I.

Das alleinstehende Mädchen.

[892] 892. Stellung der modernen Frau. »Der Frauen Zustand ist beklagenswert – Wie eng-gebunden ist des Weibes Glück! Schon einem rauhen Gatten zu gehorchen, ist Pflicht und Trost; wie elend, wenn sie gar ein feindlich Schicksal in die Ferne treibt!« Diese Worte, die Goethe der Iphigenie in den Mund legt, werden ihre ewige Wahrheit behalten, trotz der Versuche und Bestrebungen modern oder vielmehr vorurteilslos empfindender Männer und Frauen, den Mitschwestern die Wege zu bahnen, die zu einer besseren wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Stellung der Frau führen. Bismarck sagt zwar: »Was unsere Frauen sich angeeignet haben, das werden unsere Kinder verteidigen« und der aufmerksame Beobachter kann von Jahr zu Jahr verfolgen, wie eine Schranke des Vorurteils nach der anderen vor dem Eifer, der Energie und der steten Arbeit der Frau fällt und sich ihrem Studium und ihrer Thätigkeit ein Gebiet der Wissenschaft und der Industrie nach dem andern eröffnet. Die »Frauenbewegung«, wie sich das gemeinsame Bestreben, den Frauen vorwärts zu helfen, nennt, hat große Erfolge zu verzeichnen, trotzdem ihr Anfang erst aus den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts datiert. Nicht nur, weil sich hervorragend kühne und kluge Geister an ihre Spitze stellten, deren Wert und Wirken nicht im geringsten unterschätzt werden soll – sondern auch, weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in der ganzen Welt verschoben haben und die große Arbeitskraft der Frau nicht mehr wie in früheren Zeiten verzettelt werden oder zum Teil ganz brach liegen kann. Das Leben des einzelnen ist reicher an Ansprüchen in jeder Hinsicht geworden, alle Lebens- und Genußmittel haben sich verteuert und Arbeitslöhne, Gehalte u.s.w. haben nicht ganz Schritt gehalten mit dem Wachstum der Anforderungen und Bedürfnisse. Es heißt im Kampf ums Dasein alle Kräfte anzuspannen und alle Hände zu gebrauchen, unt bestehen zu können.

[892] 893. Das junge Mädchen. Am meisten betroffen von dieser Lebensfrage ist das Schicksal des jungen Mädchens, das durch all die Jahrhunderte still im Schatten des Elternhauses blieb, bis sich ihm ein Heim und ein eigner Herd bot. Gewiß waren auch einige gezwungen, zu arbeiten und für sich selbst zusorgen. Aber das eigentliche Arbeitsfeld der Frau, die Wirtschaftsführung bei Fremden oder die Kindererziehung, bot den Mädchen besserer Familien Raum genug. Dem Arbeiten neben dem Manne, der Teilnahme auf all den Gebieten der Wissenschaft, des Handwerks oder der Industrie blieben sie – bis auf wenige Ausnahmen – fern. Heutzutage sind eigentlich nur noch die Töchter der »oberen Zehntausend« unthätig zu Hause, d.h. ohne direkten Versuch, Geld zu erwerben; denn auch in sie ist der Wunsch gefahren, »selbständig« zu werden und irgend etwas zu lernen, was sie im Notfall einst befähigen könnte, sich selbst ihr Brot zu verdienen. Sie sehen rings um sich den Wandel, das Auf und Ab in allen gesellschaftlichen Sphären und in der Erkenntnis, daß auch für sie einst die Stunde des »Muß« schlagen könnte, bilden sie ihre kleinen Talente aus oder suchen sich tiefere Bildung anzueignen. Diese Bestrebungen sind nur zu unterstützen. Erst die sorgenlos oder doch ruhig in die Zukunft blickende Frau wird nicht unbedacht oder leichtsinnig eine Ehe eingehen, nur »um versorgt zu sein« – die an Zahl abnehmenden Ehen werden deshalb hoffentlich glücklicher sein und auf einem ethisch höheren Standpunkte stehen.

[893] 894. Schwierigkeiten des Erwerbs. Leicht aber ist es für das junge Mädchen durchaus nicht, sich ihr Brot zu erwerben. Wenn vielleicht nicht überall ihre ganze Arbeitskraft, so wird man ihre Pflichttreue bis zum Aeußersten fordern, und nur wenn sie sich als tüchtig in ihren Leistungen erweist, kann sie neben dem Manne arbeiten und allmählich zu guter Stellung und zu gutem Gehalt aufrücken. Auch sonst ist sie, sobald sie den Schutz des Elternhauses verläßt, Anfeindungen, Verleumdungen und Mißtrauen ausgesetzt. Fast noch mehr als die Männer begegnen die Frauen, die im sichern Heim leben und sich schlecht in die Notwendigkeit hineinzusetzen vermögen, die ein Mädchen zwingt, für sich selbst zu handeln, dem alleinstehenden Mädchen mit kränkendem Zweifel oder gar mit Geringschätzung. Und noch immer wird das Bestreben der Frau, wirtschaftlich möglichst unabhängig dazustehen, bespöttelt oder als unbegreifliche und unverständige Emanzipation verschrieen. Man kann diese Kurzsichtigkeit und Engherzigkeit nur mit einer gänzlichen Unkenntnis der Sachlage entschuldigen. Es wäre aber Zeit, daß bei uns, wie in den übrigen Kulturstaaten, der letzte Rest von Vorurteil beseitigt würde und daß jede Frau, auch ohne daß sie Vereinen angehörte oder Frauentagen beiwohnte, wenn ihr die offene Parteinahme oder Förderung der guten Sache nicht liegt oder nicht behagt, der Mitschwester hilft und ihr Schutz in jeder Hinsicht gewährt. Frauen, die in sicherer, glücklicher Stellung leben, haben es leicht, die Achseln über alleinstehende, mühsam kämpfende Mädchen zu zucken – noch leichter aber ist es für sie, den weniger Glücklichen den Weg zu ebnen, oder, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, ihnen teilnahmsvoll und gütig entgegen zu treten. Die erfahrene Frau, die nicht blind durchs Leben geht oder nur nicht sehen will, weiß ganz genau, wie schwer auch heute noch der Weg für ein alleinstehendes Mädchen ist, sie sollte nicht nach Schein oder »Hörensagen« urteilen und sich nicht im Hochmut der Unversuchten oder Standhaften von einer Unglücklichen abwenden, sondern als wahre Christin das göttliche Wort beherzigen: »Welcher von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie!«

