Vormittagssitzung.

[321] [Der Angeklagte Kaltenbrunner im Zeugenstand.]


DR. KAUFFMANN: Herr Vorsitzender! Gestern wurde der Fall von Sagan von dem Angeklagten behandelt. Er hat darüber, was seine eigene Beteiligung anbelangt, nur mit wenigen Sätzen gesprochen.

Die Anklagebehörde geht davon aus, daß er unmittelbar beteiligt war, und zwar auch schon vor der Erschießung der Flieger. Die beiden Zeugen Westhoff und Wielen haben nach meiner Auffassung das Beweisergebnis zugunsten des Angeklagten geändert.

Ich bitte nun das Gericht, mir zu sagen, ob der Angeklagte noch sich darüber auslassen soll, in welcher Weise er aktiv an dieser Sache beteiligt war oder ob dem Gericht die Behandlung der Sache genügt.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Angeklagte, wenn er Tatsachen, die damit im Zusammenhang stehen, kennt, aussagen soll; er braucht nicht mehr als unbedingt notwendig auf Einzelheiten einzugehen, aber mit Rücksicht auf Wielens Zeugenaussage glaube ich, daß er darüber sprechen sollte.


DR. KAUFFMANN: Sie haben gestern bekundet, erstmals nach dem Fall Sagan davon Kenntnis bekommen zu haben. Bleiben Sie heute dabei?


KALTENBRUNNER: Ja.


DR. KAUFFMANN: In welcher Weise sind Sie dann später mit dem Fall Sagan betraut worden und was haben Sie in dem Fall Sagan getan?


KALTENBRUNNER: Ich bin mit dem Fall Sagan nie betraut worden, sondern ich habe zirka sechs Wochen nach diesem Ereignis davon Kenntnis bekommen. Ich war zur Zeit der Flucht der Fliegeroffiziere, zur Zeit der Befehlsgebung, die meiner Ansicht nach den Weg Hitler-Himmler-Müller-Nebe gegangen ist, vielleicht auch Himmler-Fegelein-Nebe, das weiß ich nicht, nicht in Berlin anwesend, sondern in Ungarn mit verschiedenen Zwischenstationen, wie zuletzt in Dahlem bei Reichsminister Speer.

Ich bin am 2. oder 3. April nach Berlin zurückgekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte mir noch niemand davon Meldung oder Mitteilung gemacht. Ich habe erstmals von der Affäre gehört, als das Auswärtige Amt Vorstellungen erhob, beziehungsweise von Nebe und von Müller Aufklärung verlangt hat, damit es eine Note beantworten [321] könnte, die, glaube ich, durch die Schutzmacht an das Auswärtige Amt gerichtet war. Die Darstellung des Zeugen General Westhoff ist meiner Ansicht nach irreführend. Er sagte etwa, zirka vier Wochen nach der Erschießung sei er bei einem anderen Gespräch mit mir auch auf den Fall Sagan gekommen. Ich glaube, daß es mindestens sechs Wochen nachher gewesen sein müßte. Es müßte sich feststellen lassen, wann das Auswärtige Amt die Anfrage gerichtet hat, dann wäre der Zeitpunkt vollkommen klar feststellbar.


DR. KAUFFMANN: Als Sie dann später mit Müller und Nebe sprachen, was wurde bei dieser Besprechung als Tarnung besprochen und ausgedacht?


KALTENBRUNNER: Es wurde weder eine Tarnung ausgedacht in unserem Amt noch besprochen, sondern als Müller und Nebe erklärten, dem Auswärtigen Amt Rede und Antwort stehen zu müssen und mir aus diesem Grunde zum ersten Male von dem fürchterlichen Befehl Kenntnis gaben, fragte ich sie, wer hat Ihnen das befohlen, worauf sie mir erwiderten: Himmler. Ich sagte ihnen, sie mögen sich sofort auch daher an diesen Auftraggeber richten und mögen ihn fragen, wie nunmehr der Fall weiter zu behandeln sei.

Ich lehnte jeden Konnex mit dieser Sache ab, denn sie war mir bis dahin unbekannt und zu schmutzig.


DR. KAUFFMANN: Ist da nicht gesprochen worden, man wolle angeben, die Flieger seien durch Bomben umgekommen oder sie seien auf der Flucht erschossen worden? Was wissen Sie in dieser Beziehung? Der Zeuge Schellenberg hat diese angeblichen Gespräche als Zeuge bekundet.


KALTENBRUNNER: Solche Worte mögen gefallen sein. Es ist ja die ganze Großfahndung, die gelaufen ist, dargestellt worden. Es sind bei dieser Großfahndung Erschießungen vorgekommen. Es sind bei dieser Großfahndung auch Deutsche erschossen worden. Es ist ein SS-Oberführer im Elsaß erschossen worden als er bei einer Ortssperre, die im Zuge dieser Großfahndung errichtet war, auf das Haltesignal nicht angehalten hat. Es sind auch, wie mir gesagt wurde, von den Fliegern zwei oder drei Männer durch Bomben getötet worden. Ich glaube, es war in einer Ostseestadt, in Kiel oder Stettin. Es sollen bei diesem Unglück auch zwei Kriminalbeamte ums Leben gekommen sein, deren Witwen später Pension bezogen haben. Auch das müßte sich feststellen lassen. In diesem Zusammenhang ist bestimmt auch von Bomben, von Verlusten durch Bomben gesprochen worden, aber von einer Tarnung dieses gesamten Vorfalles wurde bei uns im Amt nicht gesprochen, sondern jedenfalls ist die Antwort bei Himmler im Hauptquartier von Müller und von Nebe mit Himmler fertiggestellt worden. Diese beiden sind sofort nach der Anfrage des Auswärtigen Amtes zu Himmler ins Hauptquartier geflogen, das weiß ich.


[322] DR. KAUFFMANN: Wollen Sie also damit sagen, daß die Erklärung, die Flieger seien durch Bomben umgekommen oder auf der Flucht erschossen worden, nicht von Ihnen stammt?


KALTENBRUNNER: Nein, das stimmt nicht, das stammt nicht von mir.


DR. KAUFFMANN: Die Anklage macht Ihnen im Rahmen der Kirchenpolitik des Amtes IV folgendes zum Vorwurf:

Es seien die sogenannten Bibelforscher häufig zum Tode verurteilt worden, und zwar lediglich deshalb, weil sie aus ihrer inneren Überzeugung heraus es ablehnten, irgendwelchen Kriegsdienst zu tun.

Ich frage Sie, ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt, und in welcher Weise haben Sie an dieser Frage mitgewirkt?


KALTENBRUNNER: Die deutsche Rechtsprechung hatte als Grundlage zum Vorgehen gegen die Sekte der Bibelforscher meines Wissens das Gesetz zum Schutz der Wehrkraft des deutschen Volkes genommen. In diesem Gesetz wird jeder mit Freiheits- oder Todesstrafe bedroht, der die Wehrkraft des deutschen Volkes schädigt dadurch, daß er den Kriegsdienst verweigert. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen haben die Gerichte, sowohl Militärgerichte als auch Zivilgerichte, auch Todesurteile gegen Bibelforscher ausgesprochen. Todesurteile durch die Geheime Staatspolizei sind natürlich nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang ist wiederholt von einer unbilligen Härte gegenüber glaubensbedingter Einstellung dieser Sektenangehörigen gesprochen worden. Ich habe sowohl an die Parteikanzlei, als an das Justizministerium, als an Himmler, als in meiner Nachrichtenerstattung an Hitler, auf diesen Umstand hingewiesen, und habe in mehreren Besprechungen bei Thierack verlangt, daß diese Art Rechtsprechung eingestellt werde.

Der Erfolg ist in zwei Stufen eingetreten. Sofort bei der ersten Besprechung, nach Rücksprache Thieracks bei Bormann und bei Hitler, bei dem er allerdings nicht vorgekommen war, wurde eine Weisung an die Oberstaatsanwaltschaften herausgegeben, daß bereits gesprochene Urteile zu inhibieren seien. Bei einer zweiten Besprechung konnte ein weiterer Schritt erfolgen, nämlich der, daß überhaupt die Staatsanwaltschaften Weisung bekamen, keine Todesurteile mehr zu fordern. Die dritte Stufe ist die gewesen, daß Bibelforscher nicht mehr vor Gericht gestellt wurden. Ich halte es für einen ausgesprochenen Erfolg meiner persönlichen Intervention bei Thierack, und, wie später dann auch bei Hitler selbst davon gesprochen worden ist, daß diese Rechtsprechungsart gegen diese Sekten restlos beseitigt worden ist.


DR. KAUFFMANN: Ich lege nunmehr ein Dokument vor, 1063...


[323] KALTENBRUNNER: Ich bitte, dazu ergänzend noch folgendes sagen zu dürfen: Dieser Vorgang und diese Änderung in der deutschen Rechtsprechung ist auch damals schon im Ausland bekanntgeworden. Ich weiß genau noch, daß sich bei mir ein Schwede, ein sehr berühmter Mediziner, persönlich bedankt hat und erklärt hat, diese Tat sei in Schweden wohl bemerkt worden.


VORSITZENDER: Es ist wirklich unnötig, so in Einzelheiten zu gehen, daß der Angeklagte erzählt, was ein Schwede außerhalb Deutschlands von seinen Handlungen dachte.


DR. KAUFFMANN: Ich lege nunmehr Dokument 1063 (d)-PS, US-219 vor. Es ist eine Anordnung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 17. Dezember 1942, ein geheimes Schreiben. Es richtet sich an alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD und nachrichtlich an Pohl, an die Höheren SS-und Polizeiführer und die Inspekteure der Konzentrationslager. Es betrifft eine Anordnung, wonach mindestens 35000 arbeitsfähige Personen bis spätestens Ende Januar 1943 in Konzentrationslager einzuliefern seien. Das Schreiben trägt die Unterschrift: »Müller«. Ich frage Sie nun, ist Ihnen dieses Schreiben oder überhaupt ein solcher Vorgang bekannt?


KALTENBRUNNER: Mir ist weder das Schreiben noch der Vorgang bekannt. Aus dem Datum ist ja selbst ersichtlich...


VORSITZENDER: Wollen Sie uns bitte noch einmal die Nummer sagen?


DR. KAUFFMANN: Dokument 1063 (d)-PS, US-219.


KALTENBRUNNER: Aus dem Datum des Schreibens ist ersichtlich, daß es vor meiner Dienstübernahme erlassen worden ist. Es ist mir auch nachher nicht zur Kenntnis gebracht worden, und die Unterschrift lautet »Müller«, der im Auftrage, wie aus Zeile 2 hervorgeht, Himmlers gehandelt hat. Es ist aber ein typischer Fall des Beweises, wie unumschränkt Müller Vollmachten und Vertrauen gehabt hat, wenn er solche Erlasse herausgeben konnte.

Aus dem ganzen Sachverhalt entnehme ich auch, es ist hier ein Termin Ende Januar 1943 gestellt, daß mir dieser Fall nicht vorgetragen worden ist und sein konnte.

DR. KAUFFMANN: Die Anklage macht Sie in folgendem Zusammenhang verantwortlich: Es bestand eine Vereinbarung zwischen dem früheren Justizminister Thierack und Himmler vom 18. September 1942, wonach Juden, Polen und so weiter einem polizeilichen Strafverfahren unterworfen werden sollten an Stelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ich frage Sie:

Ist Ihnen eine solche Vereinbarung bekanntgeworden; wenn ja, welche Versuche haben Sie unternommen, um die ordentliche Gerichtsbarkeit, soweit irgend möglich, wieder einzuführen?


[324] KALTENBRUNNER: Eine solche Vereinbarung zwischen Thierack und Himmler ist mir nicht bekannt. Sie ist, wie Sie sagten, im Herbst 1942, glaube ich, geschlossen worden. Ich habe aber wiederholt und immer wieder in der Richtung gearbeitet und Vorschläge gemacht, jede Polizeigerichtsbarkeit zugunsten eines ordentlichen Verfahrens aufzuheben. Ich bin Jurist und habe aus diesem Grunde vor den Gerichten mehr Achtung besessen als Himmler. Dies war einer der Hauptgründe dafür, daß wir uns nie verstanden haben, und einer der wichtigsten Auseinandersetzungspunkte in unserer ersten Besprechung schon 1942 in Berchtesgaden. Ich verstehe auch Thierack nicht, daß er eine solche Vereinbarung mit Himmler geschlossen hat, weil er später, wie ich selbst weiß, wiederholt gegen die Polizeigerichtsbarkeit aufgetreten ist.


DR. KAUFFMANN: Ich komme nunmehr zu der Frage, ob Sie von der Vernichtung des Warschauer Ghettos Kenntnis gehabt haben, die im Jahre 1943 stattfand. Es liegt darüber ein Bericht vor des SS- und Polizeiführers in Warschau, namens Stroop, an den Polizeigeneral Krüger über die sogenannte Lösung der Judenfrage in Galizien.

Ich frage Sie nun: Wann haben Sie von dieser Lösung der Judenfrage in Galizien Kenntnis erhalten und haben Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um diese Lösung nach Möglichkeit zu verhindern?


KALTENBRUNNER: Ich muß hier zuerst erklären, daß es der mir vielleicht zu wenig bekannte, aber ungeheure Machtapparat Himmlers gewesen ist, den er sich durch die direkte Unterstellung der Höheren SS-und Polizeiführer in den besetzten Gebieten geschaffen hatte; den Höheren SS- und Polizeiführern, zum Beispiel in diesem Fall im Generalgouvernement Krüger, sind SS- und Polizeiführer unterstanden, also dieser Stroop, und von einer Aktion, die von Himmler über Krüger zu Stroop befohlen gewesen ist, ist keine Reichsstelle weder vorher noch nachher beteiligt oder verständigt worden. Von einem solchen Befehl hat Berlin auch bestimmt vorher nichts gewußt. Es ist nachher, wie lange nachher kann ich nicht sagen, über das Warschauer Ghetto im In- und Ausland gesprochen und geschrieben worden, und es sind die größten Vorwürfe vom Ausland erhoben worden. Ich habe schon gestern hier begonnen, darzustellen, daß ich dem Reichsführer Himmler in diesem Zusammenhang die ersten dokumentarischen Unterlagen übergab, die ich für seine Maßnahmen und Politik in der Hand hatte, nach meinem Führervortrag, den ich im November 1943 gehalten habe. Ich habe mit ihm in diesem Zusammenhang auch bestimmt von Warschau gesprochen, als einem der Vorwürfe, die gegen ihn und seine Judenendlösung erhoben werden im Auslande.


