Vormittagssitzung.

[7] OBERST CHARLES W. MAYS, GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Die Angeklagten Streicher und Ribbentrop sind heute von der Sitzung ferngeblieben.

DER VORSITZENDE, LORD JUSTICE SIR GEOFFREY LAWRENCE: Herr Dr. Seidl!


[Dr. Seidl begibt sich zum Rednerpult.]


DR. ALFRED SEIDL, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN HESS UND FRANK: Herr Präsident, meine Herren Richter! Ich habe am letzten Freitag erklärt, daß ich aus dem 1. Band des Dokumentenbuches nichts verlesen werde; das bedeutet aber nicht, daß ich mich nicht im Plädoyer auf das eine oder andere Dokument beziehen möchte. Es ergibt sich nunmehr die Frage, ob es unter diesen Umständen nicht notwendig ist, die Dokumente, auf die ich mich vielleicht beziehen werde, und die ich jetzt nicht verlesen werde, als Beweisstücke dem Gerichtshof zu übergeben, oder ob es genügt, wenn die Dokumente im Buch abgeschrieben sind. Ich wäre dankbar, wenn der Gerichtshof in dieser Frage mir helfen würde.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Euer Lordschaft, ich schlage vor, daß der Gerichtshof diese Dokumente im Augenblick als de bene esse ansieht, und daß ihre Zulässigkeit erörtert werden kann, wenn Herr Dr. Seidl zu seinem Plädoyer kommt. Das dritte Buch zum Beispiel enthält eine Anzahl von Meinungsäußerungen verschiedener Politiker und Nationalökonomen aus verschiedenen Ländern. Die Anklagebehörde wird zu gegebener Zeit vorbringen, daß diese Dokumente keine Beweiskraft haben und sich sogar auf eine so fernliegende Angelegenheit beziehen, daß sie nicht erheblich sind. Aber ich meine, es wäre das beste, diese Erörterung erst dann vorzunehmen, wenn wir wissen, welchen endgültigen Zweck Dr. Seidl mit der Vorlage dieser Dokumente verfolgt. Für den Augenblick schlage ich vor, sie anzunehmen, und zwar, wie ich meine, de bene esse.


VORSITZENDER: Herr Dr. Seidl! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie diese Dokumente jetzt als Beweismittel einführen sollten, und zwar der Reihe nach numeriert. Vielleicht ist es am besten, den Nummern ein »H« voranzusetzen, H-1 und so weiter. Dann, wie Sir David vorschlägt, können, da ja die Dokumente alle auf einmal [7] vorgelegt werden, die vielleicht notwendigen Einsprüche wegen ihrer Zulässigkeit oder Erheblichkeit zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden.


DR. SEIDL: Jawohl. Ich gehe dann nochmals auf Band 1 des Dokumentenbuches über. Das erste Beweisstück ist eine Rede, die der Angeklagte Rudolf Heß am 8. Juli 1934 gehalten hat. Dieses Dokument bekommt die Nummer H-1, Seite 23 des Dokumentenbuches.

Das zweite Dokument befindet sich auf Seite 27 des Dokumentenbuches...


VORSITZENDER: Einen Augenblick, Herr Dr. Seidl.

In welcher Hinsicht ist diese Rede erheblich?


DR. SEIDL: Die Rede vom 8. Juli 1934?


VORSITZENDER: Jawohl, die auf Seite 23 vom 8. Juli 1934.


DR. SEIDL: Jawohl, Herr Präsident! Diese Rede beschäftigt sich mit der Frage Krieg und Frieden. Nachdem dem Angeklagten Rudolf Heß zur Last gelegt wird, an der psychologischen Vorbereitung eines Angriffskrieges beteiligt gewesen zu sein, und insofern auch Mitteilnehmer an der Verschwörung gewesen zu sein, scheint mir die Einstellung des Angeklagten Heß zur Frage eines Krieges von beweiserheblicher Bedeutung zu sein.


VORSITZENDER: Gut. Sie dürfen die Rede vorlesen.


DR. SEIDL: Herr Präsident! Ich habe nicht die Absicht, die Rede jetzt zu verlesen. Ich will nur die Rede als Beweisstück anführen, um im Plädoyer die Möglichkeit zu haben, vielleicht darauf Bezug zu nehmen.


VORSITZENDER: Ja, gut.


DR. SEIDL: Ich werde überhaupt nichts aus dem ersten Dokumentenbuch verlesen. Ich will nur einzelne Dokumente als Beweisstücke aufführen.

Ich gehe dann über zu Seite 28 des Dokumentenbuches. Hier handelt es sich ebenfalls um eine Rede des Angeklagten Heß, die er am 27. November 1934 gehalten hat. Dieses Beweisstück bekommt die Nummer H-2.


VORSITZENDER: Die Rede vom 8. Dezember fängt auf Seite 27 an.


DR. SEIDL: Auf Seite 27, jawohl. Das ist hier unrichtig eingetragen. Als drittes Beweisstück überreiche ich eine Rede, beziehungsweise einen Auszug aus einer Rede vom 17. November 1935, Seite 31 des Dokumentenbuches, Beweisstück Nr. H-3. Ich gehe dann über auf Seite 32 des Dokumentenbuches, Auszug aus einer Rede vom 11. Oktober 1936, Beweisstück H-4.

[8] Es folgt sodann eine Rede vom 14. März 1936, Seite 33 des Dokumentenbuches, Beweisstück- H-5.

Das nächste Beweisstück befindet sich auf Seite 35 des Dokumentenbuches, eine Rede vom 21. März 1936, Beweisstück H-6.

Beweisstück H-7 ist die Rede auf Seite 36 des Dokumentenbuches.

Beweisstück H-8 wird die Rede vom 6. Juni 1936, Seite 40 des Dokumentenbuches.

Ich gehe dann über auf Seite 43 des Dokumentenbuches, eine Rede auf dem Reichsparteitag 1936 in Nürnberg, H-9.

Es folgt sodann eine Rede, die auf Seite 59 des Dokumentenbuches im Auszug wiedergegeben ist, Beweisstück H-10.

Eine Rede vom 14. Mai 1938 in Stockholm befindet sich auf Seite 70 des Dokumentenbuches, Beweisstück H-11.

Das nächste Beweisstück befindet sich auf Seite 78 des Dokumentenbuches, Beweisstück H-12.

Damit ist der erste Band des Dokumentenbuches erledigt. Ich gehe nun über zu dem zweiten Bande, und zwar zu der eidesstattlichen Versicherung, die ich bereits am letzten Freitag vorgelegt habe. Sie befindet sich auf Seite 164 des Dokumentenbuches. Die eidesstattliche Versicherung stammt von der früheren Sekretärin Hildegard Fath; sie bekommt die Beweisstücknummer H-13.

Das nächste Beweisstück befindet sich auf Seite 86 des Dokumentenbuches, Band 2, eine Verfügung vom 3. Juni 1936, Beweisstück H-14.

Und ich komme nun dazu, gewisse Abschnitte aus der Niederschrift zu verlesen, die über die Unterredung zwischen dem Angeklagten Rudolf Heß und Lord Simon am 10. Juni 1941 stattgefunden hat. Diese Niederschrift beginnt auf Seite 93 des Dokumentenbuches. Die Niederschrift bekommt die Beweisstücknummer H-15..

Meine Herren Richter! Der Angeklagte Heß ist am 10. Mai 1941 nach England geflogen. Von diesem Fluge wußte niemand als sein damaliger Adjutant Hitsch. Der Führer selbst wurde von dem Fluge und von den damit verbundenen Absichten in einem Briefe in Kenntnis gesetzt, der dem Führer ausgehändigt wurde, nachdem Heß bereits in England gelandet war. Nach seiner Ankunft in England wurde Heß wiederholt von Beamten des Auswärtigen Amtes vernommen, und es hat dann, wie bereits erwähnt, am 10. Juni 1941 die Unterredung zwischen ihm und Lord Simon stattgefunden. Diese Unterredung hat zweieinhalb Stunden in Anspruch genommen. Im Verlaufe dieser Unterredung hat der Angeklagte Heß, Lord Simon von den Motiven in Kenntnis gesetzt, die ihn zu seinem außergewöhnlichen Unternehmen veranlaßten, und er hat dann im Verlauf der Unterredung vier Vorschläge unterbreitet, beziehungsweise vier Punkte, [9] von denen er behauptete, daß sie den Willen Adolf Hitlers wiedergeben würden, auf Grund deren er sich eine Verständigung und einen Friedensschluß denken könnte. Die Unterredung wurde von Lord Simon unter einem Decknamen geführt, er tritt in dem Protokoll, das kurz nach der Unterredung dem Angeklagten Heß ausgehändigt wurde, als Dr. Guthrie auf.

Soweit ich unterrichtet bin, ist diese Maßnahme deshalb getroffen worden, damit vielleicht die Stenographen oder die Übersetzer nicht von vornherein wissen sollten, um was es sich handelte. In der Niederschrift tritt auch ein Dr. Mackenzie auf – bei diesem handelt es sich um einen Beamten des Auswärtigen Amtes – und Mr. Kirkpatrick, der bereits früher mit dem Angeklagten Heß gesprochen hatte. Nach einigen einleitenden Worten von Lord Simon hat sodann der Angeklagte Heß begonnen, die Gründe auseinanderzusetzen, die ihn zu seinem außergewöhnlichen Schritt veranlaßten, und ich zitiere nun auf Seite 93 des Dokumentenbuches in der Mitte wörtlich. Ich muß noch ergänzend sagen, daß in dem Protokoll der Angeklagte Heß unter dem Namen »J« auftritt. Der Angeklagte Heß führte nach den einleitenden Worten folgendes aus:


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Es scheint sich hier bei dem Datum um einen Druckfehler zu handeln. Das Datum wird hier als der 9. August angegeben, und Sie sagten der 10. Juni, nicht wahr?


DR. SEIDL: 10. Juni, ja.


VORSITZENDER: Handelt es sich um einen Fehler hier auf Seite 93 oben, – 9. 8. 41?


DR. SEIDL: Auf dem Umschlag des Dokuments findet sich folgende Bemerkung: »Minutes of the conversation which took place on –« am 9. Juni 1941 irgendwo in England.

Auf der Innenseite des Dokuments findet sich dann auch der Eintrag 9. 6. 1941, und es muß sich offenbar um einen Schreibfehler handeln.


VORSITZENDER: Ja, das muß es wohl gewesen sein. Sie haben »8« statt »6« geschrieben.


DR. SEIDL: Jawohl.


VORSITZENDER: Gut.


