§. [290] 282.

Da werden auch von der kleinstmöglichen, nur noch die mindeste homöopathische Verschlimmerung zu erregen vermögenden Gabe homöopathischer Arznei, weil sie der ursprünglichen Krankheit möglichst ähnliche (aber auch in dieser Kleinheit noch stärkere) Symptome zu erregen fähig ist, vorzugsweise und fast allein, bloss die schon leidenden, höchst erregten und auf's äusserste für einen so ähnlichen Reiz empfindlich gewordenen Theile im Organism ergriffen und die in ihnen waltende Lebenskraft in eine etwas höhere, sehr ähnliche, künstliche Krankheit, als die natürliche war, umgestimmt, um die Stelle der letztern (ursprünglichen) einzunehmen, so dass der belebte Organism nun an der künstlichen Arzneikrankheit allein leide, welche ihrer Natur nach[290] und vermöge der Kleinheit der Gabe bald von der nach ihrer Normalität strebenden Lebenskraft ausgelöscht wird, und (wenn die Krankheit bloss eine acute war) den Körper möglichst frei von Leiden, das ist, gesund zurücklässt.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 290-291.
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