[325] DR. KAUFFMANN: Wann lag dieser Vortrag zeitlich im Verhältnis zu dieser Judenaktion in Galizien?


KALTENBRUNNER: Ich weiß nicht mehr, wann diese Aktion gewesen ist; mein Vortrag zuerst bei Hitler und dann einen Tag später bei Himmler war im November 1943.


DR. KAUFFMANN: Ich komme dann zu einem von der Anklage bereits erwähnten Dokument L-53, US-291. Die Anklage macht den Angeklagten als Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes verantwortlich für die Räumung, wie es heißt, von Sipo-und SD-Gefangenenlagern und Konzentrationslagern. Es handelt sich bei diesem Dokument um einen Brief des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD in Radom vom 21. Juli 1944. Danach hat der Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD des Generalgouvernements angeordnet, daß alle die genannten Gefängnisse geräumt und die Insassen »liquidiert« werden sollen. Sehen Sie sich dieses Dokument an, Absender und Unterschrift, und geben Sie dann eine Erklärung hierzu ab, besonders zu der Frage Ihrer Kenntnis von diesen Vorgängen.


KALTENBRUNNER: Ich verweise wieder auf das eben Gesagte. Dieser Befehlsweg liegt im Bereich eines Höheren SS- und Polizeiführers eines besetzten Gebietes. Der Befehlsweg – Himmler, Höherer SS-und Polizeiführer, sein Sachbearbeiter, sein Befehlshaber und Kommandeur der Sipo und SD – hat mit einer zentralen Befehlsgebung aus Berlin auch nicht das geringste zu tun.


DR. KAUFFMANN: Sie wollen also sagen, daß diese Höheren SS- und Polizeiführer unmittelbar Himmler unterstanden?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Wollen Sie auch weiter sagen, daß Sie als Chef des Reichssicherheitshauptamtes keine Möglichkeit hatten, in Befehle und Anordnungen solcher Höherer SS- und Polizeiführer einzugreifen?


KALTENBRUNNER: Das war ausgeschlossen, denn sie sind Himmler unmittelbar unterstanden. Ich konnte ja auf keinem anderen Wege gegen solche Männer vorgehen, dies wird bei der Vernehmung des Angeklagten Frank unbedingt in Erscheinung treten. Ich habe selbstverständlich wiederholt nachrichtendienstlich von Entgleisungen oder Verbrechen solcher Befehlswege gehört und habe zum Beispiel gegen die Person Krüger im Generalgouvernement auf das heftigste Stellung genommen. Es ist auch auf mich zurückzuführen gewesen, daß Krüger von seinem Posten aus Krakau entfernt werden mußte; das muß sich auch aus dem Tagebuch Franks ergeben.


DR. KAUFFMANN: Ich komme zu einem weiteren Dokument 1573-PS, US-498. Die Anklagebehörde macht den Angeklagten als [326] Chef des Reichssicherheitshauptamts dafür verantwortlich, daß in Abänderung der bisherigen Methoden Zwangsarbeiter in die Rüstungen verbracht worden seien. Das vorliegende Dokument ist ein Geheimbefehl, der wiederum von Müller unterzeichnet ist. Er richtet sich an alle Polizeistellen; das Datum ist 18. Juni 1941. Der Befehl betrifft Maßnahmen gegen die aus dem großrussischen Raum stammenden Emigranten und Zivilarbeiter. Danach sollen zur Verhinderung der eigenwilligen Rückkehr und zur Verhinderung von Störungsversuchen die betreffenden Personen gegebenenfalls in Haft genommen werden. Diese Leute durften bis auf weiteres ihren Aufenthaltsort nicht mehr verlassen, es sei denn mit Genehmigung der Sicherheitspolizei, und unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes wurde mit Festnahme bedroht. Sind Ihnen derartige Vorgänge bekannt?


KALTENBRUNNER: Nein, ich kann auch hier nur darauf verweisen, daß dies ein Befehl Müllers, erlassen eineinhalb Jahre vor meiner Beauftragung, ist. Er hat in seiner unmittelbaren Unterstellung zu Himmler und in seinem ungeheuren Macht- und Vollmachtsraum keinen Anlaß gefunden, mich hiervon auch später zu unterrichten.


DR. KAUFFMANN: Wie ist es zu erklären, daß Müller überhaupt in der Lage war, eine derartige Machtbefugnis zu entwickeln und auch während Ihrer Zeit 1943 bis 1945 weiter aufrechtzuerhalten, ohne daß Sie die Möglichkeit hatten, diesen Mann abzustoppen? Ich frage Sie deshalb: War Ihnen grundsätzlich bekannt, daß Müller diese Machtbefugnis innehatte? In diesem Zusammenhang wollen Sie dem Gericht sagen, wie groß das Amt IV der Geheimen Staatspolizei war, und wie es möglicherweise zu erklären ist, daß Sie über diese Hunderte und Tausende Befehle und Anordnungen nicht orientiert wurden?


KALTENBRUNNER: Müller war Chef des Geheimen Staatspolizeiamtes. Wann er es geworden ist, weiß ich nicht, ich muß annehmen, es war schon im Jahre 1933/34 oder spätestens 1935. Aber schon viel früher hat er, wie ich heute weiß, engste Beziehungen zu Himmler, später zu Heydrich gehabt. Er ging aus der Bayerischen Landespolizei hervor, wo ihn Himmler kennenlernte. Er hat sein persönliches Vertrauen mindestens zwölf oder fünfzehn Jahre lang besessen, er hat mit ihm jede Aktion, die Himmler in seinem Machtdrang Oder in seiner Zielsetzung als Chef der Deutschen Polizei auf staatspolizeilichem Gebiete befohlen hat, mitgemacht und durchgeführt. An diesem Vertrauensverhältnis ist, möchte ich sagen, zwölf oder fünfzehn Jahre gebaut worden, und es ist unerschütterlich geblieben bis zum letzten Tage des Krieges. Müller ist ja auch in Berlin geblieben, nachdem er Befehl hatte, bei Himmler zu bleiben. [327] Himmler hat sich auf ihn als sein blindes Werkzeug und Vertrauensinstrument allein abgestützt.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Er scheint nicht die Frage zu beantworten, die Sie gestellt haben, oder besser gesagt die Fragen, denn Sie haben mehrere Fragen gestellt. Die wesentliche Frage lautet, ob er von den Handlungen Müllers Kenntnis hatte. Er hält uns jetzt eine lange Rede darüber, welches Vertrauen Himmler in Müller setzte. Er hat bis jetzt noch nichts anderes gesagt.


DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Ich glaube, daß gerade diese Frage doch etwas ausführlicher behandelt werden sollte, denn was der Gestapo und Müller zur Last gelegt wird, wird auch dem Angeklagten als Chef der Organisation zur Last gelegt.


VORSITZENDER: Ich wollte Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie dem Angeklagten verschiedene Fragen in einer Frage gestellt haben. Die Hauptfrage war, ob der Angeklagte etwas darüber wußte, daß Müller diese Vollmachten hatte und auf Grund dieser Vollmachten handelte.


DR. KAUFFMANN: Beantworten Sie diese Frage jetzt sogleich kurz und klar.


KALTENBRUNNER: Das Verhältnis zwischen Himmler und Müller war ein so unmittelbares, daß er keinen Anlaß gehabt hat, mir irgendwelche Berichte zu machen. Ich habe keine Kenntnis gehabt, und Himmler hat ausdrücklich schon im Dezember 1942 erklärt, daß Amtschef IV und V ihm unmittelbar unterstellt bleiben, wie es seit dem Tode Heydrichs gewesen sei.


DR. KAUFFMANN: Nun wird man Ihnen vorhalten, daß auf Grund gewisser Zeugenaussagen und sonstiger Beweismittel davon ausgegangen werden muß, daß Amtschefs-Besprechungen zwischen Ihnen und Müller stattgefunden haben, und daß es unwahrscheinlich erscheint, daß Sie in großen Zügen nicht über das orientiert gewesen sind, was Müller dekretiert hat. Ist dieser Vorwurf zunächst nicht berechtigt?


KALTENBRUNNER: Er scheint berechtigt zu sein, er ist es aber nicht. Was hier Amtschefs-Besprechungen genannt wird, war ein nicht jeden Tag, sagen wir drei bis vier Male wöchentlich, gemeinsames Mittagessen mit Amtschefs und Adjutanten und zufällig in Berlin anwesenden Gästen. Schon dieser persönliche Rahmen hat es ausgeschlossen, daß interne oder gar geheime Vorgänge in dieser großen Personenzahl besprochen worden wären.


DR. KAUFFMANN: Waren Sie immer in Berlin in den Jahren 1943 und folgende, ich will besser sagen, hielten Sie sich in der Hauptsache in Berlin auf, oder hat Ihre Aufgabe als Chef des Nachrichtendienstes Sie häufig von Berlin weggeführt?


[328] KALTENBRUNNER: Ich war sehr viel von Berlin abwesend. Ich glaube sagen zu können, die Hälfte der gesamten Arbeitszeit war ich nicht in Berlin. Konstant in Berlin war ich erst von dem Augenblick an, als das Hauptquartier nach Berlin verlegt worden ist.

DR. KAUFFMANN: Wann war das?


KALTENBRUNNER: In den Monaten Februar bis März 1945. Auch im April 1945 war ich in zwei großen Etappen vom 28. März bis 15. April, dann vom 19. April bis zum letzten Tag des Krieges nicht in Berlin. In den Jahren 1943/44 kam ich praktisch erst im Mai 1943 nach Berlin, denn solange hatte ich ja meinen eigenen Apparat in Wien umzuorganisieren, neu auszurichten und nach Berlin zu übernehmen. Ich bin nur, glaube ich, in der ersten oder zweiten Februarwoche 1943 in Berlin geblieben, um die Antrittsbesuche zu machen, und in der Zeit von Mitte Februar 1943 bis Februar 1945 war ich mindestens die Hälfte der Zeit auf Reisen; ich habe über 400000 Flug- und Auto-Kilometer in meiner Tätigkeit zurücklegen müssen.


DR. KAUFFMANN: Und welches war Ihre Tätigkeit, wenn Sie nicht in Berlin waren? Hatten Sie in dieser Zeit keine unmittelbare Fühlung mit Müller?


KALTENBRUNNER: Mit Müller bestimmt nicht. Ich habe auf allen diesen Reisen im gesamten Reichsgebiet nicht eine einzige Dienststelle der Geheimen Staatspolizei betreten; eine Ausnahme bildet die Geheime Staatspolizei in Linz, wo ich meine Familie vorübergehend hatte, und wo ich Fernschreiben nach Berlin erledigen konnte, also aus rein technischen Gründen; ich hatte keine andere Fernschreibemöglichkeit von dort.


DR. KAUFFMANN: Ich bespreche nun einen Vorgang, der Ihnen von der Anklage zur Last gelegt wird. Es handelt sich mit wenigen Worten um folgenden Sachverhalt: Während der Unterdrückung der Warschauer Erhebung im Jahre 1944 sind Einwohner von Warschau in Konzentrationslager eingeliefert worden. Die Zahl wird von der Anklage mit etwa 50-60000 begrenzt. Weitere Deportationen sollen eingestellt worden sein, und zwar durch eine Intervention des Angeklagten Frank bei Himmler; Ihre Person sei insofern nun eingeschaltet worden, als der Angeklagte Frank und dessen Staatssekretär Bühler Sie gebeten hatten. Sie möchten die Leute aus dem Konzentrationslager herausnehmen und in ihre Heimat zurückschicken. Ich frage Sie zunächst, hat eine solche Besprechung mit diesem Gegenstand bei Ihnen stattgefunden?


KALTENBRUNNER: Es hat eine Besprechung zwischen mir und Bühler stattgefunden. Der Gegenstand ist ein bedeutend anderer, ich bitte ihn aufklären zu dürfen. Der sogenannte Warschauer Aufstand ist in rein militärischer Aktion niedergekämpft worden. [329] Ich glaube, daß dieser Kampf unter der Führung des Chefs der Bandenkampfverbände, von dem Bach-Ze lewski, gestanden hat. Welche Kampfverbände er bei sich gehabt hat, weiß ich nicht, ich muß annehmen, daß es gemischte Truppenverbände, Wehrmacht und Polizei gewesen sind. Eine Beteiligung meiner Dienststelle mit dieser rein militärischen Handlung ist von vornherein ausgeschlossen. Was Himmler und diese Truppenverbände mit den Gefangenen gemacht haben, ist mir selbstverständlich nicht berichtet worden.

Bühler kam nun aus einem ganz anderen Grunde zu mir. Frank hatte, ich glaube vor eineinhalb Jahren oder noch längerer Zeit, versucht, bei Hitler eine andere Politik im Generalgouvernement durchzukämpfen. Frank trat für eine Erteilung größerer Autonomie an das polnische Volk ein. Im Oktober 1944, ich glaube anläßlich eines polnischen Nationalfeiertages, plante nun Frank diese erweiterte Autonomie zu erteilen. Die Ablehnung Hitlers, geschürt durch Himmler, aber auch andere Faktoren, ist evident gewesen. Nun sandte er Bühler zu mir mit dem Ziele, daß ich nachrichtendienstlich Vorschläge in derselben Richtung mache, das heißt, Beteiligung der Polen an der Bezirksverwaltung und an der Regierungsspitze. Ich sagte beides Bühler zu. Er sagte weiter: Bei dieser Gelegenheit will Frank eine großzügige Amnestie in Polen erreichen, dazu gehört die Entlassung der Gefangenen aus dem Warschauer Aufstand. Können Sie uns dabei nicht helfen? Ich fragte ihn: Wo sind diese Gefangenen? Die hat Himmler jedenfalls ins Gefangenen- oder Konzentrationslager gegeben. Meine Antwort konnte nur gewesen sein: Dann hat er sie jedenfalls in der Rüstungsindustrie eingesetzt, da werden sie schwer herauszubekommen sein, aber auch ich werde für eine Amnestie eintreten. Das war meines Wissens der Sachverhalt.


DR. KAUFFMANN: Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, unter Geltendmachung Ihres gesamten Einflusses eine Entlassung herbeizuführen?


KALTENBRUNNER: Nein, ich habe während meiner Amtstätigkeit, ich habe das auch wiederholt in der Voruntersuchung bekanntgegeben, mindestens tausend Einzelanträge auf Entlassungen bekommen und jeden einzelnen Fall Himmler vorgelegt oder Himmler zugehen lassen, meist vorgelegt, indem ich sie in meine Vortragsmappe gelegt habe und bei den periodischen Vorträgen bei Himmler sie zur mündlichen Kenntnis brachte.