[894] 895. Vernünftige Erziehungsweise. Es ist Sache der Eltern und Erzieher, das junge Mädchen für den Kampf ums Leben fähig zu machen, ihr nicht allein allgemeine gründliche Bildung oder tieferes Wissen in bestimmten Fächern zu geben, sondern vor allem die Eigenschaften, die sie ermächtigen, selbständig zu denken und zu handeln. Außer guten Manieren und feinem Takt, Sicherheit im Auftreten und Formgewandtheit muß die Frau die beiden großen Faktoren des Lebens: Arbeit und Geld richtig schätzen lernen. Will man das Mädchen fähig machen, den Weg durchs Leben allein, sicher und ruhig zu gehen, so muß sie die Gefahren, die sich ihr eventuell nahen und sie bedrohen können, zu überschauen vermögen. Nur dann ist sie imstande, sie rechtzeitig von sich abzuwehren. Man sagt zwar, dem Mädchen dürfe die »Illusion« nicht geraubt werden. Sie soll auch nicht in jedem, der sich ihr nähert, gleich den Feind wittern. Aber sie soll mit so klaren Augen ins Leben blicken und so genau prüfen können, daß sie bald fühlt und weiß, mit wem sie es zu thun hat und die Motive erkennt, aus denen jener handelt. Romantische Ideen und Gefühlsüberschwänglichkeit sind Feinde für das alleinstehende Mädchen.

[895] 896. Die Reaktion gegen die bisherige Mädchenerziehung zeigt sich selbst in den Klassen, die den Neuerungen und den Neuforderungen für die Frau noch ablehnend gegenüberstehen. Aber auch das junge Mädchen der guten, ängstlichen Bürgerkreise befreit sich von der ewigen Bevormundung und die Eltern sehen mit Entsetzen, daß die von ihnen so verdammte Selbständigkeit der Frau bereits in der eignen Familie Anhängerinnen gefunden hat und daß die Revolution sich in aller Stille in ihren vier Wänden vollzogen hat. Vor dreißig, fünfunddreißig Jahren noch wäre es wie eine Unmöglichkeit erschienen, ein junges Mädchen allein reisen zu lassen. Daß sie allein im Hotel übernachtet, ist noch heute durchaus unzulässig, aber wer weiß, wie lange es dauert, bis auch dieser Rest von Vorurteil besiegt worden ist. Die Frau selbst vollbringt die Aenderung der Anschauung und der Sitte. Und je ruhiger sie ihre Rechte und ihre Selbständigkeit durchsetzt, je weniger Aufhebens sie und ihre Mitschwestern von dieser Umgestaltung ma chen, je mehr es ihr gelingt, sich eins der Vorrechte nach dem andern zu erobern, die bisher ausschließlich die Männer gepachtet hatten, und ohne daß sie in öffentlichen Konflikt zur herrschenden Sitte träte, um so eher wird sie das angestrebte Ziel erreichen: eine geachtete Stellung neben dem Mann zu gewinnen. In wirtschaftlicher Beziehung ist ihr das vielfach schon gelungen – in politischer, wenigstens in Deutschland, noch gar nicht. Und dennoch ist es kein unbilliges Verlangen, daß die wirtschaftlich selbständigen Frauen auch in wirtschaftlichen Fragen etwas mitzureden haben, denn sie sind an Fragen, die die Länge der Arbeitszeit, die Nacht-, Sonntags- und Kinderarbeit, die Lohnzahlungen unb Kündigungsfristen, die Schutzmaßregeln in den Fabriken betreffen, ebenso interessiert wie die Männer.

[896] 897. Neue gesetzliche Bestimmungen. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch hat den Erwartungen der Frauenrechtler nicht entsprochen, dies gilt besonders über die Bestimmungen der Ehegatten zu einander, des Güterrechts, der Ehescheidungsgründe und der Alimentation. Dagegen hat die Frau im Familienrecht größere Rechte erworben. Wir führen als für das alleinstehende Mädchen in Betracht kommend nur an, daß Töchter wie Söhne mit erreichter Großjährigkeit aus der väterlichen Gewalt ausscheiden, jede Unverheiratete also rechtlich in der Lage ist, ein Gewerbe zu ergreifen oder ein beliebiges Handelsgeschäft zu betreiben (§ 11 der Gewerbeordnung und Artikel 6 des Handelsgesetzbuches).

[897] 898. Die deutsche Frauenbewegung teilt sich in zwei Gruppen. Die erste, deren Hauptvertreterinnen Frl. Auguste Schmidt, Helene Lange und die verstorbene Frau Jeannette Schwerin sind, bezwecken die Ausbildung des Intellekts, der Tüchtigkeit und der Energie. Den Bestrebungen dieser Damen verdanken wir die Vorbereitung zum Studium durch eingerichtete Real- und Gymnasialkurse, die gesetzliche Beteiligung der Frauen an Armen- und Krankenpflege, an Waisen- und Arbeiterinnenschutz, ferner die Begründung des Allgemeinen deutschen Frauenvereins und des Vereins zur Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechtes durch Dr. Adolf Lette im Jahre 1866.

[898] 899. Wissenschaftliche Ausbildung. Mädchengymnasien giebt es bis jetzt in Karlsruhe, Berlin, Leipzig und Königsberg. Die Immatrikulation war bis jetzt der Frau an keiner deutschen Universität gewährt, nur als Zuhörerin wird sie zugelassen. Doch hat im Jahre 1899 die Universität Gießen beschlossen, für das Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie Frauen zur Immatrikulation zuzulassen, wenn sie das Reifezeugnis eines Gymnasiums oder einer Realschule erster Ordnung beibringen. Da gegen ist den Frauen die Promotion zur Doktorwürde, die zu keinem Staatsamt berechtigt, an den Universitäten Heidelberg, Göttingen, Tübingen und Halle gestattet. Um zu den Vorlesungen an den Universitäten Zutritt zu haben, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. Die Erlaubnis zum Zuhören durch den Unterrichtsminister.

2. Die Vorlegung der Genehmigungsverfügung, sowie der Legitimationspapiere und Zeugnisse über die Vorbildung nach vorheriger persönlicher Meldung auf dem Universitätssekretariat vor dem Rektor.

3. Nach Prüfung der Zeugnisse und Ausstellung des Erlaubnisscheins durch den Rektor ist die Einwilligung der Professoren und Dozenten, deren Vorlesung zu hören gewünscht wird, einzuholen. Der Unterrichtsminister hat in einem Erlaß vom Jahre 1897 die Universitätskuratoren ermächtigt, selbst die Verfügung zu treffen, ohne Einholung seiner Genehmigung im Einzelfalle.

