Nachmittagssitzung.

[142] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Herr Vorsitzender! Um die Vorlage des Beweismaterials zu meinem Vortrag vollauf zu erschöpfen, bitte ich um die Erlaubnis, einen Zeugen, Joseph Abgarowitch Orbeli, der hier anwesend ist, zu vernehmen. Orbeli wird über die Zerstörung von Kultur- und Kunstdenkmälern in Leningrad aussagen.


[Dr. Servatius geht zum Rednerpult.]


VORSITZENDER: Haben Sie irgendwelche Einwendungen zu machen?

DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Ich wollte das Gericht bitten, zu entscheiden, ob der Zeuge zu dem Thema gehört werden kann, ob dieser Einzelbeweis erheblich ist. Leningrad ist niemals in deutscher Hand gewesen, Leningrad ist lediglich mit den regulären Kampfmitteln der Truppen beschossen worden, beziehungsweise aus der Luft bekämpft worden, so wie das in regulärer Weise von allen Armeen der Welt geschieht. Es muß festgestellt werden, was mit diesem Zeugen bewiesen werden soll.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Einwand des Verteidigers jeder Grundlage entbehrt; und wir werden den Zeugen anhören.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


Wie heißen Sie?

ZEUGE JOSEPH ABGAROWITCH ORBELI: Joseph Abgarowitch Orbeli.

VORSITZENDER: Bitte sprechen Sie mir den Eid nach; nennen Sie nochmals Ihren Namen!

Ich, Joseph Orbeli, ein Bürger der USSR, als Zeuge vor das Gericht geladen, verspreche und schwöre vor diesem Gericht, über alles, womit ich in dieser Sache vertraut bin, nur wahrheitsgetreu diesem Gericht zu bekunden.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie wollen.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sagen Sie bitte, Herr Zeuge, welche Stellung nehmen Sie ein?


ORBELI: Direktor des Staatsmuseums Eremitage.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Was für einen wissenschaftlichen Titel haben Sie?


[142] ORBELI: Ich bin Mitglied der Akademie der Wissenschaften der USSR und Mitglied der Akademie der Architektur der USSR. Ferner Mitglied und Präsident der Armenischen Akademie der Wissenschaften, Ehrenmitglied der Iraner Akademie der Wissenschaften, Mitglied des Vereins der Antiquare in London, beratendes Mitglied des Amerikanischen Instituts für Kunst und Archäologie.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Waren Sie während der deutschen Blockade in Leningrad?


ORBELI: Jawohl, ich war dort.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wissen Sie etwas von der Zerstörung der Kultur- und Kunstdenkmäler in Leningrad?


ORBELI: Jawohl.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Können Sie dem Gerichtshof mitteilen, was Ihnen bekannt ist?


ORBELI: Außer den allgemeinen Beobachtungen, die ich nach Beendigung der Feindseligkeiten um Leningrad machen konnte, war ich Augenzeuge der vom Feinde unternommenen Maßnahmen gegen das Museum »Eremitage«, das Gebäude des Eremitagemuseums und des Winterpalastes, in dessen Sälen die Ausstellungsstücke des Eremitagemuseums ausgestellt waren. Im Verlauf von langen Monaten wurden diese Gebäude beschossen und von Flugzeugen aus systematisch bombardiert. Die Eremitage wurde von zwei Fliegerbomben und ungefähr dreißig Artilleriegeschossen getroffen, wobei die Geschosse dem Gebäude beträchtlichen Schaden zufügten. Die Bomben zerstörten die Kanalisation und das Wasserleitungsnetz in der Eremitage.

Während ich die Zerstörungen der Eremitage beobachtete, habe ich gleichzeitig auf der anderen Seite des Flusses die Museen der Anthropologie und Ethnographie, das Zoologische und das danebenliegende Marinemuseum, das sich im früheren Börsengebäude befand, sehen können. Alle diese Gebäude wurden stark mit Brandbomben beschossen, und ich habe die Wirkung dieser Beschießungen vom Fenster des Winterpalastes aus beobachten können. In der Eremitage selbst wurden durch Artilleriegeschosse beträchtliche Verwüstungen angerichtet, von denen ich jetzt die bedeutendsten nennen will.

Ein Geschoß zerstörte die Pforte des Hauptgebäudes der Eremitage, das auf die Millionenstraße geht, und beschädigte das Standbild »Atlanta«; ein anderes Geschoß schlug die Decke von einem der Prunksäle des Winterpalastes durch und richtete in diesem Saal großen Schaden an. Zwei Geschosse schlugen in die Garage des Winterpalastes ein, in der sich die Hofkutschen und Galawagen des [143] 17. und 18. Jahrhunderts befanden. Eines dieser Geschosse zerstörte vier große, kunstvoll hergestellte Paradekutschen des 17. und eine vergoldete Kutsche aus dem 18. Jahrhundert. Ein anderes Geschoß durchschlug die Decke des numismatischen und des Säulensaales im Hauptgebäude der Eremitage. Der Balkon dieses Saales wurde ebenfalls zerstört.

Zur selben Zeit schlug eine Bombe in ein Nebengebäude des Eremitagemuseums in der Soljanoigasse ein, und zwar in das frühere Stieglitz-Museum, die sehr großen Schaden in dem Gebäude anrichtete und vollständig unbrauchbar machte. Dabei wurden viele Ausstellungsstücke beschädigt.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sagen Sie bitte, Herr Zeuge, habe ich Sie richtig verstanden, Sie haben die Zerstörung der Eremitage erwähnt und vom Winterpalast gesprochen. Ist es dasselbe Gebäude, und wo befand sich die Eremitage, die Sie erwähnten?


ORBELI: Bis zur Oktoberrevolution war die Eremitage in einem Gebäude untergebracht, dessen eine Front auf die Millionenstraße und deren andere auf den Schloßkai am Ufer der Newa ging. Nach der Revolution wurden die »Eremitage«, die »Kleine Eremitage« und das Eremitagetheater, das Gebäude, welches die »Eremitage« vom Winterpalast trennt, und später sogar der ganze Winterpalast der »Eremitage« einverleibt.

Die Gebäude, die nunmehr zur Eremitage gehören, bestehen also aus dem Winterpalast, der Kleinen Eremitage, der Großen Eremitage, die vor. der Revolution das Museum beherbergte, und dem Gebäude des Eremitagetheaters, das unter der Regierung Katharina II. von dem Architekten Quarenghi erbaut wurde. Die Brandbombe, die ich vorhin erwähnte, traf gerade dieses letzte Gebäude.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wissen Sie außer der Zerstörung des Winterpalastes, der »Eremitage«, auch etwas über die Zerstörung anderer Kulturdenkmäler?


ORBELI: Ich habe eine ganze Reihe von Baudenkmälern Leningrads gesehen, die durch Artilleriefeuer und Fliegerbomben großen Schaden erlitten haben, darunter die Kasankathedrale, die im Jahre 1814 von dem Architekten Woronichin erbaut wurde, die Isaakkathedrale, deren Pfeiler heute noch die Spuren der Einschläge im Granit aufweisen.

Innerhalb der Stadtgrenzen wurde dem von Rastrelli erbauten Flügelhaus neben der Smolnijkathedrale großer Schaden zugefügt. Der mittlere Teil der Galerie flog in die Luft. Außerdem wurde den Mauern der Peter- und Paulsfestung großer Schaden durch Artilleriebeschuß zugefügt. Die Festung stellt heutzutage kein militärisches Objekt dar.


[144] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Und außer in Leningrad selbst ist Ihnen irgendetwas von Zerstörungen und Verwüstungen in den Vororten Leningrads bekannt?


ORBELI: Ich habe von dem Zustand der Denkmäler von Peterhof, Pawlowsk und Zarskoje Selo Kenntnis genommen. In allen drei Städten habe ich die Spuren der ungeheueren Zerstörung dieser Denkmäler gesehen. Dabei tragen alle Zerstörungen, die ich gesehen habe, und die ihrer großen Anzahl wegen sehr schwer aufzuzählen sind, deutliche Spuren vorsätzlicher Begehung. Was die Vorsätzlichkeit der Beschießung des Winterpalastes betrifft, so möchte ich erwähnen, daß die dreißig Treffer, von denen ich sprach, die Eremitage nicht auf einmal trafen, sondern sich auf eine längere Zeitspanne erstreckten und daß höchstens ein Geschoß bei jedem Beschuß traf.

In Peterhof habe ich außer den Zerstörungen, die dem großen Palast durch Feuer zugefügt wurden, solche, die dieses Denkmal vollständig vernichtet haben, feststellen können, daß die vergoldeten Dachschindeln des Schlosses Peterhof und der Peterhof er Kathedrale sowie des Gebäudes, das am gegenüberliegenden Ende des Riesenschlosses steht, abgerissen waren. Diese Dachschindeln konnten wegen des Feuers allein nicht heruntergefallen sein. Sie Sind mit Absicht abgerissen worden. In Monplaisir, dem ältesten Gebäude von Peterhof, das unter Peter dem Großen gebaut wurde, zeigen alle Zerstörungen Spuren langer und allmählicher Verwüstung, die keineswegs das Ergebnis einer Katastrophe sein konnte. Die wertvollen Schnitzereien aus Eiche, die die Wände bedeckten, wurden abgerissen. Die altertümlichen, aus der Zeit Peter des Großen stammenden holländischen Kachelöfen sind spurlos verschwunden. Statt dessen wurden provisorische grob gebaute Öfen hingestellt. In Zarskoje Selo zeigt der von Rastrelli erbaute große Palast unzweifelhafte Spuren absichtlicher Verwüstungen, da in zahlreichen Sälen der Parkettboden herausgebrochen und weggeschleppt wurde, während das Gebäude durch Feuer vernichtet wurde. In dem Katharinaschloß wurde eine Hilfs- und Waffenwerkstatt eingerichtet, wobei der Schmiedeherd in dem wertvollen geschnitzten Kamin des 18. Jahrhunderts eingerichtet wurde; der Kamin ist dadurch unbrauchbar geworden.

Im Paulspalast, der ebenfalls durch Feuer zerstört wurde, beweist eine ganze Reihe von Spuren, daß wertvolle Einrichtungsgegenstände, die sich in diesen Gemächern und Sälen befanden, vor der Brandstiftung entfernt wurden.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sagen Sie bitte, Zeuge, Sie haben erklärt, daß auch der Winterpalast ebenso wie die anderen von Ihnen aufgezählten Kulturdenkmäler mit Vorbedacht zerstört wurden. Auf Grund welcher Tatsachen gelangen Sie zu dieser Erklärung?


[145] ORBELI: Die vorbedachte Beschießung und Beschädigung der Eremitage durch Artilleriefeuer während der Belagerung von Leningrad geht für mich und auch für alle meine Kollegen aus der Tatsache klar hervor, daß diese Beschädigungen nicht zufällig durch etwa ein- oder zweimaligen Beschuß, sondern systematisch durch methodisches Feuer, dessen Zeugen wir monatelang waren, verursacht wurden. Die ersten Treffer waren weder auf die Eremitage noch auf den Winterpalast gerichtet, die Geschosse gingen vorbei. Man schoß sich ein. Danach wurde immer in derselben Richtung geschossen. Abgesehen von unwesentlichen Abweichungen gingen die Geschosse immer in derselben Richtung, wobei zu bemerken ist, daß bei jeder Beschießung nicht mehr als ein oder höchstens zwei Geschosse in dieser Richtung fielen. Das konnte kein Zufall sein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen zu richten.


VORSITZENDER: Wünscht jemand von den anderen Anklagevertretern Fragen zu stellen? Will jemand von den Verteidigern Fragen an den Zeugen richten?


DR. HANS LATERNSER, VERTEIDIGER FÜR GENERALSTAB UND OBERKOMMANDO: Herr Zeuge! Sie haben eben ausgesagt, daß durch Artilleriebeschuß und auch durch Abwurf von Bomben das Schloß Eremitage, der Winterpalast und auch der Peterhof zerstört worden seien. Es würde mich nun sehr interessieren, wo diese Gebäude stehen, und zwar gesehen von Leningrad aus.


ORBELI: Der Winterpalast und die Eremitage, die unmittelbar daneben steht, befinden sich im Zentrum von Leningrad, am Ufer der Newa, am Palastkai, nicht weit von der Schloßbrücke, die während der ganzen Zeit der Beschießung und Bombardierung nur einen Treffer erhielt. Auf der anderen Seite, gegenüber der Newa, neben dem Winterpalast und der Eremitage befinden sich der Schloßplatz und die Chalturinstraße. Habe ich Ihre Frage beantwortet?