Ich habe in vielleicht zwei Drittel aller Fälle einen Erfolg in der Richtung gehabt, daß er die Entlassung verfügte. In dem Ausmaß, wie Frank es über Bühler von Himmler erreichen wollte, hätte ich niemals die Entscheidungsmöglichkeit oder auch nur die Möglichkeit, eine Entscheidung herbeizuführen gehabt; sie ist allein bei Himmler gelegen gewesen und war bestimmt von der Politik, die er hinsichtlich Polen mit Hitler besprach.


[330] DR. KAUFFMANN: Ich komme nun dazu, Ihnen eine Bekundung des Zeugen Schellenberg vorzuhalten. Dieser Zeuge hat am 3. Januar hier vor Gericht erklärt, daß die Räumung des Konzentrationslagers Buchenwald von Kaltenbrunner angeordnet worden sei. Kaltenbrunner habe erklärt, ja, das sei richtig, es handle sich bei dieser Räumung um einen Führerbefehl, der auch ihm, Kaltenbrunner, vom Führer bestätigt worden sei. Geben Sie hierzu eine Erklärung ab?


KALTENBRUNNER: Die Aussage ist unbedingt unrichtig. Sie ist schon deshalb unrichtig, weil Hitler ganz bestimmt eine Räumung oder eine Nichträumung von Konzentrationslagern nie befohlen hat, sondern eine solche Verfügung nur von Himmler stammen konnte.


VORSITZENDER: Hat Schellenberg ein Affidavit abgegeben oder war es eine Zeugenaussage?


DR. KAUFFMANN: Es war eine Zeugenaussage.


VORSITZENDER: Sie ist als Beweis vorgebracht worden, nicht wahr?


DR. KAUFFMANN: Ja, es ist eine Aussage eines Zeugen vom 3. Januar.


VORSITZENDER: Ja.


DR. KAUFFMANN: Wer hat denn einen solchen Befehl überhaupt erteilt?


KALTENBRUNNER: Es konnte sich doch nur um eine Befehlserteilung Himmlers selbst handeln, und diese Befehlsgebung ist ganz klar, Himmler-Pohl-Glücks-Lagerkommandant. Es ist nicht ausgeschlossen, daß Himmler diesen Befehl auch unmittelbar an den Lagerkommandanten gegeben hat. Das weiß ich nicht.


DR. KAUFFMANN: Eine Zwischenfrage: Haben Sie Kenntnis von diesem Befehl bekommen?


KALTENBRUNNER: Nein, ich habe weder Kenntnis bekommen noch wären diese Befehle in irgendeinen Zusammenhang zu mir persönlich zu bringen, weil ich ja genau das Gegenteil hinsichtlich Mauthausen befohlen habe, und warum ich über Mauthausen erstmals und einzig allein einen Befehl erteilen konnte, werde ich später erklären; das hängt mit meiner Vollmacht vom 19. April 1945 zusammen, bis dahin hatte ich überhaupt niemals die Möglichkeit gehabt, im Namen Himmlers einen solchen Befehl zu erteilen.


DR.KAUFFMANN: In dem gleichen Zusammenhang erwähne ich die Aussage des Zeugen Berger, die er hier am 3. Januar gemacht hat. Ich verlese einen oder zwei Sätze:

»Der Kommandant von Dachau«, sagt Berger, »oder sein Stellvertreter telephonierte um etwa 12.00 Uhr und er erklärte mir, er habe diese Order, nämlich die Räumungsorder von [331] Kaltenbrunner erhalten, nachdem er vom Gauleiter von München, dem Reichskommissar, aufgefordert worden sei.«

Ich frage Sie, wissen Sie etwas von der Räumung Dachaus?

KALTENBRUNNER: Nein, diese Aussage Bergers ist deshalb unbedingt zu bezweifeln, weil er es gewesen ist, der von Himmler eine Vollmacht für Bayern und alle westlich davon liegenden Gebiete bekommen hat, und zwar am gleichen Tage, wie ich sie hinsichtlich Österreichs bekommen habe. Es wäre daher für mich...

DR. KAUFFMANN: Fiel das Konzentrationslager Dachau in diesen eben von Ihnen genannten Vollmachtsbereich Bergers oder fiel diese Stadt in Ihren Befehlsbereich?


KALTENBRUNNER: Dachau liegt ja bei München in Bayern, selbstverständlich gehörte der Befehlsbereich nur zu Berger.


DR. KAUFFMANN: Wurde Dachau überhaupt geräumt?


KALTENBRUNNER: Das weiß ich nicht, ich habe Bayern nie betreten seit dem 19. April.


DR. KAUFFMANN: Der Zeuge beruft sich auf das Datum vom 23. April 1945 oder etwas später, sagte er.


KALTENBRUNNER: Ja, das habe ich vergessen.


DR. KAUFFMANN: Wo waren Sie um diese Zeit?


KALTENBRUNNER: Ich bin am 19. April um 3.00 Uhr morgens von Berlin weggefahren über Prag nach Linz mit dem Ziele Innsbruck, um mich neuerlich mit dem Vertreter Burckhardts zu treffen. Ich habe von diesem Augenblick an weder von Berlin Verbindung weiterbekommen, noch jemals meinen Fuß nach Bayern gesetzt oder Befehle dorthin gegeben. Mein Aufgabengebiet hat an der Grenze Österreichs aufgehört.


DR. KAUFFMANN: Wie erklären Sie sich eine solche Aussage?


KALTENBRUNNER: Ich kann mir sie nicht anders erklären, als daß es sich um einen Irrtum handelt; wenn Berger mir gegenübergestellt wird, bin ich restlos überzeugt, daß es aufgeklärt werden kann.


DR. KAUFFMANN: Könnte es ein Räumungsbefehl mit der Unterschrift Himmlers gewesen sein?


KALTENBRUNNER: Ohne weiteres.


DR. KAUFFMANN: Sie stehen unter der Anklage, unter anderem sich des Verbrechens gegen den Frieden schuldig gemacht zu haben. Sagen Sie dem Gericht, ob und was Sie getan haben, um während Ihrer Amtszeit alles zu tun, um dem Krieg ein Ende zu bereiten.


KALTENBRUNNER: Meinen Auftrag übernahm ich am 1. Februar 1943. Die Situation, die ich im Reich angetroffen habe, [332] war die, daß mit diesem Tage – oder genauer mit dem 2. Februar 1943, mit dem Fall von Stalingrad – der Krieg nach meiner Überzeugung für Deutschland als unbedingt verloren entschieden war. Die Zustände, die ich aus einer vollkommen anderen Atmosphäre aus Österreich kommend angetroffen habe, haben all dies nur bestätigt.

Ich erinnere daran, daß ich, ich glaube am 2. oder 3. Februar, im Auswärtigen Amt dem Staatssekretär Luther meinen Antrittsbesuch gemacht habe. Nichtsahnend unterhalte ich mich mit ihm von vormittags 11.30 Uhr ab bis 2.00 Uhr nachmittags über gemeinsame außenpolitische Nachrichtengewinnung. Nachmittags um 4.00 Uhr ist derselbe Staatssekretär Luther von der Staatspolizei verhaftet und in ein Konzentrationslager verbracht worden. Ich glaube, drastischer kann ich nicht erklären, in welche Situation ich versetzt worden bin, und wie solche Vorgänge...


VORSITZENDER: Worauf ist dies die Antwort? Auf welche Frage soll dies eine Antwort sein?


DR. KAUFFMANN: Sie müssen schneller auf den eigentlichen Punkt zu sprechen kommen. Die Frage war, was Sie getan haben, um dem Krieg ein möglichst rasches Ende zu geben.


KALTENBRUNNER: Ich könnte in dieser Richtung noch viele Faktoren anführen. Meine erste Handlung war die, daß ich sofort im Frühjahr 1943 – ich glaube, es war schon Februar 1943 – anregte, auf eine recht große Änderung der Kirchenpolitik zuzusteuern, um den Vatikan zu einer ersten Friedensmittlertätigkeit zu gewinnen. Das war meine erste Tätigkeit in dieser Richtung.


DR. KAUFFMANN: Ich nenne den Namen Dulles. Haben Sie mit diesem mittelbar oder unmittelbar in Verbindung gestanden und welchen Zweck hatte die Aufnahme dieser Verbindung?


KALTENBRUNNER: Ja, ich bin in Verbindung mit Mr. Dulles gestanden, und zwar über Höttl. Seit Mai 1943 habe ich mit Höttl und anderen die österreichischen politisch oppositionellen Kreise schrittweise gewonnen und ihre Friedensfühler nach dem Ausland kennengelernt. Auf diesem Wege ist der Beauftragte des Präsidenten Roosevelt für Mitteleuropa – ich glaube es war sein Wirtschaftsbeauftragter, ein Mr. Dulles – in der Schweiz mir berichtsmäßig in Erscheinung getreten.


DR. KAUFFMANN: Dazu eine Zwischenfrage: Was wäre geschehen, wenn Hitler oder Himmler von dieser Ihrer Haltung Kenntnis bekommen hätten?


KALTENBRUNNER: Mein Befehl an Höttl und mein Wissen um dessen Tätigkeit ist nach strenger Auslegung ein hochverräterisches gewesen, weil mir damals die Einstellung des Führers bekannt gewesen ist, die dahin ging, keinerlei Friedensfühler und keinerlei [333] Friedensgespräche aufzunehmen. Diese Meinung hat Hitler mir gegenüber in Gegenwart eines gewissen Wolf erst am 15. April 1945 geändert gehabt.


DR. KAUFFMANN: Sind im Verlaufe dieser von Ihnen geschilderten sogenannten Friedenspolitik Reisen unternommen worden von einem Beauftragten in die Schweiz, um Verbindung mit dem genannten Mr. Dulles aufzunehmen?


KALTENBRUNNER: Ja, sehr viele Reisen, und zwar nicht nur durch Höttl, sondern durch mehrere andere Persönlichkeiten. Ich verweise zum Beispiel auf eine Besprechung, die ich mit einem Grafen Potocky hatte, und ich bat diesen, in solche Kreise vorzustoßen und die gleiche Information an anglo-amerikanische Kreise in der Schweiz weiterzuleiten.


DR. KAUFFMANN: Ich glaube, wir können dieses Thema verlassen. Das Wesentliche haben Sie nach meiner Auffassung berichtet.


KALTENBRUNNER: Es waren nicht nur diese Versuche gewesen, es sind noch viele andere gewesen.


DR. KAUFFMANN: Ich komme jetzt zu Ihren Beziehungen zum Präsidenten des Roten Kreuzes, Professor Burckhardt, und frage Sie, ist es richtig, daß Sie im Jahre 1945 eine Besprechung hatten mit Professor Burckhardt mit dem Ziel, diese Lager, Gefangenenlager, Konzentrationslager, dem Roten Kreuz zu öffnen, damit Medikamente und so weiter in diese Lager verbracht werden?


KALTENBRUNNER: Ja, ich habe diesen Weg mit Präsident Burckhardt lange gesucht, und es kam mir der Umstand zugute, daß er selbst um eine Begegnung mit Himmler gebeten hatte. Himmler hatte aber von Hitler nicht die Erlaubnis zu einer solchen Begegnung bekommen, und zwar deshalb nicht, weil er zur damaligen Zeit Befehlshaber an der nördlichen Weichselfront gewesen ist, und eine Begegnung mit Burckhardt nur in diesem Frontgebiet hätte stattfinden können. Ich habe daher versucht, eine Begegnung Burckhardts mit einer verantwortlichen Reichspersönlichkeit auf mich zu nehmen. Das ist mir nach langem Hin und Her trotz vieler Schwierigkeiten gelungen. Zur persönlichen Aussprache mit Burckhardt ist es am 12. März gekommen.


DR. KAUFFMANN: Kam eine Einigung zustande, und ist im Rahmen dieser Vereinbarung tatsächlich eine Hilfe geleistet worden und in welcher Weise?


KALTENBRUNNER: Es ist weitgehende Hilfe geleistet worden, und zwar ist ein Übereinkommen zustandegekommen, demzufolge alle ausländischen Zivilinternierten mittels des Roten Kreuzes aus allen Lagern des Reiches in die Heimat zu entlassen seien. Ich habe aber in erster Linie bei dieser Besprechung erreicht, daß durch [334] Zusage an Burckhardt die maßgeblichen Stellen des Reiches so weitgehend präjudiziert wurden, daß sie nicht mehr von dieser Abmachung zurückstehen konnten, und darin habe ich den größten Erfolg mit Burckhardt gesehen.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, daß Sie, um etwa 3000 französische und belgische Zivilinternierte durchzuschleusen durch die Front, damals mit dem Hauptquartier des Generals Kesselring in Verbindung getreten sind?


KALTENBRUNNER: Ich habe in einem Funkspruch das Hauptquartier gebeten, sowie englisch-amerikanischerseits die Bereitwilligkeit dazu vorlag, auch deutscherseits die Durchschleusung solcher Internierten durch die kämpfende Frontlinie zu gestatten.


DR. KAUFFMANN: Das genügt schon.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, der Angeklagte hat den 12. März genannt, aber nicht angegeben von welchem Jahr.


DR. KAUFFMANN: Ich verstehe nicht... ja, 12. März.


VORSITZENDER: Welches Jahr?


DR. KAUFFMANN: 1945.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wieviel Menschen insgesamt sind durch Ihre Intervention in die Heimat gekommen?

KALTENBRUNNER: Sie müssen hier zwei Zeitabschnitte unterscheiden, der erste Zeitabschnitt ist die Zeit vor der persönlichen Begegnung am 12. März, und dann später.

DR. KAUFFMANN: Sie können diese Frage meines Erachtens kurz beantworten. Es kommt hier auf die Zeitabschnitte nicht an.


KALTENBRUNNER: Es sind mindestens 6000 Zivilinternierte Frankreichs, Belgiens und aller östlichen europäischen Staaten, auch Balkanstaaten, gewesen, die in diese Besprechung eingeschlossen waren. Es sind mindestens 14000 jüdische Häftlinge gewesen, die im Ort Gunskirchen dem Roten Kreuz zur unmittelbaren Betreuung übergeben wurden. Es betrifft das ganze Lager von Theresienstadt.