So ist zu hoffen, daß sich allmählich alle Universitäten für den Besuch der Frau nicht nur als Gast, sondern als Studentin erschließen werden, und den Widersachern möchte man des Weiberfeindes Balzac Worte anführen: »Eine Frau, die eine männliche Bildung erhalten, besitzt in der That die glänzendsten und fruchtbarsten Eigenschaften zur Begründung ihres eignen Glücks und das ihres Gatten.« – Die Annahme also, daß die gelehrte oder studierte Frau alle Fähigkeiten einbüßt, glücklich zu sein und glücklich zu machen, wird nicht von allen klugen und bedeutenden Männern geteilt! Denn Goethes Ausspruch im »Wilhelm Meister«: »Man hat die gelehrten Weiber lächerlich gemacht und man wollte auch die unterrichteten nicht leiden, wahrscheinlich, weil man für unhöflich hielt, so viel unwissende Männer zu beschämen,« paßt doch wohl kaum mehr auf die Männer unserer Zeit! Die Gründe, die sie haben, gegen das Studium der Frau zu reden, müssen tiefer liegend sein und ihre Kraft aus der Ueberzeugung der Leistungsunfähigkeit der Frau schöpfen. An der Frau ist es zu beweisen, daß sie leistungsfähig ist und daß sie, wie auf anderen Gebieten, auch auf dem der Wissenschaft als Genossin neben dem Manne stehen kann.

Die zweite Gruppe der deutschen Frauenbewegung beschäftigt sich mit der Erwerbung politischer Rechte für die Frau. An ihrer Spitze stehen Frl. Anita Augspurg und Frau Minna Cauer, Führerinnen der Arbeiterorganisationen sind Frau Lilly Braun, Frau Klara Zetkin u.a.

[899] 900. Die organisierte Wohlthätigkeit ist am meisten entwickelt und gediehen in den »Frauenvereinen vom Roten Kreuz«. Der »Bund deutscher Frauenvereine« verfolgt den Zweck, den allgemeinen Bildungsstand der Frauen zu heben und aller materiellen, geistigen und sittlichen Not nach Kräften zu steuern. Dem Interesse des Lehrerinnenstandes dient der »Allgemeine Deutsche Lehrerinnen-Verein«. Dem Frauenerwerb auf dem Gebiete des häuslichen Kunstgerwerbes dient der Verein »Bienenkorb«. Künstlerische Begabungen und Bestrebungen durch gediegenen Unterricht, Ausstellungen und Konkurrenzausschreibungen für Kunst- und Kunstgewerbe fördert der »Verein der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen«. Der »Hausbeamtinnenverein« sorgt für das Wohl der Stützen, Hausdamen und Kinderfräulein. Der »Rechtsschutzverein für Frauen« gewährt Rat in allen Lebenslagen durch juristisch gebildete Frauen.

Das alleinstehende Mädchen findet also von allen Seiten Rat und Unterstützung, und sie sollte sich nicht scheuen, sich bittend an einen dieser stets hilfbereiten Vereine zu wenden, wenn sie in Verlegenheit ist, welchen Beruf sie wählen und wie sie sich zu einem Beruf gründlich ausbilden kann. Ihr Hauptbestreben muß sein, etwas Tüchtiges zu lernen und zu leisten – für jeden Stand und für jede Beschäftigung bedarf sie einer Vorbildung und die meistens sehr geringen Kosten der Ausbildung werden reichlich durch die bessere Stellung und die größere Bezahlung aufgewogen.

[900] 901. Verschiedene Berufsarten. Wir greifen einige der Berufsarten heraus, die sich ein junges Mädchen, das infolge pekuniärer Verhältnisse oder Verwaisung den Wunsch hat, niemand mehr zur Last zu fallen, als Lebenserwerb wählen könnte.

Der höchste Wunsch des Mädchens würde wahrscheinlich der sein, sich als freie Künstlerin ihr Brot zu erwerben. Und sie sieht, wenn sie sich auch nicht ganz gegen die ersten schweren Jahre der Anfängerschaft verschließt, Ruhm und Lorbeeren und unermeßlich viel Geld als Endziel vor sich. Wie wenige aber von denen, die sich für berufen hielten, sind auserwählt – welch einer kleinen Zahl gelingt es nur, Anerkennung zu finden, wie häufig war es nur eine hübsche Gabe, ein angenehmes Talent, das den Traum von Glück und Ehre vorgaukelte und dessen Wert bei höheren Ansprüchen versagte und vielleicht noch den Hauptreiz, die Frische und Ursprünglichkeit, bei den ängstlichen Bemühungen, Besseres zu leisten, einbüßte!

[901] 902. Beruf der Schriftstellerin. Wieviel Schriftstellerinnen giebt es nicht in Deutschland – wie wenige aber von all denen, die es versuchen, mit der Feder Geld zu verdienen, sehen einen Erfolg oder dürfen sich an befriedigender Arbeit erfreuen! Eine Schriftstellerin muß eine vielseitige Bildung besitzen, sie muß es verstehen, dem »Geschmack des Publikums«, der Mode, so häßlich das auch klingen mag, zu folgen, sie muß scharf beobachten können, fließenden Stil und vor allem ein einwandfreies Deutsch schreiben können. Allen diesen Bedingungen, die sich ja durch Fleiß schließlich erfüllen ließen, muß ein starkes Talent zu Grunde liegen, denn auf die Dauer reicht die angelernte geschickte Handhabung der Feder nicht aus. Leider kann nicht verschwiegen werden, daß die schriftstellernden Frauen einen erschreckend hohen Prozentsatz des litterarischen Proletariats ausmachen. Begabung und Leistungen des überwiegend größten Teils stehen tief unter der Mittelmäßigkeit. Da wird nun Tag für Tag »für den Markt« drauf los geschrieben, überflüssige Uebersetzungen und kraft- und reizlose Originalarbeiten wandern von Verlag zu Verlag, von Redaktion zu Redaktion und bedrängen, da sie für ein Spottgeld hingegeben werden, die ernsten Arbeiten des begabten und nicht bloß maschinenmäßig produzierenden Schriftstellers. Glaubt doch heute jeder Backfisch, der seinen Weltschmerz in Hexametern kristallisiert oder eine kleine französische Novelle übersetzt hat, zu »Höherem« berufen zu sein! O welche Täuschung! ... Zum Posten einer Redakteurin, der wohl deshalb vielfach begehrt wird, weil wenig bekannt ist, was von einer Redakteurin an Kenntnissen und Arbeitsleistung verlangt wird, eignen sich nur Damen, die eine vielseitige Bildung besitzen und einen offenen Blick für alle aktuellen Fragen haben. Auf den Redaktionen größerer Zeitungen werden überhaupt nur Damen mit langjährigen Erfahrungen und den besten Zeugnissen angestellt.