DR. SEIDL:

»Ich weiß, daß mein Kommen wohl von niemandem richtig verstanden worden ist, denn es ist ein außergewöhnlicher Schritt, den ich getan habe, daß ich es gar nicht erwarten kann. Deswegen möchte ich beginnen damit, daß ich darlege, wie ich dazu gekommen bin.«

Ich fahre dann auf Seite 94 fort:

[10] »Ich bin auf den Gedanken gekommen, als ich im Juni des vergangenen Jahres noch während des Frankreichfeldzuges beim Führer war« –

Die folgende Zwischenbemerkung glaube ich auslassen zu dürfen, und ich fahre dann wörtlich wieder weiter fort:

»Ich muß gestehen, daß ich zum Führer kam, überzeugt, wie wir alle, daß wir über kurz oder lang, aber einmal sicher, England besiegen würden, und ich vertrat daher den Standpunkt dem Führer gegenüber, daß wir selbstverständlich von England nunmehr zurückfordern müßten, an materiellen Gütern – wie den Wert unserer Handelsflotte usw. –, was uns durch den Versailler Vertrag einst genommen wurde.«

Ich gehe über auf Seite 95:

»Der Führer hat mir dann sofort widersprochen. Er war der Meinung, daß der Krieg vielleicht der Anlaß sein könnte, endlich zur Verständigung mit England zu kommen, die er angestrebt hat, seit er politisch tätig ist Das kann ich bezeugen, daß, seitdem ich den Führer kenne, seit 1921, der Führer immer davon gesprochen hat, es müßte die Ver ständigung zwischen Deutschland und England zustande gebracht werden. Sobald er an der Macht sein würde, würde er das tun, und er sagte mir damals in Frankreich, daß man keine harten Bedingungen, auch wenn man siegen würde, stellen dürfte, einem Lande gegenüber, mit dem man sich verständigen wolle. Ich habe damals den Gedanken gehabt, wenn man in England das wüßte, könnte es vielleicht möglich sein, daß England seinerseits zu einer Verständigung bereit wäre.«

Ich gehe über zu Seite 96 des Dokumentenbuches:

»Es kam dann des Führers Angebot nach Abschluß des Frankreichfeldzuges an England. Das Angebot wurde bekanntlich abgelehnt. Um so mehr festigte sich bei mir der Gedanke, daß unter diesen Umständen ich meinen Plan verwirklichen müßte. Es kamen dann im Verlaufe der nächsten Zeit die Kriegshandlungen zur Luft zwischen Deutschland und England, die, im großen gesehen, schwerere Verluste beziehungsweise schwerere Schäden für England bedeuteten als für Deutschland. Infolgedessen hatte ich den Eindruck, daß England überhaupt nicht mehr nachgeben könne, ohne stark prestigemäßig zu leiden.

Deshalb sagte ich mir, muß ich jetzt erst recht meinen Plan verwirklichen, denn wenn ich drüben in England sein würde, könnte England dieses zum Anlaß nehmen, um Verhandlungen zwischen Deutschland und England zu pflegen, ohne an Prestige zu verlieren.«

[11] Ich gehe nun über auf Seite 97 des Dokumentenbuches. Nach einer kurzen Zwischenbemerkung des Herrn Dr. Mackenzie fuhr Heß weiter:

»Ich war der Meinung, daß außer der Frage der Bedingungen für eine Verständigung in England noch ein gewisses Mißtrauen allgemeiner Art zu überwinden wäre. Ich muß gestehen, daß ich vor einem sehr schweren Entschluß stand, dem schwersten meines Lebens, selbstverständlich, und ich glaube, es ist mir ermöglicht worden dadurch, daß ich mir immer wieder vor Augen gehalten habe, sowohl auf deutscher Seite, so wie auf englischer Seite, eine endlose Reihe von Kindersärgen mit den weinenden Müttern dahinter...«

VORSITZENDER: Dr. Seidl, haben Sie das Originaldokument vor sich?

DR. SEIDL: Jawohl.


VORSITZENDER: Können Sie es bitte heraufgeben?


DR. SEIDL: Jawohl.


[Das Dokument wird dem Vorsitzenden überreicht.]


VORSITZENDER: Ja, fahren Sie fort.

DR. SEIDL:

»... und umgekehrt die Särge von Müttern mit den Kindern dahinter.

Ich möchte auf die verschiedenen Punkte zu sprechen kommen, von denen ich glaube, daß sie hier psychologisch eine gewisse Rolle spielen. Ich muß etwas ausholen. Nach der Niederlage im Weltkrieg hat Deutschland den Versailler Vertrag auferlegt bekommen, und kein ernsthafter Historiker ist heute noch der Meinung, daß Deutschland die Schuld am Weltkriege gehabt hätte. Lloyd George hat gesagt, die Völker sind hineingestolpert in den Krieg. Ich habe einen englischen Historiker neulich gelesen, Farrar, der über Eduard VII. und seine Politik damals geschrieben hat. Dieser Historiker Farrar schiebt die Hauptschuld am Weltkrieg der Politik Eduards VII. zu. Deutschland hat nach dem Zusammenbruch diesen Vertrag auferlegt bekommen, der nicht nur ein furchtbares Unglück für Deutschland war, sondern für die ganze Welt. Alle Versuche der Politiker, der Staatsmänner in Deutschland, bevor der Führer an die Macht kam – also als Deutschland eine Demokratie reinsten Wassers war –, irgendwelche Erleichterung zu erhalten, sind fehlgeschlagen.«

Ich verzichte darauf, den nun folgenden Teil des Protokolls wörtlich zu verlesen. Es hat sich noch eine Unterhaltung über verschiedene Punkte angeschlossen. Unter anderem war dann Gegenstand [12] des Gespräches die damalige Stärke Deutschlands in der Luft und die Vorbereitungen in Bezug auf den Bau von U-Booten. Ich glaube nicht, daß diese Fragen im gegenwärtigen Zusammenhang wesentlich sind, und ich will sodann gleich übergehen zu der Stelle des Protokolls, wo die Vorschläge enthalten sind, die Heß Lord Simon gemacht hat. Es befindet sich das auf Seite 152 des Dokumentenbuches.

Aus der Niederschrift ergibt Sich, daß Heß damals die Vorschläge, die er unterbreiten wollte, vorher schriftlich niedergelegt hatte. Er hat diese schriftliche Aufzeichnung Herrn Dr. Mackenzie beziehungsweise Herrn Kirkpatrick gegeben, der sie dann verlesen beziehungsweise übersetzt hat. Und ich zitiere nun auf Seite 152 unten wörtlich:

»Basis for an understanding« – »Grundlage der Verständigung«

und hier muß ich den Gerichtshof bitten, von Seite 152 des Dokumentenbuches überzugehen auf Seite 159 des Dokumentenbuches, und zwar deshalb, weil der erste Punkt in dem Vorschlag offenbar mißverständlich wiedergegeben worden war. Auf Seite 159 befindet sich, etwa in der Mitte, eine Äußerung des Herrn Dr. Mackenzie, der den 1. Punkt richtig wiedergibt, und ich zitiere nun wörtlich:

»Um künftige Kriege zwischen der Achse und England zu verhindern, soll eine Abgrenzung der Interessensphären stattfinden. Die Interessensphäre der Achsenmächte soll Europa, die Englands sein Weltreich sein.«

Ich bitte nun wieder nach vorwärts zu blättern, und zwar auf Seite 153 des Dokumentenbuches. Hier befindet sich auf der letzten Seite der 2. Punkt der Vorschläge, die Heß gemacht hat. Dr. Mackenzie verliest: »2. Rückgabe der deutschen Kolonien.«

Ich gehe dann über zu Seite 154 des Dokumentenbuches und beginne wörtlich von oben zu zitieren:

Es ist möglich, daß im Dokumentenbuch hier versehentlich noch einmal die Ziffer 2 steht. Es muß richtig heißen »3«.

»Entschädigung deutscher Staatsangehöriger, die vor oder während des Krieges im Britischen Weltreich Wohnsitz hatten und durch Maßnahmen einer Regierung des Weltreiches oder durch irgendwelche Geschehen, wie Plünderung, Tumult usw. Schäden an Leben und Eigentum erlitten haben; Entschädigung auf gleicher Grundlage durch Deutschland an britische Staatsangehörige.

4. Waffenstillstand und Friedensschluß mit Italien zur gleichen Zeit.«

Es kommt dann noch eine persönliche Bemerkung von Heß, die lautet:

[13] »Der Führer hat mir wiederholt diese Punkte allgemein in Aussprachen mit ihm als die Grundlage einer Verständigung mit England dargestellt.«

Weitere Auszüge werde ich aus diesem Protokoll nicht verlesen.

Auf die Verlesung der übrigen rot angestrichenen Stellen verzichte ich. Die Unterredung hat damit ihr Ende gefunden, daß Lord Simon erklärte, er werde die Vorschläge, die Heß ihm unterbreitet hat, zur Kenntnis der Britischen Regierung bringen. Das war also Beweisstück H-15.

Meine Herren Richter! Der Angeklagte Rudolf Heß wird in der Anklageschrift beschuldigt, daß er die Machtergreifung der Naziverschwörer gefördert habe, und daß er die militärische, wirtschaftliche und psychologische Vorbereitung auf den Krieg, angeführt in Anklagepunkt 1, gefördert habe; daß er teilnahm an der politischen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Krieg in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkt 1 und 2, und daß er teilnahm an der Vorbereitung und Planung außenpolitischer Pläne der Nazi-Verschwörer, angeführt im Anklagepunkt 1.

Diese Beschuldigung ist der Kern der gegen Rudolf Heß erhobenen Anklage. Es ist daher meine Pflicht, auch im Beweisverfahren kürz auf die Zusammenhänge einzugehen, die im Jahre 1939 zum Ausbruch des Krieges geführt haben. Dazu ist folgendes zu sagen:

Am 23. August 1939 wurde in Moskau zwischen Deutschland und der Sowjetunion der Nichtangriffspakt abgeschlossen, welcher von der Anklagevertretung bereits als Beweisstück GB-145 vorgelegt wurde. Am gleichen Tage, also nur eine Woche vor Ausbruch des Krieges und drei Tage vor dem geplanten Aufmarsch gegen Polen, wurde zwischen diesen beiden Staaten noch ein geheimes Abkommen getroffen. Dieser Geheimvertrag enthält im wesentlichen eine Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären in dem zwischen Deutschland und der Sowjetunion liegenden europäischen Gebiet.

VORSITZENDER: Dr. Seidl, Sie haben hoffentlich nicht die Vorschrift des Gerichtshofs vergessen, daß jetzt nicht die geeignete Gelegenheit ist, eine Rede zu halten. Jetzt besteht nur die Möglichkeit, Dokumente vorzulegen und Zeugen aufzurufen. Sie werden Gelegenheit haben, Ihre Rede später halten zu können.

DR. SEIDL: Jawohl. Ich beabsichtige nicht, eine Rede zu halten, sondern ich beabsichtige, einleitende Worte zu sagen zu einem Dokument, das ich dem Gerichtshof überreichen werde. Deutschland erklärte sich in diesem Geheimdokument an Litauen, Lettland, Estland und Finnland desinteressiert.


[14] VORSITZENDER: Dr. Seidl, wir haben das Dokument noch gar nicht gesehen, wenn Sie es einreichen wollen, tun Sie es bitte.


DR. SEIDL: Jawohl. Ich kann das Dokument sofort einreichen. Es handelt sich hier um eine eidesstattliche Versicherung des früheren Botschafters Dr. Friedrich Gaus. Er war im Jahre 1937 Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt. Er hat als Begleiter des damaligen deutschen Bevollmächtigten in Moskau mit die Verhandlungen geführt, und er hat sowohl den bereits als Beweisstück vorgelegten Nichtangriffspakt entworfen als auch das Geheimabkommen, dessen Inhalt ich nunmehr dem Gerichtshof als beweiserhebliche Tatsache unterbreiten will.


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte das Dokument einreichen?


DR. SEIDL: Jawohl. Ich habe aber die Absicht, aus diesem Dokument dann Teile zu verlesen.


