Nachmittagssitzung.

[412] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Angeklagter! Sie hatten jetzt Gelegenheit, das Logbuch von U-37 anzusehen. War es nicht Ihre Gewohnheit, im Mai 1940 die Logbücher aller U-Boote persönlich anzusehen, wenn sie ankamen?

DÖNITZ: Ich habe nur jedesmal von den U-Bootkommandanten mündlich Bericht erstatten lassen und habe die Logbücher, die ja einige Wochen oder einige Zeit später hinterher kamen oder fertig wurden, weil sie erst im Hafen geschrieben werden mußten, nur dann von meinem Chef des Stabes vorgelegt bekommen, wenn sie zusätzlich zu dem mündlichen Vortrag noch etwas enthielten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Können Sie sich daran erinnern, ob Sie das Logbuch der U-37 einsahen, das in diesen Fall verwickelt war?


DÖNITZ: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wissen Sie jetzt, daß die »Sheaf Mead« sich nicht in einem Geleitzug befand?


DÖNITZ: Ja, ich weiß das, und ich weiß, daß das ein bewaffnetes Schiff war und daß nach den Befehlen, die der Kommandant hatte, er berechtigt war, es als bewaffnetes Schiff zu versenken. Man sieht auch aus seinem Logbuch, daß er sich nicht eher zu dem Torpedoschuß entschließen konnte, bis er die Bewaffnung von dem Schiff festgestellt hat. Das ist hier sehr klar ausgedrückt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Darf ich Seiner Lordschaft sagen, daß ich mich hier nicht mit der Versenkung, sondern mit den Überlebenden beschäftige. Haben Sie gegen den U-Bootkommandanten, Kapitänleutnant Ernst, irgend etwas unternommen, weil er bei der Rettung der Überlebenden keine Hilfe geleistet hat?


DÖNITZ: Nein. Ich habe ihm aber gesagt, wenn er an der Unfallstelle war, hätte er auch helfen müssen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hat er nicht einfach Ihren Befehl Nr. 154 vom November oder Dezember 1939 ausgeführt?


DÖNITZ: Nein, das hat er nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also...


DÖNITZ: Ich habe ja schon erklärt, für welchen Seeraum, und daß nur für gesicherte Schiffe dieser Befehl gegeben war.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Schauen Sie sich bitte Seite 34 des englischen oder Seite 69 des deutschen Dokumentenbuches an. Dies ist ein Bericht über die Unterredung zwischen Hitler und Oshima, und Sie sagen, daß man Ihnen darüber keine Mitteilung [412] gemacht hat. Wollen Sie bitte ungefähr in der Mitte dieses Auszuges Ihren Blick auf eine Stelle werfen, die lautet:

»Nachdem er an Hand der Karte weitere Ausführungen gemacht hat, weist der Führer darauf hin, daß, wieviele Schiffe die USA auch bauten, eines ihrer Hauptprobleme der Personalmangel sei. Aus diesem Grunde würden auch die Handelsschiffe ohne Warnung versenkt mit der Absicht, daß ein möglichst großer Teil der Besatzung hierbei umkäme. Würde es sich einmal herumsprechen, daß bei den Torpedierungen die meisten Seeleute verlorengingen, so würden die Amerikaner schon bald Schwierigkeiten haben, neue Leute anzuwerben. Die Ausbildung von seefahrendem Personal dauere sehr lange.«

Waren Sie mit diesem Hitlerschen Argument einverstanden, daß, wenn es sich herumspräche, daß die meisten Seeleute bei den Versenkungen verlorengingen, die Amerikaner schon bald Schwierigkeiten haben würden, Ersatz zu bekommen? Waren Sie der Ansicht, daß dies ein fundiertes Argument in der Frage der Seekriegführung gegen Amerika war?

DÖNITZ: Ich habe bereits schriftlich in meiner Antwort, die ich in dieser Frage an das Auswärtige Amt gegeben habe, meine Ansicht dahin klargestellt, daß ich nicht glaube, daß es lange Zeit braucht, Seeleute auszubilden, daß Amerika keinen Mangel hat. Infolgedessen würde ich auch nicht der Ansicht sein, daß das eine abschreckende Sache ist, wenn sie Menschen genug haben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sind also mit den Überlegungen des Führers nicht einverstanden gewesen?


DÖNITZ: Nein, ich bin mit dem Schluß nicht einverstanden, daß an Seeleuten Mangel entstehen würde.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, ich möchte Ihre Meinung über den ersten Punkt wissen, und zwar über die Stelle: »Würde es sich einmal herumsprechen, daß bei den Torpedierungen die meisten Seeleute verlorengingen, so würden die Amerikaner schon bald Schwierigkeiten haben, neue Leute anzuwerben.« Ich meine, daß die neuen Mannschaften abgeschreckt würden, wenn sie hörten, daß die ersten versenkt und getötet worden seien. Hielten Sie das für ein vernünftiges Argument? Darüber möchte ich Ihre Ansicht wissen.


DÖNITZ: Das ist eine persönliche Ansicht von ihm; ob eine Abschreckung eintritt oder nicht, ist eine amerikanische Sache, die ich nicht beurteilen kann.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie sich bitte Ihr eigenes Dokumentenbuch ansehen, Band I, Seite 29, in der englischen Fassung, wo Ihr Bericht an den Führer vom 14. Mai 1942 steht.

[413] Können Sie den letzten Satz finden, in dem Sie über die Vorzüge einer Abstandspistole sprachen?

»Eine Abstandspistole wird auch den großen Vorteil mit sich bringen, daß sich infolge sehr schnellen Sinkens des torpedierten Schiffes die Besatzung nicht mehr wird retten können. Dieser größere Verlust an Schiffsbesatzungen wird zweifelsohne die Besetzung des großen amerikanischen Bauprogramms mit Mannschaften erschweren.«


DÖNITZ: Das ist ganz klar, das ist richtig. Wenn ich die alten Mannschaften nicht mehr habe, muß ich neue haben. Das ist eine Erschwerung. Da steht aber nichts von Abschreckung darinnen, sondern die positive Tatsache, daß neue Mannschaften genommen werden müssen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mit anderen Worten, wollen Sie sagen, daß Sie persönlich nicht glaubten, es würde eine abschreckende Wirkung beim Anheuern neuer Mannschaften haben, wenn die alten unter solchen Bedingungen versenkt wurden, daß sie wahrscheinlich nicht einmal mit dem Leben davonkamen?

DÖNITZ: Das ist eine Ansichtssache. Das hängt von der Bravour, der Tapferkeit der Leute ab. Der amerikanische Minister Knox hat gesagt, wenn im Frieden, im Jahre 1941, das Versenken deutscher U-Boote nicht bekanntgegeben wird, er sich eine abschreckende Wirkung davon verspricht auf meine U-Boote. Das war seine Ansicht, wobei ich nur sagen kann, daß dieses lautlose Verschwinden durch amerikanische Versenkung im Frieden keine abschreckende Wirkung auf meine U-Boote gehabt hätte. Das ist eine Geschmackssache.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist doch Tatsache, daß der Führer am 14. Mai bei Ihnen darauf drängte, gegen die Mannschaften vorzugehen, nachdem das Schiff versenkt war. Ist das nicht richtig?


DÖNITZ: Ja, er hat gefragt, ob man gegen die Mannschaften nicht vorgehen könne, und ich habe bereits erklärt, daß, nachdem ich hier von der Oshima-Unterredung erfahren habe, ich glaubte, daß diese Frage an den Großadmiral Raeder und mich die Folge dieser Oshima-Unterredung gewesen ist. Meine Antwort ist ja bekannt darauf, sie war nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und Ihre Antwort darauf war: Nein, es wäre viel besser, eine Abstandspistole zu benutzen und sie totzuschießen, solange sie noch auf dem Schiff sind. Das war Ihre Antwort, nicht wahr?


DÖNITZ: Nein, meine Antwort war: Ein Vorgehen gegen Schiffbrüchige kommt nicht in Frage, aber eine Selbstverständlichkeit ist, [414] daß man beim Kampf sein bestmöglichstes Kampfmittel einsetzt; das tut jede Nation.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, aber der Zweck Ihrer Waffe, wie ja ganz deutlich erklärt wird, war, daß die Besatzung sich wegen des schnellen Sinkens des Schiffes nicht retten konnte, und das ist der Grund, warum Sie die Abstandspistole verwenden wollten.


DÖNITZ: Ja, auch deshalb selbst verständlich, weil wir eben die Dampferbesatzungen, da sie mit den Waffen kämpften, als Kombattanten ansahen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Auf diesen Punkt möchte ich nicht mehr zurückkommen, aber das war, was Sie im Sinn hatten. Der Führer hat diesen Punkt noch einmal berührt, und zwar am 5. September 1942, wie aus Ihrem Dokumentenbuch, Band II, Seite 81 ersichtlich ist.


DÖNITZ: Ich habe das nicht, wo ist das?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es beginnt mit einer Besprechung im OKW vom 5. September 1942, Beweisstück Dönitz 39, Seite 81 im englischen Dokumentenbuch, Band II.


DÖNITZ: Ja, ich habe es jetzt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bei der Besprechung über die Versenkung des Minenschiffes »Ulm« kommt die Frage auf, ob britische Zerstörer mit Maschinengewehr auf Soldaten in Rettungsbooten geschossen hatten; »der Führer beauftragte die Seekriegsleitung mit der Herausgabe eines Befehls, nach dem unsere Kriegsschiffe... Repressalien ergreifen würden«; und wenn Sie weiter nach unten sehen, so finden Sie, daß die genauen Einzelheiten durch die Skl festgestellt wurden, und dann heißt es:

»Es kann nicht einwandfrei erwiesen werden, daß die Beschießung den in die Rettungsboote steigenden Besatzungsangehörigen galt. Die feindliche Beschießung hat offenbar dem Schiff selbst gegolten.«

Und dann wird die Frage über die Anwendung von Repressalien unten auf der Seite besprochen, wo Sie sagen:

»Nach Ansicht der Seekriegsleitung ist vor der Anordnung etwaiger Repressalien zu erwägen, inwieweit diese sich bei Anwendung gleicher Maßnahmen durch den Gegner mehr gegen uns als gegen den Feind auswirken würden. Unsere Boote haben schon jetzt in nur wenigen Fällen die Mög lichkeit, im Feinddienst schiffbrüchig gewordene Besatzungen durch Schleppen der Rettungsboote und so weiter zu retten, während die Besatzungen vernichteter deutscher U-Boote und Handelsschiffe bisher in der Regel vom Gegner aufgenommen[415] worden sind. Das Verhältnis könnte sich daher nur zu unseren Gunsten ändern, wenn nicht nur die Nichtrettung, sondern auch die Niederkämpfung schiffbrüchig gewordener gegnerischer Besatzungen als Vergeltungsmaßnahmen anbefohlen würde. In dieser Hinsicht ist bedeutsam, daß bisher nicht erwiesen ist, daß die bekanntgewordenen Fälle gegnerischer Waffenanwendung auf deutsche Schiffbrüchige durch den Befehl einer englischen Dienststelle ausgelöst oder gedeckt sind. Es wäre daher damit zu rechnen, daß das Bekanntwerden eines deutschen Befehls von der Propaganda des Gegners in einer Weise ausgenutzt wird, deren Folgen schwer absehbar sind.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich habe Bedenken gegen diese Art des Verfahrens. Das Dokument, über das hier das Kreuzverhör angestellt wird, ist ein Beweisstück von mir, und ich habe es noch nicht eingereicht. Ich weiß nicht, ob es in diesem Verfahren üblich ist, daß die Beweisdokumente des Verteidigers von der Anklage vorgelegt werden. Aus diesem Grunde hatte ich seinerzeit vorgeschlagen, mit dem Dokumentenbeweis zu beginnen, um auch der Anklage Gelegenheit zu geben, über meine Beweismittel das Kreuzverhör anzustellen.

VORSITZENDER: Erheben Sie Einspruch dagegen, daß das Dokument, das in Ihrem Dokumentenbuch ist, als Beweismittel angeboten wird?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte nur vermeiden, daß jetzt im Laufe des Kreuzverhörs meine Dokumente von der Anklage vorgetragen werden, denn dadurch wird ja mein ganzer Dokumentenbeweis umgeworfen. Dieser Einzelfall spielt für mich keine entscheidende Rolle, wenn aber die Anklage vorhat, weitere Dokumente von mir, die noch nicht eingereicht sind, vorzutragen, dann möchte ich bitten, das Kreuzverhör abzubrechen und mir erst Gelegenheit zu geben, meinen Dokumentenbeweis vorzubringen.


VORSITZENDER: Das würde doch nur einen Zeitverlust darstellen, nicht wahr? Es würde nichts helfen, sondern nur Zeit verschwenden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich glaube nicht, daß es Zeitverschwendung ist, wenn ich als Verteidiger darum bitte, daß ich meine Dokumente von mir aus dem Gericht vorlegen darf und daß sie nicht aus meinem Urkundenbuch von der Anklage dem Gericht vorgetragen werden; denn die Art des Vortrags und die daran geknüpften Fragen durch die Anklage geben der Sache natürlich einen ganz bestimmten Sinn.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß das eingeschlagene Vorgehen nicht zu beanstanden ist. [416] Sie hatten vorher Gelegenheit, dieses Dokument dem Zeugen vorzulegen, und Sie werden bei Ihrem Wiederverhör abermals Gelegenheit haben, dies zu tun.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mit anderen Worten, Sie waren erneut unter Druck gesetzt, so vorzugehen, das heißt, auf die Mannschaften versenkter Schiffe zu schießen, und zwar im September, nicht wahr?


DÖNITZ: Nein, das ist nicht richtig. Ich habe von diesem Papier der Seekriegsleitung erst hier erfahren, also bin ich nicht unter Druck gewesen, aber es ist zutreffend, daß nach diesem Papier die Skl vom OKW anscheinend Auftrag hatte, eine Zusammenstellung solcher Fälle zu machen und die Skl sich sehr korrekt auf den Standpunkt stellte, daß man in der Beurteilung dieser Fälle sehr vorsichtig sein müsse und von Vergeltungsmaßnahmen abgeraten hat. Die Zusammenstellung dieses Papiers scheint mir den Zweck gehabt zu haben, zu überzeugen, daß man grundsätzlich von solchen Vergeltungsmaßnahmen die Finger lassen sollte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wußten Sie, daß auf Befehl Hitlers das OKW im September eine Untersuchung bezüglich dieser Angelegenheit bei der Skl durchgeführt hatte?


