Der Arzt.

[134] Eine der einflußreichsten und verantwortungsvollsten Stellungen nimmt der Arzt im Untersuchungsgefängnis ein. Dient er doch nicht nur als Helfer und Berater in allen leiblichen wie seelischen Erkrankungen. Sein Urteil ist auch sehr häufig in Untersuchungssachen der Behörde wichtig und maßgebend.

Freilich ist der Arzt eben auch nur ein Mensch mit menschlichen Schwächen, darum dem Irrtum unterworfen. Wir werden noch sehen, wie dies den Behörden, mehr und öfter aber noch den Gefangenen zum Schaden gereichen kann.

Als »Zugang« pflegt man hier nicht dem Arzt vorgeführt zu werden, es müßte denn aus einer besonderen Veranlassung geschehen. Wohl aber kann man sich zu ihm vormelden lassen. Zwar sind dafür eigentlich bestimmte Tage vorgesehen, doch ist die Meldung auch an jedem anderen Wochentage gestattet, da der Arzt täglich nach dem Gefängnis kommt, wo er sein besonderes Sprechzimmer hat.

Natürlich geschieht es häufig, daß der Arzt um nichtiger Sachen willen, oder gar zum Zwecke der Täuschung von Simulanten in Anspruch genommen wird. Außer den vielen eingebildeten Leiden, die den Leuten ihre trübe und trostlose melancholische[134] Stimmung vortäuscht, gibt es aber auch Krankheitszustände, die direkt aus den Gefängnisverhältnissen selbst entspringen. Man darf sich daher nicht gerade wundern, wenn der Arzt stets beabsichtigte Täuschungen wittert und deshalb den Gefangenen gegenüber etwas Kurzes, Barsches zur Schau trägt.

»Zum Herrn Medizinalrat! – schnell! –« rief eines Tages die Aufseherin rasch und sichtlich ängstlich in meine Zelle hinein.

Die Beamtinnen zitterten sämtlich vor dem »Doktor,« weil er auch sie zuweilen barsch anfuhr.

Man hatte mich der Nahrungsverweigerung wegen zum Arzt gemeldet. Er aber schien zu glauben, daß auch ich eines der häufigen Attentate auf seine Zeit beabsichtige.

»Was wollen Sie? – Was fehlt Ihnen?« fuhr er mich ziemlich kurz und grob an.

»Nichts, Herr Medizinalrat!« entgegnete ich ebenso lakonisch.

Rasch und sichtlich erstaunt wandte er sich um.

»Sie haben sich doch gemeldet?«

»Ich habe mich nicht gemeldet, sondern bin gemeldet worden.«

»So?! – warum denn?«

»Weil ich nicht esse.«

»Und warum essen Sie nicht?«

Das klang schon viel milder.[135]

Ich erklärte nun die Umstände, die mich zu meinem Verhalten veranlaßten. Er hörte mich ruhig an, meinte aber dann, ohne näher darauf einzugehen, in kurz abweisendem Tone:

»Dann wird wohl auch alles so sein, wie das Gericht annimmt. Uebrigens – das geht mich nichts an. Ich bin nicht Ihr Richter. Ich würde Ihnen aber doch raten, inzwischen etwas zu essen,« fügte er wieder milder hinzu und winkte mir zu gehen.

Als ich aber schon draußen stand, rief er mir noch nach: »Trinken Sie Milch?«

Ich bejahte.

»Also Milch! –« wandte er sich mit kurzer Verordnung an die herbeieilende Aufseherin.

Von dem Tage an bekam ich regelmäßig täglich bis zu meiner Einlieferung nach der Strafanstalt einen halben Liter gute Milch auf Anstaltskosten.

Später wurden mir auch, wie schon erwähnt, Brille und Beinkleider zurückgegeben, da mir beides unentbehrlich war.

Ich habe ferner zeitweise Semmel und leichtere Kost, Medizin, einige Tage lang sogar Wein verordnet bekommen. Ueberhaupt war der Arzt zweifellos – und nicht allein der Nahrungsverweigerung wegen – der Meinung, daß mein Zustand pathologisch sei, obgleich ich während der langen Dauer[136] meiner Untersuchungshaft körperlich eigentlich fast nie zu klagen hatte.

Trotzdem wollte er geistig eine irgendwie verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht gelten lassen.

Den Grund kann ich noch heute kaum in etwas anderem suchen, als daß man ihm auch hier verschwiegen hatte, daß der Antrag zur Untersuchung nicht von mir selbst, sondern von der Gerichtsbehörde ausgegangen war.

Ich werde im letzten Teil dieser Aufzeichnungen auf diesen Punkt zurückkommen.

Bei einer nochmaligen Untersuchung vor meiner Einlieferung in das Zuchthaus zu X. mochte mir derselbe Arzt allerdings ein vollständiges Krankheits- und Schwachheitszeugnis ausgestellt haben, denn ich wurde dort gleich der Krankenkolonne zugeordnet und mit leichter Arbeit beschäftigt. Freilich war ich zu jener Zeit durch einen inzwischen erlittenen Schlaganfall sehr elend geworden und an beiden Beinen beinahe gelähmt, so daß mich selbst Beamte kaum wiedererkannten. –

Jeder Gefangene muß vor der Einlieferung in die Strafanstalt vom Gerichtsarzt untersucht werden, wobei jedoch augenscheinlich das Hauptgewicht auf etwa vorhandene Geschlechtskrankheiten gelegt wird. Derartige Kranke müssen natürlich auch im Strafhaus[137] streng isoliert werden, und man pflegt in diesem Punkte mit großer Vorsicht zu verfahren.