DR. LATERNSER: Ich habe die Frage etwas anders gemeint. In welchem Teil von Leningrad liegen diese Gebäude? Im Südteil, im Nordteil, Südwestteil, Süd ostteil der Stadt?

Können Sie mir Auskunft darüber geben?


ORBELI: Der Winterpalast und die Eremitage befinden sich im Zentrum der Stadt an den Ufern der Newa, wie ich bereits vorhin erwähnte.


DR. LATERNSER: Und wo liegt der Peterhof?


ORBELI: An den Ufern des Finnischen Meerbusens, südwestlich der Eremitage, wenn man dieses Gebäude als Ausgangspunkt ansieht.


[146] DR. LATERNSER: Können Sie mir sagen, ob in der Nähe des Schlosses Eremitage und des Winterpalastes sich Industrien, insbesondere Rüstungsindustrien befinden?


ORBELI: Soviel ich weiß, gibt es in der Umgebung der Eremitage und des Winterpalastes keine Rüstungsindustrien. Sollte Ihre Frage die Gebäude des Generalstabs meinen, so befinden sich diese auf der anderen Seite des Schloßplatzes. Sie erlitten durch die Beschießung weit weniger Schaden als der Winterpalast. Die auf der gegenüberliegenden Seite des Schloßplatzes befindlichen Gebäude des Generalstabs wurden meines Wissens nur von zwei Geschossen getroffen.


DR. LATERNSER: Wissen Sie etwas darüber, ob vielleicht in der Nähe dieser Gebäude, die Sie genannt haben, auch Artilleriebatterien standen?


ORBELI: Auf der ganzen Fläche um den Winterpalast und der Eremitage stand keine einzige Artilleriebatterie, da von Anfang an Maßnahmen getroffen wurden, um überflüssige Erschütterungen an den Stellen, wo sich solche Museumswerte befanden, zu vermeiden.


DR. LATERNSER: Haben die Fabriken, die sich in Leningrad während der Belagerung befanden, haben die auch in dieser Zeit noch weitergearbeitet in der Rüstungsindustrie?


ORBELI: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Welche Fabriken? Meinen Sie die Leningrader Fabriken im allgemeinen?


DR. LATERNSER: Die Leningrader Rüstungsfabriken, haben die in dieser Zeit der Belagerung noch weitergearbeitet?


ORBELI: In der unmittelbaren Nähe der Eremitage und des Winterpalastes hat keine Rüstungsfabrik gearbeitet, da es dort keine Rüstungsindustrie gab, und während der Belagerung wurden dort auch keine gebaut. Ich weiß aber, daß Leningrad natürlich für die Kriegsrüstung gearbeitet hat, und zwar mit Erfolg.


DR. LATERNSER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge, der Winterpalast liegt an der Newa. Wie weit ist die nächste Brücke über die Newa von dem Palast entfernt?


ORBELI: Die nächste Brücke, die Palastbrücke, ist fünfzig Meter vom Palast entfernt. Das ist die Breite des Kais. Wie ich jedoch bereits erwähnte, wurde diese nur von einem einzigen Geschoß getroffen. Diese Tatsache bestätigt meine Annahme und meine Überzeugung, daß der Winterpalast absichtlich beschossen wurde. Ich kann es nicht gelten lassen, daß bei der Beschießung der Brücke diese nur einen Treffer, während das danebenstehende Gebäude davon dreißig erhielt. Die andere Brücke, die Börsenbrücke, befindet sich auf der anderen Seite der Großen Newa und verbindet die [147] Vassiljewskyinsel mit dem Petrograder Ufer. Diese Brücke wurde nur von einigen Brandbomben, die von Flugzeugen abgeworfen wurden, getroffen. Die auf der Börsenbrücke entstandenen Brände wurden gelöscht.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Das sind Schlußfolgerungen, die Sie ziehen. Haben Sie irgendwelche artilleristische Kenntnisse, daß Sie beurteilen können, ob das Ziel das Schloß oder die danebenliegende Brücke war?

ORBELI: Ich war wohl nie Artillerist, aber ich nehme an, daß, wenn die deutsche Artillerie eine Brücke beschießt, sie diese unmöglich nur ein einziges Mal treffen kann, während sie dem in einiger Entfernung stehendem Schlosse dreißig Treffer zufügt. Soweit bin ich schon Artillerist.


DR. SERVATIUS: Das ist Ihre nichtartilleristische Überzeugung. Ich habe eine andere Frage. Die Newa wurde von der Flotte benützt. Wie weit entfernt von dem Winterpalast lagen die Schiffe der Roten Flotte?


ORBELI: In diesem Teil der Newa gab es keine Kriegsschiffe, die geschossen hätten oder einen ähnlichen Dienst erfüllten. Die Schiffe lagen in einem anderen Teil des Flusses, weit vom Winterpalast entfernt.


DR. SERVATIUS: Noch eine letzte Frage: Sind Sie während der ganzen Belagerungszeit in Leningrad gewesen?


ORBELI: Ich befand mich in Leningrad vom ersten Tage des Krieges an bis zum 31. März 1942. Als die Deutschen aus der Umgebung von Leningrad vertrieben wurden, kehrte ich zurück und habe dann Peterhof, Zarskoje Selo und Pawlowsk besichtigen können.


DR. SERVATIUS: Ich danke. Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.

VORSITZENDER: General, wollen Sie an den Zeugen noch weitere Fragen im Rückkreuzverhör stellen?


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wir haben keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


STAATSJUSTIZRAT III. KLASSE, GENERALMAJOR N. D. ZORYA, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Hoher Gerichtshof! Im Namen der Anklagevertretung der Sowjetunion erlaube ich mir nunmehr, dokumentarisches Beweismaterial über die Verwendung von Zwangsarbeitern, wie sie von den Hitler-Verschwörern in großem Maßstabe vorgenommen wurden, vorzulegen.

Mit seinen Weltherrschaftsplänen, mit seiner Mißachtung des Rechtes, der Sitten, des Mitgefühls und der Menschlichkeit, hat der [148] Faschismus die Versklavung der friedlichen Bevölkerung der vorübergehend besetzten Gebiete sowie die Zwangsverschleppung von Millionen von Menschen nach dem faschistischen Deutschland und die zwangsweise Ausnützung ihrer Arbeitskraft vorgesehen.

Faschismus und Sklaverei, diese beiden Begriffe sind untrennbar. Meine Herren Richter! Ich beginne die Vorlage von Dokumenten, die diesen Teil der Anklage betreffen, mit dem Bericht der Jugoslawischen Republik, der dem Gerichtshof bereits als USSR-36 vorgelegt wurde.

Ich bitte den Gerichtshof, sich der Seite 40 des Berichts, die der Seite 41 im Dokumentenbuch entspricht, zuzuwenden. Ich verlese die entsprechende Stelle aus dem Bericht der Jugoslawischen Republik, betitelt: »Zwangsarbeit der Zivilbevölkerung«. Ich zitiere:

»Die nazistische Politik der allseitigen Ausbeutung der besetzten Gebiete wurde auch in Jugoslawien in vollem Umfang angewandt.

Die Reichsregierung und das OKW führten gleich nach der Besetzung Jugoslawiens die Zwangsarbeitspflicht für die Bevölkerung der besetzten Gebiete ein. Die Ausnützung der Arbeitskräfte in Jugoslawien geschah im Rahmen des allgemeinen deutschen Planes. Der Angeklagte Göring, als Leiter des deutschen Wirtschaftsplans, erteilte den unterstellten Organen Richtlinien über die systematische Ausnützung der Arbeitskraft in den besetzten Gebieten.

In einem Bericht aus Berlin schreibt einer der führenden Beamten der Wirtschaftsverwaltung der deutschen Kommandantur in Belgrad, Ranze, daß gemäß Görings Weisung die wirtschaftlichen Maßnahmen in den besetzten Gebieten nicht den Interessen der einheimischen Bevölkerung, sondern der Ausnutzung der Arbeitskraft der besetzten Gebiete zugunsten der deutschen Kriegswirtschaft zu die nen haben.

Gleich nach der Besetzung Jugoslawiens gründeten die Deutschen in Jugoslawien ihre ›Werbestellen‹ für die Werbung der Arbeiter zur ›freiwilligen‹ Arbeit in Deutschland. Sie bedienten sich auch der in Jugoslawien bestehenden Arbeitsvermittlungsorganisationen, mit deren Hilfe sie diese Pläne auch durchführten. So nahmen sie zum Beispiel in Serbien die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung und die Arbeitsbörse in Anspruch. Durch diese Organisationen führten die Deutschen schon bis Ende Februar 1943 aus Serbien allein 47500 Arbeiter nach Deutschland fort. Später wurde diese Zahl noch bedeutend größer, wenn auch die diesbezüglichen Angaben noch nicht genau geprüft werden konnten. Alle diese Arbeiter waren in der Landwirtschaft und in [149] verschiedenen Industrien in Deutschland beschäftigt, hauptsächlich mit schwersten Arbeiten.«

Im Bericht der Jugoslawischen Republik wird darauf hingewiesen, daß die Gestapo und eine besondere Kommission Druck und Gewalt angewandt haben. Dies ging so weit, daß die »Freiwilligen« unmittelbar in den Straßen eingefangen und gesammelt wurden, um in Gruppen nach Deutschland verschleppt zu werden.

»Außer diesen sogenannten ›freiwilligen‹ Arbeitern sandten die Deutschen viele Lagerhäftlinge und ›politisch verdächtige‹ Personen zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Diese wurden natürlich bei schwersten Arbeiten eingesetzt und ärgsten Lebensumständen und Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Zahlreiche unschuldige Opfer der Lager Banjitza, Sajmischte und anderer Lager wurden auf diese Weise schon seit 1942 zu Zwangsarbeiten nach Deutschland gebracht. Der erste Transport ging am 24. April 1942 ab. Später wurden fortwährend Transporte, und zwar einer nach dem andern, bis zum 26. September 1944 durchgeführt. Es wurden Junge und Alte, Männer und Frauen, Landwirte, Arbeiter und Intellektuelle abtransportiert, und zwar nicht nur nach Deutschland, sondern auch in andere Länder, die von Deutschland besetzt waren.

Nach den Angaben der Lagerbücher von Banjitza, die weit davon entfernt sind, ein umfassendes Bild zu geben, wurden allein aus diesem Lager mehr als 10000 Häftlinge zur Zwangsarbeit ins Ausland verschickt.

Die deutschen Behörden in Serbien verfügten zahlreiche Maßnahmen, die der größtmöglichen Ausnutzung der Arbeitskraft dienten. Zu den ersten Maßnahmen gehörten zwei Verordnungen: Die Verordnung über die allgemeine Arbeitspflicht und die Beschränkung der Arbeitsfreiheit vom 14. Dezember 1941 sowie die Verordnung über die Einführung des nationalen Arbeitsdienstes für den Wiederaufbau Serbiens vom 5. November 1941.

Nach der ersten Verordnung konnten alle Personen von 17 bis 45 Jahren zum Arbeitsdienst bei be stimmten Unternehmungen und Wirtschaftszweigen einberufen werden. Nach der zweiten konnten diese Personen für den Zivildienst des ›nationalen Wiederaufbaues‹ verwendet werden, was in Wirklichkeit Arbeit für die Stärkung des deutschen Wirtschafts- und Kriegspotentials bedeutete.

Die Arbeitspflichtigen im Sinne dieser Verordnungen blieben wohl im Lande, arbeiteten aber für die Ziele der Ausbeutung zugunsten der deutschen Wirtschaft. Sie wurden in erster Linie zu Arbeiten in den Bergwerken (Bor, Kostolac usw.), beim Straßenbau, Eisenbahnbau, bei Flußtransporten[150] und dergleichen verwandt. Am 26. März 1943 führte der deutsche Militärbefehlshaber Serbien durch eine besondere Verordnung alle sogenannten kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Reiches auch im besetzten Gebiet Serbiens ein. Hierdurch wurde in Serbien die allgemeine Mobilisierung der Arbeitskraft zwangsweise durchgeführt....

Durch diese Verordnung also wurde die gesamte Bevölkerung des besetzten Serbiens für die deutsche Kriegswirtschaft mobilisiert. Und in der Praxis nützten die Deutschen die serbische Arbeitskraft in größtmöglichem Maße aus....

