet. Der Gerichtshof wird verstehen, daß der Reichswirtschaftsminister sich an die deutsche Firma wendet, welche aus dem Druck, der auf diese Luxemburger Firma ausgeübt wird, Vorteil ziehen soll:

»Unter Bezugnahme auf die mit Ihnen wiederholt geführten Besprechungen bestätige ich Ihnen, daß es im Reichsinteresse liegt und als sehr erwünscht anzusehen wäre, wenn Sie eine maßgebliche Beteiligung an der Accumulateurs Tudor S. A. erwerben würden. Dieses Reichsinteresse ist nicht zuletzt auch aus wehrwirtschaftlichen Gründen gegeben.

Für den Erwerb einer maßgeblichen Beteiligung käme vor allen Dingen der Aktienbesitz des Herrn Léon Laval, früher in Luxemburg, zur Zeit in Bad Mergentheim, in Betracht. Dies gilt sowohl für seinen persönlichen Aktienbesitz als auch für das bei der Sogéco liegende Paket von 3000 Stück«.

Ich komme jetzt zum wichtigsten Absatz dieses Briefes:

»Ich ersuche daher, die darnach erforderlichen Verhandlungen unverzüglich in Angriff zu nehmen, wobei ich darauf hinweise, daß sie zunächst die staatspolizeiliche Genehmigung der Geheimen Staatspolizei zur Führung von Verhandlungen mit Herrn Laval einzuholen haben und ferner deren Einverständnis zur Übertragung der Aktien auf Sie, im Falle der Abgabebereitschaft des Herrn Laval. Die Geheime Staatspolizei ist von mir bereits über den Sachverhalt unterrichtet worden. Darüber hinaus bin ich bereit, sofern dies nach dem Ergebnis Ihrer Verhandlungen erforderlich sein sollte, der Geheimen Staatspolizei nochmals die Dringlichkeit Ihres Auftrages zu bestätigen.«

Nun muß ich dem Gerichtshof zusätzlich noch das Dokument RF-814 bekanntgeben. Es ist die Fortsetzung desselben Manövers, aus dem man ersieht, wie das Reichswirtschaftsministerium sich mit der Gestapo selbst in Verbindung setzt, um die Plünderung von [530] Privatpersonen durchzuführen. Dieses Schreiben wurde an eine Privatperson, Herrn Ingenieur Dr. Léon Laval, den man dazu zwingen wollte, seine Aktien zu verkaufen, gerichtet.

Hier ist der Text dieses Schreibens, es ist datiert: Luxemburg, den 14. Januar 1942. Am Titelkopf steht: »Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg.«

»Sie haben sich für den 19. Januar 1942 und die folgenden Tage in Ihrer Wohnung zur Verfügung des Vertreters der Akkumulatorenfabrik AG, Berlin, Herrn Direktor von Holtzendorf, zu halten.«

Der Gerichtshof erkennt den Namen des Herrn von Holtzendorf, welcher ja der Empfänger des Schreibens des vorher erwähnten Dokuments war.

»Herr von Holtzendorf, der im Besitze einer besonderen Berechtigung des Reichssicherheits-Hauptamtes ist, wird mit Ihnen geschäftliche Angelegenheiten besprechen.

Heil Hitler.«

Unterschrieben: »Hartmann«.

Daß ich diese zwei, im Rahmen des Prozesses an und für sich nicht sehr wichtigen Dokumente verlesen habe, bedeutet nicht, wie der Gerichtshof wohl versteht, daß ich die Tatsache der Enteignung der Akkumulatorgesellschaft für überaus wichtig halte. Nichtsdestoweniger stellt diese Enteignung eine zum Nachteil der Gesellschaft verübte ungesetzliche Handlung dar. Ich wollte nur damit zeigen – und ich glaube, daß es ein wichtiger Punkt in diesem Prozeß ist –, ja ich wollte unterstreichen – und dies werde ich jedesmal tun, wenn ich dazu Gelegenheit habe –, in welchem Maße die verschiedenen deutschen Dienststellen zusammenarbeiteten, von denen die Angeklagten hier die leitenden Persönlichkeiten waren. Viele glauben manchmal, daß alle deutschen Verbrechen der Gestapo zuzuschreiben sind; es ist sicher, daß die Gestapo eine ganz charakteristische kriminelle Organisation gewesen ist, aber die Gestapo wurde nicht von selbst in Gang gesetzt, die Gestapo handelte im Auftrag von und in Verbindung mit den Zivilverwaltungen und dem Kommando der Wehrmacht.

Sie hörten gestern bezüglich der »Pontificalia« des Bistums Straßburg und auch in der Frage der Straßburger Universität, wie auch da der zivile Minister oder dessen Vertreter sich an das ausführende Organ der Polizei wandte, und wir bemerken auch dieselbe Methode anläßlich der eben verlesenen wirtschaftlichen Dokumente.

Ich bin nun am Schluß des ersten Kapitels meiner Anklageschrift angelangt. Es ist mir angenehm, dem Gerichtshof mitzuteilen, daß die Arbeit der Dokumentierung und der Vorbereitung dieses Kapitels unter Mitarbeit meines Assistenten, Herrn Albert Lentin, durchgeführt wurde.

[531] Jetzt möchte ich dem Gerichtshof das erste Dossier des zweiten Kapitels, das sich mit der Übernahme der Souveränität beschäftigt, überreichen.

Das erste Dossier befaßt sich mit allgemeinen Auffassungen, die ich dem Gerichtshof vorzulegen gedenke, bevor ich die Dokumente zum Beweis bringe. Infolgedessen hat der Gerichtshof jetzt ein Aktenheft mit dem Titel »Exposé« vor sich, für dessen ersten Teil es kein Dokumentenbuch gibt.

Die Deutschen haben die Gebiete von fünf Mächten besetzt, wenn man das einverleibte Luxemburg, das eben behandelt wurde, nicht dazu zählt. Von diesen fünf Ländern haben drei ihre Regierungsbehörden behalten. Es handelt sich um Dänemark, Norwegen und Frankreich. Es muß aber gesagt werden, daß das Los dieser drei Länder sehr verschieden war. Die Regierung Dänemarks war eine legitime Regierung; die Regierung Frankreichs war eine de facto-Regierung, welche anfänglich eine wirkliche Autorität auf unbesetztem Gebiet ausübte. Die Regierung Norwegens war auch eine de facto-Regierung, und sie blieb das Symbol aller Scheinregierungen. Die zwei anderen Mächte aber, Belgien und die Niederlande, konnten keine Behörden mit regierungsmäßigem Charakter behalten, sondern nur Verwaltungsbehörden, deren höchste die Generalsekretariate der Ministerialabteilungen waren. Angesichts dieser Frage haben die Deutschen, wie ich schon erwähnt habe, ihre Beherrschungsmethoden differenziert, aber sie haben keine spezifischen Methoden ausgearbeitet, welche der In nenorganisation jedes in Betracht zu ziehenden Landes entsprochen hätten. Vom ersten Augenschein an ist also die Frage ziemlich verwickelt.

Wenn man diese Frage zunächst allgemein betrachtet, sieht man, daß die widerrechtliche Übernahme der Souveränität durch die Besatzungsmacht drei verschiedene Formen angenommen hat.

Erste Form: Die Ausübung der direkten gesetzgeberischen Gewalt, damit meinen wir die Ausübung dieser Gewalt in dem Maße, bei dem die Gewalt die Befugnisse der Besatzungstruppen nach dem Völkerrecht übersteigt.

Zweite Form: Indirekte Ausübung der gesetzgebenden Gewalt durch Vermittlung der Lokalbehörden. Dieser Begriff kann nochmals unterteilt werden, nämlich die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt einerseits durch einfachen Befehl. Dies ist der Fall, wenn die Lokalbehörden Verwaltungsbehörden sind.

Andererseits durch Druck; dies ist der Fall, wenn die Lokalbehörden Regierungscharakter de facto oder de jure haben.

Übrigens ist noch festzustellen, daß der Druck manchmal derart war, daß er dem direkten Befehl gleichkam. Unter Druck verstehen wir auch die Inanspruchnahme von Verrätern.

[532] Dritte Form: Die dritte Form ist ganz einfach die Gewaltanwendung. Darunter verstehen wir nicht Einzelfälle von Gewaltanwendung, denn diese sind im vorliegenden Fall nicht von Interesse, sondern die Gewaltanwendung, die auf den Befehl einer zuständigen Besatzungsbehörde zurückgeht und die infolgedessen unter die Verantwortung einer höheren Instanz fällt.

Wenn wir die ausübenden Organe dieser Usurpation bezeichnen wollen, dann stellen wir fest, daß diese Organe in fünf Kategorien eingeteilt werden können.

1. In erster Linie haben wir die Einsetzung eines Reichskommissars, welche nur in Norwegen und Holland durchgeführt wurde, das heißt einerseits in einem Lande, das wenigstens dem Scheine nach und eine gewisse Zeitlang Regierungsgewalt beibehielt; und andererseits in einem Land, das nichts beibehielt als gewisse Verwaltungsbehörden.