DR. KAUFFMANN: Und ist es richtig schließlich, ich bitte ganz kurz zu bejahen oder zu verneinen, ob auf Ihre Intervention hin in Konstanz am Bodensee eine besondere Verbindungsstelle mit dem Roten Kreuz errichtet wurde zum Zweck der Erleichterung und weiteren Durchführung dieses Programms?


KALTENBRUNNER: Ich habe eine Verbindungsstelle mit dem Roten Kreuz in Lindau und in Konstanz eingerichtet.


DR. KAUFFMANN: Das genügt. Die Anklage macht Sie verantwortlich für einen angeblich von Ihnen an Fegelein abgegebenen Funkspruch. In diesem Funkspruch heißt es:

[335] »Ich bitte Sie dem RF SS zu melden, und dem Führer vorzutragen, daß alle Vorkehrungen gegenüber Juden, politischen und Konzentrationslagerhäftlingen im Protektorat von mir heute persönlich getroffen wurden.«

Ich frage Sie, ist ein solcher Funkspruch von Ihnen abgegangen?

KALTENBRUNNER: Er ist nicht zur Absendung gekommen, weil die technische Verbindung nicht wiederhergestellt worden war.

VORSITZENDER: Welche Nummer hat das Dokument?


DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Ich habe keine Nummer genannt. Sie wurde dem Gericht nicht vorgelegt, ist aber in dem Anklage-Schriftsatz auf Seite 14 zu finden.


VORSITZENDER: Ich glaube, es ist 2519-PS und ist dem Gerichtshof vorgelegt worden.


KALTENBRUNNER: Es ist dieser Funkspruch geplant gewesen, der Text stammt wahrscheinlich von meinem mich begleitenden Adjutanten. Er wurde von mir nicht persönlich verfaßt: er kam, wie gesagt, nicht mehr zur Absendung.

Ich hatte am 19. April 1945 die Vollmacht bekommen, im Sinne der Besprechungen mit Burckhardt freihändig zu verfügen, und zwar über ausländische Zivilinternierte und hinsichtlich des Betretens aller Lager durch das Rote Kreuz. Ich habe bei dieser Gelegenheit erklärt, und zwar in Gegenwart Hitlers und Himmlers, daß mich mein Weg über Prag-Linz nach Innsbruck führe und daß ich dabei an Theresienstadt vorbeikäme. Ich sagte, dort befänden sich aber nicht nur jüdische Häftlinge, die der Betreuung durch das Rote Kreuz zugeführt werden sollen, sondern auch tschechische politische Häftlinge. Ich regte an, daß auch hier die Entlassung erfolgen möge, und auf das bezieht sich der Funkspruch. Ich hatte hierzu ausdrücklich aber erst am 19. April, abends um 6.00 Uhr, Vollmacht bekommen.


DR. KAUFFMANN: Die Anklage könnte daraus zunächst mit Recht herleiten, daß Sie auch für Konzentrationslagerfragen zuständig seien. Ich frage Sie, und bitte Sie mit Ja oder Nein zu antworten: Ist es richtig, daß die eben von Ihnen genannte Vollmacht vom 19. April 1945 die erste Vollmacht war auf diesem Gebiet überhaupt?


KALTENBRUNNER: Ja. Ich hätte sonst einer neuerlichen Vollmacht überhaupt nicht bedurft, wenn ich sie bis dorthin gehabt hätte.


DR. KAUFFMANN: In einer Rede Himmlers vom 3. Oktober 1943 in Posen vor den Höheren SS- und Polizeiführern werden Sie als Nachfolger Heydrichs bezeichnet. Die Anklage sieht darin eine Bestätigung für die gesamten Exekutiv- und für Ihre außerordentlichen Machtbefugnisse auf diesem Gebiet. Ist dieser formelle [336] Ausdruck, der sicherlich so gefallen ist, der Sachlage gerecht geworden oder nicht?


KALTENBRUNNER: Nein. Ich wehre mich schärfstens – ich habe es auch in der gesamten Voruntersuchung getan – als ein Nachfolger Heydrichs bezeichnet zu werden. Wenn mich Himmler in meiner Abwesenheit so bezeichnet hat, oder wenn er auch schon früher einmal in die Presse eine derartige Notiz oder Bekanntmachung lanciert hatte, so ist dies ohne mein Wissen und ohne meinen Willen geschehen, und ist das erste Mal hinsichtlich der Pressenotiz auf eine heftige Abwehr meinerseits gegenüber Himmler gestoßen. Ich bin an dem Tage, von dem Sie sprachen, an einer Venenentzündung in Berlin krank gelegen, im Gipsverband, und bin deshalb nicht zu dieser Besprechung gekommen. Ich habe zu Heydrich weder im Vollmachtsumfang noch in allen Äußerlichkeiten auch nicht die geringste Vergleichsmöglichkeit. Ich will hier ganz kurz sagen, daß ich bis zum letzten Tage meiner Tätigkeit von dem Gehalt eines Generals der Ordnungspolizei mit 1.320 Mark zu leben hatte, daß Heydrich in seinem Amt Bezüge über 30.000 Mark hatte, nicht als Honorierung eines höheren Dienstranges, sondern in Anerkennung seiner ganz anderen Position, die er hatte; ein Vergleich ist überhaupt unbillig.


DR. KAUFFMANN: Ich frage Sie weiter: Ist es richtig, daß Himmler Heydrich fürchtete, und zwar deshalb, weil ihm Heydrich zu sehr mit Machtvollkommenheiten ausgestattet war, und daß er deshalb in Ihrer Berufung gerade den Mann glaubte gefunden zu haben, der ihm, Himmler, völlig ungefährlich war?

Die Anklagebehörde hat Sie in diesem Zusammenhang in eine Parallele gestellt mit Heydrich, und, wie ich eben schon sagte, Sie als den zweiten Heydrich bezeichnet.


KALTENBRUNNER: Das Verhältnis zwischen Himmler und Heydrich ist vielleicht folgendermaßen ganz kurz zu charakterisieren. Heydrich war der weitaus intelligenteste von beiden. Er war zuerst ein außergewöhnlich gefügiges und gehorsames...


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, wir wollen nichts über Heydrichs Intelligenz hören. Der Zeuge hat immer wieder gesagt, daß er nicht sein Nachfolger war.


DR. KAUFFMANN: Dann darf ich die Frage, die bereits vorher gestellte, wiederholen. Sie lautet: Wollte Himmler durch Ihre Berufung einen Mann haben, der ihm, Himmler, völlig ungefährlich war?


KALTENBRUNNER: Er wollte niemals mehr eine solche Exekutivgewalt, wie sie in der Hand Heydrichs zusammengeballt war, aus der eigenen Hand weggeben. Im Augenblick, in welchem Heydrich tot gewesen ist, hat Himmler das gesamte Amt übernommen und [337] niemals mehr den Exekutivapparat aus seiner Hand gelassen. Er hat einmal die Erfahrung gemacht, wie gefährlich ihm ein Chef der Sicherheitspolizei werden kann, in der Person Heydrichs. Ein zweites Mal wollte er das nicht riskieren.


DR. KAUFFMANN: Sie wollen also damit im Endergebnis sagen, daß nach dem Tode Heydrichs Himmler die gesamte Exekutive in seiner Hand halten wollte und gehalten hat?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Nun zu einer anderen Frage. Sie haben gestern bekundet, den Begriff der sogenannten Endlösung erst später erfahren zu haben. Tatsächlich liefen derartige Aufträge von Himmler an Heydrich und an Eichmann bereits im Jahre 1941 oder 1942. Ist es richtig, daß Sie öfter mit Himmler zusammenkamen? Waren Sie mit Himmler befreundet?


KALTENBRUNNER: Es ist vollkommen falsch, ein Verhältnis zwischen mir und Himmler als freundschaftlich zu bezeichnen. Ich habe von ihm, so wie jeder andere Beamte, eine äußerst kühle und zurückhaltende Behandlung erfahren. Er war nicht der Mann, der irgendein persönliches Verhältnis zu jemandem hat herstellen können.


DR. KAUFFMANN: Es liegt nahe, wenn ich mich in die Situation der Anklage versetze, daß Sie Kenntnis über die Endlösung und deren Begriff gehabt haben müssen, wenn Sie öfter mit Himmler zusammenkamen. Ich frage Sie deshalb noch einmal: Hat Ihnen Himmler nicht einmal über diese Endlösung reinen Wein eingeschenkt?


KALTENBRUNNER: Nein, in dieser Form nicht. Ich habe gestern hier erklärt, daß sich auf Grund aller Unterlagen, die sich bei mir im Sommer und Herbst 1943 angesammelt hatten, auch Feindfunk, auch Auslandsmeldungen, die Überzeugung durchgesetzt hatte, daß die Behauptung von Vernichtung jüdischen Menschenlebens richtig sei, und daß ich mit dieser nunmehr in mir gereiften Überzeugung sofort zu Hitler gegangen bin, und 24 Stunden später zu Himmler, und ihnen dies vorgehalten und erklärt habe, daß ich hierzu auch nicht eine Minute meine Hand reichen könne. Ich habe von diesem Zeitpunkt an...


DR. KAUFFMANN: Sie haben das schon gestern gesagt. Sie brauchen es nicht mehr zu wiederholen.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, er hat das schon früher gesagt, und Sie haben uns erklärt, Sie würden in einer Stunde fertig sein; Sie haben jetzt schon fast eineinhalb Stunden gebraucht.


[338] DR. KAUFFMANN: Ich habe noch zwei oder drei Fragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


In dem Trial-Brief der Staatsanwaltschaft ist eine Bekundung von Schellenberg erwähnt, die lautet: »Aber wie mache ich es denn mit Kaltenbrunner? Er hat mich dann völlig in seiner Hand.«

Diese Erklärung hat Schellenberg in einer eidlichen Erklärung abgegeben. Himmler soll das geäußert haben. Geben Sie ganz kurz eine Erklärung, ob Sie eine derartige Erklärung Himmlers überhaupt für wahrscheinlich halten?

KALTENBRUNNER: Ich halte eine solche Erklärung nicht für wahrscheinlich. Wenn er sie geäußert hat, so kann sie nur im Zusammenhang mit...

VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Der Gerichtshof glaubt nicht, daß diese Frage dem Zeugen gestellt werden kann.


DR. KAUFFMANN:


[zum Zeugen gewandt]


Im Trial-Brief ist ein Dokument dieser Art vorgelegt und Ihnen zur Last gelegt worden. Aber wenn das Gericht es nicht wünscht, verzichte ich gern auf diese Frage.


VORSITZENDER: Es scheint dies nur eine Frage der Argumentierung zu sein, und Sie können das Affidavit nicht kritisieren, da es zum Beweis vorgelegt worden ist.


DR. KAUFFMANN: Dann komme ich zur letzten Frage. Ich frage Sie nun, ob für Sie die Möglichkeit bestanden hat, nach allmählicher Kenntnis der Zustände innerhalb der Gestapo, der Konzentrationslager und so fort eine Änderung herbeizuführen? Wenn diese Möglichkeit bestanden hat, können Sie sagen, daß durch Ihr Verbleiben im Amt eine Abschwächung auf diesem Gebiet und eine Besserung der Verhältnisse eingetreten ist?


KALTENBRUNNER: Ich habe mich wiederholt an die Front gemeldet. Aber die brennendste Frage, die ich persönlich bei mir zu entscheiden hatte, war: Wird der Zustand damit gebessert, gemildert oder geändert? Oder hast du selbst die Pflicht, alles auf diesem Posten zu tun, was zur Abänderung aller hier gegeißelten Zustände nötig ist? Auf die wiederholten Ablehnungen meiner Bitte um Frontverwendung konnte ich daher nicht anders, als mich persönlich dafür einzusetzen, ein System zu ändern, an dessen ideellen und gesetzlichen Grundlagen, wie alle hier vorgewiesenen Befehle vor meiner Zeit längst dargetan haben, ich nichts ändern konnte, sondern nur versuchen konnte, diese Methoden zu mildern, um sie endgültig beseitigen zu helfen.


DR. KAUFFMANN: Hielten Sie es also mit Ihrem Gewissen vereinbar, trotzdem zu bleiben?


[339] KALTENBRUNNER: Ich konnte meiner Ansicht nach angesichts der Möglichkeit, auf Hitler, auf Himmler und andere Personen immer wieder einzuwirken, mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, diese Position aufzugeben. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, Unrecht persönlich aufzutreten.


DR. KAUFFMANN: Ich habe keine Fragen mehr, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird die Verhandlung nun unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Wünscht ein Verteidiger Fragen an den Angeklagten zu stellen?

DR. DIX: Wissen Sie, Herr Zeuge, daß Schacht, bevor er in die Haft der Siegermächte kam, in einem Konzentrationslager gewesen ist?


KALTENBRUNNER: Ja.


DR. DIX: Seit wann wissen Sie das?


KALTENBRUNNER: Seitdem mir seine Frau einen Brief geschrieben hat, ich glaube, mit der Bitte, vorstellig zu werden, damit ihr Mann freigelassen wird.


DR. DIX: Wann war das ungefähr?


KALTENBRUNNER: Ich nehme an, um Weihnachten 1944 herum.


DR. DIX: Wissen Sie oder können Sie sich eine Vorstellung davon machen, auf wessen Veranlassung Schacht ins Konzentrationslager gekommen ist?


KALTENBRUNNER: Ich habe diese Zeilen der Gattin des Herrn Schacht, ich glaube noch am selben Tag, mit Kurier in die Adjutantur Hitlers geschickt, und ich glaube, über Fegelein oder einen Adjutanten Hitlers Auskunft bekommen zu haben, daß die Stellungnahme Hitlers eingeholt wird.

Wiederum einige Zeit später erfuhr ich, daß Schacht auf den Befehl Hitlers festgenommen worden ist, und zwar deshalb, weil er im Verdacht gestanden sei, zusammen mit Goerdeler oder jedenfalls einem der Exponenten des Hochverratsplanes und Attentates auf Hitler vom 20. Juli im Zusammenhang zu stehen.


DR. DIX: Ich habe einen Brief vor kurzer Zeit erhalten eines früheren Konzentrationslagerinsassen, der von dem Obersturmbannführer Stawitzky... Kennen Sie ihn?


KALTENBRUNNER: Nein.


DR. DIX: Er war der letzte Kommandant des Konzentrationslagers von Flossenbürg. In diesem Brief teilt mir der Schreiber mit, daß [340] ihm dieser Stawitzky gesagt hat, er hätte Befehl, Schacht umzubringen, und zwar gemeinschaftlich mit den übrigen Sonderhäftlingen, die da waren; das war Canaris usw. Wissen Sie etwas von einem derartigen Mordbefehl gegen Schacht?


