Nachmittagssitzung.

[58] DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Ich übergehe nunmehr die Ausführungen, die die Überschrift tragen: »Renaissance, Subjektivismus, Französische Revolution, Liberalismus, Nationalsozialismus«. Der Inhalt dieser Ausführungen läßt sich mit zwei bis drei Sätzen zusammenfassen. Ich bitte nur, vielleicht davon Kenntnis zu nehmen; ich habe darauf hingewiesen, daß die Ursache dieser ganzen unheilvollen Bewegungen die geistige Haltung ist, die Jacques Maritain als den anthropozentrischen Humanismus nennt.

Das Getöse des großen Kampfes zwischen Mittelalter und Neuzeit erfüllte die letzten Jahrhunderte bis zu dieser Stunde. Zu den Opfern gehören seit 1914 erstmals die Frauen, seit 1939 erstmals die Kinder. Die apokalyptische Schlacht ist voll entbrannt um den 2000jährigen Sinn des Abendlandes, des Mutterlandes sowohl der sachlichen als auch der persönlichen Kultur der Menschheit. Ihr Gegenstand ist der ständig anwachsende anthropozentrische Humanismus, der den Menschen zum Maß aller Dinge macht, ist die Säkularisation der Religiösen. Sie kündigt sich an in der Renaissance, wird vollends deutlich in der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts und in den geistigen Bewegungen des 19. Jahrhunderts.

Wie viele berechtigte Ursachen und Anlässe vorlagen, der Weg über die Renaissance und Glaubensspaltung des 16. Jahrhunderts hat sich als falsch erwiesen. Ganz an seinem Ende steht vorläufig die Weltanschauung des Nationalsozialismus. Der Nationalsozialismus gipfelte in den Köpfen seiner extremsten Verfechter in der radikalen Forderung des Kampfes gegen das Christentum auf Leben und Tod. Daher war diese Lehre auch im tiefsten eine Weltanschauung ohne Liebe und ließ, weil sie dies war, das Licht der Vernunft bei den ihm Verfallenen erlöschen. Insofern hat das Haupt dieser Irrlehre noch selbst eine Wahrheit verkündet. Goethe hat das Problem so ausgedrückt; »Die Weltgeschichte ist der Kampf zwischen Glaube und Unglaube.« Und ich sage unter Berufung auf die Aussprüche der größten Geister aus allen Lagern religiöser Einstellung, daß die Geschichte der Völker, wie sie vorher ein Kampf um das natürliche göttliche Recht des Menschen war, seit 2000 Jahren ein Kampf der Geister ist um den christlichen Menschen. In der Tat sind diese Wahrheiten solche, die man auch nicht nur für einen kurzen Augenblick in Zweifel ziehen darf, ohne daß nicht sofort der Verstand ins Wanken gerät und hilflos zwischen Wahrheit und Irrtum hin und her taumelt. Es gibt zu denken, daß Hitler jene wundervolle Haltung eines wahrhaft gütigen Menschen verwarf, die wir Demut nennen, weil er sich selbst für Machiavelli und Nietzsche entschieden hatte und daß jetzt das Maß des deutschen Menschen eine Erniedrigung ohne Beispiel ist. Es gibt zu denken, daß Hitler die Tugenden des Mitleids und der Barmherzigkeit verneinte und daß jetzt Millionen von Frauen und Kindern die Hände erheben; daß jetzt das scheinbar getötete »Recht« riesengroß emporwächst, während Hitler sich mit Unrecht umgab. Die eigentliche und letzte Wurzel dieser unheilvollen modernen Bewegungen, welche Staat, Gesellschaft und Christentum bedrohen, ist jener wurzellose Liberalismus im Sinne des vorhin genannten anthropozentrischen Humanismus, wie Maritain ihn nennt. Der Mensch und seine autonome Vernunft werden zum Maß aller Dinge. Es müßte sich für jeden denkenden Menschen die Frage ganz von selbst aufdrängen, warum gerade seit der Wende des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart hinein Menschlichkeitskatastrophen eingetreten sind, die in der Geschichte, ich möchte fast sagen, nur eine Parallele zu kosmischen Katastrophen finden. Zwei Weltkriege, dazu Revolution als Auftakt, sind niemals eine zufällige sondern nur die zwangsläufige Entwicklung des Menschengeschlechtes auf dem Boden einer bestimmten geistig-religiösen Fehlentwicklung.

Die Aufklärung fand von England kommend ihren Weg nach Frankreich und nahm dort bei ihrem Eintritt eine neue Physiognomie an. Ich glaube, das Heldentum der Antike hatte in Bezug auf Voltaire kaum etwas Ähnliches. Sobald die Aufklärung die Staatsreligion Frankreichs geworden war, loderte auch schon die Französische Revolution auf und schrieb mit Flammenschrift die Idee des »emanzipierten Menschenrechts« an den Himmel Europas. Trotz der Verkündung der Menschenrechte wateten die Menschen durch Blut, als ob dies der Weg zur Freiheit wäre. Schneidendes Hohngelächter über alles Heilige ging durch die rasenden [58] Massen. Als die Französische Revolution ihren Vernunftstaat verwirklicht hatte, stellten sich die neuen Einrichtungen keineswegs als vernünftig heraus. Die Brüderlichkeit war, verglichen mit den prunkhaften Verheißungen der Aufklärer, ein bitter enttäuschendes Zerrbild. Bald war der Sieg dieser Idee auch für Deutschland entscheidend, denn Deutschland blickte in diesem Jahrhundert mit Verwunderung und Ehrfurcht nach Frankreich. Die geoffenbarte Religion wurde zur reinen Humanitätsreligion. Den letzten Schritt tat Kant, er zog die letzten Konsequenzen aus dem Prinzip der freien Forschung. Hegel schaffte den persönlichen Gott ab und ersetzte ihn durch die absolute Vernunft. Der Staat ist alles, er ist Gott, sein Wille Gottes Wille, ihm gegenüber gibt es keine Naturrechte; er schafft Religion, Recht und Sittlichkeit kraft eigener Souveränität. Hitler verlegte von neuem die Souveränität in das Volk als Rasse. Hegels Schüler zerstörten vollends alle sittlichen Unterlagen von Gesellschaft, Staat und Recht. Nur das Genie eines Leibniz, in dem sich zum letzten Male der Geist der deutschen Nation zu konzentrieren versuchte, stand einsam im Meere der Aufklärungsphilosophie. Voltaire spottete über den deutschen Denker nicht bloß in Frankreich, sondern auch in Berlin. Die letzten Stationen knüpfen an die Namen Nietzsche und anderer an. Nietzsche hat wie kein neuzeitlicher Mensch die modernen Ideen zu Ende gedacht und mit unerschrockener logischer Konsequenz das ausgesprochen, worauf die bisherige Entwicklung unentrinnbar hinaustreiben mußte.

So geht von Kaligula und Julian Apostata der Weg über viele, von der großen Welt verherrlichte, in Wahrheit zerstörend wirkende Geister unmittelbar zu Hitler.

Antikes Heidentum – modernes Heidentum; welches ist wohl das schlimmere? Darum gibt es auch, wie Donoso Cortes so weise darlegt, für die Gesellschaften, die für den strengen Kult der Christlichen Wahrheit den Götzendienst der Vernunft eingetauscht haben, keine Hoffnung mehr. Hinter den Sophismen kommen die Revolutionen, und hinter den Sophisten schreiten die Henker.

Als Hitler, aus dem ersten Weltkrieg heimkehrend, sich, wie er sagte, entschloß, Politiker zu werden, erklärte er, die Kräfte gefunden zu haben, deren nationale und soziale Elemente die Verwirklichung der deutschen Not beheben könnten. Aber seine Weltanschauung war im Grunde genommen nur ein weiterer Schritt auf dem bereits eingefahrenen Wege zur völligen Autonomie der sogenannten natürlichen Vernunft, auf die er sich ja oft und oft berief. Natürlich hatte er seine Vorbilder. Die Apotheose des eigenen Volkes geht auf Fichte zurück; das Ideal des Herrenmenschen auf Nietzsche; die Relativierung der Moral und des Rechts auf Machiavelli, der Rassenkult auf den Darwinismus. Wir sind Zeugen ihrer praktischen Auswirkung geworden; denn dieser Weg führt ohne Biegung in die Konzentrationslager, die Vernichtung anderer Rassen, der Christenverfolgung. Aber auch die äußeren Feinde des Nationalsozialismus unterlagen der gleichen verhängnisvollen Sphäre der »natürlichen Vernunft«, indem sie Millionen von Wohnstätten in deutschen Dörfern und Städten und ebenso viele nichtkämpfende Frauen und Kinder mit ihren Bomben in den Tod sandten. Mit »militärischen Notwendigkeiten« im Sinne des Statuts darf auch der Sieger, auch selbst nicht in einem Abwehrkrieg, diese Ereignisse zu entschuldigen versuchen. Auch die Kulturwerte dieser Stadt, in der dieses Gericht tagt, oder in Dresden, Frankfurt und vielen anderen Städten, waren geistiges Eigentum des gesamten Abendlandes. Das alles, auch die riesige Not der Flüchtlingsströme des Ostens und das Los der Kriegsgefangenen, gehört mit zum Thema der geistesgeschichtlichen Analyse des Nationalsozialismus.

In dieser geistigen Gesamtsituation steht die Gestalt des Angeklagten Dr. Kaltenbrunner. Das Vaterland blutete bereits aus tausend Wunden seiner empfindsamen Seele wie seiner gigantischen Kraft. Ist dieser Mann schuldig? Er hat seine Schuld verneint und doch bejaht. Sehen wir, was richtig ist!

Wie ich bereits betonte, war Kaltenbrunner bis zum Jahre 1943 ein im Vergleich zu den übrigen hier angeklagten Persönlichkeiten in Deutschland fast unbekannter Mann, jedenfalls derjenige, der sowohl zu der deutschen Öffentlichkeit als auch zu den hohen Funktionären des Regimes kaum näher in Verbindung getreten war. [59] Damals, als das Schicksal des deutschen Volkes militärisch, wirtschaftlich und politisch schon rasend schnell dem Abgrund zurollte, waren Haß und Grauen vor der Exekutive auf dem Höhepunkt, zumal das lähmende Gefühl der Aussichtslosigkeit jedes Widerstandes gegen den Terror des Regimes zu weichen begann; denn man hatte sich bereits endgültig von der propagandistisch verkündeten Legende der Unbesiegbarkeit abgewendet. Sozusagen plötzlich und ohne das Vorhandensein besonderer Eignung, noch weniger irgendeiner Bewerbung, wird Kaltenbrunner aus seinem, bis dahin zurückgezogen geführten und wohl auch, trotz des österreichischen Anschlusses, völkerrechtlich-kriminell nicht belasteten Lebens – und hier schalte ich ein, er kam aus Österreich, ich möchte fast sagen, bona fide – wird er gezogen in das Netz des größten Gehilfen des größten Mörders. Nicht freiwillig, im Gegenteil, gegen seinen wiederholten Widerstand und entgegen seinen Bemühungen, zur kämpfenden Front abgestellt zu werden.

Ich kann durchaus verstehen, daß man mir entgegenhalten wird, ich möge es mir angesichts des Meeres von Blut und Tränen ersparen, die seelische und charakterliche Physiognomie dieses Mannes zu beleuchten. Aber ganz im letzten – und ich bitte, dies nicht falsch zu verstehen – bewegt mich bei meinem Beruf als Verteidiger auch dieses Mannes die weltweite, für die heutige Generation kaum noch verständliche These des großen Augustinus: »Hasse den Irrtum, aber liebe den Menschen«. Liebe, ja insofern, als sie die Gerechtigkeit durchdringen soll; denn Gerechtigkeit ohne diesen Adel wird zur bloßen Rache, von der ja die Anklage in ausdrücklichen Worten abzurücken behauptet. Deshalb muß ich um dieser Gerechtigkeit willen Ihnen zeigen, daß Kaltenbrunner nicht des Geistes Kind ist, als das ihn die Anklage wiederholt bezeichnet hat: nämlich den »kleinen Himmler«, seinen »Vertrauten«, den »zweiten Heydrich«. Ich glaube, er ist nicht das eiskalte Wesen, von dem der Zeuge Gisevius, allerdings nur vom Hörensagen, in so restlos negativer Weise hier berichtet hat. Der Angeklagte Jodl hat hier vor Ihnen bekundet, daß Kaltenbrunner nicht zu den Vertrauten Hitlers gehörte, die sich jeweils nach den täglichen Lagebesprechungen im Führerhauptquartier um ihn versammelten. Der Zeuge Dr. Mildner, ohne daß die Anklage dessen Bekundung in Zweifel gezogen hätte, hat aus unmittelbarer Beobachtung erklärt:

»Aus eigener Erkenntnis kann ich bestätigen: Ich kenne den Angeklagten Kaltenbrunner persönlich. Er war in seinem Privatleben ein untadeliger Mann. Nach meinem Dafürhalten geschah seine Berufung vom Höheren SS- und Polizeiführer zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD, weil Himmler nach dem Tode seines Hauptrivalen Heydrich im Juni 1942 [60] keinen Mann mehr neben oder unter sich duldete, der ihn in seiner Stellung hätte in Gefahr bringen können. Für Himmler war der Angeklagte Kaltenbrunner zweifellos der Ungefährlichste. Kaltenbrunner hatte keinen Ehrgeiz, sich durch besondere Taten Geltung zu verschaffen und eventuell Himmler zu verdrängen. Von Machthunger konnte bei ihm keine Rede sein. Es ist falsch, ihn als den ›kleinen Himmler‹ zu bezeichnen.«

In gleicher Weise haben sich die Zeugen von Eberstein, Wanneck und Dr. Höttl geäußert.

Trotzdem hat dieser Mann das Amt des Reichssicherheitshauptamtes übernommen, ja, er hat es auch tatsächlich, trotz seiner Verabredung mit Himmler, in vollem Umfang übernommen.

Ich weiß, daß dieser Mann heute an der Katastrophe seines Volkes und der über sein eigenes Gewissen gekommenen Unruhe schwer leidet; nichts ist ja auch verständlicher, als daß Dr. Kaltenbrunner, bewußt oder unbewußt, es nicht mehr wahr haben kann, daß er tatsächlich einmal die Leitung eines Amtes hatte, unter dessen Wucht die Steine, wenn es möglich gewesen wäre, geredet hätten; denn Persönlichkeit und Wesen dieses Mannes müssen anders beurteilt werden, als es seitens der Anklagebehörde geschehen ist.

Für den Psychologen erhebt sich die Frage, wie ein Mann mit, sagen wir, normalen bürgerlichen Tugenden, ein Amt unter seine Oberaufsicht nehmen konnte, das zu einem Inbegriff der menschlichen Versklavung des 20. Jahrhunderts, soweit Deutschland in Frage kommt, geworden ist. Für die dennoch erfolgte Übernahme dieses Amtes mag es zwei Gründe geben: Der eine liegt in der Feststellung, daß Dr. Kaltenbrunner, wenn auch mit den politischen und kulturellen Interessen seiner österreichischen Heimat eng verwachsen, doch den Nationalsozialismus in seiner großen Linie bejahte. Denn bevor er den Seitenweg mit seinen Geheimnissen beschritt, marschierte er mit Tausenden und Hunderttausenden anderer Deutscher, die nichts anderes ersehnten als eine Erlösung aus den damals herrschenden labilen Strömungen, auf jener breiten Straße, in die das Auge der gesamten Welt Einblick hatte. Er war also beispielsweise ohne Zweifel Anhänger des Antisemitismus, jedoch nur im Sinne der Notwendigkeit, eine Überfremdung deutschen Volkstums rückgängig zu machen; er verurteilte aber ebenso scharf das wahnwitzige Verbrechen der physischen Vernichtung des jüdischen Volkes, wie Dr. Höttl eindeutig versichert. Kaltenbrunner bejahte sicherlich auch die Persönlichkeit Hitlers, soweit sie nicht nach und nach in ihrer absolut menschenfeindlichen und deshalb auch undeutschen Art und Weise in Erscheinung trat. [61] Er billigte auch, wie er selbst in seinem Verhör zugab, grundsätzlich Maßnahmen, die einen mehr oder weniger starken Zwang zur Voraussetzung hatten, zum Beispiel die Einrichtung von Arbeitserziehungslagern. Deshalb wird auch kein vernünftiger Mensch bestreiten wollen, daß er grundsätzlich die Einrichtung von Konzentrationslagern, vorläufig wenigstens zumindest während des Krieges, für durchaus angemessen hielt, wie dies auch jenseits der deutschen Grenzen schon seit langer Zeit der Fall war. Sine ira et Studio.