2. Zum zweiten die Militärverwaltung: Die Militärverwaltungen haben in allen besetzten Ländern Machtbefugnisse ausgeübt, die in keinem Verhältnis standen zu denen, die ihnen gesetzmäßig zustanden. Hier muß ich feststellen, daß nur diese zwei ersten Organe, nämlich der Reichskommissar und die Militärbehörde, diese Usurpation durch direkten Erlaß von Gesetzen und Maßregeln ausführen konnten. In den zwei Ländern, wo es einen Reichskommissar gab, wurden natürlich die Befugnisse zwischen dem Reichskommissar und der Militärbehörde aufgeteilt.

3. Ein drittes Organ dieser Usurpation war die diplomatische Verwaltung, welche vom Auswärtigen Amt abhängig war. Diplomatische Vertreter gab es nur in den Ländern, welche noch Regierungsbehörden besaßen und wo es keinen Reichskommissar gab, also in Dänemark und Frankreich. Diese diplomatischen Vertreter des Reiches haben, im Gegensatz zum Reichskommissar und zur militärischen Besatzungsbehörde, keine Befugnis, eine rechtswidrige, aber formell bestehende Befugnis, Gesetze oder Verordnungen zu erlassen. Jedoch ist die Rolle, die sie in der Usurpation hier gespielt haben, in keiner Weise zweitrangig. Diese Rolle ist im Gegenteil sehr wichtig. Ihre Haupttätigkeit übte sich selbstverständlich im Druck aus, den sie auf die lokalen Behörden ausübten, bei denen sie beglaubigt waren.

Hier möchte ich zwei Punkte hervorheben. Logisch betrachtet, könnte man der Ansicht sein, daß in einem besetzten Land wie Frankreich, das Eingreifen der Besatzungsmacht bei den Lokalbehörden ausschließlich der Zuständigkeit der diplomatischen Vertretung oblag. Aber dem ist nicht so. Die Militärbehörde griff ebenfalls sehr oft ein, und zwar durch direkten Kontakt mit den französischen Behörden. Umgekehrt beschränkten sich die diplomatischen Vertreter nicht auf ihre natürlichen Amtsbefugnisse.

[533] Dies ist eine Eigenart der Nazi-Methode, daß jeder seine Befugnisse überschritten hat. Übrigens, wenn man darüber nachdenkt, ist das notwendig für das ganze Unternehmen.

Da die Usurpation der Souveränität in einem militärisch besetzten Lande eine unerlaubte und abnormale Handlung ist, fällt sie auch nicht unter die normalen Zuständigkeiten der Kategorien öffentlicher Tätigkeiten, welche in der Auffassung der zivilisierten Nationen als Begriff feststehen. Also werden die Befugnisse sowohl von den Diplomaten als auch von den Militärs übertreten und ebenso gab es Überschneidungen. Die Diplomaten und Militärs befassen sich mit denselben Fragen. Das werden wir zum Beispiel in der Frage der Propaganda und bezüglich der Judenverfolgung beobachten. Im allgemeinen handeln die Militärbehörden viel offenkundiger, die diplomatische Verwaltung übt ihre Tätigkeit mit Vorliebe auf Gebieten aus, die der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Es besteht zwischen ihnen eine dauernde Verbindung in allen Fragen, die das besetzte Land betreffen.

4. Das vierte Organ der Usurpation ist die Polizeiverwaltung. Die Deutsche Polizei ist in allen besetzten Ländern eingerichtet. Sehr oft in der Form von verschiedenen, getrennten Verwaltungen nach den Prinzipien, die dem Gerichtshof vorgelegt wurden, als die Amerikanische Anklagebehörde das Räderwerk dieses großen, verwickelten und furchtbaren Polizeiorgans der Nazis beschrieb.

Die Polizei hat auch keine begrenzten oder ausschließlichen Zuständigkeitsbereiche. Sie arbeitet ständig in enger Zusammenarbeit mit den anderen Organen, die wir schon bezeichnet haben.

5. Das fünfte Organ, das wir hier anführen müssen, bestand aus den örtlichen Zweigstellen der Nazi-Partei, Formationen gleicher Geistesrichtung, die die Staatsangehörigen des besetzten Landes zu gruppieren versuchten. Diese Organisationen dienten den deutschen Behörden als Helfer und in einem bestimmten Fall, in Norwegen, bildeten sie sogar die Grundlage einer sogenannten Regierung.

Ich wollte dieses Bild hier aufzeichnen, weil ich der Ansicht bin, daß hier eine interessante Schlußfolgerung für die Anklage in Bezug auf Fragen gezogen werden kann, die ich schon während meiner Ausführungen über Luxemburg erwähnt habe. Wir sehen ja, daß die deutsche Usurpation der Souveränität durch die Tätigkeit verschiedener Organe, die in dieser Tätigkeit verbündet waren, verwirklicht wurde. In den besetzten Ländern war die Usurpation nicht nur ausschließlich das Werk eines Beamten oder eines Gesandten oder eines militärischen Befehlshabers. Dabei darf nicht vergessen werden, daß diese Usurpation die Ausführung von Verbrechen möglich gemacht hat. In den Ländern, wo es einen Reichskommissar gab, gab es auch eine Militärverwaltung. In einem Lande, das ausschließlich unter der Gewalt der Armee stand, gab[534] es auch diplomatische Agenten, und in allen Ländern gab es Polizeibehörden. In allen diesen besetzten Ländern wurden als Resultat der Besetzung und der Usurpation der Souveränität systematische Verbrechen und Vergehen begangen. Der Gerichtshof kennt schon eine ganze Anzahl dieser Verbrechen. Einige andere werden hier noch vorgebracht werden. Aus dem Gesagten sehen wir, daß die Verantwortung für diese Vergehen nicht nur diese oder jene Verwaltung berührt, sondern daß sie sie alle berührt.

Wenn es auch wahr ist, daß es in Belgien keine diplomatische Vertretung gab, so existierte doch eine derartige diplomatische Vertretung in Frankreich und Dänemark. So mußte also das Auswärtige Amt und sein Chef die Umstände der Besetzung kennen, die in ihren Haupterscheinungen in den verschiedenen Ländern ähnlich waren.

Außerdem hatten, wie ich oben sagte, diese nebeneinander bestehenden Behörden ihre Befugnisse nicht genau abgegrenzt. Selbst wenn diese Abgrenzung der Befugnisse bestanden hätte, müßte man bemerken, daß die Verantwortung und die Mittäterschaft jedes einzelnen in der Handlung der anderen durch ihre Kenntnis dieser Handlungen und durch ein wenigstens stillschweigendes Einverständnis mit diesen Aktionen genügend bewiesen worden wäre. Aber diese Aufteilung existierte ja nicht; wir werden zeigen, daß alle diese Stellen verbunden und Mittäter in der gemeinsamen Aktion waren.

Aus dieser Tatsache ist jedoch noch eine weitere Folgerung zu ziehen. Die Verbindung und die Mittäterschaft der verschiedenen Organe zieht eine allgemeine Verantwortung aller führenden Persönlichkeiten und Organisationen, die hier angeklagt sind, mit sich.

Ich werde meine Gedanken durch ein Beispiel klarer machen. Wenn zum Beispiel alle Vergehen und alle Verbrechen ohne jede andere Einmischung nur das Werk des Heeres wären, vielleicht würde es dann möglich sein, für irgendeine Persönlichkeit oder Organisation, die keine militärischen Befugnisse hatte, hier zu behaupten, daß sie diese Vergehen und Verbrechen nicht kannte. Ich glaube, daß sogar in diesem Fall diese These schwer zu verteidigen wäre in Anbetracht des außergewöhnlichen Ausmaßes der Unternehmungen, die wir dargestellt haben und die es unmöglich machten, daß irgend jemand in höherer Stellung davon nichts wußte. Tatsächlich aber, da mehrere Verwaltungen zusammen verantwortlich sind, geht daraus notwendigerweise hervor, daß die anderen Behörden auch verantwortlich sind; denn es handelte sich hier nicht mehr um die Angelegenheit einer Verwaltung oder selbst dreier Verwaltungen, sondern um die Angelegenheit aller Verwaltungen und diese erstreckt sich auf das gemeinsame Element aller staatlichen Behörden.

[535] Ich werde bald über den Befehl betreffs der Judendeportation sprechen und beweisen, daß im Falle Frankreich dieser Befehl aus einer gemeinsamen Aktion der Militärverwaltung, der diplomatischen Verwaltung und der Sicherheitspolizei hervorging. Daraus ergibt sich, daß

1. der Chef des Oberkommandos,

2. der Reichsaußenminister und

3. der Chef der Sicherheitspolizei und des Reichssicherheitshauptamtes,

alle drei Personen notwendigerweise auf dem laufenden waren und daher mit dieser Aktion einverstanden waren; denn es ist klar, daß sie durch ihre Dienststellen über solche wichtigen Maßnahmen, deren Beschlüsse außerdem bei jeder Staffel von drei verschiedenen Verwaltungen gemeinsam gefaßt waren, unterrichtet wurden.

