disjunktiv

[150] disjunktiv (lat. disiunctivus) heißt gegensätzlich. Disjunktive Urteile sind solche, deren Prädikat oder Subjekt disjunktive Begriffe enthalten. Ihre Formel ist: A ist entweder B oder C; oder: entweder A oder B ist C. Der disjunktive Schluß ist derjenige, welcher durch eine bestimmte Aussage über das eine Trennungsglied etwas über das andere entscheidet:

A ist entweder B oder C;

nun ist A B; also ist A nicht C.

nun ist A nicht B; also ist A C.

Bekannt ist Leibniz' (1646-1716) Disjunktionsschluß: Wäre die bestehende Welt nicht die beste, so hätte Gott die beste Welt entweder nicht gekannt oder nicht schaffen können oder nicht wollen; alle drei Annahmen aber sind unhaltbar – folglich ist die bestehende Welt die beste von allen möglichen.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 150.
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