Verwandlung

[617] Verwandlung gerichtlicher Strafen in mildere, wenn die Vollziehung unmöglich oder lebensgefährlich ist oder nach Ablauf des größern Theils der Strafzeit als Erleichterung wegen Wohlverhaltens (Begnadigung).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 617.
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