Antistréphon

[51] Antistréphon (gr. antistrephôn = der Umkehrende, lat. reciprocus) heißt ein Argument, das gegen den, welcher es braucht, umgekehrt werden kann. Euathlos, der Schüler des Protagoras (5. Jahrh. v. Chr.), sollte diesem die Hälfte seines Honorars erst dann bezahlen, wenn er einen Prozeß gewonnen hätte. Er führte aber keinen Prozeß, bezahlte also nicht. Da sagte Protagoras: »Ich verklage dich; gewinnst du diesen Prozeß, so bezahlst du mich kraft unseres Vertrages; verlierst du ihn aber, so bezahlst du mich kraft des richterlichen Ausspruchs.« Euathlos aber gebrauchte den Antistrephon und sagte: »Keineswegs bezahle ich; denn wenn ich den Prozeß gewinne, so bezahle ich dich nicht kraft des richterlichen Ausspruchs, verliere ich ihn, so bezahle ich dich nicht gemäß unserem Vertrage.« Der Schiedsspruch der Richter lautete auf Vertagung (Gellius, noct. Att. V, 10).

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 51.
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