Nachmittagssitzung.

[213] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Ich möchte fragen, Herr Vorsitzender, ob Sie die Worte, für die diese Buchstabengruppen gesetzt sind, wissen wollen. Ich kann Ihnen, Herr Vorsitzender, falls Sie es wünschen, an Hand des letzten Dokuments, 1201-PS, diese Worte nennen.

VORSITZENDER: Danke schön.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Ich glaube, Sie brauchen nur die Stelle zu betrachten, wo der Name Dr. Grotius steht.


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: »Wi Rü Amt« bedeutet »Wirtschaftsrüstungsamt«. Das ist, wie Sie, Herr Vorsitzender, sich erinnern werden, die Abteilung des Generals Thomas vom OKW.

Die Buchstaben »KVR« bedeuten »Kriegsverwaltungsrat«.

Ich glaube, es unterliegt keinem Zweifel, daß das Dokument aus der Abteilung des Generals Thomas vom OKW kommt.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, zu diesem Schreiben auch Aufklärung geben zu dürfen. Ich möchte nur auf Bedenken aufmerksam machen: Es muß festgestellt werden, von welcher Stelle aus der Kopf, also die erste Zeile, herrührt, während die zweite Zeile, auf die sich Sir David Maxwell-Fyfe eben bezogen hat, mit »Az« beginnt. Az bedeutet »Aktenzeichen«, also eine Bezugnahme auf ein Schreiben vom Wirtschafts- und Rüstungsamt. Das erklärt aber noch nicht den Hersteller dieses Schreibens, der sich lediglich danach richten kann, wie der Kopf, also die erste Zeile, zu deuten ist.


VORSITZENDER: Verstehen Sie es?


DR. LATERNSER: Ja, ich verstehe es.


VORSITZENDER: Sehr gut.


DR. LATERNSER: Man kann also den Hersteller dieses Schreibens nur finden, wenn man klärt, was die erste Zeile bedeutet, weil die zweite nur die Bezeichnung des Aktenzeichens ist, was sich auch aus den ersten beiden Buchstaben ergibt, »Az«, das bedeutet »Aktenzeichen« und es scheint also in diesem Schreiben Bezug genommen worden zu sein auf ein Schreiben des Wirtschafts- und Rüstungsamts. Das ist alles, was ich hierzu zu sagen habe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Vorsitzender, weitere Auskünfte wünschen. Mir scheint es ganz klar. Das heißt, dies Schrittstück stammt aus den Akten der von mir genannten Abteilung, dem Wirtschafts- und Rüstungsamt.


VORSITZENDER: Ja. Sie meinen also, daß es sich auf dieselben Buchstaben bezieht.


[213] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dieselben Buchstaben, ja.


VORSITZENDER: Man erklärt mir soeben, Dr. Laternser habe gesagt, die Buchstaben »Az i K 32/510« ständen nur als Aktenzeichen dieses Amtes.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Herr Vorsitzender. Um festzustellen, aus welchem Amt dieser Akt stammt, wird nochmals hinzugesetzt »WiRü«, das heißt Wirtschaftsrüstungsamt, und es ist die Rüstungsabteilung III.


VORSITZENDER: Ja.

Sir David! Der Gerichtshof glaubt, es wäre das beste, den Zeugen hereinzurufen, und den Vertretern der Anklage und der Verteidigung freizustellen, ihn zu verhören.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn es Ihnen, Herr Vorsitzender, recht ist, wird mein Kollege Herr Roberts diesen Zeugen vernehmen. Er hat ganz kurze Stellen aus den Aussagen zur Verlesung ausgewählt.


VORSITZENDER: Sehr gut.

[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Stehen Sie auf, Zeuge.

ZEUGE MAX WIELEN: Jawohl.


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?


WIELEN: Max Wielen.


VORSITZENDER: Ihr voller Name, Vor- und Nachname?


WIELEN: Max Wielen.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

MR. G. D. ROBERTS, ERSTER ANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Max Wielen! Sie haben in London zwei Erklärungen an Oberst Hinchley Cook abgegeben.


WIELEN: Jawohl.

MR. ROBERTS: Sind dies die Photokopien der zwei Erklärungen? Die erste ist vom 26. August 1945, die zweite vom 6. September 1945 datiert.


[Die Dokumente werden dem Zeugen überreicht.]


Sind das die Photographien des Protokolls Ihrer wahrheitsgemäßen Aussagen? Können Sie sie identifizieren? Sehen Sie am Ende jeder Aussage Ihre Unterschrift?

[214] WIELEN: Jawohl.

MR. ROBERTS: Und haben Sie in diesen beiden Erklärungen die Wahrheit ausgesagt?


WIELEN: Ich habe die Wahrheit gesagt.


MR. ROBERTS: Herr Vorsitzender! Ich möchte nun einige Stellen daraus verlesen, damit sie in das Protokoll aufgenommen werden können.


[Zum Zeugen gewandt:]


Nehmen Sie bitte die erste Aussage zuerst zur Hand. Die Erklärung beginnt mit Ihrem Namen und der Aufzählung der Stellungen, die Sie in der SS und in der Kriminalpolizei bekleidet haben. Das stimmt, nicht wahr?

WIELEN: Ja.

MR. ROBERTS: Wollen Sie sich nun den Beginn dieser Erklärung ansehen.


WIELEN: Von welcher Erklärung, vom 6. September?


MR. ROBERTS: Ich sagte: die erste.


WIELEN: Die erste, jawohl.


MR. ROBERTS: Folgen Sie meiner Verlesung. Ich verlese die ganze erste Seite:

»Oberregierungs- und Kriminalrat SS-Obersturmbannführer...«

WIELEN: Oberregierungs- und Krimmalrat der Kriminalpolizei, nicht der SS.

MR. ROBERTS: Folgen Sie bitte meiner Verlesung. Ich werde die ganze erste Seite verlesen:

»Oberregierungsrat und Kriminalrat SS-Obersturmbannführer...«

Ich will nicht, daß Sie mitlesen, hören Sie mir nur zu...

»... früherer Offizier der Kriminalpolizeileitstelle Breslau.

Auf die Frage, ob ich etwas über die Erschießung der kriegsgefangenen englischen Fliegeroffiziere aus dem Gefangenenlager Sagan wisse, habe ich zu erklären, daß ich darüber unterrichtet bin und rückhaltlos aussagen will:

Die Erschießung erfolgte auf ausdrücklichen persönlichen Befehl des früheren Führers Adolf Hitler und ist durch Beamte der Geheimen Staatspolizei ausgeführt worden.

Leiter der Staatspolizeileitstelle Breslau war damals Oberregierungsrat SS-Obersturmbannführer Dr. Scharpwinkel. Seine Auftraggeber waren der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner und der Amtschef IV des Reichssicherheitshauptamtes SS-Gruppenführer[215] Müller. Die anderen Leiter von Dienststellen der Geheimen Staatspolizei, die in ihren Bezirken Erschießungen durchgeführt haben, vermag ich nicht zu benennen. Einschalten darf ich hier eine kleine Skizze, aus der die Organisation der Sicherheitspolizei ersichtlich ist.«

Ich komme nun zu Seite 2 unten der englischen Übersetzung, es ist auf Seite 3 unten auf dem Exemplar, das der Zeuge in seiner Hand hat:

»Im Laufe der Zeit«, Sie sprechen hier von Stalag Luft III, »waren 99 Ausbruchstollen gegraben worden; sie waren immer von militärischer Seite entdeckt worden. Der hundertste Stollen im März 1944 brachte den Erfolg, daß 80 gefangene Offiziere entweichen konnten.

Nach Eingang der entsprechenden telephonischen Meldung des Lagerkommandos bei der Kriminalpolizeileitstelle hatte ich bestimmungsgemäß Kriegsfahndung im Rahmen der gegebenen Alarm pläne auszulösen, und zwar auf Vorschlag Dr. Absalons mit Rücksicht auf die bereits verstrichene Zeit ›Großfahndung‹. Außerdem mußte der Leiter des Reichskriminalpolizeiamtes unterrichtet werden, der die Alarmstufe ›Großalarm‹ billigte und bestätigte.

Die in allen Teilen Deutschlands durchgeführten Fahndungsmaßnahmen führten nach und nach zur Wiederergreifung fast aller entwichenen englischen Offiziere, ich glaube, bis auf drei. Ein großer Teil wurde noch in Schlesien erfaßt, einzelne waren bis Kiel, Straßburg und bis ins Allgäu gekommen.

In diesen Tagen erreichte mich eines Mittags die telegraphische Anordnung des Generals Nebe, daß ich sogleich nach Berlin kommen müsse, um von einem Geheimbefehl Kenntnis zu erhalten. Abends in Berlin angekommen, zeigte mir Nebe in seinem im Dienstgebäude am Werderschen Markt 5/7 gelegenen Dienstzimmer, nachdem ich ihm über den gesamten Vorgang und den augenblicklichen Stand der Angelegenheit kurz Vortrag gehalten hatte, einen Fernschreibebefehl, unterzeichnet Dr. Kaltenbrunner, in dem gesagt wurde, auf ausdrücklichen persönlichen Befehl des Führers seien über die Hälfte der in Sagan entwichenen Fliegeroffiziere nach Wiederergreifung zu erschießen. Amtschef IV, Gruppenführer Müller, habe entsprechenden Befehl bekommen und werde der Staatspolizei nähere Anweisung geben. Die militärischen Stellen seien unterrichtet.

General Nebe zeigte sich selbst über diesen Befehl erschüttert; er war sehr mitgenommen. Man erzählte mir nachher, daß er schon nächtelang nicht mehr sein Bett [216] aufgesucht, sondern auf einer Bank in seinem Büro genächtigt habe.

Ich war auch über die beabsichtigte grausame Maßnahme bestürzt und widersprach ihrer Ausführung; ich sagte, daß sie gegen die Kriegsgesetze verstoße und daß sie naturgemäß zu englischen Repressalien gegen unsere eigenen, in englischen Lagern befindlichen kriegsgefangenen Offiziere führen müsse, und daß ich natürlich jede Verantwortung ablehne. General Nebe antwortete mir, daß ich ja im vorliegenden Falle gar keine Verantwortung übernehme, da die Staatspolizei vollkommen selbständig handeln werde, und daß es ja schließlich auch gegen einen Befehl des Führers keinen Einspruch gäbe. Ich bemerke, daß ich, als ich zunächst widersprach, nur ganz impulsiv gefühlsmäßig handelte und selbstverständlich bei den innerhalb der Sicherheitspolizei in der letzten Zeit eingerissenen Verhältnissen gar nicht mit einem Erfolge rechnen durfte.

Nebe fügte dann hinzu, daß meinerseits natürlich vollkommene Geheimhaltungsverpflichtung bestehe. Mir sei der Befehl deshalb im Original vorgelegt worden, damit ich der Staatspolizei keine Zuständigkeitsschwierigkeiten mache. Meine sonst bestehende Zuständigkeit in Bezug auf den Trans port eines Teils der Gefangenen werde auf die Geheime Staatspolizei übertragen.

Dazu darf ich noch ausführen, daß der Transport der Gefangenen zum Lager nach bisherigen Bestimmungen Sache der Kriminalpolizei war; entweder hatte sie ihn selbst durchzuführen, oder der Gefangene wurde zur Abholung durch die Kommandantur des Ortes bereitgehalten. Auf Befragen erkläre ich auch noch, daß bei der Besprechung mit General Nebe auch Oberregierungsrat Dr. Schulze zugegen war; dieser hatte, meinem Einspruch durch Kopfnicken zustimmend, in das Gespräch nicht eingegriffen.

Nach Breslau zurückgekehrt erfuhr ich von Dr. Scharpwinkel, daß die Geheime Staatspolizei durch Gruppenführer Müller entsprechend unterrichtet worden sei. Über den Inhalt der Anweisung habe ich nichts erfahren. Mir ist auch nicht bekannt, ob ein gleichlautender Befehl an sämtliche Leiter der Staatspolizeileitstellen ergangen ist, oder nur von Fall zu Fall eine Anweisung denen übermittelt wurde, in deren Dienstbereich Festnahmen stattfanden und Erschießungen stattfinden sollten.

Bestimmungsgemäß hatten die Polizeien der Ergreifungsorte dem Reichskriminalpolizeiamt (Kriegsfahndungszentrale) von erfolgten Festnahmen der kriegsgefangenen Offiziere [217] telegraphisch oder fernschriftlich Meldung zu erstatten, ebenso wie der Kriminalpolizeileitstelle Breslau.

Wie die Erschießung stattgefunden hat, ist mir nicht bekanntgeworden, doch nehme ich an, daß, nachdem die Staatspolizei die betreffenden Offiziere aus den Gefängnissen abgeholt hatte, sie an irgendeinem abgelegenen Ort, Wald oder dergleichen mit der Pistole, Dienstpistole der Stapo, erschossen worden sind.

Auf die Frage, ob die Offiziere womöglich totgeschlagen worden sind, erwidere ich, daß ich das nicht glaube, da ja der Befehl des Führers ›Erschießung‹ angeordnet hatte.

Die Staatspolizei hatte, wie ich von Dr. Scharpwinkel erfuhr, die Erschießung dem Reichssicherheitshauptamt, Amt IV, auftragsgemäß so dargestellt, als sei sie auf dem Transport zum Zwecke der Abwehr eines Angriffs oder zur Vereitelung der Flucht erfolgt.

Vom RSHA (Amt V) erhielt die Kriminalpolizeileitstelle Breslau später ein Schreiben, das dem Lagerkommandanten bekanntgegeben werden sollte mit dem Ersuchen, den Text den englischen gefangenen Offizieren zur Abschreckung mitzuteilen. Das Schreiben führte aus, daß die Erschießung aus den oben angegebenen Gründen erfolgt sei. Der Inhalt ist dem Oberst Lindeiner oder einem der Lageroffiziere übermittelt worden.

Was die Auswahl der zu erschießenden Offiziere anbetrifft, so waren auf einer dem Amt V zugegangenen vom Lager aufgestellten Liste wunschgemäß diejenigen Offiziere besonders bezeichnet worden, die als Unruhestifter, Anstifter, Rädels führer anzusehen waren. Die Auswahl hatte der Kommandant oder einer seiner Offiziere getroffen. Daraufhin ist dann vom Amt IV die Erschießung namentlich angeordnet und den Staatspolizeien entsprechender Befehl zugesandt worden.«

Ich überspringe den nächsten Absatz und gehe auf Seite 4 unten des englischen Exemplars über. Es ist Seite 7 unten auf dem Exemplar des Zeugen.

Zeuge! Wollen Sie bitte Seite 7 aufschlagen. Sie werden die Stelle unten auf der Seite 7 mit Bleistift angezeichnet finden. Haben Sie die Seite? Ich habe die Seiten sorgfältig numeriert.

WIELEN: Es ist hier nicht angezeichnet.

MR. ROBERTS: Wenn Sie aber umblättern, werden Sie eine Stelle finden, die angezeichnet ist.


WIELEN: Es ist nichts angezeichnet auf Seite 7, jedoch auf Seite 8.


[218] MR. ROBERTS: Sie werden ganz am Ende der Seite 7 eine Stelle finden, die angezeichnet ist. Wollen Sie jedenfalls dort weiterlesen, wo es heißt »Um wieder auf die Erschießungen zurückzukommen...«


WIELEN: Ja, ich habe es jetzt gefunden.


MR. ROBERTS:

»Die ungefähr 40 von der Staatspolizei nicht erfaßten, von der Kriminalpolizei transportierten englischen Offiziere waren inzwischen dem Lager wieder zugeführt worden.«

Wollen Sie mir bitte nur die folgende Frage beantworten. Zeuge. Sie sprachen von »ungefähr 40 Offizieren«, Sie kannten also die genaue Zahl nicht?

WIELEN: Die Zahl stimmt nicht, es waren nicht 40. Ich habe es damals nicht gewußt.

MR. ROBERTS: Das stimmt. Die Zahl ist nicht richtig. Ich glaube, es waren 50.


WIELEN: Ich habe mich damals geirrt.


MR. ROBERTS: Stimmt.

»Ihnen ist kein Haar gekrümmt worden, und ich muß annehmen, daß...«

WIELEN: 15 wurden außer diesen noch zurückgebracht.

MR. ROBERTS: Ja, ja. Ich möchte nur, daß Sie die Freundlichkeit besitzen, mir zuzuhören:

»... und ich muß annehmen, daß ihre Behandlung vollkommen korrekt war. Sie in Polizeigefängnisse einzuweisen, hatte sich bei den damaligen allgemeinen Zuständen nicht vermeiden lassen.

Wer die Offiziere in den Polizeigefängnissen vernommen hat, weiß ich nicht. Ich nehme an, daß das von den örtlichen Polizeiorganen gemacht worden ist, da zwangsläufig jeder Festnahmeanzei ge eine Vernehmung zu folgen hat. Die Namen der Beamten der Staatspolizei und der Gemeindepolizei, die bei der Aktion mitgewirkt haben, kenne ich nicht, doch wird Dr. Absalon auf diese Fragen Antwort geben können.«

Ich gehe jetzt zum Absatz über, Herr Vorsitzender, der mit den Worten beginnt: »Die Urnen...«

»Die Urnen mit den Aschenresten der erschossenen Offiziere wurden der Kriminalpolizei von den verschiedenen Staatspolizeien zugestellt. Welche Krematorien von der Staatspolizei in Anspruch genommen worden sind, weiß ich nicht. Die Urnen wurden dem Lagerkommandanten übermittelt (Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes) zur Beisetzung in Form eines militärischen Begräbnisses. Durch [219] diese Zurückgabe über die Kripo sollte die Mitwirkung der Staatspolizei verschleiert werden.«

Ich übergehe den nächsten Absatz und lese nur einen Satz auf der nächsten Seite:

»Aus welchem Grunde fünf Offiziere in Berlin vernommen worden sind, weiß ich nicht.«

Nun, Herr Vorsitzender, gehe ich auf Seite 6 über. Zeuge! Wollen Sie Seite 10 unten Ihres Exemplars aufschlagen. Seite 10, unten. Blättern Sie ganz einfach um. Herr Vorsitzender! Es ist der Absatz in der Mitte der Seite. Ich will von Seite 6 nur zwei Absätze verlesen:

»In dem gesamten Zusammenhang wird noch in teressant sein, daß Kriminalkommissar Dr. Absalon mir noch vor meiner Reise nach Berlin erzählte, er habe im Lager Sagan erfahren – ihm sei das sehr geheimnisvoll mitgeteilt worden –, daß zur Abschreckung Erschießungen stattfinden sollten. Daraus läßt sich entnehmen, daß das Lager bereits vor der Auftragserteilung an Dr. Kaltenbrunner von der befohlenen Erschießung auf dem militärischen Wege Kenntnis bekommen hat.

Es wäre sehr zweckdienlich festzustellen, was Göring von der ganzen Angelegenheit weiß, da der Führer ihn doch sicher von seinem Befehl unterrichtet haben wird, handelt es sich doch um ein Lager der Luftwaffe.« (Dokument UK-48.)

Herr Vorsitzender! Das ist alles, was ich aus dieser Erklärung verlesen wollte. Ich werde mich sehr bemühen, aus der zweiten Erklärung soviel wie möglich auszulassen, weil dort sehr viele Wiederholungen vorkommen.

Nehmen Sie jetzt bitte die zweite Aussage zur Hand, Zeuge. Leider ist auf dieser Erklärung nichts angezeichnet worden.

Herr Vorsitzender! Ich möchte hier auf der ersten Seite der Erklärung den dritten und vierten Absatz verlesen.

»Wann die Staatspolizei mit den Erschießungen begonnen hat, vermag ich nicht zu sagen, vermutlich aber zu dem Zeitpunkt, als nur noch sehr wenige fehlten, mit deren Rückkehr nicht mehr zu rechnen war.

Über den Zeitraum zwischen Auslösung der Großfahndung und Einsichtnahme in den Schießbefehl kann ich nur sagen, daß es sich um wenige Tage gehandelt hat; genauerer Daten entsinne ich mich nicht mehr. Zuverlässig weiß ich aber, daß bis zur Einsichtnahme in den Befehl Erschießungen nirgends stattgefunden hatten.«

[220] Dann möchte ich noch den letzten Absatz auf dieser Seite verlesen:

»Vor dem letzten Massenausbruch hatte ich nichts gehört davon, daß schärfere Maßnahmen gegen die Gefangenen ergriffen werden sollten; das war erst nach dem letzten Ausbruch der Fall als ich den Erschießungsbefehl in Berlin noch nicht gesehen hatte. Da hatte mir Absalon gesagt, daß er im Saganer Lager – von wem weiß ich nicht, doch glaube ich von Oberst Lindeiner – davon gehört habe, daß demnächst mit Erschießungen vorgegangen werde. Für mich schien dies, nachdem mir in Berlin der betreffende Befehl gezeigt worden war, lediglich ein Beweis dafür zu sein, daß die militärische Seite hinter dieser grausamen Maßnahme stände oder mindestens früher als das RSHA davon unterrichtet gewesen sei.

Was den Ausdruck ›mehr als die Hälfte‹ in dem Befehl Dr. Kaltenbrunners anbetrifft, so schwebt mir diese Wortfassung jetzt allerdings so vor; es ist aber durchaus möglich, daß doch eine feste Zahl angegeben war und ich im Augenblick des schnel len Lesens das in den Gedanken umsetzte ›das ist ja mehr als die Hälfte!‹, so daß es mir so in Erinnerung geblieben ist.«

Herr Vorsitzender! Ich möchte die ersten paar Absätze, die eigentlich Wiederholungen sind, auslassen und einen Absatz gleich unterhalb der Mitte der Seite verlesen:

»In welcher Form die Geheime Staatspolizei die zu erschießenden Offiziere bei den örtlichen Polizeigefängnissen abgefordert hat, ist mir nicht bekannt, doch besteht die Möglichkeit, daß von der Stapo mit den örtlichen Stellen der Kriminalpolizei Verbindung aufgenommen worden ist.

Die Erschießungskommandos in Niederschlesien sind vom Leiter der Staatspolizei, Dr. Scharpwinkel, oder in seinem Auftrag aufgestellt worden; wer dazu gehört hat, habe ich nie erfahren.«

Dann der letzte Absatz auf dieser Seite:

»Zu der Frage, warum nicht die Kripo die Erschießung ausgeführt hat, erkläre ich, daß die Kriminalpolizei sich bei ihren Diensthandlungen grundsätzlich durch die gesetzlichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung und des Reichsstrafgesetzbuches gebunden fühlt und ihre Beamten entsprechend erzogen hat. Die Staatspolizei dagegen hat im Kriege – angetrieben durch Himmler – eine großzügigere Auffassung entwickelt: sie führte Exekutionen auf Befehl des RSH-Amtes oder mit dessen Zustimmung auf Antrag aus. [221] Damit erklärt es sich auch, daß die allgemeine Abneigung des deutschen Staatsbürgers gegen die Staatspolizei auf die Institution der Kriminalpolizei sich nicht ausgedehnt hat.

Die Urnen wurden offenbar nur deshalb der Kriminalpolizei zugestellt, damit der Eingriff der Staatspolizei nach außen hin nicht in die Erscheinung treten, das heißt den englischen Offizieren im Lager nicht zur Kenntnis kommen sollte.« (Dokument UK-48.)

Ich glaube, das ist alles, was ich verlesen wollte, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Hat einer der Verteidiger Fragen an den Zeugen?

DR. NELTE: Herr Zeuge! Sind Sie während Ihrer Tätigkeit in dieser furchtbaren Angelegenheit mit dem OKW oder mit dem Angeklagten Generalfeldmarschall Keitel irgendwie in Berührung gekommen?


WIELEN: Nein, weder mit dem OKW noch mit Generalfeldmarschall Keitel, noch einem der sonstigen hohen Offiziere.


DR. NELTE: Habe ich Sie richtig verstanden, wenn Sie bekundet haben, daß der Befehl, um den es sich hier handelt, nach Ihrer Kenntnis den Weg gegangen ist: Hitler-Himmler-Reichssicherheitshauptamt und dann die unteren Stellen?


WIELEN: Jawohl, das ist der organisatorisch richtige Weg.


DR. NELTE: Von wem wurde die Liste angefordert, von der Sie gesprochen haben, die Liste, die die Störenfriede enthalten sollte?


WIELEN: Sie wurde vom Reichssicherheitshauptamt angefordert.


DR. NELTE: Im zweiten Teil der heutigen Verlesung ist ein Satz enthalten, der etwa lautet: »Der Lagerkommandant muß schon vorher durch militärische Stellen von beabsichtigten Erschießungen Kenntnis erhalten haben.« Wollen Sie diesen Satz...


WIELEN: Ja, das möchte ich nicht in dieser Schärfe wiederholen. Es ist möglich, weil ja im Lager von Erschießungen gesprochen worden sein soll, daß es sich da überhaupt um eine schärfere Anwendung der Waffe handeln kann gegen englische Offiziere bei neuerlichen Entweichungen. Also, über den Zusammenhang ist mir nichts Näheres bekannt. Ich meine über diese Zusammenhänge, in denen diese Bemerkung eine Rolle gespielt hat.


DR. NELTE: Also, Sie wollen nicht aufrechterhalten, daß es sich hier um Bemerkungen handelt, die vor der Flucht liegen?


WIELEN: Ja, jedenfalls nicht was diese Erschießungen anbelangt jedenfalls nicht unbedingt bezüglich auf diese Flucht.


[222] DR. NELTE: Man kann ja nicht vorher wissen, ob jemand flieht, deswegen frage ich, ob sich diese Bemerkung etwa auf eine Besprechung bezieht, die Im Anschluß an die Flucht der 80 Offiziere stattgefunden hat, und die sich vielleicht, sage ich, auf die zukünftige Verhinderung von Fluchten bezogen hat.


WIELEN: Das wäre durchaus möglich, denn Fluchtversuche waren ja in Sagan an der Tagesordnung.


DR. NELTE: Dann wollen Sie bitte auch die Bemerkung aufklären, wonach Oberst Lindeiner gesagt haben soll, daß militärische Stellen hinter den Maßnahmen standen und vorher unterrichtet waren. So lautete...


WIELEN: Ich glaube nicht, daß ich mich so ausgedrückt habe. Wenn ich bitten darf, mir das nochmals zu wiederholen.


DR. NELTE: Nach meinen Notizen haben Sie gesagt, daß Oberst Lindeiner meinte, daß die militärischen Stellen hinter der Maßnahme standen und vorher unterrichtet waren.


WIELEN: Ich kann mir nicht denken, daß ich mich so ausgelassen haben sollte.

DR. NELTE: Also, wollen Sie sagen, daß Sie nicht begründen können, daß Oberst Lindeiner eine solche Äußerung getan hat.


WIELEN: Ich habe nie den Eindruck gehabt, daß Oberst Lindeiner darüber persönlich unterrichtet gewesen ist, jedenfalls habe ich nicht die geringsten Beweise dafür anzuführen.


DR. NELTE: Danke, ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. STAHMER: Herr Zeuge! Sie haben nach dem Protokoll erklärt, daß Herr Kriminalkommissar Absalon schon vor Ihrer Abreise nach Berlin Ihnen mitgeteilt habe, er habe im Lager Sagan gehört, daß Erschießungen stattfinden sollten.


WIELEN: Darüber habe ich mich ja bereits eben ausgelassen.


DR. STAHMER: Ist das, was Sie eben...


WIELEN: Das ist dieselbe Angelegenheit.


DR. STAHMER: Dann eine weitere Frage: Bei der Besprechung, die Sie mit dem General Nebe in Berlin gehabt haben, soll Ihnen Herr General Nebe erklärt haben, die militärischen Dienststellen seien unterrichtet und Ihnen nähere Angaben darüber gemacht haben, um welche militärischen Dienststellen es sich handelte.


WIELEN: Nein, das ist mir nicht gesagt worden. Ich weiß auch nicht, ob diese Absicht auch tatsächlich in die Tat umgesetzt worden ist, denn eigentlich sollten die militärischen Dienststellen ja nicht unterrichtet werden, weil die ganze Angelegenheit als geheim zu betrachten war und geheimgehalten werden sollte.


[223] DR. STAHMER: Sie haben hier in Ihrer Aussage die Person des Reichsmarschalls Göring erwähnt. Haben Sie irgendwelche Unterlagen dafür, daß der Reichsmarschall Göring von diesen Erschießungen wußte, oder beruht Ihre Erwähnung auf irgendeiner Vermutung?


WIELEN: Nein, ich bitte aus dem Satz und aus der Satz-Stellung zu entnehmen, daß ich eben diese Frage vollkommen offen lassen wollte. Ich habe deswegen auch gesagt, ich weiß es nicht positiv, habe keine Beweise dafür; aber da es sich um ein Lager der Luftwaffe gehandelt hat, deswegen bitte ich, oder schlage ich vor, den Herrn Reichsmarschall darüber zu hören, der ja darüber Auskunft erteilen wird.


DR. STAHMER: Es war also von Ihnen nur eine Anregung, den Reichsmarschall Göring darüber zu vernehmen, ob er unterrichtet sei?


WIELEN: Es war eben nur, weil ich die Frage offen lassen mußte, meine Anregung, um überhaupt in der Angelegenheit weiter zu kommen.


DR. STAHMER: Das ist alles.


DR. KAUFFMANN: Herr Zeuge! Sie haben bekundet, daß der Befehl von Kaltenbrunner und Müller gegeben worden sei. Nun frage ich Sie: War dieser Befehl in Form eines Fernschreibens oder war es ein Telegramm, oder haben Sie den Befehl gesehen mit der Originalunterschrift?


WIELEN: Ich glaube mich genau darauf besinnen zu können, daß es sich um ein Fernschreiben gehandelt hat.


DR. KAUFFMANN: Wissen Sie genau, daß es keine Originalunterschrift war?


WIELEN: Keine Originalunterschrift. Ich bin mir sogar im Zweifel gewesen nachher. Und man kann sich denken, daß ich mir die Sache hundertemal habe durch den Kopf gehen lassen, daß es auch durchaus möglich wäre...


DR. KAUFFMANN: Sprechen Sie langsamer.


WIELEN:... daß die Unterschrift von Himmler gewesen ist, aber organisatorisch hätte es ja eben Kaltenbrunner sein müssen.


DR. KAUFFMANN: Also können Sie auch nicht, wie ich eben verstanden habe, genau sagen, daß wirklich die Unterschrift von Kaltenbrunner unter diesem Fernschreiben gestanden hat, sondern Sie mutmaßen nur aus Ihrer Kenntnis der Organisation?


WIELEN: Ich war durch den Inhalt des Schreibens und durch die Folgen, und durch die Notwendigkeiten der Vorbereitung der Entwicklung der ganzen Angelegenheit dermaßen beeindruckt, daß [224] ich auf diese Umrahmung, also auf die Äußerlichkeit, wenig Wert gelegt habe, infolgedessen sie sich dem Gedächtnis nicht so eingeprägt hat, daß ich das jetzt noch mit aller Zuverlässigkeit sagen könnte.


DR. KAUFFMANN: Danke schön.


MR. ROBERTS: Keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Dann kann der Zeuge sich entfernen.

Dr. Nelte, ist damit der Fall des Angeklagten Keitel beendet?


DR. NELTE: Das schließt den Fall Keitel, soweit es sich um die Zeugen handelt. Ich habe noch einige Bemerkungen zum Zwecke des Beweisverfahrens zu machen.

Das Gericht hat ein Affidavit von Krieger durch Beschluß vom 6. April 1946 genehmigt. Ich bitte den Gerichtshof zu gestatten, daß ich dieses Affidavit nunmehr als Beweismittel vorlege, und zwar als Dokument K-15. Ich habe das Original in deutsch hier, und ich will nur denjenigen Teil des Affidavits kurz verlesen, der das Verhältnis Hitlers zu Keitel behandelt. Es handelt sich um drei Absätze, die kurz sind.

»Das Verhältnis Hitlers zu dem früheren Generalfeldmarschall Keitel war dienstlich korrekt, von seiten Hitlers augenscheinlich im ganzen vertrauensvoll, von Wertschätzung oder Respekt gegenüber einem eifrigen Mitarbeiter getragen, von seiten Keitels aufrecht und soldatisch. Es entbehrte andererseits einer freundschaftlichen oder vertraulichen Note. Abgesehen von offiziellen Empfängen und so weiter nahm Keitel, soweit dies festgestellt werden konnte, auch kaum an Mahlzeiten bei Hitler oder an zwanglosen Unterhaltungen mit ihm teil. Auch Berufungen Keitels zu Unterredungen mit Hitler außerhalb der offiziellen Besprechungen und ohne Anwesenheit von Stenographen wurden nicht beobachtet.

Bei der Vorbereitung von Entscheidungen oder bei Textformulierungen von Befehlen und so weiter brachte Keitel seine eigene Stellungnahme auch bei Verschiedenheiten der Auffassungen in sachlicher, soldatisch nüchterner Form zum Ausdruck. Offenbar kannte er aus der Erfahrung seiner langjährigen Zusammenarbeit mit Hitler genau die Grenzen der Möglichkeit, ihn in seiner Meinung oder in seinen Entscheidungen zu beeinflussen oder umzustimmen. Deshalb nahm er im allgemeinen Entscheidungen Hitlers als Befehl in soldatischer Art entgegen. In einzelnen Fällen versuchte und erreichte er jedoch auch durch nachdrücklichere Begründung die Abänderung oder mindestens die Hinausschiebung und nochmalige Überprüfung der Entscheidung.

[225] Daß Hitler mindestens zeitweise nicht ganz frei von Mißtrauen gegenüber Keitel war, glaube ich aus einer Bemerkung Hitlers schließen zu können...«


VORSITZENDER: Dr. Nelte! Der Gerichtshof hält es für unnötig, das zu verlesen. Keitel hat es schon einmal gesagt und es ist daher für ihn kumulativ. Das Dokument liegt als Beweismittel vor, und wir können es infolgedessen selbst lesen.

DR. NELTE: Es ist nicht nötig, es ist insofern bestätigend gegenüber dem, was gesagt ist. Deswegen kann ich es als...


VORSITZENDER: Es genügt, daß Sie uns das sagen.


DR. NELTE: Ich habe außerdem noch die Beantwortung einiger Fragebogen erhalten, die mir vom Gericht gestattet worden sind.

Es ist einmal die Beantwortung des Fragebogens durch Herrn Rommilly. Ich kann auch diese beschworene Beantwortung einfach als Beweisstück dem Gericht vorlegen und auf Verlesung verzichten.

Das gleiche gilt von der Beantwortung des Fragebogens der Zeugin Rotraud Römer zu der Frage des Brennens sowjetrussischer Kriegsgefangener. Die Fragebogen des Botschafters Scarpini und Professor Dr. Naville können noch nicht vorliegen. Ich werde sie überreichen, sobald sie eingehen. Es bleibt...


VORSITZENDER: Hat die Anklagevertretung diese Dokumente?


DR. NELTE: Jawohl.


VORSITZENDER: Haben Sie diese Dokumente numeriert? Sie haben das letzte Affidavit als Dokument Keitel 15 bezeichnet. Sie sollten die anderen ebenfalls numerieren.


DR. NELTE: Rommilly ist Dokument K-16 und Römer ist Dokument K-17.

Ich habe jetzt nur noch das Affidavit des inzwischen verstorbenen Generalfeldmarschalls von Blomberg. In Beschluß des Gerichts vom 26. Februar ist die Befragung des Generalfeldmarschalls von Blomberg genehmigt. Ich habe das Original der Anklagebehörde zugeleitet und ich bitte, diese eidesstattlich versicherten Antworten des Generalfeldmarschalls von Blomberg als Beweisstück entgegenzunehmen. Es ist im Dokumentenbuch 1 schon enthalten und der Anklagebehörde und dem Gericht bekannt.


VORSITZENDER: Ja.


DR. NELTE: Damit schließe ich meine Beweisaufnahme ab.


VORSITZENDER: Danke schön... Und jetzt, Dr. Horn, glaube ich... Dr. Nelte, Sie übergeben also die Dokumente mit den Nummern K-16, K-17 und K-18 dem Generalsekretär?


DR. NELTE: Jawohl.


[226] VORSITZENDER: Sind sie schon übersetzt worden?


DR. NELTE: Jawohl.


VORSITZENDER: Sehr gut.

Dr. Nelte! Wir haben noch keine Übersetzung von K-16 gesehen, aber Sie sind doch ganz sicher, daß es übersetzt worden ist, nicht wahr?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe eine englische Übersetzung davon gesehen.


VORSITZENDER: Wirklich?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie wurde mir gezeigt als sie eintraf. Ich erinnere mich ganz fest daran, sie gelesen zu haben.


VORSITZENDER: Gut, dann kann vielleicht das Amt des Generalsekretärs uns die Übersetzungen verschaffen.

Ja, ich denke, das ist das Dokument K-16.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sicher, ich denke Rommilly ist Keitel-16. Ich habe es gesehen.


VORSITZENDER: Sehr gut.

Dr. Horn! Erinnern Sie sich daran, daß wir diese Dokumente verlesen haben, als wir sie zugelassen haben?


DR. MARTIN HORN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON RIBBENTROP: Jawohl, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Es wird daher wohl nicht viel Zeit beanspruchen, sie als Beweismittel vorzulegen.


DR. HORN: Ich werde mich auf ein Minimum beschränken, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Danke schön.


DR. HORN: Ich darf das Gericht bitten, zunächst Dokument Ribbentrops Exhibit Nummer 75, enthalten in Band 3 des Dokumentenbuches Ribbentrop auf Seite 191, zur amtlichen Kenntnis entgegenzunehmen. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten und Polen vom Jahre 1919. Dieser Vertrag stellt die Rechte der deutschen Volksgruppe in Polen klar. Aus Artikel 12 dieses Vertrags, er befindet sich auf Seite 3 dieses Dokuments, steht, daß Polen einverstanden ist, daß, insoweit die Bestimmungen des vorstehenden Artikels Personen einer völkischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit betreffen, diese Bestimmungen, Verpflichtungen von internationalem Interesse begründen und unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden.

In den folgenden Jahren hat Polen diesen Vertrag wiederholt verletzt. Dies geht aus den beiden folgenden Urkunden Nummer 82, die sich auf Seite 208 des Dokumentenbuches 4 befinden, hervor. [227] Es handelt sich hier um ein Rechtsgutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Das Gutachten ist vom 10. September 1923. Um Zeit zu sparen, darf ich den Schluß verlesen, wo es heißt:

»Der Gerichtshof ist der Ansicht,... daß die unter a und b des erwähnten Beschlusses bezeichnete Haltung der Polnischen Regierung nicht im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen steht.«

Ich bitte das Gericht, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, ebenso das nächste Dokument Nummer 84, das sich auf Seite 212 und 212 a des vierten Dokumentenbuches Ribbentrop befindet. Auch hier handelt es sich wieder um ein Gutachten eines vom Völkerbundsrat eingesetzten Juristenausschusses über Minderheitenfragen. Ich bitte das Gericht, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Sofort nach der Regierungsübernahme durch die Regierung Hitler versuchte diese ein gutes Verhältnis zu Polen herzustellen. Zum Beweis dafür beziehe ich mich auf Ribbentrops Exhibit Nummer 85, das sich auf Seite 213 des Dokumentenbuches befindet. Ich verlese da aus diesem Dokument auf Seite 2...

VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte. Ist das Dokumentenbuch 4?

DR. HORN: Das ist Dokumentenbuch Nummer 4, Herr Präsident, Seite 213. Ich verlese davon auf Seite 214 aus der Mitte des letzten Absatzes wie folgt:

»Er, der Kanzler, möchte nur wünschen, daß die zwischen Deutschland und Polen schwebenden politischen Fragen einmal von den beiderseitigen Staatsmännern leidenschaftslos geprüft und behandelt würden. Er sei überzeugt, daß sich dann auch ein Ausweg aus der jetzigen unhaltbaren Lage ergeben könnte. Deutschland wolle den Frieden. Eine gewaltsame Enteignung polnischen Gebiets liege ihm ferne. Er behalte sich aber vor, diejenigen Rechte, die ihm vertragsmäßig zuständen, jederzeit und nach Gutdünken in Anspruch zu nehmen.«

Über diese Besprechung wurden zwei amtliche Kommuniqués auf Wunsch des Polnischen Botschafters herausgegeben. Es handelt sich um Ribbentrops Exhibit Nummer 86. Es ist dies das deutsche Kommuniqué. Ich bitte das Gericht, es zur amtlichen Kenntnis zu nehmen und das nächste Dokument Nummer 87, auf Seite 216 des Dokumentenbuches. Es handelt sich um das polnische Kommuniqué. Aus Zeitersparnis werde ich die Kommuniqués nicht verlesen.

Am 15. Juli 1937 liefen wesentliche Teile des deutsch-polnischer Abkommens über Oberschlesien, das im Jahre 1922 in Genf geschlossen war, ab. Es mußte daher ein neuer vertraglicher Zustand [228] zwischen den beiden Staaten geschaffen werden, um so mehr, da wieder Schwierigkeiten in der Minderheitenfrage und der Behandlung der deutschen Minderheiten aufgetreten waren.

Zum Beweise dafür beziehe ich mich auf Dokument Ribbentrops Exhibit Nummer 117, auf Seite 257 des Dokumentenbuches. Ich darf den zweiten Absatz verlesen, wo es heißt:

»Der Herr Reichsminister hat den Polnischen Botschafter auch darauf hingewiesen, daß wir den rigorosen polnischen Standpunkt hinsichtlich der Ausweisung der Optanten nicht akzeptieren könnten.«

VORSITZENDER: Ich konnte das auf Seite 254 nicht finden.

DR. HORN: Seite 257, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Ja, ich habe es jetzt.


DR. HORN: Der Erfolg dieser Besprechung zwischen Polen und Deutschland war der unter Ribbentrops Nummer 123 vorgelegte Vertrag, der sich auf Seite 263 des Dokumentenbuches findet. Er enthält eine übereinstimmende Erklärung der Deutschen und der Polnischen Regierung über den Schutz der beiderseitigen Minderheiten. Er wurde veröffentlicht am 5. November 1937. Ich kann, um Zeit zu sparen, darauf verweisen, daß den deutschen Minderheiten diejenigen Rechte zugestanden wurden, die zwischen zivilisierten Staaten in diesem Falle üblich sind. Ich darf noch darauf verweisen, daß dieser Vertrag nichts enthält, was als eine Sanktionierung vorherigen Unrechts auf diesem Gebiet aufgefaßt werden könnte. Dieser Gesichtspunkt wurde neulich von der Staatsanwaltschaft vorgetragen.

Um auch zwischen Danzig, der Freien Stadt Danzig, und der Polnischen Regierung aufgetretene Schwierigkeiten auf dem Gebiet der Minderheiten und wirtschaftlichen Gebieten zu bereinigen, wurde am 5. August 1933 ein Übereinkommen abgeschlossen, das sich unter Ribbentrops Nummer 127 auf Seite 270 des Dokumentenbuches befindet. Ich darf das Gericht bitten, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Da trotz dieser vertraglichen Regelungen in der Minderheitenfrage und in der Frage der Freien Stadt Danzig zwischen beiden Staaten laufend Schwierigkeiten auftraten, beauftragte Hitler im Anschluß an die Lösung der Sudetenfrage im Oktober 1938 den Angeklagten von Ribbentrop, Verhandlungen über die Danzig- und Korridorfrage und die Minderheitenfrage einzuleiten. Aus diesem Grunde wurde der damalige polnische Außenminister, Oberst Beck, nach Berchtesgaden eingeladen.

Die Abmachungen, die Besprechungen, die anläßlich dieses Besuches zwischen Hitler und dem polnischen Außenminister stattfanden, sind in Ribbentrops Exhibit Nummer 149, auf Seite 301 des Dokumentenbuches 5 enthalten. Ich darf daraus auf Seite 2 dieses[229] Dokuments verlesen, worum es sich im wesentlichen bei dieser Besprechung handelte. Auf Seite 6 heißt es dort wie folgt:

»Von deutscher Seite gäbe es außer der Memelfrage, die ihre Regelung in deutschem Sinne finden würde (es habe den Anschein, daß die Litauer an einer vernunftgemäßen Lösung mitwirken wollten), im direkten deutsch-polnischen Verhältnis das für Deutschland gefühlsmäßig sehr schwierige Problem des Korridors und Danzig zu lösen.«

Auf Seite 3 des gleichen Dokuments, letzte Zeile des vorletzten Absatzes, versprach Außenminister Beck, »er wolle jedoch das Problem gern einmal in Ruhe überlegen«.

Damit sah Deutschland die Verhandlungen über diese Frage als eröffnet an.

Am 24. Januar... am nächsten Tag, hatte der damalige Reichsaußenminister von Ribbentrop noch eine Besprechung mit dem polnischen Außenminister Beck, in der auch noch einmal die Minderheitenfrage angeschnitten wurde. Diese Unterhaltung ist in Ribbentrops Exhibit Nummer 150, auf Seite 304 festgehalten. Ich bitte das Gericht, dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Auf Einladung des damaligen Außenministers Beck begab sich am 24. Januar 1939 der damalige deutsche Außenminister von Ribbentrop nach Warschau. Dort wurden noch einmal die gesamten Fragen besprochen.

Am 21. März, nach der Regelung der Frage betreffend die Tschechei, wurde eine neue Ordnung auch im Ostgebiet notwendig. Der damalige Reichsaußenminister bat daher den Polnischen Botschafter am 21. März 1939 zu sich. Der Inhalt dieser Besprechung ist in Ribbentrops Exhibit Nummer 154, auf Seite 310 des Dokumentenbuches niedergelegt.

Ich darf auf Seite 2, dritter Absatz, kurz verlesen, was der wesentliche Inhalt dieser Besprechung war:

»Allgemein werde die Korridorregelung als die schwerste Belastung des Versailler Vertrags für Deutschland empfunden.«

Einige Zeilen weiter:

Der Reichsaußenminister von Ribbentrop erklärte:

»Voraussetzung hierfür sei aber die Rückkehr des rein deutschen Danzig zum Reich, sowie die Schaffung einer exterritorialen Bahn- und Autoverbindung zwischen dem Reich und Ostpreußen.«

Er versprach, daß Deutschland hiefür eine Garantie des Korridors übernehmen werde.

[230] »Botschafter Lipski versprach, Außenminister Beck zu informieren und alsdann Nachricht zu geben.«

Ich bitte das Gericht, auch diese Urkunde zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Obgleich die damalige Deutsche Regierung erwartete, daß auf Grund dieser Besprechungen die Minderheitenfrage und die Frage über Danzig und des Korridors einer Regelung zugeführt würde, hatte diese Besprechung die gegenteilige Wirkung. Aus Ribbentrops Exhibit 155, auf Seite 313, und Ribbentrops Exhibit 156, auf Seite 314 des Dokumentenbuches, geht hervor, daß Polen damals eine Teilmobilmachung anordnete. Diese Teilmobilmachung konnte nur gegen Deutschland gerichtet sein.

Im übrigen hatte die Erledigung der tschechoslowakischen Frage am 15. März 1939 zu einem Stimmungsumschwung in England geführt. Der damalige Ministerpräsident Chamberlain hatte unter dem Druck der Opposition Konsultationen mit verschiedenen europäischen Staaten eingeleitet.

Zum Beweis dafür beziehe ich mich auf Ribbentrops Exhibit 159, das sich auf Seite 317 des Dokumentenbuches befindet. Es handelt sich um eine Unterredung des Reichsaußenministers von Ribbentrop mit dem Polnischen Botschafter Lipski in Berlin vom 26. März 1939. Ich darf daraus den Anfang verlesen, der lautet:

»Die Britische Regierung schlug zunächst am 21. März in Warschau, ebenso wie in Paris und Moskau, die Abgabe einer ›formellen Deklaration‹ durch die Englische, Französische, Russische und Polnische Regierung vor.«

Dann darf ich einige Zeilen überspringen und weiter verlesen wie folgt, von der siebenten Zeile von unten:

»Die Polnische Regierung, die am 23. März eine Teilmobilmachung anordnete, war mit diesem britischen Konsultationsvorschlag keineswegs zufrieden, sondern sie verlangte vielmehr konkrete Bindungen Englands gegenüber Polen. So erteilte Außenminister Beck ebenfalls am 23. dem Polnischen Botschafter in London, Graf Eduard Raczynski, die Weisung, der Britischen Regierung folgenden Vorschlag eines englisch-polnischen Bündnisses zu unterbreiten:

›Ich beziehe mich auf den englischen Vorschlag‹ – heißt es weiter – ›vom 21. März und bitte Sie, Lord Halifax zu fragen, ob:

1. angesichts der Schwierigkeiten und der un vermeidlichen Komplikationen und des daraus folgenden Zeitverlustes...‹«


MR. DODD: Herr Vorsitzender! Darf ich mir erlauben, hierzu etwas zu bemerken. Ich kann keinen Grund zur Verlesung auch [231] nur eines Teiles aus einem dieser Dokumente finden. Sie liegen alle, wie ich annehme, als Beweismittel vor oder werden noch vorgelebt werden, und es scheint, daß wir sie nur noch numerieren müssen. Ich weiß, daß wir sie seinerzeit verlesen und besprochen haben als die Anklagebehörde die Anklage vortrug. Aber es liegen jetzt keine zwingenden Gründe hierzu vor, und diese Angeklagten werden auch nicht davon betroffen.

VORSITZENDER: Herr Dodd! Der Gerichtshof möchte gerne wissen, was Sie unter den zwingenden Gründen, auf die Sie Bezug genommen haben, verstehen.


MR. DODD: Ich will das gerne tun. Zu jener Zeit war es der Anklagevertretung physisch unmöglich, ihr Beweismaterial in alle vier Sprachen, oder richtiger von der Originalsprache in die drei anderen Sprachen übersetzen zu lassen. Nunmehr haben die Angeklagten diese Behelfe. Wäre es uns damals möglich gewesen, alle unsere Dokumente übersetzen zu lassen, so hätten wir sie vorgelegt und nicht besprochen. Aber wir mußten sie besprechen, weil wir alles, was ins Protokoll aufgenommen werden sollte, über das Lautsprechersystem verlesen mußten, und wenn wir eine Menge unzusammenhängender Auszüge aus Dokumenten verlesen hätten, wären wir nicht in der Lage gewesen, dem Gerichtshof einen vernünftigen Beweisgrund vorzulegen.

Ich behaupte aber, daß die Verteidigung dies nun tun kann, sie kann das ganze Dokument vorlegen, und später, soweit ich das Statut und die Verfahrensregeln kenne, wird der Verteidiger Gelegenheit haben, darüber als Beweismittel zu diskutieren und es zu erläutern.


VORSITZENDER: Sie werden sich aber erinnern, daß über diese Angelegenheit ungefähr vor einer Woche diskutiert wurde, und wenn ich mich richtig erinnere, trat Dr. Dix dafür ein, daß die Verteidiger auch weiterhin berechtigt sein sollten, die Stellen, die sie zur Verlesung bringen wollten, mit kurzen verbindenden Bemerkungen zu verlesen; und wir haben dieses Verfahren beibehalten.


MR. DODD: Es war mir nicht bekannt, daß der Gerichtshof eine solche Verfügung getroffen hatte. Ich erinnere mich an die Erklärung von Dr. Dix. Meines Erachtens wollte er, und dies hielt ich für den wesentlichen Beweggrund seines Verhaltens, Gelegenheit haben, diese Informationen der Presse oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sollte das immer noch der Grund sein, so sind sie nun für alle Informationen der Presse zugänglich. Die Presse kann sie erhalten, ohne daß sie über dieses Mikrophon verlesen werden müssen. Ich will jedoch auf dieser Sache nicht weiter bestehen, wenn der Gerichtshof bereits entschieden hat.


VORSITZENDER: Das ist auch meine Meinung.


[232] GENERAL R. A. RUDENKO, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Ich möchte einige Worte zu dem Vorschlag Mr. Dodds sagen. Ich unterstütze vollkommen...


VORSITZENDER: General Rudenko! Ich habe gerade Mr. Dodd darauf hingewiesen, daß wir eine besondere Verfügung dazu erlassen haben. Nach Ansicht des Gerichtshofs hat Dr. Horn seine Aufgabe mit großer Besonnenheit durchgeführt.


GENERAL RUDENKO: Ich möchte doch bitten, mir zu gestatten, ein paar Bemerkungen zum Vorschlage Herrn Dodds zu machen.

Wie sich der Gerichtshof erinnern wird, hat die Verteidigung kurz vor Beginn des Verhörs des Angeklagten Keitel das vollständige Verzeichnis der Dokumente für Keitel überreicht. Der Gerichtshof hat jedes Dokument ausdrücklich geprüft und darüber entschieden, welches als Beweisstück anzunehmen und welches zu verwerfen sei.


VORSITZENDER: General Rudenko! Sie haben dieselben Worte wiederholt, die ich an Dr. Horn vor Beginn seines Vertrages gerichtet habe. Wie ich sage, ist der Gerichtshof der Meinung, daß Dr. Horn den Verfügungen des Gerichtshofs entsprochen und die Verlesung seiner Dokumente entsprechend kurz gehalten hat.


GENERAL RUDENKO: Ich verstehe, Herr Vorsitzender. Jedoch ist die Sowjetische Anklagevertretung der Ansicht, daß die Erläuterungen Dr. Horns zu weitgehend sind, da der Angeklagte bereits ausführlich genug über das Thema gesprochen hat.


VORSITZENDER: Dr. Horn! Ich bin sicher, daß Sie weiterhin alles tun werden, um Ihren Vortrag so kurz wie möglich zu gestalten.


DR. HORN: Ich hoffe, Herr Präsident, ich habe das Gericht schon davon überzeugt, daß ich mich so kurz wie möglich fassen werde, daß ich so wenig wie möglich verlesen werde; nur das, was unbedingt notwendig ist, um zu verstehen, warum ich diese Urkunden vorlege.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird nunmehr unterbrechen.

[Pause von 10 Minuten.]


DR. HORN: Ich habe zum Schluß aus Ribbentrops Exhibit 159 auf Seite 317 des Dokumentenbuches einige Stellen verlesen und da kurz zusammengefaßt, worum es sich bei diesen Dokumenten handelt.

Dieses Dokument enthält den Wunsch der Polnischen Regierung gegenüber England, die Konsultation in Form einer konkreten Abmachung auszugestalten. Diese Abmachung kam auch zwischen dem 21. und 26. März zwischen England und Polen zustande. Im übrigen lief damit parallel eine Koalitionspolitik von Seiten Englands, wie durch die Dokumente 182 bis 186, die sich auf Seite 370 und folgende des Dokumentenbuches 5 befinden, bewiesen wird. Es [233] handelt sich dabei, wie sich aus dem Dokument Nummer 182 ergibt, um folgende Staaten. Ich zitiere aus Dokument Nummer 182 auf Seite 6 von unten:

»Folgende Staaten sollen in der Garantiefrage zur Teilnahme aufgefordert worden sein: Rußland. Polen, Türkei und Jugoslawien. Es stehe einwandfrei fest« – so heißt es weiter –, »daß man sich nicht an Ungarn gewandt habe. Es sei Polen überlassen worden, mit Litauen, Estland und Lettland Fühlung aufzunehmen. Dasselbe gelte für die Türkei mit Bezug auf Griechenland.«

Zum Beweis dieser Koalitionspolitik beziehe ich mich weiter auf Dokument Nummer 185, auf Seite 372 des Dokumentenbuches. Es handelt sich hierbei um ein Telegramm des Deutschen Geschäftsträgers in London an das Auswärtige Amt. Ich darf daraus kurz ein paar Stellen verlesen. Sie lauten:

»Vorliegende Nachrichten zeigen deutlich, daß der mit Vortelegramm gemeldete englische Deklarationsplan praktisch in zwei Teile zerfällt.

Der erste Teil bezieht sich auf eine Garantie Belgiens, Hollands und der Schweiz.

Der zweite Teil bezweckt den Schutz der Oststaaten gegen eine Aggression. Dem Britischen Kabinett soll von militärischer Seite mitgeteilt worden sein, daß Rumänien wegen seiner Erdölquellen unbedingt vor deutschem militärischen Zugriff geschützt werden müsse.«

Auf denselben Gegenstand bezieht sich Ribbentrops Exhibit Nummer 116. Ich bitte das Gericht, dieses Dokument zur rechtlichen Kenntnisnahme zu nehmen, ohne daraus zu verlesen. Ebenso bitte ich um amtliche Kenntnisnahme des Dokuments Nummer 183, auf Seite 375 des Dokumentenbuches, das ich aus Zeitersparnis auch nicht verlese.

Auf Grund dieser Koalitionspolitik Englands, die gegen Deutschland gerichtet war, kam es zu dem Freundschafts- und Bündnispakt zwischen Deutschland und Italien vom 22. Mai 1939, der sich als Ribbentrops Exhibit Nummer 187 auf Seite 376 des Dokumentenbuches Ribbentrop befindet. Dieses Dokument bitte ich zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, ohne daraus zu verlesen.

Die Folge des Paktes, des Garantieversprechens Englands an Polen, war, daß der Botschafter Lipski am 26. März 1939 anläßlich einer Unterredung mit Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop erklärte – ich beziehe mich auf Ribbentrops Exhibit Nummer 162, wo es im dritten Absatz in der Mitte heißt:

»Herr Lipski entgegnete, er habe die unangenehme Pflicht, darauf hinzuweisen, daß jegliche weitere Verfolgung dieser [234] deutschen Pläne, insbesondere soweit sie eine Rückkehr Danzigs zum Reich beträfen, den Krieg mit Polen bedeute.«

Ich bitte das Gericht, dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, ebenso das vorhergehende Dokument Ribbentrop Nummer 160, das sich auf Seite 320 des Dokumentenbuches befindet und sich noch auf die Konsultationen zwischen England und den vorerwähnten Regierungen bezieht.

Auf Grund dieser Erklärung, der eben verlesenen Erklärung Lipskis, daß eine weitere Verfolgung der Änderung des Status quo bezüglich Danzigs und des Korridors Krieg bedeute, erklärte der Reichsaußenminister am 27. März 1939 dem Polnischen Botschafter – ich zitiere wiederum aus Ribbentrops Exhibit Nummer 163, das sich auf Seite 335 des Dokumentenbuches befindet –, daß diese Einstellung Polens keine Basis für eine Regelung dieser Frage für Deutschland darstelle. Der entsprechende Passus ist der vorletzte Abschnitt auf Seite 2 dieses Dokuments, wo es heißt:

»Abschließend bemerkte der Herr Reichsaußenminister, er könne die Polnische Regierung nicht mehr verstehen. Auf den großzügigen Vorschlag, den Deutschland an Polen gemacht habe, sei eine ablehnende Antwort erfolgt. Jedenfalls könne der gestern vom Polnischen Botschafter überbrachte Vorschlag von Herrn Reichsaußenminister als keine Basis für eine Regelung der Fragen angesehen werden. Die Beziehungen beider Länder entwickelten sich daher stark abschüssig.«

Ich bitte das Gericht, dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Zum Beweis dafür, daß dieser englisch-polnische Garantievertrag eindeutig gegen Deutschland gerichtet war, unterbreite ich dem Gericht als Beweisstück Ribbentrops Exhibit Nummer 164, das sich auf Seite 338 des Dokumentenbuches befindet. Ich darf daraus die zwei letzten Zeilen verlesen, wo es heißt:

»... daß das Abkommen nur den Fall eines Angriffs durch Deutschland decken sollte. Die Polnische Regierung bestätigt, daß dies zutrifft.«

Ich bitte, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Die Folge des englisch-polnischen Vertrags vom 6. April 1939, der bereits von der Staatsanwaltschaft als TC-72 vorgelegt ist und sich noch einmal in meinem Dokumentenbuch auf Seite 337 befindet, war die Kündigung des deutsch-polnischen Vertrags vom 26. Januar 1934, da Deutschland der Überzeugung war, daß die englisch-polnische Garantieerklärung im Widerspruch zum Geiste dieses Vertrags stehe.

In der Folgezeit kam es zu einer Reihe von Ausschreitungen gegen die deutschen Minderheiten in Polen. Die sich darauf [235] beziehenden Dokumente befinden sich in meinem Dokumentenbuch unter Nummer 165 bis 181. Ich bitte das Gericht, diese Nummern zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, und darf mich aus Zeitgründen auf einige ganz wenige Auszüge beschränken.

Ich verweise auf Ribbentrops Exhibit Nummer 166, aus dem hervorgeht, daß es zu schweren Zwischenfällen in Pommerellen, Njevo und Bromberg kam. Ferner darf ich mich auf Ribbentrops Exhibit Nummer 167, auf Seite 353 des Dokumentenbuches beziehen. Aus diesem Dokument geht hervor, daß in den letzten Tagen ein öffentlicher Aufruf verbreitet wurde in Warschau, der ausdrücklich zum Boykott des deutschen Handels und Handwerks aufrief.

Ferner darf ich mich zum Beweis für meine Behauptung auf Ribbentrops Exhibit Nummer 180 beziehen, das sich auf Seite 368 des Ribbentrop-Dokumentenbuches befindet. Ich darf diesen kurzen Bericht verlesen. Er lautet:

»Dem Auswärtigen Amt sind in den letzten Monaten dauernd Berichte der deutschen Konsulate in Polen zugegangen über grausame Mißhandlungen, denen die Volksdeutschen durch die in immer zunehmendem Maße aufgehetzten und in ihrem Fanatismus völlig hemmungslosen Polen ausgesetzt sind. In der Anlage sind 38 besonders schwerwiegende Fälle zusammengestellt.«

Aus Dokument Nummer 181 auf Seite 369 des Dokumentenbuches ergibt sich, daß diese Ausschreitungen sogar mit Kenntnis und unter dem Schutze polnischer Staatsmänner und höchster Beamten stattfanden.

Ich beziehe mich zum Beweise darauf auf das Dokument 181. Aus Zeitgründen verlese ich auch daraus nicht, sondern bitte das Gericht, es nur zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Anfangs August 1939 kam es in den deutsch-polnischen Beziehungen zu einer akuten Krise. Zum Beweis dafür lege ich Ribbentrops Exhibit Nummer 188 vor, das sich auf Seite 381 meines Dokumentenbuches befindet.