DÖNITZ: Nein, das wußte ich eben nicht. Ich sage gerade, ich kenne nicht diese Eintragung in dem Kriegstagebuch der Skl mit der Anlage, die dahinter ist. Die habe ich hier kennengelernt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben sie erst hier kennengelernt?


DÖNITZ: Mir war ja die Eintragung im Kriegstagebuch der Skl nicht bekannt, das war in Berlin, und ich war seinerzeit BdU in Frankreich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn Sie vor diesem Gerichtshof aussagen, daß Sie im September nichts darüber wußten, dann wollen wir zu einem anderen Dokument übergehen. Sie sagten doch, daß Sie im September 1942 nichts davon wußten?


DÖNITZ: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will Sie nicht über den »Laconia«-Fall in allen Einzelheiten befragen, aber ich möchte gerne von Ihnen etwas über eine oder zwei Eintragungen hören. Ich glaube, es ist Seite 40 Ihres eigenen Dokumentenbuches.

VORSITZENDER: Ist das nicht Seite 41?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bin Euer Lordschaft sehr dankbar.


[Zum Zeugen gewandt:]


Es ist Seite 41 unten. Es heißt: 20. September 13.20 Uhr. Das ist Ihr Funkspruch an das U-Boot »Schacht«. Können Sie das sehen?

[417] DÖNITZ: Ja. Das habe ich gestern ganz genau aufgeklärt.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nur wissen, ob es stimmt, was in Ihrem Funkspruch steht, daß das Boot abgeteilt war, um italienische Bundesgenossen zu retten und nicht zur Rettung und Betreuung von Engländern und Polen; ist das wahr?


DÖNITZ: Das stimmt, weil das Boot mir gemeldet hatte: »Ich habe vier Schleppboote« – da steht auf Seite 40: »... mit Engländern im Schlepp.« Und bei der ganzen Lage war es klar, daß ein U-Boot mit einem Schleppschwanz ohne größte Eigengefährdung nicht an der Oberfläche sein konnte; daher auf Seite 40 unter Nummer 2 der Befehl und die gegebene Anweisung: »Boote mit Engländern und Polen schwabbern lassen,« Ich wollte die Boote weghaben. Das war der einzige Grund. Und weil nachher – auf Seite 41 – ein langer Funkspruch von ihm kam, der an sich eine Zusammenfassung war, der aber aufgefaßt wurde, daß er wieder mit Stoppen und Menschenübernehmen sein Boot stark gefährdet hatte. Nachdem die beiden Luftangriffe schon gewesen waren, hatte er diesen Funkspruch bekommen, zumal ich ja stark und allmählich, nachdem ich in den ersten vier Tagen oder wenigstens drei Tagen mich gegen das Retten der Engländer gar nicht gewandt habe, den Eindruck bekommen habe, daß die Italiener, die ja immerhin unsere Bundesgenossen waren, zu kurz kamen bei der Rettung, was sich tatsächlich dann auch ergeben hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben eine lange Erklärung abgegeben. Ich frage Sie nun: Stimmt das Telegramm, in dem es heißt, daß das Boot ausgesandt wurde, um italienische Bundesgenossen zu retten und nicht zur Rettung und Betreuung von Engländern und Polen? Ist das wahr oder nicht?


DÖNITZ: Selbstverständlich bezieht sich dieser Funkspruch auf die beiden Vorgänge und wird durch diese beiden Vorgänge eindeutig klar, und auch durch den Eindruck, daß die größte Zahl Engländer gerettet worden ist und die größte Zahl Italiener dabei getötet wurde.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte, daß Sie mir eine Sache etwas verdeutlichen. Als Sie über diesen Punkt vernommen wurden, gaben Sie an, daß Sie sich damals unter großem Druck befunden haben. Ich glaube, der Druck kam von Hitler durch Kapitän Fricke. Ist das richtig?


DÖNITZ: Nein, nicht allein; auch, aber nicht allein. Der Druck stammte, und das habe ich hier sehr klar ausgeführt, aus der Angst und Sorge vor dem Schicksal meiner U-Boote, weil ich wußte, daß sie nun außerordentlich gefährdet waren; den Beweis haben wir schon gehabt durch die Bombenangriffe. Und zweitens – und selbstverständlich – durch die Weisung des Führers, die Fricke gab. Ich [418] habe aber auch erklärt, daß ich trotz dieser Weisung, wenn auch militärisch falsch, beim Retten geblieben bin, aber mein Druck, meine Angst und Sorge, die ich hatte, war hauptsächlich ausgelöst durch die U-Boote.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also zu dieser Zeit hatten Sie die Meldung an den Führer vom 14. Mai vor sich. Sie hatten schon den »Laconia«-Fall hinter sich, und während dieses Zwischenfalls kam der Druck vom Führer. Nun, war es nicht darum...


DÖNITZ: Verzeihung, aber...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie mir gestatten, meine Frage zu beenden?

DÖNITZ: Ich glaube, das ist ein Irrtum, der sich hier eingeschlichen hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, ich werde es verbessern. Sie hatten die Meldung an den Führer vom 14. Mai gehabt. Sie haben mir das gesagt. Dann war der »Laconia«...


DÖNITZ: Das hat nichts zu tun mit der Anweisung des Führers während des »Laconia«-Falles. Während des »Laconia«-Falles hat der Führer richtigerweise sagen lassen, daß bei der Rettung keine Boote gefährdet werden sollten. Das ist also etwas ganz anderes als das Thema vom 14. Mai.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nur im Moment die Punkte, mit denen Sie sich zu befassen hatten, zusammenziehen Sie hatten den 14. Mai, Sie hatten den »Laconia«-Zwischenfall und dann einen Befehl anzuhalten, der vom Führer kam.


DÖNITZ: Nein, beim »Laconia«-Zwischenfall habe ich an den Befehl oder an die Diskussion des Führers vom 14. Mai überhaupt nicht gedacht und denken können, weil es ein ganz anderes Thema ist. Es ist eine ganz andere Angelegenheit, eine reine Rettungsangelegenheit hier. Es hat gar keinen Konnex miteinander.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir werden gleich darüber sprechen.

Nehmen Sie Seite 36 im englischen Dokumentenbuch oder Seite 71 bis 75 im deutschen Dokumentenbuch vor... Sie haben uns hier ausgesagt, das, was Sie vor allem besorgte, war die Sicherheit Ihrer eigenen Boote und Ihres eigenen Personals.


DÖNITZ: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aus welchem Grunde haben Sie dem Befehl noch hinzugefügt: »Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegsführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen?« Weshalb haben Sie diese Worte eingefügt, wenn Sie nicht Ihre Leute dazu ermuntern wollten, feindliche Schiffe und Mannschaften zu vernichten?


[419] DÖNITZ: Das habe ich gestern ganz genau erklärt. Ich habe in den ganzen Jahren gepredigt: »Ihr dürft nicht retten, wenn eure Sicherheit gefährdet ist.« Ich habe beim »Laconia«-Fall selbst das noch viele Male durch Funksprüche in meiner Angst und Sorge der Truppe gesagt und habe immer wieder erlebt außerdem, daß die U-Bootkommandanten die Luftgefahr zu leicht nahmen. Ich habe auch erklärt, wie das psychologisch zu erklären ist. Ich habe gestern die erdrückende Zunahme der Luftwaffe geschildert und hätte infolgedessen unter keinen Umständen nochmals als Begründung den Leuten gesagt: Wenn Fliegergefahr ist oder, da die Fliegergefahr euch gefährdet und so weiter, dürft ihr nicht retten, oder widerspricht das Rettenden primitivsten Dingen der Kriegsführung, weil ich eben jede Diskussion darüber – ist Fliegergefahr oder nicht – den Kommandanten wegnehmen wollte. Nach meiner ganzen Erfahrung der Verluste und der Allgegenwärtigkeit der Luftwaffe, die ja, wie historisch ist, immer stärker wurde, mußte ich nun mal auf Grund meiner Erfahrung den Kommandanten einen klaren Befehl geben: »Es geht jetzt nicht mehr, oder wir werden beim Rettendes Gegners von dem Gegner selbst totgeschlagen.«

Deshalb konnte diese Gedankenführung nicht hineinkommen. Ich wollte den Kommandanten nicht wieder die Möglichkeit einer Überlegung oder einer Diskussion geben. Ich sagte gestern ja schon, ich hätte ja dazusetzen können: »Wenn wir jetzt an Hand der Fliegergefahr beim Rettendes Gegners vom Gegner selbst totgeschlagen werden, so widerspricht das Rettenden primitivsten Dingen der Kriegsführung«. Das wollte ich aber nicht, weil ich eine Diskussion überhaupt nicht mehr wollte. Wir hatten alle den Eindruck, daß diese Platte vom »Nichtretten bei Fliegergefahr« eben abgespielt war, weil die Kommandanten eben dann doch ihre Entschlußfreiheit verloren und in diese Sache hineinkämen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn Sie einfach gesagt hätten: »Ihr dürft nicht retten«, und wenn Sie einen Grund angeben wollten, hätten Sie sagen können: »Retten ist verboten, und zwar ist es angesichts des alliierten Jagdschutzes mit Rücksicht auf eure eigene Sicherheit und die eurer Boote zu gefährlich, eine Rettungsaktion zu unternehmen.« Das wäre doch ganz klar. Warum haben Sie es nicht so gesagt?


DÖNITZ: Nein, das konnte ich eben nicht; das habe ich ja eben gesagt, weil wieder irgendein Kommandant in einem Seeraum auf den Gedanken kommen konnte, hier ist keine Fliegergefahr, und dann wäre im nächsten Augenblick das Flugzeug da, und er wäre totgeschlagen worden. Das hatte ich ja alles doch schon gesagt, was Sie vorschlagen.


[420] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie hatten zwei erfahrene Stabsoffiziere bei sich, als Sie diesen Befehl erließen, die Kapitäne Godt und Heßler. Stimmt das?


DÖNITZ: Ja, das ist richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Beide, sowohl Kapitän Godt wie Kapitän Heßler rieten Ihnen sehr dringend von dem Erlaß dieses Befehls ab, nicht wahr?


DÖNITZ: Meiner Erinnerung nachsagten sie etwa folgendes: »Die meisten der U-Boote« – das habe ich hier erklärt – »die meisten der U-Boote, also über 90 Prozent der U-Bootwaffe, kämpften bereits an den Geleitzügen; für sie kam ein solcher Befehl nicht mehr in Frage.«

Das war also die Frage, ob wir überhaupt noch einen solchen allgemeinen Befehl herausgeben sollten, und ob die Weiterentwicklung, die nämlich uns zwang, laufend andere Befehle zu geben, möglichst wenig über Wasser zu bleiben, einen solchen Befehl erübrigte. Da ich aber verantwortlich war für jede einzelne Möglichkeit eines U-Bootes, das man ausscheiden mußte, mußte ich diesen Befehl noch geben, und mein Stab stimmte dieser Maßnahme vollkommen zu.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie nicht bei Ihrem Verhör am 22. Oktober, wie auch bei anderen Gelegenheiten erklärt: Godt und Heßler sagten mir: »Geben Sie dieses Telegramm nicht heraus, denn eines Tages könnte die Sache falsch ausgelegt werden oder falsch verstanden werden!« Haben Sie das nicht gesagt?


DÖNITZ: Ja, ich habe das gesagt, das ist auch richtig, eine solche Bemerkung mag gefallen sein; aber nicht falsch ausgelegt von der U-Bootwaffe, da hat kein Mensch daran gedacht, sonst hätten wir diesen Befehl nicht herausgegeben, sondern eben in der Wirkung nach außen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und war nicht die Wirkung, die Sie herbeiführen wollten, die, daß Sie einen Befehl haben würden, über den sich streiten ließe, der lediglich ein Rettungsverbot war und so die U-Bootkommandanten, die ebenso dachten, ermutigen würde, die Überlebenden der Besatzung zu vernichten?


DÖNITZ: Nein, das ist ganz falsch, und das ist ja auch bewiesen durch die Dokumente, die wir vorgelegt haben.

Es hat außer dem Fall Möhle kein Mensch diesen Befehl falsch verstanden, und dieses Bewußtsein haben wir auch bei dem Aufsetzen dieses Befehls gehabt. Das geht hervor aus den Zuschriften der U-Bootkommandanten, und es wird klar aus meinen hochnotpeinlichen Nachfragen, die von nur gestellt worden sind, ob sie irgendwie mit einer Faser daran gedacht haben. – Das geht ja aus dem Befehl gar nicht hervor, es geht ja auch nicht aus dem Anlaß an sich hervor. Es handelt sich ja darum, daß wir mit Hingabe [421] gerettet haben, es handelt sich also um das Thema »Retten oder Nichtretten«, und um nichts anderes. Das ist der Abschluß des »Laconia«-Falles.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben ausgesagt: »Wir haben den Befehl erlassen.« Wissen Sie noch, daß Sie am 6. Oktober in Ihrem Verhör das Folgende sagten: »Ich bin vollständig und persönlich dafür verantwortlich, denn die Kapitäne Godt und Heßler haben beide ausdrücklich gesagt, daß sie das Telegramm als zweideutig und leicht mißzuverstehend ansahen.«

Wissen Sie noch, daß Sie gesagt haben: »Ich bin vollständig und persönlich verantwortlich«, weil Ihre beiden Stabsoffiziere ausgesagt haben, daß es zweideutig war? Haben Sie das ausgesagt?