[902] 903. Die Malerin. Auch hier muß die Begabung schon hervorragend groß sein, wenn sie die Garantie für einen Erfolg bieten soll. Auch hier ist die Konkurrenz gewaltig und wer nichts Bedeutendes, Aufsehenerregendes leistet, wird vergebens ringen. Es wimmelt in München und anderen Kunstzentren von Malerinnen, die in ihren Leistungen nicht über die bescheidenste Mittelmäßigkeit hinauskommen und von denen ein großer Teil überhaupt nichts verkaufen kann. Dagegen bieten sich im Kunstgewerbe und in den dekorativen Künsten der mit Talent und Geschmack begabten Frau bessere Chancen.

[903] 904. Die Zeichenlehrerin. Ein etwas sicherer Weg ist auch der zur Zeichenlehrerin, nicht der privaten, denn auch sie muß, um im Konkurrenzkampf bestehen zu können, eine große Fertigkeit im Oel-, Aquarell- und Porzelanmalen haben, auch wohl Brennen, Punzen, Aetzen, Leder- und Kerbschnittarbeiten, oder doch das eine oder andere neben ihrer Hauptkunst beherrschen müssen. Aber bei der schwankenden Zahl der Schülerinnen und dem unsicheren Besuch ihres Unterrichts kommt sie in den seltensten Fällen, trotz ehrlichster Bemühungen und vortrefflicher Leistungen und Lehrmethoden dazu, sich ein Vermögen zu erwerben, das genügt, um sie sorgenlos an ihre alten Tage denken zu lassen. Die an Volks-, mittleren oder höheren staatlichen Mädchenschulen angestellte Zeichenlehrerin ist pensionsberechtigt und ihr Einkommen beziffert sich, je nach Art der Schulen und Städte, auf 800 bis 2500 Mark. Diese Posten sind sehr begehrt und nicht sehr zahlreich, daher sind sie schwer zu erreichen. Die Lehranstalten sind für Preußen: das Zeichenlehrerseminar der Königlichen Kunstschule, das Seminar für Zeichenlehrerinnen des Vereins der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen, beide in Berlin, und die Kunstgewerbeschule in Kassel. Bei der Meldung zur Examensprüfung müssen vorgelegt werden: 1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf, 2. ein Zeugnis über die empfangene Schulbildung, sowie über die etwaigen früher bestandenen Prüfungen, 3. der Nachweis, daß die Bewerberin ihre Studien im Zeichnen an einer geeigneten Lehranstalt oder sonst in ausreichender Weise gemacht hat, unter Vorlage von Probezeichnungen, 4. ein Zeugnis über die sittliche Führung.

Zur Ausbildung im kunstgewerblichen Zeichnen giebt es viele Anstalten in Deutschland, z.B. in Berlin, Dresden, Hanau, München, Kassel, Hamburg u.s.w. Fast überall sind »Gewerbeschulen für Frauen«, die in ihren Unterrichtsfächern besonderen Wert auf das »kunstgewerbliche Zeichnen« legen. Hier bietet sich noch ein großes Arbeitsfeld für die Frau. Fast jede Industrie bedarf modern empfundener Vorlagen und Muster, und guter Geschmack und eine sichere Hand kann hier noch eine lohnende Beschäftigung finden. Freilich muß auch hier die Vorbildung eine gründliche sein – die Zeichnerin muß vor allem »zeichnen« können, ehe sie selbst ans Entwerfen und Erfinden geht.

[904] 905. Musikerinnen und Sängerinnen. Von all den vielen Musikerinnen und Sängerinnen, die die Konservatorien der großen Städte bevölkern, oder sich um einzelne berühmte Lehrer und Lehrerinnen drängen, tauchen die meisten spurlos unter oder kämpfen sich in den kleineren Städten mühsam als Klavier- oder Gesangslehrerinnen durchs Leben. Und wie selten wohl zogen sie diese Möglichkeit in Betracht, als sie voller Hoffnungen, vom Genie geleitet, wie die Verwandten behaupten, zur Ausbildung fortgingen! Aber zu größter Ausdauer, um auch den technischen Ansprüchen zu genügen, gehört ein wirkliches Genie, von denen es weniger giebt, als im allgemeinen angenommen wird, um eine echte Künstlerin und als solche anerkannt zu werden. – Eine Abart der Musiklehrerin, für die sich gerade in kleineren Städten eine gute, auskömmliche Stellung böte, ist die Klavierstimmerin. Sie bedarf nur kurzer Lehrzeit in einer Pianofortefabrik, um den Bau und die Mechanik der Instrumente kennen zu lernen. Oft genügt auch die Ausbildung, ohne den Instrumentenbau zu kennen. Doch muß ein feines, musikalisches Gehör, gesunde Nerven und so viel körperliche Kraft vorhanden sein, daß sie den Stimmhammer drehen kann. Daß die Klavierstimmerin frei aus dem Gedächtnis etwas spielen kann, ist ebenfalls notwendig!

[905] 906. Schauspielerin zu werden, wird viele junge Mädchen ebenso locken, wie der Beruf der Opern-oder Konzertsängerin. Sind außer wirklichem Talent und leichter Auffassungsgabe die übrigen Bedingungen vorhanden, wie scharfes Gedächtnis, klare, fehlerfreie Sprache, gutes und starkes Organ, eine schöne Figur, gutes, noch besser schönes Aeußere, allgemeine Bildung, gesellschaftliche Formen und sicheres Benehmen – so ist ja einige Aussicht auf Erfolg vorhanden, wenn die Schülerin in die Hände eines gewissenhaften Lehrers oder einer guten Lehrerin fällt. Doch muß einiges Vermögen da sein, da die Ausbildung ein bis zwei Jahre mindestens beanspruchen wird und Anfängerinnen während der ersten Jahre an kleinen Bühnen gar nicht oder doch nur sehr mäßig honoriert werden. Dagegen wird auch von der Schauspielerin an einer »Schmiere« möglichst gute und reichhaltige Toilette verlangt – Widersprüche, die sich also nur dann vereinen lassen, wenn die Schauspielerin in den ersten Jahren über genügende Mittel verfügt. Welche Gefahren und Unannehmlichkeiten dem jungen Mädchen als Mitglied einer Bühne drohen und bevorstehen, braucht kaum erwähnt zu werden. Vor allen Dingen muß sich das Mädchen klar machen, daß sie allen Verleumdungen und Nachreden als Schauspielerin preisgegeben ist und daß sie, so lange sie nicht den Schutz einer Familie genießt oder sich eine angesehene Stellung durch jahrelanges, einwandfreies Leben am selben Ort errungen hat, fast als vogelfrei angesehen wird. Jedenfalls muß ein junges Mädchen von einer Art Gesellschafterin oder Ehrendame, am besten einer Verwandten, begleitet sein, wenn sie sich nicht sofort allerlei Mißdeutungen aussetzen will. Denn es wird, besonders in kleineren Städten, wo man in dieser Hinsicht noch sehr ängstlich und vorsichtig ist, selten gelingen, eine junge Schauspielerin in einer guten, angesehenen Familie unterzubringen.

[906] 907. Der Lehrberuf ist vorläufig noch die Hauptberufsart für das gebildete, junge Mädchen. Auch hier macht sich ein Uebermaß an Angebot geltend und häufig sieht sich das junge Mädchen in ihrer Hoffnung, gleich nach bestandenem Examen eine auskömmliche Stellung zu finden, bitter getäuscht. Die Ausbildung zur Lehrerin geschieht am besten durch einen zwei- oder dreijährigen Kursus an einem Seminar. Man unterscheidet zwischen einem Volksschullehrerinnenexamen und einem solchen für mittlere und höhere Töchterschulen. Zur Prüfung zugelassen werden nur Bewerberinnen, die das 19. Lebensjahr überschritten, ihre sittliche Unbescholtenheit und die körperliche Befähigung zur Ausübung des Lehramts nachgewiesen haben. Der Gehalt der Volksschullehrerin steigt von 900 bis 2400 Mark. Der Gehalt für die Lehrerin an mittleren und höheren Töchterschulen richtet sich nach der Größe und den Preisen der Städte. Da diese Posten pensionsberechtigt sind, so ist natürlich der Andrang groß und die Lehrerin hat daher bessere Aussichten an Privatschulen oder als Erzieherin. Sehr ratsam ist es für die geprüfte Erzieherin – für die nicht examinierte werden die Chancen für Anstellung und Bezahlung immer geringer – sich im Lateinischen soviel Kenntnisse zu erwerben, daß sie auf dem Lande auch den Knaben Unterricht, bis zur Quarta wenigstens, geben kann. Das zur Gründung einer Privatschule erforderliche Schulvorsteherinexamen kann erst fünf Jahre nach Ablegung des Lehrerinnenexamens gemacht werden; auch muß die Bewerberin mindestens zwei Jahre an Schulen unterrichtet haben. Seit dem Jahre 1895 sind in Berlin und Göttingen sogenannte »Fortbildungskurse« eingerichtet, von deren verschiedenen Fächern sich die Lehrerin zwei auswählen kann. Nach zwei oder drei Jahren muß sie ein Examen in diesen Fächern ablegen und erhält dadurch die Befähigung zu den Direktorin- oder Oberlehrerinstellen an höheren Mädchenschulen.

[907] 908. Die Krankenpflege. Die zweite Hauptberufsart der Frau ist die der Pflegerin, und zwar hauptsächlich als Krankenpflegerin. Die katholischen »barmherzigen Schwestern« sind zugleich Ordensschwestern und gehorchen den Regeln ihres Klosters. Die protestantische Schwester ist entweder »Diakonissin«, und als solche gehört sie dem »Diakonieverein« an; oder sie ist Schwester vom »Roten Kreuz«, als welche sie gleichfalls Ordenstracht trägt. Doch nehmen die Anstalten vom »Roten Kreuz« auch Schwestern anderer Konfessionen auf.

Auch als selbständige Krankenpflegerin, Wochenwärterin, Masseuse und »Manikure« (Handpflegerin) hat die Frau Aussicht auf Erfolg. Zu all diesen Berufsarten gehört aber eine gute Gesundheit und ein geduldiger und sanftmütiger Charakter. Ebenso ist zu allen Berufszweigen eine Vorbildung nötig.

[908] 909. Als Staatsbeamtin wird die Frau als Postbeamtin, Telegraphistin und Telephonistin angestellt. Als letztere sind Frauen am meisten in Deutschland angestellt. Die Bewerberin muß unbescholten sein, gesund und wird nach erfolgter Eingabe einer Prüfung unterworfen, deren Resultat der Bildungsstufe einer ersten Klasse einer Volks- oder Gemeindeschule entspricht. Der zur Ausbildung erforderliche, mehrwöchentliche Kursus ist unentgeltlich. Das Gehalt beträgt 2.25 Mark bis 3 Mark pro Tag. Auch stellt die Direktion der Eisenbahnen jetzt viel Frauen als Billetverkäuferinnen an. Das Amt einer Telephonistin ist außerordentlich anstrengend und verlangt eine ganz feste Natur, sonst ist das Nervensystem in kurzer Zeit ruiniert.

[909] 910. Die Kindergärtnerin erhält die beste Ausbildung in den Fröbelschen Anstalten und in den Kindergärtnerinnen-Seminaren in Berlin. Die meisten Familien bevorzugen die nach Fröbelscher Methode ausgebildeten »Kinderfräulein« und zahlen bei freier Station recht gute Honorare.

Wie viel andere Erwerbszweige haben sich der Frau noch eröffnet, in wie viel verschiedene Gebiete ist sie schon eingedrungen und hat sich überall durch Fleiß, Ausdauer und Pflichttreue Anerkennung geschaffen! Es giebt bereits Aerztinnen und Zahnärztinnen, Apothekerinnen, Assistentinnen der Fabrikinspektion, sogar ein »Fräulein Professor«, die Direktorin des Museums für schleswig-holsteinische Altertümer in Kiel.

[910] 911. Im kaufmännischen Beruf bekleiden Frauen die Aemter der Verkäuferin, Direktrice, Buchhalterin, Expedientin und Kas siererin. Namentlich als letztere wird die große Treue und Gewissenhaftigkeit der Frau geschätzt. Auch als Stenographin ist die Frau sehr gesucht, besonders wenn sie daneben das Schreiben auf der Schreibmaschine versteht, wodurch auch ihr Gehalt sich sofort bedeutend erhöht. Das Lernen des Stenographierens nach den bekannten Methoden wird in fast allen größeren Städten durch von Vereinen gebildete Kurse ermöglicht und ist sehr billig. Doch sollte noch mehr als bisher darauf geachtet werden, daß die Lernende richtiges, gutes Deutsch schreiben kann und nicht bei jedem Fremdwort entgleist. Bisher wird noch zu wenig Wert auf die allgemeine Bildung der Stenographin gelegt und ihre Thätigkeit damit auf solche in kaufmännischen Geschäften (für Geschäftsbriefe usw.) beschränkt, während die gebildete Stenographin auch von Gelehrten, Schriftstellern u.s.w. gern beschäftigt wird. Das Gehalt der Stenographin in kaufmännischen Geschäften beträgt, je nach ihren Leistungen, 60–150 Mark monatlich; beherrscht sie jedoch auch die Schreibmaschine, so wird auch das Anfangsgehalt kaum unter 100 M. sein.

