Dicasterium

[377] Dicasterium, griech., Gerichtshof; Spruchgericht ohne bestimmte Gerichtsbarkeit, im Auftrage oder auf Ansuchen urtheilend, früher auf deutschen Universitäten die Juristenfacultäten, deren Thätigkeit aber sehr beschränkt ist, seitdem durch Bundesbeschluß die Actenversendung verboten ward.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 377.
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