Besuche und Besuchskarten.

[236] »Wie langweilig – ich muß heute Besuche machen!« seufzt Frau von X., indem sie den mit Regen drohenden, sehr wenig zum Ausgehen einladenden Himmel betrachtet.

»Wie langweilig, – ich hätte die Arbeit so gern heute fertig gemacht!« seufzt Frau von Z., als ihr der Besuch der Frau von X. gemeldet wird.

Ja, es ist im allgemeinen langweilig, Besuche zu machen und zu empfangen, und doch kann man beides nicht vermeiden, wenn man in der Gesellschaft lebt. Es ist dies eine der Pflichten, die sie uns auferlegt, und die wir bei Strafe der Ausweisung erfüllen müssen.

Der Besuch, d.h. der Anstandsbesuch oder die »Visite«, wie man früher sagte, um diesen kurzen Besuch von anderen längeren zu unterscheiden, hat den Zweck, die Beziehungen zwischen Personen, die gesellig miteinander verkehren, aufrecht zu erhalten und bei besonderen Gelegenheiten sich gegenseitig seine Teilnahme auszusprechen. Während des Winters trifft man sich in Gesellschaften, ladet einander ein; im Sommer würde man sich fast fremd werden, wenn man nicht von Zeit zu Zeit bei einander vorspräche. Man erkundigt sich dann nach dem Ergehen des andern, nach seiner Familie: so wird der gegenseitige Verkehr nicht ganz abgebrochen.

Wie schon früher erwähnt, haben wir auch bei besonderen Ereignissen in der Familie unserer Bekannten ihnen einen Besuch abzustatten. Nach der Geburt eines Kindes, nach einer Konfirmation, einer Verlobung oder Hochzeit eilt man, den Betreffenden seine Glückwünsche auszusprechen; bei Krankheiten, bei Todesfällen bezeigt man seine Teilnahme; also, um die noch üblichen Fremdwörter zu erwähnen:[237] man gratuliert bei freudigen, kondoliert bei traurigen Veranlassungen.

Aber auch außerdem gibt es im gesellschaftlichen Leben noch viele Gelegenheiten zu Besuchen. Der junge Mann, das junge Mädchen, welche in die Gesellschaft eintreten, haben alle Bekannten ihrer Familie aufzusuchen, – das letztere in Begleitung der Mutter; das Brautpaar, die jungen Ehegatten statten Besuche ab, wie wir das bei Besprechung der Hochzeit etc. schon bemerkt haben. Schwieriger gestaltet sich diese gesellige Pflicht, wenn eine Familie an einen andern Ort verzogen ist. In England besuchen die Einheimischen zuerst die Fremden, welche sich in ihrer Stadt, ihrer Gegend (wenn es auf dem Lande ist) niederlassen, eine Zuvorkommenheit, die der Neuangekommene sehr angenehm empfindet. Bei uns ist das umgekehrt. Der Fremde hat in solchem Falle den ersten Besuch zu erstatten und muß dabei sehr vorsichtig zu Werke gehen. Welche von den Familien des Ortes zu der seinen passen, ob ihnen sein Umgang wünschenswert erscheint – das sind Fragen, die der erst kurze Zeit in einem Orte Wohnende schwer beantworten kann. Er thut deshalb gut, sich damit nicht zu übereilen. Ist er Beamter, Offizier, so hat er selbstverständlich seine Vorgesetzten, seine Berufsgenossen zu besuchen; diese werden den ersten Umgangskreis der Familie bilden, der sich von da aus erweitert. Wo aber solche Beziehungen fehlen, thut man gut, sich anfangs auf die wenigen Bekannten zu beschränken, die man an dem Orte hat; bei ihnen findet man dann wohl Gelegenheit zu weiteren Anknüpfungen.