Die Einrichtung von Konzentrationslagern oder wie man immer jene Stätten bezeichnen will, bei deren Nennung der Hörer unwillkürlich an Worte Dantes erinnert wird, ist leider vielen Staaten nicht unbekannt. Die Geschichte kennt sie aus Südafrika vor mehreren Jahrzehnten, aus Rußland, England und Amerika während dieses Krieges, unter anderem zur Aufnahme von Menschen, die aus Gewissensrücksichten keinen Kriegsdienst leisten wollten. In Bayern, dem Land, in dem das Tribunal gegenwärtig tagt, kennt man ebenfalls derartige Lager; bekannt ist auch die sogenannte »automatische« Haft für bestimmte Gruppen von Deutschen. Unter der Überschrift »Politische Grundsätze« enthält die Ziffer B 5 des Textes der gemeinsamen Erklärung der drei führenden Staatsmänner über die Potsdamer Konferenz vom 17. Juli 1945 die Bestimmung, daß unter anderem alle Personen, die für die Besatzung oder deren Ziele gefährlich sind, verhaftet oder interniert werden sollen.

Damit ist die scheinbare Notwendigkeit solcher Lager dieser Art anerkannt. Ich selbst verabscheue diese Einrichtungen der menschlichen Versklavung, aber ich sage offen, daß auch diese Einrichtungen auf jenem Wege liegen, der, zu Ende gedacht, Qualen von Menschen anderer Gesinnung, als der Staat sie wünscht, mit sich bringen kann und mit sich bringt. Damit sollen auch die Humanitätsverbrechen in deutschen Konzentrationslagern nicht im leisesten abgeschwächt werden. Was Kaltenbrunner anbelangt, so war dieser Mann meiner Überzeugung nach, die auch von vielen Zeugen bestätigt worden ist, im Grunde seines Wesens und seiner seit 1943 in Erscheinung getretenen äußeren Haltung, eine nationalsozialistische Führerpersönlichkeit, die nur mit Widerwillen den gesamten Kurs der in Deutschland von Jahr zu Jahr immer mehr anwachsenden Welle des Terrors und der Versklavung konstatierte.

Deshalb halte ich auch eine Verweisung auf die Aussage des Zeugen Eigruber für wichtig, wonach die Behauptung der Anklagebehörde unrichtig ist, Kaltenbrunner habe das Konzentrationslager Mauthausen errichtet.

Der zweite Grund liegt in dem Thema der beiden von Kaltenbrunner bekundeten Unterredungen mit Himmler. Danach war [62] Kaltenbrunner allenfalls bereit, innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes die Ämter des in- und ausländischen Nachrichtendienstes zu übernehmen mit der Zusage Himmlers, diesen Nachrichtendienst zentral ausbauen zu dürfen, nämlich in der Richtung der Hereinnahme und der Verbindung des politischen Nachrichtendienstes mit dem bisherigen militärischen des Admirals Canaris; es ist zweifellos richtig, wenn die Zeugen Wanneck, Dr. Höttl, Dr. Mildner und Ohlendorf, auch der Angeklagte selbst, bestätigen, daß Himmler, diesem Wunsche Kaltenbrunners Rechnung tragend, seit der Ermordung Heydrichs sich selber in die Exekutive eingeschaltet hatte, so daß in Deutschland auf exekutivem Gebiet kein auch nur einigermaßen bedeutungsvoller Vorgang geschah, ohne daß Himmler nicht das Schlußwort gesprochen und damit den endgültigen Befehl erteilt hätte.

Der Zeuge Wanneck hat das Thema der beiden Unterredungen Kaltenbrunners mit Himmler mit folgenden Worten bestätigt, die ich wegen ihrer Wichtigkeit im Wortlaut zitiere:

»Wenn sich sachliche Zusammenhänge ergaben, hat Kaltenbrunner öfter davon gesprochen, daß er sich mit Himmler dahingehend vereinbart hätte, mehr auf dem außenpolitischen, nachrichtendienstlichen Sektor tätig zu sein und daß Himmler selbst mehr in der Exekutive persönlichen Einfluß nehmen wollte. Nach meiner Kenntnis war Himmler mit dieser Regelung um so mehr einverstanden, als er sich auf Kaltenbrunners politischen Instinkt in außenpolitischen Fragen glaubte verlassen zu können, wie dies aus verschiedenen Bemerkungen Himmlers zu ersehen war.«

Daß sich Kaltenbrunner auch tatsächlich ganz überwiegend und aus innerem Bedürfnis heraus dem Nachrichtendienst des In- und Auslandes verschrieb und der von ihm dadurch erhofften Beeinflussung der Innen- und Außenpolitik immer näher kam, haben verschiedene Zeugen bekundet. Ich erinnere wiederum an Wanneck, Dr. Höttl, dann aber auch an die Angeklagten Jodl, Seyß-Inquart und Fritzsche. Dr. Höttl hat bekundet:

»Kaltenbrunner hat nach meiner Auffassung das große Amt des Reichssicherheitshauptamtes nie völlig beherrscht und sich mangels Interesse für polizeiliche und exekutive Aufgaben weitaus stärker mit Nachrichtendienst und der Beeinflussung der gesamten Politik beschäftigt. Dies betrachtete er als seine eigentliche Domäne.«

Aus der Bekundung des Generaloberst Jodl hebe ich folgende Sätze hervor:

»Bevor Kaltenbrunner von Canaris den Nachrichtendienst übernahm, schickte er mir schon von Zeit zu Zeit sehr gute Berichte aus dem Südostraum, wodurch ich erst auf seine [63] Erfahrung im Nachrichtendienst aufmerksam wurde.... Ich hatte den Eindruck, der Mann versteht von dem Geschäft etwas; ich bekam nunmehr laufend, genau so wie vorher von Canaris, die Berichte von Kaltenbrunner, und zwar nicht nur die eigentlichen Agentenmeldungen, er schickte mir vielmehr von Zeit zu Zeit einen, ich möchte fast sagen politischen Überblick auf Grund seiner einzelnen Agentenmeldungen. Diese zusammenfassenden Berichte über die politische Lage im gesamten Ausland fielen mir besonders auf, weil sie mit einer bis dahin unter Canaris ganz unmöglichen Offenheit, Nüchternheit, den Ernst unserer gesamten militärischen Lage enthüllten.«

Das Ergebnis, zu dem ich auf Grund der Beweisführung ungezwungen komme, ist demnach: Kaltenbrunner hat auf Grund der von ihm gewünschten Trennung des Nachrichtendienstes von der polizeilichen Exekutive innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes auch tatsächlich eine Stellung innegehabt, die in der Hauptsache den Nachrichtendienst und dessen immer weiteren Ausbau zur Zielsetzung hatte.

Ich setze hinzu: Dieser Nachrichtendienst umspannte mehr als Europa. Er ging vom Nordkap bis nach Kreta und Afrika, von Stalingrad, Leningrad bis zu den Pyrenäen. Kaltenbrunner war der eifrigste von allen, die in Deutschland den Pulsschlag der feindlichen Völker je abtasteten.

Das war der Lebensberuf dieses Mannes, wie er ihn sich für die Dauer des Krieges wünschte. Er lebte persönlich in wirtschaftlich kleinen Verhältnissen, und es ist die Wahrheit, wenn ich sage, daß er ebenso arm von der Bühne des politischen Lebens abtritt, wie er sie bestiegen hatte. Der Zeuge Wanneck hat einmal den für Kaltenbrunner charakteristischen Ausspruch getan, er, Kaltenbrunner, werde sich nach dem Kriege von seinem Amt völlig zurückziehen, um als Bauer zur Scholle seiner Heimat zurückzukehren.

Nur mit tiefem Bedauern kann der Betrachter feststellen, daß dieser Mann dann unter der Wucht der politischen und militärischen Ereignisse die von ihm erwünschte Grenzziehung nicht einhielt. Sein Gehorsam gegenüber Hitler und damit auch gegenüber Himmler hat sich in den Jahren 1943 bis 1945 der scheinbaren Notwendigkeit unterworfen, die Stabilität der innerdeutschen Verhältnisse durch polizeilichen Zwang zu garantieren. Damit verstrickte er sich in Schuld; denn es ist klar, daß er nur dann auf eine mildere Beurteilung der Schuldfrage vor dem Weltgewissen rechnen kann, wenn ihm der Nachweis möglich gewesen wäre, daß er auch tatsächlich eine klare Trennung von jenem dämonisch zu nennenden Amt IV der Geheimen Staatspolizei vorgenommen hätte; wenn er sich in [64] keiner Weise an den Ideen und Methoden beteiligt haben würde, die, wie ich glaube, letzten Endes zur Einleitung dieses ganzen Prozesses geführt haben.

Diese Trennung, ich kann es nicht leugnen, hat er nicht vorgenommen. Nichts ist in dieser Richtung fest erwiesen, ja, seine eigene Aussage spricht gegen ihn. So erklärt sich wohl auch die eingangs seiner Vernehmung vor dem Tribunal abgegebene Erklärung, die ich als seine Schuldthese bezeichnen möchte:

Frage:

»Sie sind sich darüber klar, daß Sie unter ganz besonderer Anklage stehen. Die Anklagebehörde wirft Ihnen vor Verbrechen gegen den Frieden, sowie Ihre intellektuelle Täterschaft oder Teilnah me wegen Verbrechen gegen die Humanität und gegen das Kriegsrecht. Schließlich verknüpft die Anklage Ihren Namen mit dem Terror der Gestapo und den Grausamkeiten in den Konzentrationslagern. Ich frage Sie nunmehr: Übernehmen Sie im Rahmen dieser groß aufgezeigten und Ihnen bekannten Anklagepunkte die Verantwortung?«

Kaltenbrunners Antwort:

»Ich möchte in erster Linie dem Gericht erklären, daß ich mir der Schwere der gegen mich erhobenen Anwürfe voll bewußt bin. Ich weiß, daß sich der Haß einer Welt gegen mich stellt, der ich, zumal ein Himmler, ein Müller, ein Pohl nicht mehr leben, hier allein der Welt und dem Gericht Antwort zu stehen habe... Ich möchte aber gleich zu Anfang erklären, daß ich die Verantwortung für alles übernehme, was seit meiner Ernennung zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes im Rahmen dieses Amtes an Unrecht begangen wurde und soweit es unter meiner tatsächlichen Leitung geschah, ich also von den Vorgängen wußte oder wissen mußte.«

Damit gliedert sich von selbst die Aufgabe der Verteidigung, indem sie danach fragt:

  • 1. Was hat Kaltenbrunner seit seiner Ernennung zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes seit 1. Februar 1943 getan an Bösem und Gutem?

  • 2. Wieweit ist es berechtigt zu sagen, er habe keine hinreichende Kenntnis von allen Humanitäts- und Kriegsverbrechen, und zwar in den wesentlichen Punkten gehabt?

  • 3. Inwieweit ist seine Schuld unter dem Gesichtspunkt zu bejahen, er hätte die schweren völkerrechtlichen Verbrechen wissen müssen, an denen das Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes (Geheime Staatspolizei) unmittelbar oder mittelbar beteiligt war?

1. Was hat Kaltenbrunner getan?

Ich übergehe hierbei die ihm von der Anklage zur Last gelegte Beteiligung an den Ereignissen bei der Besetzung Österreichs und [65] der Tschechoslowakei; denn mit welcher Energie er auch immer sein Ziel verfolgte, seine österreichische Heimat in das Reich einzugliedern und hierbei zur Durchsetzung dieses Zieles die von ihm geführten SS-Kräfte einzusetzen: dieses Ziel kann vor dem Gewissen der Welt nicht verbrecherisch gewesen sein. Ebensowenig könnte man zur Feststellung einer strafbaren Schuld im Hinblick auf die gewaltsamen Mittel gelangen, die damals zur Durchsetzung des historisch bedingten und millionenfach gewünschten österreichischen Anschlusses angewendet worden sind. Dafür war Kaltenbrunner noch viel zu unbedeutend. Wirtschaftsnot – Anschlußbewegung – Nationalsozialismus, das war der Weg der Mehrheit der österreichischen Menschen, nicht die nationalsozialistische Ideologie; denn Hitler selbst war vom Standpunkt des Österreichertums aus in geistiger und politischer Beziehung ein Renegat. Dennoch war die österreichische Anschlußbewegung eine Volksbewegung, bevor der Nationalsozialismus in Deutschland irgendeine Bedeutung erlangt hatte. Österreich wollte sich gegen das Anschlußverbot von Versailles und St-Germain durch länderweise Volksabstimmung wehren. Nach den 90prozentigen Abstimmungen in Tirol und Salzburg erfolgte von seiten der Siegermächte die Androhung der Einstellung der Lebensmittellieferungen. Die Machtergreifung Hitlers 1933 lähmte die überparteiliche Anschlußbewegung, aber die österreichische Not verschärfte sich weiter und isolierte das Regime Dollfuß-Schuschnigg. Der Anschluß an das großdeutsche Wirtschaftsgebiet, in welchem die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit die Quelle der Hoffnung zu sein schien, zeigte sich dem schwer leidenden österreichischen Volk als einziger Weg ins Freie. Die Woge der Begeisterung, die am 12./13. März 1938 durch ganz Österreich ging, war echt. Dies heute bestreiten zu wollen, wäre Geschichtsfälschung. Nicht die Regierung Dollfuß-Schuschnigg hatte eine demokratische Legitimation, sondern der Anschluß. Ebensowenig kann man, glaube ich, aus den vorerwähnten Gründen eine strafbare Schuld Kaltenbrunners bejahen wegen seiner angeblichen Tätigkeit in der Frage der Tschechoslowakei. Die Diskussion über Schuld und Sühne wird nach meiner Auffassung erst brennend für die Zeit nach dem 1. Februar 1943. Die Empörung des deutschen Volkes gegen eines der berüchtigten Terrormittel, die Verhängung der Schutzhaft, war schon in den Jahren vor diesem Zeitpunkt ins Ungewisse gewachsen. Ist es richtig zu sagen, daß Kaltenbrunner selbst, von dem viele Schutzhaftbefehle, mit seiner Unterschrift versehen, dem Gericht vorliegen, einen inneren Abscheu gegen diese Art der Vergewaltigung der menschlichen Freiheit empfunden habe?

Darf ich auf wenige Sätze aus seinem Verhör Bezug nehmen?

Frage: »Ist Ihnen bekannt gewesen, daß die Schutzhaft überhaupt zulässig ist und oft durchgeführt wurde?«

[66] Antwort: »Ich habe über den Begriff ›Schutzhaft‹, wie ich erzählte, schon 1942 mit Himmler gesprochen. Ich glaube aber, auch vor dieser Zeit ziemlich ausführlich sowohl mit ihm einmal als auch einmal mit Thierack über diesen Begriff korrespondiert zu haben. Ich halte die Schutzhaft, wie sie in Deutschland gehandhabt worden ist, nur in einer kleineren Zahl von Fällen für eine Staatsnotwendigkeit, oder besser gesagt, für eine Maßregel, wie sie der Krieg rechtfertigt. Im übrigen habe ich mich gegen diesen Begriff und gegen die Handhabung jeder Schutzhaft grundsätzlich, und oft sehr tief fundiert, rechtshistorisch ausgesprochen und ge wendet. Ich hatte einige Vorträge darüber bei Himmler, aber auch bei Hitler gehalten. Ich hatte bei einer Versammlung vor Staatsanwälten, ich glaube im Jahre 1944, öffentlich dagegen Stellung genommen, weil ich seit je auf dem Standpunkt stehe, daß die Freiheit eines Menschen zu seinen höchsten Gütern zählt und nur ein ordentliches, in der Verfassung verwurzeltes Gericht und dessen Urteil diese Freiheit beschränken oder berauben darf.«

Hier spricht derselbe Mann die richtigen Prinzipien aus, deren Befolgung dem deutschen Volke und der Welt eine Unsumme Leides erspart und deren Nichtanwendung gerade ihm zur Schuld gereicht, da er trotz seiner richtigen Einsichten sein Handeln nicht selten der sogenannten Staatsnotwendigkeit anpaßte. Er wurde damit wider Wissen und Willen dem Prinzip des Hasses Untertan, der immer auch das Fundament des stärksten Staates über kurz oder lang zerschmettern wird.

»Recht ist, was dem Volke nützt«, hatte Hitler verkünden lassen. Ich weiß sehr wohl, daß Kaltenbrunner heute tief bedauert, dieser falschen Maxime zu lange und ohne ausreichenden Widerstand Gefolgschaft geleistet zu haben....