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Der Gerichtshof kann nicht genau verstehen, worum es sich bei diesem Dokument handelt, da es nicht in Ihrem Dokumentenbuch enthalten ist, und es scheint auch so, als ob Sie keinen diesbezüglichen Antrag gestellt oder darauf Bezug genommen haben. Es ist auch in deutsch, es ist noch nicht übersetzt.


DR. SEIDL: Herr Präsident! Als ich das Dokumentenbuch für den Angeklagten Heß angefertigt habe, hatte ich diese eidesstattliche Versicherung noch nicht in Händen. Sie stammt vom 15. März 1946. Zu der Zeit, als über die Beweiserheblichkeit der Anträge für den Angeklagten Heß verhandelt wurde, hatte ich auch noch keine genaue Kenntnis der Zusammenhänge, so daß ich in der Lage gewesen wäre, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Abschnitte, die ich aus dem Dokument zu verlesen beabsichtige, sind kurz, und es wird sich ohne weiteres, ermöglichen lassen, daß sie hier im Gerichtssaal von den anwesenden Übersetzern übersetzt werden.


VORSITZENDER: Haben Sie ein Exemplar für die Anklagebehörde?


DR. SEIDL: Jawohl, eine deutsche Kopie.


VORSITZENDER: Ich befürchte, daß mir das nicht viel nützen wird, und ich weiß nicht, ob es allen Mitgliedern der Anklagebehörde nutzt. Haben die Anklagevertreter etwas dagegen, daß aus diesem Dokument verlesen wird?


GENERAL R. A. RUDENKO, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender! Ich weiß nichts von dem Bestehen eines solchen Dokuments, und ich beanstande entschieden seine Verlesung; ich möchte, daß die Verfügung des Gerichtshofs auch von der Verteidigung befolgt wird. Seinerzeit, als die Anklagebehörde Beweismaterial vorlegte, wurden die Dokumente auch [15] der Verteidigung überreicht. Der Verteidiger des Angeklagten Heß legt jetzt ein völlig unbekanntes Dokument vor, und im Einklang mit der Verfügung möchte die Anklagebehörde vorher Einsicht in dieses Dokument nehmen. Ich weiß nicht, von welchen Geheimnissen – von welchen geheimen Abkommen – der Verteidiger von Heß spricht, und worauf er seine Behauptung stützt. Ich würde sie zum mindesten als unbegründet kennzeichnen, daher bitte ich das Verlesen dieses Dokuments nicht zuzulassen.


DR. SEIDL: Der Herr Anklagevertreter der Sowjetunion erklärt, daß er von dem Bestehen dieses geheimen Dokuments, das durch dieses Affidavit bewiesen werden soll, keine Kenntnis habe. Unter diesen Umständen sehe ich mich gezwungen, den Antrag zu stellen, den Außenkommissar der Sowjetunion, Molotow, als Zeugen au laden, damit erstens festgestellt wird, ob dieser Vertrag tatsächlich geschlossen wurde, zweitens, was der Inhalt dieses Vertrages ist und drittens...


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Das erste, was Sie zu tun haben, wäre, daß Sie dieses Dokument übersetzen lassen. Solange diese Übersetzung nicht fertiggestellt ist, ist der Gerichtshof nicht bereit, Ihnen insoweit Gehör zu schenken. Wir wissen nicht, was das Dokument enthält.


DR. SEIDL: Was in dem Dokument steht, habe ich bereits vorher ausführen wollen. In dem Dokument steht...


VORSITZENDER: Nein, der Gerichtshof ist nicht bereit, von Ihnen zu hören, was in dem Dokument steht. Wir wollen das Dokument selber sehen, und zwar sowohl in englisch als auch in russisch. Das soll natürlich nicht heißen, daß Sie das selber machen müssen, Herr Dr. Seidl. Wenn Sie der Anklagebehörde diese Abschrift geben, wird sie es in die verschiedenen Sprachen übersetzen lassen, und wenn das erfolgt ist, werden wir diese Angelegenheit erneut behandeln.


DR. SEIDL: Jawohl. Ich gehe dann auf ein anderes Dokument über, gegen dessen Verlesung aber sicher keine Einwendungen erhoben werden können, und zwar deshalb, weil es sich hier um ein von der Anklagevertretung bereits vorgelegtes Beweisstück handelt. Es handelt sich um die Ansprache des Führers vor den Oberbefehlshabern der Wehrmacht vom 22. August 1939. Es wurde von der Anklagevertretung der Sowjetunion als 798-PS vorgelegt, und zwar unter der Beweisstücknummer US-29. Ich zitiere auf Seite 6 der deutschen Photokopie wörtlich:

»Hitler hat darauf erklärt...«

VORSITZENDER: Haben Sie dieses Dokument in Ihrem Dokumentenbuch oder nicht? – Nur der größeren Bequemlichkeit halber.

[16] DR. SEIDL: Das Dokument wurde in seinem vollen Umfang bereits von der Anklagevertretung vorgelegt.


VORSITZENDER: Sie wollen sagen, daß es nicht hier ist, es liegt mir nämlich nicht vor. Es ist nicht in Ihrem Dokumentenbuch?


DR. SEIDL: Im Dokumentenbuch ist es nicht, weil ja der Gerichtshof erklärt hat, daß jeder Verteidiger das Recht hat, sich auf andere, bereits von der Anklagebehörde vorgelegte Dokumente zu beziehen.

Ich zitiere wörtlich:

»Ich habe die Umstellung Rußland gegenüber allmählich durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Handelsvertrag sind wir in das politische Gespräch gekommen. Vorschlag eines Nichtangriffspakts. Dann kam ein universaler Vorschlag von Rußland. Vor vier Tagen habe ich einen besonderen Schritt getan, der dazu führte, daß Rußland gestern antwortete, es sei zum Abschluß bereit. Die persönliche Verbindung mit Stalin ist hergestellt. Von Ribbentrop wird übermorgen den Vertrag schließen. Nun ist Polen in der Lage, in der ich es haben wollte.«

Ende des Zitats.

Herr Präsident, meine Herren Richter! Ich hatte nun die Absicht, den vom Gerichtshof bereits genehmigten Zeugen Bohle zu vernehmen. Der Angeklagte Heß hat mich jedoch ersucht, auf die persönliche Vernehmung dieses Zeugen zu verzichten und über die Beweistatsachen, zu denen der Zeuge gehört werden sollte, eine eidesstattliche Versicherung zu verlesen.

Ich habe eine derartige eidesstattliche Versicherung vorbereitet, und es würde unzweifelhaft das Verfahren beschleunigen, wenn der Gerichtshof die Verlesung dieser Versicherung, dieses Affidavits, gestatten würde. Wenn jedoch der Gerichtshof der Ansicht sein sollte, daß...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe nicht Gelegenheit gehabt, diese eidesstattliche Versicherung einzusehen. Wie ich bereits sagte, will ich den Zeugen ins Kreuzverhör nehmen, falls er sich darüber äußert, wozu er geladen wurde.

VORSITZENDER: Wo befindet sich der Zeuge?


DR. SEIDL: Er ist hier. Ich rufe dann mit Erlaubnis des Gerichtshofs den Zeugen Bohle auf.


VORSITZENDER: Wollen Sie ihn vorladen oder das Affidavit vorlesen?


DR. SEIDL: Jawohl, nachdem Sir David Maxwell-Fyfe anscheinend der Verlesung der eidesstattlichen Versicherung widerspricht, möchte ich den Zeugen rufen.


[17] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe das Affidavit noch nicht gesehen, Euer Lordschaft. So möchte ich jetzt, wie gesagt, falls das Affidavit alle die Punkte behandelt, über die der Zeuge sprechen soll, ihn gern ins Kreuzverhör nehmen.


VORSITZENDER: Falls die Anklagebehörde nicht damit einverstanden ist, daß das Affidavit vorgelegt wird, muß der Zeuge vorgeladen werden. Falls aber die Anklagebehörde mit der Verlesung des Affidavits und weiterhin damit einverstanden ist, daß dann der Zeuge zum Kreuzverhör vorgeladen wird, ist das dem Gerichtshof durchaus recht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe durchaus nichts dagegen, Euer Lordschaft. Natürlich befinde ich mich in einer etwas schwierigen Lage, da ich mit dem Inhalt des Affidavits nicht vertraut bin.


VORSITZENDER: Vielleicht wäre es am besten, wenn der Gerichtshof für zehn Minuten eine Pause einlegen würde. Dann könnten Sie sich das Affidavit durchsehen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehr gerne, Euer Lordschaft.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte den Herrn Anklagevertreter nicht drängen, aber vielleicht konnte man sich jetzt mit den anderen Zeugen befassen, und dieses Dokument kann übersetzt und erörtert und möglicherweise nach der Mittagspause behandelt werden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich konnte die Übersetzung noch nicht lesen. Meine Mitarbeiter sind aber nach einer vorläufigen Durchsicht der Überzeugung, daß das Affidavit nicht von besonderer Bedeutung ist. Ich dachte, es ginge am schnellsten, wenn wir die eidesstattliche Versicherung verlesen ließen, und wenn mir dann der Gerichtshof gestatten würde, drei Dokumente zu verlesen, die ich dem Zeugen im Kreuzverhör vorlegen möchte. Vielleicht wäre das dem von Euer Lordschaft vorgeschlagenen Verfahren vorzuziehen, wonach zu warten wäre, bis das vollständige Dokument vorliegt, und dann die Entscheidung getroffen werden müßte, wie mit ihm zu verfahren wäre.


VORSITZENDER: Gut. Sie haben vielleicht einen Teil des Dokuments schon gesehen, und Sie können vielleicht besser beurteilen, was das beste wäre, was Sie für das Geeignetste halten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Ich bin ganz damit einverstanden, daß Dr. Seidl das Dokument verliest; vorausgesetzt, daß die Dokumente, über die ich den Zeugen im Kreuzverhör zu vernehmen beabsichtige, auch verlesen werden.

[18] VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß besser der Zeuge vernommen werden sollte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wie Euer Lordschaft wünschen.


VORSITZENDER: Ja, Dr. Seidl?


DR. SEIDL: Wenn ich den Gerichtshof recht verstanden habe, dann wünscht er nicht die Verlesung des Affidavits, sondern die Vernehmung des Zeugen vor Gericht.


VORSITZENDER: Sobald das Affidavit übersetzt worden ißt und die Anklagebehörde Gelegenheit zu seiner Beurteilung gehabt hat, kann sie uns wissen lassen, ob es besser wäre, das Affidavit wie eine Vernehmung des Zeugen zu behandeln. Der Zeuge müßte dann hier zum Kreuzverhör erscheinen, es sei denn, Sie ziehen es vor, ihn selbst mündlich zu vernehmen.


DR. SEIDL: Ich glaube, daß es unter diesen Umständen besser ist, wenn wir sofort den Zeugen auf den Zeugenstand rufen.


VORSITZENDER: Sehr gut.


[Der Zeuge Ernst Wilhelm Bohle tritt an den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE ERNST WILHELM BOHLE: Ernst Wilhelm Bohle.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte den folgenden Eid nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


DR. SEIDL: Herr Zeuge, Sie waren zuletzt Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP? Ist das richtig?

BOHLE: Ja.


DR. SEIDL: Sie waren weiter Staatssekretär im Auswärtigen Amt?


BOHLE: Ja.


