Differentialzölle

[389] Differentialzölle, Unterscheidungszölle, werden von einem Staate bisweilen aufgestellt, indem derselbe gewisse Waaren aus gewissen Ländern zu geringeren Zöllen als den sonst geltenden zuläßt; dieselbe Begünstigung wird einzelnen Gegenständen der Einfuhr gewöhnlich zu Theil, wenn sie unter der eigenen Flagge eingeführt werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 389.
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