Reichsdörfer

[824] Reichsdörfer, heissen gewisse Dörfer, Flecken und freien Landgemeinden,[824] die teils Überreste ehemaliger Reichsgüter, teils Güter ehemaliger Dynasten waren, welche nicht wieder zu Lehen gegeben worden waren. Sie standen nur unter dem Kaiser und regierten sich sonst selbst. Man hat ihrer an 120 nachgewiesen, die meist von den Königen wieder verpfändet, verkauft, zu Lehen gegeben wurden u. dgl. Zuletzt, als man sie 1803 mediatisierte, waren bloss noch fünf übrig.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 824-825.
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