Besserungsanstalten

[514] Besserungsanstalten, Gefängnisse. deren Zweck. neben der Strafvollziehung, auf Besserung des Verbrechers gerichtet ist: vermittelst moralischer und disciplinarischer Einwirkung, Einsamkeit, Stillschweigen u.s.w. In neuerer Zeit sind namentlich folgende Systeme zur Geltung gelangt: das Auburnʼsche d.h. gemeinsame Arbeitssäle mit Stillschweigen u. Einzelnzellen zum Schlafen; das Philadelphische mit Isolirung in Einzelnzellen bei Tag und Nacht; und das Obermayerʼsche mit gemeinschaftlichen Arbeltssälen und gemeinschaftlichen Schlafsälen unter Selbstbeaufsichtigung der Gefangenen. – Hieran schließen sich Vereine, welche theils in den Gefängnissen selbst zum Zwecke religiöser Belehrung Besuche machen, theils die entlassenen Sträflinge versorgen und unterstützen, damit sie nicht wieder rückfällig werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 514.
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