KALTENBRUNNER: Nein.


DR. DIX: Halten Sie es für möglich, daß Stawitzky sich aus eigener Machtvollkommenheit zu einer derartigen Maßnahme entschließen würde?


KALTENBRUNNER: Nein.


DR. DIX: Wenn ich Ihre Antwort dahin verstehe, kann eine solche Anordnung nur von höchster Stelle, also entweder von Hitler oder von Himmler, ausgegangen sein?

KALTENBRUNNER: Ja, das können Sie annehmen. Bei der Person Schachts konnte es nur eine Anordnung Hitlers selbst gewesen sein.


DR. DIX: Danke schön.


DR. RUDOLF MERKEL, VERTEIDIGER FÜR DIE GESTAPO: Ich habe einige Fragen an den Zeugen. Herr Zeuge, in der Anklageschrift wird behauptet, die Staatspolizei habe in den Jahren 1943/45 etwa 40000 bis 50000 Mitglieder gehabt. Können Sie sich Ihrerseits daran erinnern?


KALTENBRUNNER: Ich glaube, daß diese Zahl etwas zu hoch ist.


DR. MERKEL: Wie hoch schätzen Sie die Zahl?


KALTENBRUNNER: Ich würde eher annehmen 35000 bis 40000.


DR. MERKEL: Wieviel Gestapo-Beamte waren in den besetzten Gebieten tätig? Die ungefähre Zahl?


KALTENBRUNNER: Das kann ich Ihnen auch nicht annähernd sagen. Ich glaube aber, eine Zahl gehört zu haben, zum Beispiel im besetzten Gebiet von Frankreich mit 800 Personen.


DR. MERKEL: Wissen Sie, wem diese Beamten in den besetzten Gebieten unterstellt waren?

KALTENBRUNNER: In den besetzten Gebieten dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und dieser dem Höheren SS- und Polizeiführer des besetzten Gebietes.


DR. MERKEL: Wissen Sie etwas davon, daß in den Dienststellen der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Kripo-Beamte, also Beamte der Kriminalpolizei, Aufgaben staatspolitischer Natur durchgeführt haben?


KALTENBRUNNER: Das wäre möglich.


[341] DR. MERKEL: Wie hoch war etwa die Zahl der in den Einsatzgruppen A bis G im Osten eingesetzten Gestapo-Beamten?


KALTENBRUNNER: Das weiß ich nicht.


DR. MERKEL: Wissen Sie etwas darüber, ob diese Beamten mit ihrer Eingliederung in die Einsatzgruppen aus dem Bereich der Staatspolizei ausschieden und in einer Sonderformation, in diesen Einsatzgruppen, verwendet wurden, deren Aufgaben mit denen der Staatspolizei an sich nichts mehr zu tun hatten?


KALTENBRUNNER: Ich glaube, daß man das annehmen kann, aber es ist die personelle Betreuung, also die Gehaltszahlung, weitergelaufen, aber die Befehlsgewalt, Befehlsbefugnis, ist jedenfalls eine andere gewesen.


DR. MERKEL: Wie gliedern sich die Angehörigen der Staatspolizei nach der Art ihrer Verwendung in Prozentzahlen ungefähr?

Erstens: Beamte mit reinen Verwaltungsaufgaben?


KALTENBRUNNER: Mindestens 20 Prozent.


DR. MERKEL: Beamte mit reinen sicherheitspolizeilichen Aufgaben?


KALTENBRUNNER: Auch soviel. Denn das größte Volumen nehmen auf jeden Fall die untergeordneten Dienststellen, also das technische Personal...


DR. MERKEL: Das wollte ich eben fragen. Das technische Personal, also Funker, Fernschreiber, Kraftfahrer, und das reine Büropersonal mit Schreibkräften, wieviel waren das zusammen?


KALTENBRUNNER: Ich könnte die erste Gruppe mit 20 Prozent Verwaltungskräften nennen und 20 Prozent sogenannte Vollzugsbeamte; dann gliedern sich die restlichen 60 Prozent in zwei gleichgroße Gruppen von je 30 Prozent, das technische Hilfspersonal und Büropersonal.


DR. MERKEL: Geben Sie bitte nur in einem kurzen Satz die Ziele und Aufgaben der Staatspolizei an.


KALTENBRUNNER: Sie sind hier schon wiederholt erläutert worden. Die Staatspolizei hat in erster Linie, so wie in jedem anderen Staat, den Schutz der staatlichen Einrichtungen vor Angriffen eines Staatsfeindes im Innern zu gewährleisten.


DR. MERKEL: Die Anklagebehörde behauptet, die Mitgliedschaft in der Geheimen Staatspolizei wäre freiwillig gewesen. Was sagen Sie dazu?


KALTENBRUNNER: Also ich glaube, daß diese Behauptung keineswegs aufrechterhalten werden kann, oder gar bewiesen werden kann. Ich möchte sagen, daß der Beamtenapparat, der im Jahre 1933 offensichtlich vorhanden gewesen ist, sich nur aus Beamten [342] zusammensetzen konnte, die eben schon damals auch Polizeibeamte gewesen sind.


DR. MERKEL: Sie sind zur Staatspolizei in welcher Form gekommen?


KALTENBRUNNER: Kommandiert.


DR. MERKEL: Kommandiert oder versetzt?


KALTENBRUNNER: Eine Staatspolizei hat es ja auch schon früher gegeben, die allerdings nicht Staatspolizei geheißen hat, sondern politische Polizeiabteilung.


DR. MERKEL: So ergänzte sich offenbar auch der Personalbestand der Staatspolizei in der Folgezeit, genau so wie der jeder anderen staatlichen Behörde, nämlich nach den Grundsätzen des deutschen Beamtenrechts?


KALTENBRUNNER: Unbedingt ja.


DR. MERKEL: Galt für den Dienstbetrieb des Reichssicherheitshauptamtes auch der Führerbefehl Nummer 1 über Geheimhaltung? Sie kennen doch das, daß niemand von einer Sache mehr erfahren darf, als er unbedingt zur Durchführung der Sache nötig hat? Galt diese Bestimmung auch für den Dienstbetrieb der Gestapo?


KALTENBRUNNER: Dieser Befehl galt nicht nur für die Wehrmachtsdienststellen, sondern für die gesamte innere Exekutive, für alle Verwaltungsstellen, und war in jedem Dienstzimmer des gesamten Reiches angeschlagen. So wurde natürlich diese Vorschrift ganz besonders streng im Rahmen der Polizei gehandhabt.


DR. MERKEL: Wissen Sie etwas darüber, daß ab 1. Oktober 1944 der gesamte Zollgrenzschutz, der bis dahin dem Reichsfinanzministerium unterstellt war, in das Amt IV, also Gestapo, Reichssicherheitshauptamt, eingegliedert worden war?


KALTENBRUNNER: Der Zollgrenzschutz ist auf Befehl Hitlers im Herbst 1944, ich glaube September, an Himmler übergegangen, und zwar aus dem Reichsfinanzministerium heraus.


DR. MERKEL: Wissen Sie, um wieviel Mann Personal es sich dabei ungefähr gehandelt hat?


KALTENBRUNNER: Der Zollgrenzschutz hatte ursprünglich 50000 Personen umfaßt. Er dürfte zu dieser Zeit aber um mindestens 10000 Personen geringer gewesen sein, weil Wiederholt Rekrutierungen und Anforderungen zu den Wehrmachtsteilen stattgefunden haben, also jüngere Jahrgänge in die kämpfende Truppe gesteckt wurden.


DR. MERKEL: Können Sie mit einem Satz das Aufgabengebiet des Zollgrenzschutzes umreißen?


[343] KALTENBRUNNER: Der Zollgrenzschutz hat, wie der Name sagt, die Finanzhoheit des Reiches durch Grenzsicherheitsmaßnahmen zu garantieren.


DR. MERKEL: Kann man etwa sagen, daß diese also schätzungsweise 40000 Beamten freiwillig der Gestapo beitraten?


KALTENBRUNNER: Nein, auf Befehl.


DR. MERKEL: Etwas anderes als der Zollgrenzschutz ist die Grenzpolizei. Wissen Sie, daß die bereits seit 1935 ein Teil der Staatspolizei war?

KALTENBRUNNER: Ja, und zwar war Müller Generalgrenzinspekteur des Reiches.


DR. MERKEL: Umreißen Sie bitte mit einem Satz die Aufgaben der Grenzpolizei.


KALTENBRUNNER: Die Grenzpolizei hatte an den Grenzübergängen, Straßen, Bahnen und Flughäfen die Paßrevision, also die ganz normale Grenzinspektionstätigkeit durchzuführen.


DR. MERKEL: War diese Aufgabe eine andere als vor 1933, hat sich darin etwas geändert?


KALTENBRUNNER: Nein.


DR. MERKEL: War diese Aufgabe verschieden mit der Aufgabe der Grenzpolizei in anderen Ländern?


KALTENBRUNNER: Nein, das stimmt nicht.


DR. MERKEL: Wie war das Verhältnis der Angehörigen der Staatspolizei, der Beamten und Angestellten zur SS; sind sie freiwillig zur SS beigetreten, zum großen Teil oder auf Grund einer Anordnung?


KALTENBRUNNER: Die freiwilligen Meldungen dürften verhältnismäßig gering gewesen sein. Ich weiß, daß später Himmler bei Beförderungen mehr zurückhaltend war, wenn der betreffende Beamte der SS nicht angehört hat, so daß aus diesem Grunde Meldungen, wenn nicht dem Herzen nach, so doch um befördert zu werden, erfolgten.


DR. MERKEL: Also, der größte Teil war auf Grund dieser...


KALTENBRUNNER: Ja, das ist im Beförderungssystem Himmlers gelegen gewesen.


DR. MERKEL: Hatten die Angehörigen der Staatspolizei, insbesondere die Beamten, irgendwie eine Möglichkeit, nach ihrem Gutdünken aus ihrem Amt auszuscheiden?


KALTENBRUNNER: Nein.


DR. MERKEL: Ein großer Teil der Staatspolizeiangehörigen waren sogenannte Notdienstverpflichtete. Können Sie dem Gericht ganz kurz den Begriff erläutern?


[344] KALTENBRUNNER: Das trifft bestimmt nicht zu für den Teil der Vollzugsbeamten, im übrigen Personal zunehmend mehr, je weiter der Krieg fortgeschritten war, denn die Verluste waren natürlich sehr hoch, wie in allen Teilen der Polizei und Wehrmacht, und so konnte das Personal natürlich am Schluß auch nur mehr mit Notdienstverpflichteten auf dem erforderlichen Stand erhalten werden. Das trifft jedenfalls für das technische und Büropersonal zu.

DR. MERKEL: Waren dann diese Notdienstverpflichteten freiwillig der Staatsdienstpolizei beigetreten?


KALTENBRUNNER: Darauf hatten sie keinen Einfluß, sondern sie wurden im Verhandlungswege mit den zuständigen Arbeitsämtern auf den Notdienstplatz gestellt, auf den das Reich sie befohlen hatte.


DR. MERKEL: Was geschah mit den Angehörigen der Staatspolizei, die sich bei Vernehmungen irgendwelcher Exzesse schuldig machten oder irgendwelche Eigentumsdelikte begangen haben?


KALTENBRUNNER: Da galt unbedingt dasselbe, wie für alle Himmler unterstellten Organisationen, für die die eigene SS- und Polizeigerichtsbarkeit eingerichtet war. Das kann man mit einem Satz dadurch charakterisieren, daß sie um ein Mehrfaches strengere Strafen ausgesprochen hat als die Zivilgerichtsbarkeit.


DR. MERKEL: Ein Antragsteller behauptet, er hätte für ein Delikt, und zwar weil er einem Gefangenen mehrere unbedeutende Gegenstände genommen hat, eine größere Zuchthausstrafe erhalten. Ist das der durchwegs normale und passende Rahmen gewesen?


KALTENBRUNNER: Ja.


DR. MERKEL: Wissen Sie, wer in das SS-Konzentrationslager Danzig-Matzkau kam?

KALTENBRUNNER: In das SS-Konzentrationslager Danzig-Matzkau, das nicht Konzentrationslager, sondern SS-Straflager geheißen hat, ist jeder gebracht worden, der mit einer Freiheitsstrafe vom SS- und Polizeigericht verurteilt war.


DR. MERKEL: Konnte ein Gestapoangehöriger, auch der eines höheren Dienstranges, ein Konzentrationslager besuchen?


KALTENBRUNNER: Nur mit ausdrücklicher Genehmigung Pohls beziehungsweise Glücks.


DR. MERKEL: Gilt dasselbe auch für die Höheren SS- und Polizeiführer für die in ihrem Bereich liegenden Lager?


KALTENBRUNNER: Das könnte ich mit Bestimmtheit nicht sagen. Auf jeden Fall nehme ich an, daß auch sie angefragt haben oder anfragen mußten.


DR. MERKEL: Sind Ihnen die sogenannten »verschärften Vernehmungen« bekannt? Gibt es die auch in anderen Staaten?


[345] KALTENBRUNNER: Ich war Präsident der Internationalen Kriminalpolizeikommission. Als solcher hatte ich Gelegenheit, im Herbst 1943 auf einer Tagung auch über dieses Thema zu sprechen. Nicht nur aus dieser Begegnung, sondern aus jahrelanger Lektüre der Auslandspresse stellte ich fest, daß jede Polizei stets sich auch verschärfter Vernehmungsmethoden bediente.


DR. MERKEL: Konnte ein Staatspolizeibeamter...


VORSITZENDER: Dr. Merkel, es scheint für diesen Fall nicht wesentlich zu sein, was bei internationalen Polizeikommissionen vorkam.


DR. MERKEL: Ich wollte ihn nur fragen, ob diese verschärften Vernehmungen in Deutschland und auch in anderen Staaten angewandt wurden.


VORSITZENDER: Das interessiert uns hier nicht.


DR. MERKEL: Die verschärften Vernehmungen werden aber der Staatspolizei zur Last gelegt, und zwar in dem Anklagebrief gegen die Staatspolizei, Herr Präsident!


[Zum Zeugen gewandt:]


Konnte ein Staatspolizeibeamter, der einen zeitlich begrenzten Schutzhaftbefehl ausgeführt hat, an irgendeinen körperlichen Nachteil oder sogar an den Tod des Häftlings denken bei Einlieferung in das Konzentrationslager?

KALTENBRUNNER: Bei einem zeitlich begrenzten Haftbefehl bestimmt nicht.