Uebrigens können solche ärztliche Zeugnisse, die nach oberflächlicher Untersuchung in einseitiger Weise ausgestellt werden. dem Eingelieferten in der Strafanstalt großen Schaden zuziehen. So wurde einst einer älteren Frauensperson, die der Arzt vorher selbst als nervös und in hohem Grade hysterisch bezeichnet hatte, nach dem Landesgefängnis ein Zeugnis mitgegeben, das sie als »vollkommen gesund und arbeitsfähig« erklärte. Der dort amtierende greise Gefängnisarzt pflegte keinerlei Untersuchung der Eingelieferten vorzunehmen, sich vielmehr nach kurzer Befragung derselben allein nach dem mitgegebenen Zeugnis zu richten. Daraufhin wies man die Frau zu den Korsettnäherinnen. Die Unglückliche, die sich nie mit Näharbeiten beschäftigt, sondern auf einem ganz anderen Felde betätigt hatte, sollte nun nach kurzer Lehr- und Uebungszeit täglich fünfzehn Korsetts als geringstes Arbeitspensum fertigstellen. Natürlich konnte sie das nicht leisten, wäre also unfehlbar dem Arrest verfallen, wenn sie nicht – fast möchte man sagen zum Glück ernstlich erkrankte. Dadurch mochte sich ihre Unfähigkeit wohl herausgestellt haben. Sie kam zu einer leichteren Tätigkeit.

Meist pflegt auch bei Krankheitsfällen noch weniger Rücksicht zu walten als in den Strafanstalten.[138]

In einem Falle ließ man sogar eine von Krämpfen Befallene längere Zeit auf den Steinfliesen in Zuckungen liegen, bevor man den Arzt herbeiholte, der dann ihre sofortige Ueberführung anordnete und sie in sachgemäße Behandlung nahm.

Solche Vorkommnisse können nur in der Ueberbürdung der Aufsichtsbeamtinnen des Untersuchungsgefängnisses, sowie in den hier so häufig vorkommenden schlau berechnenden Simulationen ihre teilweise Entschuldigung finden. Jedenfalls bleibt es höchst bedauerlich, daß in allen derartigen Fällen stets der Unschuldige mit dem Schuldigen leiden muß.

Eine besondere Kategorie unglücklicher, bedauernswerter Menschen bilden die Schwangeren im Untersuchungsgefängnis. Man kann sich hier unwillkürlich tiefsten Mitgefühls und des Gedankens nicht erwehren, warum solche arme Frauen, wenn es wirklich nicht möglich ist, sie auf freiem Fuß zu belassen, nicht wenigstens zur Entbindung einer Frauenklinik überwiesen werden. Soviel Rücksicht müßte man in einer Zeit, wo die Humanität nach anderer Richtung bisweilen übertrieben zu werden pflegt, für Mutter und Kind verlangen können. Ist es doch nicht blos etwas das Gefühl Verletzendes, wenn ein junger Erdenbürger im Gefängnis das Licht der Welt erblickt. Die Entbindung selbst, sowie die Behandlung und[139] Pflege nachher kann begreiflicherweise an diesem Orte keine sorgsame sein.

Die meist unverheirateten Aufseherinnen betrachten diesen Zuwachs ihrer Pflichten fast stets mit Murren und Unwillen als etwas sehr unerwünschtes, was man ihnen nicht ganz und gar verübeln kann. Die besonders für solche Eventualitäten im Gefängnis verpflichtete Hebamme weiß dies ganz genau und richtet ihr Verhalten darnach ein. Ihre einträglichere Kundschaft draußen will sie nicht vernachlässigen. So müssen die armen Gefangenen nicht nur oft unter ihren rücksichtslos hastigen Hantierungen leiden, auch der Säugling erfährt wenig Sorgfalt, wird sogar mitunter in einer Weise behandelt, als sähe man ihn nicht ungern wieder von dem kaum erlangten Leben scheiden.

Eine der Aufseherinnen machte hierin eine rühmliche Ausnahme, obgleich wohl gerade für sie am wenigsten diese Art der Dienstpflichten zu den Annehmlichkeiten gehörte, weil sie etwas zarter Konstitution war.

Einmal traf es sich, daß diese Beamtin einer Entbindung beiwohnen mußte, wo die Hebamme das Neugeborene auf den harten, kalten Fußboden legen wollte. Da legte die Aufseherin energisch Protest ein, bedrohte die Nachlässige mit Anzeige, nahm ihr das Kindchen sofort ab und ließ einen Korb herbeischaffen,[140] in dem sie es dann eigenhändig sorgsam einbettete.

In Fällen, wo der Arzt zugezogen werden muß, können Geschehnisse, wie die oben geschilderten, allerdings nicht vorkommen.

Quelle:
Hoff, Marie: Neun Monate in Untersuchungshaft. Erlebnisse und Erfahrungen, Dresden, Leipzig 1909, S. 134-141.
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