§. [274] 261.

Die beim Arzneigebrauche in chronischen Krankheiten zweckmässigste Lebensordnung beruht auf Entfernung solcher Genesungs-Hindernisse und dem Zusatze des hie und da nöthigen Gegentheils: unschuldige Aufheiterung des Geistes und Gemüths, active Bewegung in freier Luft fast bei jeder Art von Witterung (tägliches Spazierengehen, kleine Arbeiten mit[274] den Armen), angemessene, nahrhafte, unarzneiliche Speisen und Getränke u.s.w.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 274-275.
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