Die Anklage hat zwar nicht eine einzige Originalunterschrift des Angeklagten im Hinblick auf Schutzhaftbefehle vorlegen können, und ich halte es nicht für unglaubhaft, wenn Kaltenbrunner bekundet, er habe niemals selbst einen derartigen Schutzhaftbefehl durch seine Unterschrift vollzogen; indessen kann ich mir ersparen, angesichts der von vielen solchen Befehlen ausgehenden Tragik auch nur ein Wort darüber zu verlieren, ob seine Schuld ganz entfalle oder wesentlich geringer sei, weil man vielleicht diese Befehle ohne sein Wissen unterschrieben habe; es erhebt sich dann natürlich sofort die Frage, wie ein derartiger Vorgang in einem, allerdings außerordentlich großen Amt möglich war. Wie dem auch sei: Bei Angelegenheiten von solchem Tiefgang und solcher Tragik möchte [67] das Gefühl fast keinen Unterschied machen zwischen Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis, weil es jeden Träger eines Amtes für das, was in diesem geschieht, zur Verantwortung ziehen möchte. Diese Erkenntnis ist auch der Sinn der vorhin zitierten Erklärung Kaltenbrunners zu der Frage seiner grundsätzlichen Verantwortung. Wenn es um Glück und Ende von lebendigen Menschen geht, gibt es keinen Rückzug auf den Einwand der Unkenntnis zum Zwecke der Strafausschließung, höchstens zum Zwecke der Strafminderung. Das weiß auch der Angeklagte. Schutzhaftbefehle waren die verhängnisvollen Vorboten der Konzentrationslager. Und ich spreche kein Geheimnis aus, wenn ich sage, daß die Verantwortung für die Ausstellung der Schutzhaftbefehle auch den Beginn der Verantwortung begründet für das Schicksal des Betroffenen innerhalb des Konzentrationslagers. Ich könnte niemals einräumen, daß Dr. Kaltenbrunner die Leiden der Tausende, die in den Lagern schmachteten, in ihren Exzessen etwa gekannt habe; denn sobald sich die Tore des Konzentrationslagers schlossen, begann die ausschließliche Einwirkung jenes anderen Amtes, des vielfach erwähnten Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes. An Stelle vieler Aussagen von Zeugen zu diesem Punkte beziehe ich mich auf die des Zeugen Dr. Höttl, der auf die Frage nach dem Unterstellungsverhältnis antwortete:

»Die Konzentrationslager unterstanden ausschließlich dem SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt, also nicht dem Reichssicherheitshauptamt und deshalb auch nicht Kaltenbrunner. Auf diesem Gebiet hatte er keine Befehlsgewalt oder Zuständigkeit.«

Andere Zeugen haben bekundet, Kaltenbrunner hätte die traurigen Zustände in den Konzentrationslagern kennen müssen; es ist aber kein Zweifel, daß die Kommandanten der Konzentrationslager selbst geflissentlich darauf bedacht waren, sogar ihren Vorgesetzten schuldhafte Exzesse der Wachmannschaften zu verschweigen. Es ist ferner eine Tatsache, daß beim Eintreffen der Alliierten ein Zustand angetroffen wurde, der fast ausschließlich die Folge der katastrophalen militärischen und wirtschaftlichen Lage während der letzten Wochen des Krieges war und den die Welt fälschlich auch für eine frühere Zeit verallgemeinerte. Die Aussage des Lagerkommandanten Höß von Auschwitz, der wegen seiner späteren Tätigkeit im Konzentrationslagerwesen des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes einen genauen Überblick hatte, bestätigt die vorstehende Behauptung in vollem Umfang. Für Höß fehlt jeder innere Grund, ein falsches Zeugnis abzulegen. Wer Millionen von Menschen in den Tod sandte wie er, steht bereits nicht mehr im Bereiche menschlicher Richter und Rücksichten. Höß hat bekundet:

»Die sogenannten Mißhandlungen und Qualen an den Konzentrationslagern... waren nicht, wie angenommen, eine [68] Methode, es waren vielmehr Ausschreitungen einzelner Führer, Unterführer und Männer, die sich an Häftlingen vergriffen.«

Diese Elemente wurden nach der Erklärung von Höß selbst hierfür zur Rechenschaft gezogen. Ich glaube, ich brauche auch nicht mehr näher darauf einzugehen, daß nach der Bekundung verschiedener Zeugen die Besucher der Konzentrationslager von dem guten Zustand, der Sauberkeit und Ordnung der Lager beeindruckt und überrascht waren und deshalb auch keinen Verdacht schöpfen konnten in Bezug auf die besonderen Leiden der Häftlinge. Aber es würde mehr als geschmacklos sein, wollte ich bestreiten, daß ein Chef des Nachrichtendienstes etwa auf Grund der aus ländischen Greuelnachrichten nicht doch die Verpflichtung gehabt hätte, aus Gründen der Menschlichkeit sich Klarheit auch über etwaige Zweifel in dieser Richtung zu verschaffen.

Diese Unkenntnis scheint mir auch durch die Aussage von Dr. Meyer vom Internationalen Roten Kreuz bestätigt zu werden, denn die Erlaubnis des Angeklagten Kaltenbrunner, das jüdische Lager in Theresienstadt durch das Internationale Rote Kreuz besuchen zu lassen und die Versorgung der Konzentrationslager mit Lebensmitteln und Medikamenten zu bewilligen, ist wohl ein Beweis für die schlechte Verfassung, in der sich die Lager in den letzten Monaten des Krieges befanden; niemand aber wird neutralen und damit fremden Beobachtern Einblick in die Lager gewähren, wenn er Kenntnis davon gehabt hätte, daß in den Lagern, wie die Anklage behauptet, die Humanitätsverbrechen sozusagen an der Tagesordnung waren.

Ich komme also keinesfalls zu dem Ergebnis einer vollen Kenntnis dieser sogenannten »Zustände« in den Konzentrationslagern auf seiten Kaltenbrunners, wohl aber seiner Pflicht, über das Schicksal von Inhaftierten Nachforschung anzustellen. Kaltenbrunner hätte dann zwar erfahren, daß ein ansehnlicher Teil der Häftlinge die Einweisung in die Lager ihrer Kriminalität verdankte, ein erheblich kleinerer Teil nur ihrer politischen und weltanschaulichen Gesinnung oder ihrer Rasse und so weiter; daß er aber auch dann jene primitiven Verstöße gegen die Menschlichkeit, jene Exzesse und die gesamte Not dieser Menschen erfahren hätte, möchte ich in Übereinstimmung mit Kaltenbrunner bestreiten. Der Weg, die Wahrheit zu erfahren, war in Deutschland unendlich kompliziert und fand selbst für den Chef des Reichssicherheitshauptamtes in der Hierarchie der Zuständigkeits- und Machtkompetenzen dritter Ämter und Personen fast unüberwindliche Hindernisse.

Das allgemein traurige Los der Häftlinge aber zu bessern, war seit 1943 eine Aufgabe, die nur zu lösen gewesen wäre durch die Beseitigung solcher Lager selbst. Das Deutschland der letzten zwölf [69] Jahre ohne Konzentrationslager würde aber eine Utopie bedeutet haben. Kaltenbrunner war in diesem Getriebe, im ganzen gesehen, doch nur ein kleines Rad.

Ich habe mich vorstehend mit dem Thema der Schutzhaftbefehle und deren Folgerungen beschäftigt.

Dr. Kaltenbrunner hat die Notwendigkeit von Arbeitserziehungslagern bejaht, und zwar, wie er in seinem Verhör ausführt, angesichts der im damaligen Reich herrschenden Zustände, der Not am Arbeitsmarkt und anderes mehr. Und wenn ich recht sehe, sind überzeugende Beweise für Mißhandlungen und Grausamkeiten in derartigen Lagern nicht vorgelegt worden. Der Grund mag darin liegen, daß diese Lager den Konzentrationslagern in manchen Beziehungen nur verwandt, nicht aber gleichgestellt waren.

Kaltenbrunner hat mit allen Mitteln der Beweisführung sich der Anklage entgegengestellt, er habe auch Exekutionsbefehle mit seiner Unterschrift gedeckt. Die Zeugen Höß und Zutter wollen derartige Befehle in vereinzelten Fällen gesehen haben. Die Anklage scheint mir auch nicht bewiesen zu haben, daß derartige Befehle ohne gerichtliches Urteil oder ohne den Tod rechtfertigende Gründe erlassen worden seien, mit Ausnahme allerdings eines besonders gravierenden Falles, von dem der Zeuge Zutter, Adjutant des Lagerkommandanten von Mauthausen, vom Hörensagen berichtet. Danach soll ein Fernschreiben mit der Unterschrift Kaltenbrunners die Exekution von Fallschirmjägern im Frühjahr 1945 genehmigt haben. Eine Originalunterschrift Kaltenbrunners fehlt vollkommen. Ich füge hinzu, Kaltenbrunner hat jede Kenntnis und jedes Wissen um diesen Tatbestand bestritten. Ich glaube, behaupten zu dürfen, daß er solche Befehle über Leben und Tod nicht unterzeichnet hat, weil er sie nicht unterzeichnen durfte. Dr. Höttl hat als Zeuge erklärt:

»Nein, Kaltenbrunner hat derartige Befehle nicht erteilt und konnte auch meines Erachtens solche Befehle« – zur Tötung von Juden – »von sich aus nicht geben.«

Und Wanneck bestätigte ausdrücklich wie folgt:

»Mir ist bekannt, daß Himmler persönlich über Leben und Tod, sowie über sonstige Bestrafungen von Konzentrationslagerhäftlingen entschied.«

Damit dürfte die ausschließliche Machtbefugnis Himmlers auf diesem traurigen Gebiet bewiesen sein.

Es wäre aber frivol, wollte ich in diesem Punkte die Schuld Kaltenbrunners vollkommen in Abrede stellen. Wenn solche Befehle zum Beispiel auf Grund des sogenannten Kommandobefehls Hitlers vom 18. Oktober 1942 an Angehörigen einer fremden Macht vollzogen wurden, so erhebt sich die Frage der Verantwortung gegenüber demjenigen, dessen Namen derartige Befehle tragen, weil es [70] geschehen konnte, daß unter ihm Stehende seinen Namen mißbrauchten. Es ist sicher, daß Kaltenbrunner auf das Zustandekommen des Kommandobefehls niemals auch nur den geringsten Einfluß ausgeübt hat. Aber dieser Befehl selbst kann in seiner Völkerrechtswidrigkeit kaum in Zweifel gezogen werden. Die Entwicklung des zweiten Weltkrieges zum totalen Krieg schuf zwangsläufig eine Fülle neuer Kriegslisten. Sofern zu deren Durchführung echte Soldaten zum Einsatz kamen, konnte auch ein menschlich durchaus verständliches Motiv der Verbitterung – und ich sage nunmehr: etwa über ein den Kriegsgewohnheiten zuwiderlaufendes Verhalten der betreffenden Kommandotrupps und anderes mehr – den Befehl nicht rechtfertigen. Glücklicherweise sind nur ganz wenige Menschen, wie der Angeklagte Jodl bekundet hat, diesem Befehl Hitlers zum Opfer gefallen.

Vielleicht wird man mich fragen, ob ich verpflichtet oder ob es mir nur gestattet sei, Belastungsmomente zu erörtern, wie ich es eben getan habe, da dies doch Sache der Anklagebehörde sei; aber darauf antworte ich: Wenn eine Verteidigung so freimütig ist, das Negative gegenüber einer Persönlichkeit einzuräumen, wird man ihr um so mehr Gehör schenken, wenn sie an das Gericht mit der Bitte herantritt, das Positive seiner vollen Bedeutung nach einzuschätzen. Aber gibt es überhaupt Positives im vorliegenden Fall? Ich glaube, diese Frage bejahen zu dürfen. Ich habe schon auf mehrere Tatsachen hingewiesen, die sich an den Zeitpunkt der Übernahme des Amtes durch Kaltenbrunner anknüpfen. Im Laufe der nur kurzen Zeit von zwei Jahren seiner Amtstätigkeit hat dieser Mann sich auch zum Träger von ausgesprochen glücklichen und humanen Ideen gemacht. Ich erinnere an sein Verhalten gegenüber dem Lynchbefehl Hitlers gegenüber abgeschossenen feindlichen Fliegern. Der Zeuge, Fliegergeneral Koller, hat das anständige Verhalten Kaltenbrunners geschildert, das zur vollkommenen Sabotage dieses Befehls führte. Nachdem Koller zunächst den Inhalt des Befehls Hitlers und die Drohung Hitlers im Rahmen der damaligen Lagebesprechung geschildert hat, daß jeder Saboteur dieses Befehls selbst zu erschießen sei, fährt Koller fort, Äußerungen Kaltenbrunners wiederzugeben. Ich gestatte mir, einige Sätze aus dieser Aussage Kollers zu zitieren. Koller sagt, daß Kaltenbrunner erklärte:

»Die Aufgaben des SD werden dauernd falsch verstanden. Derartige Dinge sind keine Angelegenheit des SD. Im übrigen tut kein deutscher Soldat, was der Führer verlangt: Er bringt keine Gefangenen um, und wenn es einzelne fanatische Parteigänger des Herrn Bormann versuchen, schreitet der deutsche Soldat dagegen ein... Außerdem werde ich in der Sache selbst auch nichts tun...«

[71] Koller und Kaltenbrunner waren sich also in der Sache selbst vollkommen einig. Diese positive Aktion Kaltenbrunners, die zur Beurteilung des eigentlichen Wesens seiner Persönlichkeit von Bedeutung ist, steht nicht allein. Dr. Höttl hat bestätigt, daß Kaltenbrunner bei der Frage des zukünftigen Schicksals Deutschlands bis zur Grenze des Hochverrats, wenn nicht schon darüber hinaus, ging. Dieser Zeuge bestätigt zum Beispiel, daß Kaltenbrunner in der ungarischen Frage Hitler im März 1944 zur Mäßigung zu bewegen und den Einmarsch rumänischer Verbände zu verhindern wußte; daß mit seiner Unterstützung auch die geplante ungarische nationalsozialistische Regierung längere Zeit nicht eingesetzt wurde. Dr. Höttl sagt dann wörtlich:

»Seit 1943 habe ich Kaltenbrunner gegenüber die Auffassung vertreten, daß Deutschland versuchen müsse, den Krieg durch einen Frieden um jeden Preis zu beenden. Ich hatte ihn über meine Verbindung zu einer amerikanischen Stelle in Lissabon orientiert. Ich habe auch Kaltenbrunner darüber orientiert, daß ich über die österreichische Widerstandsbewegung einen neuerlichen Kontakt mit einer amerikanischen Stelle im Ausland aufgenommen hatte. Er erklärte sich auch bereit, mit mir in die Schweiz zu fahren und persönlich die Verhandlungen mit einem amerikanischen Beauftragten in die Hand zu nehmen, um dadurch weiteres sinnloses Blutvergießen zu vermeiden.«

Auf derselben Linie bewegen sich die Bekundungen des Zeugen Dr. Neubacher. Dieser Zeuge hat aber darüber hinaus für eine wichtige positive humane Aktion Kaltenbrunners Zeugnis abgelegt. Auf die Frage, ob Kaltenbrunner den Zeugen unterstützt habe, in Serbien die Terrorpolitik möglichst abzuschwächen, antwortete Dr. Neubacher – und ich zitiere wörtlich:

»Ja, ich verdanke der Unterstützung Kaltenbrunners auf diesem Gebiet sehr viel. Die deutschen Polizeistellen in Serbien wußten von mir und von Kaltenbrunner, daß dieser als Chef des Auslandsnachrichtendienstes meine Politik im Südostraum kompromißlos unterstützte. Es ist dadurch gelungen, daß ich auf die Polizeistellen Einfluß nehmen konnte. Die Unterstützung Kaltenbrunners war wertvoll in meinen Bestrebungen, mit Hilfe einsichtiger Offiziere das bisherige System der kollek tiven Verantwortung und die Repressalien zu stürzen.«

Ich erwähne weiter die auf die Initiative Kaltenbrunners zurückgehende Hilfsaktion des Genfer Roten Kreuzes. Die Zeugen Professor Burckhardt, Dr. Bachmann, Dr. Meyer, haben die Tätigkeit des Angeklagten in dieser Beziehung geschildert. Viele Tausende konnten daraufhin ihre Gefangenschaft mit der Freiheit vertauschen.

[72] Ich möchte noch auf wenige Worte aufmerksam machen, die der Angeklagte Seyß-Inquart zu zwei Punkten vorgetragen hat. Er erwähnte, daß sich Kaltenbrunner für eine völlige Autonomie des Polnischen Staates einsetzte, aber ebenso für die Wiedereinführung der Unabhängigkeit der beiden christlichen Kirchen, und ich füge hier hinzu, daß nach der Aussage Dr. Höttls Kaltenbrunner sehr energisch seine Tätigkeit bekämpft hat und auf den erbittertsten Widerstand Bormanns stieß. Kaltenbrunner hat nicht nur auf diesem Gebiet seinen Willen zur Humanität zu realisieren versucht. Von Bedeutung erscheint mir deshalb auch der Hinweis auf seine Bemühungen, den Gauleitern von Österreich klarzumachen, daß jeder Widerstand gegenüber den Truppen der Westmächte sinnlos und in diesem Sinne keine unverantwortlichen Widerstandsbefehle zu erteilen seien. Das hat der Zeuge Wanneck bestätigt. Die Anklage hat Kaltenbrunner für die Evakuierung und die geplante Vernichtung gewisser Konzentrationslager verantwortlich gemacht. Ich glaube, daß dieser Beweis nicht nur als mißlungen, sondern daß das Gegenteil als erwiesen betrachtet werden darf. Auf die an Dr. Höttl gerichtete Frage, ob Kaltenbrunner den Kommandanten des Konzentrationslagers Mauthausen angewiesen habe, das Lager den heranrückenden Truppen zu übergeben, antwortete Dr. Höttl:

»Es ist richtig, daß Kaltenbrunner einen derartigen Befehl gegeben hat. Er hat ihn in meiner Anwesenheit zur Weiterleitung an den Lagerkommandanten diktiert.«

In Ergänzung hierzu hat Kaltenbrunner bei seinem persönlichen Verhör sehr logisch erklärt: Wenn schon das mit vielen Schwerverbrechern angefüllte Lager Mauthausen auf seinen Befehl nicht zu evakuieren sei, so entbehre ein Befehl zur Evakuierung Dachaus, wegen der im Vergleich zu Mauthausen harmlosen Belegschaft, jeglicher Grundlage. Die Vernichtung des Konzentrationslagers Dachau mit seinen beiden Nebenlagern war nach dem Zeugnis des Freiherrn von Eberstein das Wunschbild des damaligen Gauleiters von München, Gießler.

