Programm

[620] Programm, griech., öffentlicher Anschlag, Befehl; bezeichnet gegenwärtig [620] bei höheren Anstalten die Einladung, gewöhnlich mit einer Abhandlung verbunden, zu einer Feierlichkeit; bei einem Feste die Angabe der Aufeinanderfolge der Festlichkeiten; bei politischen Parteien die Darlegung der Grundsätze u. Handlungsweise.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 620-621.
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