DR. SEIDL: Herr Präsident! Herr Dodd von der Anklagevertretung der Vereinigten Staaten hat soeben den Vorschlag gemacht, ob man, um Zeit zu ersparen, es nicht so machen könne wie beim Zeugen Blaha, nämlich, zunächst das Affidavit zu verlesen in Gegenwart des Zeugen und ihn dann nachher ins Kreuzverhör zu nehmen.

VORSITZENDER: Ja, gewiß.


DR. SEIDL:


[zum Zeugen gewandt]


Sie haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die ich Ihnen jetzt verlesen werde:

[19] »Zur Sache:

I. Die Auslandsorganisation der NSDAP wurde auf Anregung einiger Auslandsdeutscher am 1. Mai 1931 in Hamburg gegründet.

Zum Leiter ernannte der damalige Reichsorganisationsleiter Gregor Strasser den Reichstagsabgeordneten der NSDAP, Dr. Hans Nieland.

Ich selbst trat der Auslandsorganisation als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Dezember 1931 bei und wurde am 1. März 1932 in die Partei aufgenommen. Am 8. Mai 1933 legte Dr. Nieland die Leitung der Auslandsorganisation nieder, nachdem er inzwischen in die Hamburgische Regierung eingetreten war und sich auch als Inlandsdeutscher weniger für Fragen des Auslandsdeutschtums interessierte. Wohl auf Grund meiner Auslandserfahrungen und meiner Beziehungen zum Ausland – ich bin in England geboren und in Südafrika aufgewachsen – wurde ich mit der Leitung der Auslandsorganisation beauftragt.

II. Zweck der Auslandsorganisation war, die bei der Machtübernahme außerhalb der Reichsgrenzen vorhandenen etwa dreitausenddreihundert Parteimitglieder organisatorisch zu erfassen. Darüber hinaus sollte durch sie das Auslandsdeutschtum, das nur eine sehr verschwommene Kenntnis von den politischen Vorgängen in der Heimat haben konnte, über das Ideengut und das politische Programm des neuen Staates unterrichtet werden.

III. Nur Reichsdeutsche konnten Mitglieder der Partei werden. Die Aufnahme von Ausländern oder von ehemaligen Deutschen, die eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hatten, war strengstens untersagt.

IV. Auf dem Auslandsausweis jedes reichsdeutschen Parteigenossen im Ausland befand sich als beherrschender Grundsatz der Stellung der Auslandsorganisation der Partei zum Ausland folgender Satz:

›Befolge die Gesetze des Landes, dessen Gast Du bist. Die Innenpolitik des Gastlandes lasse dessen Bewohner machen; mische Dich nicht in diese, auch nicht gesprächsweise.‹

Dieser Grundsatz war richtunggebend für die Arbeit und die Einstellung der Auslandsorganisation dem Ausland gegenüber vom Tag ihrer Gründung an bis zum Ende. Ich selbst habe in vielen öffentlichen Reden darauf hingewiesen und dabei unter anderem auch den Satz geprägt: ›Der Nationalsozialist ehrt deshalb fremdes Volkstum, weil er sein eigenes liebt.‹

[20] V. Meine Reden in der Porchester Hall in London am 2. Oktober 1937 und in Budapest Ende Januar 1938 geben ein erschöpfendes Bild der Stellung der Auslandsorganisation der NSDAP gegenüber dem Ausland.

Winston Churchill hat im Spätsommer 1937 die Tätigkeit der Auslandsorganisation mehrfach in Zeitungsartikeln angegriffen und sie in seinem bekannten Aufsatz ›Friendship with Germany‹ im Londoner ›Evening Standard‹ vom 17. September 1937 als eine Belastung der deutsch-englischen Beziehungen bezeichnet. Im gleichen Artikel erklärte er sich bereit, sich mit mir in der freundschaftlichsten Weise über diese Frage zu unterhalten. Die Deutsche Botschaft in London teilte dem Auswärtigen Amt damals daraufhin mit, daß eine Anfrage Churchills im Unterhaus über die Tätigkeit der Auslandsorganisation außerordentlich unerwünscht sei. Man befürwortet deshalb dringend eine Unterredung zwischen Churchill und mir. Diese fand am Tage meiner Ansprache an die Reichsdeutschen in London in der Stadtwohnung Churchills statt und dauerte über eine Stunde. Ich hatte ausgiebig Gelegenheit, Churchill in dieser ungemein liebenswürdig verlaufenen Aussprache über die Arbeit der Auslandsorganisation zu unterrichten und seine Bedenken zu zerstreuen. Am Schluß geleitete er mich zu meinem Wagen und ließ sich mit mir photographieren, um, wie er sagte, der Welt zu zeigen, daß wir als Freunde geschieden seien. Eine Anfrage im Unterhaus unter blieb. Mit keinem Wort hat Churchill seit diesem Tage die Tätigkeit der Auslandsorganisation wieder beanstandet. Meine Rede vom gleichen Tage, die kurz darauf von einem englischen Verlag in englischer Sprache als Broschüre herausgegeben wurde, fand eine durchaus günstige Aufnahme. Die Times brachte darüber einen längeren Auszug unter der Überschrift: ›Herr Bohle's Plea for an Understanding‹. Churchill schrieb mir nach der Unterredung einen Brief, in dem er seiner Befriedigung über das Ergebnis unserer Aussprache Ausdruck verlieh.

VI. In dem Prozeß gegen den Mörder des Landesgruppenleiters der Auslandsorganisation in der Schweiz, Wilhelm Gustloff, welcher im Jahre 1936 vor einem Schweizer Gericht in Chur stattfand, war die Legalität der Arbeit der Auslandsorganisation Gegenstand der Untersuchung durch das Gericht. Der Angeklagte David Frankfurter wurde zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt. Aus der Erinnerung weiß ich, daß die Schweizer Behörden, die keineswegs nazifreundlich waren, bescheinigen mußten, daß Gustloff und die Landesgruppe der Auslandsorganisation in ihrer Tätigkeit keinerlei Anlaß zu [21] Beanstandungen gegeben hatten. Maßgebend war damals das Zeugnis des Bundesrats Baumann, der meines Wissens damals Innen- und Polizeiminister der Schweiz war.

VII. Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß auch nach Ausbruch des Krieges die Landesgruppen der Auslandsorganisationen in den neutralen Ländern bis Kriegsende weiter bestanden haben. Das gilt vor allem für die Schweiz, Schweden und Portugal.

Spätestens vom Jahre 1943 ab hätte das Reich gegen ein Verbot kaum etwas unternehmen können, wenn die Auslandsorganisation mit den Landesgesetzen dieser Staaten in Konflikt gekommen wäre, und ein Verbot sicher die unausbleibliche Folge gewesen wäre.

VIII. Von der unbestreitbaren Legalität der Auslandsorganisation abgesehen, habe ich als deren Leiter immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß die Auslandsdeutschen sicher die letzten seien, die sich zu einer Kriegshetze oder gar zu einer Verschwörung gegen den Frieden mißbrauchen lassen würden. Aus bitterer Erfahrung wußten sie, daß mit dem Ausbruch eines Krieges für sie zunächst Internierung, Verfolgung, Beschlagnahmung des Vermögens und Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz verbunden war.

IX. Als Kenner der Verhältnisse im Ausland wußte niemand besser als der Auslandsdeutsche, daß irgendeine Tätigkeit im Sinne einer Fünften Kolonne ebenso sinnlos wie schädlich für die Reichsinteressen gewesen wäre.

Der Ausdruck ›Fünfte Kolonne‹ stammt übrigens meines Wissens aus dem Spanischen Bürgerkrieg. Er ist jedenfalls eine ausländische Erfindung. Als Franco Madrid mit vier Sturmkolonnen angriff, wurde behauptet, daß eine Fünfte Kolonne, bestehend aus nationalen Elementen, sich innerhalb der belagerten Stadt unterirdisch und zersetzend betätigt habe.

X. Die Anwendung der Bezeichnung ›Fünfte Kolonne‹ auf die Auslandsorganisation der NSDAP entbehrt jeder Begründung. Wäre die Behauptung wahr, so würde das bedeuten, daß Mitglieder der Auslandsorganisation in Verbindung mit oppositionellen einheimischen Elementen in einem oder in mehreren Staaten beauftragt worden seien oder von sich aus versucht hätten, diesen Staat von innen heraus zu unterhöhlen. Jede derartige Behauptung wäre völlig aus der Luft gegriffen.

XI. Weder vom früheren Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, noch von mir als dem Leiter der Auslandsorganisation, hat diese Organisation oder haben Mitglieder dieser Organisation in irgendeiner Form Aufträge erhalten, die sie zu einer Tätigkeit im Sinne einer Fünften Kolonne hätten veranlassen [22] können. Auch Hitler selbst hat mir nie Weisungen in diesem Sinne gegeben. Zusammenfassend kann ich sagen, daß die Auslandsorganisation zu keiner Zeit, solange ich ihr Leiter war, irgendeine Tätigkeit im Sinne einer Fünften Kolonne entwickelt hat. Niemals wurden vom Stellvertreter des Führers der Auslandsorganisation Befehle gegeben oder Weisungen erteilt, die sie zu einer solchen Tätigkeit hatten veranlassen können. Rudolf Heß war im Gegenteil peinlichst darauf bedacht, daß Angehörige der Auslandsorganisation sich unter keinen Umständen in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes mischten.

XII. Natürlich ist bekannt, daß ebenso wie die Angehörigen der damaligen Feindstaaten auch Deutsche im Ausland zu Spionagezwecken und im Nachrichtendienst eingesetzt wurden. Diese Tätigkeit hatte aber mit der Zugehörigkeit zu der Auslandsorganisation nicht das geringste zu tun. Um den Bestand der Gruppen der Auslandsorganisation, die völlig öffentlich und legal wirkten, nicht zu gefährden, habe ich immer wieder verlangt, daß Mitglieder der Auslandsorganisation für solche Zwecke nicht eingesetzt wurden, oder mir aber vorher Gelegenheit gegeben wurde, sie ihrer Funktionen innerhalb der Auslandsorganisation zu entheben.«

Das ist das Ende der Erklärung des Zeugen Bohle.

Ich habe zunächst keine Fragen an den Zeugen.

VORSITZENDER: Wünscht einer der anderen Verteidiger an den Zeugen Fragen zu stellen?

DR. FRITZ SAUTER, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN FUNK UND VON SCHIRACH: Ich hätte einige Fragen an diesen Zeugen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge, ich vertrete den Angeklagten von Schirach, den früheren Reichsjugendführer. Da würde mich nun folgendes interessieren. Hat es die HJ, die Hitler-Jugend, auch im Ausland gegeben oder nur im Reichsgebiet?

BOHLE: Die Hitler-Jugend bestand auch unter den Reichsdeutschen im Ausland.

DR. SAUTER: Dann bitte ich mir zu sagen, diese HJ, die Hitler-Jugend im Ausland, unterstand diese den politischen Weisungen der zuständigen Landesleiter der Auslandsorganisation, oder ist das nicht richtig?


BOHLE: Doch, die Hitler-Jugend im Ausland unterstand politisch den Hoheitsträgern der Partei.


[23] DR. SAUTER: Es ist hier im Prozeß einmal die Behauptung aufgestellt worden, daß Angehörige der Hitler-Jugend für Agentendienste und für Spionagezwecke im Ausland geschult und für diese Zwecke auch verwendet wurden. Bestimmte Tatsachen, also bestimmte Einzelfälle, sind allerdings nicht angeführt, sondern es ist nur diese allgemeine Behauptung aufgestellt worden, und es wurde dabei behauptet, daß Hitlerjungen im Ausland sogar als Fallschirmabspringer eingesetzt beziehungsweise im Inland als Fallschirmabspringer ausgebildet worden seien, um dann im Ausland als Fallschirmabspringer verwendet zu werden.

Das ist die Behauptung, die ich Ihnen vorlege, und nun bitte ich Sie, sich darüber zu äußern, ob auf Grund Ihrer Kenntnis als des zuständigen Leiters der Auslandsorganisationen derartiges vorgekommen und derartiges überhaupt möglich war?


BOHLE: Ich möchte dazu folgendes sagen: Ich halte es für völlig ausgeschlossen, daß Mitglieder der Hitler-Jugend im Ausland in dieser Weise mißbraucht worden sind. Ich kann das um so eher behaupten, als ich ganz bestimmt von den Führern der Partei in den verschiedenen Staaten das Gegenteil erfahren haben würde. Es ist mir auch nicht das allergeringste über eine Ausbildung von Hitlerjungen als Fallschirmjäger oder dergleichen bekannt geworden. Ich halte diese Behauptungen für absolut aus der Luft gegriffen.


DR. SAUTER: Ich darf also annehmen, als das Ergebnis Ihrer Aussage, daß derartige Dinge auf Grund der ganzen Organisation bestimmt zu Ihrer Kenntnis gekommen wären, wenn so etwas vorgekommen oder vielleicht auch nur geplant gewesen wäre. Stimmt das?


BOHLE: Jawohl.


DR. SAUTER: Und dann, Herr Zeuge, hätte ich noch eine letzte Frage:

Es ist hier im Sitzungssaal auch eine weitere Behauptung über die HJ aufgestellt worden, also die Hitler-Jugend. Es ist nämlich behauptet worden, daß in Lemberg es einmal vorgekommen sei, daß die Hitler-Jugend oder Angehörige der Hitler-Jugend auf kleine Kinder als Zielscheiben geschossen haben. Nähere Einzelheiten sind allerdings auch in diesem Bericht nicht angegeben, sondern nur die Behauptung aufgestellt worden. Es würde mich folgendes interessieren:

Sie wissen ja, die Hitler-Jugend umfaßte, glaube ich, zum Schluß sieben oder acht Millionen Mitglieder.


VORSITZENDER: Dr. Sauter, hat diese Frage etwas mit der Auslandsorganisation zu tun?


[24] DR. SAUTER: Mit der Auslandsorganisation insofern doch, weil ja meinem Mandanten, dem Angeklagten Schirach, vorgeworfen wird, daß diese Hitler-Jugend im Ausland derartige Greueltaten begangen Hat.


VORSITZENDER: Es hat doch niemand gesagt, daß sie das im Ausland getan haben. Soll die Hitler-Jugend Kinder als Zielscheiben sogar im Ausland verwandt haben?


DR. SAUTER: Jawohl, es ist gesagt worden, daß in Lemberg, im Generalgouvernement, nicht in Deutschland, sondern in Lemberg, das stimmt schon, im Ausland...


VORSITZENDER: Sie meinen, nachdem der Krieg angefangen hatte?


DR. SAUTER: Jawohl.


VORSITZENDER: Ich dachte, daß dieser Zeuge über diese selbe Organisation vor dem Krieg gesprochen hat.


DR. SAUTER: Das weiß ich nicht, ob er auch über die Auslandsorganisation während des Krieges gesprochen hat. Aber jedenfalls, Herr Präsident, der Zeuge kennt ja diese Verhältnisse, weil er die Auslandsorganisation unter sich hatte. Infolgedessen scheint mir der Zeuge besonders dazu berufen zu sein, über diese Dinge Auskunft zu geben.


VORSITZENDER: Es scheint mir, daß wir sehr weit von der Sache abschweifen, aber fahren Sie fort.


DR. SAUTER: Ja, Herr Präsident, sonst müßte ich ja den Zeugen meinerseits eigens wieder als Zeugen laden.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge, haben Sie die letzte Frage etwa noch im Kopf, die ich fragte, ob Ihnen etwas darüber bekanntgeworden ist, daß die Hitler-Jugend oder Angehörige der Hitler-Jugend im Ausland, das Ihnen unterstand, derartige Greueltaten begangen haben soll?

BOHLE: Ich muß Ihnen leider sagen, Herr Rechtsanwalt, daß das Generalgouvernement nicht zur Auslandsorganisation gehörte, daß ich nie dagewesen bin und deshalb nicht in der Lage bin, über diesen Punkt irgend etwas auszusagen. Offenbar besteht die falsche Auffassung, daß das Generalgouvernement parteimäßig zur Auslandsorganisation gehörte, das war aber nicht der Fall. Ich habe da keinerlei Organisation gehabt.

DR. SAUTER: Ich habe sonst keine weiteren Fragen.


DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Herr Zeuge, inwieweit wurden Sie über die [25] außenpolitischen Absichten des Führers unterrichtet in Ihrer Eigenschaft als Reichsleiter der Auslandsorganisation?


BOHLE: Ich war nicht Reichsleiter, sondern Gauleiter, und bin über die außenpolitischen Absichten des Führers niemals unterrichtet worden.


DR. SERVATIUS: Wissen Sie, ob der Führer grundsätzlich Ihrer Organisation gegenüber den Standpunkt der Verständigung mit England vertreten hat?


BOHLE: Diese Frage verstehe ich nicht ganz.


DR. SERVATIUS: Hat Hitler vor dem Kriege vor Ihnen und anderen Gauleitern mehrfach betont, daß er unbedingt eine Verständigung mit England wünsche und daß auch Sie in dieser Hinsicht wirken sollten?


BOHLE: Ich habe in dieser Hinsicht vom Führer keinerlei Aufträge bekommen, wohl aber vom Stellvertreter des Führers. Der Führer hat sich mit mir über außenpolitische Dinge in den 12 Jahren meiner Amtstätigkeit niemals unterhalten.


DR. SERVATIUS: Ich habe keine Fragen mehr.


VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger Fragen zu stellen?


[Keine Antwort.]


OBERSTLEUTNANT J. M. G. GRIFFITH-JONES, M. C., HILFSANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Ihre Auslandsorganisation war in der gleichen Art und Weise organisiert wie die Partei im Reich organisiert war. Stimmt das?

BOHLE: Nicht in allen Punkten, weil es verschiedene Organisationen innerhalb der Parteistruktur im Reiche gab, die für das Ausland nicht in Frage kamen, zum Beispiel das Amt für Kommunalpolitik.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Vielleicht kann ich meine Frage kürzer formulieren. Hatten Sie im. Ausland ebenso Hoheitsträger, wie Sie sie in Deutschland hatten?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: In jedem Land unterstand die Organisation einem Landesgruppenleiter, stimmt das?


BOHLE: In fast allen Ländern.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Und unter vielen gab es Hoheitsträger niederen Ranges?


BOHLE: Ja, die Ortsgruppenleiter.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Bestand das Ergebnis darin, daß Sie Ihre deutsche Bevölkerung im Ausland gut organisiert [26] hatten und daß diese Leute den Führern in diesen Ländern bekannt waren?


BOHLE: Zum großen Teil dürfte das stimmen, aber es war nicht so durchorganisiert und konnte es auch praktisch nicht sein, daß der Führer der Partei alle Reichsdeutschen in dem betreffenden Lande kannte.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ist Ihnen nie eingefallen, daß im Falle eines Einmarsches Ihrer Armee in ein Land, in dem Sie eine gut eingerichtete Organisation hatten, diese Organisation von äußerst großem militärischen Wert sein könnte?


BOHLE: Nein, denn es war nicht der Sinn der Auslandsorganisationen, und es sind auch keine Stellen in dieser Richtung an mich herangetreten.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie dem Gerichtshof jetzt erzählen, daß, als die deutsche Armee tatsächlich in die verschiedenen europäischen Länder eindrang, sie von Ihren örtlichen Organisationen weder in militärischer noch in halbmilitärischer Hinsicht keine Unterstützung erhielt?


BOHLE: Jawohl.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Gut. Lassen Sie mich nun im Augenblick etwas anderes fragen:

Sie hatten doch ein gut funktionierendes Meldesystem von Ihren Landesgruppenleitern zu Ihrem Berliner Hauptamt, nicht wahr?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich glaube, Sie haben selbst in Ihren Verhören erklärt, daß Sie besonders stolz darauf waren, mit welcher Schnelligkeit Ihre Berichte einliefen, nicht wahr?


BOHLE: Mit Bezug auf Schnelligkeit habe ich das, glaube ich, nicht gesagt, sondern mit Bezug auf die Richtigkeit ihrer politischen Übersicht.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Tatsächlich gingen Ihre Meldungen mit großer Schnelligkeit ein, nicht wahr?


BOHLE: Das kann ich im allgemeinen nicht sagen. Es kam auf die Möglichkeit an, sie schnell nach Berlin zu bringen, und wieweit das in den einzelnen Fällen der Fall gewesen ist, kann ich heute natürlich nicht sagen. Aber eine besondere Schnelligkeit oder Schnelligkeitsverfahren hatte ich jedenfalls nicht.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Tatsächlich aber haben Sie beim Verhör erklärt, wenn es notwendig sein sollte, kann ich es Ihnen zeigen, daß es vorkam, daß Sie Informationen erhielten, bevor Himmler oder das Auswärtige Amt Nachrichten ähnlicher Art erhalten hatte.


[27] BOHLE: Das muß ein Mißverständnis sein. Es handelt sich um eine politische Berichterstattung von den Landesgruppenleitern, die ich dann von Berlin aus an die verschiedenen Stellen gegeben habe.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Gut. Wir werden die Schnelligkeitsfrage auslassen. Jedenfalls haben Sie erklärt, daß Sie ein gründliches Meldesystem hatten, stimmt das?


BOHLE: Um das beantworten zu können, müßte ich zuerst wissen, in Bezug auf welche Nachrichten ich gründliche Meldesysteme gehabt haben soll.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Das sollte meine nächste Frage sein. Ich wollte Sie fragen: Worüber haben Ihre Landesgruppenleiter Bericht erstattet?


BOHLE: Die Landesgruppenleiter haben von sich aus dann an mich berichtet, wenn sie irgend etwas Wichtiges hatten, was sie durch mich den zuständigen Reichsstellen mitteilen wollten.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Haben Sie jemals Meldungen erstattet, die militärische oder halbmilitärische Bedeutung hatten?


BOHLE: Das kann in einzelnen Fällen der Fall gewesen sein, obwohl ich mich im Augenblick an solche Einzelfälle nicht erinnern kann.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Und sind Ihnen niemals Anweisungen gegeben worden, derartige Informationen zu übermitteln?


BOHLE: Nein, im allgemeinen nicht.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wie haben Sie Ihre Meldungen empfangen? Hatten Sie mit Ihrer Organisation im Ausland drahtlose Verbindungen?


BOHLE: Nein, solche Sendungen oder drahtlose Stationen besaßen wir nicht. Sie kamen entweder mit dem Kurier in besonderen Fällen oder wurden von einzelnen Männern selbst nach Deutschland gebracht.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Haben Ihre Organisationen nach Kriegsanfang in neutralen Ländern weiterbestanden?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Hatten Sie zur Berichterstattung niemals drahtlose Einrichtungen?