Nicht anders war es in den übrigen besetzten Teilen Jugoslawiens. Wir wünschen uns hier nicht bei den zahlreichen Einzelheiten dieser planmäßigen Ausbeutung aufzuhalten und werden nur ein Beispiel aus dem besetzten Slowenien erwähnen:

Nach einer amtlichen Mitteilung der ›Landes bauernschaft in Kärnten‹ vom 10. August 1944 in Klagenfurt sollte jede einzelne Schwangerschaft bei nichtdeutschen Frauen der Arbeitseinsatzdienststelle bekanntgegeben werden. In solchen Fällen sollten sich diese Frauen die Kinder ›im Spital durch operativen Eingriff nehmen lassen‹. In dieser Mitteilung wird erklärt, daß die Geburten fremdvölkischer Frauen ›nicht nur arbeitseinsatzmäßige Schwierigkeiten, sondern darüber hinaus auch eine volkspolitische‹ Gefahr darstellen. Es wird weiter angeführt, daß die Arbeitseinsatzdienststellen zu versuchen haben, die schwangeren fremdvölkischen Frauen zur Abtreibung zu bewegen.

Als weiteren Beweis für die Ausbeutung der Arbeitskraft führen wir das Rundschreiben des Landrats des Kreises Marburg vom 12. August 1944 an, das sich mit der Erfassung aller dienstpflichtigen Personen für den Wehrmachts- und Arbeitsdienst beschäftigt. Diese Erfassung bezieht sich auf alle Kategorien der Bevölkerung der Untersteiermark, und zwar nicht nur auf die einheimische Bevölkerung, sondern auf Holländer, Dänen, Schweden, Luxemburger, Norweger und Belgier, die sich in diesem Gebiete befinden.«

Ich gehe nun zum Regierungsbericht der Polnischen Republik über, der dem Gerichtshof durch die Sowjet-Anklagevertretung als USSR-93 vorgelegt wurde.

Vorher muß ich die besondere Rolle des Angeklagten Frank erwähnen, die dieser bei der Organisation der Verschleppung der polnischen Bevölkerung zur Zwangsarbeit nach Deutschland spielte.

Ich erlaube mir, einige Auszüge aus dem Tagebuch Franks zu verlesen. Dieses Tagebuch ist dem Gerichtshof als USSR-223 vorgelegt worden.

[151] Auf der Arbeitsleitersitzung am 12. April 1940 in Krakau hat Frank folgendermaßen sein Verhältnis zu den Polen formuliert. Die Stelle, die ich jetzt zitieren werde, finden Sie auf Seite 62, Rückseite des Dokumentenbuches. Ich zitiere:

»Auf den Druck des Reiches hin sei nunmehr verfügt worden, daß, da sich nicht genügend Arbeitskräfte freiwillig zum Dienst im Deutschen Reich meldeten, ein Zwang ausgeübt werden dürfe. Dieser Zwang bedeute die Möglichkeit der Inhaftnahme von Polen männlichen und weiblichen Geschlechts. Dadurch sei es zu einer gewissen Unruhe gekommen, die sich nach einzelnen Berichten sehr stark ausbreite und die zu Schwierigkeiten auf allen Gebieten führen könne. Der Herr Generalfeldmarschall Göring habe seinerzeit in seiner großen Rede auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Million Arbeitskräfte nach dem Reich zu verschicken. Geliefert seien bisher 160000.... Eine Verhaftung von jungen Polen beim Verlassen des Gottesdienstes oder der Kinotheater werde zu einer immer steigenden Nervosität der Polen führen.«

Weiter wird ausgeführt, daß, ich zitiere wörtlich:

»An sich habe er«, das heißt Frank, »gar nichts dagegen einzuwenden, wenn man das arbeitsfähige oft herumlungernde Zeug von der Straße wegholt. Der beste Weg wäre aber die Veranstaltung einer Razzia, und es sei durchaus berechtigt, einen Polen auf der Straße anzuhalten und ihn zu fragen, was er tue, wo er beschäftigt sei usw.«

In seiner Besprechung mit dem Angeklagten Sauckel am 18. August 1942 sagte Frank; ich zitiere die Stelle, die sich auf Seite 67 des Dokumentenbuches befindet:

»Ich freue mich, Ihnen... amtlich melden zu können, daß wir bis jetzt über 800000 Arbeitskräfte ins Reich vermittelt haben...

Sie haben neuerdings das Ersuchen um die Vermittlung von weiteren 140000 Arbeitskräften gestellt. Ich habe die Freude, Ihnen amtlich mitteilen zu können, daß wir entsprechend unserem gestrigen Übereinkommen 60 % dieser neu angeforderten Kräfte bis Ende Oktober und die restlichen 40 % bis Ende des Jahres ins Reich abgeben werden....

Über die Zahl der jetzigen 140000 hinaus können Sie aber im nächsten Jahr mit einer weiteren Arbeiterzahl aus dem Generalgouvernement rechnen, denn wir werden zur Erfassung Polizei einsetzen.«

Frank hat sein gegebenes Versprechen an Sauckel gehalten.

[152] Am 14. Dezember 1942 bei der Arbeitstagung der Politischen Leiter der Arbeitsfront des Generalgouvernements sagte Frank, Sie finden es auf derselben Seite des Dokumentenbuches:

»Sie wissen, daß wir über 940000 polnische Arbeiter ans Reich abgegeben haben. Damit steht das Generalgouvernement absolut und relativ an der Spitze aller europäischen Länder. Diese. Leistung ist enorm. Sie wurde auch von Gauleiter Sauckel als solche anerkannt.«

Und jetzt bitte ich Sie um Erlaubnis, noch einen Teil des Regierungsberichts der Polnischen Republik, betitelt »Die Verschleppung der Zivilbevölkerung zur Zwangsarbeit« zu zitieren. Dieses Dokument finden Sie auf den Seiten 72 und 73 des Dokumentenbuches. Ich zitiere:

»a) Schon am 2. Oktober 1939 wurde von Frank eine Verordnung über die Einführung des Arbeitszwanges für die polnische Bevölkerung des Generalgouvernements erlassen. Auf Grund dieser Verordnung war die polnische Zivilbevölkerung gezwungen, in der Landwirtschaft, bei der Instandsetzung öffentlicher Gebäude, beim Straßenbau, bei Flußregulierungen, an Landstraßen und Eisenbahnen zu arbeiten.

b) Eine weitere Verordnung vom 12. Dezember 1939 erweiterte die Gruppen von Arbeitspflichtigen auf Kinder vom 14. Lebensjahr an; und eine Verordnung vom 13. Mai 1942 gab den Be hörden das Recht, Zwangsarbeiter auch außerhalb des Generalgouvernements zu verwenden.

c) Die Praxis, die sich auf der Grundlage dieser Verordnung entwickelte, führte zu einer Massendeportation der Zivilbevölkerung aus Polen nach Deutschland. Im ganzen Generalgouvernement wurden in Dörfern und Städten Anschläge angebracht, in denen die Polen laufend aufgefordert wurden, ›freiwillig‹ zur Arbeit nach Deutschland zu gehen. Zu gleicher Zeit wurde jedoch jeder Stadt und jedem Dorf mitgeteilt, wie viele Arbeiter sie zu stellen hätten.

Die Ergebnisse der freiwilligen Anwerbung waren gewöhnlich sehr unbefriedigend. Deswegen haben die deutschen Behörden die Leute individuell zur Arbeit aufgefordert, oder Razzien in den Straßen, Restaurants, auf öffentlichen Plätzen und anderswo veranstaltet und die erfaßten Personen unmittelbar nach Deutschland gebracht. Eine besondere Jagd wurde auf junge Arbeiter beider Geschlechter gemacht. Die Familien der Deportierten erhielten monatelang kein Lebenszeichen von ihnen, und nach einiger Zeit kamen Postkarten an, in denen ihre kläglichen Lebensbedingungen beschrieben wurden. Oft kamen die Arbeiter nach mehreren Monaten in [153] einem Zustand vollkommener körperlicher und seelischer Erschöpfung nach Hause zurück.

Wir haben konkrete Beweismittel dafür, daß während dieser Zwangsarbeit Tausende junger Männer sterilisiert, junge Mädchen in Bordelle verschleppt wurden.

d) Diese Arbeiter wurden entweder zu deutschen Bauern geschickt, um ihr Land zu bearbeiten, oder zur Fabrikarbeit, beziehungsweise zu Sonderarbeiten in den Zwangsarbeitslagern verwandt. Die Zustände in diesen Lagern waren fürchterlich.

e) Nach vorläufigen Schätzungen wurden 100000 Frauen und Männer allein im Jahre 1940 als Zwangsarbeiter nach Deutschland verbracht.

f) Dieser großen Armee von Sklavenarbeitern muß man Tausende von Polen hinzufügen, die aus den von Deutschland einverleibten Gebieten verschleppt wurden und außerdem 200000 polnische Kriegsgefangene, die auf Grund einer von Hitler im August 1940 erlassenen Verordnung aus den Lagern ›entlassen‹ wurden, aber nur, um zur Zwangsarbeit in verschiedene Teile Deutschlands gesandt zu werden.

g) Diese Deportationen wurden während der ganzen Kriegsjahre fortgesetzt. Die Gesamtzahl dieser Zwangsarbeiter erreichte zu einem bestimmten Zeitpunkt zwei Millionen. Genaue Zahlen sind offenbar nicht festzustellen, aber wenn man bedenkt, daß trotz der hohen Sterbeziffer unter diesen Menschen noch ungefähr 835000 polnische Staatsbürger in Westdeutschland registriert sind, so erscheint diese Schätzung richtig.

Das gesamte Kapitel der Verschleppung zur Zwangsarbeit wird hier in einer sehr zusammengefaßten Form vorgelegt. Diese wenigen Zeilen verbergen die Geschichte von 100000 polnischen vernichteten Familien, Tragödien, Tod und Kummer. Die Lebensgeschichte jedes einzelnen dieser Arbeiter war eine ständige Tragödie. Väter mußten ihre Familien mittellos zurücklassen. Männer wurden von ihren Frauen weggerissen, ohne ihren Unterhalt sicherstellen oder sie schützen zu können und mit wenig Hoffnung auf eine Wiederkehr.

Die angeführte Zahl von zwei Millionen verbirgt eine Unmenge zerstörter Leben und umschließt mindestens 10 Prozent der Gesamtbevölkerung Polens. Das war ein schreckliches Verbrechen.

Die Deportationen und Zwangsarbeiten waren ein flagrantes Vergehen gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges.«

[154] Der griechische Bericht über die Greueltaten der Deutschen ist dem Gerichtshof als USSR-369 vorgelegt worden und stellt folgendes fest; ich bitte Sie, sich der Seite 74 des Dokumentenbuches zuzuwenden;

»Genau so wie in den anderen besetzten Gebieten war die deutsche Besatzungspolitik in Griechenland von zwei leitenden Faktoren bestimmt. Die maximale Ausnützung der Bezugsquellen des Landes im Interesse der deutschen Kriegswirtschaft sowie die Versklavung der Bevölkerung mit Hilfe von systematischem Terror und allgemeiner Unter drückung. Die Deutschen verfolgten ihre zweiseitige Politik des Raubes und der Rache und verletzten dadurch die allgemein anerkannten Gesetze.«

Aus demjenigen Teil des Berichts der Griechischen Regierung, der »Erfassung der Arbeitskräfte« betitelt ist, möchte ich zwei Absätze verlesen:

»Eines der Probleme, welchem die deutsche Verwaltung begegnen mußte, war die Arbeiterbeschaffung. Alle männlichen Einwohner von 16 bis 50 Jahren unterlagen der Zwangsarbeitspflicht. Streiks wurden für ungesetzlich erklärt und ihre Durchführung schwer bestraft. Anstifter und Führer eines Streiks unterlagen der Todesstrafe. Streiker kamen vor das Militärgericht.

Anfänglich versuchten die Deutschen, die Griechen durch Propaganda und verschiedene Formen indirekten Drucks zur Arbeit in Deutschland anzuwerben. Hohe Löhne und bessere Lebensbedingungen wurden ihnen versprochen. Da diese Methoden ›freiwilliger‹ Anwerbung nicht den gewünschten Erfolg zeigten, gaben die Deutschen sie auf und stellten die Arbeiter vor die Wahl, entweder zur Arbeit nach Deutschland zu fahren oder als Geiseln behandelt zu werden.«

Genau dieselben Maßnahmen der zwangsweisen Verschleppung von Arbeitern nach Deutschland wurden seitens der Faschisten auch in der Tschechoslowakei angewandt.

Jedoch waren es die vorübergehend besetzten Gebiete der Sowjetunion, in denen die Verschleppung der friedlichen Bevölkerung in die Sklaverei durch die faschistischen Verbrecher ihren Höhepunkt erreichte.

Ich möchte mich jetzt sehr kurz bei den Maßnahmen für die Zwangsarbeit aufhalten, die durch die Hitler-Verbrecher für die vorübergehend besetzten Gebiete der Sowjetunion vorbereitet worden waren.