Diese drei Persönlichkeiten sind also verantwortlich und schuldig; aber soll man annehmen, daß durch einen außergewöhnlichen Zufall unter den Personen, die das Reich als Minister oder unter ähnlichen Titeln leiteten, diese drei und nur diese drei Personen Verbrecher waren, und daß sie übereingekommen waren, ihre verbrecherischen Handlungen den anderen vorzuenthalten? Das wäre selbstverständlich ein Unsinn. Durch die Tatsache der engen Verbindung aller ausführenden Dienststellen in einem modernen Staat müssen alle führenden Persönlichkeiten des Reiches die Usurpation der Souveränität in den besetzten Ländern sowie die daraus folgenden Vergehen und Verbrechen notwendigerweise kennen und billigen.

In diesem Kapitel werde ich dann zunächst über Dänemark sprechen, das einen Sonderfall bildet. Dann werde ich von der Zivilverwaltung in Norwegen und Holland sprechen und mit der Militärverwaltung, dem Regime in Belgien und Frankreich, schließen.

Nach der Pause möchte ich den Zeugen erscheinen lassen, den ich gestern vor dem Gerichtshof schon erwähnt habe. Ich möchte aber noch folgendes hinzufügen. Gestern hatte der Verteidiger von Seyß-Inquart darum gebeten, diesen Zeugen am Montag ins Kreuzverhör zu nehmen. Nun ist aber mein Zeuge, Herr Vorrink, unbedingt gezwungen, Nürnberg heute Abend zu verlassen. Ich denke also, daß der Herr Verteidiger des Angeklagten Seyß-Inquart vielleicht gewillt sein wird, ihn heute ins Kreuzverhör zu nehmen. Ich möchte ihn jedenfalls von dieser Änderung meines gestrigen Vorschlages in Kenntnis setzen.

VORSITZENDER: Wäre es denn nicht möglich, wenn der Verteidiger von Seyß-Inquart den Zeugen ins Kreuzverhör nehmen will, daß der Zeuge zu einem späteren Zeitpunkt zurückkäme?

M. FAURE: Der Zeuge wird zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich zurückkommen, wenn es notwendig ist.


[536] VORSITZENDER: Das wollte ich sagen. Also lassen Sie den Zeugen heute Abend abfahren. Er soll zu einem ihm gelegenen Zeitpunkt hierher zurückkommen, wenn der Verteidiger ihn ins Kreuzverhör nehmen will.


[Das Gericht setzt die Verhandlung

für 10 Minuten aus.]


M. FAURE: Herr Vorsitzender, ich möchte den Hohen Gerichtshof fragen, ob mit seinem Einverständnis jetzt ein Zeuge, Herr Jacobus Vorrink, gerufen werden darf?

VORSITZENDER: Jawohl.


M. FAURE: Ich möchte dem Hohen Gerichtshof mitteilen, daß dieser Zeuge holländisch als seine Muttersprache spricht, eine Sprache, die im Übersetzungssystem nicht vorgesehen ist, er wird sich aber der deutschen Sprache bedienen, die er gut beherrscht.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE JACOBUS VORRINK: Vorrink.


VORSITZENDER: Ihr Vorname bitte.


VORRINK: Jacobus.


VORSITZENDER: Schwören Sie, daß Sie ohne Haß oder Furcht sprechen, die Wahrheit sprechen werden, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit! Heben Sie Ihre rechte Hand und sagen Sie: »Ich schwöre«.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORRINK: Ich schwöre.

M. FAURE: Setzen Sie sich, Herr Vorrink. Sind Sie niederländischer Senator?


VORRINK: Jawohl.


M. FAURE: Sind Sie Vorsitzender der sozialistischen Partei der Niederlande?


VORRINK: Jawohl.


M. FAURE: Übten Sie diese Funktionen im Jahre 1940 aus, zur Zeit der Invasion der Niederlande durch die Deutschen?


VORRINK: Jawohl.


M. FAURE: Ich möchte Sie gern um einige Erklärungen über den folgenden Sachverhalt bitten: In Holland bestand schon vor der Invasion eine nationalsozialistische Partei. Ich möchte, daß Sie uns hier erklären, wie die Lage nach der deutschen Invasion und [537] während der Besetzung war, was die verschiedenen politischen Parteien betrifft, die in Holland bestanden, und besonders bezüglich der nationalsozialistischen Partei. Wie hat diese letztgenannte Partei in Verbindung mit der deutschen Besatzung eingegriffen?


VORRINK: Ich würde mich gern der holländischen Sprache bedienen; es tut mir leid, daß ich die englische und französische Sprache nicht genügend beherrsche, ich will aber den Ablauf der Verhandlungen nicht verzögern; das ist der einzige Grund, weshalb ich mich der deutschen Sprache bediene.

Die politische Situation in Holland nach der Einnahme Hollands durch die deutsche Armee war diese, daß in erster Linie die Wehrmacht Ruhe und Ordnung in Holland aufrechterhalten wollte.

Aber sofort sind auch die eigentlichen Nazis mitgekommen und haben versucht, von ihrem Gesichtspunkt aus das öffentliche Leben Hollands zu leiten und zu organisieren, und es gab bei den Deutschen unserer Auffassung nach drei wichtige Richtungen:

Da waren in erster Linie die »Blut und Boden« -Gläubigen. Diese wollten das ganze Volk Hollands für ihre nationalsozialistischen Ansichten gewinnen. Ich muß sagen, das war in gewisser Hinsicht unser Unglück; denn diese Leute haben uns auf Grund ihrer »Blut und Boden« -Gläubigkeitstheorie allzusehr geliebt, und als diese Liebe nicht auf genügend Gegenliebe stieß, ist diese Liebe in einen Haß geändert worden.

Die zweiten waren die politisch Informierten, und diese politisch Informierten wußten ganz genau, daß die niederländischen Nationalsozialisten bei uns in Holland nur eine ganz kleine verhaßte Gruppe war. Sie bekamen bei den Wahlen 1935 zwar 8 % der Stimmen, aber schon zwei Jahre später war diese Zahl auf die Hälfte zurückgegangen. Und diese Leute waren die inkarnierte Taktlosigkeit.

Sie haben es zum Beispiel verstanden, nachdem die Trümmerhaufen Rotterdams noch rauchten, eine Nazi-Kundgebung zu machen, wo der holländische Führer der holländischen Nationalsozialisten, Mussert, Herrn Göring eine metallene Glocke stiftete, als eine Art Danksagung für seine Leistungen, die er Holland gegenüber sich zuschulden hat kommen lassen. Es hat ihn glücklicherweise nicht vor der Niederlage behütet.

In dritter Linie gab es noch dazu die sogenannten Intriganten.

Das waren die Leute, die die nationale Einheit Hollands am liebsten zerstören möchten, und es sind diese Leute, die in allererster Linie durch Seyß-Inquart versucht haben, das holländische Volk mit Schmeicheleien zu gewinnen. Sie haben, so wie Seyß-Inquart das gemacht hat, gesagt, daß wir als stammesverwandtes Volk versuchen [538] sollten, zusammenzuarbeiten, und sie haben hinter den Kulissen die verschiedenen Nazi-Gruppen gegeneinander ausgespielt.

Es gab in Holland in der Zeit die Nationalsozialistische Niederländische Arbeiter-Partei, es gab die eigentliche nationalsozialistische Bewegung Hollands und es gab die sogenannte Nationale Front, und diese drei Bewegungen hatten alle ihre Verbindung mit gewissen deutschen Stellen. Und die Deutschen haben zuerst untersuchen wollen, ob es vielleicht möglich war, diese Gruppen für ihre Zwecke zu benutzen. Allmählich aber mußten sie doch erkennen, daß es nicht möglich war, mit diesen Gruppen etwas anzufangen und haben schließlich sich festgelegt auf die Nationalsozialistische Bewegung. Diese Nationalsozialisten haben dann allmählich gewisse Schlüsselstellungen im holländischen Staatsapparat okkupiert. Sie bekamen Stellungen als Generalsekretäre in der inneren Verwaltung, sie wurden Provinzkommissare, sie wurden Bürgermeister.

Als kleine Besonderheit möchte ich hinzufügen, daß zum Beispiel zu wenig geeignete Leute da waren, Bürgermeister zu sein; da haben die Nazi sogenannte Schnellkurse eingerichtet, und haben es verstanden, in dieser Hinsicht eine Rekordleistung zu machen; sie haben nämlich, in drei Wochen haben sie Bürgermeister in Holland angezüchtet.

Sie können sich schon denken, was das für Bürgermeister gewesen sind. Dazu wurden sie manchmal auch Verwalter in den nazifizierten Organisationen und Geschäften, und dadurch haben sie natürlich auch gewisse Machtpositionen in Holland bekommen und haben sich dort wie richtige feige, nationalsozialistische Knechte benommen.

Herr Rost van Tonningen hat zum Beispiel Millionen holländische Gulden dafür benutzt, den Krieg gegen Rußland zu finanzieren, im Namen des Kampfes gegen den Bolschewismus, so wie er das genannt hat. Es war schließlich im Dezember 1942, daß Seyß-Inquart die NSDAP erklärte als Träger des politischen Hollands. Wäre die Sache an und für sich nicht so traurig gewesen, dann hätte man darüber eigentlich nur lachen können. Mussert wurde dann ernannt als Führer des niederländischen Volkes.

Da muß ich hinzufügen, daß die NSDAP, nationalsozialistische Bewegung, in politischer Hinsicht doch eigentlich immer ein Schattendasein geführt hat mit einer einzigen, aber wichtigen Ausnahme, daß diese Leute manchmal die Möglichkeit hatten, sich mit Personalangelegenheiten eingehend zu bemühen.

Und in zweiter Linie muß ich hinzufügen, daß sie leider manchmal auch viel holländische junge Menschen den Kopf verdreht haben. Sie haben einige Tausend verführt zur Dienstnahme bei der SS, und in den letzten Jahren wurde das noch viel schlimmer. Dann haben sie es sogar verstanden, nicht Volljährige ohne Genehmigung ihrer Eltern der SS einzuverleiben. Sie haben es sogar so weit [539] getrieben, daß sie die Zöglinge aus den Erziehungsheimen gepreßt haben zur Dienstnahme bei der SS.

Sie haben, ich kenne die Fälle ganz persönlich, manchmal Jungen, die aus irgendeinem Grund in Konflikt lebten mit ihren Eltern, in die SS aufgenommen. Und ich möchte abschließend sagen zu diesen Fragen, man muß, wie ich das manchmal gemacht habe, in den heutigen holländischen Lagern mit diesen inhaftierten Kindern gesprochen haben, um zu wissen, was für ein ungeheures Verbrechen das an diesen jungen Menschen darstellt.


M. FAURE: Wenn ich Sie recht verstehe, Herr Vorrink, verfolgten die von den Nazis angewendeten Methoden die Nazifizierung Hollands. Es gab, wie Sie angedeutet haben, unter den Deutschen mehrere unterschiedliche Richtungen, die aber nur bezüglich der verwendeten Methoden verschieden waren, nicht aber, was das Ziel, die Germanisierung, betraf?


VORRINK: Die eigentliche Nazifizierung Hollands hat sich auf praktisch allen Gebieten unseres Landes vollzogen. Sie haben versucht, auf allen diesen Gebieten das Führerprinzip einzuführen. Ich möchte zum Beispiel darauf hinweisen, daß man gegen unsere ursprünglichen Erwartungen nicht einmal die sogenannten sozialistischen Gewerkschaften verboten hat, aber daß man einfach versucht hat, sie zu okkupieren. Sie haben einfach einen Nazi-Kommissar hingeschickt und den Leuten gesagt: »Das Zeitalter der Demokratie ist heute vergangen und Ihr braucht nur ruhig weiterzuarbeiten unter Führung des Kommissars, und Sie können Ihre schönen Arbeiten im Interesse der Arbeiter weiterführen; es braucht sich in dieser Hinsicht nichts zu ändern.« Sogar haben sie das versucht mit den holländischen politischen Parteien. Ich habe als Vorsitzender der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Hollands ein längeres Gespräch gehabt mit Herrn Rost van Tonningen, der mir persönlich gesagt hat, es sei doch schade, daß die gute kulturelle Arbeit von Erziehung der Arbeiterschaft nun eingestellt werden solle; wir sollen uns zur Verfügung stellen, weil wir doch beide gemeinsam den Sozialismus wollen und da kann es noch eine gute Zusammenarbeit geben. Ich habe das in einem langen Gespräch abgelehnt, indem ich ihm gesagt habe, daß für uns die Demokratie keine opportunistische Angelegenheit sei, aber ein Teil unserer Weltanschauung, und daß wir nicht bereit sind, diesen Verrat an unserer Überzeugung und unseren Prinzipien zu üben. Daraufhin haben die Leute dann noch versucht, die Arbeiter in ihren Organisationen festzuhalten. Aber allmählich sind sie zu Tausenden und Zehntausenden aus den Organisationen ausgetreten, und als sie schließlich die Nationale Arbeitsfront gemacht haben mit den katholischen und christlichen Gewerkschaften, dann gab es zwar eine Organisation, aber es gab keine Mitglieder mehr.


[540] M. FAURE: Können Sie genau angeben, ob in Ihrem Lande Judenverfolgungen einsetzten?


VORRINK: Eines der schlimmsten Kapitel von dem, was wir zu erleiden gehabt haben in Holland, das waren gerade die Judenverfolgungen. Sie wissen vielleicht, daß wir in Holland, insbesondere in Amsterdam, eine starke jüdische Minorität gehabt haben. Diese Juden haben einen sehr lebendigen Anteil gehabt im ganzen öffentlichen und kulturellen Leben Hollands, und man kann ruhig sagen, einen Antisemitismus gab es in Holland nicht.

Als anfangs die Deutschen nach Holland gekommen sind, haben sie uns versprochen, es würde den Juden nichts passieren. Trotzdem gab es schon in den ersten Wochen eine schreckliche Welle von Selbstmorden.

In den nächsten Monaten kamen dann allmählich die Maßnahmen gegen die Juden. Die Professoren an den Universitäten wurden gezwungen, ihr Amt aufzugeben. Der Vorsitzende des höchsten Gerichtshofs in Holland wurde abgesetzt, dann mußten die Juden sich melden und registrieren lassen und endlich kam der Moment, worauf die Juden haufenweise abgeführt wurden.

Ich bin stolz darauf, sagen zu können, daß die holländische Bevölkerung das nicht ohne Protest über sich hat ergehen lassen. Die holländischen Studenten haben gestreikt, als man ihre jüdischen Professoren fortgejagt hat, und die Arbeiter von Amsterdam haben einen mehrtägigen Streik durchgeführt, als die ersten Verfolgungen gegen die Juden einsetzten. Aber vielleicht muß man persönlich Razzias gesehen haben, so wie ich sie gesehen habe, um zu wissen, was für ein barbarisches System der Nationalsozialismus darstellte. Die grüne Polizei hat ganze Stadtviertel abgesperrt und drang in die Wohnungen ein, besetzte sogar die Dächer der Häuser und hat dann Alte und Junge aus den Häusern vertrieben und in ihren Wagen abgeführt. Dabei gab es überhaupt keinen Unterschied zwischen Jungen und Alten. Wir haben es gesehen, wie man alte Frauen von über 70 Jahren, die krank zu Hause lagen und überhaupt kein anderes Bedürfnis mehr hatten, als ruhig in ihrer eigenen Wohnung sterben zu dürfen, auf Tragbahren aus ihrer Wohnung geschleppt hat, nach Westernborg geschickt und von dort nach Deutschland, wo sie elend gestorben sind. Ich erinnere mich persönlich daran, wie zum Beispiel eine Mutter ihren Säugling, als sie aus ihrem Haus geschleppt wurde, einer ihr fremden Frau nichtjüdischer Herkunft übergab mit der Bitte, für das kleine Kind sorgen zu wollen. In diesem Moment gibt es in Holland noch Hunderte von Familien, wo diese kleinen jüdischen Kinder wie eigene Kinder versorgt und erzogen werden.


[541] M. FAURE: Können Sie uns angeben, ob sich die Deutschen außer mit diesen Maßnahmen gegen die Juden auch mit anderen Konfessionen beschäftigt haben?


VORRINK: Die Deutschen haben sich von vornherein dafür interessiert, auch die Kirche in ihren Machtbereich zu bekommen, und die Kirche hat es nie unterlassen, ich muß sagen, alle Kirchen zusammen, die katholische Kirche und die protestantische Kirche, die haben von vornherein immer protestiert, wenn die Deutschen sich an den menschlichen Rechten vergriffen haben.

Die Kirche hat protestiert gegen die willkürliche Festnahme von Personen, die massenhaften Deportierungen unserer Arbeiter, und die Kirche hat auch nicht unterlassen, sich entschlossen für die Juden ins Zeug zu werfen. Natürlich haben die kirchlichen Würdenträger, die Pfarrer und die Pastoren dafür büßen müssen, und Hunderte von unseren Pfarrern und Pastoren sind in Konzentrationslager geworfen worden und von den ungefähr zwanzig Pfarrern und Pastoren, die ich gekannt habe im Konzentrationslager Sachsenhausen, ist nur ein einziger nach Holland zurückgekommen.


M. FAURE: Können Sie uns angeben, welche Maßnahmen getroffen wurden, was die Kultur, die Propaganda und den Unterricht betrifft?


VORRINK: Was uns vielleicht am meisten in Holland empört hat, das war in erster Linie nicht mal unsere militärische Niederlage, wir waren ein kleines Volk; ich glaube, sagen zu dürfen, die fünf Tage haben wir gekämpft, so wie wir kämpfen konnten; aber ich glaube, vielleicht wäre es möglich gewesen, mit der Besetzungsbehörde irgendwie ein korrektes Verhältnis aufrecht zu erhalten, wenn es den Nazis nicht daran gelegen wäre, uns nicht nur militärisch zu beherrschen, aber auch geistig zu brechen und moralisch zu unterdrücken. Und deswegen konnten sie es nicht unterlassen, sich mit jeder Erscheinung auf dem kulturellen Leben zu bemühen und uns zu nazifizieren.