DÖNITZ: Ich glaube nicht, so habe ich das vielleicht nicht gesagt. Ich weiß es nicht, aber ich will folgendes sagen:

Es ist mir bei der Vernehmung gesagt worden, daß die Kapitäne Godt und Heßler den Befehl aufgesetzt hätten, und darauf habe ich erklärt: »Das ist ganz gleichgültig, ich bin für den Befehl verantwortlich!« Und im übrigen haben sie als Auftakt die Unterredung diskutiert, ob man einen solchen Befehl erlassen solle. Daß je im Gehirn des Kapitäns Godt und des Kapitäns Heßler der Gedanke gekommen ist, daß der Befehl für uns, für die U-Bootwaffe, mißverständlich ist, ist vollkommen abwegig. Auch das habe ich ausdrücklich erklärt in einer Vernehmung. Ich habe ausdrücklich erklärt, daß diese Überlegung und die Ventilation der Frage, soll der Befehl erlassen werden oder nicht, bei den beiden Herren ausdrücklich nichts damit zu tun hatte, daß der Befehl bei uns mißverständlich sei. Auch das steht in einer Interrogation drin.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben es ganz klar ausgedrückt, daß es das erstemal war. Ich habe klargestellt, daß Sie Ihre untergebenen Offiziere nicht beschuldigten, die Ihnen dieses abgeraten hatten, und daß Sie in diesem Falle die Verantwortung selbst übernahmen. Das stimmt doch, daß diese Ihre untergebenen Offiziere Ihnen abgeraten haben? Sie haben selbst gesagt, die beiden sagten ausdrücklich, daß sie das Telegramm für zweideutig und mißverständlich hielten. Das ist richtig, nicht wahr, Sie haben das doch gesagt?


DÖNITZ: Ich habe diese Unterredung, nachdem sie niedergeschrieben wurde, nicht gesehen und nicht unterschrieben. Ich kann Ihnen ganz klar sagen, das geht auch aus einer Unterredung noch hervor, daß ich gesagt habe, ich allein trage die Verantwortung. Das war mir das Wesentliche. Und diese ganze Frage ist überhaupt nur zur Diskussion gekommen, weil mir der vernehmende Offizier sagte, diese Offiziere haben den Befehl aufgesetzt, und dann – soweit ich [422] mich entsinne – würden diese Offiziere für meinen Befehl ausdrücklich unter keinen Uniständen verantwortlich gemacht werden. Das war der Sinn der Sache.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, auf jeden Fall wollen Sie nicht das jetzt ändern, was Sie vor ein paar Minuten gesagt haben, daß beide, Kapitän Godt und Kapitän Heßler, Ihnen davon abgeraten haben, diesen Befehl zu erlassen. Nicht wahr?


DÖNITZ: Meiner Erinnerung nach haben beide zunächst abgeraten. Ich habe jetzt gehört, daß beide sagen, sie hätten nicht abgeraten –, ich hätte vielleicht abgeraten oder ein anderer, das weiß ich nicht mehr. Ich habe in Erinnerung, daß beide zunächst mir abgeraten haben, wenn bereits 90 Prozent unserer U-Boote gegen Geleitzüge kämpften, noch einen solchen Befehl zu erlassen, wenn wir sowieso ins Wasser hineingezogen werden und ja positiv überhaupt nicht mehr retten können, weil wir unter Wasser sitzen. Und ich habe gesagt: »Nein, es gibt doch noch Fälle, wo das vorkommen kann und der Kommandant dann in diese Zwangslage kommt, und dann will ich ihm die Entscheidung abnehmen.«

Und das ist der Grund gewesen, der Sinn dieser Diskussion dabei, weiter nichts.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir wollen weitergehen.

Das ist der erste Teil dieses Befehls. Jetzt nehmen wir die Ziffer 2: »Befehle über Mitbringung Kapitäne und Chefingenieure bleiben bestehen.«

Nun, Angeklagter, Sie wissen genau genau, daß, um die Kapitäne oder Chefingenieure aufzufinden, das U-Boot doch um die Rettungsboote oder Trümmer herumfahren muß und fragt: »Wo ist der Kapitän?« Und Sie wissen ganz genau, daß es in der britischen Handelsflotte üblich war, den Kapitän zu verstecken, damit man nicht feststellen konnte, wer er war. Befand man sich also nicht praktisch in der Lage, daß Sie zwischen den Rettungsbooten herumfahren und nach dem Kapitän fragen mußten, wenn Sie ihn einbringen wollten? Ist das nicht so?


DÖNITZ: In diesem Maße nicht. Ich habe gestern ganz genau erklärt, daß erstens mal das Risiko, einen Menschen überzunehmen, zeitlich viel kürzer ist und die Alarmtauchklarheit des Bootes nicht einschränkt, wohingegen das Retten die Alarmtauchklarheit des Bootes vollkommen einschränkt; und zweitens, daß hier ein von der Seekriegsleitung befohlenes militärisches Ziel vorlag, wofür, wie immer im Kriege, ein gewisses Risiko getragen werden muß, und drittens, daß die Bedeutung dieses Absatzes uns allen mager erschien, und auch mager geblieben ist. Und dieser Befehl, wenn Sie es so nehmen, wenn Sie nun diese Sache rausziehen, der spricht ja gegen Ihre Behauptung, daß ich die Menschen vernichten wollte, denn ich [423] will ja gefangennehmen; wenn ich einen Menschen aber vorher totschlagen will, dann kann ich ihn ja nicht gefangennehmen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich sage Ihnen nun, daß der zweite Teil des Befehls so lautete, daß Sie Kapitäne und Chefingenieure einbringen sollten, um sie zu verhören. Sehen Sie sich Ziffer 3 an:

»Schiffbrüchige nur retten, falls Aussagen für Boot von Wichtigkeit«;

das heißt von Wichtigkeit für Sie, um von ihnen die Position alliierter Schiffe festzustellen oder die Maßnahmen, die die Alliierten gegen U-Boote ergreifen. Dies spricht ja gegen Punkt 2 und 3, nicht wahr? Sie sollen nur Gefangene machen, wenn Sie Wichtiges von ihnen erfahren können?


DÖNITZ: Ich meine, das ist ja eine Selbstverständlichkeit, daß wir versuchten, möglichst viele Nachrichten zu bekommen; und da ich nicht die ganze Besatzung gefangennehmen kann, muß ich mich ja auf einem U-Boot auf die wichtigsten Personen beschränken, und ich entziehe ja dadurch diese Leute dem Einsatz, wohingegen die anderen ja wieder zum neuen Einsatz kommen. Selbstverständlich, daß ich nicht die unwichtigen Leute mitnehme wegen des beschränkten Raumes meines U-Bootes, sondern die wichtigen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nicht viel Zeit damit verschwenden, aber ich hätte gerne von Ihnen folgendes gehört: Habe ich Ihre Erklärung des Wortes »wieder« in dem Kriegstagebuch so verstanden, daß Sie damit die Aufmerksamkeit bestimmter U-Bootkommandanten auf Ihre Telegramme während des »Laconia«-Falles lenkten? Stimmt es, daß das Ihre Erklärung ist?


DÖNITZ: Nein, es ist nicht auf U-Bootkommandanten hingewiesen; das »wieder« soll, wie mein Stab sagt, ich glaube das, Bezug nehmen auf die vier Funksprüche, die mir in den Tagen vorher in diesem Sinne vorgetragen wurden, die dem Gericht gestern vorgetragen wurden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Vor ein paar Minuten habe ich Ihnen eine Frage gestellt, und Sie sagten, das Wort »wieder« bezieht sich auf die Telegramme, die Sie während des »Laconia«-Falles ausgesandt haben. Ich glaube, Sie stimmen damit überein, nicht wahr? Fürchten Sie sich nicht, das, was ich gesagt habe, zuzugeben. Wann war das?


DÖNITZ: Es waren vier Funksprüche, so ist mir erklärt worden – das nehme ich an –, daß der Betreffende, der diese Zusammenfassung dieses ganzen Unternehmens so komprimiert hat, sich das dabei vorgestellt hat das Wort »wieder«. Das ist ein Obersteuermann gewesen, und ich weiß das heute nicht, was er dabei gedacht hat.


[424] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sagen jetzt, daß Sie nie von dem Gespräch zwischen Hitler und Oshi ma gehört haben, von dem ich vor ein paar Minuten sprach?


DÖNITZ: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aus diesem Grunde darf man annehmen, nicht wahr, daß der Leutnant Heisig, der hier aussagte, auch nicht von dem Hitler-Oshima-Gespräch gehört hatte. Glauben Sie nicht, daß er davon nicht gehört haben konnte?


DÖNITZ: Ich nehme an, daß das ausgeschlossen war, daß er das wußte


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie bemerkt, daß Heisig bei seiner Aussage gesagt hat, daß er bei einem Vortrag gehört hat, daß Sie dieselben Argumente vorgebracht haben, wie sie Hitler in seiner Unterredung mit Oshima zum Ausdruck brachte?


DÖNITZ: Einmal möchte ich feststellen, daß Heisig hier auf dem Zeugenstand was anderes gesagt hat als in seiner Vernehmung. Er hat hier bei dem Kreuzverhör zugegeben, daß ich nichts von der Bekämpfung Schiffbrüchiger gesagt habe; zweitens, was er sonst behauptet hat, ist so unklar, daß ich der Glaubwürdigkeit von ihm gar keinen Wert beimesse; drittens sagt er ganz klar, daß ich das nicht in dem Vortrag gesagt hätte, sondern in einer Diskussion, was ja an sich keine Rolle spielt, und viertens mag es sein, daß das Thema angeschnitten wurde, der Neubau Amerikas und die Besetzung dieses Neubaus mit Menschen, in dieser Diskussion nachher, das ist durchaus möglich.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie jetzt sagen, daß Sie zugeben, daß Sie niemals eine Unterredung über das Amerika-Schiffsbauprogramm und die Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Mannschaften anfingen? Stimmen Sie Heisig in diesem Punkte zu?


DÖNITZ: Davon war die deutsche Presse voll, das hat jeder gelesen und gewußt, über das Bauprogramm. Da wurden Bilder gemacht...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber das Argument, behaupte ich, war, daß das Bauprogramm nutzlos sein würde, wenn Sie nur genügend Handelsschiffsmannschaften vernichten oder abschrecken könnten. Das ist der Hauptpunkt in Hitlers Unterhaltung, und das war, was Heisig sagte, daß Sie gesagt haben. Haben Sie das gesagt?


DÖNITZ: Ich habe immer auf dem Standpunkt gestanden, daß Verluste von Personal den Ersatz schwierig machen würden, wie das in meinem Kriegstagebuch drin steht und ähnliches. Und ähnlich werde ich mich vielleicht diesen Fähnrichen gegenüber so ausgesprochen haben.

[425] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Schauen Sie weiter auf Seite 37 des Anklagedokumentenbuches, Seite 76 des deutschen Textes, Seite 37 im englischen, das ist der Befehl vom 7. Oktober 1943. Dokumentennummer D-663, Beweisstück Nummer GB-200. Ich verweise nur auf den letzten Satz:

»Ihre Versenkung ist im Hinblick auf die erwünschte Vernichtung von Dampferbesatzungen von großem Wert.«


DÖNITZ: Ich habe ihn gelesen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: »Ihre Versenkung ist im Hinblick auf die erwünschte Vernichtung der Dampferbesatzungen von großem Wert« – und Schiffsbesatzungen werden dauernd dringend benötigt.


DÖNITZ: Ja, selbstverständlich, aber durch Bekämpfung. Es ist ja ganz eindeutig, diese rescue-Schiffe, schwer bewaffnete Schiffe mit Flugzeugen, unterlagen der Versenkung im Geleitzug genau wie andere Geleitzugschiffe, und wenn sie voller Dampferbesatzungen waren, so war es selbstverständlich – da wir die Berechtigung hatten, diese Besatzungen zu versenken – ein Wunsch, daß diese rescue-Schiffe versenkt wurden. Außerdem wurden sie als U-Bootfallen bei den Dampfern gebraucht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Frage, ob es richtig oder falsch ist, Rettungsschiffe zu versenken, Schiffsmannschaften zu vernichten... Jetzt möchte ich Ihnen noch eine oder zwei Fragen über Möhle stellen. Er hat die U-Bootflottille von 1942 bis Kriegsende kommandiert, also beinahe drei Jahre, und, wie er hier erklärte, hat er verschiedene Auszeichnungen für Tapferkeit erhalten. Wollen Sie dem Gerichtshof gegenüber behaupten, daß Kapitän Möhle drei Jahre lang die U-Bootkommandanten auf einer vollkommen irrigen Basis instruierte, ohne daß jemand aus Ihrem Stab oder Sie selbst das entdeckt haben? Sie haben jeden U-Bootkommandanten gesehen, wenn er zurückkam?


DÖNITZ: Ja, ich bedaure da, daß der Kapitän Möhle, der als einziger, wie er hier angegeben hat, Zweifel bei dem Befehl gehabt hat, das nicht sofort geklärt hat. Ich habe nicht ahnen können, daß dieser Zweifel bei ihm gewesen ist. Er hätte Gelegenheit genug gehabt, das zu klären, und ich, und in meinem Stabe überhaupt niemand, hatte geahnt, daß er die Zweifel hatte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, ich habe hier einen Brief von der Witwe eines Ihrer U-Bootkommandanten. Ich kann den Kommandanten selbst nicht herbekommen, aber das ist ein Briet von seiner Witwe. Sagen Sie mir bitte, was Sie von dem folgen den Passus daraus halten:

Sie sagt in dem zweiten Absatz: »Kapitän Möhle sagt, daß er nicht einen U-Bootkommandanten gefunden hat, der Einwand [426] erhob gegen den Befehl, auf hilflose Seeleute, die sich in Not auf dem Wasser befanden, zu schießen.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich widerspreche der Verwertung dieses Briefes. Ich glaube, daß dieses nun ein Brief ist, den man nicht als Beweisdokument verwenden kann. Er ist nicht beschworen, und er ist ein typischer Brief, wie ihn Herr Justice Jackson bereits mehrfach charakterisiert hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nur dieses sagen: Der Mann selber ist nicht heimgekehrt. Seine Witwe kann Auskunft darüber geben, wie er seine Befehle auslegte, bevor er auslief. Ich hätte es als Dokument mit Beweiswert vorlegen sollen. Ich glaube, es fällt unter Artikel 19 des Statuts. Wenn der Gerichtshof irgendwelche Zweifel darüber hat, werde ich den Briet nicht unterbreiten.


DÖNITZ: Er strotzt auch vor Unrichtigkeiten, der Brief. Es steht drin, daß der Prien im KZ-Lager gestorben ist, was nicht stimmt.