DR. MERKEL: Hat ein sogenanntes Haftprüfungsverfahren auch für die Insassen der Konzentrationslager gegolten?


KALTENBRUNNER: Jede Schutzhaft war im Frieden bestimmt mehrmaliger, im Kriege zweimaliger Überprüfung ausgesetzt...


DR. MERKEL: Einen letzten Komplex...


KALTENBRUNNER:... aber hier ist die Prüfung nicht ein Ergebnis einer staatspolizeilichen Prüfung gewesen, sondern das Prüfungsergebnis mußte herbeigeführt werden über den Lagerkommandanten, der ja selbst wiederum über die Führung der Häftlinge Bericht zu erstatten hatte. Dieser Bericht mußte vom Lagerkommandanten an den Inspektor der Konzentrationslager gegeben werden, und zwar mußte die Staatspolizei darüber verhandeln.


DR. MERKEL: Die Anklagebehörde hatte in erheblichem Umfange Folterungen und Mißhandlungen gelegentlich von Vernehmungen in den besetzten Westgebieten, insbesondere in Frankreich, Holland, Belgien, Norwegen unter Beweis gestellt. Waren hierzu irgendwelche Befehle des Reichssicherheitshauptamtes ergangen, diese Folterungen vorzunehmen?


[346] KALTENBRUNNER: Nein, mit Bestimmtheit nicht.


DR. MERKEL: Wie erklären Sie sich die Tatsache dieser Mißhandlungen?


KALTENBRUNNER: Ich habe auch von solchen Mißhandlungen, wie sie hier der Staatspolizei zur Last gelegt worden sind, nichts gehört. Es kann sich meines Ermessens um Ausschreitungen von Einzelpersonen gehandelt haben. Eine Weisung hierzu ist bestimmt nicht ergangen.


DR. MERKEL: Ist Ihnen bekannt, daß in den besetzten Gebieten Angehörige der Untergrund- und Widerstandsbewegung und auch verbrecherischer Elemente sich als deutsche Staatspolizeibeamte ausgaben, um ihre Ziele leichter zu erreichen?


KALTENBRUNNER: Das ist wiederholt behauptet worden, ich könnte mich aber auch nicht erinnern, im einzelnen genaue Unterlagen gesehen zu haben.


DR. MERKEL: Ich danke. Herr Präsident, ich habe keine weiteren Fragen.


DR. KARL HAENSEL, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER FÜR DIE SS: Herr Zeuge! Sie sind im Jahre 1932 in die österreichische SS eingetreten, haben Sie gesagt.


KALTENBRUNNER: Ja.

DR. HAENSEL: Bestand ein Unterschied zwischen der österreichischen und der deutschen SS, oder war es eine einheitliche Gruppe?


KALTENBRUNNER: Eine gewisse organisatorische Angleichung hat wohl erst nach dem Anschluß stattgefunden. Bis zum Anschluß kann die SS in Österreich kaum unterschieden werden von der Partei oder von der SA selbst.


DR. HAENSEL: Geben Sie summarisch, ziffernmäßig die Stärke der österreichischen SS, der Sie angehörten, an. Einmal vor dem österreichischen Anschluß 1938 und ferner zu der Zeit, in der Sie beigetreten sind. Wie hat sich ungefähr ziffernmäßig die Entwicklung vollzogen?


VORSITZENDER: Sie sprechen zu schnell.


DR. HAENSEL:... die Entwicklung der österreichischen SS, der Sie angehörten, vollzogen in 1938 wie 1932?


KALTENBRUNNER: Ich glaube, daß zum Zeitpunkt des Anschlusses Österreichs die Spitzenmitgliedschaft vielleicht 7500 betragen hat.


DR. HAENSEL: Spielte diese Gruppe in Österreich die Rolle einer Fünften Kolonne? Ist die Fünfte Kolonne für Sie überhaupt ein Begriff?

[347] KALTENBRUNNER: Ja, die Fünfte Kolonne ist mir ein Begriff geworden schon durch die Feindbehauptungen, aber die österreichische SS als eine Fünfte Kolonne zu bezeichnen, ist vollkommen falsch. Sie hat niemals die Aufgabe einer Nachrichtengewinnung oder einer Feindsabotage oder so was Ähnliches gehabt.


DR. HAENSEL: War in der österreichischen SS, der Sie angehörten, die Absicht spürbar, mit Gewalt den Anschluß Österreichs an Deutschland zu vollziehen, oder sollte die Herbeiführung dieses Zusammenschlusses durch Volksentscheid, durch legale Maßnahmen erfolgen?


KALTENBRUNNER: Es bestand weder ein solcher Plan mit der SS, einen gewaltsamen Anschluß herbeizuführen, noch entspricht dies der faktischen politischen Entwicklung. Es hat auch niemals eine Notwendigkeit hierzu bestanden, weil die Anschlußbewegung ja ohne jeden solchen äußeren Anstoß überzeugend stark genug war.


DR. HAENSEL: Es ist behauptet worden, daß die SS-Standarte 86 – das war wohl die Standarte in Wien...


KALTENBRUNNER: Sie meinen, beim Dollfuß-Putsch?

DR. HAENSEL: Richtig. Würden Sie darüber etwas sagen? Besteht eine Verbindung der Arbeit dieser Standarte mit der Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers?


KALTENBRUNNER: Das halte ich für falsch. Ich muß berichtigen, diese Standarte hatte später nicht die Zahl 86, sondern die Zahl 89. Zweitens war die Gruppe, die in das Bundeskanzleramt am 25. Juli 1934 eingedrungen war, nicht eine Gruppe der SS, sondern eine Gruppe von ehemaligen Angehörigen des österreichischen Bundesheeres, die wegen nationalsozialistischer Betätigung aus dem Heere entlassen waren. Die näheren Zusammenhänge kenne ich nicht. Sie wird aber der damalige höchste österreichische Polizeichef, Dr. Skubl, genau kennen, der, soviel ich weiß, noch als Zeuge hier in einem anderen Falle beantragt ist. Ich bitte, an diesen die Frage zu stellen.


DR. HAENSEL: Wollen Sie sich an den Einzug der Truppen in der Nacht vom 11. März 1938 erinnern? Was für Truppen sind nach Ihrer Erinnerung da eingezogen? Ich frage: Waren es SS-Verbände, waren es andere Verbände? Waren es Heeresverbände, waren SS-Verfügungstruppen dabei? Wie ist Ihre Erinnerung?


KALTENBRUNNER: Meine Erinnerung ist die, daß in erster Linie Verbände der Wehrmacht, natürlich Verbände der Luftwaffe und von der Waffen-SS ein Regiment – ich wüßte aber nicht mehr welches-, wahrscheinlich die Standarte »Deutschland«, am Einmarsch beteiligt waren.


DR. HAENSEL: Wie ist das Zahlenverhältnis zwischen Wehrmacht und Standarte »Deutschland« ungefähr?


[348] KALTENBRUNNER: Die Standarte »Deutschland« wird vielleicht damals 2800 Mann umfaßt haben. Wieviel Wehrmachtsverbände beteiligt gewesen sind, weiß ich nicht.


DR. HAENSEL: Um an einer Zahl nochmals anzuknüpfen: Wie groß ist nach Ihrer Vorstellung die Gesamtzahl, der Gesamtpersonenkreis, wenn man von SS spricht? Ich will es Ihnen erleichtern. Es ist in einer Zuschrift, die ich gesehen habe, ausgeführt, daß insgesamt in den verschiedenen Zeiten dreiviertel bis eine Million Männer durch die SS gegangen seien. Ist eine solche Zahl richtig?


KALTENBRUNNER: Eine Million ist bestimmt zuviel. Alle Teile der SS zusammen, einschließlich Allgemeiner SS und einschließlich Waffen-SS, einschließlich aller SS-Angehöriger in allen Polizeisparten, glaube ich, daß es 720000 bis 750000 Männer gewesen sind. Davon sind mindestens 320000 bis 350000 Mann gefallen. Die Verluste könnten vielleicht noch höher sein, aber ich glaube, daß hier genauere Ziffern bei einem der Angeklagten der Wehrmacht zu erfahren wären. Das weiß ich nicht genau.


DR. HAENSEL: Von diesem ganzen Personenkreis, wieviel Männer, glauben Sie nach Ihrer Kenntnis, haben mit Konzentrationslagern zu tun gehabt, mit Bewachung und so weiter, mit Verwaltung und so weiter? Wieviel, ziffernmäßig?


KALTENBRUNNER: Das ist eine Frage, die mich sehr überrascht und die sofort nicht beantwortet werden kann. Da müßte man einen Bleistift und Papier zur Hand nehmen, um das auszurechnen.


DR. HAENSEL: Könnten Sie aus eigener Kenntnis...


KALTENBRUNNER: Natürlich ist es nur ein Bruchteil, ein ganz kleiner Bruchteil der Gesamtzahl.


DR. HAENSEL: Haben diejenigen SS-Angehörigen, einerlei wieviel es nun sind, die nicht mit der Konzentrationslagerverwaltung zu tun hatten, irgendeinen Einblick in diese Dinge, in diese Verwaltung und was sich dort ereignete, gehabt?


KALTENBRUNNER: Bestimmt nicht.


DR. HAENSEL: Woraus schließen Sie das mit dieser Bestimmtheit?

KALTENBRUNNER: Aus der mir selbst und persönlich bekanntgewordenen strengsten Abschließung der Konzentrationslager durch Himmler und seine Organisation.


DR. HAENSEL: Wurden die Beamten des von Ihnen geleiteten Amtes zum Beispiel, des Sicherheitshauptamtes, wurden sie nur oder im wesentlichen aus SS-Leuten rekrutiert?


KALTENBRUNNER: Nein, keineswegs. Wenn ich allein an den Vertrauensmänner- und Mitarbeiterapparat des Sicherheitsdienstes [349] im Inland denke, so verhält sich die Zahl der SS-Angehörigen zu der der Nicht-SS-Angehörigen wie fünf zu hundert.


DR. HAENSEL: Also auf hundert Beamte kamen fünf, die durch die SS gelaufen sind?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


DR. HAENSEL: Bestanden nach Ihrer Kenntnis Vorschriften, die die körperliche Mißhandlung von Konzentrationslagerinsassen ausschlossen, und waren diese Vorschriften in der SS bekannt?


KALTENBRUNNER: Sie waren fast in jedem Verfügungs- und Ordnungsblatt des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei enthalten, gedruckt. Sie sind jedem SS-Mann als Gesetz mitgeteilt gewesen. Und sie sind schwerstens bestraft worden, wenn sie gemeldet waren oder in Erscheinung getreten sind. Ich weiß nicht, in welchem Umfang und Zustand das SS-Straflager in Danzig-Matzkau in Feindeshand gefallen ist. Ich bin überzeugt, daß alle dort die Strafe Verbüßenden über diese harte Bestrafung im Zusammenhang mit einer etwa vorgekommenen Mißhandlung Auskunft geben werden.


DR. HAENSEL: Ich bin fertig, meine Herren.


VORSITZENDER: Wünscht die Anklagebehörde ein Kreuzverhör vorzunehmen?


OBERST AMEN: Angeklagter! Um die Dauer dieses Kreuzverhörs möglichst abzukürzen, will ich sicher sein, daß wir beide uns genau darüber klar sind, was Ihre Stellung zu mehreren besonderen Punkten ist.

Erstens, nun Sie geben zu, daß Sie von Ende Januar 1943 bis zum Ende des Krieges den Titel führten: Chef des RSHA und Chef der Sicherheitspolizei und SD. Stimmt das?


KALTENBRUNNER: Jawohl, das stimmt, mit jenen Einschränkungen, die ich gestern hinsichtlich meiner Befehlsbefugnisse an die Staatspolizei und Kriminalpolizei gemacht habe.


OBERST AMEN: Und wenn Sie von diesen Einschränkungen sprechen, dann meinen Sie dabei diese angebliche Übereinkunft mit Himmler. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Das war keine angebliche Übereinkunft mit Himmler, sondern es war eine vom ersten Tag angefangen feststehende Tatsache, daß ich den Auftrag zur Schaffung eines reichszentralen Meldedienstes zu übernehmen hatte, und daß er das Kommando auf den anderen Sektoren zu behalten hätte.


OBERST AMEN: Sie geben auf jeden Fall zu, daß Sie diesen Titel hatten, aber Sie bestreiten, daß Sie Befehlsgewalt hatten? Stimmt das?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


[350] OBERST AMEN: Der Titel, den Sie führten, war derselbe, den Heydrich vorher hatte, der am 4. Juni 1942 gestorben war. Richtig?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Der Titel wurde nicht geändert, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Und Sie haben ausgesagt, daß Sie die Verantwortung übernehmen für all die Dinge, die Sie persönlich getan, oder von denen Sie persönlich Kenntnis hatten. Das stimmt, nicht wahr?


KALTENBRUNNER: Ja. Eines könnte ich hier noch ergänzen, daß mein Titel eine Ausweitung erfahren hat am 14. Februar 1944, als das militärische Nachrichtenwesen in Form des Amtes OKW Abwehr von Hitler an Himmler übertragen wurde. Dort ist auch mein Titel als Chef des gesamten Reichs-Zentral-Meldedienstes in anderen Ressorts geläufig geworden.

Und es ist vielleicht noch zu ergänzen, daß die Eigenschaft und die Betrauung eines Menschen mit einer, ein großes Reich umspannenden und sich in das Ausland erstreckenden Nachrichtenaufgabe nicht veröffentlicht wird, und ich darf dabei auf England verweisen, dessen Chef des Secret Service über andere...


OBERST AMEN: Angeklagter, wollen Sie bitte versuchen, sich darauf zu beschränken, wenn irgend möglich, meine Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten und nur kurze Erläuterungen zu geben, da wir zu all diesen anderen Dingen noch rechtzeitig kommen werden. Wollen Sie das bitte versuchen?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Hatten Sie persönliche Kenntnis oder hatten Sie persönlich etwas zu tun mit Greueltaten, die in den Konzentrationslagern während des Krieges vorkamen?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Aus diesem Grunde übernehmen Sie keine Verantwortung für derartige Greueltaten vor diesem Gerichtshof. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Nein, ich übernehme diesbezüglich keine.


OBERST AMEN: Und daher lehnen Sie die Richtigkeit von Aussagen ab, wie sie hier zum Beispiel von Höllriegel gemacht wurden, daß Sie Hinrichtungen in Mauthausen angesehen haben. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Es ist mir gestern schon vorgehalten worden, was Höllriegel gesagt hat; ich halte für falsch und unrichtig, daß ich jemals eine Gaskammer weder in Funktion noch zu einer anderen Zeit gesehen habe.