Noch vor dem Überfall auf die USSR wurde der Organisierung der Zwangsarbeit in den Sowjetgebieten, die die Kriegsverbrecher [155] zu besetzen beabsichtigten, eine besonders große Bedeutung beigemessen. Dies ist aus dem Dokument USSR-10, US-315, ersichtlich, das dem Gerichtshof unter der Bezeichnung »Grüne Mappe« bekannt ist, und in dem ein ganzes Kapitel unter dem Titel: »Arbeitseinsatz und Heranziehung der einheimischen Bevölkerung« zu finden ist. In diesem Kapitel wird das Prinzip der Zwangsarbeit für die friedliche sowjetische Zivilbevölkerung entwickelt. Wir finden dies auf den Seiten 17 und 18 der »Grünen Mappe«, russischer Text, Seite 83 des Dokumentenbuches. In diesem Absatz, betitelt: »Heranziehung der einheimischen Bevölkerung«, wird in den Paragraphen 3 und 2 des Unterabschnittes A, zweiter Teil des Kapitels, folgendes erklärt:

»Die Arbeiter in den Versorgungsbetrieben (Gas, Wasser und Elektrizität) der Erdölförderungs-, Aufbereitungs- und Aufbewahrungsanlagen sowie bei den Notstandsarbeiten in wichtigen Betrie ben... sind anzuweisen, – nötigenfalls unter Androhung mit Strafen ihre Arbeiten weiter zu versehen.«

Weiter oben heißt es:

»Nötigenfalls sind... die Arbeitskräfte beim Einsatz in Kolonnen zusammenzustellen.«

Das Ausbleiben der in Wirklichkeit nicht vorhandenen Entlohnung für die Zwangsarbeit der Sowjetbürger war bereits in Görings sogenannter »Grüner Mappe« vorgesehen. Es wurde vorausgesetzt, die Frage der Entlohnung auf die Frage der Verpflegung zu beschränken. Die faschistischen Sklavenhalter waren an nichts anderem als an der Aufrechterhaltung des Arbeitspotentials der Menschen interessiert.

Auf Seite 18 des russischen Textes der »Grünen Mappe«, in Ihrem Dokumentenbuch auf Seite 83, Rückseite, heißt es:

VORSITZENDER: Dieses Dokument ist bereits verlesen worden.

GENERALMAJOR ZORYA: Meines Wissens ist dieser Teil des Dokuments noch nicht verlesen worden. Es ist ein Dokument der Sowjetischen Anklagebehörde, das zum erstenmal im Mai 1942 vollständig in der Note des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten, V. M. Molotow, veröffentlicht wurde.


VORSITZENDER: Wenn Sie sagen, daß es noch nicht verlesen wurde, so fahren Sie bitte fort!


GENERALMAJOR ZORYA: Auf Seite 18 des russischen Textes der »Grünen Mappe« des Angeklagten Göring kann man mindestens drei Hinweise darauf finden, daß die Entlohnung auf die Verpflegung zu beschränken sei. Ich werde die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs mit diesem Dokument nicht länger in Anspruch nehmen und gehe zur weiteren Verlesung meines Berichtes über.

Der Angeklagte Göring, der seinen Namen für diese Anweisung zur Ausplünderung der Sowjetunion zur Verfügung stellte, denn wie [156] sollte man sonst dieses soeben erwähnte Dokument charakterisieren, setzte auch fernerhin die Organisierung der Zwangsarbeit in den vorübergehend besetzten Gebieten der Sowjetunion fort.

Als Beweis dafür lege ich als USSR-386 ein Dokument vor, das diese Seite der Tätigkeit des Angeklagten Göring beleuchtet. Es besteht eigentlich aus zwei und nicht aus einem Dokument, und zwar handelt es sich einmal um das Protokoll der Besprechung vom 7. November 1941 über die Frage des »Einsatzes von Sowjetrussen«, an der Göring teilnahm, und zum anderen um einen Begleitbrief. Hundert Ausfertigungen des Dokuments wurden anfänglich hergestellt und an vierzehn Stellen verteilt, die Sie, meine Herren Richter, auf Seite 5 des russischen Textes am Ende des Begleitbriefs finden können.

Der Begleitbrief ist von Dr. Rachner, Kriegsverwaltungschef im Wirtschaftsstab Ost, unterschrieben. Das Protokoll ist von einem gewissen von Normann, der anscheinend Mitarbeiter dieser Organisation war, geführt worden.

Ich halte es für die Behandlung der uns interessierenden Frage für zweckmäßig, einige Teile aus diesem Protokoll zu verlesen. Ich zitiere Seite 6 des russischen Textes, die den Seiten 95 und 96 Ihres Dokumentenbuches entspricht:

»Besprechung vom 7. 11. 1941 über den Einsatz von Sowjetrussen. Für den Arbeitseinsatz von Sowjetrussen gab der Reichsmarschall folgende Richtlinien:

I. Die russischen Arbeitskräfte haben ihre Leistungsfähigkeit beim Aufbau der ungeheuren russischen Industrie bewiesen. Sie muß daher nunmehr dem Reich nutzbar gemacht werden. Diesem Befehl des Führers gegenüber sind Einwendungen sekundärer Natur. Die Nachteile, die der Einsatz bereiten kann, müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden: Aufgaben insbesondere der Abwehr und der Sicherheitspolizei.

II. Der Russe im Operationsgebiet. Er ist vornehmlich beim Straßen- und Eisenbahnbau, bei Aufräumungsarbeiten, Minenräumen und beim Anlegen von Flugplätzen zu beschäftigen. Die deutschen Baubataillone sind weitgehend (Beispiel: Luftwaffe) aufzulösen, die deutschen Facharbeiter gehören in die Rüstung. Schippen und Steineklopfen ist nicht ihre Aufgabe. Dafür ist der Russe da.

III. Der Russe in den Gebieten der Reichskommissare und des Generalgouvernements.

Es gelten die gleichen Grundsätze wie zu II. Darüber hinaus stärkerer Einsatz in der Landwirtschaft; fehlen die Maschinen, muß Menschenhand leisten, was das Reich im Agrarsektor vom Ostraum zu fordern hat. Ferner sind für die rücksichtslose [157] Ausbeutung der russischen Kohlenvorkommen genügend einheimische Arbeitskräfte bereitzustellen.

IV. Der Russe im Reichsgebiet einschließlich Protektorat. Die Einsatzzahl hängt vom Bedarf ab. Beim Bedarf ist davon auszugehen, daß wenig leistende und viel essende Arbeiter anderer Staaten aus dem Reich abzuschieben sind, und daß die deutsche Frau künftig im Arbeitsprozeß nicht mehr so stark in Erscheinung treten soll. Neben kriegsgefangenen Russen sind auch freie russische Arbeitskräfte einzusetzen.«

Ich bitte jetzt eine Seite dieses Dokuments auszulassen und sich der Seite 7 zuzuwenden. In der Mitte des Textes auf dieser Seite beginnt der Teil B mit dem Titel: »Der freie russische Arbeiter.«

Mein Kollege, Oberst Pokrowsky, hat bereits erwähnt, daß die Hitleristen die Zivilbevölkerung in die Kategorie der Kriegsgefangenen einbezogen. Dies ermöglichte ihnen, einerseits in ihren Kriegsberichten für Propaganda die Zahl der angeblich gefangenen Soldaten der Roten Armee zu vergrößern, andererseits eine unerschöpfliche Quelle für Arbeitskräfte zu schaffen.

Der Abschnitt, den ich eben erwähnt habe, fängt auch so an:

»Einsatz und Behandlung werden in der Praxis nicht anders zu handhaben sein wie bei den kriegsgefangenen Russen.«

Hier muß man bemerken, daß das Protokoll dieser Konferenz mit den folgenden Worten Görings endet, Sie finden diese Stelle auf Seite 94 des Dokumentenbuches:

»Werbung und Kriegsgefangeneneinsatz sind einheitlich zu betreiben und miteinander organisatorisch zu verkoppeln.«

Ich wende mich wieder der Seite 7 dieses Dokuments zu und muß bemerken, daß dort noch folgende ausdrucksvolle Äußerung Görings über die Frage der Arbeitsbedingungen der russischen Arbeiter, insbesondere über ihren Lohn, zu finden ist.

VORSITZENDER: Wir werden die Sitzung jetzt unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: General Zorya, können Sie dem Gerichtshof sagen, ob Sie glauben, die Vorlage Ihrer Dokumente heute nachmittag beenden zu können?

GENERALMAJOR ZORYA: Ich habe die Absicht, mit meinem Vortrag heute fertig zu werden.


VORSITZENDER: Danke vielmals.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich möchte jetzt die Äußerungen Görings aus dem von mir soeben vorgelegten Dokument über die [158] Arbeitsbedingungen der russischen Arbeiter, insbesondere über ihre Löhne, verlesen:

»Bei den Arbeitsbedingungen der freien Russen ist zu berücksichtigen: 1. Er kann ein kleines Taschengeld erhalten... 3. Da seine Arbeitskraft dem Unternehmer billig zur Verfügung steht, ist auf einen finanziellen Ausgleich beim Arbeitgeber Bedacht zu nehmen.«

Um es weiter verständlich zu machen, gibt der Angeklagte Göring folgende Richtlinien. Ich zitiere Seite 8 des russischen Textes, Abschnitt B, Punkt 6:

»Der Russeneinsatz darf unter keinen Umständen das Lohnproblem im Ostraum präjudizieren. Jede finanzielle Maßnahme auf diesem Gebiet hat davon auszugehen, daß niedrigste Löhne im Osten – nach einer ausdrücklichen Führeranweisung – eine Voraussetzung für den Kriegskostenausgleich und die Kriegschuldenbereinigung des Reichs nach Kriegsende sind.

Verstöße unterliegen härtester Ahndung.«

Dann folgen zwei Zeilen, die nicht nur vom Standpunkt der Anklage gegen Göring wegen Einführung des Zwangsarbeitssystems interessant sind. Nachdem er sich so kategorisch gegen »die Präjudizierung des Lohnproblems im Ostraum« geäußert hat, sagte Göring bei derselben Besprechung, Seite 98 des Dokumentenbuches:

»Das gilt sinngemäß für jede Förderung ›sozialer Bestrebungen‹ im russischen Kolonialgebiet.«

Das Begleitschreiben zum Protokoll dieser Sitzung besteht aus Kommentaren, dazu, die dem, was dem Gerichtshof bereits vorgetragen wurde, nichts Neues hinzufügen. Deswegen werde ich diesen Brief nicht verlesen.

Das nächste Dokument, dessen Vorlage ich für erforderlich halte, lege ich als Dokument USSR-379, UK-82, vor. Es ist ein Befehl Görings vom 10. Januar 1942. Ich werde nur die ersten 18 Zeilen davon verlesen. Diese befinden sich auf Seite 100 des Dokumentenbuches.

»Der Arbeitseinsatz wird in den kommenden Monaten eine noch gesteigerte Bedeutung erhalten. Auf der einen Seite verlangt die Einsatzlage der Wehrmacht die Freimachung aller Angehörigen der jüngeren Jahrgänge für ihre Aufgabe. Auf der anderen müssen der vordringlichen Rüstungsfertigung und der sonstigen Kriegswirtschaft sowie der Landwirtschaft die von ihnen dringend benötigten Kräfte zugeführt werden. Dabei spielt der Einsatz von Kriegsgefangenen insbesondere aus Sowjetrußland eine erhebliche Rolle.

[159] Die Maßnahmen, die auf diesem Gebiet künftig erforderlich werden, versprechen nur bei einheitlicher Steuerung den Erfolg, den herbeizuführen ich mit allen Mitteln bemüht sein werde.

Ich habe deshalb meiner Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz, die schon bisher die Arbeitseinsatzfragen des Vierjahresplanes zusammenfassend zu bearbeiten hatte, nunmehr die uneingeschränkte Vollmacht zur Lenkung des gesamten Arbeitseinsatzes... erteilt.«

Meine Herren Richter, die verbrecherische Tätigkeit der faschistischen Verschwörer bei der Organisation und dem Ausbau des Zwangsarbeitssystems hat später solche riesigen Ausmaße angenommen, daß Hitler am 21. März 1942 eine Anordnung herausgab, durch die ein besonderes Amt unter Leitung des Angeklagten Sauckel, der eine weitgehende Tätigkeit entfaltet hat, geschaffen wurde.

Ich werde mich bei diesen Tatsachen historischen Charakters, über die unsere amerikanischen, französischen und englischen Kollegen bereits gesprochen haben, nicht weiter aufhalten.

Die organische Verbindung des Faschismus mit dem System der Sklavenarbeit ist besonders aus der Rolle ersichtlich, die in diesem Bericht nicht nur von dem faschistischen Staatsapparat, sondern auch von der faschistischen Partei gespielt wurde.