VORSITZENDER: Warten Sie eine Minute.


DÖNITZ: Es ist nicht wahr.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich habe den Brief jetzt erst ganz durchgelesen.


VORSITZENDER: Nun, der Gerichtshof erörtert den Fall augenblicklich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Darf ich zuerst ein Argument dazu sagen?


VORSITZENDER: Wir haben Ihr Argument schon gehört, und wir überlegen uns gerade die Sache.

Sir David! Der Gerichtshof findet, daß es nicht wünschenswert ist und daß dieses Dokument nicht benützt werden soll.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wie Euer Lordschaft wünschen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Jetzt möchte ich mich einen Moment mit einem Kapitel befassen, das in Ihrem eigenen Dokumentenbuch steht und das Dr. Kranzbühler Ihnen gestern verlesen hat. Es steht in Band II, Seite 92 – Beweisstück 42. Bevor ich Sie darüber befrage, habe ich eine Angelegenheit, bei der ich gerne Ihre Hilfe hätte. In Ihrem Verhör am 22. Oktober haben Sie ausgesagt, daß etwa zwei Monate nach dem Befehl vom 17. September Sie Befehle ausgaben, in denen Sie U-Booten überhaupt verboten aufzutauchen. Stimmt das?

DÖNITZ: Soweit das überhaupt bei einem U-Boot möglich ist. Wir haben sehr verschieden, wechselnd, Tag und Nacht, wie die Gefahr am größten schien und nach der Wetterlage, befohlen, wann U-Boote für das Aufladen an die Oberfläche zu gehen hatten auf dem Marsch.

[427] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sollten nicht nach Angriffen auftauchen, sie sollten überhaupt vor oder nach einem Angriff nicht auftauchen. War das nicht der Effekt Ihres Befehls?


DÖNITZ: Bei Angriffen müssen die U-Boote selbstverständlich, bei Nacht zum Beispiel, an der Oberfläche sein; aber es kam darauf an, auf dem Marsch jedes Risiko zu ersparen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zwei Monate später kam dann ein Befehl, daß sie so wenig wie möglich an die Oberfläche kommen sollten; und Sie sagen mir, daß es Ihr Befehl war?


DÖNITZ: Sie sollten die Luftgefahr so weit wie möglich irgendwie vermeiden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was für Befehle gaben Sie bezüglich des Auftauchens?


DÖNITZ: Ich habe ihnen eine ganze Reihe von Befehlen gegeben, wie ich schon sagte – je nach Wetterlage, Tag und Nacht und Seeraum, weil die Luftgefahr von diesen Momenten abhängig und verschieden war. Es wurde auch gewechselt, wenn wir die schlechten Erfahrungen machten; wenn sich zeigte, daß die Nacht gefährlicher war als der Tag, dann haben wir gesagt: Seid am Tage über Wasser. Wir hatten wieder den Eindruck, daß es doch besser ist, am Tag oben zu sein, weil man dann wenigstens durch Ortung das anfliegende Flugzeug noch vorher sehen kann. So haben wir gewechselt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist aber doch Tatsache, daß ganz kurz nach dem Erlaß dieses Befehls die alliierte Luftüberwachung so stark wurde – ich zitiere jetzt Ihre eigenen Worte, Sie sagen: »Zwei Monate später waren die U-Boote nicht mehr in der Lage, aufzutauchen.« Mit anderen Worten verstehe ich das so, daß das Auftauchen wegen der alliierten Luftangriffe sehr schwierig wurde. Ist das richtig?


DÖNITZ: Ja, sie kamen nicht in die Lage, aufzutauchen in gewissen Seegebieten, ohne sofort angegriffen zu werden. Das ist es gerade Aber dabei waren die U-Boote – und das ist der Unterschied – in höchster Alarmbereitschaft, wohingegen beim Retten die Alarmbereitschaft total unterbrochen ist, und besonders bei dieser höchsten Alarmbereitschaft traten diese großen Verluste und Schwierigkeiten auf.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich verweise Sie nunmehr auf Seite 93. Es ist eine Seite nach der, die ich Ihnen angab, im Band 2 Ihres Dokumentenbuchs. Sehen Sie Ziffer 1?


DÖNITZ: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE:

»Der Hundertsatz aus Geleitzügen versenkter Handelsschiffe betrug im Jahre 1941 40 Prozent, im ganzen Jahre 1942 [428] knapp 30 Prozent, im letzten Vierteljahr 1942 57 Prozent, im Januar 1943 rund 65 Prozent, im Februar rund 70 Prozent und im März 80 Prozent.«

Ihre schlimmste Zeitspanne waren die ersten drei Vierteljahre 1942, Stimmt das? Das geht aus Ihren eigenen Zahlen hervor.

DÖNITZ: Welche »schlimmste Periode«? Was meinen Sie damit? Verstehe ich nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, es steht auf Seite 93, Ziffer 1.


DÖNITZ: Ja, aber inwiefern »schlimmste Periode«?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der Hundertsatz aus Geleitzügen versenkter Handelsschiffe belief sich im Jahre 1941 auf 40 Prozent.

DÖNITZ: Sie meinen Handelsschiffe?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, ich lese Ihr eigenes Kriegstagebuch oder vielmehr das Skl-Kriegstagebuch. »Im ganzen Jahre 1942 knapp 30 Prozent...«


DÖNITZ: Aus Geleitzügen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, aus Geleitzügen. Mit anderen Worten: Die schlimmste Zeitspanne, die Sie hatten, waren die ersten drei Vierteljahre des Jahres 1942.


DÖNITZ: Nein. Wir hatten im Jahre 1942, wie ich ja schon sagte in meiner Schilderung der Gesamtlage, mit einem großen Teil der Boote unmittelbar vor den Häfen gestanden; sie standen vor Neuyork, Trinidad und so weiter. Hierbei sind sie nicht erwähnt, und wir haben hierbei nur genannt in dieser Zusammenstellung die Versenkungen, die von den Gruppen gemacht wurden, die im Nordatlantik am Geleitzug standen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bedeuten diese Zahlen nicht, daß Ihre schlimmste Zeitspanne die ersten drei Vierteljahre von 1942 waren? Es müssen wohl rund 30 Prozent gewesen sein?


DÖNITZ: Nein, meine erfolgreichste Periode war im Jahr 1942.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wie können Sie das die erfolgreichste Zeitspanne nennen, da während des ganzen Jahres 1942 Ihr Prozentsatz versenkter Handelsschiffe aus Geleitzügen nur 30 Prozent betrug, während im Januar, Februar und März 1943 es bis auf 65, 70 und 80 Prozent heraufging?


DÖNITZ: Richtig. Von den versenkten Handelsschiffen wurden im Atlantik im Jahre 1942 30 Prozent versenkt. Die Gesamtzahl war aber viel größer als zum Beispiel im Jahre 1943, wo 65 und 70 Prozent versenkt wurden, und zwar einfach deshalb, weil wir uns damals im Jahre 1943 vor einem Hafen wie Neuyork nicht mehr halten konnten. Das gibt ja nur die Prozentzahl der Versenkungen im Atlantik aus reinen Geleitzügen an.


[429] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was ich Ihnen jetzt vorhalte, ist, daß im Jahre 1942, als Ihr Prozentsatz aus Geleitzügen gering war, als Sie unter dem vorher erwähnten Druck standen, Sie doch allen Grund hatten, einen unzweideutigen Befehl zu erlassen, der die Wirkung haben würde, daß die U-Bootkommandanten die Besatzungen vernichten sollten. 1943 kamen Ihre U-Boote nicht an die Oberfläche, Ihr Geleitzug-Hundertsatz hatte sich erhöht und es gab keinen Grund, Ihre Befehle noch klarer auszudrücken. Das ist es, was ich Ihnen vorhalte, Angeklagter.

DÖNITZ: Ich halte das für ganz falsch.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun möchte ich...


DÖNITZ: Es ist so gewesen, daß wir, wie ich schon sagte, ab Sommer 1942 die Erfahrung machten, daß die Luftgefahr plötzlich anwuchs. Und diese Luftgefahr wirkte sich in allen Seeräumen aus, und zwar auch in den Seeräumen, wo die U-Boote nicht am Geleitzug oder nicht unmittelbar vor den Häfen kämpften.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie mir jetzt bei einer anderen Frage aushelfen? Dr. Kranzbühler sagte gestern zu Ihnen, daß Kapitänleutnant Eck behauptet hätte, daß, wenn er zurückgekehrt wäre, er kaum erwartet hätte, daß Sie Einspruch erhoben hätten oder ihm böse gewesen wären darüber, daß er die Mannschaft der »Peleus« abgeschossen hatte. Sie sagten, daß Sie wußten, daß Eck Ihren Befehl in, seinem Schubfach hatte, als er die Mannschaft des »Peleus« abschoß?


DÖNITZ: Ja, ich weiß aber auch, daß dieser Befehl auf seinen Entschluß nicht die geringste Wirkung gehabt hat, sondern, wie Eck ausdrücklich sagt, sein Entschluß sei gewesen, die Trümmer abzuschießen, da er ein ganz anderes Ziel gehabt habe, nämlich das Ziel, die Trümmer zu beseitigen, weil er Angst hatte für sein Boot, daß es genau so wie andere Boote in diesem Seeraum kaputtgeschlagen werde. Er hat ausdrücklich gesagt, daß irgendeine Gedankenverbindung zwischen dem Befehl, den er bezüglich der »Laconia« ganz zufällig an Bord hatte, und seinem Entschluß gar nicht existiert hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie wissen doch, daß noch zwei andere Fälle dem Gerichtshof vorliegen, die Fälle der »Noreen Mary« und der »Antonico«, die auf Seite 47 und 52 des Dokumentenbuches der Anklage stehen; darin machen Zeugen bestimmte Aussagen, daß das U-Boot sie angegriffen habe, als sie in einem Falle sich auf Trümmern und im anderen Fall im Rettungsboot befanden. Wollen Sie sich den Fall »Noreen Mary« auf Seite 47 des Dokumentenbuches ansehen? Die Aussage des Überlebenden steht auf Seite 49 und 50. Er spricht da über diesen Punkt und sagt im vierten Absatz, Seite 85 des deutschen Dokumentenbuches...


[430] DÖNITZ: Ich habe das englische Dokumentenbuch.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist Seite 50 im englischen, ich habe das englische Dokument.

»Ich schwamm herum, bis ich den geborstenen Bug unseres gekenterten Rettungsbootes fand, und es gelang mir, auf ihn heraufzuklettern. Auch jetzt tauchte das Boot nicht, sondern fuhr direkt in mei ner Richtung und feuerte eine kurze Maschinengewehrsalve direkt auf mich aus nur 60 bis 70 Meter Entfernung. Da ihre Absicht ganz offensichtlich war, ließ ich mich ins Wasser fallen und blieb dort, bis das U-Boot aufhörte zu schießen und tauchte, woraufhin ich wieder auf den Kiel des Bootes kletterte.«

Die Erklärung des Brasilianers werden Sie auf Seite 52 finden.. Haben Sie es?

DÖNITZ: Ja, ich habe sie.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Fünfzehn Zeilen vom Ende der Seite sagt er,

»daß der Feind die hilflosen Seemänner in Rettungsboot Nummer 2... rücksichtslos mit dem Maschinengewehr beschoß«.

Angenommen – und man muß das natürlich annehmen –, daß Herr McAllister und Herr De Oliveira Silva die Wahrheit sagen, behaupten Sie, daß die U-Bootoffiziere auf eigene Faust hin gehandelt haben?

DÖNITZ: Es ist möglich, daß subjektiv die Leute sich das eingebildet haben. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß bei einem Nachtgefecht – um bei der »Antonico« anzufangen –, das zwanzig Minuten dauerte, sehr leicht Schüsse angenommen werden können oder auch Schüsse, die dem Schiff gelten, auf ein Rettungsboot kommen. Jedenfalls, wenn bei einem Nachtgefecht von zwanzig Minuten jemand einen Bericht davon gibt, dann ist das ein subjektiver Bericht und jeder, der weiß, wie verschieden die Berichte sind, weiß, wie sehr ein Seemann einem Irrtum unterliegen kann. Wenn das U-Boot bei diesem Nachtgefecht die Menschen hätte vernichten wollen, dann wäre es nicht nach zwanzig Minuten weggefahren, zumal der Betreffende sagt, er hätte in der Dunkelheit das U-Boot kaum sehen können. Das sind doch alles sehr vage Angaben.

Bei der »Noreen Mary« liegt es ganz ähnlich. Es stehen da sehr viele Dinge drin, die bestimmt nicht stimmen, zum Beispiel, daß das U-Boot ein Hakenkreuz am Turm gehabt hat. Kein einziges Boot ist mit irgendeiner Bemalung in See gegangen. Wenn jemand auf Trümmern oder im Rettungsboot ist und Schüsse sind in der Nähe, dann fühlt er sich sehr leicht beschossen. Wir haben ja gerade aus diesem Grunde eine ganze Reihe von Fällen der anglo-amerikanischen [431] Seite angegeben, nicht um einen Vorwurf zu machen, sondern um zu zeigen, wie sehr skeptisch man diesen persönlichen Berichten gegenüber sein soll.

Und das sind die einzigen Fälle, die hier vorliegen, in fünfundeinhalb Jahren Krieg bei mehreren tausend Angriffen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja. Natürlich bekommen Sie nur während der zweiundeinhalb Jahre, wo die U-Bootkommandanten Schiffbrüchige zusammengeschossen haben, wahrscheinlich nicht viele Fälle zu hören, nicht wahr? Ich möchte Sie jetzt noch in einer anderen Sache fragen


DÖNITZ: Die U-Bootkommandanten haben, bis auf den Fall Eck, in keinem Fall Schiffbrüchige zusammengeschossen, in keinem Fall. Das ist nicht wahr.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das sagen Sie!


DÖNITZ: Das ist nicht belegt, in keinem Fall. Im Gegenteil, sie haben mit einer ganz großen Hingabe gerettet. Es ist nie die geringste Anweisung und nie aus der U-Bootwaffe selbst heraus ein Verfahren gegen Schiffbrüchige gemacht worden, bis auf den Fall Eck, und zwar aus einem ganz bestimmten, genannten Grunde. Das ist eine Tatsache.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie mir folgendes sagen:

Wußten Sie, daß das Logbuch der »Athenia«, nachdem sie eingelaufen war, in schwindelhafter Weise ausgefüllt wurde?


