§. [191] 135.

Der Inbegriff aller Krankheits-Elemente, die eine Arznei zu erzeugen vermag, wird erst in vielfachen, an vielen dazu tauglichen, verschiedenartigen Körpern beiderlei Geschlechts angestellten Beobachtungen der Vollständigkeit nahe gebracht. Nur erst dann kann man versichert seyn, eine Arznei auf die Krankheitszustände, die sie erregen kann, das ist, auf ihre reinen Kräfte in Veränderung des Menschenbefindens ausgeprüft zu haben, wenn die folgenden Versuchspersonen wenig Neues mehr von ihr bemerken können, und fast immer nur dieselben, schon von Andern beobachteten Symptome an sich wahrnehmen.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 191.
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