Weißrüster

[430] Weißrüster, Ulmus campestris, L. [Zorn, pl. med. tab. 426] mit doppelt sägeartig gezahnten Blättern; die unten in ihren Lappen ungleich, übrigens raub, steif und kurzstielig sind; ein in tief gehenden Lehmboden an freien Standorten wohnender Baum, mit rothen Blumen in den ersten warmen Frühlingstagen.

Die von der äussern spröden, geschmacklosen Rinde abgesonderte innere; dicht auf dem Holze anliegende, glatte, dünne, zähe, in Längenfasern theilbare Rinde (Cort. ulmi interior, s. medius, intermedius, medianus) vorzüglich von den nicht allzu dicken Aesten im Frühlinge, oder im Herbste von der Wurzel zehn bis zwölfjähriger Bäume gesammelt, ist geruchlos, hat einen bitterlichen Geschmack und erfüllt beim[430] Kauenden Mund mit Schleim. Der Aufguß, und noch mehr der Absud ist sehr schleimig, fast in Fäden dehnbar, von röthlicher Farbe, etwas adstringirendem Geschmacke, und schlägt den Eisenvitriol schnell schwarz nieder. Dieser Absud hat sich nicht nur äusserlich auf verbrannten Hautstellen und in Wunden gleich der Salbenrinde (w.s.) hülfreich erwiesen, sondern auch vorzüglich beim innern Gebrauche gegen diejenige Art Hautausschlag, welcher zu gewissen Jahrszeiten immer wieder hervorbricht, bald verschwindet, bald hie und da wieder erscheint in sehr jückenden, vielgestalteten Flecken, die sich in Schuppen, Krusten, und eiterige Geschwüre, oft sehr dem Aussatz ähnlich, auflösen, so wie insbesondre in der lepra ichthyofis. Gegen andre schmerzlose Hautausschläge hat er sich weniger wirksam gezeigt. Ob sich seine Kraft in Sackwassersucht bestätigen werde, ist noch zu erwarten.

Die Alten haben sich des schleimigen Saftes, der in den Blattgeschwülsten, von der Aphis Ulmi, L. verursacht, sich sammelt und mittelst Ausdrücken durch Leinwand geschieden werden kann, zur Heilung der Wunden äusserlich bedient, und die innere Rinde, aber blos äusserlich, gegen Aussatz und in Mundgeschwüren angewendet, innerlich aber gegen Blutflüsse.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 2. Teil, Leipzig 1799, S. 430-431.
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