In dieser Hinsicht haben sie zum Beispiel hinsichtlich der Presse es geleistet, uns zu zwingen, Leitartikel in unsere Presse aufzunehmen, die von Deutschen geschrieben, und diese Leitartikel auf der Vorpage dann zu publizieren unter dem Eindruck, als ob der Hauptredakteur der betreffenden Zeitung es geschrieben hat. Man kann sogar sagen, daß diese Maßnahmen Ausgangspunkt waren für die ganze ausgedehnte illegale Presse in Holland, da wir es uns nicht tun lassen wollten, von den Deutschen systematisch belogen zu werden. Und wir hatten auch sonst das Bedürfnis, da gegenüber eine Presse zu haben, die die Wahrheit sagte. Genau so ging es im Radio. Im Radio war es so, daß es sehr schnell verboten war, nach dem Auslandssender zu hören, und die haben sich nicht geschämt, die härtesten Strafen auszuteilen an diejenigen, die trotzdem – [542] und das geschah massenhaft in Holland – insbesondere das englische Radio gehört haben. Und wir haben uns immer gefreut, in Holland zu hören, daß das englische Radio sich nie geschämt hat, die ganzen pathetischen Reden von Hitler und Göring in Extenso für das englische Publikum weiterzugeben, indem es uns verboten war, die Reden Churchills abzuhören. In diesen Augenblicken haben wir mal wieder ganz stark und tief gewußt, warum wir unsere Widerstandsbewegung aufgebaut haben, und haben wir auch wiederum gewußt, warum unsere alliierten Freunde sich diese kolossalen Kraftanstrengungen erlaubten, um die Welt von dieser geistlosen Tyrannei zu befreien.

So war es sogar auf dem Gebiet der Kunst. Sie haben eine ganze Serie von Gilden, Maler-Gilden, Literatur-Gilden, Musik-Gilden und haben die Künstler gezwungen, sich zu organisieren. Es war so, daß ein Schriftsteller nicht mal ein Buch publizieren konnte, ohne daß er irgendeinem Nazi-Analphabeten das vorgelegt hat.

Im Schulwesen haben sie sich bemüht, zum Beispiel das Volksschulwesen in dem Sinne zu beeinflussen, daß sie angeordnet haben, daß in den einfachen Lehrbüchern der Kinder von 6 bis 12 Jahren, Sätze gestrichen werden mußten, worin zum Beispiel stand: »Während des Besuches der Königin jubelte das Volk der Königin zu«; das war nämlich verboten; so wie sie in den Schulen und allen öffentlichen Gebäuden eine wahre Jagd organisiert haben auf Bilder der Mitglieder unserer königlichen Familie.


M. FAURE: Ich danke.


VORSITZENDER: Sind Sie mit Ihrem Verhör zu Ende?


M. FAURE: Ja, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: General Rudenko?


GENERAL RUDENKO: Keine Frage.


VORSITZENDER: Haben der britische oder amerikanische Anklagevertreter irgendwelche Fragen? Wünscht einer der Verteidiger jetzt ein Kreuzverhör vorzunehmen?


DR. STEINBAUER: Herr Präsident, damit der Herr Zeuge nicht noch einmal die weite Reise von Holland hierher unternehmen muß, möchte ich ihn auch in Abwesenheit meines Klienten schon heute befragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sagen Sie, Herr Zeuge, als die Regierung, die Macht an Seyß-Inquart überging mit dem Erlaß vom 18. Mai 1940, war da die Königin oder Mitglieder der Holländischen Regierung noch auf dem holländischen Territorium?


VORRINK: Nein. Sie waren nicht mehr auf dem holländischen Territorium.


[543] DR. STEINBAUER: Hat die Regierung Seyß-Inquart, der Reichskommissar, die bisherigen Beamten der Regierung belassen?


VORRINK: Ja.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß von den neun Generalsekretären, die noch aus der königlichen Zeit stammten, nur einer abberufen wurde?


VORRINK: Ja.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen weiter bekannt, daß von den elf Provinz-Kommissaren aus politischen Gründen nur vier von der Regierung abberufen wurden?


VORRINK: Die genaue Zahl kenne ich nicht, aber das ist möglich, daß das stimmt.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen weiter bekannt, wieviel Bürgermeister, die noch aus der Königinzeit stammten, bei Beendigung der Besetzung da waren? Insbesondere, ist es richtig, daß noch mehr als die Hälfte königlicher Bürgermeister da waren?


VORRINK: Es ist möglich, ja.


DR. STEINBAUER: Dann haben Sie die Frage nicht ganz beantwortet, die der Herr Ankläger an Sie gestellt hat. Er hat Sie gefragt, welche politischen Parteien waren im Zeitpunkt der Invasion in Holland im Parlament? Welche Parteien?

VORRINK: Das war nun so: Die Katholische Partei, zwei Protestantisch-Christliche Parteien, zwei Liberal-Fortschrittliche Parteien, die Sozial-Demokratische Partei und die Kommunistische Partei und dann noch einige Splitter-Parteien.


DR. STEINBAUER: Wir möchten jetzt auf zwei Themen eingehen, die Sie auch erwähnt haben, das ist Schule und Kirche. Ist es richtig, daß das holländische Schulwesen unter der ganzen Zeit Seyß-Inquarts unter Leitung eines Holländers gestanden ist, van Hann?


VORRINK: Das hat während der ganzen Zeit unter einem Holländer gestanden. Aber diesen Holländer betrachten wir nicht als einen Holländer. Dieser Holländer steckt nämlich heute im Gefängnis, wegen Verrat an seinem Vaterland.


DR. STEINBAUER: Jedenfalls war es kein Deutscher.


VORRINK: Ein holländischer Verräter war es.


DR. STEINBAUER: Ist es richtig, daß Seyß-Inquart für das holländische Schulwesen großes Interesse zeigte?


VORRINK: Daran kann ich mich nicht erinnern.


DR. STEINBAUER: Daß er zum Beispiel die Elementarschule um eine achte Klasse vermehrte?


[544] VORRINK: Das ist ja nicht richtig.


DR. STEINBAUER: Hat er auf diese Weise erreicht, daß die halbwüchsige Jugend später in den Arbeitsdienst oder die Arbeitsverpflichtung hineingekommen ist?


VORRINK: Richtig.


DR. STEINBAUER: Hat er auch Interesse gezeigt einem alten holländischen Wunsche Rechnung zu tragen, hinsichtlich der Rechtschreibung in niederländischer Sprache und eine eigene Studienkommission eingesetzt?


VORRINK: In dieser Hinsicht hat er sich bemüht die Sache, von der er überhaupt keine Kenntnis trug und hat sich von falschen Leuten informieren lassen.


DR. STEINBAUER: Aber er war bemüht, sagen Sie?


VORRINK: Er war bemüht, ja, in falscher Richtung.


DR. STEINBAUER: Ist es richtig, daß er bemüht war, die Zahl der Lehrer zu vermehren?


VORRINK: Nein, das war er bestimmt nicht.


DR. STEINBAUER: Daß er insbesondere Junglehrer anstellte und dadurch wo anders einsparte?

VORRINK: Das hat er getan in dieser Hinsicht, indem er versucht hat, damit einen gewissen Einfluß auf die holländische Jugend zu bekommen, ja.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß Seyß-Inquart zum Beispiel in Rotterdam Maßnahmen gegen die dortige Handelshochschule über Einspruch rückgängig gemacht hat?


VORRINK: Wollen Sie nochmal wiederholen, das habe ich nicht verstanden.


DR. STEINBAUER: Seyß-Inquart hat Maßnahmen getroffen, welche dem Widerspruch Rechnung getragen haben, daß die Handelshochschule in Rotterdam nicht beeinträchtigt wird in ihrem Wirken?


VORRINK: Nichts ist mir da bekannt.


DR. STEINBAUER: Dann zur Frage der Kirchen; sind außer den Verschickungen, wie Sie sagen, aus politischen Gründen im allgemeinen der Religionsausübung der Katholischen Kirche und der Protestantischen Kirche Schwierigkeiten gemacht worden oder nicht?


VORRINK: Es sind bezüglich Religionsausübung ganz große Schwierigkeiten gemacht worden durch die Deutschen. Die Deutschen haben regelmäßig in den Gottesdienst Spitzel hineingeschickt, [545] die damit beauftragt waren, die Reden der Pfarrer zu hören und eventuell zu denunzieren.


DR. STEINBAUER: Ja, aber –; das ist ja auch wo anders vorgekommen. Sagen Sie, das, was mich interessiert, konnten aber die Pastoren oder der katholische Geistliche, an sich seinen Gottesdienst ausüben, frei nach seinem Ermessen, nach seiner Einteilung?


VORRINK: Sehr bestimmt nicht frei nach seinem Ermessen.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß während der ganzen Besatzungszeit in den Kirchen aller Konfessionen das Gebet für die Königin zugelassen war?


