III. Die außereuropäischen Orden

[1112] 1113. Die außereuropäischen Orden: Brasilien: »Crupeiro«, »Orden d'Aviz«, »Orden des Columbus«. – China: »Orden des doppelten Drachen«. – Hawaii: »Verdienstorden Kamehamehas I«, »Orden Kalakauas I«, »Verdienstorden der Krone von Hawaii«, »Kapiolaniorden«, »Orden des Sterns von Oceanien«. – Honduras: »Ritterorden von Sante Rosa«. – Japan: »Ehrysanthemumorden«, »Paullownia Sonnenorden 1. Klasse«, »Orden der aufgehenden Sonne«, »Orden des Spiegels«, »Verdienstorden der goldenen Weihe«, »Kronenorden«, »Rettungsmedaille«, »Dekoration der Kaiserlich Japanischen Gesellschaft vom roten Kreuz«, »Kaiserlich Japanische Erinnerungsmedaille«. – Johore: »Familienorden des Sultans von Johore«. – Kambodscha: »Orden von Kambodscha«. – Kongostaat: »Orden des afrikanischen Sterns«, »Königlicher Orden des Löwen«, »Dienststern des Kongostaates«. – Liberia: »Wohlthätigkeitsorden der afrikanischen Befreiung«. – Nicaragua: »Amerikanischer Orden von San Juan«. – Nordamerika: »Rettungsmedaille«. – Persien: »Aliorden«, »Löwen und Sonnenorden«, »Neschane-Afteb« (Damenorden), »Medaille für Kunst und Wissen schaft«. – Siam: »Der heilige Orden«, »Der Orden Maha Chakri«, »Familienorden«, »Orden des Weißem Elefanten«, »Orden der Siamesischen Krone«, »Medaille für Gelehrte und Künstler«, »die Dusch-Mala-Medaille«. – Tunis: »Husseinite-Orden«, »Ached el Aman«, »Nischan el Iftikhar«. – Venezuela: »Orden der Büste Bolivars«. – Zanzibar: »Orden vom strahlenden Stern«.

Nach dieser Zusammenstellung ist der erbliche Adel verbunden mit der Verleihung des »Schwarzen Adlerordens«, des Großkreuzes des »Sachsen-Ernestinischen Hausordens« und des päpstlichen Piusordens I. Klasse (nur auf die Söhne erblich). – Der persönliche Adel ist verbunden mit der Verleihung des bayerischen »Max-Joseph-Ordens«, des »Verdienstordens der Bayerischen Krone«, des »Ordens der Württembergischen Krone«, des »Württembergischen Militärverdienstordens«, des päpstlichen »Pius-Ordens« II. Klasse, des »Ordens der Eisernen Krone« (Oesterreich) und des spanischen Ordens »Isabellas der Katholischen«.

[1113] 1114. Besondere Auszeichnungen für Kunst und Wissenschaft haben: Anhalt, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Preußen, Königreich Sachsen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Oesterreich, Rumänien, Persien, Japan.

[1114] 1115. Bewerbungen um Orden sind in Deutsch land, wie schon eingangs gesagt, durchaus unstatthaft. Bemühungen in diesem Sinne sind, wie uns versichert wird, dennoch überaus rege, und in den meisten Ländern hat sich infolgedessen die Praxis aufgedrängt, solche Gesuche überhaupt nicht zu beantworten, sondern stillschweigend dem Kanzleipapierkorb anzuvertrauen. Vielfach auch äußern sich solche Gesuche verblümt – in der Widmung bezw. Einsendung litterarischer, künstlerischer oder gewerblicher Leistungen an die betreffenden Souveräne. Und Bemühungen dieser Art sind – sofern nicht, wie das von einzelnen Fürsten grundsätzlich beobachtet wird, die Ablehnung der Widmung bezw. des Geschenks erfolgt – hie und da von Erfolg. Nicht etwa, daß auf jede Sendung alsbald ein Orden erteilt werbe. Es muß schon als Auszeichnung betrachtet werden, wenn überhaupt eine Antwort in dankender Form erfolgt. Oft erst nach Jahren wiederholter Bethätigung loyaler und anhänglicher Gesinnung wird dann ein Orden verliehen.