Ich möchte dem Gerichtshof einige Dokumente vorlegen, die davon berichten.

Ich lege dem Gerichtshof als USSR-365 eine gedruckte Ausgabe der Mitteilungen des Beauftragten für den Vierjahresplan, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, vor. Dieses Dokument befindet sich auf Seite 101 der Dokumentenmappe. Es ist vom 1. Mai 1942 datiert und trägt die Ordnungsnummer 1.

Die erste Seite der Mitteilungen enthält die Verordnung Hitlers vom 21. März 1942, durch die Sauckel zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz ernannt wird. Auf der zweiten Seite ist eine Weisung des Angeklagten Göring vom 27. März 1942 zu finden, in der er die Aufgaben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des allgemeinen Systems des Vierjahresplanes erklärt. Auf Seite 3 dieser Mitteilungen befindet sich das Programm des Angeklagten Sauckel, das dieser zum Geburtstag des Führers im Jahre 1942 verfaßte.

Meine Herren Richter, die aufgezählten Dokumente wurden bereits von der Amerikanischen Anklagevertretung vorgelegt. Jedoch möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 17 der russischen Übersetzung zu lenken, wo sich das Dokument, in dem die Anordnung des Angeklagten Sauckel vom 6. April 1942 enthalten ist, befindet. Sie trägt die Nummer 1. Diese Anordnung wird zum [160] erstenmal vorgelegt. Sie ist wie folgt betitelt: »Über Einsetzung der Gauleiter zu Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in den Gauen.« Ich verlese Seite 118 Ihres Dokumentenbuches:

»Hiermit bestelle ich die Gauleiter der NSDAP zu meinen Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in den ihnen unterstellten Gaugebieten.

A. Ihre Aufgaben sind:

1. Herbeiführung einer reibungslosen Zusammenarbeit aller mit Fragen des Arbeitseinsatzes befaßten Dienststellen des Staates, der Partei, der Wehrmacht und der Wirtschaft und damit Ausgleich zwischen den verschiedenartigen Auffassungen und Forderungen zur Erzielung des höchsten Nutzeffektes auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes.«

Ich lasse einige Punkte aus:

»4. Überprüfung der Auswirkungen des Einsatzes aller fremdländischen Arbeiter und Arbeiterinnen. Hierüber ergehen besondere Bestimmungen.

5. Überprüfung der ordnungsgemäßen Ernährung, Unterbringung und Behandlung aller fremdländischen Arbeitskräfte und im Arbeitseinsatz befindlicher Kriegsgefangener.«

In seinem Programm für den Arbeitseinsatz, welches, wie ich bereits gesagt habe, zu Hitlers Geburtstag im Jahre 1942 herausgegeben wurde, schrieb der Angeklagte Sauckel; dieser Abschnitt des Programms wurde von der Amerikanischen Anklagevertretung nicht verlesen, es ist Seite 105 der Dokumentenmappe:

»IV. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz wird daher mit einem allerkleinsten persönlichen Mitarbeiterkreis seiner Auswahl sich ausschließlich der vorhandenen Partei-, Staats- und Wirtschaftseinrichtungen bedienen und durch den guten Willen und die Mitarbeit aller den schnellsten Erfolg seiner Maßnahmen gewährleisten.

V. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat daher mit Zustimmung des Führers und im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und dem Leiter der Parteikanzlei alle Gauleiter des Großdeutschen Reiches als seine Bevollmächtigten in den deutschen Gauen der NSDAP eingesetzt.

VI. Die Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz bedienen sich in ihren Gauen ihrer zuständigen Dienststellen der Partei. Die Leiter der höchsten für ihren Gau zuständigen Dienststellen des Staates und der Wirtschaft beraten und unterrichten die Gauleiter hinsichtlich aller wichtigen Fragen des Arbeitseinsatzes.

[161] Als besonders wichtig hierfür kommen in Frage: Der Präsident des Landesarbeitsamtes, der Treu händer der Arbeit, der Landesbauernführer, der Gauwirtschaftsberater, der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront, die Gaufrauenschaftsleiterin, der Gebietsführer der Hitler-Jugend, der höchste Vertreter der Inneren und Allgemeinen Verwaltung, insbesondere, wenn das Landeswirtschaftsamt zu seiner Zuständigkeit gehört.

VII. Die vornehmste und wichtigste Aufgabe der Gauleiter der NSDAP in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte in ihren Gauen ist die Sicherstellung des besten Einvernehmens aller am Arbeitseinsatz beteiligten Dienststellen ihres Gaues.«

In demselben Dokument wendet sich Sauckel des öfteren an die Gauleiter mit der Bitte, ihm die bestmögliche Hilfe in jeder Hinsicht zu gewährleisten.

Ich möchte nunmehr die Aufmerksamkeit der Herren Richter auf nur eine Äußerung Sauckels lenken, die sich in diesem Dokument befindet. Er spricht von der Entscheidung Hitlers,

»... nach dem Reich, der deutschen Bauernfrau zur Hilfe, aus den östlichen Gebieten 400000 bis 500000 ausgewählte gesunde Mädchen« zu bringen, und dadurch die deutschen Frauen und Mädchen von der Arbeitspflicht zu befreien.

Um seiner Argumentation scheinbar mehr Gewicht zu geben, schrieb Sauckel:

»Ich bitte aber, mir als altem und fanatischem nationalsozialistischen Gauleiter zu vertrauen, daß eben letzten Endes die Entscheidung nicht anders ausfallen konnte.«

Wie groß die Rolle der faschistischen Partei bei der Organisierung der Sklavenzwangsarbeit war und wie weit diese Partei dabei gegangen ist, zeigt folgendes Dokument, das ich dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-383 vorlege. Dieses Dokument ist ein Schreiben des Angeklagten Sauckel vom 8. September 1942 und ist betitelt:

»Sonderaktion des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz zur Hereinholung von Ostarbeiterinnen zugunsten kinderreicher städtischer und ländlicher Haushaltungen.«

Ich werde mir erlauben, später auf dieses Dokument noch einmal zurückzukommen.

In der Zwischenzeit aber möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf diejenige Stelle des Dokuments lenken, die eine unmittelbare Beziehung zu der diese Maßnahme betreffenden Rolle der faschistischen Partei hat. Auf Seite 3 des russischen Textes des von mir vorgelegten Dokuments befindet sich ein Abschnitt, wie folgt betitelt: »Gesichtspunkte für die Auswahl der Haushaltungen.«

[162] VORSITZENDER: Ist es denn so wichtig zu wissen, ob diese Frauen in Häuser gebracht wurden, in die sie nicht gebracht werden sollten, und ob gewisse deutsche Hausfrauen berechtigt waren, eine Hilfskraft zu beschäftigen oder nicht? Die einzige Frage ist doch offenbar, ob diese Frauen verschleppt wurden, und zwar zwangsweise verschleppt wurden.

GENERALMAJOR ZORYA: Herr Vorsitzender, ich hatte gerade die Absicht, die Stelle, die Sie eben erwähnten, auf ein Minimum zu beschränken. Jetzt spreche ich aber über etwas anderes. Ich möchte zeigen, welche Rolle die faschistische Partei in der Organisation der Sklaverei in Deutschland selbst und insbesondere bei der Verteilung der Frauen aus der Sowjetunion gespielt hat, die zu diesem Zweck nach Deutschland gebracht wurden. Ich habe hier zwei kurze Dokumente, die dem Gerichtshof vorzulegen ich für unumgänglich notwendig halte. Über alles übrige, was das Regime betrifft, ist hier bereits von der Amerikanischen und Britischen Anklagebehörde genügend gesprochen worden, so daß ich es gar nicht erwähnen wollte und dachte, diese Stelle auf ein Minimum verkürzen zu können. Ich möchte mich jedoch bei der Stelle des Dokuments aufhalten, die davon spricht, daß die Anträge für die Bewilligung einer hauswirtschaftlichen Ostarbeiterin vom Arbeitsamt daraufhin geprüft werden, ob der betreffende Haushalt eine solche Arbeitskraft benötigt, und daß sie dann zur Bestätigung dem betreffenden Leiter der NSDAP, Kreisleiter, vorgelegt werden. Falls der Kreisleiter gegen den Einsatz einer Arbeiterin für einen Haushalt Einspruch erhebt, verweigert das Arbeitsamt dem Antragsteller die Einstellung einer Arbeiterin beziehungsweise die Bewilligung dazu. Der Grund der Verweigerung wird nicht angegeben und diese ist unwiderruflich.

Sie können dies auf Seite 129 des Dokumentenbuches finden.

Dann folgt ein Antragsformular, das Sie im Anhang zur Urkunde USSR-383 finden werden. In diesem Antrag sind kurze Angaben über die Familie dessen, der die Arbeiterin in seinem Haushalt beschäftigen will, enthalten. In demselben Antragsformular finden wir die Form der Antwort der entsprechenden Organisation der faschistischen Partei darüber, ob man die Ostsklavin in dem betreffenden Haushalt benutzen darf oder nicht. Ich bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit ebenfalls auf eine Anlage zum Dokument USSR-383 zu lenken. Es ist ein Merkblatt für die deutsche Hausfrau über die Beschäftigung hauswirtschaftlicher Ostarbeiterinnen in städtischen und ländlichen Haushaltungen. Dieses Merkblatt wurde bereits von Herrn Dodd erwähnt. Ich habe nicht die Absicht, darüber ausführlich zu sprechen und möchte Sie nur bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Untertitel dieses Merkblattes des Sklavenhalters zu lenken, den Sie auf Seite 130 finden werden. Im Untertitel heißt es, in Klammern, daß das Merkblatt vom Generalbevollmächtigten für [163] den Arbeitseinsatz im Einvernehmen mit dem Leiter der Parteikanzlei und anderen entsprechenden Dienststellen herausgegeben wurde. Klarer kann man es nicht ausdrücken. Millionen fremder Sklaven schmachteten in Deutschland. Der Deutsche konnte mit Genehmigung und unter Aufsicht der faschistischen Partei Sklavenhalter werden. Anscheinend war dies eine der Grundlagen der »Neuen Ordnung« Europas.

Ich halte es ebenfalls für notwendig, mich auf den Befehl des Angeklagten Göring vom 27. März 1942 zu berufen. Ich lege das Dokument nicht vor, da es dem Gerichtshof bereits von der Amerikanischen Anklagevertretung vorgelegt wurde:

»Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die mir vom Führer übertragenen Weisungsrechte an die obersten Reichsbehörden, ihre nachgeordneten Dienststellen, sowie an die Dienststellen der Partei und ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände zur Verfügung.«

Dieser Befehl des Angeklagten Göring stellt nicht nur die besondere Rolle der faschistischen Partei in der Durchführung des Systems der Zwangsarbeit fest, sondern unterstreicht ebenfalls die außergewöhnlichen Vollmachten des Angeklagten Sauckel auf diesem Gebiet. Die Dokumente, auf die ich mich bisher bezogen habe, veranlassen die Sowjetische Anklagebehörde zu behaupten, daß im allgemeinen System des faschistischen Staates die faschistische Partei im Mittelpunkt aller Maßnahmen der Organisation der Sklavenarbeit stand.

Ich möchte mich jetzt der Rolle zuwenden, die das Oberkommando der Wehrmacht in der Organisation der Sklavenarbeit und bei der Verschleppung der Angehörigen der Sowjetunion gespielt hat. Zu diesem Zweck lege ich dem Gerichtshof ein OKH-Dokument als USSR-367 vor, und zwar über – ich gebrauche die Worte des Dokuments selbst – die »Anwerbung russischer Arbeitskräfte für das Reich«. Ich bitte die Herren Richter, sich der Seite 138 des Dokumentenbuches zuzuwenden, wo Sie das Dokument finden werden.

Sehen Sie sich bitte zuerst die Quelle an, aus der dieses Dokument stammt. Es heißt in der oberen linken Ecke des ersten Blattes: »Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister Abteilung Kriegsverwaltung (Wi) Nr. II/3210/42, geheim«. In der oberen rechten Ecke: »Hauptquartier Oberkommando des Heeres, den 10. Mai 1942« und der Stempel »Geheim«. Nach der Überschrift heißt es:

»Bezug: OKH/Gen.Qu./Wi/II/2877/42 g. vom 25. 4. 1942, OKH/Gen.Qu/Abtl. K.Verw. II/3158/42 g vom 6. 5. 1942«.

[164] Demnach stammt das Dokument, das ich jetzt verlesen will, unmittelbar vom OKH und stützt sich auf die vorherigen Befehle des OKH.