[351] OBERST AMEN: Sehr gut. Sie hatten persönlich keine Kenntnis und haben persönlich nichts mit dem Programm zur Vernichtung der Juden zu tun gehabt, ist das richtig, mit Ausnahme dessen, daß Sie dagegen waren?


KALTENBRUNNER: Nein, mit Ausnahme dessen, daß ich dagegen war, habe ich in dem Augenblick, als ich davon als Tatsache Kenntnis erhielt und davon überzeugt sein mußte, meine Vorstellungen dagegen bei Hitler und Himmler erhoben, mit dem Enderfolg, daß sie auch eingestellt wurde.


OBERST AMEN: Sie übernehmen deshalb keine Verantwortung für das, was im Zusammenhang mit dem Programm zur Vernichtung der Juden geschehen ist. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Und dasselbe gilt für das Programm der Zwangsarbeit?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Dasselbe gilt für die Säuberung des Warschauer Ghettos?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Dasselbe gilt für die Hinrichtung der 50 Flieger von Stalag Luft III?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Dasselbe gilt auch für die verschiedenen Befehle zur Ermordung feindlicher Flieger. Richtig?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Und Sie haben dieselben Dinge in Ihren Verhören vor diesem Prozeß tatsächlich ebenso verneint. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Ja.

OBERST AMEN: Und Sie verneinen sie auch heute noch?


KALTENBRUNNER: Jawohl. Aber zu den Verhören vor der Gerichtssitzung darf ich mich im Lauf des Kreuzverhörs noch einmal äußern?


OBERST AMEN: Gut, wenn wir dazu kommen, geben Sie uns Bescheid. Ist es oder ist es nicht eine Tatsache, daß die Gestapo, Amt IV, Reichssicherheitshauptamt, Berichte über Konzentrationslager aufstellte, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt und dann an Himmler weitergeleitet wurden, ja oder nein?


KALTENBRUNNER: Nein, ich kann mich an solche Berichte nicht erinnern, sondern der normale Weg war der, daß Müller Himmler unmittelbar berichtet hat.


OBERST AMEN: Leugnen Sie gleichfalls...


[352] KALTENBRUNNER: Vielleicht darf ich noch ergänzen. Es sind selbstverständlich Komplexe gewesen, in welchen ich auch aus anderen Gründen schon davon unterrichtet sein mußte, z.B. der große innenpolitische Vorgang des Anschlages vom 20. Juli 1944. In solchen Zusammenhängen bin ich selbstverständlich unterrichtet worden, aber hier nicht durch das Amt IV, sondern durch...


OBERST AMEN: Ich spreche von allgemeinem Geschäftsgang und nicht von besonderen Ausnahmen, verstehen Sie?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Und Sie streiten auch ab, daß Müller als Chef des Amtes IV sich stets mit Ihnen hinsichtlich aller wichtigen Dokumente besprochen hat?


KALTENBRUNNER: Ja, das will ich nicht nur abstreiten, sondern die Tatsache spricht dagegen, daß er ja unmittelbare Vollmachten von Himmler dafür hatte. Er hatte keinen Anlaß, die Sache mit mir vorher abzusprechen.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Angeklagten das Dokument L-50 vorzulegen, welches nun Beweisstück US-793 wird.


VORSITZENDER: Ist denn dieses Dokument nicht bereits vorgelegt worden?


OBERST AMEN: Nein, Herr Vorsitzender. Man sagt mir, daß es noch nicht vorgelegt wurde.


[Zum Zeugen gewandt:]


Nebenbei, kannten Sie Kurt Lindow, der dieses Affidavit vom 2. August 1945 ausstellte?

KALTENBRUNNER: Nein.

OBERST AMEN: Obwohl er ein Beamter im Reichssicherheitshauptamt bis 1944 war? Lassen Sie uns zusammen den zweiten und vierten Absatz lesen. Ich möchte die Zeit des Gerichtshofs nicht dazu in Anspruch nehmen, den ersten und dritten Absatz zu verlesen. Absatz 2 lautet, wie Sie finden werden, folgendermaßen:

»Auf Grund allgemeiner Erfahrungen sowie einzelner Vorfälle kann ich bestätigen, daß die Geheime Staatspolizei (Amt IV) Berichte über die Gepflogenheiten der Verwaltungen in den Konzentrationslagern verfaßt hat und daß diese über den Amtschef IV zur Unterschriftsleistung durch den Chef der Sicherheitspolizei dem Reichsführer Himmler vorgelegt worden sind.«

KALTENBRUNNER: Darf ich mich gleich hierzu äußern? Es wäre vielleicht doch wichtig, auch den Punkt 1 zu verlesen.

OBERST AMEN: Aber bitte, fassen Sie sich so kurz wie möglich.


[353] KALTENBRUNNER: Es ist der Punkt 1 deshalb zu lesen wichtig, weil in diesem Punkt 1 enthalten ist, daß dieser Zeuge Lindow sich 1938 bis 1940 in diesem Referat, in welchem solche Berichte geschrieben worden sind, befunden hat. 1940/41 war er in der Spionageabwehr tätig. 1942 bis 1943 im Referat zur Bekämpfung des Kommunismus. Später im Referat über das Unterrichtswesen. Ich glaube daher, daß seine Äußerung im Punkt 2, daß er von dieser Gepflogenheit der Staatspolizei Kenntnis hatte, daß nämlich über den Amtschef IV durch den Chef der Sicherheitspolizei an Himmler Berichte vorgelegt wurden über Vorkommnisse in Konzentrationslagern sich nur auf die Zeit zwischen 1938 und 1940 beziehen kann. In der späteren Zeit hat er aus seiner eigenen Angabe keine persönlichen Erfahrungen.


OBERST AMEN: Mit anderen Worten, er sagt nicht die Wahrheit darüber, wie die Verhältnisse waren zur Zeit, als Sie im Reichssicherheitshauptamt tätig waren. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Ich habe nichts davon gelesen. Er behauptet, daß nicht...


OBERST AMEN: Ich wollte Ihre Aufmerksamkeit auf zwei Absätze richten. Wir haben bereits Absatz 2 besprochen und wir wollen jetzt Absatz 4 lesen:

»Meines Wissens war kein Amtschef oder sonst ein zeichnungsberechtigter Beamter des RSHA ermächtigt, in irgendwelchen grundsätzlichen Dingen oder Angelegenheiten von besonderer politischer Bedeutung ohne Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei zu zeichnen – auch nicht während dessen vorübergehender Abwesenheit. Aus eigener Erfahrung kann ich darüber hinaus bestätigen, daß gerade der Amtschef IV, Müller, hinsicht lich der Unterschriftsleistung in Fragen allgemeiner Art und von gegebenenfalls größerer Tragweite sehr zurückhaltend war und Vorgänge solcher Art meist bis zur Rückkehr des Chefs der Sicherheitspolizei liegen ließ, wodurch oft leider längere Zeit verloren ging.

gezeichnet Kurt Lindow.«


KALTENBRUNNER: Ja, dazu sind zwei Bemerkungen zu machen:

Erstens, diese Behauptung widerspricht restlos der Zeugenaussage verschiedener Zeugen, die von der außergewöhnlichen und stets gehandhabten ungeheueren Vollmacht und Selbständigkeit Müllers gesprochen und Zeugnis gegeben haben.

Zweitens, diese Beschreibung Lindows trifft auf die Zeit zu, in welcher Heydrich tätig gewesen ist, also, in welcher Lindow zwischen 1938 und 1940 Erfahrungen sammeln konnte. Sie trifft nicht zu auf die Zeit, in welcher sich Himmler unmittelbare Befehlsgebung an [354] Müller vorbehalten hatte, weil mein Aufgabengebiet so überwältigend groß gewesen ist, daß es allein zu schaffen für einen Menschen fast unmöglich war.


OBERST AMEN: Ich will jetzt nicht zuviel Zeit dazu verwenden, Angeklagter, aber die Absätze, die ich Ihnen vorgelesen habe, stimmen mit der Zeugenaussage Ohlendorfs vor diesem Gerichtshof überein, nicht wahr?

KALTENBRUNNER: Die Aussagen Ohlendorfs in dieser Richtung sind mir gestern von meinem Verteidiger vorgehalten worden. Aber auch aus den Aussagen von Ohlendorf glaube ich klar zu entnehmen, daß jeder exekutive Befehl, also auch Schutzhaftbefehl, er hat das gekennzeichnet mit den Worten »bis zur letzten Waschfrau«, der unmittelbaren Zustimmung Himmlers, der ja nur an Müller delegieren konnte, vorbehalten geblieben sind. Er hat allerdings hinzugefügt, er weiß nicht, ob eine solche Vollmachtsbeschränkung bei mir eingetreten sei und ob ich nicht doch auch solche Befugnisse gehabt habe. Aber mit Bestimmtheit kann er das nicht sagen und sein übriges Zeugnis spricht dagegen, daß ich sie gehabt hätte.


OBERST AMEN: Wir wissen alle, was Ohlendorf ausgesagt hat. Ich möchte Sie nur fragen, ob Sie die Aussage Ohlendorfs als richtig anerkennen. Sie haben uns bei Verhören gesagt, daß Sie mit Ohlendorf den meisten Kontakt hatten und daß Sie ihm mehr als allen Ihren anderen Mitarbeitern trauen, daß er die Wahrheit sprechen wird, stimmt das nicht?


KALTENBRUNNER: An diese letzte Bemerkung kann ich mich nicht erinnern. Die erste Behauptung, daß er einer meiner Hauptmitarbeiter gewesen ist, ist schon dadurch gerechtfertigt und bewiesen, daß er Chef des innerdeutschen Nachrichtenwesens gewesen ist, welches ein Teil meines Meldeapparates geworden ist, also alle Nachrichten innerpolitischer Natur und über die gesamten deutschen Lebensgebiete habe ich, und zwar zum größten Teil aus diesem Amt III bezogen, abgesehen von jenem von mir dann selbst und persönlich aufgebauten Zusatzapparat.


OBERST AMEN: Kurz nach Ostern 1934 waren Sie im Anhaltelager Kaisersteinbruch in Haft?


KALTENBRUNNER: In welchem Jahr sagten Sie bitte?


OBERST AMEN: 1934.


KALTENBRUNNER: Jawohl, vom 14. Jänner bis Anfang Mai.


OBERST AMEN: Haben Sie jemals in Begleitung von anderen SS-Beamten das Lager Mauthausen besichtigt?


KALTENBRUNNER: Mit anderen SS-Beamten, nein. Ich bin meines Wissens allein hingefahren und hatte mich dort bei Himmler [355] zu melden, der, wie ich gestern schon erzählt habe, auf einer Besichtigungsfahrt in Süddeutschland war.


OBERST AMEN: Und Sie sind nur in den Steinbruch gegangen. Ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN: Kannten Sie Karwinsky, der im Kabinett Dollfuß und Schuschnigg vom September 1933 bis Oktober 1935 Staatssekretär war, Karwinsky?


KALTENBRUNNER: Ich habe Karwinsky einmal gesehen. Ich glaube, er hatte damals während unseres Hungerstreikes im Anhaltelager Kaisersteinbruch uns besucht. Sonst habe ich ihn nie gesehen. Es kann aber auch sein, daß es einer seiner Vertreter war, das weiß ich nicht.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Angeklagten Dokument 3843-PS zur Einsicht zu geben, das nun Beweisstück US-794 wird. Ich möchte den Gerichtshof darauf aufmerksam machen, daß dieses Beweisstück in nicht einwandfreier Sprache gehalten ist, aber in Anbetracht der gegen den Angeklagten erhobenen Anschuldigung halte ich es dennoch für meine Pflicht, es zu verlesen.

Wollen Sie Seite 3 aufschlagen Angeklagter.


KALTENBRUNNER: Auf Seite 3 sind es nur noch wenige Zeilen. Darf ich das ganze Dokument vorher lesen, bitte?


OBERST AMEN: Dies würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen, Angeklagter. Ich bin nur an dem Absatz interessiert, der sich auf Seite 3 des englischen Textes befindet und mit den Worten beginnt: »Kurz nach Ostern...« Haben Sie die Stelle gefunden?


KALTENBRUNNER: Jawohl.


OBERST AMEN:

»Kurz nach Ostern 1934 erhielt ich die Meldung, daß die Häftlinge im Anhaltelager Kaisersteinbruch in den Hungerstreik getreten seien. Ich begab mich darauf selber hin, um mich über die Lage zu informieren. Während in den meisten Baracken verhältnismäßig Ruhe und Disziplin herrschte, ging es in einer Baracke sehr wüst zu, wobei mir ein hochgewachsener Mann als der sichtliche Anführer des Widerstandes auffiel. Es war dies der damalige Rechtsanwaltsanwärter Kaltenbrunner, der wegen seiner illegalen Betätigung in Oberösterreich in Haft war. Während alle übrigen Baracken nach einer Aussprache, die ich mit Vertretern der Häftlinge hatte, den Hungerstreik aufgaben, verharrte die unter Kaltenbrunner stehende Baracke weiter im Streik. Kaltenbrunner habe ich dann im Lager Mauthausen, als ich in schwerkrankem Zustand [356] auf faulem Stroh mit vielen 100 anderen schwerkranken Personen, die sich zum Teil in sterbendem Zustand befanden, lag, wiedergesehen. Die an Hungerödem und schwersten Darmerkrankungen leidenden Häftlinge lagen im strengen Winter in ungeheizten Baracken. Es fehlten die primitivsten sanitären Vorkehrungen. Die Klosettanlagen und die Waschräume waren durch Monate unbenutzbar. Die Schwerkranken mußten ihre Notdurft auf kleinen Marmeladeeimern verrichten. Das verunreinigte Stroh wurde durch Wochen nicht erneuert, so daß sich eine stinkende Jauche bildete, in der Würmer und Maden herumkrochen. Ärztliche Pflege und Medikamente gab es nicht. Die Zustände waren so, daß 10 bis 20 Personen pro Nacht starben. Kaltenbrunner ist mit einem glänzenden Gefolge hoher SS-Funktionäre durch die Baracke durchgegangen, hat alles gesehen, mußte alles sehen. Wir haben die Illusion gehabt, daß diese unmenschlichen Zustände sich nunmehr ändern werden, aber sie haben offenbar die Billigung Kaltenbrunners gefunden, denn es geschah nichts.«

Stimmt das oder stimmt das nicht?