Der Anlaß war an sich geringfügig. Es handelt sich um den Streit bezüglich der Amtsausübung der Zollinspektoren an der Danziger Grenze. Auf Grund dieses Streites erhoben der diplomatische Vertreter der Republik Polen in Danzig Protest beim Präsidenten des Senats der Freien Stadt Danzig. Dieser Protest ist in Ribbentrops Exhibit Nummer 188 enthalten. Er enthielt eine ultimative Forderung, wie sich aus Absatz 3 dieses Dokuments ergibt.

Darauf erwiderte am 7. August der damalige Präsident der Freien Stadt Danzig, wie aus Ribbentrops Exhibit Nummer 189 hervorgeht. Ich bitte, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

[236] In Ribbentrops Exhibit Nummer 190 auf Seite 383 warnt die Reichsregierung Polen vor ultimativen Forderungen. Ich bitte, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, ohne daß ich daraus verlese.

Als nächstes Dokument lege ich Ribbentrops Exhibit Nummer 192 vor, das sich auf Seite 385 des Dokumentenbuches befindet. Es enthält eine Mitteilung des Unterstaatssekretärs im polnischen Außenministerium an den Deutschen Geschäftsträger in Warschau und ist vom 10. August 1939 datiert. Aus diesem Dokument, aus den beiden letzten Zeilen, ergibt sich, daß Polen jede Einmischung der Reichsregierung zum Schaden der Danziger Rechte als Angriffshandlung ansehen wird. Durch diese Noten war eine neue Schärfe in die deutsch-polnischen Verhältnisse hineingetragen worden.

Die Reichsregierung und ihre Organe haben sich in der Folgezeit bemüht, einen drohenden Konflikt abzuwenden. Zum Beweis dafür lege ich Ribbentrops Exhibit Nummer 193, das sich auf Seite 404 des Dokumentenbuches befindet, dem Gericht zur amtlichen Kenntnisnahme vor. Es handelt sich um eine Aufzeichnung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes über – sie befindet sich im Dokumentenbuch Nummer 6 auf Seite 404 des Dokumentenbuches –; es handelt sich dabei um eine Aufzeichnung über einen Besuch des Französischen Botschafters bei dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Weizsäcker. In dieser Unterhaltung betonte der damalige Staatssekretär Weizsäcker, daß Deutschland nichts dringlicher wünsche als einen Ausgleich der deutsch-polnischen Beziehungen, besonders hinsichtlich Danzigs.

Auch der Französische Botschafter versicherte die Mithilfe seiner Regierung bei diesen Bemühungen. Ich bitte das Gericht, dieses Dokument Ribbentrops Exhibit Nummer 193 und auch das folgende Dokument, Ribbentrops Exhibit Nummer 194 auf Seite 406 des Dokumentenbuches zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Bei dem letzteren Dokument handelt es sich um eine Aussprache des Staatssekretärs mit dem Britischen Botschafter Sir Nevile Henderson, in dem der deutsche Staatssekretär den Ernst der Lage klarlegte. Ich verlese auf Seite 1 dieses Dokuments Absatz 3, auf Zeile 5 folgenden Satz, der die Lage charakterisiert:

»Danzig mache nichts anderes, als daß es sich gegen seinen Beschützer schütze.«

Im übrigen verwies der Staatssekretär darauf, daß nunmehr die Lage hinsichtlich Danzigs aufs äußerste gespannt sei.

Als nächstes Dokument beziehe ich mich auf Ribbentrops Exhibit Nummer 195, das sich auf Seite 408 beziehungsweise 415 des Dokumentenbuches befindet. Dieses Dokument nimmt Bezug auf eine Besprechung zwischen Hitler und dem Botschafter Henderson vom 23. August 1939.

[237] Diese Besprechung befindet sich als Ribbentrops Exhibit Nummer 199 auf Seite 422 des Ribbentropschen Dokumentenbuches. Ich bitte, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, und darf, um den Inhalt dieser Besprechung kurz darzustellen, auf Seite 4 dieses Dokuments verweisen, wo es heißt:

»Er verwies nochmals auf die Frage von Danzig und Polen, bei der England den Standpunkt einnahm: ›Lieber Krieg als etwas zum Vorteil Deutschlands‹.«

Und der übernächste Absatz lautet:

»Der Führer stellte fest, daß die Tatsache, daß England sich in der Danziger Frage gegen Deutschland gestellt hätte, das deutsche Volk tief erschüttert habe.

Henderson wandte ein, man habe sich nur gegen den Grundsatz der Gewalt gestellt, worauf ihm der Führer entgegenhielt, ob etwa England für irgendeine der Versailler Idiotien jemals eine Lösung auf dem Verhandlungswege gefunden habe.

Der Botschafter hatte hierauf nichts zu entgegnen und der Führer stellte fest, daß nach einem deutschen Sprichwort zum Lieben immer zwei gehören.«

Auf Grund dieser gespannten Beziehungen schrieb am 22. August 1939 der damalige Premierminister Chamberlain an Hitler direkt. Dieser Brief befindet sich als Ribbentrops Beweisstück Nummer 200 auf Seite 426 des Dokumentenbuches. Ich bitte, auch dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Das nächste Dokument, Ribbentrops Beweisstück Nummer 201, enthält die Antwort Hitlers an den britischen Premierminister Chamberlain.

Am 25. August 1939 kam es noch einmal zu einer Zusammenkunft zwischen Hitler und dem Botschafter Sir Nevile Henderson. Diese Zusammenkunft ist zusammengefaßt in Ribbentrops Beweisstück Nummer 202, das sich auf Seite 431 des Ribbentropschen Dokumentenbuches befindet. Ich darf auf Absatz 5 verweisen, wo Hitler nochmals betont:

»Das Problem Danzig und Korridor müsse gelöst werden.«

Und auf der nächsten Seite im dritten Absatz auf Seite 2 sagt Hitler:

»Er ist aber bereit und entschlossen, nach der Lösung dieses Problems noch einmal an England mit einem großen umfassenden Angebot heranzutreten.«

Dieses Angebot ist in demselben Dokument 202 eingehendst präzisiert.

Über diese Besprechung trug Henderson in seinem Tagebuch, wie aus Ribbentrops Exhibit Nummer 195 auf Seite 415 hervorgeht, folgendes ein.

[238] Er bezieht sich dabei auf diese zuletzt erwähnte Unterredung vom 25. August 1939.

»Meine Unterredung«, sagte Henderson, »mit Hitler, welcher Herr von Ribbentrop und Dr. Schmidt beiwohnten, dauerte bei dieser Gelegenheit über eine Stunde. Der Kanzler sprach mit Ruhe und augenscheinlicher Aufrichtigkeit. Er beschrieb seine Vorschläge als eine letzte gewissenhafte Anstrengung, um gute Beziehungen mit England sicherzustellen, und schlug vor, daß ich selbst damit nach London fliegen sollte.«

Und unter Nummer 8 auf der gleichen Seite 415 fährt Henderson fort:.

»Was auch immer das zugrundeliegende Motiv dieses endgültigen Anerbietens von Seiten des Kanzlers gewesen sein mag, es war solcherart, daß man es nicht unbeachtet lassen konnte.«

Als nächstes Dokument, das einen eingehenden Verlauf der Krise und der Ereignisse gibt, die zum Kriegsausbruch führten, beziehe ich mich auf Ribbentrops Exhibit Nummer 208, auf Seite 451 des Dokumentenbuches. Ich bitte, soweit ich daraus nicht verlese, das gesamte Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen.

Aus dem ersten Auszug dieses Dokuments, das ein Telegramm von Lord Halifax an Sir Kennard in Warschau darstellt, geht folgendes hervor. Ich zitiere wörtlich:

»Die von uns vorgeschlagene Antwort an Herrn Hitler machte eine klare Unterscheidung zwischen dem Wege, auf dem eine Einigung in den deutsch- polnischen Streitfragen erreicht werden kann, und der Art der Lösung, die erzielt werden soll. Was den Weg anlangt, möchten wir klar zum Ausdruck bringen, daß unserer Ansicht nach direkte Verhandlungen zwischen den Beteiligten auf gleicher Grundlage uns das Richtige zu sein scheint.«

Diese Aufforderung zu direkten Verhandlungen bildet einen wesentlichen Bestandteil der kommenden Ereignisse.

Unter Nummer 5 des gleichen Dokuments auf Seite 452 des Dokumentenbuches heißt es weiter:

»Da die Polnische Regierung in ihrer Antwort an Präsident Roosevelt den Gedanken der unmittelbaren Verhandlungen Offenbar gutheißt, hofft die Regierung Seiner Majestät zuversichtlich, daß die Polnische Regierung mit Rücksicht auf die im vorangehenden Absatz dargelegten Erwägungen sie ermächtigen wird, die Deutsche Regierung davon zu verständigen, daß Polen bereit ist, sofort direkte Verhandlungen mit Deutschland aufzunehmen.«

[239] In folgendem Dokument, das sich auf der gleichen Seite des Dokumentenbuches unter der gleichen Nummer befindet, das ein Telegramm von Sir Nevile Henderson an Lord Halifax darstellt, abgeschickt am 29. August 1939, wird noch einmal die Vermittlung Großbritanniens klargestellt. Unter Nummer 3 dieses Dokuments heißt es:

»Die Note bemerkt, daß die deutschen Vorschläge niemals die Beeinträchtigung polnischer Lebensinteressen zum Gegenstand hatten und erklärt, daß die Deutsche Regierung die Vermittlung Großbritanniens im Hinblick auf den Besuch eines polnischen Bevollmächtigten in Berlin annimmt. Die Deutsche Regierung, fügt die Note hinzu, rechnet auf die Ankunft eines solchen Bevollmächtigten am morgigen Tage, Mittwoch, den 30. August.

Ich bemerkte, daß diese Wendung wie ein Ultimatum klinge, aber nach einigen erregten Bemerkungen versicherten Herr Hitler und Herr von Ribbentrop mir, daß lediglich beabsichtigt war, die Dringlichkeit des Augenblicks zu betonen, in dem die beiden voll mobilisierten Heere einander gegenüberstanden.«

Diese Vorschläge, die ich bereits vorhin in einem besonderen Exhibit vorgelegt habe, hatten folgende Resonanz in England. Ich verlese von Seite 453 des Ribbentropschen Dokumentenbuches ein Telegramm von Lord Halifax an Sir Nevile Henderson vom 30. August 1939, wo es heißt:

»Wir werden die Antwort der Deutschen Regierung sorgfältig erwägen, aber es ist natürlich unvernünftig, zu erwarten, daß wir heute einen polnischen Vertreter in Berlin erscheinen lassen können, und die Deutsche Regierung darf das nicht erwarten.«

Inzwischen hatte sich die Lage so verschärft, daß Sir Nevile Henderson wohl keinen Erfolg der englischen Vermittlung mehr als gegeben ansah, das geht aus dem gleichen Dokument auf Seite 454 hervor. Es handelt sich hier um ein Telegramm Sir Nevile Hendersons an Lord Halifax. Ich verlese daraus, lediglich um Zeit zu sparen, eine kurze Stelle unter Nummer 3:

»Ich bin zwar immer noch dafür, daß die Polnische Regierung in den sauren Apfel dieses Versuchs in elfter Stunde beißen solle und unmittelbare Beziehungen mit Herrn Hitler herstellen, wenn auch nur, um die Welt zu überzeugen, daß sie bereit war, ihrerseits ein Opfer für die Erhaltung des Friedens zu bringen.«

Die Polnische Regierung schien indessen nicht gewillt zu sein, in direkte Verhandlungen einzutreten, dies ergibt sich aus dem gleichen Dokument auf Seite 455. Ich verlese daraus nur die ersten [240] drei Zeilen. Es handelt sich um ein Telegramm des Britischen Botschafters an Lord Halifax. Dort heißt es:

»Ich bin überzeugt, daß es unmöglich ist, die Pol nische Regierung dazu zu bringen, sofort M. Beck oder einen anderen Vertreter nach Berlin zu schicken.«

In dem gleichen Telegramm betont der Englische Botschafter unter 4:

»Ich werde natürlich der Polnischen Regierung gegenüber keine Meinungsäußerung abgeben, noch werde ich ihr Herrn Hitlers Antwort mitteilen, bis ich meine Instruktionen empfangen habe, was hoffentlich unverzüglich geschehen wird.«

Durch diese Nichtweitergabe der deutschen Vorschläge an die Polnische Regierung wurden die direkten Verhandlungen vereitelt. Zum Beweis dafür, daß auch die Polnische Regierung nicht die Absicht hatte, diese direkten Verhandlungen aufzunehmen, beziehe ich mich auf Seite 465 des gleichen Dokuments, wo – es handelt sich um ein Telegramm von Lord Halifax an Sir Kennard in Warschau –, wo er noch einmal den dortigen Botschafter auffordert, die Polnische Regierung zu direkten Verhandlungen zu bewegen. Ich werde aus diesem Dokument nichts verlesen, sondern nur aus dem nächsten Dokument auf Seite 466, das auch einen Auszug aus dem englischen Blaubuch darstellt. Die Reaktion Polens Es handelt sich um ein Telegramm Sir Kennards an Lord Halifax vom 31. August 1939. Ich darf die drei ersten Absätze dieses Dokuments verlesen. Aus diesen Absätzen geht klar die Einstellung Polens zur Möglichkeit direkter Verhandlungen hervor. Es heißt dort wörtlich:

»Herr Beck hat mir soeben schriftlich die polnische Antwort auf meine Demarche der letzten Nacht ausgehändigt.«

Der zweite Absatz lautet:

»Ich frug Herrn Beck, welche Schritte er zu ergreifen beabsichtige, um Kontakt mit der Deutschen Regierung herzustellen. Er erwiderte, daß er Herrn Lipski nun beauftragen würde, um ein Interview entweder mit dem Außenminister oder dem Staatssekretär nachzusuchen, um mitzuteilen, daß Polen die britischen Vorschläge angenommen hätte. Ich drängte ihn, dies ohne jede Verzögerung zu tun.