Am Schluß des Dokuments sind Dienststellen aufgezählt, an die es verteilt wurde. Ich will den Verteiler nicht eingehend zitieren, da er keinen Zweifel über die Vollstrecker der Anweisungen dieses Dokuments zuläßt. Diese Vollstrecker waren die Militärbehörden. Jetzt will ich zum Inhalt des Dokuments übergehen. Zuerst, wodurch wurde das OKH veranlaßt, einen derartigen Befehl zu veröffentlichen? Die Antwort darauf finden wir im ersten Absatz des Dokuments, das ich jetzt verlesen werde. Ich verkürze das Zitat:

»Der vom Führer ernannte Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz – Gauleiter Sauckel –... hat mit Rücksicht auf den vermehrten Rüstungsbedarf des Reiches zur Sicherstellung des Kräftebedarfs der deutschen Kriegs- und Rüstungswirtschaft angeordnet, daß die Anwerbung russischer Arbeitskräfte und ihre Überführung in das Reich wesentlich zu steigern und zu beschleunigen ist. ›Zur Durchführung dieser Anwerbungsaktion...‹ wird ›eine... Einwirkung der militärischen und landeseigenen Verwaltungsstellen (Feldkommandanturen, Ortskommandanturen, Ia-Organisation des Wirtschaftsstabes Ost, Rayonverwaltungen, Bürgermeister usw.)...‹ vorausgesetzt.

Es handelt sich um eine Aufgabe von kriegsentscheidender Bedeutung. Die Arbeitslage des Reiches erfordert vordringliche und großzügige Durchführung der angeordneten Maßnahmen. Dies ist allen Stellen zur besonderen Pflicht zu ma chen.«

Die nächsten zwei Absätze dieses Dokuments sind in einem Abschnitt unter dem Titel: »Vorrang des Kräftebedarfs von Truppe und Wirtschaft im Osten« zusammengefaßt. Dieser Abschnitt enthält folgende Weisungen. Ich zitiere Seite 139 Ihres Dokumentenbuches, wo es heißt:

»Der unmittelbare Kräftebedarf der Truppe hat den Vorrang vor der Anwerbung für das Reich insoweit, als es sich um einen tatsächlich zwingenden und... unabänderlichen Bedarf handelt. Über den Umfang des Truppenbedarfes entscheiden die Armeen, die Befehlshaber der Heeresgebiete und die Wehrmachtsbefehlshaber. Dabei ist jedoch mit Rücksicht auf den dringenden Kräftebedarf des Reiches... der allerschärfste Maßstab anzulegen, insbesondere ist auch die Höhe des eigenen Kräftebedarfes sorgfältig nachzuprüfen.«

VORSITZENDER: Würde es denn nicht genügen zu sagen, daß dieses Dokument die Beschleunigung der Mobilmachung der [165] Arbeitskraft und der Sklavenarbeiter für das Reich vorsieht? Sagt es denn etwas anderes?

GENERALMAJOR ZORYA: Sehr richtig, Herr Vorsitzender, das würde genügen, wenn man hinzufügt, daß dieses Dokument außer den Forderungen der Beschleunigung der Mobilisierung der Arbeitskraft auch die Forderung einer unmittelbaren Beteiligung an die ser Mobilmachung von seiten der Militärinstanzen enthält, die den erforderlichen Apparat in Form einer Zuteilung von entsprechenden Offizieren einrichtet.

Ich gehe nun zum nächsten Dokument über, das ich dem Gerichtshof vorlegen will.

Es wäre falsch anzunehmen, daß das OKH nur Anweisungen allgemeinen Charakters erlassen hätte. Im Juli 1941 hat der Angeklagte Keitel erfahren, daß die Unterabteilungen der Organisation Todt im Gebiet von Lemberg den ortsansässigen Arbeitern einen Lohn von 25 Rubeln auszahlen. Keitel war über diesen Umstand empört. Todt wurde unverzüglich ein entsprechender Verweis erteilt. Und somit kommen wir zum nächsten Dokument, das ich dem Gerichtshof als USSR-366 vorlege. In diesem Dokument bezieht sich der Reichsminister unmittelbar darauf, daß Generalfeldmarschall Keitel seinen Unwillen darüber ausgedrückt habe, daß die Unterabteilungen der Organisation Todt in der Umgebung von Lemberg ortsansässigen Arbeitern einen Lohn von 25 Rubeln zahlen und die Fabriken benutzen. Todt erklärt, daß er bei seiner letzten Reise allen Mitarbeitern eingehend dargelegt habe, daß im russischen Gebiet für den Einsatz von Arbeitskräften andere Regeln als in Westeuropa gelten. Weiter verbietet er in diesem Dokument kategorisch, irgendwelche Summen auszuzahlen und schließt mit folgenden Worten:

»Zahlungen, die diesen Grundsätzen nicht entsprechen, werden nicht an die Firmen rückvergütet.

Dieser Befehl ist allen nachgeordneten Einsatzstellen und allen Firmen bekanntzugeben. gez. Dr. Todt.«

Die Deutsche Regierung und das Oberkommando ordneten den Einsatz friedlicher Sowjetbürger für die Ausführung lebensgefährlicher Arbeiten an. Darüber sprach Göring in der Sitzung am 7. November 1941. Jetzt unterbreite ich eine Urkunde als USSR-106, und zwar ein Dokument, das die Übersetzung einer von Hitler am 8. September 1942 unterzeichneten Anweisung ist. Die Anweisung betrifft den Arbeitseinsatz für Verteidigungsarbeiten an der Ostfront. Dieses Dokument stammt aus den deutschen Archiven, die von den Alliierten Armeen im Westen erbeutet wurden. In dem Begleitschreiben zu diesem Dokument heißt es, daß es eine geheime Kommandosache sei, deren Durchschläge an die Stäbe und Divisionen geschickt und nach Prüfung an den Armeestab wieder zurückgesandt und dort vernichtet werden müssen.

[166] Auf der zweiten Seite des Dokuments finden wir den Befehl Hitlers, ich verlese ihn:

»H.Qu., den 8. September 1942.

Die schweren Abwehrkämpfe im Bereich der Heeresgruppe Mitte und Nord geben mir Veranlassung, meine Auffassungen über einige grundsätzliche Aufgaben der Verteidigung festzulegen.«

Dann folgen die Paragraphen 1 und 2 auf den Seiten 1 bis 7, die die allgemeinen Grundsätze der Abwehr betreffen, die uns heute nicht interessieren.

Auf Seite 148 Ihres Dokumentenbuches finden Sie folgende Stelle. Ich zitiere:

»Der Feind selbst baut ein Vielfaches gegenüber dem, was unsere eigene Truppe tut. Ich weiß, daß dem entgegengehalten wird, daß der Feind über mehr Kräfte für den Ausbau derartiger Stellungen verfügen soll. Es ist daher aber gerade dann erst recht unbedingt notwendig, mit rücksichtsloser Energie vor allem Kriegsgefangene und die Bevölkerung für diese Aufgaben heranzuziehen. Nur darin ist uns der Russe in seiner brutalen Art überlegen. Auf diese Weise können aber auch den deutschen Soldaten die Stellungsarbeiten hinter der Front weitgehendst abgenommen werden, um ihn für seine eigentlichen Aufgaben freizumachen und frisch zu erhalten. Es fehlt hier vielfach noch an der notwendigen Härte, wie sie der jetzige Schicksalskampf erfordert; denn in ihm wird nicht um einen Sieg gerungen, sondern um das Dasein und die Erhaltung unseres Volkes.«

Und weiter:

»Im übrigen ist es aber unter allen Umständen immer noch menschlicher, die russische Bevölkerung, so wie sie es immer gewohnt war, mit allen Mitteln zur Arbeit anzutreiben, anstatt das Kostbarste, das wir haben, unser eigenes Blut, zu opfern.«

Dieser Befehl ist von Hitler unterzeichnet.

Die Einheiten der Roten Armee erbeuteten ebenfalls einen Befehl der deutschen Besatzungsbehörden, der den Befehl des OKW über die Zwangsarbeit in der Kampfzone erwähnt.

Dieses Dokument wird als Beweisstück USSR-407 überreicht. Ich halte es für notwendig, einige Sätze daraus zu verlesen. Sie finden diese Stelle auf Seite 149 Ihres Dokumentenbuches:

»Verordnung: Auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW über... die Verschickung zur Arbeit im Operationsgebiet des neubesetzten Ostraumes vom 6. 2. 1943, wird die gesamte weibliche Bevölkerung der Jahrgänge 1924 und 1925 zur Arbeitsverschickung nach Deutschland aufgefordert.«

[167] Punkt V dieses Befehls sieht vor:

»Personen, die der Anmeldeverfügung zur festgesetzten Frist nicht Folge geleistet haben, werden als Saboteure nach den Kriegsgesetzen zur Verantwortung gezogen.«

Ich fasse diesen Abschnitt zusammen:

Das Oberkommando der Wehrmacht und der Angeklagte Keitel haben sich unmittelbar an der Ausführung dieses Systems der Sklaverei und Zwangsarbeit beteiligt und den Verwaltungsapparat der militärischen Stellen zur Erreichung ihrer verbrecherischen Ziele weitgehend verwandt.

Ich bitte Sie, meine Herren Richter, sich nun dem folgenden Dokument, das ich als USSR-381 unterbreite, zuzuwenden.

VORSITZENDER: Herr General, war dieser letzte Befehl, den Sie soeben verlesen haben, ein Befehl Keitels? Es scheint mir, daß er vom Chef des Generalstabs des Militärkommandos unterzeichnet ist?

GENERALMAJOR ZORYA: Es ist kein Befehl Keitels. Das Dokument, das ich jetzt als USSR-381 vorlege, heißt: »Dienstanweisung für die Wirtschaftsdienststellen ›Abteilung Arbeit‹ zum Aufbau des Arbeitseinsatzes im Osten.«


VORSITZENDER: Ich dachte, Sie sagten, es sei von Keitel?


GENERALMAJOR ZORYA: Das vorige Dokument, das ich vorgelegt habe, war ein Befehl Keitels.

Jetzt möchte ich aber über diese Weisung sprechen. Ich bitte den Hohen Gerichtshof, das Datum dieser Anweisung, den 26. Januar 1942, zur Kenntnis zu nehmen. In dieser Weisung heißt es, daß »die Hoffnungen, die der Reichsmarschall in die Arbeitseinsatzverwaltung setzt, unbedingt erfüllt werden müssen«. Es ist auf Seite 150 des Dokumentenbuches zu finden:

»Aufgabe der Wirtschaftsorganisation und Einsatzverwaltung im Osten ist es, die Lücken in der Wirtschaft, die durch die Freimachung aller Ange hörigen der jüngeren Jahrgänge für die Wehrmacht entstehen, in den nächsten Monaten durch umfassende Anwerbung russischer Arbeitskräfte zu schließen. Dies ist kriegsentscheidend und muß daher erreicht werden. Wenn die Zahl der Freiwilligen hinter den gehegten Erwartungen zurückbleibt, so müssen die Werbemaßnahmen, wie bereits angeordnet, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verschärft werden.«

Die Amerikanische Anklagebehörde hat dem Gerichtshof ein Dokument der Sowjetischen Anklagebehörde als USSR-381a vorgelegt, das folgenden Titel trägt: »Merkblatt für die Behandlung [168] der ausländischen Zivilarbeiter im Reich«. Ich will dieses Dokument nicht erneut zitieren, halte es jedoch für notwendig, nur...

DR. OTTO NELTE, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KEITEL: Der Präsident hat soeben nach der Urkunde USSR-407 gefragt, und der Herr Anklagevertreter hat sie hier vorgelegt als eine Urkunde Keitels. Ich habe diese Urkunde soeben erst gefunden. Wenn es sich um dieselbe Urkunde handelt, die bei mir mit USSR-407 bezeichnet ist, so ist sie unterzeichnet von einem Ortskommandanten und einem Chef des Arbeitsamtes. Ist diese Urkunde dieselbe, die Ihnen als USSR-407 vorgelegt ist?

VORSITZENDER: Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß diese Urkunde nicht von Keitel stammt.


DR. NELTE: Jawohl. Der Herr Anklagevertreter hat daraufhin wiederholt festgestellt, daß die Urkunde 407 einen Keitel-Befehl darstellt. Deswegen wollte ich nur dieses richtigstellen.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich bitte den Gerichtshof, Klarheit schaffen zu dürfen. Anscheinend liegt ein Mißverständnis wegen der fehlerhaften Übersetzung vor. Ich sagte, daß Teile der Roten Armee einen Befehl der Deutschen erbeutet haben, und fügte hinzu, daß dieser Befehl von den deutschen Besatzungsbehörden stammt und auf einen Befehl Keitels über die Zwangsarbeit in der Kampfzone zurückgeht. Dies kann im stenographischen Protokoll nachgeprüft werden. Dieser Befehl begann mit folgenden Worten: »Auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW über... die Verschickung zur Arbeit im Operationsgebiet des neubesetzten Ostraumes vom 6. 2. 1943« usw. Ich werde nicht weiter zitieren.