[911] 912. Die Schneiderin hat bei Geschick und gutem Geschmack noch immer ein gutes Auskommen. Für ihre sachgemäße Ausbildung sorgen Akademien und Gewerbeschulen in fast allen größeren Städten. Die Kurse umfassen nur einige Monate, doch sollte die Schneiderin noch längere Zeit in größeren Ateliers arbeiten, um Geschmack und Auge zu bilden. Dasselbe gilt von der Putzmacherin, für die ebenfalls überall Kurse eingerichtet sind. Beide werden nur dann große Erfolge zu verzeichnen haben, wenn sie das Publikum durch geschickte, kunstgerechte Arbeit zu fesseln vermögen. Die Preise, die sie dann fordern dürfen, können für ihre Produkte dann schon »Liebhaberpreise« sein.

[912] 913. Verschiedene Berufsarten. In der Landwirtschaft bethätigte sich die Frau von jeher als Gärtnerin. Doch sorgen jetzt einige Schulen, wie die »Haushaltungs- und Gartenbauschule für Mädchen gebildeter Stände« in Friedrichshafen am Bodensee und die »wirtschaftliche Frauenschule« in Nieder-Fleiden bei Homberg a.d. Ohm für die sachgemäße Ausbildung und Erwerbung aller notwendigen Fachkenntnisse.

Auch als Bienenzüchterin, Meierin oder Milchwirtschafterin und Geflügelzüchterin kann die Frau bei praktischem Blick und gewissenhafter Arbeit gute Erfolge erzielen.

Die Photographin wird gern beschäftigt als Assistentin, Retoucheurin und Empfangsdame in großen Ateliers. Zur Ausbildung ist ein einjähriger Lehrkursus nötig, wie ihn der Letteverein in Berlin eingeführt hat. Die Photographin kann, wenn sie die Kenntnisse einer Buchhalterin besitzt oder als Empfangsdame auch fremde Sprachen beherrscht, monatlich bis zu 180 Mark verdienen.

Zur Aufsicht in Frauengefängnissen werden selbstverständlich auch Frauen angestellt, die von einfachen Aufseherinnen zu Oberaufseherinnen, Hausmüttern und, nach neuerlichen Verfügungen, auch zu Strafanstaltsoberinnen aufrücken können. Der Beruf ist sehr schwer und eignet sich nur für ruhige, energische und geduldige Frauen. Die Ausbildung, ohne welche keine Frau mehr angestellt wird, dauert ungefähr vier Monate. Die Bezahlung ist eine recht gute, erreicht allmählich die Höhe von 900 Mark, wozu eventuell noch eine Wohnungsentschädigung tritt, deren Umfang sich nach den Preisen der Stadt richtet. Doch erfordert dieser Beruf viel Selbstüberwindung und Aufopferung, fast noch mehr als der einer Diakonissin, ist also nur den Damen und Frauen zu raten, die Neigung zu dem verantwortlichen und mühseligen Amt haben.

Als Kochfrau und Servier- oder Aufwartefrau hat sich die Frau schon lange ihr Brot verdient. Koch- und Haushaltungsschulen sorgen jetzt für eine gründliche Ausbildung in diesen Berufsarten und gerade für ein Mädchen besserer Stände ist das Amt der Kochfrau, die in der Küche unumschränkte Gebieterin und ihre eigne Herrin ist, durchaus angenehm. Kommt sie doch mit niemand außer dem Dienstpersonal in Berührung. Oberköchinnen und Wirtschafterinnen in Hotels und ländlichen Haushaltungen sind sehr gesucht und werden vortrefflich bezahlt.

Allerlei kleine Nebenzweige haben sich der Frau in Amerika und England eröffnet. Mädchen gebildeter Stände erbieten sich z.B. Zum Decken und Arrangieren der Tafel, oder zum Aufräumen und Schmücken der Räume zu Gesellschaften. Ebenso übernehmen sie das Packen und Ordnen der Koffer für Reisen oder das Instandhalten der Garderobe eines größeren Haushaltes. Die Abnahme all dieser Sorgen erleichtert der Hausfrau das Leben und sicher übergiebt man gerade feineren und gebildeteren Damen lieber diese Aemter, die ja in die Mysterien des Haushaltes einweihen, als gewöhnlichen Dienstboten. Auch als Klavierspielerin für kleine Tanzfeste im Hause wird die Frau jetzt gesucht, aber vorläufig geringer bezahlt als der Klavierspieler.

[913] 914. Lohnverhältnisse. Daß Fraueuarbeit auf fast allen Gebieten geringer bezahlt wird, als Männerarbeit, ist eine Thatsache, die sich durch den Umstand erklärt, daß die Leistungen der Frau wegen ihrer schwächeren Kräfte eben beim besten Willen nicht gleichen Schritt mit den Leistungen der männlichen Arbeiter zu halten vermögen. Daß aber dieser Unter schied mehr und mehr verschwinde, muß das eifrigste Bestreben aller Frauen sein. Auch hier kann jede einzelne in ihrem Kreise bessernd wirken, indem sie nicht die Löhne der Waschfrau, der Näherin oder der anderen Frauen, die zu ihr in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, zu drücken sucht, sondern gern für die oft so schwere und anstrengende Arbeit entsprechenden Lohn zahlt. Am schlechtesten von allen werden noch immer die Stickerinnen, die Klöpplerinnen u.s.w. bezahlt. Die Preise für fertige Handarbeiten in den Läden sind trotz der hohen Provision der Verkäufer nicht groß – und die armen Arbeiterinnen bekommen wohl nur ein Viertel der Summe! Es ist in die Hand jeder Frau gelegt, in allen diesen Dingen zu helfen und zu reformieren, und sei es auch nur, daß sie sich versagt, der Fischfrau oder Gemüsehändlerin den Groschen abzuhandeln, der für sie nichts – für jene den Vorteil bedeutet.