VORRINK: Es war bestimmt nicht zugelassen. Es sind verschiedene Pfarrer gerade deswegen verhaftet worden.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß Seyß-Inquart verhindert hat, daß siebenundzwanzig Klöster, die für deutsche Bombenflüchtlinge beschlagnahmt werden sollten, freigestellt und deren Beschlagnahme abgelehnt hat; ist das richtig?


VORRINK: Ist mir nicht bekannt.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen aber vielleicht bekannt, daß er verhindert hat die Zerstörung der jüdischen Tempel in Rotterdam und im Haag? Die Polizei wollte sie zerstören, und er hat es verhindert; ist Ihnen etwas bekannt?


VORRINK: Ich weiß es nicht, ob er das hat verhindern wollen, aber allerdings sind sie zerstört worden, und die Leute, die die Zerstörung gemacht haben, sind ganz ungestraft davongekommen und gehörten zu denjenigen, die später zu den schlimmsten Judenverfolgungen mitgearbeitet haben.


DR. STEINBAUER: Herr Zeuge, ist Ihnen bekannt, daß Seyß-Inquart es durchgesetzt hat, daß von den in das Reich verschickten Geistlichen der katholischen und protestantischen Konfession zwei Drittel wieder nach Holland zurückkehren konnten?


VORRINK: Ist mir nicht bekannt.


DR. STEINBAUER: Ist Ihnen nicht bekannt, daß er verhindert hat, daß wertvolle Kulturschätze, insbesondere Bibliotheken, die schon zum Abtransport bereit standen, in Holland blieben und nicht weggekommen sind?


VORRINK: Ich weiß nicht, ob er persönlich sich dafür eingesetzt hat; ich kann nur sagen, daß ungeheure Mengen von unseren Kunstgegenständen und Büchern von den Deutschen abtransportiert worden sind, und allerdings ist er dann ohnmächtig gewesen, das zu verhindern.

[546] DR. STEINBAUER: Dann haben Sie gesagt, daß Radio verboten wurde, weil es die Widerstandsbewegung angeregt hat. Würden Sie als Leiter einer Bewegung das Radio zulassen, das gegen Sie spricht?


VORRINK: Ich würde die Radio unbedingt zulassen, weil ich der Auffassung bin, daß ein Mensch nur deswegen seine menschliche Würde ausüben kann, wenn er in der Möglichkeit ist, Meinung und Gegenmeinung frei auf sich einwirken zu lassen.


DR. STEINBAUER: Ist Herr Mussert mit der Regierungsbildung betraut worden, oder ist es vielmehr unterblieben, weil Seyß-Inquart dagegen war?


VORRINK: Was sich da genau abgespielt hat hinter den Kulissen, ist mir nicht bekannt. Aber vielleicht haben Sie in dieser Hinsicht recht, daß Seyß-Inquart kein Freund von Mussert war. Ich bin persönlich als Gefangener im Gefängnis nachts einmal aus meiner Zelle herausgeholt und wurde beauftragt, einen Aufsatz über die nationalsozialistische Bewegung Hollands zu schreiben, und ich wurde beauftragt, meine Meinung über Mussert persönlich wiederzugeben. Als ich erwiderte, »warum soll ich das machen, Sie wissen doch, Wie ich über Mussert und über sämtliche Nazis denke«, haben sie geantwortet: »Sie können es nicht schlimm genug schreiben.« Ich hab' das verstanden als eine der vielen Machenschaften in den verschiedenen deutschen Nazi-Cliquen, die gegeneinander kämpften.


DR. STEINBAUER: Danke, ich habe keine Fragen mehr.


RA. BABEL, VERTEIDIGER DER SS UND DES SD:


[Zum Zeugen gewandt]


Herr Zeuge, Sie haben davon gesprochen, daß holländische Jugendliche in die SS gekommen sind. Können Sie sagen, wie groß diese Zahl, die Gesamtzahl ungefähr war?


VORRINK: Ich schätze diese Zahl auf einige Tausende.


RA. BABEL: Wieviele gingen davon nach Ihrer Ansicht freiwillig in die SS und wieviele gezwungen?


VORRINK: Eine genaue Zahl darüber kann ich natürlich nicht angeben, aber ich bin der Meinung, daß minderjährige Jungen, wenn sie ohne Genehmigung ihrer Eltern eintreten, nicht freiwillig eintreten; sie können die Tragweite ihrer Handlung überhaupt nicht beurteilen.


RA. BABEL: Danach habe ich Sie nicht gefragt, sondern ich habe Sie gefragt, wieviele nach Ihrer Ansicht freiwillig eingetreten sind und wieviele nichtfreiwillig? Ich bitte, diese Frage zu beantworten und keine andere.


VORRINK: Ich habe schon gesagt, daß ich genaue Zahlen darüber nicht verfüge.


[547] RA. BABEL: Ja, aber ungefähr, schätzungsweise.


VORRINK: Es sind bestimmt einige Hunderte gewesen, die gezwungen worden sind.


RA. BABEL: Gut, und die Gesamtzahl haben Sie mit einigen Tausenden angegeben.


VORRINK: Das sind zum Beispiel Jugendliche gewesen, die aus irgendwelchen Gründen das elterliche Haus verlassen haben und von den »Grünen« oder dem Sicherheitsdienst aufgegriffen wurden und dann in der SS gepreßt wurden. Diese Beispiele habe ich persönlich in unsere holländische Konzentrationslagern begegnet, und als alter Jugendführer hab ich das Vermögen, mit solchen junge Leute zu reden und sie dazu zu bringen, mir aus ihrem Leben zu erzählen.


RA. BABEL: Sie sagen gepreßt? Was verstehen Sie unter »gepreßt«?


VORRINK: Das bedeutet, daß sie bedroht werden mit Gefängnisstrafen, wenn sie nicht bereit sind, bei der SS zu gehen.


RA. BABEL: Das haben Sie selbst gehört?


VORRINK: Jawohl.


RA. BABEL: Sie haben weiter angegeben, daß Tausende von Arbeitern aus ihren Organisationen ausgetreten seien, Zehntausende, glaube ich, haben Sie sogar gesagt? Ist dies freiwillig geschehen, oder welche Gründe waren dafür maßgebend?


VORRINK: Die Gründe waren, daß die Arbeiter sich weigerten, in einer nazifizierte Gewerkschaft sich dem Führerprinzip zu fügen. Sie wollten in ihre alte Gewerkschaften sein, wo sie mitbestimmend ihre Organisationen führen helfen können.


RA. BABEL: Der Austritt an sich ist also, wenn ich Sie richtig verstehe, freiwillig erfolgt?


VORRINK: Ja.


RA. BABEL: Sie haben weiter gesagt, in der Judenfrage, daß zunächst gesagt worden ist, es passiert den Juden nichts, trotzdem haben sich viele Selbstmorde ereignet. Warum: was war der Grund dieser Selbstmorde, wenn gesagt worden ist, Euch passiert nichts?


VORRINK: Das sind unter den Juden die Vernünftigen gewesen; wir lebten in Holland nämlich nicht auf einer Insel, und wir wußten all das, was zwischen 1933 und 1940 in Deutschland passiert war. Wir wußten, daß in Deutschland die Juden bis zum Tode verfolgt worden waren; ich habe persönlich in meinem Besitz auch jetzt noch einige eidesstattliche Erklärungen von ausgewanderte Juden, die uns genau von Stunde bis Stunde darüber unterrichtet habe, wie sie gequält, gemartert worden sind von der SS während der Zeit [548] vor dem Kriege. Das war den holländischen Juden bekannt, und sie waren in dieser Hinsicht, meiner Auffassung nach, vernünftiger, indem sie wußten, das Schicksal kommt auch über uns.


RA. BABEL: Sie haben das in einer Weise zunächst behauptet, nach der anzunehmen war, daß das in größerem Umfange vielleicht vorgekommen ist. Ist das der Fall gewesen, oder war das nur vereinzelt?


VORRINK: Wenn das in Holland, sagen wir ungefähr 30 oder 50 Leuten passiert ist, dann ist das nach holländische Begriffe, wo wir ein Menschenleben sehr hoch schätzen, ist das großen Umfang.


RA. BABEL: Sie haben das Wort »Nazi-Analphabet« gebraucht, haben Sie aus Ihrer persönlichen – ich will mich mal ausdrücken – nicht freundlichen Einstellung gegen uns Deutsche Anhaltspunkte dafür, daß sich diese Bezeichnung rechtfertigt? Haben Sie irgendeinen Deutschen kennengelernt, der Analphabet war?


VORRINK: Ich wundere mich über diese Frage. Ein Nazi-Analphabet, damit habe ich gemeint, ein Mann, der über Sachen urteilt, wovon er kein Kenntnis hat und die Leute, die eingesetzt wurden, um über die Arbeit eines Schriftstellers zu urteilen, das waren Leuten, die nur damit beauftragt waren, nachzuprüfen, ob vielleicht in diesem Buch irgendein Jude auftrat, der in eine, sagen wir menschlich schöne oder gute Fassung dahin gestellt war. Dann konnte so ein Buch nach Nazi-Auffassung nicht erscheinen. Und ich will hinzufügen, daß ich das Wort Nazi-Analphabet gebrauche seit den Tagen, da in die deutsche Städte, das Land von Goethe und Schiller, Trümmerhaufen vorgefunden wurden von verbrannte Bücher, die wir in Holland gelesen, und die wir in Holland bewundert haben.