Ich frug ihn dann, welche Stellung der Polnische Gesandte einnehmen würde, wenn Herr von Ribbentrop oder irgendwelche andere Person, mit der er sprechen würde, ihm die deutschen Vorschläge aushändigt. Er sagte, daß Herr Lipski nicht bevollmächtigt würde, ein solches Dokument anzunehmen, da im Hinblick auf frühere Erfahrungen es von irgendwelcher Art von Ultimatum begleitet sein könnte.«

[241] Aus diesem Auszug des englischen Blaubuches ergibt sich, daß von Polen aus sämtliche Möglichkeiten einer Klärung der Danziger und der Minoritätenfrage abgelehnt wurden. Auf diese Weise war es der Deutschen Regierung und auch der Englischen Regierung nicht mehr möglich, mit Polen weiter über diese Frage ins Gespräch zu kommen. Zum Beweise über weitere Bemühungen unterbreite ich dem Gerichtshof noch Ribbentrops Exhibit Nummer 209 auf Seite 494. Ich bitte, dieses Dokument zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, ohne daß ich daraus etwas verlese, und Ribbentrops Exhibit Nummer 210, das ich ebenfalls unverlesen dem Gerichtshof zur amtlichen Kenntnis überreiche. Als nächstes Dokument überreiche ich Ribbentrops Exhibit Nummer 213, das sich auf Seite 504 b meines Dokumentenbuches befindet. Dieses letzte Dokument ist eine amtliche deutsche Darstellung über den Verhandlungsinhalt und die Verhandlungsgrundlagen während der Zeit der polnisch-deutschen Krise. Infolge der Verhinderung Polens, mit Deutschland ins Gespräch zu kommen über die Danziger und Korridorfrage, kam es dann zwischen beiden Völkern zum Krieg.

Ich werde in meinem Plädoyer zur rechtlichen Seite dieses Krieges, zur völkerrechtlichen Natur dieses Krieges, eingehend Stellung nehmen. Ich darf heute nur feststellen, daß das Fehlen einer jeglichen wirkungsvollen internationalen Institution zur Abänderung eines unerträglich gewordenen Status quo der letzte Grund gewesen ist, der zum Kriegsausbruch im Jahre 1939 führte.

Ich darf dem Gericht als nächsten Komplex die Dokumente unterbreiten, die sich auf die Besetzung Dänemarks und Norwegens durch Deutschland beziehen. Es handelt sich um die Dokumente Ribbentrops Exhibit Nummer 216 a auf Seite 509 des Dokumentenbuches, 216 b und 217. Ich bitte das Gericht, diese Dokumente zur amtlichen Kenntnis zu nehmen. Im übrigen beziehe ich mich hinsichtlich von Beweisstücken und der tatsächlichen Vorgänge auf die Ausführungen und die Dokumente, die mein Kollege Dr. Siemers im Falle Raeder dem Gericht unterbreiten wird. Als nächsten Dokumentenkomplex lege ich dem Gericht die Dokumente vor, die sich auf die Besetzung Hollands und Belgiens beziehen. Es handelt sich um die Dokumente Nummer 218 und folgende, die sich auf Seite 518 des Dokumentenbuches befinden. Diese Dokumente sind enthalten im Dokumentenbuch Nummer 7. Zur Begründung des deutschen Standpunktes darf ich aus Ribbentrops Exhibit Nummer 218, das sich auf Seite 518 des Dokumentenbuches befindet, kurz folgende Absätze verlesen. Absatz 2:

»Wie der Reichsregierung seit langem bekannt ist, ist das wahre Ziel Englands und Frankreichs der sorgsam vorbereitete und nunmehr unmittelbar bevorstehende Angriff gegen Deutschland im Westen, um über belgisches und niederländisches Gebiet nach dem Ruhrgebiet vorzustoßen.

[242] Deutschland hat die Integrität Belgiens und der Niederlande anerkannt und respektiert unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß diese beiden Länder im Falle eines Krieges zwischen Deutschland und England-Frankreich die strikteste Neutralität bewahren würden.

Belgien und die Niederlande haben diese Bedingung nicht erfüllt.«

Auf Seite 2 des gleichen Dokuments unter 8 wird auf die Beweismittel verwiesen, die damals der Deutschen Regierung schon bekannt geworden waren, und die ich im folgenden vorlegen werde zum Beweis eben verlesener Behauptungen. Es heißt dort wörtlich:

»Unterlagen, die der Reichsregierung vorliegen, beweisen, daß die Vorbereitungen Englands und Frankreichs auf belgischem und niederländischem Gebiet für ihren Angriff gegen Deutschland bereits weitgehend fortgeschritten sind.

So sind bereits seit längerer Zeit im geheimen alle Hindernisse an der belgischen Grenze nach Frankreich, die einem Einmarsch der englisch- französischen Angriffsarmee entgegenstehen könnten, fortgeräumt. Flugplätze in Belgien und den Niederlanden sind von englischen und französischen Offizieren erkundet und ihr Ausbau veranlaßt worden. Transportmaterial wurde von Belgien an der Grenze bereitgestellt, und seit kürzer Zeit sind Vorkommandos von Stäben und Truppenteilen der englisch-französischen Armee in verschiedenen Teilen Belgiens und der Niederlande angekommen. Diese Tatsachen und weitere Meldungen, die sich in den letzten Tagen häufen, erbringen den einwandfreien Beweis, daß der englisch- französische Angriff gegen Deutschland unmittel bar bevorsteht, und daß dieser Vorstoß an die Ruhr über Belgien und die Niederlande erfolgen wird.«

Zum Beweis dieser Behauptungen darf ich mich auf die Dokumente unter Ribbentrops Exhibit Nummer 221 bis 229 beziehen, die ich dem Gericht zur amtlichen Kenntnisnahme anbiete. Sie enthalten die englisch-französischen Planungen zur Vorbereitung der Neutralitätsverletzungen von Holland und Belgien im Einvernehmen mit diesen Ländern.

VORSITZENDER: Dr. Horn! Der Gerichtshof muß sich um fünf Uhr zu einer geschlossenen Sitzung zurückziehen, und ich hoffe, daß Sie bis dahin die Prüfung dieser Dokumente beendet haben.

DR. HORN: Jawohl, Herr Präsident! Um Zeit zu sparen, werde ich nur kurz angeben, worum es sich bei diesen Dokumenten handelt.

Unter Ribbentrops Exhibit Nummer 221 handelt es sich um den Beweis einer beabsichtigten Intervention in Belgien. Es ist dies ein Bericht des Militärattachés der Französischen Botschaft in London, [243] des Generals Lelong, an den Chef des Französischen Großen Generalstabs der Landesverteidigung. Das Dokument lautet – ich darf einen kurzen Absatz daraus verlesen:

»Intervention in Belgien. Die Britische Delegation hat sogleich anerkannt, wie ungewiß die Bedingungen unserer eventuellen Intervention in Belgien sind. Es wurde vorgesehen, daß wir – mit dem Vorbehalt, eine Begegnungsschlacht in den belgischen Ebenen zu vermeiden – die Organisation unserer Verteidigung mindestens an der belgischen Schelde und bestenfalls am Albert-Kanal in Aussicht nehmen müssen.

Auf Wunsch der Britischen Delegation ist in Betracht gezogen worden:

1. Die Möglichkeit einer Intervention in einer Stellung Antwerpen-Brüssel-Namur, für den Fall, daß es möglich wäre, eine solche Stellung rechtzeitig zu organisieren.

2. Die Bedeutung des Besitzes des belgischen und holländischen Staatsgebietes als Ausgangsbasis für eine Aufnahme der Offensive gegen Deutschland.«

Um Zeit zu sparen, werde ich keine weiteren Dokumente aus diesem Fragenkomplex vorlesen. Ich bitte nur das Gericht, noch Ribbentrops Exhibit Nummer 219 auf Seite 521 des Dokumentenbuches, es ist dies ein Memorandum der Deutschen Reichsregierung an die Luxemburgische Regierung vom 9. Mai 1940, und Ribbentrops Exhibit Nummer 220 zur amtlichen Kenntnis zu nehmen, damit ich mich in meinem Plädoyer darauf beziehen kann. Ferner bitte ich um amtliche Kenntnisnahme der Dokumente 230, 230a, 231, 231a, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 239, 240, 241, 242, 243, 244 und 245. Auch hier handelt es sich wieder um Dokumente, die dem französischen Generalstab entstammen und den einwandfreien Beweis liefern, daß von Seiten Englands und Frankreichs bereits vor dem 9. Mai 1940 eingehende Pläne zu einer militärischen Zusammenarbeit ausgearbeitet waren, und daß sich bereits englische und amerikanische Vorkommandos1 auf holländischem und belgischem Gebiet befanden, ehe die deutschen Truppen die Grenze überschritten. Damit schließt dieser Komplex, und ich komme nunmehr zu den Urkunden, die ich dem Gericht bezüglich der Besetzung von Jugoslawien und Griechenland vorzulegen beabsichtige. Es handelt sich um die Dokumente Nummer 272 und folgende, die sich auf Seite 604 und folgende des Dokumentenbuches befinden. Auch hier handelt es sich wieder um Dokumente, die zum Teil aus französischen Generalstabsunterlagen bestehen. Das erste Dokument dieser Art ist das Dokument Ribbentrops Exhibit Nummer 272, das eine Note der Deutschen Reichsregierung an die Jugoslawische Regierung vom März 1941 darstellt. Es handelt sich [244] um den Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächte-Pakt. Aus diesem Dokument geht hervor, daß Deutschland und die Achsenmächte überhaupt nicht beabsichtigten, während des Krieges Forderungen an Jugoslawien zu richten, vor allem bezüglich des Durchmarsches oder Transportes von Truppen durch das jugoslawische Staatsgebiet. Ribbentrops Exhibit Nummer 273 und 274 enthält das Protokoll über den Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächte-Pakt vom 25. März 1941, und eine damit im Zusammenhang stehende Note der Reichsregierung an die Jugoslawische Regierung. Unter Ribbentrops Exhibit Nummer 277 überreiche ich dem Gericht eine Note der Reichsregierung an die Griechische Regierung, die dieser Regierung übermittelt wurde nach Besetzung griechischen Bodens durch englische Truppen. Ich darf daraus auf Seite 3 lediglich folgenden Satz verlesen:

»In den letzten Tagen aber ist Griechenland nunmehr offen zum Operationsgebiet der englischen Streitkräfte geworden.«

Als Ribbentrops Exhibit Nummer 278 überreiche ich dem Gericht eine amtliche Erklärung der Reichsregierung vom 6. April 1941, die an Jugoslawien und Griechenland gerichtet ist. In dieser Note werden die Gründe wiedergegeben, die nach dem Simowitsch-Putsch zum militärischen Vorgehen Deutschlands gegen Jugoslawien geführt haben. Diese Gründe sind auf Seite 4 dieses Dokuments zusammengefaßt. Zum Beweis, daß die darin enthaltenen Behauptungen wahr sind, beziehe ich mich auf die sogenannten Charitéakten, das sind die Akten des französischen Generalstabs.

Damit beende ich den Komplex Jugoslawien und Griechenland, darf dazu noch bemerken, daß ich mich auch hier wieder auf die weiteren Beweisunterlagen beziehen werde, die mein Kollege Dr. Siemers im Falle Raeder auch bezüglich des deutschen Vorgehens gegen Griechenland dem Gerichtshof vorlegen wird. Die nächste Dokumentengruppe bezieht sich auf Rußland. Es sind dies die Dokumente Ribbentrops Exhibit Nummer 279 und folgende, die sich auf Seite 619 und folgende des Dokumentenbuches befinden. Ich bitte, die Nummern 279, 280, 282, 283, 284 zur amtlichen Kenntnis zu nehmen. Ich werde mich in meinem Plädoyer auf diese Urkunden dann weiter beziehen. Als letzten Urkundenkomplex lege ich die Urkunden vor, die sich auf die Anklagen gegen den Angeklagten Ribbentrop bezüglich des Antikomintern-Paktes und seiner Politik gegenüber Japan und den USA beziehen.

Das erste Dokument dieser Art ist Ribbentrops Exhibit Nummer 291. Es enthält dies Seite 652 des Dokumentenbuches. Dieses Dokument gibt den Wortlaut des Antikomintern-Paktes wieder.

Ribbentrops Exhibit Nummer 281 stellt die Erweiterung des Antikomintern-Paktes, den Dreimächte-Pakt vom 27. September 1940 dar.

[245] Ich unterbreite diese Urkunde dem Gericht zum Beweis dafür, daß von Ribbentrop und die Reichsregierung sich bemüht haben, durch diese Politik die USA aus dem Kriege herauszuhalten.

Trotz dieser Politik kam es zu einer aktiven Unterstützung unserer Gegner durch die USA.

Zum Beweis dafür beziehe ich mich auf die Dokumente Ribbentrops Exhibit Nummer 306, Ribbentrops Exhibit Nummer 308, die Sie auf Seite 700 und 702 und folgende des Dokumentenbuches finden. Mit diesen Dokumenten habe ich dem Gericht die letzten Dokumente unterbreitet, die sich auf die deutsche Außenpolitik während der Jahre der Außenministerschaft des Angeklagten von Ribbentrop beziehen.

Zum Schluß darf ich noch kurz auf Rippentrops Exhibit Nummer 313 Bezug nehmen. Es handelt sich um eine eidesstattliche Versicherung des Legationsrats Bernd Gottfriedsen. Diese eidesstattliche Versicherung hat zwar nichts mit dem Angriffskrieg zu tun, bezieht sich aber auf Fragen, die von der Anklage im Zusammenhang mit der Angelegenheit von Ribbentrop vorgetragen worden sind, und zwar enthält dieses Affidavit Angaben über die Grundbesitzverhältnisse des Angeklagten von Ribbentrop und über seinen Kunstbesitz.

Ich darf darauf aufmerksam machen, daß Legationsrat Gottfriedsen, wie im Affidavit angegeben ist, die finanziellen Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes und insbesondere des Reichsministers verwaltete.

Ich darf in diesem Zusammenhang einen kurzen Abschnitt daraus vorlesen, der sich unter Frage 5 befindet:

Auf die Frage, wie verhält es sich mit von Ribbentrops Kunstbesitz, antwortete Legationsrat Gottfriedsen wie folgt:

»Herr von Ribbentrop war ein vermögender Mann, ehe er in das diplomatische Leben eintrat. Er hat während der Zeit seiner Tätigkeit in dem oben geschilderten Referat einige Bilder erworben, zum größten Teil auf dem Kunstmarkt in Deutschland selbst. Sämtliche dieser Bilder wurden ordnungsgemäß, und vor allem zu ordnungsgemäßen Preisen erworben, selbstverständlich aus Privatmitteln des Reichsaußenministers. Während der Zeit seiner Außenministerschaft hat Herr von Ribbentrop für Ausstattungszwecke des Auswärtigen Amtes und deutscher Missionen im Ausland Kunstgegenstände erworben, die Staatsbesitz wurden und entsprechende Verwendung fanden. Alle diese Kunstgegenstände wurden katalogisiert und als Inventar verbucht. Es wurden keine ausländischen Kunstgegenstände unrechtmäßigerweise, das heißt durch Repressalien et cetera erworben. Auch Herrn [246] von Ribbentrops private Kunstgegenstände wurden katalogisiert und die Gegenstände selbst von mir eindeutig gekennzeichnet.«

Ich überspringe nun einen Absatz und verlese den Rest des Affidavits, der lautet:

»Während des Krieges hat er aus keinem der von deutschen Truppen besetzten Gebiete Kunstgegenstände unrechtmäßig, sei es für sich privat oder für das Auswärtige Amt oder für das Reich, erwor ben.«

Ich darf noch anführen, daß Legationsrat Gottfriedsen auch über die private Vermögensgebarung des Angeklagten von Ribbentrop eingehend unterrichtet ist, und zusammen mit einem vereidigten Bücherrevisor die jährlichen Aufstellungen Ribbentrops für Steuern und für seine Inventur gemacht hat.

Zum Schluß darf ich noch einen Abschnitt aus einer eidesstattlichen Versicherung, die unter Ribbentrops Exhibit Nummer 317 im Dokumentenbuch auf Seite 749 und folgende enthalten ist, verlesen. Es ist dies ein Affidavit von Frau von Ribbentrop, das sie vor einem Nürnberger Notar abgegeben hat. Es bezieht sich auf Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit Ribbentrops Rußlandpolitik erhoben worden sind. Ich verlese daraus wie folgt:

»Im Jahre 1940 hatten wir im Auswärtigen Amt (Dienstwohnung) einen nur sehr unzureichenden Luftschutzkeller. Bei Luftangriffen benutzten wir infolgedessen auf Anordnung Adolf Hitlers den Luftschutzkeller der Reichskanzlei, da er Gewicht darauf legte, daß mein Mann in seiner Eigenschaft als Reichsaußenminister und die Akten des Auswärtigen Amtes luftschutzsicher geborgen seien. Ich erwartete damals mein jüngstes Kind, das am 19. Dezember 1940 zur Welt kam und kann mich daher an einen kurz vor diesem Ereignis liegenden Fliegerangriff noch genau erinnern, der uns veranlaßte, den Luftschutzkeller der Reichskanzlei auf zusuchen. Bei dieser Gelegenheit war auch Adolf Hitler anwesend und kam in unseren Luftschutzraum. Er, mein Mann, und ich saßen an einem Tisch dieses Raumes. Im Verlaufe unseres Aufenthalts machte mein Mann lange Ausführungen über seine Bemühungen, Rußland in den Dreier-Pakt hereinzubekommen. Er entwickelte die Möglichkeiten einer solchen diplomatischen Aktion und seine Gedankengänge, wie er sich den Abschluß eines solchen Paktes denke. Ich weiß noch genau, daß Adolf Hitler die Unterhaltung mit den Worten abschloß: ›Ribbentrop, warum sollen wir das nicht auch fertigbringen, wo wir schon so viel fertiggebracht haben.‹

Mein Mann hat seine Ausführungen mit großem Elan und großer Eindringlichkeit gemacht. Nach Schluß seiner [247] Ausführungen fiel mir auf, daß Adolf Hitler, der die Ausführungen meines Mannes ohne sachliche Einwürfe entgegengenommen hatte, scheinbar etwas geistesabwesend war, so daß ich den Eindruck bekam, als ob die Ausführungen meines Mannes keinen überzeugenden Eindruck gemacht hätten.«

Ich habe diese eidesstattliche Versicherung vorgelegt, um zu beweisen, daß Ribbentrop um diese Zeit sich noch ernstlich bemüht hat, mit Rußland einen Konflikt zu vermeiden.

Damit beende ich die Vorlage der Entlastungsdokumente der Verteidigung des Angeklagten von Ribbentrop.

VORSITZENDER: Sir David! Können Sie uns mitteilen, wie weit Sie sich mit Dr. Thoma über seine Dokumente, die Rosenberg-Dokumente, verständigt haben?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Die Amerikanische, die Sowjetrussische und die Französische Delegation behandeln den Fall Rosenberg.


VORSITZENDER: Vielleicht kann Herr Dodd es uns sagen?


MR. DODD: Hauptmann Krieger von unserem Stab hat sich mit Dr. Thoma beraten und wird sich auch weiterhin bemühen, das vom Gerichtshof festgelegte Verfahren einzuhalten.


VORSITZENDER: Ja.


MR. DODD: Da wir gerade über dieses Thema sprechen, möchte ich dem Gerichtshof mitteilen, daß wir unsere Besprechung mit Dr. Dix beendet haben, und ich möchte bemerken, daß wir einige Meinungsverschiedenheiten hatten. Ich glaube, es wird notwendig sein, die Dinge, über die wir uns nicht einigen können, vor dem Gerichtshof zu erörtern. Wir haben uns jedoch in der Angelegenheit Schacht über eine beträchtliche Anzahl von Beweisstücken geeinigt.


VORSITZENDER: Ja. Ich möchte jedoch sicherstellen, daß es nach Beendigung des Falles Kaltenbrunner zu keiner Verzögerung kommen wird.

Was den Fall Rosenberg betrifft, höre ich, daß die Dokumente, die für diesen Fall zur Vorlage kommen sollen, und die wir unter Umständen einer Prüfung unterziehen müssen, sehr zahlreich sind.

Je schneller der Gerichtshof sie daher bekommt, desto besser.


MR. DODD: Wir werden, um vorwärtszukommen, jederzeit bereit sein, mit Dr. Thoma zu sprechen, selbst abends, wenn er es wünscht.


VORSITZENDER: Es ist meines Erachtens wünschenswert, daß der Gerichtshof die Dokumente, die übersetzt worden sind, vor den [248] anderen bekommt. Ich meine damit, daß er nicht alle auf einmal bekommt, denn ohne Zweifel werden es verschiedene Bände sein.


MR. DODD: Bisher sind es drei, und, wie ich höre, werden noch mehr hinzukommen. Aber wir werden die Angelegenheit beschleunigen und mit Dr. Thoma unsere Besprechung fortsetzen; sobald das erste Buch fertig ist, werden wir bereit sein, es dem Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen.


VORSITZENDER: Dr. Thoma! Wäre es nicht das beste, wenn Sie dem Gerichtshof die Bände, die über setzt worden sind, vorlegen würden, damit er sie schon vorher prüfen kann. Wir haben bei den Büchern von Dr. Horn dasselbe Verfahren eingeschlagen.


DR. THOMA: Jawohl, Mylord, das ist möglich, die Dokumente sind bereits hergestellt und bezüglich meines Dokumentenbuches 2 und 3 habe ich heute mit Captain Krieger auf Zimmer 216 mich geeinigt. Die können auch demnächst vorgelegt werden.


VORSITZENDER: Ja, vielleicht können Sie die Dokumente, bei denen Sie sich geeinigt haben, in den Büchern besonders bezeichnen.

Ich nehme an, daß Sie angeben werden, auf welche Dokumente Sie verzichten wollen.


DR. THOMA: Jawohl.


VORSITZENDER: Gut, dann werden Sie also sobald wie möglich diese Bücher dem Generalsekretär zukommenlassen, und Sie werden die Dokumente, bei denen Sie zu einer Einigung mit Hauptmann Krieger gekommen sind, irgendwie bezeichnen, nicht wahr?


DR. THOMA: Ich habe allerdings... ich darf darauf aufmerksam machen, ich habe mit Hauptmann Krieger auf Zimmer 216 nur eine Vereinbarung bezüglich des Dokumentenbuches 2 und 3 gemacht, und das bezieht sich nur auf den Einsatzstab und auf den Ostmi nister. Dagegen habe ich noch keine Vereinbarung getroffen wegen der Philosophie und wegen der Schriften Rosenbergs. Das werde ich aber noch nachholen dann.


VORSITZENDER: Nein. Ist das im Buch 1?


DR. THOMA: Ja.


VORSITZENDER: Schön, wenn Sie nicht imstande waren, zu einer Einigung zu kommen, dann können Sie das genau angeben, und wir werden diese Punkte dann beraten. Vielleicht können Sie sich morgen etwas Zeit für Hauptmann Krieger nehmen – bleiben Sie einer Sitzung fern – um in Bezug auf Buch 1 und in Bezug auf die anderen Bücher zu einer Einigung zu kommen.

Wieviel andere Bücher haben Sie noch?


[249] DR. THOMA: Im ganzen vier Dokumentenbücher.


VORSITZENDER: Noch vier?


DR. THOMA: Im ganzen vier Dokumentenbücher.


VORSITZENDER: Gut, dann ist nur noch eines zu übersetzen.


DR. THOMA: Jawohl.


[Das Gericht vertagt sich bis

11. April 1946, 10.00 Uhr.]


1 Dr. Horn wollte sagen: »englische und französische Vorkommandos« an Stelle von »englische und amerikanische Vorkommandos« [Errata, Bd. 23, S. 627]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11.
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