BOHLE: Mir ist davon nichts bekannt. Ich glaube nicht, daß sie solche hatten, denn das hätte ich wissen müssen.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Jetzt will ich Sie einmal über eine oder zwei Urkunden befragen. Wollen Sie sich bitte 3258-PS ansehen. Euer Lordschaft, dies ist bereits als Beweisstück [28] GB-262 eingereicht worden. Ich habe Abschriften des Auszuges für den Gerichtshof und die Verteidiger. Ich nehme an, daß Sie englisch lesen können. Das Buch wird gleich gebracht.


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Hier haben Sie die Abschrift einiger Auszüge. Wollen Sie sich bitte den letzten Abschnitt am Schluß der ersten Seite ansehen, er fängt an mit: »Im Jahre 1938...« Hatten Sie einen Landesgruppenleiter in Holland, der Butting hieß?


BOHLE: Jawohl.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie mir bitte einen Augenblick zuhören, bevor Sie sich das Dokument ansehen. Wissen Sie, daß Butting im Haag mit dem militärischen Nachrichtendienst ein Haus teilte? Wissen Sie das?


BOHLE: Das weiß ich nicht, nein.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Nun will ich Ihnen kurz zwei Absätze aus diesem Dokument vorlesen. Dies ist ein Bericht, der als amtliche Publikation der Vereinigten Staaten veröffentlicht worden ist, und zwar unter dem Titel: »Nationalsozialismus, Grundprinzipien, Ihre Anwendung durch die Auslandsorganisation der NSDAP und die Einschaltung der Deutschen im Ausland für die Zwecke der Nazis«. Ich möchte gern, daß Sie dem Gerichtshof zunächst sagen, was Sie von dem Bericht halten, der in diesem Buche veröffentlicht ist:

»Im Jahre 1938 hatte die Deutsche Botschaft zwei Häuser im Haag. Beide standen natürlich unter diplomatischem Schutz, und aus diesem Grunde konnte die holländische Polizei weder Haussuchungen noch Beschlagnahmen vornehmen. Ich werde das Haus, in dem Dr. Butting sein Büro hatte, Haus Nummer 2 nennen.

Was ging im Haus Nummer 2 vor? Es war renoviert worden und war wie ein Zweifamilienhaus vertikal geteilt, nicht horizontal.

Aber zwischen den beiden Hälften war eine Verbindungstür. Die eine Seite des Hauses war die des Dr. Butting, die andere war die des nazistischen militärischen Nachrichtenagenten in Holland.«

Sie sagen, daß Sie davon nichts wissen?

BOHLE: Butting war Landesgruppenleiter der Auslandsorganisation. Von diesem Hause, oder von diesen beiden Häusern, habe ich bisher zum erstenmal etwas erfahren, das ist mir völlig neu.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Gut. Ich verlese weiter:

»S. B. (der militärische Nachrichtenagent) hatte vielleicht [29] zwölf Leute in Holland unter sich, die für ihn arbeiteten. Diese waren alle Unteragenten des Canaris-Büros. Sie waren Berufsspione, die ihr Gewerbe kannten, aber sie konnten Holland unmöglich so gut kennen, wie es die Strategie des deutschen Oberkommandos erforderte, wie es sich nach der Invasion im Mai 1940 herausgestellt hat. Das erforderte nicht ein Dutzend, sondern vielleicht mehrere hundert Informationsquellen. Und an diesem Punkt kamen Butting und der militärische Nachrichtenagent zusammen. Durch seinen Verband der deutschen Bürger hatte Butting ein paar Nazi-Augen und ein paar Nazi-Ohren in jeder niederländischen Stadt und in jedem Dorf. Es waren die Augen und Ohren seiner unteren Parteibeamten. Wenn immer der militärische Nachrichtenagent irgendeine Information über irgendeinen Winkel in Holland brauchte, den seine Leute noch nicht erforscht hatten, oder er wollte die ihm von seinen eigenen Leuten zugegangenen Nachrichten überprüfen, wandte er sich an Butting.«

Ist Ihnen bekannt, ob Butting dem militärischen Nachrichtenagenten in Holland in dieser oder ähnlicher Weise behilflich war?

BOHLE: Es ist mir anschließend bekannt geworden, daß er in Holland geholfen hat. In welchem Maße er ihm geholfen hat, weiß ich nicht, weil er von mir keinerlei Aufträge in der Richtung hatte.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich verstehe, er hatte keine Instruktionen, aber er tat es. Sehen Sie sich nun den letzten Absatz auf dieser Seite an:

»›Ich kenne jeden Stein in Holland‹, prahlte S. B. einmal. Bei ›Steinen‹ meinte er Kanäle, Schleusen, Brücken, Viadukte, versteckte Wege, Straßen, Seitenwege, Lufthäfen, Notlandungsplätze und die Stellung und die Namen sämtlicher holländischer Nazi-Sympathisierender, die der einmarschierenden Armee zur rechten Zeit helfen würden. Hätte es die Parteiorganisation von Dr. Butting – unter dem harmlosen Namen ›Bürgerverein‹ – nicht gegeben, so wären S. B.'s Kenntnisse von Holland ein Nichts, verglichen mit dem, was sie in der Tat gewesen waren. Auf diese Weise diente der Bürgerverein einem doppelten Zweck: Er erwies sich als unschätzbar für die Spionage, und gleichzeitig erfüllte er die ihm in erster Linie gestellte Aufgabe, als Fünfte Kolonne zu wirken.«

Wissen Sie, ob die Mitglieder Ihrer Organisation in Holland, den Auftrag bekommen haben, sich über jeden Kanal, jede Schleuse, jede Brücke, jeden Viadukt, jede Eisenbahnlinie zu unterrichten?

BOHLE: Nein, davon hatte ich gar keine Ahnung.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sehr wohl. Ich möchte, daß Sie sich darüber ganz klar sind.

[30] Ich halte Ihnen vor, daß Ihre Organisation in erster Linie ein Spionagesystem war, das wichtige Informationen in das Reich weitergab, und daß sie zweitens eine Organisation war, die helfen sollte, und die tatsächlich auch geholfen hat, als Ihre deutschen Armeen die Grenzen der Nachbarländer überrannten. Verstehen Sie diese beiden Punkte?


BOHLE: Jawohl.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Hat Ihre Organisation ein Jahrbuch herausgegeben, Ihr Jahrbuch der Auslands-Organisation?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Enthielt dieses Buch Informationen über die Tätigkeit Ihrer Organisation während des Jahres?


BOHLE: Teilweise, ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich glaube, daß der Gerichtshof mit Recht annehmen darf, daß das, was in diesem Buch veröffentlicht wurde, genau stimmt?


BOHLE: Das kann man annehmen.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sehen Sie sich bitte das »Jahrbuch für 1942« an. Ich habe Abschriften von Auszügen. Schlagen Sie bitte Seite 37 in dem Buch auf. Wenn Sie ein oder zwei Seiten in dem Buch zurückblättern, finden Sie einen Artikel, mit der Überschrift: »Die Arbeit des Landeskreises Norwegen der AO der NSDAP im Kriege.« Ist Ihr Landesgruppenleiter in Norwegen der Verfasser?


BOHLE: Ich nehme es an, ich kann mich daran nicht erinnern.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie sich bitte Seite 37 ansehen und Sie werden dort in dem Ihnen vorliegenden Buch einige Zeilen finden, die am Rande leicht mit Bleistift angestrichen sind.


BOHLE: Ja, ich habe es.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie sich bitte den Absatz ansehen, der mit den Worten anfängt: »Aus diesem Grunde, kurz nach dem Ausbruch des Krieges September 1939...« Haben Sie es?


BOHLE: Ja, ich habe es.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Vielleicht sind Sie so freundlich, mir nachzulesen:

»Kurz nach dem Ausbruch des Krieges im September 1939 hat sich die Vergrößerung und Erweiterung der Deutschen Gesandtschaft in Oslo und der Konsulate in Bergen, Drontheim, [31] Stavanger, Kristiansand, Hangesund, Narvik und Kirkenes als von größter Wichtigkeit gezeigt. Diese Erweiterung der Reichsvertretung hatte zur Folge, daß auch der Landkreis Norwegen der NSDAP sein Wirkungsfeld in gleichem Maße ausdehnen mußte, um die Arbeit der Reichsvertretung vor allem durch unbedingt landes- und sprachkundige Partei- und Volksgenossen zu unterstützen.«

Warum hielt es die Partei im September 1939 für notwendig, ihre Organisation durch Leute zu erweitern, die in höherem Maße landes- und sprachkundig waren? Antworten Sie mir darauf, bevor Sie weiterlesen. Machen Sie sich über den Rest keine Sorgen. Wir werden uns mit ihm noch beschäftigen. Warum war es im Jahre 1939 notwendig, Ihre Organisation zu vergrößern?

BOHLE: Es hat in Norwegen, soweit ich mich erinnere, überhaupt nur – und zwar im ganzen Lande – 80 Mitglieder der Partei gegeben, und es war ganz klar, daß nach Kriegsausbruch die amtlichen Vertretungen nicht nur Deutschlands, sondern bekanntlich auch der anderen Staaten sich vergrößerten und sich als Hilfsarbeiter nationale Elemente nahmen, die das betreffende Land kannten. Das ist nicht auf Deutschland allein beschränkt gewesen, sondern auf sämtliche Staaten, die am Kriege teilnahmen.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ja, ich verstehe immer noch nicht, warum Ihre absolut harmlose Organisation es für notwendig befand, ihre Mitgliederzahl durch Leute zu vergrößern, die die Sprache und das Land gründlich kannten. Warum hielt die Auslandsorganisation das für notwendig?


BOHLE: Weil auf Aufforderung der Reichsvertretung Deutsche gebraucht wurden, die Land und Leute kannten, namentlich auch zur Aufklärung über die deutschen Angriffsziele in Norwegen, genau dasselbe, was jeder andere Staat hat.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ihre Antwort ist also, daß Sie von ihnen verlangten, über die Angriffsziele in Norwegen zu erfahren, nicht wahr?

Ist das Ihre Antwort?


BOHLE: Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, daß sie zur Verfügung stehen sollten in Norwegen, falls sie für die Aufklärung, also für die deutsche Propaganda innerhalb des norwegischen Volkes, gebraucht würden. Und ich möchte vor allem noch einmal unterstreichen, daß das keineswegs allein von Deutschland, sondern selbstverständlich von allen kriegführenden Staaten gemacht wurde.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Gut, gehen wir weiter und sehen, was sich dann ereignete:

[32] »Die Auswahl und der Einsatz dieser zusätzlichen Mitarbeiter traf der Landeskreisleiter in engem Einvernehmen mit der Reichsvertretung. So waren vom ersten Augenblick des Kriegsausbruches an eine große Anzahl von Parteigenossen aus ihren Berufen herausgezogen und eingesetzt für den Dienst an Volk und Vaterland. Ohne Zögern und ohne Rücksicht auf ihre Person und Familie, ihre Existenz und ihr Hab und Gut sind sie angetreten und haben sich den neuen und oft gefährlichen Aufgaben mit dem Einsatz ihrer ganzen Kraft und Persönlichkeit verschrieben.«

Sagen Sie mir, bestanden die »oft gefährlichen Aufgaben« darin, das norwegische Volk zu bespitzeln und dann Berichte darüber zu machen?

