Beati possidentes

[446] Beati possidentes, »Glücklich sind die Besitzenden« (ob der Besitz rechtlich erworben sei oder nicht, denn sie verlieren ihn im letzteren Falle nicht leicht, in zweifelhaften niemals).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 446.
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