Probenächte

[812] Probenächte nennt man die durch zwei Schweizer Weistümer des 16. Jahrhunderts belegte Sitte oder vielmehr das Recht eines Herrn über die erste Nacht einer Ehe, die sein Höriger mit einer Hörigen eingeht, jus primae noctis. Nach der neuesten Untersuchung von Karl Schmidt, jus primae noctis, Freiburg im Br., 1881, ist dieses vermeintliche Recht ein gelehrter Aberglaube, der sich seit dem 16. Jahrhundert verbreitet hat.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 812.
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