§. [199] 148.

Ein so ausgesuchtes Arzneimittel, welches die der zu heilenden Krankheit möglichst ähnlichen Symptome, folglich eine ähnliche Kunstkrankheit[199] zu erregen Kraft und Neigung hat, ergreift bei seiner dynamischen Einwirkung auf die krankhaft verstimmte Lebenskraft des Menschen, in angemessener Gabe, eben die an der natürlichen Krankheit bisher leidenden Theile und Punkte im Organism und erregt in ihnen ihre eigne künstliche Krankheit, die dann der grossen Aehnlichkeit und überwiegenden Stärke wegen an die Stelle der bisher vorhandnen, natürlichen Krankheits-Verstimmung vorzugsweise tritt, so dass die instinktartige, automatische Lebenskraft von nun an nicht mehr an der natürlichen, sondern allein an der stärkern, so ähnlichen Arzneikrankheit leidet; welche dann wiederum, der kleinen Gabe des Mittels wegen, wie jede gemässigte Arzneikrankheit, von der erhöheten Energie der Lebenskraft besiegt, bald von selbst verschwindet und den Körper frei von aller Krankheit lässt, das ist, gesund und dauerhaft gesund.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 199-200.
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