§. [233] 207.

Wenn Obiges berichtigt ist, hat der homöopathische Arzt noch die Erkundigung nöthig: welche allöopathische Curen mit dem langwierig Kranken bis daher vorgenommen worden waren, welche eingreifende Arzneien vorzüglich und am häufigsten, auch welche mineralische Bäder und mit welchen Erfolgen er sie gebrauchte, um einiger Massen die Ausartung seines ursprünglichen Zustandes begreifen und wo möglich diese künstlichen Verderbnisse zum Theil wieder[233] bessern, oder doch die schon gemissbrauchten Arzneien vermeiden zu können.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 233-234.
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