Ich bitte den Gerichtshof, auf das Dokument, das ich vorhin als Urkunde des Oberkommandos des Heeres 11/3210 aus dem Jahre 1942 vorgelegt habe, zurückzugreifen. Dort ist auf die entsprechenden Befehle des Generalstabs des Heeres über den Arbeitseinsatz im Osten hingewiesen. Dieser Befehl der Besatzungsbehörden, der als USSR-407 eingereicht wurde, bezieht sich auf einen dieser Befehle und es steht dort ganz eindeutig, daß »auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW...« Als solchen habe ich das Dokument auch vorgelegt.


VORSITZENDER: Ich befürchte, Sie nicht richtig verstanden zu haben. In der Übersetzung, die mir vorliegt, heißt es: »Einheiten der Roten Armee erbeuteten einen Erlaß, der sich auf den Befehl Keitels über Zwangsarbeit in der Kampfzone bezieht...« und weiter heißt es, daß diejenigen, die die Arbeit verweigern, als Saboteure verhaftet werden.

Dieses Dokument wird als Beweisstück USSR-Nummer irgendwie vorgelegt.

[169] Es würde vielleicht von Nutzen sein, einige Auszüge daraus zu verlesen. »Auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW über die Arbeitspflicht vom 6. Februar 1943,...« und dann beschäftigt er sich weiter mit den Personen, die als Saboteure bezeichnet werden. Mir schien es, daß Sie sagten, Keitel wäre Chef des Generalstabs des Militärkommandos gewesen. Sagen Sie es immer noch, daß er Chef des Militärkommandos war?


GENERALMAJOR ZORYA: Ich zitiere, was im Dokument steht: »Auf Grund des Befehls des Chefs des OKW«. Dies steht im Dokument, ich will nichts hinzufügen.

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß wir noch mehr Zeit hiermit verschwenden sollten.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich komme auf das Dokument zurück, bei dem ich stehengeblieben bin. Dieses Dokument wurde von der Amerikanischen Anklagebehörde vorgelegt und trägt den Titel: »Merkblatt für die Behandlung der ausländischen Zivilarbeiter im Reich.« Ich werde dieses Dokument nicht ausführlich zitieren und nur darauf hinweisen, daß der Befehl ein besonderes Regime für die Ostarbeiter vorschreibt, die in Lagern unter Bewachung und unter Leitung eines Lagerleiters leben mußten. Er verbot ein normales Leben der Ostarbeiter. Er verbot den Ostarbeitern sogar, die Kirche und andere öffentliche Plätze zu besuchen, und sie mußten ein Rechteck mit hellblauem Rande mit dem Wort »Ost« in weißen Buchstaben auf dunkelblauem Hintergrund als besonderes Kennzeichen tragen. Im Merkblatt für die Hausfrauen über die Ausnutzung der Ostarbeiterinnen in Stadt- und Dorfhaushalten heißt es, Seite 131 Ihres Dokumentenbuches:

»Jeder Fremde beurteilt nach der persönlichen und politischen Haltung des Einzelnen die Einstellung unseres gesamten Volkes. Die ausländischen Arbeitskräfte müssen in der Hausfrau und ihren Familienangehörigen würdige Vertreter des deutschen Volkes sehen können.« Weiter heißt es: »Werden ausnahmsweise in demselben Haushalt deutsche Hausgehilfinnen und Ostarbeiterinnen beschäftigt, so ist die deutsche Hausgehilfin vorwiegend mit Aufgaben der Familienbetreuung zu beauftragen und aufsichtsführend gegenüber der Ostarbeiterin einzusetzen. Deutsche Hausgenossen haben immer den Vorrang.«

Die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden Ostarbeiterinnen gegenüber nicht angewandt Genauer ausgedrückt, wurde ihre Arbeit durch nichts anderes als durch das Ermessen des Sklavenhalters geregelt. Dies geht aus Ziffer 4 desselben Abschnittes des »Merkblattes« hervor. Ich zitiere:

»Die im Reiche eingesetzten hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis eigener [170] Art. Die deutschen arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften finden auf sie nur insoweit Anwendung, als dies besonders bestimmt wird.«

Diese besonderen Bestimmungen können aus Ziffer 9 des Abschnittes B des Merkblatts ersehen werden, wo es ganz offen heißt:

»Ein Anspruch auf Freizeit besteht nicht. Hauswirtschaftliche Ostarbeiterinnen dürfen sich grundsätzlich außerhalb der Haushalte nur bewegen, um Angelegenheiten der Haushaltungen zu erledigen... Der Besuch von Gaststätten, Lichtspiel- oder sonstigen Theatern und ähnlichen... Einrichtungen ist verboten.«

In Ziffer 10 des Merkblatts heißt es:

»Die Anwerbung der hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen erfolgt für unbestimmte Zeit.«

Ziffer 12 des Merkblatts besagt:

»Deutsche dürfen das Zimmer mit der Ostarbeiterin nicht teilen.«

Und Ziffer 14:

»Bekleidung kann grundsätzlich nicht gewährt werden.«

Die beiden von mir soeben erwähnten Dokumente »Merkblatt für die Behandlung der ausländischen Zivilarbeiter« und das »Merkblatt für Hausfrauen über die Beschäftigung von Ostarbeiterinnen...« beleuchten die unmenschlichen Arbeitsbedingungen für die zwangsmobilisierten Sowjetmenschen.

Die Russische Anklagebehörde verfügt über zahlreiche Dokumente, die Aussagen von Menschen enthalten, die an ihrer eigenen Person die Schrecken der faschistischen Sklaverei gespürt haben. Allein die Aufzählung dieses Materials würde sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

Schon zu Beginn des Krieges gegen das faschistische Deutschland verfügte die Sowjetregierung über viele Beweise über die Verbrechen der faschistischen Verschwörer auf diesem Gebiet.

Das erste Dokument dieser Art wurde von der Sowjetregierung veröffentlicht und ist die dem Gerichtshof von der Sowjetischen Anklagebehörde als USSR-51/2 vorgelegte Note des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten, V. M. Molotow, vom 6. Januar 1942. Diese Note erwähnt:

»Die friedlichen Einwohner, die gewaltsam zu Zwangsarbeiten getrieben werden, werden von den deutschen Behörden für ›Kriegsgefangene‹ erklärt und diesen in Bezug auf ihren Unterhalt gleichgestellt. Es ist durch die Berichte der Stäbe der deutschen Armee festgestellt worden, daß alle in die Hände der Deutschen gefallenen Bauern und andere friedliche Einwohner, die zu Zwangsarbeiten getrieben werden, [171] automatisch in die Kategorie von ›Kriegsgefangenen‹ eingereiht werden, wodurch die Zahl der ›Kriegsgefangenen‹ künstlich und rechtswidrig vergrößert wird.

In der Nähe der Stadt Plawsk im Bezirk Tula befand sich ein Lager, in dem Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung aus den benachbarten Dörfern gemeinsam festgehalten wurden.

Dort wurden die sowjetischen friedlichen Einwohner unmenschlichen Folterungen und Qualen ausgesetzt. Unter den in diesem Lager inhaftierten Bauern gab es sowohl Halbwüchsige als auch Greise und Frauen. Die Kost bestand aus zwei Kartoffeln und etwas Gerstengrütze für 24 Stunden. Täglich starben in dem Lager 25 bis 30 Personen.«

In derselben Note wird erwähnt:

»Die Deutschen trieben nach der Besetzung von Kiew die gesamte Zivilbevölkerung im Alter von 11 bis 60 Jahren ohne Unterschied des Berufs, des Geschlechts, des Gesundheitszustandes und der Nationalität zur Arbeit. Kranke, die nicht imstande waren, sich auf den Beinen zu halten, wurden für versäumte Arbeitstage mit einer Geldstrafe belegt. In Charkow verspotteten die Eindringlinge in besonderem Maße die ortsansässigen ukrainischen Geistesarbeiter. Am 5. November erhielten alle Schauspieler die Aufforderung, zur Registrierung im Gebäude des Schewtschenkotheaters zu erscheinen. Als sich die Schauspieler versammelten, wurden sie von deutschen Soldaten umstellt, vor Fuhrwerke gespannt und durch belebteste Straßen an den Fluß gejagt, um von dort Wasser zu holen.«

Das zweite Dokument der Sowjetregierung ist die Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der Sowjetunion, V. M. Molotow, vom 27. April 1942, die dem Gerichtshof als USSR-51 (3) vorgelegt wurde. Der dritte Teil dieser Note ist wie folgt betitelt:

»Errichtung eines Regimes der Sklaverei und Leibeigenschaft in den besetzten Gebieten der Sowjetunion und die Verschleppung der Zivilbevölkerung als ›Kriegsgefangene‹.«

In dieser Note wurde mitgeteilt:

»In der Ukraine und in Weißrußland führten die Deutschen einen Vierzehn- oder Sechzehnstundentag ein, in den meisten Fällen ohne jede Entlohnung und in einigen Fällen bei schamlos niedriger Bezahlung.«

Weiter heißt es:

»In einer Geheiminstruktion über ›Aktuelle Ostraumprobleme‹, die Anfang März 1942 den Truppen der Roten Armee in die Hände gefallen ist, gibt Generalleutnant Weigand, [172] Leiter der Wehrwirtschaftsinspektion der Mittelfront, zu, daß sich weder mit halbverhungerten noch mit garnicht oder in Lumpen gekleideten Arbeitern eine Produktion industrieller Güter aufrechterhalten läßt, daß eine Geldentwertung in oben bezeichnetem Sinne einer gefährlichen Vertrauens- und Warenkrise der russischen Bevölkerung gegenüber der deutschen Verwaltung gleichkommt und daß dies garnicht übersehbare Gefahrenquellen in sich schließt, die die Ruhe und Sicherheit der Gebiete in Frage stellen können und im Rücken der kämpfenden Truppen untragbar sind! Diese Gebiete maßt sich der deutsche General an, ›unsere neuen östlichen Kolonialbesitzungen‹ zu nennen.

Der deutsche General Weigand gibt zu, daß der vollständige Zusammenbruch der industriellen Produktion in den besetzten Gebieten zur Massenarbeitslosigkeit geführt hat und gibt folgende Anweisung zur Beschleunigung der gewaltsamen Verschleppung von russischen, ukrainischen, weißrussischen und anderen örtlichen Arbeitern nach Deutschland:

›Nur die Hereinnahme von einigen Millionen russischer Arbeitskräfte nach Deutschland und nur die unerschöpflichen Reserven an gesunden und starken Menschen in den besetzten Ostgebieten... kann das unaufschiebbare Problem des Ausgleichs, des unerhörten Bedarfs an Arbeitskraft lösen und damit den katastrophalen Mangel an Arbeitskräften in Deutschland decken.‹

In einem von den Truppen der Roten Armee erbeuteten Befehl... wird vorgeschrieben, daß die gesamte Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete zu verschiedenen schweren Arbeiten heranzuziehen sei, und es wird weiter angeordnet, daß diese Zwangsarbeit nicht bezahlt werden darf. Unverfroren wird erklärt:

›Durch unbezahlte Arbeit büßt die Bevölkerung ihre Schuld an bereits begangenen Sabotageakten sowie auch an solchen, die in Zukunft begangen werden können.‹«

Eine am 20. November 1941 in der Stadt Kaluga herausgegebene und von dem deutschen Kommandanten Major Portatius gezeichnete »Bekanntmachung« lautet:

»1. Leute, die schlecht arbeiten oder nicht die festgesetzte Anzahl von Stunden arbeiten, werden zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Falle der Nichtbezahlung werden Schuldige der körperlichen Züchtigung unterzogen.

2. Leute, die zur Arbeit bestimmt wurden und nicht erschienen sind, werden der körperlichen Züchtigung unterzogen und erhalten keine Lebensmittelhilfe von der Stadt.

[173] 3. Leute, die sich überhaupt der Arbeit entziehen, werden außerdem aus Kaluga ausgewiesen. Ar beitsscheue werden zu Arbeitsabteilungen und -kolonnen vereinigt und in Kasernen untergebracht; sie werden zu schweren Arbeiten herangezogen.«

Diese Note stellt weiterhin fest, daß Grund und Boden in den Besitz deutscher Grundbesitzer überzugehen hat. Dieses Bodenregime ist in einer Verordnung, die im Februar 1942 vom Gauleiter der Hitler-Regierung, Alfred Rosenberg, erlassen wurde, festgelegt.