DÖNITZ: Nein, nicht in schwindelhafter Weise ausgefüllt wurde, sondern es kam ein klarer Befehl, daß die »Athenia« geheimzuhalten ist aus politischen Gründen, und infolgedessen mußte das Logbuch geändert werden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Oh, das Wort »gefälscht« paßt Ihnen nicht. Ich werde das Wort »geändert« benutzen. Es wurde eine Seite herausgeschnitten und eine neue eingefügt. Wußten Sie das?


DÖNITZ: Das kann ich heute nicht sagen, es ist möglich. Wahrscheinlich hat der Kapitän Lemp von mir oder von meinem Stab die Anweisung bekommen: »Der Fall ist geheimzuhalten«. Und daraufhin wird er oder die Flottille das Kriegstagebuch genommen haben, das zu zehn verschiedenen Abteilungen an die Marine ging und hat es abgeändert. Was sollte er anderes machen? Er konnte nichts anderes tun.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nur wissen, ob das Logbuch auf Ihren Befehl und mit Ihrem Wissen von, nehme ich an, der Wahrheit auf die Unwahrheit umgeändert wurde, so, wie es heute noch existiert? Das ist eine einfache Frage. Können Sie sie beantworten?


[432] DÖNITZ: Jawohl. Es ist entweder auf meinen Befehl oder, wenn es nicht geschehen wäre, hätte ich es befohlen, weil die politische Weisung bestand: »Es muß geheimgehalten werden«. Also blieb dem Soldaten gar nichts übrig, als das Logbuch zu ändern. Die U-Bootkommandanten haben nie den Befehl bekommen, eine falsche Eintragung zu machen, sondern speziell in einem Fall, dem der »Athenia«, wo hinterher befohlen wurde, es geheimzuhalten, ist es im Tagebuch nicht vermerkt worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Nun, ich habe nur noch einen Punkt mit Ihnen zu besprechen, und das läßt sich kurz erledigen: Sie waren ein starker Anhänger der weltanschaulichen Erziehung Ihres Personals, nicht wahr?


DÖNITZ: Jawohl, die Gründe habe ich erklärt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nur folgendes klarstellen, und dann können Sie Ihre Gründe darlegen. Sie hielten es für Unsinn, daß ein Soldat keine politische Meinung haben soll, nicht wahr? Falls Sie wollen...


DÖNITZ: Selbstverständlich. Der Soldat hatte ja mit Politik nichts zu tun, aber andererseits mußte er natürlich im Kriege hinter seinem Staate stehen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und Sie wünschten, daß durch Ihre Kommandanten die Marine mit Nazi-Ideen geschult wurde, nicht wahr?


DÖNITZ: Ich wünschte, daß die Kommandanten der Truppe sagten, daß die Einheit des deutschen Volkes, wie sie war, eine Kraftquelle ist für unsere Kriegführung und daß infolgedessen, da wir die Nutznießer dieser Einheit waren, wir auch dafür sorgen müßten, daß die Einheit bestehen bleibt, weil wir eben im Weltkrieg gerade in der Beziehung die schlimmsten Erfahrungen gemacht haben. Jede Zerrissenheit des Volkes hatte sich zwangsläufig auf die Kriegführung ausgewirkt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Schauen Sie sich einmal Seite 7 im englischen Dokumentenbuch an. Ich denke, es steht dort genau so wie in meiner Frage. Ja, 7. Der Anfang des letzten Satzes:

»Man muß das ganze Offizierskorps von vornherein so einstellen, daß es sich für den nationalsozialistischen Staat in seiner Geschlossenheit mit verantwortlich fühlt. Der Offizier ist der Exponent des Staates; das Geschwätz, der Offizier ist unpolitisch, ist barer Unsinn.«

(Dokument Nummer D-640.)

Das ist Ihre Ansicht, nicht wahr?

DÖNITZ: So habe ich gesagt. Man muß aber auch von vorne lesen wo drinsteht, daß unsere Disziplin und Kampfkraft turmhoch [433] steht über der vom Jahre 1918, und zwar weil die Einheit unseres Volkes hinter uns steht. Und wenn das nicht gewesen wäre, wäre unsere Truppe längst zerbrochen. Und das ist der Grund, warum ich das gesagt habe.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sagen Sie mir bitte, wie vielen Leuten versuchten Sie, diese Ideen einzuimpfen oder besser gesagt, wieviel Leute hatten Sie am 15. Februar 1944 in der Marine? Ich möchte wissen, welche Masse Sie anzusprechen suchten. Eine Viertelmillion?


DÖNITZ: 600000 bis 700000.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, dann verweise ich Sie auf die nächste Seite, Seite 8 im britischen Dokumentenbuch, wo Ihre Rede zum Heldengedenktag am 12. März 1944 wiedergegeben ist. Sie sagen das Folgende:

»Was wäre aus unserer Heimat heute, wenn der Führer uns nicht im Nationalsozialismus geeint hätte? Zerrissen in Parteien, durchsetzt von dem auflösenden Gift des Judentums und diesem zugänglich, da die Abwehr unserer jetzigen kompromißlosen Weltanschauung fehlte, wären wir längst der Belastung dieses Krieges erlegen und der erbarmungslosen Vernichtung unserer Gegner ausgeliefert worden.«

(Dokument Nummer 2878-PS.)

Was wollten Sie damals sagen mit »dem auflösenden Gift des Judentums«?

DÖNITZ: Ich wollte sagen, daß wir in einer sehr großen Einheit lebten und daß diese Einheit eine Stärke war und daß alle Momente und alle Kräfte...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, das habe ich Sie gar nicht gefragt. Ich frage Sie, was Sie mit »dem auflösenden Gift des Judentums« meinten?

Das ist Ihr Ausspruch – sagen Sie uns, was Sie damit meinten.


DÖNITZ: Ich konnte mir vorstellen, daß der großen Belastung der Bombenangriffe gegenüber das Durchhalten der Bevölkerung der Städte sehr schwer sei, wenn ein solcher Einfluß ausgeübt würde. Das wollte ich damit ausdrücken


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, können Sie mir bitte noch einmal sagen, was heißt »auflösendes Gift des Judentums«?


DÖNITZ: Es bedeutet, daß es die Durchhaltekraft des Volkes, worauf es mir als Soldat im Kriege der Nation auf Leben und Tod besonders ankam, auflösend hätte beeinflussen können.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, das wollte ich wissen. Sie waren der Oberbefehlshaber und hatten 600000 oder 700000 Mann in Ihrer weltanschaulichen Schulung. Warum brachten Sie ihnen bei, [434] daß die Juden ein auflösendes Gift in der Politik der Partei waren? Warum war dem so? Was hatten Sie gegen die Juden? Was veranlaßte Sie zu glauben, daß sie auf Deutschland einen schlechten Einfluß hatten?


DÖNITZ: Dieser Ausspruch ist in meiner Gedenkrede am Heldengedenktag gefallen und zeigt eben an, daß ich der Ansicht war, daß das Durchhalten oder die Durchhaltekraft des Volkes, so wie das Volk zusammengesetzt war, besser gewährleistet wäre, als wenn jüdische Volksteile im Volk gewesen wären.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Diese Redensarten vom »auflösenden Gift des Judentums« schufen die geistige Haltung, die in den letzten Jahren den Tod von fünf oder sechs Millionen Juden verursachte. Wollen Sie sagen, daß Sie nichts über die Aktionen und Pläne zur Vernichtung und Ausrottung der Juden wußten?


DÖNITZ: Ja, selbstverständlich sage ich das. Ich habe davon nicht das geringste gewußt. Und wenn ein solcher Ausspruch fällt, so ist ja noch kein Beweis erbracht, daß ich von irgendwelchen Morden gegenüber dem Judentum eine Ahnung hatte. Das ist im Jahre 1943 gewesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, was ich Ihnen hier vorhalte, ist, daß Sie sich an der Jagd auf diesen unglücklichen Teil Ihres Volkes beteiligten und sechs- oder siebenhunderttausend Angehörige der Marine bei dieser Jagd anführten.

Sehen Sie sich einmal Seite 76 des Dokumentenbuches an – das bezieht sich auf Sie. Seite 76.


DÖNITZ: Kein Mensch hat von meinen Soldaten an irgendwelche Gewaltanwendung an Juden gedacht, keiner, niemand, und niemand kann das aus diesem Wort schließen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun bitte, sehen Sie sich Seite 76 an. Dort befassen Sie sich mit der Beförderung von Unteroffizieren und Mannschaften, die sich als Persönlichkeiten in der Kriegführung erwiesen haben. Hier sagen Sie zuerst:

»Ich wünsche, daß mehr als bisher die für die Truppe verantwortlichen Einheitsführer und die ihnen übergeordneten Flottillenchefs, Kommandanten und Kommandeure sich die Förderung solcher Unteroffiziere und Mannschaften angelegen sein lassen, die in besonderen Lagen im Kriege bewiesen haben, daß sie kraft ihrer inneren Haltung und Festigkeit, durch Tatkraft und inneren Schwung, kurz, auf Grund ihrer Persönlichkeitswertung imstande sind, richtige Entschlüsse selbständig zu fassen und sie zielsicher und verantwortungsfreudig durchzuführen.

Ein Beispiel: In einem Gefangenenlager des Hilfskreuzers ›Cormoran‹ in Australien hat ein Oberfeldwebel als [435] Lagerältester die unter der Lagerbesatzung sich bemerkbar machenden Kommunisten planvoll und von der Bewachung unauffällig umlegen lassen. Dieser Unteroffizier ist für seinen Entschluß und seine Durchführung meiner vollen Anerkennung sicher. Ich werde ihn nach seiner Rückkehr mit allen Mitteln fördern, da er bewiesen hat, daß er zum Führer geeignet ist.«

War das Ihre Anschauung von Führerschaft in dieser nationalsozialistisch geschulten Marine, daß er politische Gegner in einer Weise ermorden konnte, daß die Wachen es nicht merkten?

DÖNITZ: Nein, die Sache ist anders. Es war mir gemeldet worden, daß dort ein Spitzel ist, der, wenn neue Besatzungen eingeliefert werden, in die Besatzung hineingeschmuggelt wird und durch Aushorchen Nachrichten dem Gegner zuträgt. Die Folge davon ist gewesen, daß an Hand dieser Nachrichten U-Boote nun verlorengingen. Und da hat sich der Lagerälteste, ein Feldwebel, entschlossen, diesen Mann zu beseitigen als Verräter. Das ist das, was mir gemeldet worden ist und was ich durch einen Zeugen belegen werde. Der Mann hat meiner Ansicht nach, und das wird jede Nation anerkennen, wie jeder, der in einer außerordentlich schweren Lage sich befindet, gehandelt, und er mußte...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum sagten Sie das dann nicht, Angeklagter? Wenn Sie gesagt hätten, daß dieser Mann einen Spion getötet hat, der durch Verbreitung von Nachrichten gefährlich war, so hätte ich Ihnen diese Sache nicht vorgehalten. Aber was Sie sagten, war, daß es Kommunisten waren, die sich bemerkbar machten, und daß dieser Mann sie ohne Kenntnis der Wachen getötet hat. Warum sagen Sie in Ihrem Befehl »Kommunisten«, wenn Sie einen Spion meinen?


DÖNITZ: Ich glaube, das ist ein Befehl der Ostseestation Mir ist gemeldet worden, es handelt sich um einen Spitzel, was ein Zeuge belegen wird. Wenn Gründe gegeben sind, dann als Abwehrgründe, es nicht zu erkennen zu geben, so...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie die Verantwortung für diesen Befehl auf einen Ihrer untergebenen Offiziere abschieben? Sagen Sie, daß es einer Ihrer untergebenen Offiziere war, der den Befehl so herausgab? Sie haben es gar nicht so gemeint? Das ist es, was Sie sagen?


DÖNITZ: Ich habe nur erklärt, wie der Befehl zustandegekommen ist. Ich habe bisher in keinem Fall die Verantwortung abgeschoben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also gut.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich.


[Pause von 10 Minuten.]


[436] VORSITZENDER: Ist noch ein weiteres Kreuzverhör vorgesehen?

OBERST POKROWSKY: Mylord! Die Anklagevertretung der Sowjetunion hat einige Fragen an den Angeklagten Dönitz zu stellen.

[Zum Zeugen gewandt:]


Sagen Sie, Angeklagter Dönitz, der Aufruf an das deutsche Volk und der Befehl an die Wehrmacht im Zusammenhang mit Hitlers Tod am 30. April 1945 waren von Ihnen verfaßt, nicht wahr?

DÖNITZ: Jawohl.

OBERST POKROWSKY: In diesen Dokumenten haben Sie bekanntgemacht, daß Sie der Nachfolger Hitlers waren, von ihm selbst ernannt. Ist das richtig?


DÖNITZ: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Haben Sie sich selbst die Frage gestellt, warum gerade auf Sie diese Wahl Hitlers fiel?


DÖNITZ: Jawohl, die Frage habe ich mir gestellt, als ich dieses Telegramm bekam und bin zu dem Schluß gekommen, daß, nachdem der Reichsmarschall ausgeschieden war, ich der älteste Soldat eines selbständigen Wehrmachtsteiles war und daß das der Grund gewesen ist.


OBERST POKROWSKY: In dem Aufruf an das Heer und an das Volk haben Sie die Fortsetzung der Kriegshandlungen verlangt und nannten alle, die den Widerstand aufgeben wollten, Feiglinge und Verräter, nicht wahr?


DÖNITZ: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Ein paar Tage danach haben Sie Keitel die Anweisung gegeben, bedingungslos zu kapitulieren. Ist das richtig?


DÖNITZ: Jawohl. Ich habe ganz klar in dem ersten Befehl gesagt, daß ich solange im Osten kämpfen möchte, bis ich Truppe und Flüchtlinge aus dem Osten nach dem Westen gerettet habe und daß ich keinen Augenblick länger kämpfen würde. Das war meine Absicht, und das ist auch in dem Befehl klar ausgedrückt.


