Kann die Person nicht schreiben, so muß sie der Arzt jeden Tag darüber vernehmen, was und wie es ihr begegnet sei. Es muß dann aber größtentheils nur freiwillige Erzählung der zum Versuche gebrauchten Person sein, nichts Errathenes, nichts Vermuthetes und so wenig als möglich Ausgefragtes, was man als Befund niederschreiben will, alles mit der Vorsicht, die ich oben (§. 84–99.), bei Erkundigung des Befundes und Bildes der natürlichen Krankheiten angegeben habe.
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Organon der Heilkunst (6. Auflage)
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