BOHLE: Sicher nicht.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Welches waren dann diese oft gefährlichen Aufgaben, von denen Ihr eigener Landesgruppenleiter spricht und die von Mitgliedern Ihrer Organisation vom Augenblick des Kriegsausbruches an, im September 1939, unternommen wurden?


BOHLE: Dazu kann ich deshalb nichts sagen, weil mir darüber nicht das geringste bekannt ist und ich mir auch keine gefahrvollen Aufgaben vorstellen kann. Ich habe den Eindruck bei diesem Artikel, den ich übrigens nicht kannte, daß der Landeskreisleiter, was menschlich verständlich ist, etwa den Wunsch gehabt hat, seine Organisation wesentlich wichtiger zu machen als sie war.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Aber Sie sagen, daß Sie davon nichts wußten. Dies ist doch in dem Amtlichen Jahrbuch Ihrer Organisation erschienen. Haben Sie niemals gelesen, was in diesem Buche erschien?


BOHLE: Ganz habe ich es sicher nicht gelesen, denn dieser Artikel ist mir nicht bekannt.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sie haben uns gesagt, daß die Mitglieder Ihrer Organisation nicht daran teilgenommen hätten. Wie steht es mit den Leuten, die für die Veröffentlichung dieses Buches verantwortlich waren? Haben denn diese niemals Ihre Aufmerksamkeit auf einen derartigen Artikel gelenkt?


BOHLE: Offensichtlich nicht.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sehen Sie sich nun den nächsten kleinen Abschnitt an:

»Der Erfolg dieses in aller Stille erfolgten Einsatzes zeigte sich dann auch, als am 9. April 1940 die deutschen Truppen in Norwegen landeten und dem geplanten Flankenstoß der Alliierten zuvorkamen.«

[33] Welche Arbeit zeigte sich am 9. April? Welche Arbeit, die in aller Stille erfolgte, wurde offenbar? Arbeit, die von Mitgliedern Ihrer Organisation ausgeführt wurde?

BOHLE: Das kann ich leider nicht sagen, weil ich davon überhaupt nichts weiß. Weiß ich nicht.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Schön. Wollen Sie sich den letzten Abschnitt dieser Seite ansehen? Es ist der zweite Satz – vier oder fünf Zeilen weiter unten – gegen Ende der fünften Zeile. Ich bitte um Verzeihung, Sie haben das Buch vor sich, ich hatte das vergessen. Wollen Sie sich bitte Seite 40 des Buches ansehen. In der Mitte eines Absatzes, das fünftletzte Wort der fünften Zeile von unten:

»Nach dem vorbereiteten Einsatzplan.....«

Finden Sie dies? Auf Seite 40.


[Der Zeuge verneint.]


Um Zeit zu sparen, lassen Sie mich verlesen:

»Nach dem seit Kriegsausbruch vorbereiteten Einsatzplan wurde am 7. April der erste Einsatzzustand von der Landeskreisleitung angeordnet....«

Hört sich das nicht so an, als ob Plane für verschiedene Operationsphasen gemacht worden waren? Es klingt nicht so, als ob die Arbeit Ihrer Organisation nur darin bestanden hätte, Kenntnis über das norwegische Volk zu erlangen, nicht, wahr?

BOHLE: Das kann, weil es mir völlig neu ist, ausschließlich eine Verabredung in dem Lande selbst mit militärischen oder anderen Stellen gewesen sein. Ich habe davon bis zu diesem Augenblick keine Kenntnis gehabt.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Das entnehme ich dem, was Sie sagen. Aber waren Sie denn nicht der Leiter dieser Organisation?

BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sie sind hier vor diesem Internationalen Gerichtshof erschienen und haben vor ihm Zeugnis abgelegt. Wahrscheinlich haben Sie gesagt, daß Sie in der Lage wären, wahrheitsgemäßes und genaues Beweismaterial zu geben, nicht wahr?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Verstehen Sie das?


BOHLE: Ja, das habe ich verstanden.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Muß ich jetzt Ihrer Aussage entnehmen, daß Sie nicht wissen, was sich in Ihrer Organisation abspielte, und daß Sie daher nicht in der Lage sind, [34] auszusagen, ob es sich hier um eine Angelegenheit der Fünften Kolonne handelte oder nicht?


BOHLE: Es ist ganz klar, daß in einer so großen Organisation der Leiter, der in Berlin seinen Dienstsitz hat, nicht alles genau wissen kann, was draußen, vor allem auch gegen seine Anordnungen, gemacht wird. Ich hatte nicht dieselbe Disziplingewalt über meine Parteimitglieder im Ausland wie etwa ein Gauleiter im Inland. Das brauche ich nicht weiter auszuführen, weil es klar auf der Hand liegt. Es ist auch klar, und das ist mir bekannt, daß verschiedene Deutsche draußen, an die wegen ihres Vaterlandsgefühls appelliert wurde, sich ohne Wissen der Auslandsorganisation und gegen deren ausdrücklichen Befehl, in einzelnen Fällen für derartige Zwecke gebrauchen ließen.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Um Zeit zu sparen, wollen wir diesen besonderen Tätigkeitsbereich in Norwegen nicht weiter verfolgen für den Fall, daß es sich hier um eine Ausnahme handelt, von der Sie nichts wußten. Lassen Sie mich zu etwas anderem übergehen. Wollen Sie sich bitte Seite 65 desselben Buches ansehen? Ist das ein Artikel Ihres Landesgruppenleiters in Griechenland?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ist es in Form eines in tagtäglichen Aufzeichnungen geführten Tagebuchs gehalten, das über die Tätigkeit der Auslandsorganisation in Griechenland berichtet, als deutsche Truppen in dieses Land einfielen?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie sich Seite 65 ansehen?

»Sonntag, 27. April: Hakenkreuz auf der Akropolis.«

So lautet die Überschrift. Ich bitte um Verzeihung. Ich weiß nicht, ob es direkt unter dieser Überschrift zu finden ist. Der Landesgruppenleiter spricht folgendermaßen:

»Ich fahre gleich los und besuche rasch die anderen Quartiere, wo die deutsche Kolonie interniert war, die Philadelphia und das Institut. Den Insassen des Hauses in der Akademiestraße erlegte ich auf, heute noch auf die Heimkehr in ihre Häuser zu verzichten und sich zur Verfügung zu halten. Wir wollen doch den deutschen Truppen sofort als Sprach- und Landeskundige helfen. Nun ist dieser Augenblick gekommen. Der Einsatz muß sofort beginnen.«

Wissen Sie hierüber Bescheid?

BOHLE: Ja, davon weiß ich sogar alles. Das war wohl doch ganz klar, daß im Augenblick, wo deutsche Truppen eine fremde Stadt [35] besetzten und die internierten Auslandsdeutschen befreiten, die ja gefangen waren, daß die sich zur Verfügung stellten, den deutschen Truppen, um ihnen in jeder Beziehung als Wegweiser, als Dolmetscher oder ähnliches zu helfen. Das ist doch wohl das Selbstverständlichste von der Welt.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Das haben sie auch wirklich getan und die Beihilfe, die Ihre Organisation anscheinend dann geleistet hat, bestand darin, sie zu organisieren und sie vorzubereiten, stimmt das nicht? Das hat Ihr Landesgruppenleiter anscheinend getan?


BOHLE: Diese Frage habe ich nicht verstanden. Bitte um Wiederholung.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Verstehen Sie, daß es Ihr Landesgruppenleiter war, der die Mitglieder Ihrer Organisation zusammenfaßte, sie so organisierte, daß sie den einmarschierenden Heeren am besten Beistand leisten konnten.


BOHLE: Das ist eine vollkommen falsche Art des Ausdrückens. Der Landesgruppenleiter in Griechenland, der seinen Posten seit 1934 innehatte, konnte überhaupt nicht wissen, ob eine Invasion Griechenlands kam oder nicht kam. Das hatte mit der Art seiner Organisation nicht das geringste zu tun. Im Augenblick, wo deutsche Truppen im Lande drin waren, war es ganz klar, daß sie ihre Landsleute begrüßten, sie bewirteten, ihnen halfen, wo sie nur konnten. Das war ja eine selbstverständliche vaterländische Pflicht.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich verstehe. Bitte schlagen Sie Seite 66 auf, die nächste Seite. Dort finden Sie den Abschnitt, der beginnt mit:

»Ich organisierte inzwischen den Einsatz aller Parteigenossen zum Hilfsdienst für die Wehrmacht.«

Haben Sie diese Stelle gefunden?

BOHLE: Ich verstehe es auch, wenn ich die Stelle nicht habe.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Es wäre besser, wenn Sie die Stelle finden würden.


BOHLE: Wo soll das sein?


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Auf Seite 66. Es ist ein neuer Abschnitt.


BOHLE: Ja, ich habe es jetzt.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES:

»Ich organisierte inzwischen den Einsatz aller Parteigenossen zum Hilfsdienst für die Wehrmacht.«

Es sieht jetzt so aus, als ob der Landesgruppenleiter sie organisierte, nicht wahr?

[36] BOHLE: In dem Moment, ja.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES:

»Bald sieht man unsere Jungen und Mädel in ihren HJ-Uniformen stolz und strahlend neben den Feldgrauen auf Krafträdern und Kübelwagen fahren...«

Haben Sie selbst etwas über die Organisation und die Arbeit gewußt, die Ihr Landesgruppenleiter in Griechenland ausführte, um Ihren Armeen halbmilitärische Hilfe zu leisten? Oder war dies ein anderer Fall wie Norwegen, von dem Sie nichts wußten?

BOHLE: Der Landesgruppenleiter in Griechenland hat keine halbmilitärische Organisation geschaffen, sondern eine selbstverständliche Organisation in dem Moment zur Unterstützung der einrückenden deutschen Truppen auf einem völlig zivilen Sektor auf die Beine gestellt.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Gut, ich möchte Sie eben noch über eine andere Sache befragen. Haben Sie ein Dokument vor sich, ein Telegramm von jemand namens Stohrer aus Madrid?


BOHLE: Stohrer, ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Hatte Stohrer etwas mit der Deutschen Botschaft in Madrid zu tun?


BOHLE: Stohrer war der Deutsche Botschafter selbst. Dr. von Stohrer.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Das Datum dieses Telegramms ist der 23. Oktober 1939. Wollen wir uns einmal ansehen, wie es lautet:

»Landesgruppenleiter hat sehr geeignetes Haus an der Hand für Unterbringung Landesgruppe ein schließlich DAF, Ortsgruppe, Hitler-Jugend und Deutsches Haus Madrid, überdies noch Raum verfügbar, falls Botschaft sich ausbreiten müßte und insbesondere sehr geeignetes abgeschlossenes Zimmer für evtl. Aufstellung zweiten Geheimfunkapparates, der wegen Wiedereröffnung Schule dort nicht mehr untergebracht werden kann.

Landesgruppenleiter bittet mich, Haus von Botschaft aus zu mieten, wodurch sehr erhebliche Steuerkosten usw. gespart werden. Angesichts der eben erwähnten in Aussicht genommenen teilweisen Verwertung für Botschaft trage keinerlei Bedenken. Falls nicht einverstanden, erbitte umgehende Drahtweisung.

Bitte auch Gauleiter Bohle vorlegen.«

Haben Sie diesem Gerichtshof die Wahrheit gesagt, als Sie vor ungefähr zwanzig Minuten aussagten, daß Sie nicht wußten, daß von Ihrer Organisation Funkgeräte verwendet wurden?