OBERST POKROWSKY: Nebenbei bemerkt, war in diesem Befehl kein Wort darüber. Aber das ist nicht so wichtig. Stimmen Sie mir zu, daß...


DÖNITZ: Ich...


OBERST POKROWSKY: Hören Sie sich zuerst die Frage an, und antworten Sie dann. Am 30. April, das heißt am selben Tage, als Sie die beiden Dokumente herausgegeben haben, von denen jetzt die Rede ist, bestand überhaupt keine Aussicht mehr, und ein weiterer [437] Widerstand Hitler-Deutschlands war völlig zwecklos. Haben Sie diese Frage verstanden? Stimmen Sie damit überein?


DÖNITZ: Ja, ich habe die Frage verstanden. Ich darf folgendes dazu sagen, daß ich im Osten ja weiterkämpfen mußte, um die Flüchtlinge, die sich nach dem Westen bewegten, zu retten. Das ist ja sehr klar gesagt. Ich habe gesagt, daß wir im Osten nur noch weiterkämpfen bis Hunderte und Tausende von Familien aus dem deutschen Ostraum nach dem Westen gerettet sind.


OBERST POKROWSKY: Sie haben auf meine Frage nicht geantwortet, Dönitz, obwohl sie sehr klar gestellt war. Ich kann meine Frage wiederholen, damit Sie sie doch verstehen können.

Geben Sie zu, daß es schon am 30. April ganz klar war, daß ein weiterer Widerstand Hitler-Deutschlands absolut aussichtslos und zwecklos war. Ja oder nein? Antworten Sie mir auf die Frage.


DÖNITZ: Nein, das war nicht klar. Militärisch war der Krieg absolut verloren, und es kam nur darauf an, möglichst viele Menschen zu retten, und aus dem Grunde mußte im Osten auch Widerstand geleistet werden. Deshalb hatte der Widerstand im Osten einen Zweck.

OBERST POKROWSKY: Sehr gut, ich habe Sie verstanden. Bestreiten Sie, daß Ihr Befehl, den Krieg weiterzuführen, ein zusätzliches Blutvergießen herbeigeführt hat?


DÖNITZ: Das ist äußerst gering im Vergleich mit den ein oder zwei Millionen, die sonst verlorengingen.


OBERST POKROWSKY: Warten Sie, bevor Sie Vergleiche ziehen. Antworten Sie zuerst und geben Sie dann Ihre Erklärungen. Diese Regel gilt hier immer. Antworten Sie ja oder nein, und hinterher können Sie Ihre Erklärungen abgeben.


DÖNITZ: Selbstverständlich konnten beim Kämpfen im Osten in den wenigen Tagen noch Verluste eintreten. Die waren aber notwendig, um die Hunderttausende von Flüchtlingen dafür zu retten.


OBERST POKROWSKY: Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich kann sie zum drittenmal wiederholen.


VORSITZENDER: Er hat geantwortet; er sagte: »Ja, es würde Blutvergießen verursacht werden«. Das ist eine Antwort auf Ihre Frage.


OBERST POKROWSKY: Danke Ihnen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich möchte, daß Sie die Frage ganz klar beantworten, ob Sie sich selbst in erster Linie als einen Politiker oder als einen Soldaten ansehen, als einen Soldaten, der nur die Befehle seiner direkten [438] Vorgesetzten ausführt, ohne den politischen Sinn und Inhalt dieser Befehle irgendwie zu kritisieren?

DÖNITZ: Die Frage verstehe ich nicht in ihrer Ganzheit. Als Staatsoberhaupt war ich nach dem 1. Mai ein politischer Mensch.

OBERST POKROWSKY: Und bis dahin?


DÖNITZ: Ein reiner Soldat.


OBERST POKROWSKY: Am 8. Mai 1946 um 16.35 Uhr haben Sie in diesem Gerichtssaal gesagt: »Als Soldat stellte ich nicht die politischen Überlegungen an, die es geben konnte.« Am 10. Mai um 12.35 Uhr haben Sie hier gesagt, als es sich um den U-Bootkrieg handelte: »Alles das bezieht sich auf politische Ziele; ich aber als Soldat habe mich nur mit militärischen Problemen beschäftigt.« Ist das richtig?


DÖNITZ: Das ist sehr richtig. Ich sage ja, vor dem 1. Mai 1945 war ich reiner Soldat. Sowie ich Staatsoberhaupt war, habe ich den Oberbefehl der Kriegsmarine abgegeben, weil ich Staatsoberhaupt wurde und damit eine politische Person.


OBERST POKROWSKY: Sir David Maxwell-Fyfe hat Sie vor ungefähr 15 Minuten auf zwei Dokumente hingewiesen, nämlich auf Dokument GB-186, D-640. Er hat Ihnen einen Satz verlesen, der sich in einem sehr krassen Widerspruch mit dem befindet, was Sie jetzt aussagen. Erinnern Sie sich an die Redensart vom »unsinnigen Geschwätz«?


DÖNITZ: Ja, ich weiß es ganz genau.


OBERST POKROWSKY: Ich bitte Sie, nur zu sagen, wie kann man diese absoluten Widersprüche in Ihrer Aussage in Einklang bringen –, Erklärung über Geschwätz, daß ein Offizier kein Politiker ist. Diese Erklärung fiel am 15. Februar 1944, als Sie noch nicht Staatsoberhaupt waren. Ist das richtig?


DÖNITZ: Wenn ein Soldat im Kriege hinter seiner Nation und seiner Regierung steht, dann wird er dadurch nicht zum Politiker; so steht es in dem Satz darinnen, und das ist in dem Satz gemeint.


OBERST POKROWSKY: Wir wollen das mal klarstellen und sehen, ob es sich auch so in Wirklichkeit verhält. Sie haben mehrmals und in einer bestimmten Art und Weise hier im Gerichtshof behauptet, daß Sie lange Jahre vor dem Kriege und während des Krieges die Marine in dem Sinn eines reinen Idealismus und zur Hochachtung der Gesetze und Kriegsgebräuche erzogen haben. Ist das richtig?


DÖNITZ: Richtig, ja.


OBERST POKROWSKY: Insbesondere am 9. Mai, also gestern, um 12.45 Uhr Sie gesagt: »Ich habe die U-Bootwaffe im [439] Sinne eines reinsten Idealismus erzogen und habe ihre Erziehung auch weiter während des Krieges fortgesetzt. Für mich war es nötig, um eine hohe Kampfmoral zu erzielen.« Fünf Minuten später am selben Tage haben Sie gesagt, als Sie über die Kriegsmarine sprachen: »Ich hätte niemals erlaubt, daß man diesen Leuten Befehle gab, die dieser Moral widersprachen, und es kann keine Rede davon sein, daß ich selbst einen solchen Befehl hätte geben können.«

Geben Sie zu, daß Sie es so gesagt haben oder ähnlich, wenn man den eventuellen Übersetzungsunterschied berücksichtigt?


DÖNITZ: Selbstverständlich, das habe ich gesagt.


OBERST POKROWSKY: Ich möchte, daß Sie einen Blick auf ein Dokument werfen, Ihr Verteidigungsdokument. Es liegt Ihnen vor – Dönitz 91. Unter dieser Nummer hat Ihr Verteidiger einen Auszug aus einer eidesstattlichen Erklärung eines Joachim Rudolphi unterbreitet. Um nicht die Zeit des Gerichtshofs zu verschwenden, möchte ich, daß Sie ganz kurz mit Ja oder Nein mir sagen, ob die Aussage Rudolphis richtig ist, daß Sie kategorisch der Einführung des sogenannten Hitlerschen Volksgerichtshofs in die Deutsche Wehrmacht widersprachen. Haben Sie mich verstanden?


DÖNITZ: Ich war gegen irgendeine Abgabe von Gerichtsfällen aus der Kriegsmarine an andere Gerichte, sondern ich sagte, daß, wenn man die Verantwortung für einen Wehrmachtsteil trägt, man auch die Kriegsgerichtsbarkeit haben muß, das steht darin.


OBERST POKROWSKY: Sie kennen also die Aussagen des Rudolphi?


DÖNITZ: Ja, ich kenne sie.


OBERST POKROWSKY: Sie erinnern sich, auf der ersten Seite dieses Auszugs, den Sie dem Gerichtshof unterbreiten, steht das:

»Im Frühsommer 1943 begann der erste bedrohliche Versuch, die unpolitische Rechtspflege der Wehrmacht zu unterhöhlen«.

Wird diese Frage von Rudolphi richtig beleuchtet, und ist es richtig, daß Sie dem Versuch, politische Sondergerichte bei den See- und Landstreitkräften einzuführen, widersprochen haben? Ist das richtig?

DÖNITZ: Meiner Erinnerung nach setzte mein Widerspruch im Sommer 1943 ein, Es kann aber sein, daß schon im Frühjahr die Rechtspflege der Wehrmacht bedroht wurde. Das, glaube ich, ist aber nicht zu meiner Kenntnis gekommen.

OBERST POKROWSKY: Bleiben Sie dabei, Dönitz, ja oder nein. daß gerade diese sogenannten Volksgerichtshöfe sich damit beschäftigen sollten, was nach Rudolphi selbst auch nur entfernt [440] einen politischen Einschlag besitzen konnte? Das ist seine Formulierung. Sie können es auf der ersten Seite des Dokumentenbuches finden. Dokument 91.


DÖNITZ: Ich habe schon erklärt, für mich war der Gesichtspunkt, meine Soldaten unter meiner Kriegsgerichtsbarkeit zu behalten. Außerhalb der Marine konnte ich die Vorgänge nicht beurteilen, weil ich das Rechtsverfahren nicht kannte. Es kam mir darauf an, daß meine Soldaten bei mir blieben und von mir verurteilt wurden.


OBERST POKROWSKY: Für alle Art Verbrechen, dazu gehören auch die politischen Verbrechen, nicht wahr? Habe ich Sie richtig verstanden?


DÖNITZ: Jawohl, das war beabsichtigt. Ich habe ja erklärt, daß ich der Ansicht war, daß sie bei der Marinegerichtsbarkeit bleiben sollen.


OBERST POKROWSKY: Wollen Sie bestreiten, Dönitz, daß Sie die Tötung schutzloser Menschen, die im deutschen Heere als Soldaten dienten, ausschließlich aus politischen Gründen predigten und in jeder Weise förderten und überdies diese Meuchelmords als hohe Tapferkeit betrachteten?


DÖNITZ: Ich verstehe Sie nicht. Ich weiß nicht, was Sie meinen.


OBERST POKROWSKY: Sie haben meine Frage nicht verstanden?


DÖNITZ: Nein, ich habe den Sinn Ihrer Frage gar nicht verstanden.


OBERST POKROWSKY: Ich kann die Frage wiederholen, vielleicht wird sie dadurch verständlicher. Wollen Sie die Tatsache bestreiten, daß Sie die Morde, die von einem Teil der Wehrmachtsangehörigen an einem andern begangen wurden, ausschließlich aus politischen Gründen predigten? Ist Ihnen die Frage jetzt klar?


DÖNITZ: Wie kommen Sie zu dieser Frage?


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hält Ihre Frage für nicht ganz klar.


OBERST POKROWSKY: Mylord! Ich denke an den Befehl Nr. 19 an die Ostseeflotte, der zum Teil von Sir David Maxwell-Fyfe behandelt worden ist. Ein Punkt dieses Befehls erlaubt es, eine absolute Klarheit in das wahre Motiv dieses Dokuments zu bringen. Dort kommt eine Idee in einer sehr klaren Form zum Ausdruck. Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich einen Absatz dieses Dokuments verlesen. »Ein Beispiel:« – heißt es in diesem Befehl Nr. 19, letzter Absatz – »In einem Gefangenenlager des Hilfskreuzers ›Cormoran‹ in Australien hat ein Oberfeldwebel...«


[441] VORSITZENDER: Welcher Absatz?


OBERST POKROWSKY: Der vorletzte Absatz aus dem Dokument D-650, Seite 4, englischer Text; Verzeihung, Seite 4 im deutschen Text und dritte Seite, letzter Absatz im englischen.


VORSITZENDER: Das ist schon in dem Kreuzverhör verlesen worden.


OBERST POKROWSKY: Nein, diese Stelle ist nicht verlesen worden. Sie hat eine wesentliche Bedeutung für diesen Fall.


VORSITZENDER: Wir haben eben diese Frage gehört – gerade dieses Beispiel. Sir David Maxwell-Fyfe hat es vor einer halben Stunde vorgelesen.


OBERST POKROWSKY: Als Sir David dieses Beispiel verlesen hat, hat er nicht den Satz, der gerade mich interessiert, verlesen. Er wird Dönitz' Haltung bedeutend aufklären. Daher habe ich mir erlaubt, nochmals zu diesem Dokument zurückzukommen. Hier ist nur ein Satz.


VORSITZENDER: Auf welchen Satz beziehen Sie sich?


OBERST POKROWSKY: Der erste Satz im zweiten Absatz von unten, der Absatz, der anfängt mit dem Wort: »Ein Beispiel: In einem Gefangenenlager...«


VORSITZENDER: Sie haben ganz unrecht. Er hat den ganzen Absatz verlesen. Sir David Maxwell-Fyfe hat den ganzen Absatz vorgelesen.


OBERST POKROWSKY: Wenn ich mit Ihrer Erlaubnis diese paar Worte vorlesen werde, dann werden Sie sehen, Herr Vorsitzender, daß sie nicht verlesen worden sind.


VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Ich habe hier eine Notiz in meinem Notizbuch, nach der das Ganze vorgelesen worden ist, daß der Angeklagte über die Bedeutung des Wortes »Kommunist« kreuzverhört wurde und daß er erklärte, daß es sich auf einen Spion unter der Besatzung bezog, der die U-Bootgeheimnisse verraten könnte. Diese ganze Sache wurde erschöpfend von Sir David Maxwell-Fyfe behandelt, und der Gerichtshof wünscht nichts mehr darüber zu hören.


OBERST POKROWSKY: Mir ist es unbedingt notwendig, zwei Worte aus diesem Satz vorzulesen, die nicht verlesen wurden. Ich möchte um Ihre Erlaubnis bitten, diese zwei Worte zu verlesen.