[914] 915. Selbständigkeit. Welchen Beruf sich das alleinstehende Mädchen auch wählen wird, sie muß in jedem ihre Stellung sich selbst schaffen. Mögen ihr Protektion, Empfehlungen oder gute Zeugnisse leicht zu einem mehr oder weniger einträglichen Posten verholfen haben, durch ihre Leistungen wie durch ihr Benehmen muß sie sich ihre Position bewahren. Für ein sehr junges Mädchen ist es gewiß nicht leicht, Vorgesetzten und männlichen Kollegen gegenüber immer den richtigen Ton zu treffen. Ebenso oft, wie sie Dreistigkeiten zurückzuweisen haben wird, wird sie auch darauf bedacht sein müssen, sich nicht demütigen zu lassen oder schlechter Behandlung energisch entgegenzutreten. Das Lehrgeld, welches das alleinstehende Mädchen in dieser Beziehung zu zahlen hat, wird kaum Einer erspart bleiben und manch bittere oder verzweiflungsvolle Thräne mag fließen, bis in dem Mädchen die Erkenntnis wach geworden ist, daß nur äußerste Selbstbeherrschung, Ruhe und Energie ihr Anerkennung und Achtung verschaffen können. Auch aus ihrem Umgang, ihrer Art, sich zu kleiden, und dem Hause, das sie bewohnt, wird man Rückschlüsse auf ihren Charakter und ihr Leben ziehen, und dem alleinstehenden Mädchen kann nicht Vorsicht genug geraten werden bei der Wahl ihrer Bekanntschaften und Freunde. Ebenso sollte ein Mädchen in abhängiger und dienender Stellung sich möglichst einfach kleiden und alles Auffällige in Farbe und Schnitt vermeiden. Kommt ein Mädchen in eine fremde Stadt, um dort eine Stellung anzutreten, so wird sicherlich ihr Chef oder sonst ein Vorgesetzter ihr raten können, bei wem sie Wohnung nehmen soll. Uebrigens sind jetzt auch fast in jeder Stadt Vereine, die alleinstehenden oder gar stellungslosen Mädchen raten und helfen. Am ratsamsten für ein Mädchen ist es immer, in einer Familienpension Aufenthalt zu nehmen.

[915] 916. Das französische und englische Mädchen. Im Verhältnis zu englischen und amerikanischen Mädchen ist die deutsche noch sehr unselbstständig und unsicher. Das überaus Fertige und Selbstbewußte der Engländerin scheint uns oft übertrieben und unsympathisch. Für Mädchen aber, die sich allein durch das Leben helfen müssen, ist diese Ungeniertheit und Unbefangenheit ein großer Vorteil. Die Französin und die Italienerin freilich, die ihre ganze Jugend im Schutz hoher Klostermauern verbringen und kaum in den Ferien etwas mehr Freiheit daheim oder in einem Badeort genießen, sind noch bedeutend unselbständiger als die Deutsche. Die herrschenden Sitten verhindern es vorläufig noch vollständig, daß auch sie etwas mehr freien Willen erlangen. Das aus der Klostereinsamkeit ins Elternhaus zurückgekehrte junge Mädchen bleibt auch hier unter derselben ängstlichen Ueberwachung und Bevormundung. Daß eine junge Französin einen Schritt allein auf die Straße machen sollte, ohne Begleitung einer Ehrendame, der Mutter oder einer älteren Verwandten, ist eine Unmöglichkeit, ebenso daß sie allein ein Theater oder ein Konzert besucht oder eine Reise ohne Begleitung oder unter dem Schutz einer älteren Dame macht. Das junge Mädchen wird überhaupt nicht an vielen Vergnügungen und Festen vor der Ehe teilnehmen. Sie verläßt das Kloster erst mit 17 oder 18 Jahren und schon bald sehen Eltern und Verwandte nach einer passenden Partie für sie aus. Sie selbst mag mit dem Zukünftigen noch kaum ein Wort gewechselt haben, so hat er nach den durch Verwandte oder Freunde eingeleiteten Präliminarien schon das Recht, ihr seine Huldigungen darzubringen. Allerdings geschehen sie in zurückhaltender, taktvoller Weise und jedes Wort, jeder Blick, den er mit der Erwählten wechselt, werden von der anwesenden Verwandtschaft kontrolliert. Die strenge Zurückhaltung von beiden Seiten muß bis zum Hochzeitstage bewahrt werden. Mag man auch die oft taktlose Intimität und Zärtlichkeit junger Brautleute bei uns mit Recht verurteilen, es wird den künftigen Eheleuten doch etwas mehr Gelegenheit geboten sich kennen zu lernen, als in Frankreich, wo die Verlobung sich ganz auf die Festsetzung der geschäftlichen Dinge beschränkt und sich die Verlobten nur unter der ängstlichen Aufrechterhaltung eines steifen Ceremoniells begegnen und sprechen. Daß die geschäftlichen Angelegenheiten genau geregelt werden, ist allerdings ein großer Vorteil und erspart beiden Teilen jede Enttäuschung. Außerdem ist es dem Manne eben durch die ceremonielle, allen Fremden verschwiegene Annäherung erleichtert, die Beziehungen sofort wieder abzubrechen, wenn ihn die Mitgift nicht befriedigt. In dieser Beziehung wäre es höchst wünschenswert, daß auch bei uns jede falsche Scham beiseite gelassen und die Geldangelegenheit eingehend und kontraktlich geregelt würde. Das französische Mädchen ist aber, wenn auch die Verlobung nicht wie bei uns öffentlich verkündet wird, durch die Annahme des »anneau«, des Verlobungsringes, gebunden. Sie hält sich möglichst von jeder Geselligkeit fern und besucht auch nicht das intimste Fest ohne den Verlobten, mit dem sie doch nur ganz förmlich reden darf. Die Verlobung zu lösen, dazu wird sich die Familie nur bei ganz besonderen Anlässen entschließen. Ganz entgegensetzt denkt man in diesem Punkt in England und Amerika. Zwar wird die Verlobung auch nicht offiziell mitgeteilt, sondern nur den nächsten Freunden gelegentlich verkündet, aber die Engländerin hält sich durch das Verlöbnis, das allerdings dem Verlobten auch nicht das Recht zur geringsten Vertraulichkeit giebt, durchaus nicht gebunden. Sie »flirtet« ruhig weiter, verkehrt in ungeniertester Weise mit ihren Freunden und löst die Verlobung auf, sobald ihr irgend etwas im Benehmen ihres Verlobten oder an seiner Stellung nicht gefällt. Natürlich hat der Mann der Verlobten gegenüber dieselbe Freiheit. Das englische Mädchen, das sich weder ängstlich behüten läßt, noch in klösterlicher Abgeschlossenheit aufwächst, ist körperlich stark durch viele Leibesübungen und Sport und ebenso gesund in all ihren Anschauungen und Gefühlsregungen. Sie ist gleich weit entfernt von Romantik wie von allem, was nicht mehr »ladylike« in Benehmen oder Auffassung wäre. So wird sie die große Freiheit, die man ihr läßt, kaum je mißbrauchen. Sie ist sich selbst der beste Schutz, weiß ganz genau, wie weit sie in ihrer Intimität mit Herren gehen darf, und zwingt durch ihr ruhiges und sicheres Auftreten alle, ihr mit der nötigen Achtung entgegenzukommen.

