Stadtschreiber

[943] Stadtschreiber, Syndici, kamen seit dem Ende des 14. Jahrhunderts dadurch auf, dass die Städte eigentliche Rechtskonsulenten in ihren Dienst nahmen, welche auch zugleich Beisitzer des Stadtgerichtes waren. Sie brachten das römische Recht nicht bloss in die Urteilssprüche hinein, sondern vermittelten auch seine Aufnahme in das Stadtrecht, dessen Redaktion hauptsächlich ihnen überlassen war. Manchmal geschah es, dass Männer, die bisher auf Universitäten doziert hatten, zu dem Amte des Syndikus berufen wurden; namentlich gab sich Nürnberg Mühe, berühmte Männer als Rechtsbeistand zu erhalten.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 943.
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