RA. BABEL: Ich habe Ihre Aussage also dahin aufgefaßt, daß Sie irgendwelche positive Tatsachen dafür, die dieses beschimpfende Wort rechtfertigen, nicht angeben können. Ich danke.


DR. PANNENBECKER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN FRICK: Ich habe nur eine Frage, Herr Zeuge: Sie haben eben erklärt, daß Jugendlichen Gefängnis angedroht wurde, wenn sie nicht in die SS eintraten. Ist das dahin zu verstehen, daß sie eine Gefängnisstrafe bekommen würden, sonst, für eine Straftat, die sie vorher begangen hatten, oder dahin, daß sie Gefängnis bekommen sollten, allein deshalb, weil sie nicht in die SS eintraten?


VORRINK: Sie haben natürlich deswegen Gefängnisstrafe bekommen, weil die Leute sie androhten – ich meine, ob sie das wirklich gemacht hätten, das kann ich nicht kontrollieren – sie haben sie eben angedroht. Das war doch eine der meist üblichen Methoden der Nazis, einfach zu sagen: »wenn Sie dies oder das, was [549] wir wollen nicht machen, so stecken wir Sie ins Gefängnis«, und die Beispiele dafür sind so viele und so mannigfach, daß man sich in dieser Hinsicht überhaupt keine Illusionen hingeben braucht.


DR. PANNENBECKER: Aber es ist richtig, daß es sich dabei im wesentlichen um Jugendliche handelte, die ihrem Elternhaus entlaufen waren, Differenzen mit ihren Eltern hatten?


VORRINK: Das sind die Fälle, die mir persönlich bekannt sind.


VORSITZENDER: Will ein anderer Verteidigungsanwalt den Zeugen befragen?


[Keine Antwort.]


VORSITZENDER: Herr Faure, wollen Sie weitere Fragen an den Zeugen richten?

M. FAURE: Nein, ich habe keine weiteren Fragen zu stellen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann den Saal verlassen.


M. FAURE: Ich bitte den Gerichtshof, den Text der Darstellung sowie das Dokument, das die Überschrift »Dänemark« trägt, vorzunehmen.

Der Gerichtshof weiß, daß Dänemark am 9. April 1940, wie in anderen Fällen, in Verletzung der Verträge, und zwar eines ganz neuen Vertrages, des am 31. Mai 1939 geschlossenen Nichtangriffspaktes, überfallen wurde.

Angesichts der Tatsache, daß Dänemark diesem Einfall keinen bewaffneten Widerstand entgegensetzen konnte, versuchten die Deutschen, den Schein zu erwecken und aufrechtzuerhalten, nach welchem dieses Land kein besetztes Land sei. Sie setzten deshalb keine Zivilverwaltung ein, die ein Anordnungsrecht innehaben sollte, so wie dies in den Fällen Belgien und Holland geschah. Andererseits gab es jedoch eine militärische Behörde, da Besatzungstruppen dort stationiert waren. Diese Militärbehörde aber übte jedoch im Gegensatz zu anderen besetzten Gebieten keine amtliche Befehlsgewalt aus, sei es durch Verordnungen oder durch allgemeine Anordnungen.

Trotz dieser Fiktion unterließen es die Deutschen nicht, sich in diesem Land, das sie angeblich nicht besetzt hielten, die Hoheitsgewalt widerrechtlich anzueignen. Diese Usurpation wird umso bemerkenswerter, als sie, selbst vom Nazi-Standpunkt aus betrachtet, nicht die geringste juristische Rechtfertigung hatte.

Während des ersten Zeitabschnittes, bis Mitte 1943, wurde die deutsche Usurpation in einer diskreten und getarnten Weise vorgenommen. Zwei Gründe mögen hierfür maßgebend gewesen sein.

Erstens mußte man auf die internationale öffentliche Meinung Rücksicht nehmen, da Dänemark offiziell nicht besetzt war.

[550] Zweitens planten die Deutschen dieses Land von innen heraus zu germanisieren, indem sie ihre politische Propaganda vom nationalsozialistischen Gesichtspunkt aus entwickeln wollten.

Ich möchte nur schnell zeigen, daß mit dieser internen Germanisierung bereits vor dem Krieg begonnen worden war. Sie wird in interessanter und ausführlicher Weise in einem Teil des amtlichen Berichts der Dänischen Regierung beschrieben, den ich dem Gerichtshof als Beweisstück RF-901 vorlege.

Dieses Dokument RF-901 ist das ganze grüne Heft, welches dem Gerichtshof vorgelegt worden ist. Der Bericht besteht aus mehreren Teilen. Das Thema, von dem ich jetzt spreche, ist hauptsächlich im ersten Dokument des Aktenbündels enthalten. Dieses erste Dokument trägt oben als erstes Kennzeichen die Überschrift: »Denkschrift«, Aide Memoire.

Dieses Dokument stellt fest, daß die Deutschen schon vor dem Kriege einen Nachrichtendienst hatten, der durch einen schlauen Spionagedienst ergänzt war. Sie hatten insbesondere eine Zweigstelle der nationalsozialistischen Partei eingerichtet, in der die Deutschen, die Dänemark besetzten, angeworben wurden. Dies ist der erste Begriff einer von den Deutschen errichteten Partei; denn wir werden bald die sogenannte Dänische Nationalsozialistische Partei erwähnen. Diese unmittelbare Zweigstelle der deutschen Partei wurde »NSDAP, Auslandsorganisation, Landeskreis Dänemark« bezeichnet. Sie arbeitete mit anderen Stellen zusammen, insbesondere mit der deutschen Akademie, der dänisch-deutschen Handelskammer und der nordischen Gesellschaft. Eine Organisation in Hamburg, »der Deutsche Fichtebund«, die unmittelbar dem Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda des Reiches unterstand, betrieb eine systematische Propaganda in der öffentlichen Meinung Dänemarks.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Auszug des Berichts der Dänischen Regierung zitieren, der besonders interessant ist, was den deutschen Vorbedacht und die angewandten Methoden betrifft. Dieser Auszug befindet sich im ersten Dokument, von dem ich eben gesprochen habe und das ›Denkschrift‹, Aide Memoire, heißt, auf Seite 6 des Dokuments.

Ich überspringe den ersten Satz dieses Abschnittes. Ich möchte den Gerichtshof wegen der Länge dieses Dokuments darauf aufmerksam machen, daß diese Zitate auch in der zu diesem Aktenbündel gefertigten Übersicht enthalten sind.

»Dieser Nachrichtendienst, der in Hamburg unter nicht weniger als 8 verschiedenen Adressen arbeitete, gab in einer seiner Veröffentlichungen die folgenden Einzelheiten über sich selbst bekannt. Er wurde im Januar 1940 in Erinnerung an den deutschen Philosophen Fichte gegründet und sollte[551] deshalb als ein ›Verband für Weltwahrheit‹ betrachtet werden. Seine Ziele waren:

1. Förderung gegenseitiger Verständigung durch freie Veröffentlichung von Informationen über das neue Deutschland.

2. Schutz der Kultur und Zivilisation durch Verbreitung der Wahrheit über die destruktiven Kräfte in der Welt.«

Ich überspringe einen Satz und fahre fort:

»Das unverkennbare Hauptziel dieser deutschen Propaganda war die Schaffung eines deutschfreundlichen und englandfeindlichen Nationalgefühls in Dänemark. Doch konnte sie auch einen Versuch darstellen, den Boden für ein nationalsozialistisches Regierungssystem in Dänemark vorzubereiten, durch heimliche Zusammenfassung aller erkennbaren Zeichen der Unzufriedenheit gegen das demokratische System in Dänemark, um sie später, im Falle einer Befreiungsaktion als dokumentarisches Beweismittel verwenden zu können. Die Propaganda begnügte sich deshalb im Januar 1940 nicht damit, England wegen seiner Methoden der Kriegsführung sowie die Juden und ihre Mentalität anzugreifen, sondern sie schritt zu schwerwiegenden Angriffen gegen die Einstellung der Regierung und des Parlaments von Dänemark.«

Schließlich gibt dieser dänische Bericht in derselben Angelegenheit einen sehr bezeichnenden Hinweis:

»Gegen Ende Februar 1940 konnte die Dänische Polizei bei einem deutschen Angehörigen ein Dokument ergreifen, das ›Propagandaplan für Dänemark‹ als Titel führte.«

Ich fasse hiermit den ersten Abschnitt der Seite 7 des Berichts kurz zusammen. In diesem Dokument findet man einen charakteristischen Satz. Es ist der letzte Satz dieses Abschnitts, der in deutsch in Anführungszeichen mit einer in Klammem gesetzten französischen Übersetzung enthalten ist:

»Es sollte möglich sein, die Tagespresse unter die Kontrolle der Gesandtschaft und ihrer Mitarbeiter zu bringen.«

Deutschland beschränkte sich nicht darauf, seine eigenen Staatsangehörigen als Agenten im Innern des Landes zu verwenden und Propaganda zu betreiben. Es inspirierte auch die Bildung von dänischen politischen Organisationen, welche mit der Nazi-Partei eng verbunden waren. Ganz am Anfang fand dieses Unternehmen besonders günstigen Boden in Südjütland, wo eine deutsche Minorität lebte. Auf diese Weise könnten die Deutschen die Bildung einer Organisation begünstigen, die »Schleswigsche Kameradschaft« oder »SK« genannt wurde, und die der deutschen SA genau entsprach. Die Mitglieder dieser Organisation wurden militärisch ausgebildet. [552] Desgleichen war eine Organisation, die »Deutsche Jugendschaft Nordschleswig« genannt, nach dem Muster der Hitlerjugend gebildet worden.