Schließlich hat auch der Zeuge Wanneck bestätigt, daß ihm ein derartiger Befehl Kaltenbrunners nicht bekanntgeworden sei; daß er aber in seiner damaligen Stellung bei Kaltenbrunner erfahren hätte, wenn dieser einen derartigen Befehl erteilt, ja eine Befehlserteilung auch nur erwogen hätte.

Wer die Befehle tatsächlich erteilt hat, wird sich mit Sicherheit nicht mehr feststellen lassen. Der Zeuge Höß erwähnte bei seiner Vernehmung sowohl einen Räumungsbefehl Himmlers als auch Hitlers unmittelbar.

In diesem Zusammenhang scheint es mir angemessen, auf die von der Anklagebehörde behauptete Beteiligung Kaltenbrunners an dem traurigen Fall Sagan hinzuweisen. Unter Bezugnahme auf die [73] durch den hier vernommenen Zeugen Wielen bestätigte Erklärung Kaltenbrunners erscheint es mir als bewiesen, daß Kaltenbrunner erst Wochen später nach Abschluß dieser Tragödie, und zwar erstmals, mit der Sache befaßt wurde.

Zweifelhaft erscheint mir auch, ob die sogenannten Einsatzgruppen, die ja auf Grund des Kommissarbefehls Hitlers vom Jahre 1941 eingesetzt waren, noch nach Kaltenbrunners Dienstantritt mit diesen Funktionen bestanden. Es sprechen einige Anhaltspunkte dafür, einige dagegen. Kaltenbrunner hat das Bestehen dieser Gruppe für die Zeit seiner Amtszeit als Chef des Reichssicherheitshauptamtes in Abrede gestellt. Ich möchte mich nicht in Einzelheiten verlieren, wohl aber die Aufmerksamkeit des Gerichts auf diese Zweifel hinlenken. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für den sogenannten Kugel-Erlaß. Das Dokument 1650-PS bezeugt, daß nicht Kaltenbrunner, sondern der berüchtigte Chef des Amtes IV, Müller, entsprechende Anordnungen erteilt hat, während das Dokument 3844-PS von Unterschriften des Angeklagten selbst spricht. Mir scheint, daß das erste Dokument den Vorzug verdient. Darf ich schließlich Ihre Aufmerksamkeit auch noch auf solche Dokumente lenken, die deshalb eine geringe Beweiskraft besitzen, weil sie nur auf mittelbaren Wahrnehmungen beruhen. Ich glaube, das Gericht verfügt über so große Erfahrungen in der Beweiswürdigung, daß ich nicht weiter hierüber zu argumentieren brauche.

2. Ich habe vorhin freimütig das Negative eingeräumt, um um so mehr innerlich legitimiert zu sein, auch das Positive bei Kaltenbrunners Persönlichkeit hervorzuheben. Inwieweit werde ich aber berechtigt sein zu erklären, Dr. Kaltenbrunner hätte tatsächlich keine hinreichende Kenntnis von vielen Kriegs- und Humanitätsverbrechen gehabt, die im Laufe der letzten zwei Kriegsjahre unter irgendwelcher Beteiligung des Amtes IV begangen wurden? Würde eine solche Verteidigung Aussicht haben, den Chef des Reichssicherheitshauptamtes wesentlich zu exkulpieren?

Dr. Kaltenbrunner hat in seiner Vernehmung zugegeben, daß er eine Kenntnis von Befehlen, Anordnungen, Richtlinien, ungeachtet deren Entstehung bereits längst, teilweise sogar einige Jahre vor seinem Dienstantritt, erst sehr spät erhalten habe, und zwar zum Teil erst 1944 oder 1945.

Ich füge hier hinzu, ich will an dieser Stelle besonders betonen, daß die der internationalen Moral und Humanität widerstreitenden Befehle sämtlich in ihrer Entstehung zurückgehen auf eine Zeit, zu der Dr. Kaltenbrunner noch in Österreich weilte.

Ich will mich in diesem Augenblick nicht damit beschäftigen, den Versuch zu unternehmen, diese Behauptungen Kaltenbrunners alle im einzelnen zu beweisen. Die Anklagebehörde hat es ausschließlich darauf abgestellt, ob derartige Befehle, Erlasse, Richtlinien und so [74] weiter auch während der Amtszeit des Angeklagten als Chef des Reichssicherheitshauptamtes vollzogen wurden. Es ist auch für den Verteidiger oft sehr schwer, einem Angeklagten in die geheimen Kanäle seines Wissens oder Nichtwissens zu folgen. Vielleicht fehlt auch dem Verteidiger gelegentlich, angesichts der auf einen ganzen Kontinent sich verteilenden Hekatomben von Opfern, die zur Freiheit ihrer gerechten Beurteilung erforderliche Distanz, und er tut dem Angeklagten unrecht. Er überläßt damit das Charakterbild des Angeklagten dem zu späten Urteil der Geschichte, denn auch der Verteidiger ist nicht unfehlbar, wenn er die Psyche seines eigenen Mandanten erklären soll. Bei seiner Vernehmung vor dem Tribunal hat Kaltenbrunner einmal die Schwierigkeit seiner Lage auseinandergesetzt, die er bei seinem Dienstantritt am 1. Februar 1943 antraf, und ich möchte auch hoffen, daß niemand diese Situation verkennen wird. Das Reich wehrte sich zwar noch und war auch noch im Jahre 1943 für jeden mit ihm zusammenstoßenden Gegner gefährlich. Aber es war bereits der Kampf um ein offensichtlich in unerreichbarer Ferne liegendes Ziel. Wer es versucht, einem bereits in rasender Fahrt dem Abgrund zurollenden Wagen in die Speichen der Räder zu greifen, gerät allzu leicht ins Verderben. Hand in Hand mit dieser Ausweglosigkeit der Situation ging einher eine unschöpferische, auf nervöser Unsicherheit beruhende Betriebsamkeit auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Lebens. Kaltenbrunner sagte in Bezug auf diese Lage:

»Ich bitte, sich in meine Situation zu versetzen. Ich war Anfang Februar 1943 nach Berlin gekommen. Ich habe, mit Ausnahme weniger Antrittsbesuche, meine Tätigkeit im Mai 1943 aufgenommen. Im vierten Kriegsjahr hatten sich die Befehle und Erlasse des Deutschen Reiches auch auf dem exekutiven Sektor bereits zu vielen Tausenden auf den Tischen und in den Schränken der Beamtenschaft angehäuft. Es ist einem Menschen ganz unmöglich gewesen, alles dies auch nur im Laufe eines Jahres zu Ende zu lesen. Selbst wenn ich mich dazu verpflichtet gefühlt hätte, hätte ich unmöglich die Existenz aller dieser Befehle zur Kenntnis nehmen können.«

Ich erinnere in diesem Zusammenhang ergebenst daran, daß nach der Bekundung des Zeugen Höttl und anderer, das Reichssicherheitshauptamt in Berlin zur Zeit Kaltenbrunners etwa 3000 Angestellte aller Kategorien umfaßte und daß nach der Aussage des gleichen Zeugen Kaltenbrunner dieses Amt niemals ganz beherrscht hat.

3. Es wird niemand die Berechtigung der Frage in Abrede stellen können, ob Kaltenbrunner nicht verpflichtet gewesen sei, sich in kürzester Zeit wenigstens über die wesentlichsten Vorgänge aller Ämter des Reichssicherheitshauptamtes informieren zu lassen und [75] ob er dann nicht doch recht bald beispielsweise von der Judenaktion Himmlers und Eichmanns und manchen anderen schwerwiegenden Terrormaßnahmen Kenntnis erlangt haben würde. Ich darf Sie daran erinnern, daß Kaltenbrunner wiederholt und nachdrücklich auf meine Fragen vor diesem Tribunal erklärt hat, er habe laufend nach jeweiliger Kenntnis solcher Vorgänge bei Himmler und selbst bei Hitler Gegenvorstellungen erhoben, hiermit jedoch nur wenig und erst nach geraumer Zeit Erfolg gehabt.

Der Angeklagte führt beispielsweise die im Oktober 1944 erfolgte, von Hitler befohlene Einstellung der Judenvernichtung auf seine persönliche Initiative zurück. Wie schwer auch immer zu beurteilen ist, ob Kraft und Einfluß eines einzelnen Menschen ausgereicht hätten, ein derartiges, schon bis in das letzte Stadium eingetretenes völkisches Vernichtungsprogramm zur Aufhebung zu bringen; ich glaube, ohne einer Unrichtigkeit überführt zu werden, sagen zu dürfen, daß viele Zehntausende von jüdischen Bürgern es diesem Manne zuschreiben können, daß sie der Hölle von Auschwitz entgangen sind und das Licht der Sonne noch sehen.

Aus den Bekundungen der Herren Dr. Bachmann und Dr. Meyer vom Internationalen Roten Kreuz ergibt sich, daß Kaltenbrunner das Internationale Rote Kreuz gebeten hatte, Hilfssendungen an ein großes jüdisches, nichtpolitisches Lager in Unskirchen bei Wels zu organisieren.

Wanneck hat die Auffassung Kaltenbrunners zur Frage der Judenpolitik Himmlers wie folgt gekennzeichnet. Er bemerkt:

»In der täglichen Hast unserer gemeinsamen außenpolitischen Arbeiten und Besprechungen sind wir auf das Problem der Judenpolitik nicht mehr gestoßen. Zur Zeit des Amtsantritts Kaltenbrunners war diese Frage bereits so weit fortgeschritten, daß Kaltenbrunner darauf keinen Einfluß mehr hätte nehmen können. Wenn sich Kaltenbrunner überhaupt einmal dazu äußerte, so war es in dem Sinn, daß hier Fehler gemacht wurden, die nicht wieder gutgemacht werden könnten.«

Dieser Zeuge bestätigt dann schließlich die Selbständigkeit dieser Aktion durch den direkten Befehlsweg Himmler zu Eichmann und bemerkt, daß sich die Stellung Eichmanns, die bereits zu Lebzeiten Heydrichs eine dominierende gewesen sei, ständig vergrößert habe, so daß er schließlich auf dem gesamten Judensektor völlig selbständig gehandelt hätte.

Ich bemerke hierzu, daß nach der Aussage Höß', des einzigen lebenden Menschen in dieser Frage, feststeht, daß nur insgesamt etwa 200 bis 300 Menschen jenen dämonischen Befehl Himmlers in einer Unterredung von vielleicht 10 bis 15 Minuten empfingen,[76] daß auf Grund dieses Befehls über vier Millionen Menschen vernichtet wurden, und ich setze hinzu, daß ein großes Volk von 80 Millionen Menschen über diese Dinge kaum, vielleicht sogar nichts erfahren hatte, die sich während des Krieges im Südosten des Reiches abspielten.

Professor Burckhardt bekundet, daß Kaltenbrunner bei der Erörterung der Judenfrage erklärt habe:

»Das ist der größte Unsinn; man sollte alle Juden entlassen, das ist meine persönliche Ansicht.«

Aber trotz alledem erhebt sich für das Schuldproblem die grundsätzliche Frage: Darf ein hoher Funktionär und Führer eines einflußreichen Amtes, dessen Untergebene in weitläufiger Hierarchie laufend Verbrechen gegen die Humanität und gegen die Regeln des Völkerrechts begehen, ein solches Amt überhaupt übernehmen oder in einem solchen Amt verbleiben, obwohl er diese Verbrechen mißbilligt?

Oder ist es aber vielleicht ein anderes, wenn dieser Mann die Absicht hat, alles Menschenmögliche zu tun, um die Kette der Verbrechen zu zerreißen und damit schließlich zum Wohltäter der Menschen zu werden? Die letzte Frage ist allgemein zu bejahen. Sie ist zu bewerten allein vom Standpunkt der höchsten ethischen Prinzipien. Meine weitere Auffassung hierzu ist die:

Derjenige, der sich auf eine solche wohltätige Absicht beruft, ist schuldfrei, wenn er vom ersten Tag der Übernahme eines solchen Amtes jede aktive Beteiligung an der unmittelbaren Ausführung des Unrechts von sich weist, darüber hinaus aber jede nur denkbare Möglichkeit benutzt, ja aufsucht, um durch ein nicht mehr endendes Anstemmen und alle Arten menschlicher List der Beseitigung von Unrechtsbefehlen und deren Durchsetzung zu erreichen. Dies alles hat der Angeklagte auch selbst klar erkannt und empfunden. Ich darf wegen der Wichtigkeit der Frage auf sein Verhör verweisen:

Frage: »Ich frage Sie, ob für Sie die Möglichkeit bestanden hat, nach allmählicher Kenntnis der Zustände in der Geheimen Staatspolizei und Konzentrationslagern und so weiter eine Änderung herbeizuführen? Wenn diese Möglichkeit bestand, wollen Sie dann sagen, daß auf diesen Gebieten eine Abschwächung, das heißt eine Besserung der Verhältnisse infolge Ihres Verbleibens im Amte eingetreten ist?«

Kaltenbrunner sagt:

»Ich habe mich wiederholt an die Front gemeldet. Aber die brennendste Frage, die ich persönlich bei mir zu entscheiden hatte, war, ob der Zustand damit gebessert, gemildert, geändert werde. Oder hast du die Pflicht, alles auf diesem Posten zu tun, was zur Abänderung aller hier [77] gegeißelten Zustände möglich ist? Auf die wiederholten Ablehnungen meiner Bitte um Frontverwendung konnte ich daher nichts anderes tun, als mich persönlich dafür einzusetzen, ein System zu ändern, an dessen ideellen und gesetzlichen Grundlagen ich nichts mehr ändern konnte, wie alle hier vorgewiesenen Befehle in der Zeit vor meinem Dienstantritt längst dargetan haben; daß ich nur versuchen konnte, diese Methoden zu mildern, um sie endgültig beseitigen zu helfen.«

Frage: »Hielten Sie es also mit Ihrem Gewissen für vereinbar, trotzdem zu bleiben?«

Kaltenbrunner antwortet:

»Bei der Möglichkeit, auf Hitler, Himmler und andere Personen immer wieder einzuwirken, konnte ich es meiner Ansicht nach mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, diese Position aufzugeben. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, persönlich gegen Unrecht aufzutreten.«

Der Angeklagte beruft sich also auf sein Gewissen, und Sie haben die Frage zu entscheiden, ob dieses Gewissen unter Berücksichtigung der Pflicht gegenüber dem eigenen Staat, aber auch gegenüber der Gemeinschaft der Menschen versagt hat oder nicht. Die Verpflichtung des Anstemmens, wie ich sie soeben genannt habe, gegen die Befehle des Bösen besteht an sich für jeden Menschen, gleich welcher Stellung; sie wird auch von Kaltenbrunner ausdrücklich bejaht. Wer Ämter des Staates bekleidet, muß in erster Linie seinen Beitrag zur Abstellung derartig gigantischen Unrechts nachweisen können, das sich im europäischen Raum zutrug, sobald er von ihm erfährt, wenn er nicht schuldig werden will. Hat Dr. Kaltenbrunner genügend Beweise vorgelegt? Die Beantwortung dieser Frage überlasse ich Ihrem Urteil. Das eine aber möchte ich als meine Meinung aussprechen: Dieser Mann war kein Verschwörer, sondern er war ausschließlich ein Befohlener, ein Gezwungener. Der Befehl Himmlers trotz aller Vereinbarung lautete auf Übernahme des Reichssicherheitshauptamtes. Ist es richtig, daß ein erteilter Befehl die Grundlage des Problems verändert? Die Frage ist brennend. Das Statut dieses Tribunals hat die Berufung auf den Befehl zum Zwecke der Strafausschließung untersagt. Die von dem Herrn amerikanischen Hauptankläger hierfür gegebene Begründung ging von der vermuteten Kenntnis der Verbrechen oder ihrer Hintergründe in der Person der hohen Führer aus, die ihm deshalb die Berufung auf einen erteilten Befehl versage. Wie ein roter Faden zieht sich durch diesen Prozeß die Tatsache, daß kaum ein hoher Funktionär, auf welchem Posten des öffentlichen Lebens er auch immer gestanden haben mag, ohne Befehl des höchsten Repräsentanten staatsrechtlicher Autorität in ein Amt eingewiesen[78] wurde; denn das in den letzten drei Jahren des Krieges schon deutlich erkennbare unentrinnbare Geschick des Reiches bedeutet für den Träger eines hohen Amtes den Verzicht auf die Seite des Lebens, von der manche sagen, sie mache es lebenswert. Wie mit einem eisernen Ring hielt der Befehl den Amtsträger auch während der Dauer des Krieges in seiner Dienststellung fest. Es ist auch kein Zweifel, daß der einen Befehl Verweigernde, besonders in den letzten Jahren des Krieges, den eigenen Tod, eventuell sogar die Auslöschung der Existenz seiner eigenen Familie zu befürchten hatte. Von welcher Seite man auch immer an das Problem des Befehls in Deutschland nach 1933 herantreten mag, so könnte doch einem Angeklagten die Berufung auf den eben erwähnten Notstand nicht abgeschnitten werden; denn dieses, auch im deutschen Strafrecht und wohl in keinem Strafrecht der Kulturvölker fehlende Prinzip des Notstandes beruht auf der zwecks Bejahung jeder Schuld erforderlichen Freiheit des Menschen.

