§. [204] 154.

Enthält nun das aus der Symptomenreihe der treffendsten Arznei zusammengesetzte Gegenbild jene in der zu heilenden Krankheit anzutreffenden, besondern, ungemeinen, eigenheitlich sich auszeichnenden (charakteristischen) Zeichen in der grössten Zahl[204] und in der grössten Aehnlichkeit, so ist diese Arznei für diesen Krankheitszustand das passendste, homöopathische, specifische Heilmittel; die nicht allzu lange gedauerte Krankheit wird gewöhnlich durch die erste Gabe desselben ohne bedeutende Beschwerde aufgehoben und ausgelöscht.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 204-205.
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