Direkt bewerben, und unter Erfüllung aller statutarischen Bedingungen mit Erfolg, kann man sich in Deutschland nur um den Johanniter- und den Malteserorden (Bedingungen stehe in dem Abschnitt über geistliche Orden), in Oesterreich um den »Deutsch-Ritter-Orden« und die diesem Orden affiliierten Marianer- Herren- und Damenkreuze (Behörde: Kanzlei des Deutsch-Ritterordens in Wien, Graf Orsini-Ro senberg); auch der päpstliche »Orden vom heiligen Grabe« wird auf Bewerbung verliehen und zwar an alle, welche ein bischöfliches Attest über ihre gutkatholische Religionsführung und darüber beibringen, daß sie more nobilium leben können. Die materielle Zuwendung an das Patriarchat vom heiligen Grabe in Jerusalem beträgt 1000 Francs. Japan verleiht die für unsere Begriffe ungeheuer kostspielige »Kaiserliche Rote Kreuzmedaille« gegen Entgelt. Es sind für die erste Klasse, wenn wir nicht irren, gegen 2000 Mark zu entrichten.

[1115] 1116. Das Tragen von Orden ist – abgesehen von den speziellen Vorschriften über die Reihenfolge, wie wir sie bei den preußischen Orden aufgeführt – Sache gesellschaftlicher Usance und nicht zum wenigsten auch Takt- und Geschmackssache. Man kann leicht das Gegenteil des Eindrucks erzielen, den man wünscht, wenn man sich bei jeder Gelegenheit mit seinen Dekorationen behängt. Es kann als Grundsatz festgestellt werden, daß nur bei allen offiziellen Festen bezw. Feierlichkeiten, Empfängen etc. alle Orden angelegt werden. Der auf äußeren Prunk stets versessene Franzose geht mit allen Orden sogar in die Oper, und er erscheint auch bei allen den Gelegenheiten komplett dekoriert, wo der Deutsche sich mit den überaus praktischen Miniaturen oder einem Ordensbande bezw. einer Rosette im Knopfloch genug sein läßt, wie z.B. bei Familienfestlichkeiten, Privatbällen, Konzerten etc. Militärpersonen bedienen sich, auch in Civil, der Ordensschnalle, auf welcher von links nach rechts erst die einheimischen Dekorationen, dann die anderen deutschen, dann die sonstigen europäischen und schließlich die exotischen aufgereiht sind. Die gewöhnlichste einheimische Erinnerungsmedaille rangiert unbedingt vor den hohen fremden Orden. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn man beispielsweise von dem Souverän des fremden Landes empfangen wird, dessen Dekoration man besitzt. Aber auch da ist die Ausnahme nicht gerade geboten. Civilpersonen arrangieren ihre Auszeichnungen für gewöhnlich von oben nach unten an der linken Frackklappe entlang, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie Militärs.

Das Band der Großkreuze wird, von der linken Schulter zur rechten Hüfte gehend, über der Weste, aber unter dem Frack in der Weise getragen, daß das Kleinod rechts hervorschaut. Die zu den Großkreuzen gehörigen Sterne werden – abgesehen von wenigen Ausnahmen – auf die linke Brust geheftet in der Weise, daß wiederum die einheimische Dekoration über der ausländischen steht. Dasselbe gilt von den Komthur- bezw. Kommandeursternen, deren Kleinod am Halse unter Beobachtung der gleichen Rücksicht auf die einheimische Auszeichnung getragen wirb. Gewöhnlich knüpft man die Halsbänder unter den weißen Shlips, was sich aus praktischen und Schönheitsrücksichten empfiehlt. Die Offizierkreuze werden wegen der bei auswärtigen Dekorationen durchweg gebräuchlichen Rosette auf dem Baude stets auf der Brust getragen, die Ritterkreuze auch im Knopfloch. Die Anordnung des Bandes am Orden bleibt dem Ermessen und dem Geschmacke des einzelnen überlassen. Sehr praktisch ist die österreichische Einrichtung.

In den meisten deutschen Ländern unterliegt die Annahme und das Tragen auswärtiger Orden der Genehmigung des Landesfürsten, unter welchem der Beliehene staatsangehörig ist.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 1112-1116.
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