Kann der Täter nicht mehr frei handeln, indem ein anderer ihn durch unmittelbare gegenwärtige Gefahr für sein eigenes Leben dieser Freiheit beraubt, so entfällt grundsätzlich die Schuld. Ich will in diesem Augenblick nicht untersuchen, ob in der Welt der deutschen Wirklichkeit der letzten Jahre eine solche unmittelbare gegenwärtige Gefahr für das eigene Leben stets bestand: Eine Beeinträchtigung der Freiheit des Befohlenen bestand in mehr oder minder großem Umfang ohne jeden Zweifel. Sicher scheint mir zu sein, daß Himmler eine kategorische Ablehnung Kaltenbrunners zur Übernahme des Reichssicherheitshauptamtes als Sabotage gewertet und diesen Mann als notwendige Folge ausgelöscht hätte.

Hitler war nach den Feststellungen dieses Prozesses einer der größten Rechtsbrecher, den die Weltgeschichte bisher zu verzeichnen hat. Viele bejahen sogar die Verpflichtung, ein solches Ungeheuer zu töten, um damit Millionen von Menschen das Recht auf Freiheit und Leben zu sichern. In diesem Prozeß sind die verschiedensten Stellungnahmen von Zeugen und Angeklagten zu der Frage des Putsches, insbesondere der Tötung der Tyrannen zu Worte gekommen. Eine Verpflichtung kann ich nicht anerkennen, aber das Recht hierzu ist sicher nicht zu bestreiten. Geschieht die Vergewaltigung der menschlichen Freiheit im Wege eines offensichtlich unrechtmäßigen, weil menschenfeindlichen Befehls, so senkt sich in dem nun entstehenden Konflikt zwischen Gehorsam und Gewissensfreiheit die Waage zugunsten der letzteren. Auch der sogenannte Treueid könnte eine andere Betrachtung nicht rechtfertigen, setzt doch, wie jeder empfindet, die Treueverpflichtung auf seiten beider Partner voraus, daß, wer diese Verpflichtung zur Achtung des menschlichen Gewissens in der Person des Untergebenen mit Füßen tritt, im gleichen Augenblick auch den Anspruch auf [79] Gehorsam verliert. Das gequälte Gewissen wird frei und zerreißt die Bande, die der Eid geknüpft hat. Vielleicht werden mir manche bei der Betrachtung dieses Problems unrecht geben, indem sie hinweisen auf die Notwendigkeit der Gemeinschaftsordnung und die Heilsamkeit des Gehorsams gerade im Interesse dieser Ordnung oder auf die Klugheit der Befehlenden und auf die Unmöglichkeit, alle Hintergründe solcher Befehle so zu durchschauen und bewerten zu können, wie es der Befehlende vermag, auf die Liebe zum eigenen Vaterlande und anderes mehr. Und so richtig das alles sein mag: Es bleibt die unabdingbare Verpflichtung, dem Befehl zu widerstehen, der, für den Untergebenen klar erkennbar, die Realisierung des Bösen bezweckt und das gesunde Gefühl für Humanität und Frieden unter den Völkern und Menschen eindeutig verletzt.

»Im Kampf eines Volkes auf Leben und Tod gibt es keine Legalität«, ist eine nicht zu Ende gedachte unwahre These, wer immer sie auch ausspricht. Auch die unmittelbare Gefahr für das eigene Leben des Befohlenen könnte mich zu einer Änderung dieser Auffassung nicht bewegen. Dr. Kaltenbrunner würde es nicht bestreiten, daß, wer an der Spitze eines für die Gemeinschaft bedeutungsvollen Amtes steht, unter den vorerwähnten Voraussetzungen auch zum Opfer seines Lebens verpflichtet ist.

Wenn ihn also auch die unmittelbare, gegenwärtige Gefahr für sein eigenes und seiner Familie Leben nicht zu entschuldigen vermag, so mildert sie doch seine Schuld, und nur auf diese sittliche und rechtliche Beurteilung seiner Lage will Kaltenbrunner hinweisen. Er hat damit eine geschichtlich feststehende Tatsache hervorgehoben, die einer der tieferen Gründe für den Zusammenbruch des Reiches waren; denn kein lebender Mensch kann einer Gemeinschaft Freiheit, Frieden und Wohlfahrt bringen, der selbst nur mit Widerwillen die Ketten trägt und die Freiheit verloren hat, die das entscheidende Kennzeichen aller Wesen ist, die Menschenantlitz tragen.

Ich glaube, Kaltenbrunner möchte noch einmal geboren werden, und ich weiß, er würde jene Freiheit auch mit seinem Blute verteidigen.

Kaltenbrunner ist schuldig; aber das Maß dieser Schuld ist geringer, als es in den Augen der Anklage zu sein scheint. Er wird als der letzte Vertreter einer unheilvollen Kraft aus der dunkelsten und qualvollsten Zeit des Reiches Ihr Urteil erwarten – und war doch ein Mensch, dem man nicht ohne das Gefühl einer Tragik begegnen konnte.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich nunmehr vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


[80] VORSITZENDER: Ja, Dr. Thoma!

DR. ALFRED THOMA, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN ROSENBERG: Hoher Gerichtshof, Herr Präsident!

Der dokumentarische Film, der in diesem Saale gezeigt wurde und der den »Aufstieg und das Ende des Nationalsozialismus« zeigen sollte, beginnt mit einer Rede Rosenbergs über die Entwicklung der Partei bis zur Machtübernahme. Er schildert dort auch die Münchener Erhebung und führt aus, er habe am Morgen des 9. November 1923 in der Ludwigstraße in München die Polizeiautos mit den Maschinengewehren sich versammeln gesehen, und er habe gewußt, was dem Zuge zur Feldherrnhalle drohe. Trotzdem sei er in den vordersten Linien mitmarschiert. Dieselbe Stellung nimmt mein Klient auch heute ein vor der Anklage der Anklagevertreter der Vereinten Nationen. Er will nicht, daß es so hingestellt werde, als habe auf seine Bücher und auf seine Reden und Schriften niemand gehört. Er will auch heute als kein anderer erscheinen, als er einstmals war, als ein Kämpfer für Deutschlands starke Stellung in der Welt, und zwar eines Deutschen Reiches, in dem nationale Freiheit sich mit sozialer Gerechtigkeit einigen sollte.

Rosenberg ist Deutsch-Balte von Geburt, lernte schon in seiner Jugend russisch sprechen, machte nach der Übersiedlung der Technischen Hochschule Riga nach Moskau im ersten Weltkrieg in Moskau sein Examen, interessierte sich für die russische Literatur und Kunst, hatte russische Bekannte und empfand es als rätselhaft, daß das russische Volk, von Dostojewskij als »Gottesträger-Volk« bezeichnet, von dem Geist des materialistischen Marxismus überwältigt wurde; und er fand es unbegreiflich und ungerecht, daß den vielen Völkern Osteuropas, die vom Zarismus gerade auch noch im 19. Jahrhundert erobert worden waren, das Selbstbestimmungsrecht zwar oft versprochen, aber nie freiwillig gegeben worden ist. Rosenberg gewann die Überzeugung, daß die bolschewistische Revolution sich nicht nur gegen zeitweilige politische Erscheinungen richtete, sondern gegen die ganze nationale Überlieferung, gegen die religiösen Überzeugungen und gegen die alten bäuerlichen Grundlagen Osteuropas und gegen den Gedanken des Privateigentums überhaupt. Er kam Ende 1918 nach Deutschland und sah die Gefahr einer bolschewistischen Revolution auch in Deutschland, er sah die gesamte geistige und materielle Kultur des Abendlandes gefährdet und glaubte, im Kampf gegen diese Gefahr als Anhänger Hitlers seine Lebensaufgabe gefunden zu haben. Es war ein politischer Kampf gegen fanatische und wohlorganisierte Gegner, denen internationale Hilfsquellen und internationale Rückendeckung zur Verfügung standen und die nach dem Grundsatz handelten: »Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft.« So wenig aber aus letzterer Parole militärische Angriffsabsichten der Sowjets gegen [81] das faschistische Italien gefolgert werden konnten, so wenig bedeutete der Kampf der Nationalsozialisten gegen den Bolschewismus eine Vorbereitung zum Angriffskrieg gegen die USSR. Für den Angeklagten Rosenberg war eine militärische Auseinandersetzung mit der Sowjetunion, insbesondere ein Angriffskrieg gegen diese, so viel und so wenig wahrscheinlich als jedem deutschen oder ausländischen Politiker, der das Buch »Mein Kampf« gelesen hatte. Es ist nicht richtig, wenn man behauptet, er war in Aggressionspläne gegen die Sowjetunion irgendwie eingeweiht. Er hat sich vielmehr öffentlich für korrekte Beziehungen zu Moskau ausgesprochen. (Dokument Rosenberg 7 B, Seite 147). Rosenberg hatte niemals eine militärische Intervention gegen die Sowjetunion gefordert, wohl aber hat er umgekehrt den Einmarsch der Roten Armee in die Randstaaten, dann nach Deutschland gefürchtet. Als Rosenberg im August 1939 den Abschluß des Nichtangriffspaktes zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion erfuhr – er war von den vorbereitenden Besprechungen so wenig wie von sonstigen außenpolitischen Maßnahmen des Führers informiert –, hätte er zum Führer gehen und dagegen protestieren können. Er tat dies nicht und hat auch sonst mit keinem Wort sich dagegen gewendet, was der Zeuge Göring als Feststellung Hitlers bestätigt hat.

Rosenberg hat als Zeuge geschildert (Protokoll vom 16. April 1946, Band XI, Seite 525), daß er dann plötzlich anfangs April 1941 zu Hitler befohlen wurde, der ihm erklärte, er betrachte einen militärischen Zusammenstoß mit der Sowjetunion als unabwendbar. Zur Begründung nannte Hitler zwei Punkte:

  • 1. Die militärische Besetzung rumänischen Gebiets, nämlich Bessarabiens und der Nordbukowina;

  • 2. Die seit langem vor sich gehende ungeheure Verstärkung der Roten Armee längs der Demarkationslinie und überhaupt auf sowjetrussischem Gebiet. Diese Dinge seien so auffällig, daß er die darauf bezüglichen militärischen und sonstigen Befehle bereits erteilt habe und Rosenberg in irgendeiner Form als politischen Berater einschalten werde. Rosenberg stand hier, wie er als Zeuge weiter bekundet, einer vollzogenen Tatsache gegenüber und ein Versuch, überhaupt einmal darüber zu sprechen, wurde vom Führer abgeschnitten mit der Bemerkung, daß die Befehle eben ergangen seien, daß kaum noch etwas an dieser Sache zu ändern sei. Daraufhin hat Rosenberg ein paar seiner engsten Mitarbeiter zusammengerufen, weil er ja nicht wußte, ob die militärischen Ereignisse sehr bald oder später kommen würden, und hat über eine Behandlung der politischen Probleme Entwürfe gemacht beziehungsweise machen lassen. Am 20. April 1941 erhielt Rosenberg von Hitler einen vorläufigen Auftrag, eine Zentralstelle für die Bearbeitung der Ostprobleme zu errichten und mit den entsprechenden Obersten [82] Reichsbehörden Fühlung in diesen Angelegenheiten zu nehmen (Dokument Nummer 865-PS, US-143).

Wenn diese Darstellung Rosenbergs selbst nicht genügt zur Widerlegung der Behauptung der Anklage, Rosenberg treffe »die persönliche Verantwortung für die Planung und Ausführung des Angriffskrieges gegen Rußland« (Brudno am 9. Januar 1946; Protokoll Band V, Seite 69), er sei sich über »den angreiferischen, plünderischen Charakter des bevorstehenden Krieges im klaren gewesen« (Rudenko vom 17. April 1946, Protokoll Band XI, Seite 632), wenn man vor allem nicht gelten lassen will, daß Rosenberg von einem bevorstehenden Angriffskrieg der Sowjetunion gegen Deutschland überzeugt war, so möchte ich noch vier Punkte zum Beweis der Richtigkeit der Angaben des Angeklagten anführen.

  • 1. Rosenberg war nicht zugezogen zu der bekannten Besprechung in der Reichskanzlei am 5. November 1937 (Hoßbach-Dokument, Dokument Nummer 386-PS, US-25), als Hitler zum ersten Male seine Kriegsabsichten offenbarte; dies war zu der Zeit, als Rosenberg noch politische Geltung hatte oder doch zu haben schien. Wenn je, dann hätte er damals die Rolle des intimen politischen Inspirators spielen müssen.

  • 2. Lammers hat als Zeuge vor diesem Gerichtshof bekundet, daß alle großen Entschlüsse Hitler allein gefaßt hat, so auch den Entschluß des Krieges gegen Rußland (Protokoll vom 8. April 1946, Band XI, Seite 48).

  • 3. Göring hat am 16. März 1946 vor diesem Gericht auf meine Frage über den Einfluß Rosenbergs über die außenpolitischen Entschlüsse Hitlers geantwortet:

»Ich glaube, daß das Außenpolitische Amt der Partei nach der Machtergreifung vom Führer in außenpolitischen Fragen nicht ein einziges Mal ge hört wurde und nur dafür geschaffen war, um gewisse außenpolitische Fragen, die innerhalb der Partei auftauchten, zentral zu bearbeiten. Hinzugezogen zur politischen Entscheidung nach der Machtübernahme wurde Rosenberg, soviel ich weiß, bestimmt nicht.«

Das hat auch der Zeuge Neurath am 26. Juni 1946 hier bestätigt.

Als viertes Argument möchte ich noch hinweisen auf den »Kurzen Tätigkeitsbericht des Außenpolitischen Amtes der NSDAP« (Dokument Nummer 003-PS, US-603). Dort ist in Kürze vom »Nahen Osten« die Rede in einer so harmlosen Weise, daß darüber kein Wort zu verlieren ist. Auch in den vertraulichen Berichten 004-PS und 007-PS ist von Vorbereitungen gegen die Sowjetunion nicht die Rede.


Verwaltung im Osten.

[83] Es wäre ein leichtes und zu oberflächliches und daher ungerechtes Verfahren, wollte man sagen:

  • 1. Das Gebiet im Osten war durch einen Angriffskrieg okkupiert, also war alles, was die deutsche Verwaltung dort getan hat, verbrecherisch;

  • 2. Rosenberg war als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete der verantwortliche Minister, also muß er für alle Verbrechen, die dort geschehen sind, bestraft werden, mindestens für das, was im Rahmen der Zuständigkeiten und Befugnisse der Verwaltungsorgane vor sich ging. Ich werde darzulegen haben, daß diese Auffassung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht richtig ist.

Rosenberg war der Organisator und die oberste Stütze der Verwaltung des Ostens. Am 17. Juli 1941 wurde er zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt. Er hatte auftragsgemäß bereits vorher weitere vorbereitende Arbeit in den Fragen des osteuropäischen Raumes geleistet durch Fühlungnahme mit den in Betracht kommenden Reichsstellen (Dokument Nummer 1039-PS, US-146). Er hatte seine Dienststelle für die zentrale Bearbeitung der Fragen des osteuropäischen Raumes geplant und aufgebaut (Dokument Nummer 1024-PS, US-278). Er hat die vorläufige Instruktion für die Reichskommissare entwerfen lassen (Dokument Nummer 1030-PS, US-144), hat die programmatische Rede vom 20. Juni 1941 gehalten (Dokument Nummer 1058-PS, US-147) und hat vor allem an der Führerbesprechung vom 16. Juli 1941 teilgenommen (L-221, US-317).

In Gegenwart von Rosenberg, Lammers, Keitel und Bormann sagte Hitler damals, man dürfe die wahre Zielsetzung des Krieges gegen Rußland nicht vor der ganzen Welt bekanntgeben, die Anwesenden müßten sich darüber klar sein, daß wir nie mehr aus den neuen Ostgebieten herausgehen würden, es werde ausgerottet werden, was sich uns entgegenstellt, die Bildung einer militärischen Macht westlich des Ural dürfe nicht mehr in Frage kommen, nie dürfe ein anderer Waffen tragen als der Deutsche. Hitler proklamierte die Unterwerfung und Ausnutzung der Ostgebiete und setzte sich mit diesen Äußerungen in Gegensatz zu dem, was Rosenberg ihm vorher über seine Pläne im Osten ohne Widerspruch Hitlers geäußert hatte.