Die Aufforderung zu dem Besuch geht da wieder von oben nach unten, d.h. die Person, welche eine gesellschaftliche Stellung einnimmt, fordert den oder die, welche in Alter, Stand oder Rang unter ihr stehen, auf, sie zu[238] besuchen, oder, um sich einer liebenswürdigeren Form zu bedienen, sie bittet um die Erlaubnis, sie besuchen zu dürfen. Neuangekommene, welche bei allen möglichen Menschen, deren Umgang ihnen wünschenswert scheint, Besuch machen, setzen sich der Unannehmlichkeit aus, für zudringlich gehalten und demgemäß behandelt zu werden.

Nach einer empfangenen Einladung stattet man einen Dankbesuch ab, ob man dieselbe angenommen hat oder nicht, und zwar wo möglich innerhalb der nächsten acht Tage nach der Gesellschaft. Junge Leute besonders sollten diese Höflichkeit nie versäumen; älteren Damen oder viel beschäftigten Personen wird sie schon eher erlassen. Hält sich jemand bei dem Eingeladenen etwa gerade als Gast auf und wird infolgedessen, obwohl dem Einladenden fremd, mit zu der Gesellschaft gebeten, so hat er natürlich vorher einen Besuch zu machen; ebenso wie einem jungen Mädchen, das von einer Dame »bemuttert« wird, diese Pflicht aufliegt. Eine derartige Freundlichkeit annehmen, ohne dafür vorher persönlich seinen Dank auszusprechen, zeugt von großer Unkenntnis der geselligen Formen.

Die beliebteste Zeit für Anstandsbesuche ist die von halb zwölf bis ein Uhr. Später als ein Uhr zu kommen ist rücksichtslos, da diese Stunde fast überall in Deutschland die des Mittagessens ist. Wo dieses später fällt, wie in Berlin und Hamburg, richtet sich die Besuchszeit natürlich danach. Nähere Bekannte kann man auch nachmittags, etwa zwischen drei und fünf Uhr, aufsuchen.

Was die Besuchstoilette betrifft, so ist die selbe wie bei einem Spaziergang, also kurzes Kleid mit dazu passendem Umhang, Hut und Handschuhen. Den runden Hut tragen nur ganz junge Mädchen bei Besuchen; von etwa fünfundzwanzig Jahren an ist der Capothut weit passender dafür. Dabei können wir nicht umhin, die Unsitte zu[239] rügen, welche sich bei uns eingeschlichen hat, den Schleier, respective das bis an die Nasenspitze reichende Läppchen Tüll während eines Besuches nicht vom Gesicht zu entfernen, so daß die Dame gewissermaßen mit herabgelassenem, wenn auch durchsichtigem Visier zu uns spricht. Die Ursache dieses Gebrauchs liegt wohl in der sorgfältigen Weise, wie man das Stückchen Flor stramm über das Gesicht gezogen und befestigt hat; aber ganz abgesehen davon, daß diese Tracht den Augen höchst nachteilig ist, erscheint sie jedem Unbefangenen entschieden unhöflich, und wir fühlen uns einer so verhüllten Dame gegenüber stets versucht, zu bitten, sie möge doch das Visier zurückschlagen.

Den Regenschirm läßt man bei Besuchen auf dem Korridor stehen, den Sonnenschirm oder en tout cas dagegen kann man mit in das Empfangszimmer nehmen. Ist letzterer naß, so hat er auch draußen zu bleiben, ebenso wie die Ueberschuhe und der durchnäßte Regenmantel, dessen Berührung mit den gepolsterten oder auch nur polierten Möbeln jede Dame mit Recht als eine Rücksichtslosigkeit betrachten würde.


Besuche und Besuchskarten

Der Herr stattet seinen Besuch im dunkeln Oberrock und dunkeln – nicht schwarzen – Handschuhen ab. Der[240] Ueberzieher, Stock und Schirm sind nicht salonfähig, der Hut hingegen wird mit hineingenommen und entweder in der Hand behalten oder auf die Erde gestellt.

Die Person, welche den Besuch empfängt, hat ihrerseits dafür zu sorgen, daß der anmeldende Dienstbote die Formen beobachtet, welche wir angegeben haben1. Befindet sich die Hausherrin nicht in dem Empfangszimmer, so wird sie den Besuch möglichst kurze Zeit warten lassen, wird demselben ihre Freude aussprechen, ihn zu sehen und ihm einen bequemen Platz anbieten; denn während er sie erwartete, hat er sich zwar gesetzt, aber wahrscheinlich auf einen Stuhl, nicht auf das Sofa. Das letztere wird die Wirtin jeder Dame anbieten (glücklicherweise steht es jetzt nicht mehr eingeklemmt hinter dem Tische!), während sie selbst sich zu ihrer Linken setzt; einem Herrn wird sie stets nur einen Stuhl oder Sessel anweisen.

Es zeugt von liebenswürdiger Sorgsamkeit, wenn die Dame des Hauses darauf bedacht ist, daß die Besuchenden behaglich sitzen: nicht durch das Licht geblendet, nicht dem Ofen zu nahe; daß eine ältere Dame einen Fußschemel hat, auch ein Rückenkissen, bei den jetzt so breiten Sofapolstern. Einen Besuch im Winter in einem ungeheizten Zimmer zu empfangen, ist eine Rücksichtslosigkeit mehr noch gegen sich selbst, als gegen den Gast, der in seinen Umhüllungen die Kälte besser vertragen kann, als die Wirtin, aber sich natürlich möglichst beeilen muß, die letztere aus dieser unangenehmen Lage zu befreien.

Allzulang aber sollte man keinen Anstandsbesuch ausdehnen. Es ist doch immer ein Ceremoniell, das nicht zu viel von der Zeit des Besuchten wie des Besuchenden in Anspruch nehmen darf. Selbst wenn der erstere seine besonderen[241] Empfangstage und -Stunden hat, wo er speciell nur für diesen Zweck da ist, wird man gut thun, den Besuch nicht über die üblichen zwanzig bis dreißig Minuten auszudehnen, da auch die Besuchenden doppelt zahlreich sein werden. Beim Aufbrechen verabschiedet man sich zuerst von der Dame – resp. dem Herrn – des Hauses, dann von den übrigen anwesenden Personen, die sich sämtlich erheben. Der Scheidende hüte sich dann wohl, die Unterhaltung noch länger fortzusetzen, – eine besonders unter Damen sehr verbreitete Unart, – wodurch alle Anwesenden zu längerem Stehen genötigt werden. Man geht dann rückwärts schreitend nach der Thür, deren Klinke man so faßt, daß der Körper vor die Oeffnung, nicht vor die Thür zu stehen kommt. So kann man in der geöffneten Thür noch eine letzte Verbeugung machen, worauf man die Thür hinter sich schließt.

War der Besuch eine Dame, so wird die Frau vom Hause sie bis an die Thür des Korridors geleiten, die sie offen hält, bis jene ihren Blicken entschwunden ist. Einen Herrn begleitet sie stets nur bis zur Thür des Salons. Er hat meistens den Ueberzieher im Vorplatz abgelegt, und es ist für beide Teile nur peinlich, wenn sie dabei steht, während er, natürlich in größter Eile, ihn anzieht. Bleibt noch ein Besuch im Salon zurück, so geleitet die Empfangende jeden Scheidenden, ob Herr oder Dame, nur bis zur Zimmerthür. In höheren Kreisen ist dies überhaupt gebräuchlich; der Diener ist dann, sowie die Salonthür sich öffnet, bei der Hand, um dem sich Entfernenden das Geleite zu geben und etwaige Hilfe zu leisten. Wir finden diese Form für beide Teile angenehmer, und würden sie gern überall eingeführt sehen. Hat die Hausfrau auch keinen Diener zur Verfügung, so doch eine Dienerin, der sie durch Schellen das Zeichen geben kann, den Besuch zu geleiten. Natürlich gäbe es auch hier Ausnahmen: einer Dame, die sie besonders[242] ehren will, oder die ihr durch ihren Besuch eine besondere Ehre erwiesen hat, wird sie immer selbst das Geleite geben. – Ein Herr hat einer ihn besuchenden Dame gegenüber natürlich stets diese Pflicht.

Wie schon eingangs erwähnt, kommt ein Besuch nicht immer gelegen. Wir haben z.B. eine Verabredung für fünf Uhr; aber eine halbe Stunde vorher kommt eine Bekannte, und während wir eine gleichgültige Unterhaltung mit ihr führen, berechnen wir, daß wir unser Versprechen nun nicht halten können. Was da thun? Sollen wir unhöflich sein gegen den Besuch, oder gegen den, der vergebens auf uns wartet? ... Wir meinen, bei guten Bekannten können wir unbedingt die Wahrheit sagen, wobei wir vielleicht betonen, daß wir einem so guten Freunde gegenüber den Mut dazu hätten. Keine vernünftige Person wird das übel nehmen. Wir machen ihr dann bald nachher einen Besuch oder laden sie ein, um zu zeigen, daß uns der Verkehr mit ihr wirklich wert ist; zugleich aber haben wir das Beispiel einer Offenheit gegeben, die in unseren geselligen Beziehungen nur allzu oft fehlt.

Ein Besuch erfordert einen Gegenbesuch, es sei denn, er habe einen geschäftlichen Zweck gehabt, oder der Besuchte sei an Rang, Stand, Alter dem Besuchenden weit überlegen, in welchem Fall letzterer keinen Gegenbesuch verlangen kann. Dennoch kommt es nicht selten vor, daß Personen, die uns wegen einer geschäftlichen Angelegenheit aufgesucht haben, sich verabschieden mit der Bitte, sie doch nun auch einmal zu besuchen. Das ist stets eine Taktlosigkeit. Der Besuchte hat, falls er ferneren Umgang wünscht, zu bitten, ihn auch einmal ohne geschäftliche Veranlassung aufzusuchen; nie aber liegt in einem geschäftlichen Besuch Veranlassung zu gesellschaftlichem Verkehr.

Zuweilen macht jemand einem Bekannten einen Besuch,[243] um eine Gefälligkeit zu erbitten, gibt sich aber den Anschein, als führe nur der Wunsch, jenen zu sehen, ihn zu ihm. Nur gelegentlich, wie zufällig, leitet er dann das Gespräch auf das fragliche Thema und bringt sein Gesuch an. Das ist eine Unwahrheit, die sich meistens rächt, denn »man merkt die Absicht und man ist verstimmt«. Besser ist es in solchem Fall, offen mit dem Zweck des Besuchs hervorzutreten und bald darauf einen solchen wirklich in nur freundschaftlicher Absicht zu machen.

Eine Dame braucht den Besuch eines alleinstehenden Herrn nie zu erwidern, also z.B. nicht den des Bräutigams einer Freundin, der sie mit dieser besucht hat2. Auch ist eine alte Dame einem jungen Mädchen gegenüber nicht dazu verpflichtet; in beiden Fällen ist es am einfachsten, für die empfangene Höflichkeit durch eine Einladung zu danken.

Ob wir denjenigen, welchem unser Besuch zugedacht war, zu Hause treffen oder nicht, ist gleich, die erwiesene Artigkeit bleibt dieselbe. Nur dürfen wir in letzterem Fall nicht versäumen eine Besuchskarte abzugeben. (Da man die französische »Visite« hat fallen lassen, so darf man ja wohl auch die »Visitenkarte« durch die »Besuchskarte« ersetzen!) Ohne eine solche sollte man keinen Besuch machen, da man sich auf das Gedächtnis der Dienstboten nicht verlassen kann. – Man fertigt dieselben jetzt meist aus weißem, gelblichem oder bläulichem glanzlosen Papier ohne Goldschnitt oder sonstige Verzierungen an, für Herren etwas größer, als für Damen. In größeren Städten fügt man dem Namen auch die Adresse bei, die dann in der linken unteren Ecke steht; Herren setzen natürlich auch ihren Titel, also z.B.:


Besuche und Besuchskarten

[244] oder


Besuche und Besuchskarten

Es ist sehr zweckmäßig, bei einem ersten Besuch seine Karte hinein zu senden, da der Herr oder die Dame des Hauses dadurch besser orientiert wird, als durch die oft ungenaue mündliche Meldung des Dienstboten. Wo die Karte zwei Titel enthält, gebraucht man den höchsten als Anrede, redet also obigen Herrn von Zedwitz nicht etwa als »Herr Lieutenant«, sondern als »Herr Graf« an.

Verheiratete Frauen setzen nicht den Titel ihres Mannes auf ihre Karte, wohl aber ihren Mädchennamen. Die Gattin obigen Herrn Dr. Naumanns also wird schreiben:


Besuche und Besuchskarten

[245] Hat Herr Naumann mehrere verheiratete Brüder in demselben Ort wohnen, so setzt die Gattin statt des eigenen Taufnamens wohl den des Mannes, also: Frau Karl Naumann. Statt des »geb.« den französischen Ausdruck »née« zu gebrauchen, ist nicht mehr üblich. – Gemeinschaftliche Karten für ein Ehepaar lauten entweder: »Herr Dr. N. N. und Frau«, oder »Herr und Frau Dr. N. N.«

Eine unverheiratete Dame setzt bei uns meist nur ihren Namen auf die Karte; in England und Frankreich stellt man das, »Miß« oder »Mademoiselle« vor. Dies letztere wäre zweckmäßig auch bei uns einzuführen, einesteils, weil das »Fräulein« dasselbe Recht hat, auf der Karte zu stehen, wie das »Herr« oder »Frau«, besonders aber, weil es vorkommt, daß auch verheiratete Damen nur kurzweg ihren Namen setzen, und man deshalb nicht sicher sein kann, ob man es mit einem Fräulein oder einer Frau zu thun hat.

Trifft man die Personen, denen man einen Besuch zugedacht, nicht zu Hause, so läßt man Karten für jede derselben zurück, also etwa für Mann, Frau und die erwachsene Tochter oder die Schwägerin. Zum Zeichen, daß man die Karten selbst abgegeben und nicht etwa nur hingeschickt hat, – welch letzteres geschieht, wenn man der Familie fern steht, oder keinen nähern Verkehr wünscht, oder auch beim Verlassen eines Orts, wenn man nicht Zeit hat, alle Besuche persönlich zu machen, – biegt man eine Ecke oder den Rand der Karte nach der Vorderseite um. Zuweilen gibt man auch den Zweck des Besuchs durch eine Bemerkung mit Bleistift darauf an, z.B.: p. f. (pour féliciter), p. p. c. (pour prendre congé) u. dgl. Wir sehen, für diesen Fall bedient man sich immer noch französischer Redensarten; doch würde wohl ein »besten Glückwunsch!« oder »zum Abschied« dieselben Dienste thun.

Der Tag, an welchem die meisten Besuche abgestattet[246] und die größte Anzahl von Karten abgegeben werden, ist der Neujahrstag. Alle Welt ist da unterwegs. Die Untergebenen gratulieren den Vorgesetzten, die Schüler den Lehrern, die Neffen und Nichten den Onkeln und Tanten, die jungen Herren den Damen, in deren Hause sie verkehren. Wer diesen Gratulationsbesuch nicht selbst abstatten mag, schickt statt dessen seine Karte mit einem Glückwunsch. Seit einigen Jahren ist es Mode, besondere Neujahrskarten, mit den mannigfaltigsten Malereien verziert, zu versenden, und man treibt einen außerordentlichen Luxus damit. Gerade aber, weil dieser Luxus bereits so groß geworden, und weil schon jedes Dienstmädchen seiner Freundin und jeder Soldat seinem »Schatz« eine beblümte Karte schickt, glauben wir nicht, daß die Mode sich lange halten, resp. zur Sitte werden wird. Jetzt schon ziehen viele es vor, sich einfache Neujahrskarten besonders anfertigen zu lassen, etwa in folgender Weise:


Frau Minna Sprenger

sendet die herzlichsten Glückwünsche zum neuen Jahre.


Diese gedruckten Karten können dann in offenem Couvert, mit einer Dreipfennigmarke frankiert, versandt werden.


Quelle:
Calm, Marie: Die Sitten der guten Gesellschaft. Stuttgart 1886, S. 236-247.
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