Separation

[186] Separation, lat.-deutsch, Trennung, im Rechtswesen Scheidung von Tisch u. Bett; Theilung gemeinsamer Güter; Ausscheidung eines Theiles der Concursmasse, damit einzelne Gläubiger ausschließlich daraus bezahlt wer den; Trennung der Erbmasse des Erblassers zu Gunsten seiner Gläubiger von der Masse des insolventen Erben; separat, lat. separatim, getrennt, gesondert, jedes für sich; separiren, trennen, sondern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 186.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: