Idaea [1]

[1335] IDAEA, æ, des Dacdanus, Königs in Scythien, Tochter, und Gemahlinn des Phineus, nachdem er seine erstere Gemahlinn, Kleopatra, verstoßen hatte. Sie gab ihre Stiefsöhne, Krambis und Orythus, bey dem Vater an, als ob sie ihr ungeziemende Dinge angemuthet hätten, welcher denn mit ihnen deswegen sehr grausam umgieng, bis sie von den Argonauten wieder befreyet wurden. Als darauf Phineus erleget war, und sie, durch des Herkules Vorschub, das väterliche Reich überkommen hatten, wollten sie Rache an der Idäa nehmen: Herkules aber widerrieth es ihnen, und befahl vielmehr, die Sache deren Vater anzubefehlen, der sodann auch, als er ihre Bosheit vernommen, sie am Leben zu strafen [1335] verordnete. Diod. Sic. lib. IV. c. 45. p. 172. cf. Nat. Com. lib. VII. c. 6.

Quelle:
Hederich, Benjamin: Gründliches mythologisches Lexikon. Leipzig 1770., Sp. 1335-1336.
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