[37] BOHLE: Jawohl, weil mir von diesen Apparaten und von deren Verwendung, ich muß annehmen, daß es sich um Apparate der Botschaft handelt, nichts bekannt ist.

DR. SEIDL: Aus der mir übergebenen Abschrift des Telegramms ergibt sich nicht, an wen dieses Telegramm gerichtet wurde. Aus dem letzten Satz des Telegramms muß man annehmen, daß das Telegramm jedenfalls nicht an den Zeugen gerichtet war. Meines Erachtens müßte man zunächst den Zeugen fragen, ob er von dieser Bitte Kenntnis erlangt hat und an wen dieses Telegramm gerichtet wurde.


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte fortsetzen.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Vielleicht können Sie Dr. Seidl sagen, an wen der Botschafter in Madrid wahrscheinlich ein Telegramm über eine derartige Angelegenheit gesandt haben würde?


BOHLE: An das Auswärtige Amt in Berlin.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Und zu jener Zeit waren Sie Staatssekretär im Auswärtigen Amt in Berlin, nicht wahr?


BOHLE: Ganz recht, im Oktober 1939.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Unter der Unterschrift befindet sich der Verteilungsschlüssel an... Er erwähnt verschiedene Personen in den Abteilungen des Auswärtigen Amtes in Berlin. Ist das richtig?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie nun behaupten, daß trotzdem alle diese Abteilungen, obwohl sie ersucht waren, Ihnen diese Angelegenheit zu unterbreiten, dies unterlassen hätten?


BOHLE: Nein, das behaupte ich nicht. Sie hätten das sicher getan.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Erinnern Sie sich selbst daran, das Telegramm vorher gesehen zu haben?


BOHLE: Ich kann mich daran nicht erinnern. Das wäre mir auch aufgefallen, denn zwei Geheimfunksender in Spanien ist eine Angelegenheit, von der ich bis heute nichts weiß. Es wäre auch absolut in Ordnung, wenn ich das zugeben würde. Ich kann es aber nicht, wenn ich es nicht weiß. Der Verteiler erwähnt unter Nummer »3« den Staatssekretär, mit dem ich aber nicht gemeint bin, sondern der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, der politische. Meine Bezeichnung hieß im Auswärtigen Amt: Chef AO.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich kann Ihnen das alles ersparen. Ich behaupte nicht, daß mit diesem Staatssekretär [38] Sie selbst gemeint sind, andernfalls wäre nicht ersucht worden, Ihnen das Telegramm vorzulegen. Was ich von Ihnen wissen will, ist, was Sie oder Ihre Mitarbeiter in der Botschaft, oder Sie alle zusammen, mit zwei Geheimsendern in Spanien im Oktober 1939 wollten?

Wollen Sie immer noch behaupten, daß Ihre Organisation sich nicht mit der Rückgabe von Nachrichten von militärischer Bedeutung befaßte?


BOHLE: Wie ist das gemeint, »Rückgabe«?


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie dem Gerichtshof sagen – und ich wünsche, daß Sie das klar und deutlich beantworten –, wollen Sie dem Gerichtshof sagen, daß Ihre Organisation in Spanien nicht für Spionagezwecke verwandt wurde?


BOHLE: Jawohl, das behaupte ich. Es ist ein Unterschied zu machen zwischen einzelnen Mitgliedern der Auslandsorganisation, die selbstverständlich ohne mein Wissen – ich habe oft genug dagegen protestiert – für derartige Zwecke draußen verwandt wurden. Ich hatte nichts dagegen, daß Deutsche im Ausland in einem Kriege, wie das bei allen anderen Staaten mehr als reichlich der Fall war, dafür verwandt wurden. Ich wollte aber nicht, daß es sich um Angehörige oder Funktionäre der Auslandsorganisation handelte. Es muß ein Unterschied...


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich will Sie gar nicht unterbrechen. Ich will Sie nicht unterbrechen, setzen Sie fort, wenn Sie noch etwas zu sagen haben. Aber um Zeit zu sparen, bitte ich Sie, sich so kurz wie möglich zu fassen.


BOHLE: Ich habe den Eindruck, daß hier verwechselt wird die Auslandsorganisation als Organisation mit dem, was einzelne Auslandsdeutsche draußen als ihre vaterländische Pflicht im Kriege getan haben. Da scheint mir der springende Punkt zu liegen.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich will darüber nicht streiten. Sie sehen selbst, daß Ihre Organisation amtliches Interesse zeigte, amtlich in ihren Büchern aufzunehmen, was sie tat. Ich will Ihnen nur noch etwas zeigen – ein Dokument.


[Zum Vorsitzenden gerichtet:]


Ich habe dem Zeugen noch ein Dokument vorzulegen.

VORSITZENDER: Bitte, setzen Sie fort.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Es handelt sich um ein Dokument, das ich soeben gefunden habe. Es ist nicht vervielfältigt worden. Der Gerichtshof wird mir gestatten, daß ich Auszüge hieraus verlese?


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie halten in Ihrer Hand ein Originaldokument, und es ist augenscheinlich eine Durchschrift eines Briefes von...

[39] VORSITZENDER: Hat Dr. Seidl ein Exemplar?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ja, er hat ein Exemplar auf deutsch.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ist dies ein Brief von Ihrem Landesgruppenleiter Konradi?

BOHLE: Offensichtlich eine Anweisung des Landesgruppenleiters Konradi, die nicht von ihm unterschrieben ist.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wenn Sie den Schluß dieses Briefes ansehen, so werden Sie finden, daß er tatsächlich mit »Konradi« unterschrieben ist, und zwar nach dem üblichen »Heil Hitler«...


BOHLE: Dieses Exemplar, das ich habe, ist nicht unterschrieben.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Wollen Sie das Dokument zurückgeben, vielleicht sind diese Dokumente....


[Das Dokument wird an Oberstleutnant Griffith-Jones zurückgegeben.]


Tatsächlich ist es mit »Konradi« unterschrieben. Zeigen Sie es dem Zeugen.


[Das Dokument wird dem Zeugen zurückgegeben.]


BOHLE: Nein, es ist nicht von Konradi unterschrieben, sondern mit der Schreibmaschine.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich danke Ihnen. Es ist mein Fehler, weil ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Ich habe Ihnen gesagt, daß es eine Durchschrift ist, die Durchschrift eines Briefes, der von Konradi unterschrieben und abgesandt wurde. Es scheint so zu sein, nicht wahr?


BOHLE: Das kann ich nicht wissen, denn ich kenne natürlich nicht alle Briefe, die Herr Konradi geschrieben hat.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Sie können mir glauben, soweit es Sie anbetrifft, daß es sich hier um ein erbeutetes deutsches Dokument handelt. Dieses Stück Papier, das Sie in der Hand halten, wurde von alliierten Truppen gefunden und trägt die mit der Schreibmaschine geschriebene Unterschrift von Konradi, der Ihr Landesgruppenleiter in Rumänien war, nicht wahr? Sie erinnern sich daran, daß Sie einen Landesgruppenleiter in Rumänien hatten?


BOHLE: Er hieß Konradi.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ist das Dokument eine Anweisung an den Zellenleiter in Konstantza?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Es trägt das Datum vom 25. Oktober 1939. Wollen Sie den ersten Abschnitt lesen?

[40] »Am 9. bis 12. Oktober haben bei der Leitung der Auslandsorganisation Besprechungen mit dem Obersten Hoheitsträger bezw. ihren Stellvertretern der Gruppen von Südosteuropa und Südeuropa stattgefunden.«

Heißt das in Berlin?

BOHLE: Berlin, jawohl.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Das heißt in Ihrem Büro?


BOHLE: In meinem Büro ja, aber nicht in meinem persönlichen Büro.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Aber in dem Bürogebäude, das Ihnen vollständig unterstand?


BOHLE: Ja.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Gut. Ich nehme an, bevor wir weitergehen, daß von Ihrem Hauptamt bei einer solchen Konferenz keine Befehle ausgegeben wurden, die Ihren Anweisungen widersprechen, nicht wahr?


BOHLE: Nicht in wichtigen Sachen, natürlich nicht.


OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Danke sehr.

»Anschließend erhielt ich hier direkte Weisungen der zuständigen Stelle der Leitung der AO.«

Es scheint also, daß die Anweisung, die in der Konferenz gegeben wurde, schriftlich bestätigt wurde:

»Während des Krieges muß jeder Nationalsozialist im Auslande sich in den unmittelbaren Dienst der Heimat stellen, es geschieht dies entweder durch Propagandatätigkeit für die deutsche Sache oder durch Abwehr der Feindmaßnahmen.«

Würden Sie jetzt umwenden oder lassen Sie die englische Zusammenfassung lieber aus. Ich verlese aus dem nächsten Absatz sodann den übernächsten. Ich gehe jetzt auf den nächsten über:

»Wie überall ist es entscheidend wichtig zu wissen, wo der Feind steht und was er tut...«

Ich möchte, daß Sie sich darüber klar sind und sich daran erinnern. Diese Anweisungen kommen direkt aus Ihrem Hauptamt in Berlin:

»Es ist festgestellt, daß der IS (Intelligence Service) manchmal mit Erfolg versucht hat, scheinbar unverdächtige Personen in den Verkehr der Gruppen der Partei und der angeschlossenen Verbände Eingang gewinnen zu lassen. Es ist somit notwendig, daß Sie nicht nur alle mit Ihnen in Berührung tretenden Personen, die Ihnen nicht vollkommen bekannt sind, genauest untersuchen, sondern Sie müssen auch vor allen Dingen neu in Ihrer Nähe auftauchende Menschen, [41] Besuche usw. besonders eingehend unter die Lupe nehmen, evtl. sogar durch einen Kameraden, dessen restlose nationalsozialistische Einstellung nicht allgemein auf der Gasse bekannt ist, anfassen lassen...«

Ich glaube, daß wir uns den Rest ersparen können.

»Sie wollen alles, was Ihnen auffällt, melden, und mag es scheinbar auf den ersten Blick noch so bedeutungslos erscheinen. Hierzu gehören auch plötzlich entstehende Gerüchte, mögen sie auch noch so falsch sein.«

Erinnern Sie sich daran, daß Ihren Mitgliedern in Rumänien gesagt wurde, alles zu berichten, alles was sie sahen?

BOHLE: Selbstverständlich.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES:

»Ein wichtiger Sektor Ihrer und Ihrer Kameraden Arbeit müssen Wirtschaftsbetriebe, Handelsunternehmen usw. sein. Nicht nur, daß Sie auf diesem Wege gut Ihre Propaganda fortpflanzen können. Sie können gerade in solchen Unternehmen leicht Nachricht über sonderbare Besuche erhalten. Es ist bekannt, daß gerade die feindlichen Spionageorga nisationen sich sowohl zu Erkundigungen wie zu Sabotageakten in den Wirtschaftskreisen bewegen. Besonders geeignet zu diesem Dienst sind Kameraden, die intime Beziehungen zu Speditionsgesellschaften haben. Selbstverständlich müssen Sie in der Auswahl Ihrer Mitarbeiter besonders peinlich genau und vorsichtig vorgehen,«

VORSITZENDER: Haben Sie noch etwas mehr aus dem Dokument zu verlesen? Falls ja, dann wollen wir jetzt eine Pause bis 14.00 Uhr einlegen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 10, S. 7-43.
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