VORSITZENDER: Welche zwei Worte sagen Sie, sind nicht verlesen worden. Wollen Sie die zwei Worte angeben.


OBERST POKROWSKY: »Planvoll« und »unauffällig«, das heißt, nach einem bestimmten Plan. Es handelt sich hier nicht nur [442] um einen einzelnen Fall, sondern um einen bestimmten Plan, ein bestimmtes System.


VORSITZENDER: Ja, das ist aber alles verlesen worden, Oberst Pokrowsky. Sie haben es wohl überhört.


OBERST POKROWSKY: Ich sage nicht, daß Sir David sie zufällig ausgelassen hat oder nicht.


VORSITZENDER: Es ist von Sir David Maxwell-Fyfe verlesen worden und dem Zeugen vorgelegt worden, dem Angeklagten.


OBERST POKROWSKY: Es ist möglich, daß Sir David diese zwei Worte zufällig ausgelassen hat, aber für uns sind sie von großer Bedeutung. Dönitz hat ausgesagt, daß es sich um die Tötung eines Spions handelt. Aber in Wirklichkeit handelt es sich im Befehl um planvolle Vernichtung der Kommunisten oder besser gesagt, derjenigen Menschen, die irgendein Oberfeldwebel als Kommunisten betrachtete.


VORSITZENDER: Es ist genau das, was Sir David Maxwell-Fyfe dem Zeugen vorgehalten hat. Er sagte: »Wie können Sie sagen, daß sich dieses auf Spione oder einen Spion bezieht, wenn es sich auf alle Kommunisten bezieht?« Das war gerade die Frage, die er ihm vorgelegt hat.


OBERST POKROWSKY: Vielleicht habe ich nicht genau verstanden, was unser Dolmetscher gesagt hat, aber in unserer Übersetzung wurde es nicht erwähnt.

Mit Ihrer Genehmigung werde ich jetzt zur nächsten Frage übergehen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wollen Sie bestreiten, Dönitz, daß Sie in diesem Befehl als einziges Beispiel großer militärischer Tapferkeit, der militärischen Tapferkeit, die als Grund für die außerordentliche Beförderung von Unteroffizieren und Offizieren diente, gerade diese systematischen Meuchelmorde von Leuten aus politischen Gründen gebrauchten? Bestreiten Sie, daß dieser Befehl richtig ausgelegt wurde, so wie er hier ausgelegt wurde?

DÖNITZ: Nein, ganz falsch. Dieser Befehl bezieht sich auf ein Vorkommnis in einem Gefangenenlager, und es sollte gesagt werden, in welchem schweren Verantwortungskonflikt sich der Lagerälteste befunden hatte und daß er verantwortlich richtig gehandelt hatte, diesen Kommunisten, der gleichzeitig ein Spitzel war, im Interesse der deutschen Kriegführung als Verräter zu beseitigen. Es wäre leichter für ihn gewesen, wenn er die Dinge hätte laufen lassen zum Schaden und zu Verlusten von U-Booten. Er wußte, daß er bei seiner Heimkehr zur Verantwortung gezogen würde. Darum gab ich diesen Befehl.

[443] OBERST POKROWSKY: Vielleicht werden Sie dem zustimmen, daß die Ereignisse, so, wie Sie sie jetzt auslegen, nichts gemeinsam haben mit dem, was in Ihrem Befehl steht.


VORSITZENDER: Ich habe Ihnen schon gesagt, daß der Gerichtshof kein weiteres Kreuzverhör über dieses Thema zu hören wünscht. Sie beschäftigen sich damit ja noch weiter, und ich muß erneut und deutlich Ihre Aufmerksamkeit auf die Anordnung des Gerichtshofs lenken, daß der Gerichtshof kein weiteres Kreuzverhör über dieses Thema hören will.


OBERST POKROWSKY: An Hand dieses Dokuments frage ich Sie, wie denken Sie über Ihre Erklärungen über Ihre angeblichen prinzipiellen Einwände gegen politische Sondergerichte in der Marine – diese prinzipiellen politischen Erwägungen, über die Dr. Rudolphi aussagte? Wie können Sie diese Widersprüche in Einklang bringen?


DÖNITZ: Ich habe nicht verstanden, was Sie gesagt haben.


OBERST POKROWSKY: Sie sagen, daß es sich hier nicht um politische Dinge handelt, während wir aber in dem Befehl eine sehr bestimmte Formulierung haben. Dr. Rudolphi sagt aus, daß Sie Widerspruch erhoben hätten gegen die Einführung politischer Gerichte beim Heer und bei der Marine. Hier ist offenbar ein Widerspruch, und ich möchte, daß Sie diesen Widerspruch erklären.


DÖNITZ: Ich sehe keinen Widerspruch, weil Dr. Rudolphi sich äußerte, daß ich mich dagegen gewandt habe, Gerichtsfälle an Gerichte außerhalb der Kriegsmarine zu geben, und im Fall »Cormoran« handelt es sich um ein Handeln des Lagerältesten in einem fernen Gefangenenlager in einem fremden Land. Er ist zu dieser Handlung gekommen, die er sich sicher nach einem schweren Entschluß abgerungen hat, wofür er sich zu Hause vor einem Kriegsgericht sicher hätte verantworten müssen. Er hat dies getan, weil er aus Gründen der Kriegführung, um dadurch den Verlust von U-Booten durch Verrat zu stoppen, es für not wendig hielt. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Es handelt sich hier um diesen Einzelfall in dem Lager »Cormoran«.


OBERST POKROWSKY: Das, was Sie hier aussagen, ist eine Wiederholung von dem, was Sie vorher gesagt haben, und von dem, wie Sie eben gehört haben, der Gerichtshof nichts wieder zu hören wünscht; aber es ist keine Antwort auf meine Frage.


DÖNITZ: Ja, ich kann zu Ihrer Frage nichts anderes sagen als die Wahrheit, wie ich sie dargestellt habe.


OBERST POKROWSKY: Unsere Begriffe der Wahrheit können natürlich ganz verschieden sein. Ich zum Beispiel sehe diese Frage anders an. Diese Tatsache...


[444] DÖNITZ: Ja, erlauben Sie mal, ich bin ja hier unter Eid, und Sie wollen mir doch nicht die Unwahrheit vorwerfen?


OBERST POKROWSKY: Wir sprechen nicht über falsches Zeugnis; wir sprechen über die verschiedenen Begriffe von Wahrheit. Ich zum Beispiel finde, daß Sie sich durch diesen Befehl erwiesen haben als echten...


DÖNITZ: Nein, ich kann mich damit nicht einigen.


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Fragen stellen, wenn Sie ihn etwas fragen wollen?


OBERST POKROWSKY: Ich möchte ihm eine Frage stellen und muß erklären, Euer Lordschaft, warum ich ihm diese Frage stellen will.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich sehe diesen Befehl von Ihnen als einen Beweis für Ihre Treue, Ihre fanatische Treue zum Faschismus an, und in Verbindung damit frage ich Sie, ob Sie nicht glauben, daß Hitler gerade Sie zu seinem Nachfolger ernannt hat, weil Sie sich als ein so fanatischer Gefolgsmann des Faschismus, der faschistischen Weltanschauung, erwiesen hatten. Es war ihm bekannt, daß Sie so ein fanatischer Anhänger des Faschismus waren, der die Wehrmacht zu jedem Verbrechen im Sinne der Hitler-Verschwörer aufhetzen könnte und dann diese Verbrechen reinen Idealismus nennen würde. Haben Sie meine Frage verstanden?

DÖNITZ: Ja. Da kann ich Ihnen nur darauf antworten, das weiß ich nicht. Ich habe Ihnen bereits erklärt, daß der gesetzliche Nachfolger der Reichsmarschall war, daß aber durch das bedauerliche Mißverständnis einige Tage vor seiner Ernennung er ausfiel, und daß ich dann der nächste rangälteste Soldat war von einem selbständigen Wehrmachtsteil. Ich glaube, das war die entscheidende Tatsache. Daß der Führer zu mir Vertrauen gehabt hat, mag dabei auch eine Rolle gespielt haben.

OBERST POKROWSKY: Die Sowjetische Anklagebehörde, Euer Lordschaft, hat keine weiteren Fragen an diesen Angeklagten.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Wollen Sie wiederverhören?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte noch einige Fragen stellen, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Sie sind im Kreuzverhör von Sir David gefragt worden über Ihre Kenntnis von den Zuständen in den Konzentrationslagern. Sie wollten dabei eine zusätzliche Erklärung abgeben, zu der Sie nicht gekommen sind. Welche persönlichen Beziehungen hatten Sie zu irgendwelchen Insassen von Konzentrationslagern? Hatten Sie überhaupt Beziehungen?

[445] DÖNITZ: Ich hatte zu niemand Beziehungen, zu keiner Person, die in das Konzentrationslager gekommen war, bis auf Pfarrer Niemöller. Pfarrer Niemöller war ein Marinekamerad von mir. Als mein letzter Sohn gefallen war, sprach er mir sein Beileid aus, und bei dieser Gelegenheit fragte ich ihn dann, wie es ihm ginge.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann war das?


DÖNITZ: Das war im Sommer 1944. Ich bekam darauf die Antwort, es ginge ihm gut.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hatten Sie ihm unmittelbar geschrieben, oder wie kam es?


DÖNITZ: Nein, diese Nachricht habe ich über eine dritte Person bekommen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist das die einzige Nachricht, die Sie aus Konzentrationslagern gehabt haben?


DÖNITZ: Die einzige, die ich hatte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Im Kreuzverhör ist ein Protokoll von Kapitän zur See Aßmann vorgelegt worden über eine Besprechung beim Führer im Mai 1943. Sie erinnern sich an den Inhalt. Sie sollen dabei gesagt haben, daß es bei der gegenwärtigen Seekriegslage wünschenswert wäre, daß Deutschland im Besitz von Spanien und Gibraltar sei. Haben Sie einen positiven Vorschlag in dieser Richtung gemacht? Das Dokument läßt das nicht erkennen.

DÖNITZ: Selbstverständlich. Bei meiner Lagebetrachtung über die Gefährlichkeit des schmalen Streifens der Biskaya habe ich gesagt, es wäre günstiger, wenn wir aus einem breiteren Raum mit den U-Booten abspringen könnten. Niemand und keiner hat in der damaligen Zeit überhaupt an ein Unternehmen gegen Spanien gedacht, sei es mit dem Einverständnis von Spanien oder als Angriff. Es lag ja auf der Hand, daß unsere Kräfte in der Beziehung in keiner Weise ausreichten. Auf der anderen Seite ist es selbstverständlich, wenn ich die Sorgen für einen schmalen Raum zeige, sage, es wäre besser, wenn der Raum größer ist. Es bezog sich also auf den U-Bootkrieg und nicht auf irgendwelche Landunternehmen in Spanien. Ich hätte ja unmöglich als Seeoffizier einen Vorschlag machen können, Spanien anzugreifen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Im Zusammenhang mit der Versenkung der »Athenia« ist angedeutet worden, daß Ihre Erklärung als eine Ausrede angesehen wird, nämlich, daß der Kommandant des U-Bootes die »Athenia« mit einem Hilfskreuzer verwechselt habe. Ich möchte Ihnen deshalb einen Kriegstagebuchauszug desselben Kommandanten von der gleichen Unternehmung vorhalten. Sie sollen mir bestätigen, daß es wirklich von dem gleichen Kommandanten ist. Ich lese aus dem Dokument der [446] Anklage GB-222, abgedruckt auf Seite 142 in meinem Urkundenbuch, Band III. Es ist ein Kriegstagebuch des U-Bootes U-30. Der Auszug ist vom 11. September 1939, Seite 142 im Urkundenbuch, Band III.

Ich lese:

»Abgeblendetes Fahrzeug in Sicht. Angehängt. Als Handelsdampfer in Zick-Zack erkannt. Mit Morselaterne zum Stoppen aufgefordert. Dampfer zeigt ›Nichtverstanden‹, versucht in Regenböen zu entkommen und macht SOS, ›Chased by submarine‹! und Standort.

Mit F. T. und Morselaterne ›Stop‹ gegeben.

Vorgelaufen. Mit M. G. C/30 5 Schuß vor den Bug geschossen. Dampfer reagiert nicht. Dreht teilweise über 9 Dez. direkt auf das Boot zu. – Gibt weiter: ›Still chased‹.

Deshalb aus achterlicher Peilung mit 8,8 cm Feuer eröffnet. Engl. Dampfer ›Blairlogie‹ 4425 t.

Nach 18 Schuß und 3 Treffern stoppt der Dämpfer. Besatzung geht in die Boote. Letzter F. T.: ›Shelled, taking the boats‹. Sofort beim Zeigen eines Notlichtes und Stoppen Feuer eingestellt.

Zu den Rettungsbooten gegangen, Anweisung gegeben, nach Süden abzupullen. Dampfer durch Torpedoschuß versenkt. Danach beide Bootsbesatzungen mit Steinhäger und Zigaretten versorgt. 32 Mann in 2 Booten. Rote Sterne geschossen bis Hellwerden. Da amerik. Dampfer ›American Skipper‹ in der Nähe war, abgelaufen. Besatzung wurde geborgen.«

Können Sie bestätigen, Herr Großadmiral, daß dies eine Eintragung ist von dem Kommandanten desselben U-Bootes, der neun Tage vorher die »Athenia« torpediert hatte?

DÖNITZ: Ja, das ist derselbe Kommandant von derselben Unternehmung, dem kurz vorher diese Verwechslung passiert war.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In dem Kreuzverhör ist noch einmal und entschieden die Behauptung aufgestellt worden, daß Sie einen Vernichtungsbefehl an die Kommandanten erlassen hätten. Ich möchte Ihnen vorlegen ein Schreiben, das unterschrieben ist von zahlreichen U-Bootkommandanten. Sie kennen das Schreiben und kennen die Unterschriften, und ich möchte Sie bitten, mir dann zu sagen, ob die U-Bootkommandanten, die unterschrieben haben, vor dem September 1942, das heißt vor Ihrem angeblichen Vernichtungsbefehl, in Gefangenschaft geraten sind oder hinterher.

