§. [164] 93.

Ist die Krankheit durch ein auffalendes Ereigniss seit Kurzem, oder bei einem langwierigen Uebel vor längerer Zeit verursacht worden, so wird der Kranke – oder wenigstens die im Geheim befragten Angehörigen – sie schon angeben, entweder von selbst und aus eignem Triebe oder auf eine behutsame Erkundigung80.[164]


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 164-165.
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