Ich wende mich nun der Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten, V. M. Molotow, zu, die ein Jahr nach derjenigen vom 27. April 1942 veröffentlicht wurde.

Am 11. Mai 1943 sandte der Volkskommissar für die Auswärtigen Angelegenheiten, V. M. Molotow, an sämtliche Botschafter und Gesandten der damals mit der USSR in diplomatischer Beziehung stehenden Länder eine Note: »Über die gewaltsame Massenverschleppung friedlicher Sowjetbürger in die deutsch-faschistische Sklaverei und über die Verantwortlichkeit der deutschen Behörden und Einzelpersonen.«

Diese Note ist dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-51 (4) vorgelegt worden.

Ich halte es für notwendig, einige Zitate daraus zu verlesen. Auf Seite 165 Ihres Dokumentenbuches finden Sie einen Hinweis auf die von mir bereits zitierte Erklärung Görings bei der Besprechung vom 7. November 1941. Ich werde nicht alles wiederholen, was Göring bei dieser Gelegenheit gesagt hat.

Ich werde mich nur auf den blutrünstigen Befehl Görings beziehen, der anweist, die Sowjetmenschen »nicht zu schonen und mit ihnen unter jedem beliebigen Vorwand auf das grausamste zu verfahren«. Dieser Befehl, der im Kapitel IV, A 7 des erwähnten Dokuments enthalten ist, lautet:

»Für die Sicherheitsmaßnahmen ist schnellste und schärfste Wirksamkeit entscheidend. Die Strafskala kennt zwischen Ernährungsentzug und standrechtlicher Exekution keine weiteren Stufen.«

Am 31. März 1942 sandte Fritz Sauckel folgendes Telegramm:

»Die Werbung, für die Sie mir verantwortlich sind, ist auch Ihrerseits durch alle geeigneten Maßnahmen, nötigenfalls durch schärfste Anwendung der Arbeitspflicht... zu fördern.«

Die Sowjetregierung besitzt den vollen Wortlaut eines Berichts des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD beim SS- und Polizeiführer in Charkow: »Über die Lage in der Stadt Charkow vom 23. Juli bis zum 9. September 1942«:

»Der erwarteten neuen Werbung« – heißt es in diesem Dokument – »sehen die verantwortlichen Stellen mit ernster [174] Sorge entgegen, denn es hat sich eine energische Ablehnung der Arbeitsvermittlung ins Reich in der Bevölkerung breitgemacht. Die Lage ist zur Zeit so, daß mit allem ver sucht wird, einer Erfassung auszuweichen. Von einer freiwilligen Meldung ist schon seit langem keine Rede mehr.«

Meine Herren Richter, ich muß bemerken, daß der Angeklagte Sauckel sich als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz aktiv an der verbrecherischen Tätigkeit beteiligte, wie die von mir soeben vorgelegte Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten, Molotow, beweist.

Am 31. März 1942 verteilte Sauckel an seine untergeordneten Ämter telegraphische Befehle über die Ausnutzung von Russen und die Arbeit der Anwerbungskommission. Ich lege dieses Telegramm Sauckels dem Gerichtshof als USSR-382 vor. In diesem Telegramm schreibt Sauckel:

»Die Anwerbung ist sofort und unter allen Umständen so zu verstärken, daß in kürzester Zeit, das heißt noch im April, eine Steigerung des Abtransportes um das Dreifache erfolgen kann.«

Sauckels Anstrengungen wurden von dem Angeklagten Göring zu der Zeit, als er Beauftragter für den Vierjahresplan war, gewürdigt. Ich beziehe mich jetzt auf die Konferenz, die Göring am 6. August 1942 abhielt. Das Protokoll darüber, was bei dieser Konferenz gesagt wurde, wurde dem Gerichtshof von der Sowjetischen Anklagebehörde als USSR-170 vorgelegt. Bitte, schlagen Sie die Seiten 12 und 13 dieses Beweisstückes auf, das heißt Seite 184 des Dokumen tenbuches.

Göring hat folgendes gesagt:

»Ich muß hierzu eins sagen! Ich will Gauleiter Sauckel nicht loben, das hat er nicht nötig.«

VORSITZENDER: General, das ist doch alles wortgetreu gestern verlesen worden?

GENERALMAJOR ZORYA: Ich bin überzeugt, Herr Vorsitzender, daß mein Kollege, der im wesentlichen dieses Dokument verlesen hat, gerade diese Stelle nicht verlas.


VORSITZENDER: Ja, aber ich bin doch der Ansicht, daß er den in Ihrem Dokument eingereihten Paragraphen bereits verlesen hat: »Ich will Gauleiter Sauckel nicht loben, das hat er nicht nötig.« Ihr Kollege hat sich ganz bestimmt auf den von Ihnen zusammengefaßten Auszug über Lohse berufen.


GENERALMAJOR ZORYA: Ich möchte mit dem Herrn Vorsitzenden nicht streiten, aber meines Wissens ist diese Stelle nicht verlesen worden. Ich kann sie auch auslassen.


[175] VORSITZENDER: Vielleicht haben Sie recht, ich weiß es nicht.


GENERALMAJOR ZORYA: Dann werde ich es schnell verlesen.

»Ich will Gauleiter Sauckel nicht loben, das hat er nicht nötig. Aber was er in dieser kurzen Zeit geleistet hat, um in einer solchen Geschwindigkeit Arbeiter aus ganz Europa herauszuholen und in unsere Betriebe zu bringen, das war einmalig.

Ich möchte das allen Herren sagen: wenn jeder auf seinem Gebiet nur ein Zehntel der Energie verwenden würde, die Gauleiter Sauckel verwandt hat, dann würde es wirklich eine Leichtigkeit sein, die von Ihnen geforderten Aufgaben zu erfüllen. Dies ist meine heilige Überzeugung und keine Redensart.«

Ich komme auf die Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der Sowjetunion, V. M. Molotow, vom 11. Mai 1943 zurück.

Die Note gibt weiter die Anzahl der Sowjetbürger an, die nach Deutschland verschleppt wurden. Dort wird ebenfalls angegeben, daß die Verschleppung von Sowjetbürgern in die deutsche Sklaverei durch die Sklavenhändler, die auf sie Jagd machen, von blutigen Repressalien gegen diejenigen begleitet war, die sich vor den Sklavenhändlern zu verbergen suchen. So haben sie in Gshatsk 75 friedliche Einwohner erschossen, in Poltawa 65 Eisenbahner gehängt. Dasselbe geschah in anderen Städten. Hinrichtungen, Erschießungen und Erhängen fanden in ähnlichen Ausmaßen statt.

VORSITZENDER: Wenn ich Sie am Anfang Ihres Vortrages richtig verstanden habe, so wollten Sie ihn heute nachmittag beenden. Es ist jetzt 5 Minuten nach 5.00 Uhr. Besteht eine Möglichkeit, daß Sie heute noch fertig werden?

GENERALMAJOR ZORYA: Wenn ich von der Verteidigung nicht mit der Diskussion eines Befehls zehn Minuten lang unterbrochen worden wäre, dann würde ich meinen Vortrag beendet haben.


VORSITZENDER: Und wie lange glauben Sie, daß Sie jetzt noch brauchen?


GENERALMAJOR ZORYA: Höchstens zehn Minuten.


VORSITZENDER: Gut.


GENERALMAJOR ZORYA: Die Note stellt fest, daß Sowjetbürger in den von den Deutschen besetzten Gebieten mit zunehmender Häufigkeit und immer wirkungsvoller den Sklavenhaltern mutigen Widerstand entgegensetzten. Die Zunahme der Partisanenbewegung im Zusammenhang mit dem Widerstand der [176] Sowjetbürger gegen den zwangsweisen Abtransport werden mit Beunruhigung in einigen geheimen Berichten deutscher Heeres- und Polizeistellen gemeldet. Diese Note enthält ebenfalls eine Reihe von Aussagen der aus der deutschen Sklaverei geflüchteten Sowjetbürger. Ich werde nur eine solche Aussage verlesen, und zwar die der Kolchosbäuerin Warwara Bachtina aus dem Dorf Nikolaewka im Gebiet Kursk.

Sie erklärte:

»In Kursk pferchte man uns in Viehwagen, je 50 bis 60 Menschen in einen Waggon. Den Wagen durfte man nicht verlassen. Der deutsche Wachtposten versetzte uns ständig Schläge. In Lgow lud man uns aus; dort wurden wir von einer besonderen Kommission untersucht. Wir wurden gezwungen, uns in Gegenwart der Soldaten nackt auszuziehen, man untersuchte unsere Körper. Je näher wir Deutschland kamen, desto leerer wurde es in unserem Transport. Aus Kursk waren wir mit dreitausend Menschen abgefahren, aber fast auf jeder Station warf man kranke oder vor Hunger sterbende Menschen hinaus. In Deutschland sperrte man uns in ein Lager ein, wo sich sowjetische Kriegsgefangene befanden. Es war ein Revier in einem Walde, das mit einem hohen Stacheldrahtzaun umgeben war. Vier Tage später wurden wir auf einzelne Orte verteilt. Ich, meine Schwester Valentina und noch dreizehn Mädchen gerieten in einen Rüstungsbetrieb.«

Der dritte Teil des Berichts beschreibt die Behandlung, der die Sowjetbürger in der deutschen Sklaverei unterzogen wurden.

Dieser Teil enthält auch eine Äußerung Görings über den russischen Arbeiter. In den obenerwähnten Weisungen sagte Göring:

»Der Russe ist nicht wählerisch, darum kann man ihn leichter ohne merkbare Störung unserer Verpflegungsbilanz ernähren. Man soll ihn nicht verhätscheln oder an deutsche Kost gewöhnen.«

Schließlich werden in der Note viele Briefe der Deutschen selbst, die an die Soldaten der Ostfront adressiert waren, zitiert. In diesen Briefen wurden die Verhöhnungen, denen die Sowjetarbeiter ausgesetzt waren, beschrieben. Ich werde einen Auszug aus einem dieser Briefe verlesen.

Bei dem gefallenen deutschen Soldaten Wilhelm Bock von der deutschen Infanteriedivision 221 wurde ein Brief seiner Mutter aus Chemnitz gefunden. Dieser Brief lautet:

»›Viele russische Frauen und Mädchen arbeiten in den Astra-Werken. Man zwingt sie, vierzehn und mehr Stunden täglich zu arbeiten. Lohn erhalten sie natürlich keinen. Zur Arbeit und zurück gehen sie unter Bewachung. Die Russen [177] sind so erschöpft, daß sie buchstäblich zusammenbrechen. Sie werden häufig von der Wache ausgepeitscht. Sie haben kein Recht, sich über Schläge oder schlechtes Essen zu beschweren. Meine Nachbarin hat sich dieser Tage eine Arbeiterin besorgt. Sie hat Geld in die Kasse eingezahlt, und man hat es ihr ermöglicht, sich nach ihrem Geschmack eine beliebige Frau von den soeben aus Rußland angekommenen auszusuchen.‹«

In den Briefen werden ebenfalls Massenselbstmorde der Russen erwähnt.

Die Note endet mit einer Erklärung der Sowjetregierung, in der sie feststellt, daß die Verantwortung für die Greueltaten auf diesem Gebiet bei der führenden Hitler-Clique und dem Oberkommando des deutsch-faschistischen Heeres liegt:

»Die Sowjetregierung betrachtet ebenfalls als voll verantwortlich für die aufgezählten Verbrechen alle jene Hitler-Beamten, die die Zusammentreibung, die Verschleppung, den Transport, die Einsperrung in Lagern, den Verkauf in die Sklaverei und die unmenschliche Ausbeutung der friedlichen Sowjetbürger, die gewaltsam aus der Heimat nach Deutschland verschleppt worden sind, leiten.... Die Sowjetregierung ist der Auffassung, daß eine ebenso strenge Verantwortlichkeit auch bei solchen schon überführten Verbrechern, wie... Fritz Sauckel und... Alfred Rosenberg, liegt.«

Schließlich wird in der Note erwähnt:

»Die Sowjetregierung bringt ihre Überzeugung zum Ausdruck, daß alle interessierten Regierungen darin einig sind, daß die Hitler-Regierung und ihre Vertrauensleute die volle Verantwortung und harte Strafe für ihre scheußlichen Verbrechen sowie für die Entbehrungen und Leiden der Millionen friedlicher Bürger, die gewaltsam in die deutsch-faschistische Sklaverei verschleppt wurden, tragen müssen.«

Damit endet die Note des Volkskommissars Molotow.

Gestatten Sie auch mir, damit meinen Vortrag zu beenden.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

23. Februar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 8, S. 142-179.
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