Absenzgelder

[20] Absenzgelder bezahlten diejenigen Geistlichen an ihren Bischof, welche nicht in dem Orte ihrer Pfründe wohnten, indem sie im Genusse von mehr als einer waren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 20.
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