[916] 917. Das »späte« Mädchen. Die Hoffnung auf eine glückliche Ehe wird den meisten Mädchen doch immer die schönste bleiben und ihr werden sie gern alle Träume von Ehrgeiz und Selbständigkeit opfern. Wohl nur wenige werden ganz im selbstgewählten Beruf aufgehen, ohne je den Gedanken oder den Wunsch, von einem Manne als Frau begehrt zu werden, gefühlt zu haben. Ebenso gering werden die Ausnahmen derjenigen sein, die niemals liebten, oder nie eine kleine Enttäuschung in Herzensangelegenheiten erlitten. Daß »späte« junge Mädchen den Groll über das Unbegehrtsein schlecht verbergen können und sich und den Ihren das Leben durch Launen und Empfindeleien verbittern, liegt daran, daß sie eben zu viel freie Zeit haben und durch keine gründliche Beschäftigung von ihren Grübeleien abgezogen werden. Gewiß ist die Lage des »späten« jungen Mädchens oft drückend und wird durch geheime oder offene Spöttereien taktloser Menschen über die »alte Jungfer« noch verschlechtert. Ein verständiges Mädchen sollte aber eines Tages den Mut finden, sich fortan selbst zu den »Aelteren«zu zählen und keine thörichten Ansprüche an Huldigungen mehr stellen. Nur das »ewig junge« Mädchen kann trotz übriger guter Eigenschaften lächerlich wirken. Ein unverheiratetes Mädchen ist sonst ein Segen in jeder Familie und kann sich durch liebenswürdige und praktische Eigenschaften bei alt und jung geradezu unentbehrlich machen. Wenn sie versucht, ihren Platz gut auszufüllen, so wird sie nie mehr das Gefühl der Unbefriedigung haben, selbst nicht, wenn sie sich nicht irgend einem speziellen Beruf widmet, sondern nach besten Kräften bestrebt ist, der Hausfrau zu helfen, die Wirtschaft zu führen, kranke oder alte Leute zu pflegen, oder Kinder zu erziehen. Sie darf sich nur selbst nicht überflüssig vorkommen, noch das Amt, das sie verwaltet, zu leicht nehmen.

Das ältere Mädchen soll vermeiden, eine lächerliche Zimperlichkeit und übertriebene Prüderie an den Tag zu legen, wie auch burschikos und taktlos zu werden. Nur zu gern nennt man Mädchen, die bestrebt sind, Studentenmanieren nachzuahmen und sich möglichst frei und ungeniert zu benehmen: »emancipiert«.

Wenn solche Mädchen erwarten, daß man sie nur ihres unangenehmen Auftretens wegen zu den Emancipierten zählen soll, so müssen sie sich klar machen, daß die Leute, die sie deshalb so nennen, den Ausdruck »Emancipation« nicht verstehen. Emancipation heißt: Freilassung aus Abhängigkeitsverhältnissen. Der Nebenbegriff des übertrieben Freien ist erst später durch das der Sache schadende Benehmen übereifriger Frauen hineingedeutet worden.

Daß Frauen die schlechten Eigenschaften der Männer nachahmen sollen, ist niemals der Zweck der Emancipation gewesen.

[917] 918. Die Witwe und die geschiedene Frau. »Von Freunden in der Not, gehn hundert auf ein Lot.« Die Wahrheit des alten Wortes wird die Witwe an sich erfahren. Die geschäftlich unkundige Frau wird oft die größten Enttäuschungen erleben, wenn sie Verwandte oder Freunde um Regelung geschäftlicher Angelegenheiten bittet. In Geldsachen hört bei den meisten Menschen die Freundschaft auf, und Witwen und Waisen betrügen, oder wenigstens aus ihrer Unerfahrenheit einen Vorteil ziehen, das passiert so häufig, daß der Frau nicht dringend genug geraten werden kann, sich, unbekümmert um verwandtschaftliche Rücksichten, sofort nach dem Tode des Mannes einen Rechtsbeistand zu nehmen, der die Regulierung der Hinterlassenschaft, eventuell die Auflösung des Geschäftes, den Verkauf des Hauses u.s.w. besorgt. Sind Kinder vorhanden, so wird ohnehin gleich eine Vormundschaft eingesetzt, deren Ueberwachung wieder um durch einen Gegenvormund geschieht. – Die Sitte verlangt, daß eine Witwe sich lange von jeder Geselligkeit fernhält, mindestens ein Jahr lang tiefe Trauer trägt und sich während dieser Zeit nicht an öffentlichen Vergnügungsorten zeigt. Dienstboten in einem Trauerhause werden gleichfalls schwarz gekleidet. Männliche Dienstboten tragen Flor um den Hut und über blanken Tressen.

Die Stellung für die geschiedene Frau ist noch bedeutend schwerer, als die für die Witwe. Nach dem Wort »Schuld ist auf beiden Seiten« wird man ihr anfangs mit viel Mißtrauen begegnen und ihr Leben, sei sie nun unabhängig oder gezwungen, sich auf irgend eine Weise ihr Brot zu verdienen, argwöhnisch beobachten. Sie thut daher gut, den Schein zu meiden und daran zu denken, möglichst wenig Anlaß zum Gerede zu geben. Damit soll nicht gesagt sein, daß sie sich ängstlich von aller Welt abschließen müsse. Nur zu leicht aber würde jeder Nachrede geglaubt werden, immer mit dem Hinweis: »Sie ist ja geschieden – daran wird sie also auch nicht ganz unschuldig sein!« Das ist auch kaum anzunehmen. Denn jemand, der in unangenehmen häßlichen oder traurigen Verhältnissen leben muß, wird selten soviel klares Urteil, soviel Besonnenheit und Leidenschaftslosigkeit bewahren können, um immer und bei jeder Gelegenheit das Alleinrichtige oder Gute zu thun. Aus den Fehlern, die eine Frau in schwerer Lage begeht und unter denen sie meistens noch zu büßen haben wird, sollte man nicht noch eine Waffe gegen sie schmieden. »Alles begreifen heißt alles verzeihen« – und es ist weder christlich noch vornehm, sich naserümpfend schon deshalb von einer Frau abzuwenden, weil sie geschieden ist. Wieviel ehrenhafter ist es nicht, eine Gemeinschaft zu lösen, unter der beide Teile unglücklich sind, als aus Bequemlichkeit oder gar aus materiellen Rücksichten die Ehe fortbestehen zu lassen! Und ganz ohne Ueberlegung, nur aus Leichtsinn oder Laune, wird wohl keine Frau ihre Ehe scheiden lassen.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 892-918.
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