Hitler hatte also vielleicht ein Versklavungs- und Ausbeutungsprogramm. Nichts liegt näher und nichts ist leichter zu sagen als: Schon bevor Rosenberg sein Ministerium antrat, hat er also die Ziele Hitlers im Osten gekannt, nämlich, ihn zu beherrschen, zu verwalten und auszubeuten, also ist er mitschuldig, nicht nur eines Verbrechens der Verschwörung gegen den Frieden, er ist auch mit- verantwortlich für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche [84] in den Ostgebieten verübt worden sind, denn Rosenberg hat ja im Osten die vollständige Macht, die höchste Autorität besessen.

Die Frage der automatischen Verantwortlichkeit Rosenbergs als oberster Chef der Ostgebiete werde ich de jure und de facto später behandeln. Zunächst möchte ich mich der Frage seiner individuellen Verantwortlichkeit zuwenden. Sie könnte man aus einem doppelten Grunde herleiten:

  • 1. weil er angeblich den Angriffskrieg gegen die Sowjetunion mit vorbereitet habe; ich habe schon ausgeführt, daß diese Behauptung unrichtig ist. Rosenberg hat weder ideell noch faktisch an der Vorbereitung des Angriffskrieges mitgewirkt;

  • 2. weil er den Eroberungsplan Hitlers dadurch unterstützte, daß er Pläne machte, Reden hielt, die Verwaltung organisierte. Wenn ein Minister oder Feldherr auf Weisung des Staatsoberhauptes für spätere Eventualitäten Pläne ausarbeitet oder vorbereitende organisatorische Maßnahmen trifft, so kann diese Tätigkeit auch dann nicht als verbrecherisch angesehen werden, wenn dadurch die Interessen anderer Länder berührt werden, und selbst dann nicht, wenn die Pläne Vorbereitungen und Maßnahmen für den Fall eines Krieges sind. Nur dann, wenn der betreffende Minister oder Feldherr auf Dinge hinarbeitet, die nach gesundem Menschenverstand und internationalem Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl als verbrecherisch bezeichnet werden müssen, kann er individuell verantwortlich gemacht werden. Rosenberg hat fortgesetzt durch Wort und Tat bewiesen, daß die überkommenen Anschauungen von Rechtlichkeit auch seine Anschauungen sind und daß er sie durchzusetzen gewillt war. Seine Situation ist allerdings besonders schwierig gewesen, da sein oberster Chef in seinen Ideen, Zielen und Absichten sich schließlich jenseits der Grenzen bewegt hat, und daß noch andere starke Kräfte am Werke waren, die Rosenbergs gute und faire Absichten durchkreuzten und sabotierten, wie Bormann, Himmler und der Gauleiter Erich Koch. So erleben wir das eigentümliche Schauspiel, daß ein Minister regierte, der die Intentionen des Staatsoberhauptes teils nicht verstehen und nicht billigen kann, teils gar nicht kennt, und daß andererseits ein Staatsoberhaupt einen Minister ernennt und fungieren läßt, der zwar ein alter und treuer politischer Mitkämpfer ist, mit dem er aber keinerlei inneren Kontakt mehr hat. Es wäre verfehlt, solche Konstellationen ohne weiteres mit demokratischen Begriffen von Ministerverantwortlichkeit zu beurteilen. Rosenberg konnte nicht einfach zurücktreten, er fühlte in sich aber auch die Pflicht, für die ihm richtig und anständig erscheinende Ansicht zu kämpfen.

Bei seiner Rede vom 20. Juni 1941 sagte Rosenberg, daß es Pflicht der Deutschen sei zu überlegen, daß Deutschland nicht alle 25 Jahre um seinen Bestand im Osten zu kämpfen habe. Er wünscht aber[85] keineswegs Vernichtung der Slaven, sondern Förderung aller Völker Osteuropas und Förderung, nicht Vernichtung ihrer Eigenstaatlichkeit. Er forderte (Dokument Nummer 1058-PS, US-147) »freundschaftliche Gesinnung« für die Ukrainer, Sicherung der »nationalen und kulturellen Existenz« für die Kaukasier; er betonte, daß wir selbst bei einem Kriege »keine Feinde des russischen Volkes« seien, dessen große Leistungen wir anerkennen. Er trat ein für das »nationale Selbstbestimmungsrecht der Völker« – einen der ersten Punkte der ganzen Sowjet-Revolution selbst. Dies war seine bis zum Schluß mit Zähigkeit vertretene Idee. In jener Rede findet sich auch der Passus, der ihm von der Anklagebehörde besonders zur Last gelegt wird, daß die deutsche Volksernährung in diesen Jahren zweifellos an der Spitze der deutschen Forderungen im Osten stehen wird und daß die Südgebiete und Nordkaukasien einen Ausgleich für die deutsche Volksernährung zu scharfen hätten. Rosenberg fährt dann wörtlich fort:

»Wir sehen durchaus nicht die Verpflichtung ein; aus diesen Überschußgebieten das russische Volk mitzuernähren. Wir wissen, daß das eine harte Notwendigkeit ist, die außerhalb jeden Gefühls steht. Zweifellos wird eine sehr umfangreiche Evakuierung notwendig sein, und dem Russentum werden sicher sehr schwere Jahre bevorstehen. Inwieweit dort Industrien noch erhalten bleiben sollen, ist einer späteren Entscheidung vorzubehalten.«

Dieser Passus steht ganz unvermittelt und isoliert in der langen Rede. Man spürt deutlich: er ist hineingepreßt, es ist nicht die Stimme Rosenbergs. Rosenberg verkündet hier kein eigenes Programm, sondern er stellt nur Tatsachen fest, die außerhalb seines Willens liegen. In den Richtlinien des Ostministeriums (Dokument Nummer 1056-PS, US-605) wird die Ernährung der Bevölkerung als besonders vordringlich bezeichnet, ebenso ihre Versorgung mit ärztlichen Hilfsmitteln.

Der echte Rosenberg tritt dagegen in der Besprechung vom 16. Juli 1941 hervor, als er gegenüber den Plänen Hitlers an die Universität Kiew erinnerte, an die Selbständigkeit der kulturellen Förderung der Ukraine, als er sich gegen die vorgesehene Vollmacht der Polizei und vor allem gegen die Einsetzung des Gauleiters Erich Koch in der Ukraine wehrte (Dokument Nummer L-221).

Man wird sagen: Was nützen Widersprüche und Proteste, was nützen geheime Vorbehalte und scheinbares Eingehen auf die Intentionen Hitlers, jedenfalls hat auch Rosenberg mitgemacht. Darum ist auch er verantwortlich. – Wie und wie weit Rosenberg die Politik im Osten mitgemacht hat, was er nicht getan hat, wie er sich dagegen gewehrt hat, was er selbst geplant und gewünscht hat, werde ich später noch im einzelnen darlegen, um ihn gegen den [86] schweren Vorwurf der Verantwortlichkeit für die behauptete Ausbeutung und Versklavung des Ostens zu verteidigen. Hier möchte ich nur auf folgendes hinweisen: Es war keineswegs aussichtslos, auch leidenschaftliche Ausführungen Hitlers zunächst widerspruchslos hinzunehmen in der Hoffnung und in der Absicht, später doch das Gegenteil zu erreichen. Entgegen jener Äußerung Hitlers: »Nie darf ein anderer im Osten Waffen tragen als der Deutsche«, dauerte es zum Beispiel nicht lange, daß unter Befürwortung Rosenbergs Freiwilligenlegionen aus den Völkern des Ostens aufgestellt wurden und entgegen Hitlers Wunsch Ende 1941 ein Toleranzedikt für die Kirchen im Osten kam (Dokument Nummer 1517-PS). Wenn Rosenberg auch zunächst nichts für die Autonomie der Ostvölker erreichen konnte, so hielt er doch auch in dieser Hinsicht an seinen Plänen für die Zukunft fest. Zunächst nahm er sich der dringenden Agrarfragen an. Es wurde eine Agrarordnung fertiggestellt, die am 15. Februar 1942 dem Führer vorgetragen werden konnte und von ihm in unveränderter Form genehmigt wurde.

Sie war nicht ein Instrument der Ausbeutung, sondern ein Akt freiheitlicher Gestaltung der Agrarverfassung mitten in dem furchtbarsten aller Kriege. Mitten im Krieg erhielten die Ostländer aber nicht nur eine neue Agrarverfassung, sondern auch Landmaschinen. Der Zeuge Professor Dencker hat in seiner eidesstattlichen Versicherung folgende Lieferungen in die besetzten sowjetischen Gebiete einschließlich der ehemaligen Randstaaten bekundet:

Ackerschlepper, 40-50 PS ca. 7000 Stück

Dreschmaschinen ca. 5000 Stück

Bodenbearbeitungsgeräte ca. 200000 Stück

Gasgeneratoren für deutsche und russische Schlepper ca. 24000 Stück

Erntemaschinen ca. 35000 Stück

Gesamtaufwand ca. KM 180000000.-.

Ich glaube nicht, daß man sagen kann, diese Lieferungen seien in Ausbeutungsabsicht geschehen. Rosenberg hat also auch hier segensreiche Aufbauarbeit geleistet.

Ich behandle des weiteren zunächst die Frage der automatischen Verantwortlichkeit Rosenbergs als Ostminister, also die Frage seiner strafrechtlichen Haftung auf Grund seiner Amtsstellung.

Rosenberg wurde am 17. Juli 1941 zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt. Als Territorialhoheiten wurden zwei Reichskommissariate gebildet: Ostland (Estland, Lettland, Litauen und Weißruthenien) unter dem Reichskommissar Lohse, und Ukraine unter dem Reichskommissar Koch. Die Reichskommissariate wurden in Generalbezirke und in Gebiete eingeteilt. Das Ostministerium war von Anfang an nicht als groß ausgebaute Verwaltungsbehörde gedacht, sondern als eine Zentrale, als eine oberste Instanz, die sich [87] auf Rahmenverordnungen und grundsätzliche Weisungen beschränken sollte und im übrigen für die Sicherung des ganzen Material-und Personalnachschubs sorgen sollte. Die eigentliche Regierung war Sache des Reichskommissars, er war der Souverän in seinem Gebiet.

Von besonderer Bedeutung ist weiter, daß Rosenberg als Ostminister nicht die Spitze der gesamten Ostverwaltung war, sondern daß mehrere Spitzen nebeneinander bestanden. Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Göring, war verantwortlich für die Wirtschaftslenkung aller besetzten Gebiete und war in dieser Hinsicht dem Ostminister vorgesetzt, denn Rosenberg durfte wirtschaftliche Verordnungen nur mit Zustimmung Görings erlassen. Der Chef der Deutschen Polizei, Himmler, war allein und ausschließlich zuständig für die polizeiliche Sicherung der besetzten Ostgebiete; im Ostministerium selbst bestand überhaupt keine Polizeiabteilung, auch nicht bei den Reichskommissaren. Die Zuständigkeit Rosenbergs war weiter ausgehöhlt durch den »Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums«, Himmler, ferner durch Speer, zu dessen Gunsten die gesamte Technik aus der Ostverwaltung durch Führererlaß ausgegliedert wurde, und durch Goebbels, der die Propaganda auch in den besetzten Ostgebieten für sich in Anspruch nahm. Auf das wichtige Gebiet des Arbeitseinsatzes, der Sauckel unterstellt wurde, werde ich später zu sprechen kommen.

Rosenberg war aber immerhin verantwortlicher Minister für die besetzten Ostgebiete. Hierzu ist folgendes zu betonen:

Rosenberg wird in diesem Prozeß nicht politisch verantwortlich gemacht, denn der Hohe Gerichtshof ist kein Parlament; er wird auch nicht staatsrechtlich verantwortlich gemacht, das Hohe Tribunal ist auch kein Staatsgerichtshof, es geht auch nicht um die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten, sondern einzig um seine strafrechtliche Haftpflicht, um seine Verantwortlichkeit für die behaupteten eigenen Verbrechen und für die Verbrechen anderer. Ich brauche nicht näher auszuführen, daß für eine strafrechtliche Haftung und Verurteilung dem Angeklagten nachgewiesen sein muß, daß er schuldhaft und rechtswidrig einen Tatbestand verwirklicht hat und daß er für ein Nichtstun, also eine Unterlassung, nur bestraft werden kann, wenn er die Rechtspflicht hatte zu handeln und wenn infolge seiner Untätigkeit der verbrecherische Erfolg eingetreten ist, wenn er also die faktische Möglichkeit hatte, den verbrecherischen Erfolg zu verhindern.

Von ausschlaggebender Bedeutung erscheint mir, daß Rosenberg für die besetzten Ostgebiete Minister, aber kein Souverän war. Souveräne waren die Reichskommissare in den riesigen Territorien »Ostland« und »Ukraine«. Die Linien der kommenden staatsrechtlichen Neugestaltung dieser Gebiete waren noch nicht sichtbar, aber [88] das eine stand fest: Der Reichskommissar war die oberste Spitze, er war es zum Beispiel, der bei wichtigsten Maßnahmen, wie Erschießung von Bewohnern eines Gebietes wegen Sabotageakten, das Recht der endgültigen Entscheidung hatte. In der Praxis nahm für die Dinge – wie ich einschalten möchte – die Polizei ihre ausschließliche Zuständigkeit wahr. Das Reich, also andere Stellen hatten das Recht der grundsätzlichen Gesetzgebung und Oberaufsicht. Die Stellung Rosenbergs als Minister für die besetzten Ostgebiete kann man in Abwandlung des bekannten Ausspruches des französischen Staatsrechtslehrers Benjamin Constant: »Le roi regne, mais il ne gouverne pas« folgendermaßen umschreiben: »Le ministre gouverne, mais il ne regne pas«. Es bestand eine Souveränität des Reichskommissars mit einer zentralen Oberaufsicht des Ostministers, ähnlich gewissen Dominien des englischen Empire. Niemandem würde es heute einfallen, den zuständigen englischen Minister vor ein Tribunal zu stellen, weil ein Gouverneur in Indien ein Eingeborenendorf hat bombardieren oder niederbrennen lassen.

Ich komme also zu dem Ergebnis, daß eine automatische, strafrechtliche Verantwortlichkeit Rosenbergs wegen Nichthinderung von Verbrechen im Osten schon deshalb nicht besteht, weil er zwar die Oberaufsicht hatte, aber nicht souverän war; dies waren die beiden Reichskommissare.

Es muß weiter gefragt und kurz untersucht werden, ob den Angeklagten für eine verbrecherische Ausbeutung und Versklavung der Völker des Ostens und vielleicht für weitere Verbrechen eine individuelle Schuld trifft. Wie war seine Haltung, welches waren die Generallinien und die allgemeinen Tendenzen seiner Politik, was hat er positiv getan, und was hat er gehindert oder doch zu hindern versucht?

In den baltischen Ländern wurden landeseigene Verwaltungen (Direktorien) eingesetzt unter deutscher Oberaufsicht. Die deutsche Verwaltung wurde vom Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete verpflichtet, weitgehendes Verständnis für alle erfüllbaren Wünsche entgegenzubringen und ein gutes Verhältnis zu den baltischen Völkern zu erstreben; die Baltenländer hatten freies Rechts-, Schul- und Kulturwesen und waren lediglich im politischen, wirtschaftlichen und polizeilichen Gebiet beschränkt. Die Agrarreform im Baltikum nach dem Kriege 1914-1918 war fast ausschließlich auf Kosten des 700jährigen deutschen Eigentums durchgeführt worden. Trotzdem hat Rosenberg als Ostminister durch Gesetz die Reprivatisierung der zum Teil schon von der Sowjetunion seit 1940 kollektivierten Bauernhöfe angeordnet und durch diese Rückgaben des einst den deutschen Eigentümern fortgenommenen Bodens das denkbar größte Entgegenkommen des Deutschen Reiches zum Ausdruck gebracht. Der Zeuge Riecke hat das, ebenso wie die schon [89] erwähnte Agrarordnung, ausdrücklich bestätigt (Protokoll vom 17. April 1946, Band XI, Seite 647 ff.).

Im Generalbezirk Weißruthenien wurde unter dem Generalkommissar Kube die selbständige Verwaltung angebahnt. Es wurde der »Weißruthenische Zentralausschuß« gegründet, ferner ein weißruthenisches Hilfswerk und ein weißruthenisches Jugendwerk. Als eine weißruthenische Jugendabordnung von einem Besuch aus dem Reich zurückgekehrt war, sagte Kube, er werde sich weiter wie ein Vater der weißruthenischen Jugend annehmen. In der folgenden Nacht wurde er ermordet, die Politik wurde jedoch nicht geändert.

Ich bemerke hier nebenbei, daß die eigentlichen russischen Gebiete zwischen Narwa und Leningrad und um Smolensk die ganze Zeit über unter Militärverwaltung geblieben waren. Desgleichen die Bezirke um Charkow und die Krim.