KALTENBRUNNER: Dieses Dokument, welches mir offensichtlich zur Überraschung vorgelegt worden ist, kann von mir restlos widerlegt werden.

OBERST AMEN: Ich frage Sie zunächst, sagen Sie, ist es richtig oder falsch?


KALTENBRUNNER: Es stimmt nicht und kann von mir in allen mir vorgehaltenen Einzelheiten restlos widerlegt werden.


OBERST AMEN: Fassen Sie sich möglichst kurz.


KALTENBRUNNER: Ich kann es unmöglich kürzer machen, als Sie es selbst, Herr Ankläger, vorgetragen haben. Ich muß auf jedes einzelne Wort, das mich belastet, ja eingehen. Hier behauptet Karwinsky...


OBERST AMEN: Einen Augenblick bitte. Vielleicht wollen Sie warten, bis ich Ihnen zwei weitere Beweisstücke über ungefähr dasselbe vorgelesen habe. Sie können dann vielleicht Ihre Erklärungen zu allen dreien gleichzeitig abgeben. Sind Sie damit einverstanden?


KALTENBRUNNER: Wie Sie wünschen.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Angeklagten Dokument 3845-PS zu zeigen, welches nun Beweisstück US-795 wird.

Ich glaube, Sie haben bereits bestritten, jemals das Krematorium in Mauthausen besichtigt zu haben oder durchgegangen zu sein. Stimmt das?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Kennen Sie Tiefenbacher, Albert Tiefenbacher?


[357] KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Wenn Sie das Dokument haben, werden Sie daraus feststellen können, daß er von 1938 bis 1. Mai 1945 im Konzentrationslager Mauthausen war, und daß er als Leichenträger im Krematorium von Mauthausen drei Jahre lang beschäftigt war. Haben Sie das gefunden?


KALTENBRUNNER: Ja.


OBERST AMEN: Auf der unteren Hälfte der ersten Seite werden Sie folgende Frage finden:

»Frage: Erinnern Sie sich an Eigruber?

Antwort: Eigruber und Kaltenbrunner waren aus Linz.

Frage: Haben Sie sie jemals in Mauthausen gesehen?

Antwort: Ich habe Kaltenbrunner sehr oft gesehen.

Frage: Wie oft?

Antwort: Er kam von Zeit zu Zeit und ging durchs Krematorium.

Frage: Wie oft ungefähr?

Antwort: Drei- oder viermal.

Frage: Hörten Sie ihn einmal, wenn er durchkam, irgend etwas zu jemandem sagen?

Antwort: Wenn Kaltenbrunner ankam, mußten die meisten Gefangenen verschwinden, nur bestimmte Leute wurden ihm vorgestellt.«

Ist das richtig oder falsch?

KALTENBRUNNER: Das ist restlos falsch.

OBERST AMEN: Ich will Ihnen jetzt das dritte Dokument zeigen, und sodann können Sie eine kurze Erklärung abgeben. Ich bitte dem Angeklagten Dokument 3846-PS zu zeigen, welches damit Beweisstück US-796 wird.

Ich möchte Sie fragen, Zeuge, ob Sie sich erinnern, jemals in Mauthausen einer Vorführung von drei verschiedenen Arten von Hinrichtungen zur gleichen Zeit beigewohnt zu haben? Drei Arten von Hinrichtungen?


KALTENBRUNNER: Nein, das stimmt nicht.


OBERST AMEN: Kennen Sie Johann Kanduth, von dem dieses Affidavit stammt?


KALTENBRUNNER: Nein.


OBERST AMEN: Sie werden aus diesem Affidavit ersehen, daß er in Linz wohnte und vom 21. März 1939 bis 5. Mai 1945 Häftling im Konzentrationslager Mauthausen war. Weiterhin, daß er neben seiner Arbeit in der Küche auch vom 9. Mai ab im Krematorium [358] arbeitete und daß er die Heizung zur Verbrennung der Leichen bediente. Wenn Sie die zweite Seite aufschlagen, so finden Sie dort oben:

»Frage: Haben Sie jemals Kaltenbrunner bei einem Besuch in Mauthausen gesehen?

Antwort: Ja.

Frage: Können Sie sich erinnern, wann das war?

Antwort: Im Jahre 1942 und 1943.

Frage: Können Sie genauere Angaben darüber machen, vielleicht den Monat?

Antwort: Ich weiß das Datum nicht mehr.

Frage: Entsinnen Sie sich nur eines Besuches im Jahre 1942 oder 1943?

Antwort: Ich erinnere mich, daß Kaltenbrunner dreimal dort war.

Frage: In welchem Jahre?

Antwort: Zwischen 1942 und 1943.

Frage: Erzählen Sie uns kurz, was Sie über die Besuche Kaltenbrunners dachten, die Sie beschrieben haben, das heißt, was haben Sie gesehen, was haben Sie getan, und wann sahen Sie, daß er bei solchen Verbrennungen zugegen war, oder war er nicht zugegen?

Antwort: Kaltenbrunner war begleitet von Eigruber, Schulz, Ziereis, Bachmeyer, Streitwieser und einigen anderen Leuten. Kaltenbrunner ging lachend in die Gaskammer, dann wurden die Leute aus den Bunkern zur Hinrichtung herausgebracht und dann fanden alle drei Arten von Hinrichtungen statt; Erhängen, Erschießung durch Schuß in den Hinterkopf und Vergasen wurden vorgeführt. Nachdem der Staub verschwunden war, mußten wir die Leichen wegschaffen.

Frage: Wann haben Sie die drei verschiedenen Arten von Hinrichtungen gesehen? Waren das nur Vorführungen oder richtige Hinrichtungen?

Antwort: Ich weiß nicht, ob es richtige Hinrichtungen oder nur Vorführungen waren. Während dieser Hinrichtungen waren außer Kaltenbrunner die Bunkerführer, Hauptscharführer Seidel und Düssen zugegen. Der letztere führte die Leute hinun ter.

Frage: Wissen Sie, ob diese Hinrichtungen für diesen Tag angesetzt waren, oder ob sie nur Vorführungen waren, oder ob die Hinrichtungen nur zum Vergnügen der Besucher vorgeführt wurden?

[359] Antwort: Ja, die Hinrichtungen waren für diesen Tag angesetzt.

Frage: Woher wissen Sie, daß sie für diesen Tag angesetzt waren? Hat jemand mit Ihnen über diese angesetzten Hinrichtungen gesprochen?

Antwort: Hauptscharführer Roth, der Leiter des Krematoriums, rief mich immer in sein Zimmer und sagte mir: ›Kaltenbrunner kommt morgen, und wir müssen alles für die Hinrichtungen in seiner Gegenwart vorbereiten.‹ Dann hatten wir die Öfen zu heizen und zu reinigen.«


KALTENBRUNNER: Kann ich jetzt antworten?

OBERST AMEN: Ist das wahr oder falsch, Angeklagter?


KALTENBRUNNER: Unter Berufung auf den von mir abgelegten Eid erkläre ich feierlichst, daß nicht ein einziges Wort dieser Behauptungen wahr ist. Ich darf vielleicht beim ersten Dokument nun beginnen.


OBERST AMEN: Angeklagter! Haben Sie beobachtet, daß nicht ein einziges dieser Affidavits in Nürnberg aufgenommen worden ist, daß sie alle außerhalb Nürnbergs offenbar im Zusammenhang mit ganz an deren Verfahren oder Untersuchungen aufgenommen wurden. Haben Sie das bemerkt?


KALTENBRUNNER: Nein, ist aber ja auch für die Aussage an sich vollkommen irrelevant. Darf ich nun auf dieses Dokument eingehen?


OBERST AMEN: Ja, Sie können nun sprechen.


KALTENBRUNNER: Der Zeuge Karwinsky erklärt, er habe mich gesehen im Jahre 1934, anläßlich eines Hungerstreiks im Anhaltelager Kaisersteinbruch. Er bezeichnet die Baracke, in der es verhältnismäßig wüst zugegangen sei, als diejenige, wo ein hochgewachsener Mann, nämlich ich, sich aufhielt. Ich sei wegen meiner illegalen Betätigung in Österreich in Haft gewesen. Was diese bisherigen Behauptungen anlangt, so sind sie restlos falsch.

Erstens war ich nicht wegen nationalsozialistischer Betätigung in diesem Anhaltelager, sondern in dem Anhaltebescheid, der uns schriftlich zugestellt worden ist, und der Herrn Karwinsky, dem damaligen Staatssekretär des Sicherheitswesens in Österreich bekannt sein mußte, stand wörtlich drinnen: »zur Vorbeugung nationalsozialistischer Tätigkeit«. Also, keineswegs war in diesem Augenblick irgendeine Betätigung, die verboten gewesen wäre, mir angelastet gewesen. Ferner, als Karwinsky kam, befand sich der Hungerstreik am neunten Tage. Wir hatten...

OBERST AMEN: Darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen, Angeklagter. Es genügt mir vollkommen, wenn Sie aussagen, daß [360] diese Erklärungen unrichtig sind. Wenn es Ihnen genügt, so genügt auch nur diese Antwort. Ich brauche keine weitere Erklärung zu all diesen Absätzen, wenn wir keine Möglichkeit haben, die Wahrheit Ihrer Aussage festzustellen.


KALTENBRUNNER: Herr Ankläger! Ich kann damit nicht zufrieden sein. Wenn Sie dem Hohen Gericht und der gesamten Weltöffentlichkeit vorerst seitenlange Tatsachen- und Zeugenaussagen verlesen, von denen Sie behaupten, daß sie die Wahrheit seien, und die mich in der ungeheuerlichen Art belasten. Ich muß doch die Möglichkeit hierzu haben, mit mehr als mit Ja oder Nein darauf zu antworten. Ich kann doch nicht einfach, wie irgendein verstockter Verbrecher allein...


VORSITZENDER: Lassen Sie ihn weitersprechen. Wir wollen darüber nicht argumentieren. Fahren Sie fort. Geben Sie Ihre Erklärungen zu dem Dokument.


KALTENBRUNNER: Karwinsky kam, nachdem der Hungerstreik am achten Tage sich nach seinem Ausbruch befand. Er kam nicht in unsere Baracke, sondern wir wurden auf Krankenbahren in das Verwaltungsgebäude dieses österreichischen Anhaltelagers getragen. Es war keiner mehr fähig, überhaupt zu gehen. Dafür gibt es eine ungeheure Anzahl von Zeugen, nämlich 490 Häftlinge, die gleichzeitig mit mir in diesem Lager konfiniert waren. In dieser Verwaltungsbaracke hat Karwinsky mit uns gesprochen und hat erklärt, wenn der Hungerstreik abgebrochen würde, dann würde die Regierung einer Entlassung aller Häftlinge nähertreten. Die Regierung hatte dieses Versprechen, uns zu entlassen, weil wir restlos, ohne jedes Delikt, in Haft genommen waren, bereits dreimal früher gegeben und dreimal früher nicht eingehalten gehabt. Weshalb wir bei diesem Besuch Karwinskys ihm erklärt haben, wir bäten doch darum, eine schriftliche Erklärung, sei es mit seinem Namen, sei es mit dem Namen des Bundeskanzlers selbst gefertigt, zu überreichen, damit wir endlich glauben könnten, wir seien ohne weiteres bereit, den Streik dann abzubrechen. Er hat dies verweigert. Darauf ging der Hungerstreik weiter und wir wurden in Wiener Krankenhäuser gebracht. Am elften Tag ist der Hungerstreik dort damit eingestellt worden, daß uns auch die Verabreichung von Wasser verboten worden ist. Das ist der wahre Sachverhalt und nicht die Behauptung, daß wir dort wüsten Lärm...


VORSITZENDER: Wenn ich sagte, daß Sie Erklärungen abgeben können, so habe ich damit nicht gemeint, daß Sie uns alle Einzelheiten über den Hungerstreik erzählen können.


KALTENBRUNNER: Euer Lordschaft! Ich wollte doch damit nur widerlegen, daß es unrichtig ist, was dieser Zeuge behauptet, daß dort, daß ich der Anführer des Widerstandes gewesen sei, und daß [361] ich mich noch in meiner Baracke befunden hätte. Ich mußte, ja auf einer Krankenbahre über das gesamte Gelände getragen werden. Es konnte ja keiner von uns mehr gehen.

Zweitens habe ich mit dem Vetter dieses Karwinsky wiederholt nachher gesprochen; sein Vetter war der Leiter des Invalidenamtes in Linz. Dieser hat mir gesagt, daß sein Vetter, dieser Zeuge hier, niemals in Mauthausen, sondern vom ersten Tage seiner Haft angefangen, in Dachau gewesen ist. Es ist ein Unterschied, ob Dachau oder Mauthausen, denn eingewiesen ist er als ehemaliges österreichisches Regierungsmitglied, welches sich Verbrechen gegen Nationalsozialisten hat zuschulden kommen lassen, durch das RSHA, das damals, glaube ich, schon bestanden hat, durch Heydrich in Berlin, und nicht durch irgendeine österreichische Dienststelle. Ich habe diesen Mann auch nachher nie mehr gesehen. Dachau selbst habe ich ja auch nicht besucht. Es könnte daher leicht festgestellt werden, ob dieser Mann vom ersten Tage seiner Haft angefangen sich in Dachau oder in Mauthausen befunden hat. Trifft meine Behauptung zu, Dachau, dann ist alles erlogen. Trifft Mauthausen zu, muß erst erwiesen werden, ob er mich damit nicht mit einem anderen Mann verwechseln kann. Den ersten Beweis, ob er mich verwechselt oder nicht, habe ich aber gar nicht zu erbringen. Wenn sich die Hohe Staatsanwaltschaft der Mühe unterzieht und feststellt, ob der Mann nicht überhaupt, vom ersten Tage angefangen, in Dachau war – ich weiß nämlich, daß er in Dachau gewesen ist, weil er auf seiner Flucht in die Schweiz in Innsbruck verhaftet worden ist, was mir durch seinen Vetter mitgeteilt wurde, der mich gebeten hat, ich möchte doch sofort zugunsten seines Vetters intervenieren, und ich konnte nicht mehr intervenieren, weil der Mann unmittelbar über Innsbruck-Mittenwald nach Dachau transportiert worden war und damit meinem Zugriff und meiner Zuständigkeit als damaliger Staatssekretär für das Sicherheitswesen der österreichischen Landesregierung entzogen gewesen ist.


VORSITZENDER: Wir wollen die Sitzung jetzt unterbrechen


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 321-363.
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