ad impossibilia

[14] ad impossibilia nemo obligatur (lat.) heißt: Zum Unmöglichen ist niemand verpflichtet. Der Satz trifft zu; denn das Sollen hat das Können zur Voraussetzung. Er kann aber natürlich nur da Anwendung finden, wo die Unmöglichkeit dargetan worden ist.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 14.
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