Was die Ukraine anbelangt, so hatte Rosenberg die Absicht, in kürzester Zeit der Ukraine eine weitgehende zentrale Selbstverwaltungshoheit zu geben, ähnlich den Direktorien in den Baltenländern, verbunden mit einer ausgesprochenen Förderung der kulturellen und erzieherischen Bedürfnisse des Volkes. Nachdem Rosenberg anfänglich glaubte annehmen zu können, daß Hitler diese Auffassung billigte, gewann eine andere Auffassung die Überhand, die glaubte, alle Kräfte der unmittelbaren Kriegswirtschaft zuführen zu müssen. Nur eines konnte Rosenberg erreichen und durchsetzen: die neue Agrarordnung vom 15. Februar 1942, die einen Übergang von der Kollektivwirtschaft der Sowjetunion zur persönlichen Ausnutzung, dann zum bäuerlichen Eigentum vorsah. Am 23. Juni 1943 erschien in Ergänzung hierzu die Eigentumsdeklaration. Mit ihrer Durchführung konnte zunächst wegen des Widerstandes des Reichskommissars Koch nicht begonnen werden, dann aber machten die militärischen Ereignisse allem weiteren ein Ende. Den Inhalt einer weiteren grundsätzlichen Verordnung bildete eine allgemeine Schulregelung, die Rosenberg ausarbeiten ließ, weil der Reichskommissar für die Ukraine dies selbst zu tun ablehnte. Rosenberg sah Volksschulen und höhere Fachschulen vor; der Reichskommissar legte Protest ein. Aus Anlaß des sich immer mehr verschärfenden Konflikts zwischen Rosenberg und dem Reichskommissar Koch gab Hitler im Juni 1943 die folgende schriftliche Anweisung: Der Reichskommissar dürfe keine Obstruktion üben, der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete solle sich jedoch auf das Grundsätzliche beschränken und bei seinen Verfügungen dem Reichskommissar für die Ukraine vorher eine Stellungnahme ermöglichen, was praktisch einer Koordination Kochs neben Rosenberg gleichkam.

Die eigenartige staatsrechtliche Stellung Rosenbergs als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete und seine immer schwächer [90] werdende politische Position hat der Zeuge Lammers bei seiner Vernehmung am 8. April 1946 geschildert. Ich möchte folgende markante und besonders wichtige Bekundungen des Zeugen hervorheben: Die Machtstellung des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete war durchlöchert durch die Wehrmacht, durch Göring als den Beauftragten für den Vierjahresplan, durch Himmler als Chef der Deutschen Polizei, durch Himmler als Reichskommissar zur Festigung des deutschen Volkstums (Umsiedlungsmaßnahmen), durch Sauckel als Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, durch Speer auf dem Gebiet der Rüstung und Technik und schließlich durch die Meinungsverschiedenheiten mit Goebbels als Propagandaminister. Weiter war Rosenberg eingeschränkt dadurch, daß für die besetzten Ostgebiete zwei Reichskommissare, Lohse und Koch, eingesetzt wurden. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zwar dem Reichskommissar »persönlich und unmittelbar« unterstellt, konnte aber, wie Lammers bekundete, in fachlicher Beziehung keine Befehle von Rosenberg oder vom Reichskommissar erhalten, sondern nur von Himmler.

Lammers sagt weiter: Rosenberg hat im Osten immer eine gemäßigte Politik treiben wollen, er war zweifellos gegen eine »Politik der Ausrottung« und gegen eine »Politik der Deportation«, die anderweitig vielfach gepredigt wurde. Er hat sich Mühe gegeben, die Landwirtschaft in Ordnung zu bringen durch die Agrarordnung, das Schulwesen in Ordnung zu bringen, die Kirchenangelegenheiten, die Universitäten und die Schulen. Rosenberg ist nur schwer durchgekommen, weil vor allem der Reichskommissar für die Ukraine die Befehle Rosenbergs einfach nicht befolgt hat. Rosenberg war für die Herstellung einer gewissen Selbständigkeit der Ostvölker, ganz besonders lag ihm die kulturelle Betreuung derselben am Herzen. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Koch und Rosenberg hätten, sagt Lammers, Bände von Akten gefüllt. Hitler bestellte Rosenberg und Koch bei sich zusammen und entschied, die beiden sollten sich jeden Monat einmal treffen und sich miteinander ins Benehmen setzen.

Der Zeuge Lammers sagt mit Recht, daß es für Rosenberg als den vorgesetzten Minister eine unerträgliche Zumutung war, sich mit dem ihm unterstellten Reichskommissar in jedem Fall ins Einvernehmen setzen zu müssen; in der Folgezeit stellte sich heraus, daß trotz des Treffens eine Einigung doch nicht zustande kam und daß dann letzten Endes doch Herr Koch beim Führer recht bekam. Rosenberg wurde, so sagt Lammers schließlich, zum letztenmal Ende 1943 vom Führer empfangen, und vorher hatte er auch schon immer starke Schwierigkeiten, beim Führer anzukommen. Sitzungen des Reichskabinetts fanden schon seit 1937 nicht mehr statt.

Hitlers Ideen gingen immer mehr nach der Richtung Bormann-Himmler. Der Osten wurde das Versuchsfeld. Für diesen Kreis [91] schien es, wie erst heute ganz deutlich ist, hoffnungslos, bei Rosenberg Verständnis zu erhoffen für die von ihnen gewollte Entwicklung des Reiches. Rosenberg hatte keine Ahnung über den Umfang des Kampfes gegen ihn. Seine Auseinandersetzung mit dem Reichskommissar Koch, dem Exponenten Himmlers und Bormanns, ist ein Beweis dieser Unkenntnis, ist aber auch ein voller Beweis für die Integrität Rosenbergs.

Am 14. Dezember 1942 hat Rosenberg eine Instruktion an den Reichskommissar für die Ukraine erlassen (194-PS); die anderen sind leider nicht gefunden worden. Rosenberg fordert in ihr von den Verwaltungsführern anständige Haltung und Gesinnung, er fordert Gerechtigkeit und menschliches Verständnis für die Bevölkerung, die in Deutschland von jeher den Träger einer gesetzlichen Ordnung gesehen habe; der Krieg habe zwar furchtbare Härten, aber jedes Vergehen müsse gerecht geprüft und beurteilt werden und dürfe nicht ungebührlich hoch bestraft werden. Es sei auch unzulässig, daß deutsche Dienststellen in verächtlichen Redensarten der Bevölkerung gegenüberträten. Herr sei man nur durch entsprechende Haltung und Handlung, nicht aber durch aufdringliches äußeres Gebaren; die eigene Haltung müsse den anderen Achtung vor den Deutschen abringen; diejenigen Verwaltungsführer, die sich ihrer Aufgabe nicht würdig gezeigt hätten, die die ihnen anvertrauten Ämter mißbraucht und durch schädliches Betragen sich unserer Uniform unwürdig gezeigt hätten, seien entsprechend zu behandeln, vor Gericht zu stellen oder nach Deutschland abzutransportieren.

Das Echo, das solche Erlasse bei Koch gefunden haben, ergibt sich aus dessen Memorandum vom 16. März 1943 (192-PS). Koch schreibt: Es sei befremdend, daß nicht nur korrekte, sondern liebenswürdige Umgangsformen, gepaart mit einer nicht nachlassenden Hilfsbereitschaft den Ukrainern gegenüber gefordert werden. Es werde weiter von Rosenberg Achtung vor dem hochentwickelten Bewußtsein des ukrainischen Volkes verlangt und es sei nach Rosenberg ein hohes Maß kultureller Selbstverwaltung für die Ukraine zu wünschen; Völker von der Größe wie das ukrainische könnten nicht in dauernder Abhängigkeit gehalten werden, der Ostfeldzug sei ein politischer Feldzug und kein wirtschaftlicher Raubzug. Koch spricht dabei gegenüber Rosenberg in zynischer Weise von einem Höhepunkt der Beziehungen seines Hauses gegenüber der ukrainischen Emigration. Noch andere Erlasse Rosenbergs werden von Koch kritisiert. So ein Erlaß vom 18. Juni 1942, daß von Rosenberg insgesamt 2,3 Millionen Reichsmark für ukrainische Schulbücher zu Lasten des Haushalts des Reichskommissariats beschafft würden, ohne daß vorher mit Koch überhaupt Verbindung aufgenommen worden sei. Es sollten eine Million Fibeln, eine Million Lesebogen, 200000 Schulbücher, 300000 Sprachbücher, 200000 Rechenbücher in einer [92] Zeit beschafft werden, in der für deutsche Schulkinder kaum das notwendigste Papier zur Verfügung steht.

Weiter sagt Koch:

»Es ist nicht notwendig, daß durch mehrfache Erlasse Ihres Ministeriums und durch fernmündliche Vorstellung immer wieder hingewiesen wird, daß jeder Zwang bei der Arbeiterwerbung zu unterbleiben hat, und daß sogar vom Ostministerium verlangt wird, daß bei jedem Fall von Zwangsanwendung dem Ministerium zu berichten sei.«

Durch einen weiteren Erlaß sei Koch zum Vorwurf gemacht, die Schließung von Fachschulen veranlaßt zu haben, und daß Rosenberg den Generalkommissaren eine andere Schulpolitik befohlen habe unter Umgehung seiner, des Reichskommissars, Zuständigkeit. Koch schließt mit der versteckten Drohung, daß ihm als altem Gauleiter der Weg zum Führer nicht verboten werden könne.

So viel herausfordernde Kritik an Rosenberg, so viel ungewolltes Lob und so viel Beweis für die absolute Anständigkeit seiner Haltung und die weitsichtige und staatsmännische Amtsführung als Chef der Ostverwaltung!

Ein letztes Dokument aus dem Kampf Rosenbergs gegen Koch ist der Bericht betreffend den Reichskommissar Koch und das Waldgebiet von Zuman vom 2. April 1943 (032-PS), worüber Rosenberg als Zeuge erschöpfende Auskunft gegeben hat. Gerade hier hat sich die Gewissenhaftigkeit Rosenbergs besonders deutlich gezeigt (Protokoll vom 16. April 1946, Band XI, Seite 556 ff. und vom 17. April 1946, Band XI, Seite 635-637).

Und nun eine andere Szene, die wir an uns noch einmal vorüberziehen lassen müssen, weil die Anklage ihr ein besonderes Gewicht beilegte: Bormann schreibt im Juli 1942 an Rosenberg, Rosenberg antwortet; ein Dritter, Dr. Markull, Mitarbeiter Rosenbergs in seinem Ministerium, schreibt eine Kritik dazu. Nach der Darstellung Dr. Markulls ist der Sinn des nicht mehr im Original vorhandenen Briefes Bormanns, zugespitzt, folgender gewesen: Die Slawen sollten für uns arbeiten; soweit wir sie nicht brauchen, sollen sie sterben; Gesundheitsfürsorge sei überflüssig, die slawische Fruchtbarkeit sei unerwünscht, die Bildung sei gefährlich; es genüge, wenn sie bis 100 zählen können. Jeder Gebildete sei ein zukünftiger Feind. Die Religion ließen wir ihnen als Ablenkungsmittel; an Verpflegung sollten sie nur das Notwendige bekommen; wir seien die Herren, wir kämen zuerst.

Auf diesen Brief des engsten Mitarbeiters Hitlers konnte es für Rosenberg nur eine Antwort geben: scheinbare Zustimmung und scheinbares Nachgeben. Im Schoße des Ostministeriums erhoben sich wegen dieser merkwürdigen scheinbaren Gesinnungsänderung ihres [93] Chefs erhebliche Sorgen, die im Memorandum Dr. Markulls vom 5. September 1942 zum Ausdruck kommen. Rosenberg hat als Zeuge bekundet, und es kann bei unbefangenem Durchlesen dieses Schriftstückes keinem Zweifel unterliegen, daß er nur zur Beruhigung Hitlers und Bormanns zugestimmt hat. Er wollte sich schützen gegen einen Angriff aus dem Führerhauptquartier, den Rosenberg mit Sicherheit erwartete, weil er mehr für die Ostvölker täte als für das deutsche Volk, weil er mehr Ärzte verlangte, als das deutsche Volk für seine eigenen Kranken hätte und so weiter. Das Markull-Memorandum ist ein denkbar unverdächtiges Spiegelbild der Persönlichkeit und des Wirkens Rosenbergs, denn es beschwört der besorgte Untergebene den Geist seines Ministers, so wie er ihn in der Praxis seiner Amtsführung kennen und lieben gelernt hat, gegen ein fremdes Phantom, das an dessen Stelle getreten zu sein scheint. Es heißt da, daß jene Gedankengänge zwar mit der Politik des Reichskommissars Koch übereinstimmen, nicht aber mit den Erlassen des Reichsministers und der Auffassung von mindestens 80 Prozent der auf den Minister hoffenden Gebietskommissare und Sachbearbeiter, wonach man das Volk im Osten anständig und verständnisvoll behandeln müsse, daß es eine überraschend hohe kulturelle Begabung besitze, daß die Arbeitsleistung gut sei, daß wir aber im Begriffe seien, ein kostbares Kapital an Dankbarkeit, Liebe und Vertrauen zu verwirtschaften. Der Gegensatz zwischen Minister und Reichskommissar sei in allen Obersten Reichsbehörden bekannt, und man wisse, daß das Ministerium seine Politik gegen die Reichskommissare nicht durchsetzen könne, und daß die Reichskommissare das Ostministerium für vollkommen überflüssig halten; das Bormannsche Schreiben würde die gesamte bisherige Politik des Ostministers desavouieren, und man habe den Eindruck, daß Koch gegen den Minister bei Hitler recht bekommen hat; das Ministerium habe seit seiner Gründung einen steigenden Machtverlust zu beklagen. Die Höheren SS- und Polizeiführer lehnen es ab, den Generalkommissaren die normalen Ehrenrechte, wie Meldung, zu erweisen; eine Kompetenz des Ostministers nach der anderen würde seitens anderer Oberster Reichsbehörden herausgelöst, in den Berliner Dienststellen werde offen davon gesprochen, daß der Umbau des Ministeriums in einen bloßen Führungsstab zu erwarten sei. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete genieße andererseits um der Persönlichkeit seines Leiters willen in der Öffentlichkeit einen außerordentlichen Kredit.

Dr. Markull beschwört den Minister, bei seinen ursprünglichen Konzeptionen zu verbleiben; der unglückselige Herrenkomplex sei ebenso abzulehnen wie die Meinung, die Intelligenz sei volksfremd. Dem Wirken geistiger Kräfte müsse Rechnung getragen werden; Deutschland müsse ein »gerechter Richter« sein und die völkischen [94] und kulturellen Rechte der Völker anerkennen. Dies sei die bisherige Konzeption des Ministers, diese müsse fortgesetzt werden.

Rosenbergs Haltung änderte sich auch tatsächlich nicht, gerade jetzt gab er die große Schulverordnung in Arbeit. Später erreichte er die Wiederöffnung vor allem der medizinischen Fachhochschulen, bis es dann zum Konflikt mit dem Führer im Mai 1943 kam.

Am 12. Oktober 1944 reichte Rosenberg über Lammers sein Abschiedsgesuch an den Führer ein (Dokument Rosenberg-14), weil die deutsche Ostpoli tik im allgemeinen und die politische psychologische Behandlung der Ostvölker im besonderen seiner von Anfang an vorgetragenen Anschauung entgegengesetzt blieb, seinem Plan der Autonomie der Ostvölker und ihrer kulturellen Entwicklungsmöglichkeiten inmitten der gesamten europäischen Konzeption einer Völkerfamilie des Kontinents. Er war nun innerlich fertig und sah ein großes staatsmännisches Programm gescheitert. Er konnte über die Versklavungs- und Ausbeutungspolitik, die in seinem Lande getrieben wurde, lediglich Memoranda seiner internen Mitarbeiter entgegennehmen oder bestenfalls mit Leuten wie Koch einen aussichtslos, gewordenen Federkrieg führen. Er war nicht stark genug gewesen gegen das, was mit Blindheit geschlagene Kräfte im Osten an Plänen verwirklichen wollten, und er war ohnmächtig gegen ihr Wirken, wobei ihm damals noch alle polizeilichen und militärischen Befehle unbekannt waren, die hier dem Hohen Gericht vorgelegt worden sind.

Als Rosenberg einmal bei Hitler an die Errichtung der Universität Kiew erinnerte, sagte Hitler scheinbar zu; als Rosenberg draußen und er mit Göring allein war, sagte Hitler: »Der Mann hat auch besondere Sorgen. Es gibt jetzt wichtigere Dinge für uns, als Universitäten in Kiew.«

Keine Episode beleuchtet besser als alle Dokumente das eine Thema: Rosenberg und die Wirklichkeit im Osten, und das andere Thema: Rosenberg als angeblicher Inspirator Hitlers.

Nachdem Rosenberg auf sein Abschiedsgesuch keine Antwort erhielt, hat er mehrfach versucht, Hitler persönlich zu sprechen. Es war umsonst.

Herr Dodd hat am 11. Dezember 1945 gesagt:

»Das System des Hasses, der Barbarei und der Verleugnung persönlicher Rechte, welches die Verschwörer zur Staatsphilosophie Deutschlands erhoben hatten, ist den nationalsozialistischen Herren gefolgt als sie Europa überrannten. Die ausländischen Arbeiter wurden die Sklaven des Herrenvolkes, wurden millionenweise deportiert und versklavt.«

Und General Rudenko sagte am 8. Februar 1946:

»In den langen Reihen ruchloser Verbrechen seitens der deutsch-faschistischen Besatzungstruppen nimmt die [95] Zwangsdeportierung friedlicher Bürger in Sklaverei und Leibeigenschaft in Deutschland eine besondere Stellung ein.«

Für die unmenschlichen und barbarischen Verordnungen, Verkündungen und Befehle der Hitler-Regierung, deren Herausgabe die Durchführung der Deportierung von Sowjetmenschen in deutsche Sklaverei zum Zwecke gehabt hätte, seien insbesondere Göring, Keitel, Rosenberg und Sauckel verantwortlich.

Über die formale und individuelle Verantwortlichkeit Rosenbergs als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete habe ich mich schon geäußert. Ich habe auch schon ausgeführt, daß auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes nicht Rosenberg, sondern Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz die oberste Spitze und der Verantwortliche gewesen ist, auf Grund des Führererlasses vom 21. März 1942 (580-PS). Sauckel war auf seinem Gebiet Rosenberg also übergeordnet. Am 3. Oktober 1942 zum Beispiel schreibt er an Rosenberg (Dokument Nummer 017-PS):

»Der Führer hat neue dringlichste Programme für die Rüstung gestellt, die den beschleunigten Einsatz von zwei Millionen weiterer fremdländischer Arbeitskräfte erforderlich machen. Der Führer hat mir daher in Durchführung seines Erlasses vom 21. März 1942 für meine weiteren Aufgaben neue Vollmachten erteilt und mich insbesondere ermächtigt, nach meinem Ermessen alle Maßnahmen im Reich... und in den besetzten Ostgebieten zu treffen, die den geordneten Arbeitseinsatz für die deutsche Rüstungswirtschaft unter allen Umständen gewährleisten.«

In seinem »Programm für den Arbeitseinsatz« vom 24. April 1942 (016-PS) betont er, daß alle technischen und verwaltungsmäßigen Vorgänge des Arbeitseinsatzes der ausschließlichen Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern obliegen. Die Verteidigung Sauckels ist nicht meine Aufgabe, ich darf aber darauf hinweisen, daß auch er nicht mit Haßgefühlen und Versklavungsabsichten an seine große und schwere Aufgabe herangetreten ist. In seinem soeben erwähnten Programm für den Arbeitseinsatz zum Beispiel sagt er unter anderem:

»Es ist alles zu vermeiden, was über die kriegsbedingten Einschränkungen und Härten hinaus den fremden Arbeitern und Arbeiterinnen den Aufenthalt in Deutschland erschweren oder gar unnötig verleiden könne. Es entspricht daher dem Gebot der Vernunft, ihren Aufenthalt und ihre Arbeit in Deutschland, ohne uns selbst etwas zu vergeben, so erträglich wie möglich zu machen.«

In diesem Punkte waren Sauckel und Rosenberg der gleichen Anschauung.

[96] Es ist auch nicht meine Aufgabe darzulegen und zu beweisen, daß tatsächlich viele Hunderttausende von fremdvölkischen Arbeitern in Deutschland ein gutes Los getroffen haben, ja daß es tatsächlich unzähligen besser gegangen ist als in ihrer Heimat, sondern ich habe mich nur mit den dem Angeklagten Rosenberg zur Last gelegten Mißständen zu befassen.

Ich komme nun zur »Zentralstelle für die Angehörigen der Ostvölker«.

Hohes Gericht! Ich habe vor einigen Tagen die eidesstattliche Versicherung des Dr. Albert Beil vorgelegt. Sie enthält im wesentlichen aus autoritativem Munde das, was über dieses Thema zu sagen ist. Ich möchte deshalb dieses Thema »Zentralstelle für die Angehörigen der Ostvölker« überschlagen und das Gericht bitten, es als vorgetragen zu betrachten.

2. Zentralstelle für die Angehörigen der Ostvölker.

Der Krieg wurde immer intensiver in seiner Totalität und Brutalität, auch der deutsche Arbeiter und der Deutsche überhaupt hatte alles andere eher als ein Herrendasein; auch der Deutsche wurde in weitestem Umfang, soweit er nicht zum Heere eingezogen wurde, durch Arbeitsverpfilchtung zur Arbeit eingesetzt, mußte lange und schwer arbeiten, wurde von seiner Familie getrennt, mußte sich vielfach mit schlechter Unterkunft begnügen, besonders infolge der fortschreitenden Zerstörungen der Wohnungen durch den Luftkrieg, auch er wurde strengstens bei Arbeitsverweigerung oder Arbeitsversäumnis bestraft.

Daß auch der ausländische Arbeiter von dieser Totalität und Brutalität des Krieges erfaßt wurde, sicherlich in mancher Hinsicht noch schwerer als der deutsche, kann ganz gewiß nicht Rosenberg zur Last gelegt werden, weder in rechtlicher noch in moralischer Hinsicht. Er gründete in seinem Ministerium die Zentralstelle für Angehörige der Ostvölker, die von Vertrauensleuten aller Ostvölker besetzt war, die weder polizeiliche Aufgaben noch sonstige Zuständigkeiten in der Arbeitsverwaltung hatte, jedoch der Fürsorge für die Angehörigen der Ostvölker diente. In ihrem Bericht vom 30. 9. 1942 (Dok. Nr. 084-PS, US-199), weist sie auf allerlei Mißstände hin: daß die Unterbringung, Behandlung, Verpflegung, Entlohnung der Ostarbeiter vielfach zu starker Kritik Anlaß gebe; es habe sich zwar vieles gebessert (Stichtag 1. 10. 1942), die Gesamtlage der Ostarbeiter sei aber immer noch unbefriedigend. Rosenberg solle daher mit Hitler Rücksprache nehmen mit dem Ziel, diesen selbst um ein energisches Eingreifen zu bitten, insbesondere Himmler veranlassen, seine allgemeinen Bestimmungen über die Behandlung der Ostarbeiter außer Kraft zu setzen, die Parteikanzlei und die Partei anweisen, in der Menschenführung der Millionen ehemaliger Sowjetbürger sich der Verantwortung vor der Geschichte bewußt zu sein und den Reichsminister auch an den Maßnahmen zu beteiligen, die die im Reich eingesetzten Ostarbeiter betreffen; schließlich wird vorgeschlagen, die Zentralstelle für Angehörige der Ostvölker beschleunigt auszubauen, damit sie als der verlängerte Arm des Reichsministeriums Ost im Reich und als Vertretung der hier lebenden fremdvölkischen Personen aus den besetzten Gebieten ihre Belange schlagkräftig wahrnehmen kann. In diesem Sinne, nämlich im Sinne sozialer Betreuung und menschlicher Fürsorge wurde im Ostministerium für die Ostarbeiter gewirkt.

Zur Widerlegung der Anklage, daß Rosenberg als ein Vertreter des Systems des Hasses und der Barbarei, der Verleugnung persönlicher Rechte und der Versklavung tätig gewesen sei, muß ich noch weiteres anführen. Rosenberg erhielt weitere schlechte Berichte, so am 7. Oktober 1942 einen Bericht über schlechte Behandlung ukrainischer Facharbeiter (054-PS, US-198); es wurden Mißstände bei der Werbung und Übelstände auf dem Transport hervorgehoben; die Arbeiter würden nicht selten nachts aus den [97] Betten geholt und bis zum Abtransport in den Kellern eingesperrt; Bedrohungen und Schläge durch die Dorfmilizen seien an der Tagesordnung; mitgebrachte Lebensmittel würden nicht selten durch die Milizen den Facharbeitern abgenommen; während des Transportes nach Deutschland kämen Nachlässigkeiten und Übergriffe durch die Begleitkommandos vor und so weiter.

Rosenberg hatte keinerlei Machtbefugnisse, hier Abhilfe zu schaffen. Aber er versuchte es mit dem Brief vom 21. Dezember 1942 an Sauckel. Rosenberg hebt zunächst seine grundsätzliche Übereinstimmung mit Sauckel hervor, aber schon nach einigen taktischen und höflichen Floskeln beschwert er sich eindringlich und ernst über die im Arbeitseinsatz angewandten Methoden – ich zitiere:

»Ich muß aus der mir für die besetzten Ostgebiete obliegenden Verantwortung heraus mit allem Nachdruck darum bitten, daß zur Erfüllung der befohlenen Kontingente Handhabungen ausgeschlos sen werden, deren Duldung und Folgen eines Tages mir und meinen Mitarbeitern zur Last gelegt werden können.«

Weiter erklärt Rosenberg, daß er den Reichskommissar für die Ukraine ermächtigt habe, soweit erforderlich von seinem Hoheitsrecht Gebrauch zu machen und für die Abstellung von Werbemethoden Sorge zu tragen, die den Interessen der Kriegführung und Kriegswirtschaft in den besetzten Gebieten zuwiderliefen. Es müsse ihn, Rosenberg, und die Reichskommissare befremden, daß er in zahlreichen Fällen mit Maßnahmen, die von den Zivilbehörden hätten abgesprochen werden müssen, erst durch die Polizei oder durch andere Stellen erfahren habe... Ohne die Abstimmung der beiderseitigen Wünsche sei es ihm, Rosenberg, leider nicht möglich, eine Mitverantwortung für die Folgen, die sich aus den geschilderten Tatbeständen ergeben, zu übernehmen. Zum Schluß drückt Rosenberg den Wunsch aus, es möge im beiderseitigen Interesse diesen Zuständen bald ein Ende bereitet werden.

Rosenberg hat es auch mit mündlicher Rücksprache mit Sauckel versucht und sich von diesem versprechen lassen, daß Sauckel alles tun werde, um eine anständige Behandlung dieser Fragen herbeizuführen. (Besprechung vom 14. April 1942.) Es lag außerhalb der Kräfte und der Macht Rosenbergs, mehr zu tun. Sein geheimer und von höchster Stelle gestützter Widersacher war der Reichskommissar Koch, der ja einer der Hauptschuldigen für die grausamen Methoden der Werbung und des Einsatzes der Ostarbeiter gewesen ist und gegen den sich Rosenberg nicht durchsetzen konnte.

Wenn der Herr Ankläger (Brudno am 9. Januar 1946) dem Angeklagten vorwirft, er habe zwar dagegen protestiert, aber nicht aus Menschlichkeitsgründen, sondern auf Grund politischer Zweckmäßigkeit, so kann ich hierzu nur sagen, daß man ohne triftigen[98] Grund meines Erachtens auch einem Angeklagten Rosenberg nicht jede menschliche Qualität absprechen darf.

Als Beispiel besonderer Bestialität des Angeklagten wird von der Anklage wiederholt auf die sogenannte »Heuaktion« hingewiesen (031-PS). Es handelt sich hier um die Absicht der Heeresgruppe »Mitte«, 40000 bis 50000 Jugendliche aus dem Operationsgebiet zu evakuieren, weil sie eine erhebliche Belastung des Operationsgebietes darstellten und außerdem zum größten Teil ohne elterliche Betreuung waren. Es sollten hinter der Front unter einheimischer Betreuung Kinderdörfer errichtet werden; mit einem solchen Kinderdorf hatte man bereits gute Erfahrungen gemacht. Man hoffte, über die Organisation Todt als einer auf Grund ihrer technischen und sonstigen Möglichkeiten besonders geeigneten Organisation, die Jugendlichen in erster Linie dem deutschen Handwerk als Anlernlinge zuzuführen, um sie nach zwei Jahren Ausbildung als Facharbeiterkräfte zu verwenden. Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete war zunächst dagegen, da er befürchtete, daß die Aktion als Kinderverschleppung angesehen werden könnte und andererseits die Jugendlichen keine wesentliche Stärkung der militärischen Kraft darstellten. Der Chef des Führungsstabes Politik trat nochmals an Rosenberg heran, daß die Heeresgruppe »Mitte« entscheidenden Wert darauf legte, daß die Kinder nicht durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in das Reich gelangen, sondern durch die Dienststelle des Reichsministers Ost, da sie nur dann glaubte, die Gewähr für eine korrekte Behandlung zu haben. Die Heeresgruppe wünsche, daß die Aktion unter loyalsten Bedingungen durchgeführt werde und wünsche besondere Regeln hinsichtlich der Betreuung, des Postverkehrs mit den Eltern und so weiter. Bei einer eventuellen Wiederbesetzung des Gebietes könnte dann das Ostministerium die Jugendlichen zurückführen, die dann beim Aufbau des Gebietes mit ihren Eltern zusammen sicherlich ein politisches Positivum darstellen würden.

Zur Begründung des nochmaligen Ersuchens an den Minister wurde dann schließlich noch angefügt, daß die Jugendlichen für den Gegner zwar keine wesentliche Stärkung der militärischen Kräfte darstellten, daß es aber auch auf die Minderung der biologischen Kraft des Gegners auf weite Sicht ankomme; in diesem Sinne hätte sich nicht nur der Reichsführer-SS, sondern auch der Führer geäußert. Rosenberg hat dann schließlich der Aktion zugestimmt. – Hierzu ist zu sagen: Es handelt sich um ein Gebiet, das Rosenberg gar nicht verwaltungsmäßig unterstand; er wollte nicht fremdes Volkstum zerstören, wenn ihm auch unter anderem als Begründung eine biologische Schwächung – als von ihm nicht anerkannter Grund – vorgetragen worden war, sondern er wollte die Kinder erziehen, ausbilden lassen, um sie mit ihren Eltern gemeinsam [99] später wieder in ihre Heimat zu bringen. Das ist ungefähr das Gegenteil von dem, was dem Angeklagten als Verbrechen zur Last gelegt wird. Rosenberg hat später (Spätsommer 1944) die Junkers-Werke in Dessau, in denen etwa 4700 weißruthenische junge Handwerker beschäftigt waren, und ein weißruthenisches Kinderlager besucht. Die Handwerker waren alle einwandfrei gekleidet, waren fleißig, wurden bestens behandelt und vertrugen sich mit den deutschen Arbeitern sehr gut. Die Jugend erhielt von russischen Lehrerinnen, wie Rosenberg sich durch Augenschein überzeugte, Sprach- und Mathematikunterricht. Die Kinder wurden in ihrem Waldlager von weißruthenischen Müttern und Lehrerinnen betreut. Im übrigen wurde die Zahl von 40000 nie erreicht, sondern kaum die Hälfte davon.

Der Versuch der Anklage, in diesem Kapitel in besonderer Weise das Menschliche zuungunsten des Angeklagten anklingen zu lassen, kann meines Erachtens keinen Erfolg haben. Denn gerade dieses Beispiel verpflichtet mich, auf folgendes besonders hinzuweisen: Wir befanden uns mitten im Kriege, der von beiden Seiten mit furchtbarer Intensität geführt wurde. Ist der Krieg nicht selbst eine »ungeheuerliche Bestialität«? Die »Minderung der biologischen Kraft der Völker« ist wahrhaft ein treffender Ausdruck für Ziel und Zweck des ganzen Krieges, denn hierauf geht das Sinnen und Trachten beider Kriegsparteien. Es wäre ein unmöglicher Gedanke, bei der Beurteilung der Taten der Angeklagten dies vergessen zu wollen und die Angeklagten nicht nur für die Entfesselung des Krieges, sondern auch noch dafür zu strafen, daß der Krieg seinem Wesen nach ein großes Verbrechen der Menschheit gegen sich selbst und gegen die Gesetze des Lebens ist.

Die Anklagebehörde bezeichnet Rosenberg auch insofern als schuldig, als er die unmenschlichen und barbarischen Verordnungen herausgegeben habe, welche die Durchführung der Deportierung von sowjetischen Menschen in die deutsche Sklaverei zum Zweck hatte. Ich bin deshalb zur Erörterung der Frage veranlaßt, ob die Arbeitspflichtverordnung vom 19. Dezember 1941 und die sonstigen Erlasse Rosenbergs über die Arbeitspflicht der Bewohner der Ostgebiete völkerrechtswidrig waren.

Die von Rosenberg verwalteten Ostgebiete waren kriegerisch besetzt. Durch diese occupatio bellica erlangte Deutschland die tatsächliche Herrschaft und hatte Hoheitsrecht wie auf seinem eigenen Gebiet. Während nach früherer völkerrechtlicher Auffassung der Okkupant unbekümmert um Recht und Gesetz nach Willkür schalten und walten konnte, beseitigte die neue Entwicklung des Völkerrechts das Machtprinzip und verhalf dem Humanitäts- und Kulturprinzip zum Siege; die ehedem unbeschränkte Gewalt [100] verwandelte sich also in beschränktes Recht des Okkupanten, insbesondere hat die Haager Landkriegsordnung Rechtspflichten des Okkupanten statuiert.

Andererseits ist es aber auch nicht so, daß die Landkriegsordnung nur einzelne Rechte des Okkupanten aufstellt, sondern sie setzt lediglich Schranken des an sich unbeschränkten Rechts des Okkupanten zur Ausübung aller aus der Gebietshoheit im besetzten Gebiet fließenden Befugnisse fest.

VORSITZENDER: Wäre das ein passender Zeitpunkt, abzubrechen?


[Das Gericht vertagt sich bis

10. Juli 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 18, S. 58-102.
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