Rückzölle

[785] Rückzölle, Zurückerstattung des Eingangszolls für Waaren, die eingeführt, aber wieder in das Ausland ausgeführt werden, oder die theilweise oder gänzliche Rückerstattung des Zolls für fremde Waaren, die nach erfahrener Verarbeitung oder Veredlung wieder ausgeführt werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 785.
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