Duplik

[474] Duplik, im Prozeß 2. Antwort des Beklagten als Entgegnung auf die Replik des Klägers. In der Regel sind mit der D. die Parteivorträge geschlossen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 474.
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