Ich möchte dem Gerichtshof mitteilen, daß ich gegenwärtig die Angaben des dänischen Berichts zusammenfasse, um eine lange Verlesung zu vermeiden. Diese Angaben sind in den folgenden Kapiteln des Berichts entwickelt, vor allem meine eben gebrachten Ausführungen auf Seite 7 des Berichts. Der deutsche Eingriff wurde noch durch soziale Einrichtungen vervollständigt, wie durch den »Wohlfahrtsdienst«, der 1929 in Tinglev, und durch die »Deutsche Selbsthilfe«, die 1935 gegründet worden war, weiterhin durch wirtschaftliche Einrichtungen, deren Muster die »Kreditanstalt Vogelgesang« war, die durch sehr geschickte und geheime Finanzierung von seiten des Deutschen Reiches wichtige landwirtschaftliche Besitze übernehmen konnte.

Die in Südjütland geschaffene Bewegung versuchte dann, sich auf ganz Dänemark auszubreiten. Auf diese Weise bestand schon vor dem Kriege eine nationalsozialistische Partei in Dänemark, deren Leiter Fritz Clausen war. Wir können folgendes im Regierungsbericht lesen:

»Was die Beziehungen der Partei mit Deutschland vor der Besetzung betrifft, so kann man sagen, daß Fritz Clausen selbst sowie die Parteimitglieder eifrig an den Parteitagen in Nürnberg sowie am Kongreß Streichers in Erfurt teilnahmen, und daß Clausen selbst in jedem Fall in sehr enger Verbindung mit dem deutschen Auswärtigen Amt stand.

Der Vorgang der Entwicklung des Nationalsozialismus in Dänemark, die Verbreitung aus Südjütland über das ganze Land, wird durch die Tatsache veranschaulicht, daß die Nazi-Zeitung ›Das Vaterland‹, die zuerst in Jütland veröffentlicht, im Oktober 1939 nach Kopenhagen verlegt wurde und von diesem Zeitpunkt an als Morgenzeitung erschien.«

So war also die Lage, als die Besetzung begann. Da, wie ich bereits erwähnt habe, die Deutschen keine formelle Besatzungsbehörde einrichteten, ist es verständlich, daß die zwei Hauptmittel, die die widerrechtliche Aneignung der Souveränität in Dänemark ermöglichten, einerseits die diplomatische Vertretung und andererseits die dänische Nazi-Partei waren.

Der Bevollmächtigte des Deutschen Reiches in Dänemark war zuerst Dr. von Renthe-Fink und später, vom Oktober 1942 ab, Dr. Best.

Die diplomatischen Eingriffe in die dänische Souveränität sind zahlreich gewesen, und obwohl sie am Anfang in diskreter Weise gemacht wurden, enthielten sie doch immer weiter gespannte Forderungen. Als Beispiel möchte ich ein Dokument erwähnen, das [553] ein Teil des Regierungsberichts ist. Dieses Dokument ist eine Denkschrift, die am 12. April 1941 durch den Bevollmächtigten des Deutschen Reiches überreicht wurde. Ich möchte dem Gerichtshof mitteilen, daß dieser Text im dritten der vor Ihnen liegenden Hefte zu finden ist. Dieses dritte Heft ist »Zweite Denkschrift« betitelt, oder besser gesagt, im Anhang dieses dritten Heftes. Es gibt darin ein Blatt mit dem Titel »Anhang 1«. Ich zitiere nunmehr:

»Der Bevollmächtigte des Deutschen Reiches hat die Anweisungen erhalten, von der Königlichen Regierung Dänemarks folgendes zu fordern:

1. Eine förmliche Erklärung darüber, ob Seine Majestät der König von Dänemark, auf den sich der Gesandte von Dänemark, Herr de Kauffmann beruft, oder irgendein Mitglied der königlichen Regierung Dänemarks, bereits vor der Veröffentli chung des Vertrages, der zwischen Herrn de Kauffmann und der amerikanischen Regierung abgeschlossen wurde, irgendwelche Kenntnis von diesem Abkommen hatte.

2. Die unverzügliche Abberufung des Herrn de Kauffmann, des Botschafters von Dänemark, durch den König von Dänemark.

3. Die sofortige Übermittlung einer Note an den Geschäftsträger der Vereinigten Staaten in Kopenhagen, in der Herr de Kauffmann nicht anerkannt wird, die weiterhin seine Abberufung mitteilt und erklärt, daß der abgeschlossene Vertrag für die Dänische Regierung bindend sei und die schließlich energischsten Protest gegen das amerikanische Verfahren zum Ausdruck bringt.

4. Eine in der Presse veröffentlichte Mitteilung, in der die Königliche Dänische Regierung deutlich erklärt, daß Herr de Kauffmann gegen den Willen Seiner Majestät des Königs und der Königlich Dänischen Regierung und ohne deren Genehmigung gehandelt habe; daß er abberufen worden sei; und daß die Dänische Regierung den auf diese Weise abgeschlossenen Vertrag nicht als bindend betrachte; und daß sie energischsten Protest gegen das amerikanische Verfahren vorgebracht habe.

5. Den Erlaß eines Gesetzes, durch das einem dänischen Staatsangehörigen, der sich im Ausland eines schweren Vergehens gegen die Interessen Dänemarks oder die Bestimmungen der Dänischen Regierung schuldig gemacht hat, die Staatsangehö rigkeit entzogen und sein Eigentum beschlagnahmt werden könne.

6. Daß Herr de Kauffmann wegen Hochverrat vor Gericht gestellt werde, gemäß Artikel 98 des Strafgesetzbuches und gemäß Artikel 3, Ziffer 3 des Gesetzes vom 18. Januar 1941, [554] und daß ihm die Staatsangehörigkeit, nach einem zu erlassenden Gesetz, wie es unter Paragraph 5 erwähnt wurde, aberkannt werde.«

Ich glaube, man kann aus diesem charakteristischen Beispiel erkennen, wie stark die Souveränität der legitimen Dänischen Regierung von den Deutschen verletzt wurde. Sie gaben Befehle im Bereich internationaler Beziehungen in einer Sphäre, in der doch Freiheit das wesentliche Merkmal der Souveränität und der Unabhängigkeit eines Staates darstellten.

Wie der Gerichtshof aus den zwei letzten Abschnitten ersehen konnte, gingen sie sogar so weit, den Erlaß eines ihren Wünschen entsprechenden Gesetzes zu fordern und die Einleitung eines Hochverratsverfahrens nach diesem Gesetz, wenn es gemäß ihrem Befehl erlassen sei, zu verlangen.

Um mit diesem Gegenstand fertig zu werden, möchte ich einen Auszug aus dem Bericht der Dänischen Regierung verlesen, der sich auf Seite 4 des Anhangs der zweiten Denkschrift befindet, im dritten Heft des grünen Aktenbündels:

»Im Monat Oktober«, ich beginne in der Mitte des zweiten Absatzes, »brach eine plötzliche Krise aus. Die Deutschen behaupten, daß Seine Majestät der König durch eine zu kurze Antwort auf ein von Hitler gesandtes Telegramm diesen beleidigt habe. Die Deutschen reagierten hierauf sogleich mit äußerster Heftigkeit. Der Deutsche Gesandte in Kopenhagen wurde sofort abberufen. Der Dänische Gesandte in Berlin wurde daraufhin nach Dänemark zurückberufen. Der Gesandte von Renthe- Fink wurde von Dr. Best ersetzt, der mit dem Titel eines Bevollmächtigten des Deutschen Reiches in das Land kam und weitgehende Forderungen des deutschen Außenministers von Ribbentrop mitbrachte. Es wurde eine Umbildung in der Dänischen Regierung und die Teilnahme von Nationalsozialisten an der Regierung gefordert.

Diese Forderungen wurden von dänischer Seite abgelehnt und, nachdem die ganze Angelegenheit von der Regierung in die Länge gezogen worden war, wurden sie schließlich von Dr. Best aufgegeben.«


VORSITZENDER: Dies ist ein günstiger Zeitpunkt, um abzubrechen.


[Das Gericht vertagt sich bis

4. Februar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 6, S. 523-556.
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