§. [213] 170.

Daher muss auch hier, wie überall, wo eine Aenderung des Krankheits-Zustandes vorgegangen ist, der gegenwärtig noch übrige Symptomen-Bestand aufs Neue ausgemittelt und (ohne Rücksicht auf die anfänglich als zunächst passend geschienene, zweite Arznei) eine dem neuen, jetzigen Zustande möglichst angemessene, homöopathische Arznei von Neuem ausgewählt werden. Träfe sichs ja, wie nicht oft, dass die anfänglich als zweit-beste erschienene Arznei auch nun noch dem übrig gebliebnen Krankheits-Zustande wohl angemessen erschiene, so würde sie um desto mehr das Zutrauen verdienen, vorzugsweise angewendet zu werden.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 213.
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