Ich lese aus dem Urkundenbuch, Band II, Seite 99, Dokument Dönitz 53, das ich dem Gericht übergebe. Es ist gerichtet an den Lagerkommandanten des Kriegsgefangenenlagers Camp 18 in [447] Featherstone Park in England. Es ist mir durch die Vermittlung des britischen Kriegsministeriums und durch das Generalsekretariat des Gerichts zugestellt worden. Ich lese das Datum vom 18 Januar 1946 und den Text:

»Die hier im Lager befindlichen und unterzeichneten Kommandanten von an der Front eingesetzt gewesenen U-Booten, erlauben sich, Ihnen, Herr Kommandant, folgende Erklärung zu machen und die Bitte auszusprechen, diese Erklärung an den Internationalen Gerichtshof in Nürnberg weiterzuleiten:

Aus Presse und Rundfunk ist uns bekanntgeworden, daß dem Großadmiral Dönitz zur Last gelegt wird, den Befehl gegeben zu haben, überlebende Schiffsbesatzungen torpedierter Schiffe zu vernichten und keine Gefangenen zu machen. Die Unterzeichneten erklären an Eides Statt, daß weder schriftlich noch mündlich ihnen ein solcher Befehl durch Großadmiral Dönitz gegeben worden ist. Es hat der Befehl bestanden, daß aus Gründen der Sicherheit des eigenen Bootes, infolge der verschärften Gefährdung durch Abwehr aller Art, nach einer Torpedierung nicht aufgetaucht werden durfte. Grund hierfür war, daß, wenn das Boot zu einer Rettungsaktion auftauchte, wie in den ersten Kriegsjahren, erfahrungsgemäß mit seiner eigenen Vernichtung zu rechnen war. Dieser Befehl war unmißverständlich. Er ist nie als Aufforderung zur Vernichtung von Schiffbrüchigen angesehen worden.

Die Unterzeichneten erklären, daß die deutsche Marine durch ihre Führung in der Achtung der geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze der See erzogen worden ist. Wir haben stets unsere Ehre in der Innehaltung dieser Gesetze und in der Führung eines ritterlichen Kampfes auf See gesehen.«

Es folgen die Unterschriften von 67 deutschen U-Bootkommandanten, die sich in britischer Kriegsgefangenschaft befinden.

Ich frage Sie, Herr Großadmiral – Sie kennen diese Unterschriften –, sind diese Kommandanten vor dem September 1942 in Gefangenschaft geraten oder nach dem September 1942?

DÖNITZ: Die Masse ist zweifelsohne nach dem September 1942 in Gefangenschaft gekommen. Ich müßte, um das genau nach links und rechts zu untersuchen, die Liste noch einmal sehen, aber die Masse ist zweifellos nach 1942 in Gefangenschaft gekommen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das genügt mir. Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


[448] DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich möchte nur einen, während des Kreuzverhörs aufgetauchten Punkt noch klären.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral, Sie haben während des Kreuzverhörs angegeben, bei den Lagebesprechungen am 19. und 20. Februar 1945 zugegen gewesen zu sein und sagen...

DÖNITZ: Nein, daß dieses Datum...

DR. LATERNSER: Ich habe es mir notiert, und Sie werden gleich die Besprechung erkennen. In der Lagebesprechung vom 19. Februar soll Hitler die Anregung gegeben haben, aus der Genf er Konvention auszutreten. Ich bitte Sie, nun mir zu sagen: Welche hohen militärischen Führerwaren bei der Lagebesprechung zugegen?


DÖNITZ: Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor. Ich habe diese Frage oder Anregung des Führers nicht aus seinem Munde gehört, sondern sie ist mir übermittelt worden von dem Seeoffizier, der regelmäßig bei diesen Lagebesprechungen teilnahm. Ich weiß also nicht genau, ob das mit dem Datum stimmt, und ich weiß auch nicht, wer bei diesem ersten Ausspruch des Führers mit dabei war. Auf jeden Fall ist die Sache am nächsten oder übernächsten Tage, meiner Erinnerung nach, noch einmal zur Diskussion gekommen, und dabei waren, meiner Erinnerung nach, der Reichsmarschall, selbstverständlich Jodl und der Feldmarschall Keitel zugegen, jedenfalls war die gesamte Wehrmacht einheitlich auf ablehnendem Standpunkt, Meiner Erinnerung nach ist der Führer aus diesem Grunde, weil er unsere Ablehnung sah, nicht wieder auf diese Frage zurückgekommen.

DR. LATERNSER: Danke schön. Ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Der Angeklagte kann auf die Anklagebank zurückkehren.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Gerade nach den Erfahrungen des Kreuzverhörs heute, halte ich es für richtig, dem Tribunal nunmehr meine Urkunden vorzulegen, wenn es dem Tribunal recht ist, bevor ich weitere Zeugen rufe. Ich glaube, daß ich damit die Befragung der Zeugen abkürzen kann und daß sie auch leichter verständlich werden.

VORSITZENDER: Sehr gut, Dr. Kranzbühler.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich darf einleitend das Gericht erinnern, daß in den Urkunden der Anklage GB-224 und GB-191 die allgemeinen Vorwürfe gegen den U-Bootkrieg enthalten sind, auf die sich viele meiner folgenden Urkunden beziehen. Die [449] Urkunden zu diesen allgemeinen Vorwürfen sind enthalten in den Urkundenbüchern III und IV.

Ich lege zunächst vor das Dokument Dönitz 54, das die deutsche Beitrittserklärung zu dem Londoner U-Bootprotokoll enthält. Ich brauche es nicht zu verlesen, da es bereits wiederholt erwähnt worden ist.

Dann bitte ich das Tribunal von Amts wegen Kenntnis zu nehmen von der Deutschen Prisenordnung, die im Auszug abgedruckt ist auf Seite 137. Ich möchte darauf hinweisen, daß der Artikel 74 wörtlich den Bestimmungen des Londoner Protokolls entspricht.

Ich darf vielleicht zugleich darauf aufmerksam machen, auf Seite 138, daß diese Prisenordnung nicht vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine gezeichnet worden ist. Das ist ein Beitrag zu der Frage, ob der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ein Mitglied der Reichsregierung war. Er hatte keinerlei Befugnis gehabt, dieselbe zu zeichnen.

Als nächstes Dokument lege ich vor Dönitz 55. Das ist der Befehl vom 3. September 1939, mit dem die U-Boote in den Krieg gingen. Ich weiß nicht, ob dem Tribunal diese Dokumente so bekannt sind, daß ich sie bloß zusammenfassen brauche, oder ob es besser ist, wenn ich Stücke daraus verlese.


VORSITZENDER: Ich glaube, Sie können sie alle zusammen erwähnen und dabei kurz bezeichnen, worauf Sie sich beziehen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl. Der Befehl vom 3. September weist die Schiffe an zur strikten Beachtung aller Seekriegsregeln. Er befiehlt den Krieg nach Prisenordnung. Ferner ist dort vorgesehen ein vorbereiteter Befehl zur Verschärfung des Handelskrieges wegen der Bewaffnung feindlicher Handelsschiffe. Dieser Befehl befindet sich auf Seite 140. Da ich auf ihn in einem Zeugenverhör zurückkomme, brauche ich ihn jetzt nicht zu verlesen. Ich möchte dem Tribunal nun aus einem englischen Dokument vorlesen, daß sich die U-Boote tatsächlich an diesen Befehl gehalten haben, und zwar aus dem Dokument GB-191; das ist im Original auf Seite 5 abgedruckt, Herr Präsident. In dem englischen Auszug steht dieser Satz nicht drin. Ich lese Ihnen deshalb auf englisch aus dem Original:

»Thus the Germans started with the Prize-Ordinance, which was at any rate a clear, reasonable and not inhumane document.«

»German submarine commanders, with some exceptions, behaved in accordance with its provisions during the first month of the war. Indeed, in one case, a submarine had ordered the crew of a trawler to take to their boat, as the [450] ship was to be sunk. But when the commander saw the state of the boat, he said: ›Thirteen men in that boat. You English are no good, sending a ship to sea with a boat like that.‹ And the skipper was told to reembark his crew on the trawler and make for home at full speed with a bottle of German gin and the submarine commanders compliments.«

(»Die Deutschen fingen mit der Prisenordnung an, die jedenfalls ein klares, vernünftiges und nicht unmenschliches Dokument war.

Deutsche U-Bootkommandanten – mit einigen Ausnahmen – benahmen sich in den ersten Kriegsmonaten in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften. In einem Fall hatte wirklich ein U-Boot der Mannschaft eines Fischdampfers befohlen, in das Rettungsboot zu steigen, da der Dampfer versenkt werden sollte. Aber als der Kommandant des U-Bootes den Zustand des Bootes sah, sagte er: ›Dreizehn Mann in dem Boot! Ihr Engländer taugt wirklich nichts; ein Schiff auf hoher See mit solch einem Rettungsboot auszuschicken!‹ Und dem Kapitän wurde befohlen, seine Mannschaft wieder auf den Fischdampfer zurückzubringen und mit Volldampf nach Hause zu fahren, mit einer Flasche deutschen Gins und der Empfehlung des U-Bootkommandanten.«)

Das ist eine englische Beurteilung aus einem Dokument der Anklage.

Mein nächstes Dokument ist Dönitz 56, ein Auszug aus dem Kriegstagebuch der Seekriegsleitung vom 9. September 1939, abgedruckt auf Seite 141:

»Englisches Informationsbüro verbreitet über Reuter, daß Deutschland uneingeschränkten U-Bootkrieg eröffnet habe.«

Ich möchte dann als Dönitz 57, abgedruckt auf Seite 143, dem Tribunal die Erfahrungen übermitteln, die die Seekriegsleitung im U-Bootkrieg bis dahinge macht hatte. Es ist eine Eintragung vom 21. September 1939 im Kriegstagebuch der Seekriegsleitung. Ich lese die Ziffer 2:

»Kommandanten zurückgekehrter U-Boote melden folgende wertvolle Erfahrungen:...

  • b) Englische, teilweise auch neutrale Dampfer starke Zick-Zacks, zum Teil abgeblendet. Englische Dampfer bei Anhalten sofort mit SOS mit genauem Standort gefunkt. Darauf Ansatz englischer Flugzeuge zur U-Bootbekämpfung.

  • c) Englische Dampfer haben wiederholt versucht zu entkommen. Dampfer zum Teil bewaffnet, ein Dampf er hat Feuer erwidert.

  • d) Bisher kein Mißbrauch neutraler Dampfer festgestellt.«

[451] Das auf Seite 144 des Dokumentenbuches abgedruckte Dokument befindet sich bereits in der Beweisaufnahme. Es ist ein Auszug aus GB-222, Kriegstagebuch des U-Bootes U-30 vom 14. September. Ich lese nur einige Sätze vom Beginn:

»Rauchwolken. Dampfer in starkem Zick-Zack. Östliche Kurse. Entgegengelaufen. Dreht bei Erkennen auf Gegenkurs und gibt SOS.

Englischer Dampfer ›Fanad Head‹ 5200 to nach Belfast. Mit A.K. gejagt. Da auf Stoppbefehl nicht reagiert, auf 2000 Meter ein Schuß vor den Bug gefeuert. Dampfer stoppt. Besatzung geht in die Boote. Boote abgeschleppt aus Gefahrenbereich.«

Das Folgende fasse ich zusammen. Es zeigt, wie das U-Boot auf Grund der Funkmeldung des Dampfers durch Flieger angegriffen wird, welche Schwierigkeit es hat, die Prisenbesatzung wieder an Bord zu bekommen und wie es, trotz der Bombenangriffe der Flieger, den Dampfer nicht versenkt, bevor zwei englische Offiziere, die sich noch an Bord befanden, über Bord gesprungen und auf dem U-Boot gerettet worden waren. Die Wasserbombenverfolgung dauerte zehn Stunden.

Das nächste Dokument, Dönitz 58, zeigt, daß die Handelsschiffe aggressiv gegen U-Boote vorgingen. Ein Kriegstagebuchauszug der Seekriegsleitung; ich lese die Eintragung vom 24. September:

»BdU meldet, daß 6. 9. englischer Dampfer ›Manaar‹ bei Aufforderung durch U-38 zum Stoppen nach Warnungsschuß zu entkommen versuchte. Dampfer gab FT-Meldung und eröffnete Feuer aus Heckgeschütz. Schiff wurde erst nach 4 bis 5 Treffern verlassen und anschließend versenkt.«

Und dann noch eine Meldung vom 22. September:

»Englische Nachricht, daß bei Versenkung des englischen Dampfers ›Akenside‹ ein deutsches U- Boot von einem Fischdampfer überrannt sei.«

Aus dem Dokument der Anklage GB-193, das auf Seite 147 abgedruckt ist, möchte ich nur hinweisen auf die Beurteilung der Funkmeldung in den Augen der Seekriegsleitung. Ich lese aus der Ziffer 2, vom zweiten Satz an, zwei Sätze:

»Fast in allen Fällen haben englische Dampfer beim Insichtkommen eines U-Bootes mit FT, SOS und Standort abgeben. Da auf diese SOS-Meldung der Dampfer jedesmal nach einer bestimmten Zeit englische Flugzeuge erschienen, steht fest, daß es sich bei einem Engländer um eine befohlene militärische Maßnahme und Organisation handelt; der SOS-Ruf verbunden mit der Standortangabe ist also als militärische Nachrichtengebung, ja als Widerstand anzusehen.«

[452] Das nächste Dokument, Dönitz 59, zeigt die Genehmigung des von des Befehlshaber der U-Boote vorgelegten Eintrages, Schiffe, die beim Anhalten von ihrem FT Gebrauch machen, zu versenken. Ich lese die Eintragung vom 24. November 1939, es ist ganz unten, die Ziffer 4:

»Auf Grund der erteilten Genehmigung des Führers erhalten Gruppen und BdU folgenden Befehl:...

4) Gegen alle Handelsschiffe, die nach Einleitung des Anhaltens von der FT Gebrauch machen, ist mit Waffengewalt vorzugehen. Sie verfallen ausnahmslos der Aufbringung beziehungsweise Versenkung. Rettung der Besatzung ist anzustreben.«


VORSITZENDER: Wir vertagen uns nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis

11. Mai 1946, 10.00 Uhr]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 412-454.
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